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Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.
Maßnahmen-/Projektbeschreibung undVorbemerkungen
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Los 1 – Objektplanung Ing.-Bauwerke und Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke
Projektbeschreibung und Vorbemerkungen Planung (BIM) Fachautor: FE.EI 5| Roswitha Ott-Urban | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 15.06.2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung .......................................................................................................................... 4 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) ................................................................................................................... 4 1.2 Lage / örtliche Verhältnisse......................................................................................................................... 5 1.3 Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................................................. 5 1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ..................................................................................................... 5 1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse ............................................................................. 5 2 Vorbemerkungen ......................................................................................................................................... 6 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften ................................................................................................ 6 2.2 Projekttermin- und Arbeitsplan .................................................................................................................. 6 2.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber ........................................................................................................... 6 2.4 Einsatz von EDV-Systemen .......................................................................................................................... 7 2.5 Anwendung der BIM-Methodik ................................................................................................................... 7 2.6 Weitere Vorbemerkungen ............................................................................................................................ 8 2.7 Zuständigkeit des Auftragnehmers ............................................................................................................. 8 2.8 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) ............................................... 8 2.9 Definition Technische Ausstattung der Verkehrsanlage .......................................................................... 8 2.10 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb ........................................................... 9 3 Sonstiges ....................................................................................................................................................... 9 3.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – GB Fahrweg) ......................................................... 9 3.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung .................. 10
3.3 Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, Digitale- Bauteilbibliothek (nur DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe)................................ 10
3.4 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/einschl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) ....................................................................................................... 11 3.4.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse ............................................ 11 3.4.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung ............................................................................................ 11
3.5 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) ....................................................................................................................................................................... 11 3.5.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Muster-leistungsverzeichnisse ........................................... 11
3.5.2 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: .......................................................................................................................................... 11 3.5.3 Berücksichtigung bei der Honorarfindung ............................................................................................ 12 3.6 Datenanforderung Flächenmanagement ................................................................................................. 12
3.7 Hinweise zur Standardisierung bei Planung von Rahmenbauwerken im Leistungsbild Tragwerksplanung (§51 HOAI) ................................................................................................................. 13
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3.7.1 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: .......................................................................................................................................... 13 3.8 Hinweise zum Objekt: Zum Objekt Ingenieurbauwerke gehört auch der erforderliche Verbau. ..... 14
