15 Anlage_KatalogdatenKDBund.pdf

Blaue Mehrzweckanzüge für Damen und Herren der Bundespolizei

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage zum Angebot/Teilnahmeantrag „Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes“

Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, d. h. die im Ver- trag benannten Behörden und Einrichtungen können je nach Bedarf über die elektronische Bestellplattform „Kaufhaus des Bundes“ Produkte abrufen. Dieser Bestellweg bietet für alle Beteiligten einen zeitnahen Austausch der notwendigen Auftragsdaten im XML-For- mat, die auf Lieferantenseite ggf. automatisch in ein bestehendes ERP-System eingespeist werden können. Eine detaillierte Beschreibung sowie Abbildungen der Artikel ermöglichen den Bedarfsträgern einen schnellen Zugriff und erleichtern die Bestellung. Als Auftragnehmer sind Sie verpflichtet, entsprechende Katalogdaten elektronisch bereitzustellen und so zu gestalten, dass die Pro- dukte systematisch geordnet sind und eine genaue und allgemein verständliche Artikelbe- schreibung sowie Angaben für die Nachhaltigkeitskennzeichnung beinhalten.

Bei Produkten und Dienstleistungen, die aufgrund von speziellen Anforderungen, Größe o- der Komplexität besonders beratungsintensiv sind und ein Erstellen individueller Angebote erforderlich machen, ermöglicht das Kaufhaus des Bundes die Bestellung auf Grundlage ei- nes zuvor durch den Auftragnehmer erstellten Kostenvorschlags, EVB-IT Vertrags oder an- deren Vereinbarungen zwischen Bedarfsträger und Auftragnehmer. Dieses sog. „Dummy- Produkt“ wird als Katalog hochgeladen, so dass ein elektronischer Abruf unter Nutzung aller Vorteile möglich ist.

Der Bieter erklärt im Fall des Zuschlages sein Einverständnis zur Einstellung der Rah- menvereinbarung in das Kaufhaus des Bundes. Der Bieter verpflichtet sich im Falle des Zu- schlags, die entsprechenden Daten in den folgend beschriebenen Formaten innerhalb von Kalendertagen per E-Mail an die Technische Betreuung des KdB zu liefern: katalogdaten@kdbund.bund.de

Die Verpflichtung umfasst:

a) Die elektronischen Katalogdaten der Produkte. Diese werden in einem normierten XML-Format (BMEcat 1.2) und bei konfigurierbaren Produkten ggf. in einem im Internet verfügbaren Konfigurator mit OCI-Schnittstelle bereit- gestellt. Alternativ können Sie Ihre Katalogdaten und falls erforderlich neutrale Konfigurations- regeln bei konfigurierbaren Produkten in eine vorgegebene Tabellenkalkulationsdatei eingetragen und an oben stehenden E-Mail-Kontakt weiterleiten. Die Tabellenkalkulationsdatei ist unterwww.kdb.bund.de in der Rubrik „Informatio- nen für Unternehmen“ abrufbar.

[Seite 2]

Anlage zum Angebot/Teilnahmeantrag „Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes“

Folgende Angaben müssen Sie zu allen bestellbaren Produkten und Zubehörteilen lie- fern:  eindeutige Artikelnummer  Artikelkurzbeschreibung  Artikellangbeschreibung  eCl@ss-Nr. (V. 10.1)  Bestelleinheit (für Dienstleistungen z.B. Personentage)  Verpackungseinheit (für Dienstleistungen z.B. Stundenzahl)  Inhaltsmenge pro Bestelleinheit  Preis (netto)  Gütezeichen und Nachhaltigkeitskriterien der Stufen 1 und 2 (soweit für das Pro- dukt zutreffend)

b) Bereitstellung von Abbildungen in einer Auflösung von mindestens 600x600 Bildpunkten im Format JPEG

c) Aufträge der Bedarfsträger werden per E-Mail oder per http(s) elektronisch entgegenge- nommen und müssen ergänzend über die Lieferantenseiten innerhalb des KdB bestätigt werden.

d) Es steht dem Auftragnehmer frei, bei der Übermittlung der Katalogdaten für das/die an- gebotene(n) Produkt(e) zusätzlich Gütezeichen (der Stufen 1 und 2) anzugeben, mit de- nen das Produkt gekennzeichnet ist, auch wenn diese nicht ausschreibungsrelevant wa- ren. In diesem Fall muss er die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Eigenerklärung be- stätigen. Elemente der Auflistung von anderen Kriterien der Stufe 1, die nicht durch Gü- tezeichen abgebildet werden, sind von dieser Eigenerklärung ausgenommen. Diese dür- fen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie ausschreibungsrelevant waren.

