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Anlage zum Angebot/Teilnahmeantrag „Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes“
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, d. h. die im Ver- trag benannten Behörden und Einrichtungen können je nach Bedarf über die elektronische Bestellplattform „Kaufhaus des Bundes“ Produkte abrufen. Dieser Bestellweg bietet für alle Beteiligten einen zeitnahen Austausch der notwendigen Auftragsdaten im XML-For- mat, die auf Lieferantenseite ggf. automatisch in ein bestehendes ERP-System eingespeist werden können. Eine detaillierte Beschreibung sowie Abbildungen der Artikel ermöglichen den Bedarfsträgern einen schnellen Zugriff und erleichtern die Bestellung. Als Auftragnehmer sind Sie verpflichtet, entsprechende Katalogdaten elektronisch bereitzustellen und so zu gestalten, dass die Pro- dukte systematisch geordnet sind und eine genaue und allgemein verständliche Artikelbe- schreibung sowie Angaben für die Nachhaltigkeitskennzeichnung beinhalten.
Bei Produkten und Dienstleistungen, die aufgrund von speziellen Anforderungen, Größe o- der Komplexität besonders beratungsintensiv sind und ein Erstellen individueller Angebote erforderlich machen, ermöglicht das Kaufhaus des Bundes die Bestellung auf Grundlage ei- nes zuvor durch den Auftragnehmer erstellten Kostenvorschlags, EVB-IT Vertrags oder an- deren Vereinbarungen zwischen Bedarfsträger und Auftragnehmer. Dieses sog. „Dummy- Produkt“ wird als Katalog hochgeladen, so dass ein elektronischer Abruf unter Nutzung aller Vorteile möglich ist.
Der Bieter erklärt im Fall des Zuschlages sein Einverständnis zur Einstellung der Rah- menvereinbarung in das Kaufhaus des Bundes. Der Bieter verpflichtet sich im Falle des Zu- schlags, die entsprechenden Daten in den folgend beschriebenen Formaten innerhalb von Kalendertagen per E-Mail an die Technische Betreuung des KdB zu liefern: katalogdaten@kdbund.bund.de
Die Verpflichtung umfasst:
a) Die elektronischen Katalogdaten der Produkte. Diese werden in einem normierten XML-Format (BMEcat 1.2) und bei konfigurierbaren Produkten ggf. in einem im Internet verfügbaren Konfigurator mit OCI-Schnittstelle bereit- gestellt. Alternativ können Sie Ihre Katalogdaten und falls erforderlich neutrale Konfigurations- regeln bei konfigurierbaren Produkten in eine vorgegebene Tabellenkalkulationsdatei eingetragen und an oben stehenden E-Mail-Kontakt weiterleiten. Die Tabellenkalkulationsdatei ist unterwww.kdb.bund.de in der Rubrik „Informatio- nen für Unternehmen“ abrufbar.
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Anlage zum Angebot/Teilnahmeantrag „Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes“
Folgende Angaben müssen Sie zu allen bestellbaren Produkten und Zubehörteilen lie- fern: eindeutige Artikelnummer Artikelkurzbeschreibung Artikellangbeschreibung eCl@ss-Nr. (V. 10.1) Bestelleinheit (für Dienstleistungen z.B. Personentage) Verpackungseinheit (für Dienstleistungen z.B. Stundenzahl) Inhaltsmenge pro Bestelleinheit Preis (netto) Gütezeichen und Nachhaltigkeitskriterien der Stufen 1 und 2 (soweit für das Pro- dukt zutreffend)
b) Bereitstellung von Abbildungen in einer Auflösung von mindestens 600x600 Bildpunkten im Format JPEG
c) Aufträge der Bedarfsträger werden per E-Mail oder per http(s) elektronisch entgegenge- nommen und müssen ergänzend über die Lieferantenseiten innerhalb des KdB bestätigt werden.
d) Es steht dem Auftragnehmer frei, bei der Übermittlung der Katalogdaten für das/die an- gebotene(n) Produkt(e) zusätzlich Gütezeichen (der Stufen 1 und 2) anzugeben, mit de- nen das Produkt gekennzeichnet ist, auch wenn diese nicht ausschreibungsrelevant wa- ren. In diesem Fall muss er die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Eigenerklärung be- stätigen. Elemente der Auflistung von anderen Kriterien der Stufe 1, die nicht durch Gü- tezeichen abgebildet werden, sind von dieser Eigenerklärung ausgenommen. Diese dür- fen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie ausschreibungsrelevant waren.