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1 Allgemeine Beschreibung 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Gesamtplanungskoordination für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) Voltastraße, Kölner Straße und Gladbacher Straße im Bereich des Krefelder Hauptbahnhofs. Ziel des Projekts ist die Planung und Umsetzung regelwerkskonformer und nachhaltiger Ersatzneubauten bzw. Teilerneuerungen unter Berücksichtigung der aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben, technischen Regelwerke sowie der Anforderungen des Auftraggebers. Gleichzeitig soll die langfristige Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur sichergestellt und der zukünftige Instandhaltungsaufwand minimiert werden. Das Projekt ist in einem komplexen innerstädtischen Umfeld sowie mit zahlreichen Schnittstellen zu bestehenden Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen und weiteren Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. Eine enge Abstimmung zwischen allen am Projekt Beteiligten ist daher erforderlich. Im Rahmen des vorliegenden Auftrags übernimmt der Auftragnehmer die Gesamtplanungskoordination für das Projekt. Diese umfasst die übergeordnete Koordination der am Projekt beteiligten Objekt- und Fachplaner, Sonderfachleute, Gutachter sowie der für das Projekt relevanten Parallelmaßnahmen, soweit diese Leistungen nicht bereits Bestandteil der vertraglich vereinbarten Koordinationspflichten der jeweiligen Beteiligten sind. Die Gesamtplanungskoordination dient der Sicherstellung eines abgestimmten Planungsprozesses sowie der termin-, qualitäts- und schnittstellengerechten Bearbeitung der Planungsleistungen. Hierzu sind die Planungsbeteiligten fachübergreifend zu koordinieren, Planungsstände abzustimmen sowie Zielkonflikte und Schnittstellen frühzeitig zu identifizieren und einer Klärung zuzuführen. Der Auftragnehmer hat hierfür die erforderlichen Abstimmungsprozesse zu organisieren, die beteiligten Planungsdisziplinen zu koordinieren und den Informationsaustausch zwischen allen Projektbeteiligten sicherzustellen. Die einzelnen Objekt- und Fachplaner sowie Sonderfachleute bleiben ungeachtet der Gesamtplanungskoordination für die fachlich richtige, vollständige, vertragsgerechte und termingerechte Erbringung ihrer jeweiligen Leistungen verantwortlich. Die Übernahme der Gesamtplanungskoordination entbindet die Beteiligten nicht von ihren vertraglich vereinbarten Koordinations- und Mitwirkungspflichten. Bewertungen oder Stellungnahmen des Gesamtplanungskoordinators hinsichtlich Planungsstand, Planungsqualität oder Zielerreichung ersetzen keine fachliche oder vertragliche Qualitätsprüfung der jeweiligen Planungsleistungen. Das Gesamtprojekt verfolgt das Ziel, die Eisenbahnüberführungen Voltastraße, Kölner Straße und Gladbacher Straße wirtschaftlich, nachhaltig und unter möglichst geringer Beeinträchtigung des Eisenbahnbetriebs zu erneuern. Durch die Umsetzung der Maßnahme soll die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur im Bereich des Krefelder Hauptbahnhofs langfristig gesichert sowie den zukünftigen betrieblichen und technischen Anforderungen entsprochen werden.
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1.2 Lage / örtliche Verhältnisse Die im Rahmen des Projekts zu erneuernden Eisenbahnüberführungen Voltastraße, Kölner Straße und Gladbacher Straße befinden sich im Bereich des Krefelder Hauptbahnhofs auf mehreren elektrifizierten Strecken der DB InfraGO AG. Sämtliche Streckenabschnitte gehören gemäß Infrastrukturregister zum TEN-T erweiterten Kernnetz und sind mit einer Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die Eisenbahnüberführung Voltastraße liegt auf der VzG-Strecke 2520 bei Streckenkilometer 87,773. Das Bauwerk kreuzt zudem die VzG-Strecken 2610 bei km 53,135 sowie 2500 bei km 0,430. Die Strecke ist elektrifiziert und weist gemäß Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten (VzG) eine zulässige Streckengeschwindigkeit von 100 km/h auf. Die Eisenbahnüberführung Kölner Straße befindet sich auf der VzG-Strecke 2520 bei Streckenkilometer 87,184 und liegt im Bereich der VzG-Strecken 2610, 2501 und 2500. Die Strecke ist elektrifiziert. Die zulässige Streckengeschwindigkeit beträgt gemäß VzG, abhängig vom jeweiligen Gleis bzw. Streckenabschnitt, 60 km/h beziehungsweise 100 km/h. Die Eisenbahnüberführung Gladbacher Straße befindet sich auf der VzG-Strecke 2520 bei Streckenkilometer 86,960. Darüber hinaus werden die VzG-Strecken 2610 bei km 53,925 sowie 2501 bei km 0,220 gequert. Die Strecke ist elektrifiziert und die zulässige Streckengeschwindigkeit beträgt gemäß VzG 60 km/h.
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften Krefeld
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter Bei dem Projekt EÜ Voltastraße handelt es sich um ein EKrG Projekt. Kreuzungsparameter ist die Stadt Krefeld. Die lichten Abmessungen des Brückenbauwerkes sind laut der Kreuzungspartner im Rahmen der Vorplanung nochmals durch den Straßenbaulastträger zu bestätigen.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse Die zu planenden Erneuerungsmaßnahmen der Eisenbahnüberführungen Voltastraße, Kölner Straße und Gladbacher Straße befinden sich im Bereich des Eisenbahnknotens Krefeld Hauptbahnhof und damit in einem betrieblich anspruchsvollen Umfeld. Die Planung ist unter Berücksichtigung der bestehenden eisenbahnbetrieblichen Randbedingungen zu erstellen. Die betroffenen Strecken sind elektrifiziert, mit PZB sowie GSM-R ausgestattet und werden über das ESTW Krefeld gemäß den betrieblichen Regelwerken der DB InfraGO AG betrieben. Aufgrund der Lage im Bereich mehrerer zusammenlaufender Strecken und des Bahnhofsbereichs sind umfangreiche betriebliche Schnittstellen zu berücksichtigen. Im Einflussbereich der Bauwerke befinden sich mehrere Gleise sowie Weichenanlagen, deren Lage und betriebliche Abhängigkeiten in der Planung zu berücksichtigen sind. Die Planung der Bauzustände, der Bauphasen sowie der erforderlichen Sperrpausen ist so zu
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entwickeln, dass die Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Erforderliche betriebliche Einschränkungen sind frühzeitig mit den zuständigen Stellen der DB InfraGO AG abzustimmen.