Ansprechpartner der Auftragnehmerin für die Bereitstellung von Katalogdaten:

Name Telefonnummer E-Mail

[Seite 3]

Anlage 1: Eigenerklärung zur Nachhaltigkeits- kennzeichnung

GESCHÄFTSZEICHEN

Eigenerklärung zur Nachhaltigkeitskennzeichnung (bei Bedarf vom Auftragnehmer auszufüllen und unterzeichnet mit den Katalogdaten einzureichen)

FIRMENBEZEICHNUNG

ANSCHRIFT

Zusätzlich zu den nach den Leistungsanforderungen bereits mit Angebot angegebenen und nachgewiesenen Nachhaltigkeitskriterien und/oder Gütezeichen weisen die von mir/uns ange- botenen Produkte folgende Gütezeichen der Stufe 1 und/oder 2 auf:

Produkt Gütezeichen Stufe 1 oder 2

(bei Bedarf ggf. ein zusätzliches Dokument hinzufügen)

Um auch diese Gütezeichen für die Kennzeichnung im KdB aufnehmen zu können, unterzeich- nen Sie bitte die nachstehende Erklärung:

Ich / Wir erkläre(n) hiermit die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und stimmen einer hie- rauf basierenden Nachhaltigkeits-Kennzeichnung im KdB zu.

ORT, DATUM VOR-UND NACHNAME DER ZUSTÄNDIGEN ERKLÄRENDEN PERSON

[Seite 4]

Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB

Es erfolgt für jedes Produkt der Rahmenvereinbarung eine farbige Kennzeichnung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen: ● ökologisch ● sozial ● ökonomisch Die Kennzeichnung erfolgt hierbei für Kriterien / Gütezeichen der Stufe 1 in heller Farb- schattierung und für Gütezeichen der Stufe 2 in dunkler Farbschattierung.

Nachweis von Kriterien durch Gütezeichen der Stufe 2:

Gekennzeichnet wird der Nachweis durch Gütezeichen, für welche die Konformität zu §34 Abs. 2 Ziff. 2-5 VgV bereits geprüft wurde.

GütezeichenDimension
Blauer Engel
Cradle-to-Cradle
EU EcoLabel
Nordic EcoLabel
Österreichisches Umweltzeichen
Better Cotton Initiative● ●
Cotton made in Africa
Fairtrade Certified Cotton● ●
Faitrade Textile Production● ●
Global Organic Textile Standard● ●
Global Recycled Standard
Fair Wear Foundation
TCO Certified● ●
IGEP Foundation
XertifiX
XertifiX PLUS

Nachweis von Kriterien durch Gütezeichen der Stufe 1:

Gekennzeichnet wird der Nachweis durch etablierte Gütezeichen, für welche bisher noch keine Bestätigung der Konformität zu §34 Abs. 2 Ziff. 2-5 VgV vorliegt.

GütezeichenDimen- sion
Grüner Knopf● ●
FSC 100%● ●
FSC MIX● ●
FSC Recycling
PEFC● ●
Bio nach EG-Öko-Verordnung
Holz von hier
Rainforest Alliance● ●
MSC
Goodweave (RUGMARK)
Faitrade (Lebensmittel)● ●

[Seite 5]

Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB

Wurde(n) im Vergabeverfahren für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eins oder mehrere der nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, erfolgt eine Kennzeichnung für Stufe 1