Ansprechpartner der Auftragnehmerin für die Bereitstellung von Katalogdaten:
Name Telefonnummer E-Mail
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Anlage 1: Eigenerklärung zur Nachhaltigkeits- kennzeichnung
GESCHÄFTSZEICHEN
Eigenerklärung zur Nachhaltigkeitskennzeichnung (bei Bedarf vom Auftragnehmer auszufüllen und unterzeichnet mit den Katalogdaten einzureichen)
FIRMENBEZEICHNUNG
ANSCHRIFT
Zusätzlich zu den nach den Leistungsanforderungen bereits mit Angebot angegebenen und nachgewiesenen Nachhaltigkeitskriterien und/oder Gütezeichen weisen die von mir/uns ange- botenen Produkte folgende Gütezeichen der Stufe 1 und/oder 2 auf:
Produkt Gütezeichen Stufe 1 oder 2
(bei Bedarf ggf. ein zusätzliches Dokument hinzufügen)
Um auch diese Gütezeichen für die Kennzeichnung im KdB aufnehmen zu können, unterzeich- nen Sie bitte die nachstehende Erklärung:
Ich / Wir erkläre(n) hiermit die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und stimmen einer hie- rauf basierenden Nachhaltigkeits-Kennzeichnung im KdB zu.
ORT, DATUM VOR-UND NACHNAME DER ZUSTÄNDIGEN ERKLÄRENDEN PERSON
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Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB
Es erfolgt für jedes Produkt der Rahmenvereinbarung eine farbige Kennzeichnung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen: ● ökologisch ● sozial ● ökonomisch Die Kennzeichnung erfolgt hierbei für Kriterien / Gütezeichen der Stufe 1 in heller Farb- schattierung und für Gütezeichen der Stufe 2 in dunkler Farbschattierung.
Nachweis von Kriterien durch Gütezeichen der Stufe 2:
Gekennzeichnet wird der Nachweis durch Gütezeichen, für welche die Konformität zu §34 Abs. 2 Ziff. 2-5 VgV bereits geprüft wurde.
| Gütezeichen | Dimension | |||
|---|---|---|---|---|
| Blauer Engel | ● | |||
| Cradle-to-Cradle | ● | |||
| EU EcoLabel | ● | |||
| Nordic EcoLabel | ● | |||
| Österreichisches Umweltzeichen | ● | |||
| Better Cotton Initiative | ● ● | |||
| Cotton made in Africa | ● | |||
| Fairtrade Certified Cotton | ● ● | |||
| Faitrade Textile Production | ● ● | |||
| Global Organic Textile Standard | ● ● | |||
| Global Recycled Standard | ● | |||
| Fair Wear Foundation | ● | |||
| TCO Certified | ● ● | |||
| IGEP Foundation | ● | |||
| XertifiX | ● | |||
| XertifiX PLUS | ● |
Nachweis von Kriterien durch Gütezeichen der Stufe 1:
Gekennzeichnet wird der Nachweis durch etablierte Gütezeichen, für welche bisher noch keine Bestätigung der Konformität zu §34 Abs. 2 Ziff. 2-5 VgV vorliegt.
| Gütezeichen | Dimen- sion |
|---|---|
| Grüner Knopf | ● ● |
| FSC 100% | ● ● |
| FSC MIX | ● ● |
| FSC Recycling | ● |
| PEFC | ● ● |
| Bio nach EG-Öko-Verordnung | ● |
| Holz von hier | ● |
| Rainforest Alliance | ● ● |
| MSC | ● |
| Goodweave (RUGMARK) | ● |
| Faitrade (Lebensmittel) | ● ● |
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Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB
Wurde(n) im Vergabeverfahren für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eins oder mehrere der nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, erfolgt eine Kennzeichnung für Stufe 1
| gesetzlicher Bezug / | Kriterium / Beschreibung | Dimen- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorgabe durch | sion | |||||
| § 45 Abs. 2 Nr. 1 KrWG | Produkte, die in rohstoffschonenden, energiesparenden, was- sersparenden, schadstoffarmen od. abfallarmen Produktions- verfahren hergestellt worden sind | ● | ||||
| § 45 Abs. 2 Nr. 2 KrWG | Produkte, die aus Rezyklaten oder aus nachwachsenden Roh- stoffenhergestellt worden sind | ● | ||||
| § 45 Abs. 2 Nr. 3 KrWG | Produkte, die sich durch Recyclingfähigkeit auszeichnen | ● | ||||
| § 45 Abs. 2 Nr. 4 KrWG | Produkte, die im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weni- ger/schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen | ● | ||||
| § 13 Abs. 2 KSG, § 13 Abs. 1 KSG, § 10 Abs. 2 Brennstoff-Emissions- Handelsgesetz (BEHG) | Bei für den Nutzungszweck gleichwertigen Alternativen: Pro- dukten, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhaus- gasemissionen über die gesamte Nutzungsdauer des Investiti- onsguts oder Beschaffungsguts zu den geringsten Kosten er- reicht werden kann (§ 13 Abs. 2 KSG,). Hierfür ist nach § 13 Abs. 1 KSG für die Verursachung oder Vermeidung von Treibhaus- gasemission ein CO2-Preis zu berücksichtigen, für den mindes- tens der nach § 10 Abs. 2 Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) Mindestpreis oder Festpreis zugrunde zu legen ist. | ●● | ||||
| AVV-Klima | Bevorzugung solcher Leistungen, mit denen das Ziel derMinde- rung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebens- zyklus der Leistung zu den geringsten Kosten erreicht werden kann (ohne Fahrzeuge) | ●● | ||||
| SaubFahrzeugBeschG | beiFahrzeugen Berücksichtigung von Energieverbrauch, Emissi- onen von CO², Stickoxiden und Nichtmethan-Kohlenwasser- stoffen, partikelförmige Abgasbestandteile | ●● | ||||
| MNP, SaubFahrzeugBe- schG | Anschaffung von Fahrzeugen mit Emissionswerten unter 50 g CO²/km, höchsten Abgasstandards und geringster Lärmemis- sion, Einbeziehung von alternativen bzw. Elektroantriebe | ● | ||||
| MNP | IT-Hardware:Verankerung in Rahmenverträgen, dass nach Nut- zungsende funktionstüchtige und reparierbare Elektrogeräte ei- ner fachgerechten Aufbereitung zum Zweck der Zweitnutzung zugeführt werden, sofern gesetzliche Regelungen oder Belange des Geheimschutzes, des Datenschutzes oder der Informations- sicherheit dem nicht entgegenstehen | ● |
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Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB
| gesetzlicher Bezug / | Kriterium / Beschreibung | Dimen- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorgabe durch | sion | |||||
| MNP | IT-Zubehör: Leere Tonerkartuschen sollen der Wiederverwen- dung zugeführt und wiederverwendete Kartuschen eingesetzt werden. | ● | ||||
| § 67 VgV und MNP | Minimierte Lebenszykluskosten / Lebenszeitkosten | ● | ||||
| § 67 VgV, AVV Klima | Bei energieverbrauchsrelevanten Liefer- und Dienstleistungen: Forderung des höchsten Leistungsniveaus an Energieeffizienz oder die höchste Energieeffizienzklasse | ●● | ||||
| § 45 Abs. 2 Nr. 3 KrWG | Produkte, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlich- keit, Wiederverwendbarkeitauszeichnen | ● | ||||
| Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Men- schenrechte | Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen / besondere Re- gelung zur Beachtung von Menschenrechten in der Lieferkette | ● | ||||
| IT-Produkte/Dienstleistungen:Verpflichtungserklärung zur Ein- haltung sozialer Kriterien bei der IT-Beschaffung (Version 2014 / 2019) | ● | |||||
| u.a. § 224 SGB IX; Be- vorzugten-VwV | Besondere Aspekte zur Inklusion / Bevorzugte Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, aner- kannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben | ● | ||||
| Produkte/Dienstleistungen, dieBarrierefreiheit/ Zugänglichkeit beinhalten | ● | |||||
| Produkte/Dienstleistungen, die Nachweise/Konzepte von Pau- senzeiten/Arbeitszeitmodellen über die gesetzl. Vorgaben hin- aus beinhalten | ● | |||||
| Produkte/Dienstleistungen, die gesundheitsrelevante Aspekte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus berücksichtigen, z.B. >> Ausschluss schädlicher Substanzen: Ausschluss von Stoffen, die mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen ausgestattet sind, z.B. nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 >> Einhaltung von nationalen und internationalen Grenzwerten für Ausrüstungen oder Verarbeitung von sauberen textilen Fa- sern >> Geräuschemissionen: Unterschreitung der Vorgaben zur max. Geräuschentwicklung von Geräten, z.B. gem. EN ISO 7779:2001 i.V.m. ISO 9296:1988 | ● | |||||
| Lieferketten-sorgfalts- pflichtengesetz (LkSG) (in Kraft ab 2023) | Produkte, deren Lieferant die Anforderungen gemäß LkSG nachweisen | ●● |
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Anlage 2: Kennzeichnungssystematik im KdB
| gesetzlicher Bezug / | Kriterium / Beschreibung | Dimen- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorgabe durch | sion | |||||
| MNP | Produkte, deren Produzent Umweltmanagementsystem nachE- MASnachweisen | ● | ||||
| MNP | Produkte, deren Produzent Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 nachweisen | ● |