Die Planung hat die Anforderungen an einen sicheren und leistungsfähigen Eisenbahnbetrieb während der gesamten Bauphase zu berücksichtigen. Hierzu sind insbesondere die betrieblichen Auswirkungen der vorgesehenen Bauverfahren, temporären Einrichtungen, erforderlichen Gleissperrungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Anpassungen an der Eisenbahninfrastruktur zu untersuchen und planerisch zu berücksichtigen. Neben den eisenbahnbetrieblichen Anforderungen sind die verkehrlichen Belange der unterführten Straßen Voltastraße, Kölner Straße und Gladbacher Straße zu berücksichtigen. Die Planung hat geeignete Verkehrsführungs- und Bauphasenkonzepte zu entwickeln, durch welche die Auswirkungen auf den Straßenverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Fuß- und Radverkehr während der Bauausführung minimiert werden.
2 Vorbemerkungen 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Alle erforderlichen Kosten einschließlich Nebenkosten für Besprechungen beim Auftraggeber (AG) und bei Dritten zur vollständigen Leistungserbringung sind in den Angebotspreis einzurechnen. Beim AG sind mindestens folgende Termine wahrzunehmen: Auftaktbesprechung, mindestens Projektbesprechungen alle 14 Tage, Abschlussbesprechung. Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Im Projektverlauf werden getaktete BIM-Projektbesprechungen auf Basis der zu liefernden Zwischen- und Arbeitsergebnissen der Beteiligten planungsbegleitend durchgeführt. Von allen Besprechungen beim AG und bei Dritten hat der Auftragnehmer (AN) eine Niederschrift zu fertigen. Niederschriften von Besprechungen beim AG sind innerhalb von 5 Werktagen anzufertigen und vom AG zu genehmigen. Die Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen.
2.2 Projekttermin- und Arbeitsplan Vom Auftragnehmer (AN) ist innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung ein detaillierter Projekttermin- und Arbeitsplan vorzulegen und in einem Termin mit dem AG zu erläutern und abzustimmen. Der Terminplan ist dem AG monatlich vorzulegen und der Sachstand anhand von Dokumenten zu erläutern.
2.3 Zuständigkeiten beim Auftraggeber Projektleiter: Gajan Amirthalingam, DB InfraGO AG (V.II-W-D-K) Projektingenieurin: Berivan Cagli, DB InfraGO AG (V.II-W-D-K)
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2.4 Einsatz von EDV-Systemen
Ergänzend zu den im Vertrag unter Ziff. 14.3 vereinbarten EDV-Datenformaten kann für den Austausch von Arbeitsständen mit der Fachabteilung LST des AG das Dateiformat PlanProXML (*.ppxml) verwendet werden.
Die Planung ist mittels BIM-Methodik inkl. Einsatz der Projektkommunikationsplattform (PKP) / Common Data Environment (CDE) zu erbringen.
2.5 Anwendung der BIM-Methodik
Durch die Anwendung der BIM-Methodik können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen entfallen. Etwaige Reduzierungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
Für alle Vorbemerkungen/Pos.-texte in dieser Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / Auftraggeber- Informationsanforderungen (AIA) zwingend zu beachten. Wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das BIM-Modell und die Umsetzung festgelegter BIM-Anwendungsfälle gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Alle mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bestandteile der Planungsleistungen sind in das BIM-Modell zu integrieren und zu übergeben. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Als BIM-Modell werden die gem. Beauftragung und Projektstatus zu liefernden BIM- Modellen gem. definierter Modellstufen sowie Koordinationsmodelle der Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik / AIA betitelt.
Der BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) ist auf Basis der Vorlage des AG als Angebots-BAP zur Abwicklung des BIM-Projektes gemäß den Anforderungen des AG erstmals zu erstellen und ist Bestandteil der Angebotsunterlagen. Nach Beauftragung ist der projektspezifische BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) federführend durch den Objektplaner bzw. BIM- Gesamtkoordinator zu finalisieren. Die Fachplanungen arbeiten dem Objektplaner die relevanten Informationen für den BAP zu. Der BAP ist mit dem AG und den weiteren projektbeteiligten Fachplanungen inkl. Vermessung abzustimmen und im Projektverlauf fortzuschreiben.
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2.6 Weitere Vorbemerkungen
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das entsprechende BIM-Modell gemäß den detaillierten Beschreibungen in den Vorgaben zur Anwendung der BIM- Methodik/AIA. Alle mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteile/Objekte/Planungsleistungen sind in das BIM-Modell zu integrieren und zu übergeben. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies.
Die Wahl/Festlegung des statischen Modells trifft der AN in Abstimmung mit dem Objektplaner. Eine 3-dimensionale Modellanalyse des Tragwerks mittels FEM ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Integration aller sich aus der Tragwerksplanung ergebenden Informationen in das BIM- Modell/Bauwerksdatenmodell ist sicherzustellen. Der Tragwerksplaner unterstützt den Objektplaner bei der Einarbeitung aller Zwischen- und Arbeitsergebnisse in das BIM- Modell/Bauwerksdatenmodell unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik/AIA.
2.7 Zuständigkeit des Auftragnehmers
Dem Objektplaner obliegt die planerische Koordination aller Fachgewerke.
Der projektspezifische BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist federführend durch den Objektplaner zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und im Projektverlauf anzupassen und fortzuschreiben.
Mitwirkungspflicht: Den Fachplanern obliegt die Mitwirkungspflicht bei der Koordination aller Fachgewerke.
Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirken die Fachplaner im Projektverlauf mit.
2.8 Definition „Mitwirken“ (für Planungsleistungen/Baugrund/Umwelt ...) Verpflichtung und Befugnis des AN an einem Vorgang mitzuarbeiten, der federführend durch den Objektplaner bzw. anderen an der Planung Beteiligten bearbeitet wird. Werden die Leistungen ohne Beteiligung anderer fachlich Beteiligter erbracht, so liegt die Verantwortlichkeit vollständig bei dem AN.
2.9 Definition Technische Ausstattung der Verkehrsanlage Unter Technische Ausstattung von Verkehrsanlagen fallen LST-Anlagen, OL-Anlagen, Weichenheizungen, Telekommunikationsanlagen die den Zugbetrieb beeinflussen (z.B. GSM-R) und Entwässerungsanlagen die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlage dienen (vgl. HOAI § 46(1) in Verbindung mit der Amtlichen Begründung zu §46).
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2.10 Leistungen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb Notwendige Leistungen in allen Bereichen, die Gefahren für Leib und Leben darstellen oder die als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sind, müssen vor der Ausführung rechtzeitig dem AG (Projektleitung) angezeigt, mit ihm abgestimmt und durch ihn genehmigt werden, insbesondere: Das Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle. Nach Auftragserteilung ist vom AN umgehend die Seite 1 des Sicherungsplanes für jedes Gleis im Bahnhof und auf der freien Strecke über den SiPLa-Workflow auszufüllen und an den für die Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) zu senden. der AN hat die zeitliche Koordination mit dem zuständigen Bahnhofsmanagement, dem Bauüberwacher Bahn, der Sicherungsfirma oder der in den Sicherheitsbereichen zuständigen Beteiligten (3S-Zentrale) zu leisten.
3 Sonstiges
3.1 Qualitätsprüfer (anzuwenden bei DB InfraGO AG – GB Fahrweg) Der Qualitätsprüfer bestätigt jeweils nach Abschluss der Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (soweit ausgeführt), dass insbesondere Folgendes bei der Bearbeitung der Planung beachtet und berücksichtigt wurde (s. Anlage 11 zum Vertrag): die vollständige Einarbeitung der Maßgaben der vorhergehenden Planungsphasen (Text und Pläne bzw. BIM-Modell) einschließlich der Auflagen im Rahmen der Genehmigung, die vollständige Einarbeitung aller Auflagen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung (soweit zutreffend), die Beantragung von UIG und ZIE (soweit zutreffend), sowie die Vollständigkeit der Unterlagen hierzu, die vollständige Erbringung des vertraglich geschuldeten Leistungsbildes. Dies sollte im Rahmen einer internen Qualitätsprüfung nach dem 4-Augen-Prinzip geprüft werden und zwar hinsichtlich:
- des Leistungsumfanges (Vollständigkeit der Planung)
- der Qualität der Planung (Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik / Regelwerk, Passfähigkeit mit korrespondierenden Gewerken (Schnittstellen),
- korrekten und vollständigen Erstellung des BIM-Modells entsprechend den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik/AIA für die jeweilige Leistungsphase (für die Ausführungsplanung und die Fortschreibung des BIM-Modells im Rahmen der Lph 8 sind besondere Vorgaben zu beachten), die Übereinstimmung der für die Planung relevanten Bestandsdaten (auch Planunter- lagen) mit dem Ist-Zustand die Einhaltung der für die vorliegende Planung relevanten betrieblichen Randbedingungen, die Prüfung der vorgesehenen Planungsfristen auf Plausibilität und Auskömmlichkeit im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme.
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3.2 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung Durch den AN sind grundsätzlich zu beachten: Durchführungsverordnung (EU)Nr. 402/2013 der Kommission vom 30.04.2013 über die gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009" (CSM-Verordnung) DB-Richtlinie 125.0100 Betriebliches, organisatorisches und technisches Risikomanagement im System Bahn - Teil 1: Handbuch RM Der AG führt das Verfahren nach CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch. Durch den AN sind, in Abstimmung mit dem AG ggf. gewerkeweise, Dokumente zu erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich sind. Hierzu gehören: Systemdefinition Sicherheits-/Signifikanzprüfung Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) Durchführung des bzw. Beteiligung am Risikomanagementverfahren ggf. Arbeitshilfen für spezifische Gewerke (z.B. Oberbau) Der AG stellt dem AN hierfür die relevanten Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Arbeitshilfen usw. zur Verfügung.
3.3 Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, Digitale- Bauteilbibliothek (nur DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe) Der AG räumt dem AN für die Planung von Verkehrsstationen Nutzungsrechte an der BIM- Projektvorlage, dem iTWO 5D Stammprojekt sowie der Digitalen Bauteilbibliothek ein. Dies ermöglicht dem AN die effizientere Erbringung der werkvertraglichen Leistung. Durch die Anwendung der BIM-Methodik und die Nutzung der vorgenannten Arbeitsmittel können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen einzelner Leistungsphasen entfallen. Insbesondere gilt das vorgenannte für die Leistungsphasen 3, 5 und 6.
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Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z10 und 208_1212Z11 Objektplanung Verkehrsanlagen mit/ohne techn. Ausstattung 3.4 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen ohne/einschl. Technische Ausstattung (§ 47 HOAI) 3.4.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabeunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 3.4.2 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z12 Objektplanung Ing.BW. 3.5 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) 3.5.1 Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Muster-leistungsverzeichnisse Die Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleistungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung in Bezug auf das Tragwerk abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabeunterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 3.5.2 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: Leistungsphase 2: Vorplanung In der Leistungsphase 2 muss überprüft werden, ob die standardisierte Planung im Projekt technisch umsetzbar ist. Grundlage für diese Entscheidung sind die
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geometrischen Randbedingungen. In der Erarbeitung des Planungskonzepts sollen dann die standardisierte Planung eingearbeitet werden. Durch die Anwendung der standardisierten Planung kann der Umfang der Planungsvarianten eingeschränkt werden. Abstimmungen mit Dritten, Behörden und weiteren Fachplaner, das Analysieren der Grundlagen und das Beschaffen von Karten verbleiben durch die standardisierte Planung unverändert. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung In der Leistungsphase müssen die Entwurfspläne auf der Grundlage der standardisierten Planung und den Hinweisen zu den konstruktiven Details ausgearbeitet werden. Durch die Vorgaben ergeben sich Erleichterungen in den zeichnerischen Darstellungen des Gesamtentwurfs. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Die Leistungen der Genehmigungsplanung sind unberührt von der Anwendung der standardisierten Planung. 3.5.3 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
Verbindlich bei DB InfraGO AG- GB Fahrweg anzuwenden für die Leistungsbereiche Verkehrsanlagen mit/ohne techn. Ausstattung sowie Ing.BW) 3.6 Datenanforderung Flächenmanagement
Im Rahmen der technischen Planung sind vom AN die in Anspruch zu nehmenden Flächen zu ermitteln und digital darzustellen. Hierzu sind die ALKIS Daten zu importieren und der spezifische Grunderwerb innerhalb des jeweils verwendeten Programmsystems zu realisieren. Dieser wird vom AN anschließend grafisch als Zeichnungsdaten ausgegeben. Hierfür sind vom AN die Umringe der Erwerbsflächen getrennt nach Erwerbsarten auf eigenen Layern auszugeben. Die Namensbezeichnung der Layer orientiert sich hierbei an den Kurzbezeichnungen der Erwerbsarten gemäß Eisenbahn-Bundesamt.
Die Umringe der betroffenen Flurstücke der Vorzugsvariante sind vom AN digital zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Die Festlegungen der Datenanforderung Flächenmanagement sind der „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg zu entnehmen.
Leistungsphase 2: Vorplanung Die vom AN zu beschaffenden amtlichen Karten (ALKIS oder Nachfolger) sind dem AG gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 mit Sachdaten zu übergeben. Die Umringe der betroffenen Flurstücke sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 zu erstellen und zu übergeben. Im Zuge der Erarbeitung des Planungskonzeptes sind vom AN bahneigene Flurstücke sowie Duldungsflächen zu berücksichtigen. Für Kompensationsmaßnahmen sind gemäß EBA-Handbuch zur Antrags- und Verwendungsprüfung vorrangig bundeseigene Grundstücke zu verwenden. Abweichungen sind zu begründen
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Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Die Umringe der betroffenen Flurstücke sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 zu übergeben. Sofern die Umringe der betroffenen Flurstücke bereits im Lph. 2 erstellt wurden, sind diese zu validieren. Des Weiteren ist die Reihenfolge der benötigten Flurstücke, in Abhängigkeit der wesentlichen Bauphasen, darzustellen.
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis sind gemäß „Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung“ UN04-08 anzupassen.
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die Reihenfolge der benötigten Flurstücke ist zu berücksichtigen.
Leistungsphase 8: Bauoberleitung Im Rahmen der Baudurchführung ist auf die tatsächliche Flächenverfügbarkeit zu achten.
Spezifische Vorbemerkungen 208_1212Z14 Tragwerksplanung Ing.BW. 3.7 Hinweise zur Standardisierung bei Planung von Rahmenbauwerken im Leistungsbild Tragwerksplanung (§51 HOAI) 3.7.1 Wird nach § 1, Ziff. 1.5.1 des Vertrages eine standardisierte Planung vereinbart, ist nachfolgendes zu beachten: Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Beratung bei der Auswahl der typisierten Rahmen. Der Umfang bei der Mitwirkung des Planungskonzepts ist abgemindert, da die wesentlichen statisch-konstruktiven Belange durch die typisierten Rahmen erfüllt sind. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Die Leistungsmerkmale, Erarbeitung der Tragwerkslösung bis zum konstruktiven Entwurf überschlägige statische Berechnungen und Bemessung Grundlegende Festlegung der konstruktiven Details und Hauptabmessungen entfallen bzw. sind auf Einzelfragen reduziert. Die Mitwirkung bei der Objektbeschreibung, Verhandlung mit Behörden und Kostenberechnung bleiben erhalten. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Auswahl der richtigen typisierten Zeichnungen und Dokumentation der Auswahl. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Erstellen der Schalpläne auf der Basis der Ausführungspläne der Objektplanung. Für die Bewehrungspläne müssen die typisierten Pläne auf die konkreten Abmessungen angepasst werden. Biegeformen, Durchmesser und Abstände der Bewehrung sind definiert Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.
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