gesetzlicher Bezug /Kriterium / BeschreibungDimen-
Vorgabe durchsion
§ 45 Abs. 2 Nr. 1 KrWGProdukte, die in rohstoffschonenden, energiesparenden, was- sersparenden, schadstoffarmen od. abfallarmen Produktions- verfahren hergestellt worden sind
§ 45 Abs. 2 Nr. 2 KrWGProdukte, die aus Rezyklaten oder aus nachwachsenden Roh- stoffenhergestellt worden sind
§ 45 Abs. 2 Nr. 3 KrWGProdukte, die sich durch Recyclingfähigkeit auszeichnen
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 KrWGProdukte, die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weni- ger/schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen
§ 13 Abs. 2 KSG, § 13 Abs. 1 KSG, § 10 Abs. 2 Brennstoff-Emissions- Handelsgesetz (BEHG)Bei für den Nutzungszweck gleichwertigen Alternativen: Pro- dukten, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhaus- gasemissionen über die gesamte Nutzungsdauer des Investiti- onsguts oder Beschaffungsguts zu den geringsten Kosten er- reicht werden kann (§ 13 Abs. 2 KSG,). Hierfür ist nach § 13 Abs. 1 KSG für die Verursachung oder Vermeidung von Treibhaus- gasemission ein CO2-Preis zu berücksichtigen, für den mindes- tens der nach § 10 Abs. 2 Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) Mindestpreis oder Festpreis zugrunde zu legen ist.●●
AVV-KlimaBevorzugung solcher Leistungen, mit denen das Ziel derMinde- rung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebens- zyklus der Leistung zu den geringsten Kosten erreicht werden kann (ohne Fahrzeuge)●●
SaubFahrzeugBeschGbeiFahrzeugen Berücksichtigung von Energieverbrauch, Emissi- onen von CO², Stickoxiden und Nichtmethan-Kohlenwasser- stoffen, partikelförmige Abgasbestandteile●●
MNP, SaubFahrzeugBe- schGAnschaffung von Fahrzeugen mit Emissionswerten unter 50 g CO²/km, höchsten Abgasstandards und geringster Lärmemis- sion, Einbeziehung von alternativen bzw. Elektroantriebe
MNPIT-Hardware:Verankerung in Rahmenverträgen, dass nach Nut- zungsende funktionstüchtige und reparierbare Elektrogeräte ei- ner fachgerechten Aufbereitung zum Zweck der Zweitnutzung zugeführt werden, sofern gesetzliche Regelungen oder Belange des Geheimschutzes, des Datenschutzes oder der Informations- sicherheit dem nicht entgegenstehen

[Seite 6]

Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB

gesetzlicher Bezug /Kriterium / BeschreibungDimen-
Vorgabe durchsion
MNPIT-Zubehör: Leere Tonerkartuschen sollen der Wiederverwen- dung zugeführt und wiederverwendete Kartuschen eingesetzt werden.
§ 67 VgV und MNPMinimierte Lebenszykluskosten / Lebenszeitkosten
§ 67 VgV, AVV KlimaBei energieverbrauchsrelevanten Liefer- und Dienstleistungen: Forderung des höchsten Leistungsniveaus an Energieeffizienz oder die höchste Energieeffizienzklasse●●
§ 45 Abs. 2 Nr. 3 KrWGProdukte, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlich- keit, Wiederverwendbarkeitauszeichnen
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Men- schenrechteBerücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen / besondere Re- gelung zur Beachtung von Menschenrechten in der Lieferkette
IT-Produkte/Dienstleistungen:Verpflichtungserklärung zur Ein- haltung sozialer Kriterien bei der IT-Beschaffung (Version 2014 / 2019)
u.a. § 224 SGB IX; Be- vorzugten-VwVBesondere Aspekte zur Inklusion / Bevorzugte Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, aner- kannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben
Produkte/Dienstleistungen, dieBarrierefreiheit/ Zugänglichkeit beinhalten
Produkte/Dienstleistungen, die Nachweise/Konzepte von Pau- senzeiten/Arbeitszeitmodellen über die gesetzl. Vorgaben hin- aus beinhalten
Produkte/Dienstleistungen, die gesundheitsrelevante Aspekte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus berücksichtigen, z.B. >> Ausschluss schädlicher Substanzen: Ausschluss von Stoffen, die mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ausgestattet sind, z.B. nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 >> Einhaltung von nationalen und internationalen Grenzwerten für Ausrüstungen oder Verarbeitung von sauberen textilen Fa- sern >> Geräuschemissionen: Unterschreitung der Vorgaben zur max. Geräuschentwicklung von Geräten, z.B. gem. EN ISO 7779:2001 i.V.m. ISO 9296:1988
Lieferketten-sorgfalts- pflichtengesetz (LkSG) (in Kraft ab 2023)Produkte, deren Lieferant die Anforderungen gemäß LkSG nachweisen●●

[Seite 7]

Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB

gesetzlicher Bezug /Kriterium / BeschreibungDimen-
Vorgabe durchsion
MNPProdukte, deren Produzent Umweltmanagementsystem nachE- MASnachweisen
MNPProdukte, deren Produzent Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 nachweisen
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung