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Anlage 0.1
Angebotserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft für eine Ingenieurleistung Planungsleistung
Erforderlichen Eintragungen/Ergänzungen durch die Bieter sind mit einem senkrechten Strich am Seitenrand gekennzeichnet.
Vergabevorgangsnummer 26FEI86827
Bezeichnung: BIM-Planung Krefelder Eisenbahnüberführungen Strecke 2520, km 86,960 - km 87,773
(durch Bieter anzukreuzen; losweise Vergabe vorbehalten)
Los 1 Objektplanung Ing.-Bauwerke und Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4, 6 und 7 (TWP Lph 3 und 6)
Los 2 Fachplanung für Oberleitungsanlagen sowie Leit- und Sicherungstechnik Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4, 6 und 7
Los 3 Fachplanung Elektrotechnische Anlagen (50 Hz und Weichenheizungsanlagen) Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4, 6 und 7
Adresse Bieter Ansprechpartner Telefon Mail
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt
Wir teilen mit, ob und inwieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH, Völgerstraße 9, 30519 Hannover
- GI-Consult GmbH, i-Park Klingholz Nr. 16, 97232 Giebelstadt
- Ingenieurbüro Herzbruch GmbH, Mittelstraße 36, 58332 Schwelm
- Grundbauinstitut Biedebach, Hellerstraße 21, 44229 Dortmund
Art der Verbundenheit: keine zu Nummer …………………. wirtschaftlich zu Nummer ………………….. gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich zu Nummer ………………….
Weiterhin erklären wir, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./ing.-Leistungen erbracht haben.
208.1212V39 Angebotserklärung Vertrag Planung einschl. BIM Seite 1 Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 15.06.2026
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Anlage 0.1
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Hinweis: Wird keine der vier nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir erklären, dass das Unternehmen / die Bietergemeinschaft den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. unter https://bahnindustrie.info/de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutschen Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, diese Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 2
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Anlage 0.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe (siehe unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Merkblatt Lieferanten Risikogruppe“) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vor- legen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- Bahnspezifische und unternehmensbezogene Eigenerklärung
Insolvenzverfahren
Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen
Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft
Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.
Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Anlage 0.1 Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos
Einhaltung von Sanktionen und Embargos
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 4
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Anlage 0.1 Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
-
Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:
-
Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein.
-
Ich sichere zu,
a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und
c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe.
-
Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform.
-
Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
-
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 5
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Anlage 0.1 Präqualifikation
Wir sind für die folgenden Leistungsbereiche bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert:
Los 1 Objektplanung Ing.-Bauwerke und Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke
- Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlage, Produkte/Leistungen: Fahrbahn
- Planung bauliche Anlagen: Planung Ingenieurbauwerke, Produkte/Leistungen: Eisenbahnbrücken
Los 2 Fachplanung für Oberleitungsanlagen sowie Leit- und Sicherungstechnik
- Planung Leit- und Sicherungstechnik: Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
- Planung Oberleitungsanlagen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Los 3 Fachplanung Elektrotechnische Anlagen (50 Hz und Weichenheizungsanlagen)
- Planung elektrotechnische Anlagen: Planung von elektrischen Energieanlagen
- Planung elektrotechnische Anlagen: Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Neben den im folgenden Anlagenverzeichnis Vertragsteile festgelegten Rücklauf der Vertragsteile mit Angebot sind des Weiteren noch diese Rücklaufexemplare notwendig:
Für die Zuschlagskriterien zu liefernden Unterlagen
Los 1 Objektplanung Ing.-Bauwerke und Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 2.1 Ermittlung der Vergütung Anlage 6.1 Begründung Honoraranpassungen Anlage 19 BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg BIM-Terminplan
Los 2 Fachplanung für Oberleitungsanlagen sowie Leit- und Sicherungstechnik Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 2.2 Ermittlung der Vergütung
Los 3 Fachplanung Elektrotechnische Anlagen (50 Hz und Weichenheizungsanlagen) Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 2.3 Ermittlung der Vergütung Anlage 6.3 Begründung Honoraranpassungen
Neben den im Anlagenverzeichnis gekennzeichneten Unterlagen ist mit Angebotsabgabe für die frei zu vereinbarenden Honorare der Technischen Streckenausrüstung eine detaillierte, leistungsbezogene Aufwandskalkulation vorzulegen. Die eingereichte Aufwandskalkulation dient ausschließlich der Prüfung der Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit des Angebotes durch den AG. Im Falle einer Beauftragung wird die Aufwandskalkulation nicht Vertragsbestandteil.
Miteinander verbundene Unternehmen, die in diesem Vergabeverfahren getrennte Angebote einreichen oder sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer an getrennten Angeboten beteiligen, sind verpflichtet, ihre Konzernverbindung offen zu legen. Zudem ist mitzuteilen, durch welche Maßnahmen der Geheimwettbewerb nach dem GWB sichergestellt ist.
Die vorstehenden Erklärungen / Mitteilungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 6
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Anlage 0.1 ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung 1.0 Allgemeine Erklärung zum Angebot 1.1 Bindefrist An dieses Angebot halten wir uns bis zum 29.01.2027 gebunden.
1.2 Anlagen zur Angebotserklärung Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Anlagenverzeichnis Vertragsteile“ mit Angebot einzureichenden Anlagen beigefügt.
Anlagenverzeichnis Vertragsteile Vertragsteile Rücklauf Vertragsteile mit Angebot
Arch./Ing. Vertrag_Los 1 bis 3 Anlage 0.1 Angebotserklärung_Los 1 bis 3 Anlage 0.2 Zuschlagsschreiben Anlage 0.3 Protokolle und vertragsrelevanter Schriftverkehr siehe Zuschlagsschreiben
Anlage 1.0.1 Projektbeschreibung und Vorbemerkungen_Los 1 Anlage 1.0.2 Projektbeschreibung und Vorbemerkungen_Los 2 Anlage 1.0.3 Projektbeschreibung und Vorbemerkungen_Los 3
Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung BIM Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke_Los 1 Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung BIM Objektplanung Ingenieurbauwerke_Los 1 Anlage 1.3 Leistungsbeschreibung BIM Objektplanung Verkehrsanlagen_Los 1 Anlage 1.4 Leistungsbeschreibung BIM FP Technische Streckenausrüstung OLA und LST_Los 2 Anlage 1.5 Leistungsbeschreibung BIM FP Technische Streckenausrüstung WHZ_Los 3 Anlage 1.6 Leistungsbeschreibung BIM FP Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen_Los 3
| Anlage 2.1 Ermittlung Vergütung_ Los 1 (Bearbeitung im AI-Portal) | ||
|---|---|---|
| Anlage 2.2 Ermittlung Vergütung_ Los 2 (Bearbeitung im AI-Portal) | ||
| Anlage 2.3 Ermittlung Vergütung_ Los 3 (Bearbeitung im AI-Portal) |
Anlage 2.3 Ermittlung Vergütung_ Los 3 (Bearbeitung im AI-Portal)
Anlage 3.1.1 Ermittlung der anrechenbaren Kosten_Tragwerksplanung Ing. Bauwerke_Los 1 Anlage 3.1.2 Ermittlung der anrechenbaren Kosten_Objektplanung Ing.Bauwerke_Los 1 Anlage 3.1.3 Ermittlung der anrechenbaren Kosten_Objektplanung Verkehrsanlagen_Los 1 Anlage 3.2.4 Ermittlung der anrechenbaren Kosten_Techn. Streckenausrüstung_OLA_LST_Los 3 Anlage 3.3.5 Ermittlung der anrechenbaren Kosten_Techn. Streckenausrüstung_WHZ_Los 3 Anlage 3.3.6 Ermittlung der anrechenbaren Kosten_Technische Ausrüstung_50 Hz_Los 3
Anlage 4 Allgemeine Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB Arch./Ing.), Ausgabe 15.06.2026_Los 1 bis 3 Anlage 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen des AG durch Dritte (ZVB-EDV), Ausgabe 29.06.2026_Los 1 bis 3
| Anlage 6. | 1 | Begründung Basishonoraranpassung | Los 1 (Bearbeitung im AI-Portal) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlage 6.3 | Begründung Basishonoraranpassung | Los 3 | (Bearbeitung im AI-Portal) |
Anlage 6.3 Begründung BasishonoraranpassungLos 3 (Bearbeitung im AI-Portal)
Anlage 7 Merkblatt Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung_Los 1 bis 3 Anlage 8 Angebot für Nachtragsleistungen Arch.-/Ing._Los 1 bis 3 Anlage 9 zu beachtende Unterlagen_Los 1 bis 3 Anlage 10 Ergänzende Regelungen Urheberrechte Anlage 11 Qualitätssicherung Planung DB InfraGO - GB Fahrweg_Los 1 bis 3 Anlage 12 Checkliste Qualitätssicherung Planung GB Pb Anlage 13 Quality Gates_Los 1 bis 3 Anlage 14 Liste „Anwenderfreigaben Personenbahnhöfe"
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 7
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Anlage 0.1
Anlage 15 Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 17 Ergänzende Regelungen zur Nutzung der Projektkommunikationsplattform der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 18.1 Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg – Los 1 Anlage 18.2 Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg – Los 2 Anlage 18.3 Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg – Los 3
| Anlage 19 BIM-Projektabwicklungsplan (BAP) der DB InfraGO AG – GB Fahrweg_Los 1 | ||
|---|---|---|
| Anlage 23 Ergänzende Vertragsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen | ||
| Unternehmen zum Nachweis der Nachhaltigkeit (EVB Nachhaltigkeit)_Los 1 bis 3 | ||
| Anlage 24 Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen | ||
| Unternehmen zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung | ||
| öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (EVB Bundestariftreue)_Los 1 bis 3 |
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 8
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Anlage 0.1 2 Angebot
2.1 Ergänzungen zu § 1 Gegenstand des Vertrages:
zu Ziffer 1.2 Optionen
Der AG beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme ggf. weitere Leistungen (optionale Leistungen) nach Anlage 1.ff. in Verbindung mit Anlage 2.ff. für genannte Objekte im aufgeführten Umfang einzeln oder im Ganzen zu übertragen (Stufe II – n). Dies gilt auch für einzelne Leistungsphasen sowie für Teilleistungen innerhalb einer Leistungsphase. Die Übertragung erfolgt durch Mitteilung in Textform.
Der AN ist verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom AG spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der jeweils zuvor beauftragten Leistungsstufe übertragen werden. Einen Anspruch auf Übertragung dieser Leistung hat er nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Planung fortgesetzt bzw. die Baumaßnahme durchgeführt wird.
Aus der stufenweisen Übertragung kann der AN keinen Anspruch auf Erhöhung seines Honorars ableiten.
zu Ziffer 1.3 Anwendung EIGV/TSI
Die Maßnahme / das Projekt unterliegt der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV).
Außerdem liegt die Maßnahme / das Projekt innerhalb der EIGV im Anwendungsbereich der TSI.
zu Ziffer 1.4 Grundlagen der Leistungserbringung
- Qualifizierte Aufgabenstellung
- Bestandsunterlagen in digital
- Baugrundgutachten
- Betriebliche Aufgabenstellung
- Voruntersuchungen
- Bauwerksuntersuchung
zu Ziffer 1.5.1 Standardisierten Planungen
- keine
zu Ziffer 1.5.2 Richtzeichnungen/Rahmenplanungen
- 804.9010 – Stählerne Eisenbahnbrücken (Planwerk im *.dwg bzw. *.dxf-Format)
- 804.9030 – Bauteile für massive Eisenbahnbrücken (Planwerk im *.dwg bzw. *.dxf-Format)
Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.3 Musterleistungsverzeichnisse (GAEB-Format)
- Allgemeine Leistungen Infrastruktur (ALI)
- Massivbrücken
- Lärmschutzwände
- Gleiserneuerung im konventionellen
- Weichenerneuerung
- Kabeltiefbau
- Elektrische Weichenheizanlagen
- Oberleitungsanlagen
- Entsorgung
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 9
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Anlage 0.1 zu Ziffer 1.5.4 Standardkostenpläne
- Brücken
- Oberleitungsanlagen
- Oberbau
- Erdbau
- Kabeltiefbau
- Telekommunikation
zu Ziffer 1.5.5 BIM-Arbeitsmittel
- gemäß AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg 2.2 Ergänzungen zu Vertrag § 3 Haftpflichtversicherung:
zu Ziffer 3.2 DVA-Haftpflichtversicherung
-
DVA-Haftpflichtversicherung gem. Vertrag Ziffer 3.2, hier
-
Umsatzvertrag Nr.: 300
2.3 Ergänzungen zu § 4Termine und Ausführungsfristen:
Übertragene Leistungen nach § 1 Ziffer 1.1:
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung bzw. am: 25.01.2027
Ende der Leistungen am: 31.12.2028
Zwischentermine:
Abschluss und Vorlage des Vorplanungsheftes 30.03.2028
Zur Übertragung vorgesehene Leistungen (optionale Leistungen) nach § 1 Ziffer 1.2: Die entsprechenden Termine und Fristen werden bei Übertragung der Leistungen vereinbart.
2.4 Ergänzungen zu § 7 Vergütung:
zu Ziffer 7.2 Regelungen zur Baukostenobergrenze
- bleibt frei
26FEI86827_BIM-Planung_Krefelder Brücken Seite 10
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Anlage 0.1 zu Ziffer 7.4 Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze)
Los 1
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für BIM Gesamtkoordinator EUR/h
-
für BIM Fachplaner EUR/h
Los 2
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung EUR/h
-
für BIM Fachplaner EUR/h
Los 3
-
für den Ingenieur (Planungsleiter/Planungsingenieur) EUR/h
-
für techn./wirtschaftl. Mitarbeiter (Meister/Techniker, so. Mitarbeiter) EUR/h
-
für Fachplaner technische Streckenausrüstung EUR/h
-
für BIM Fachplaner EUR/h
zu Ziffer 7.5 Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen
Die Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen gilt dann als Besondere Leistung, wenn die nach den Leistungsphasen 2, 3 und 4 zur Grundleistung gehörende Mitwirkung (insgesamt 9 Termine) erbracht ist.
Für zusätzliche Termine werden einschließlich Nebenkosten vergütet: bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen bis 5 Stunden €/ Termin und Person bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen über 5 Stunden €/ Termin und Person
zu Ziffer 7.6 Vergütung Mehrfertigungen
bleibt frei
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Anlage 0.1
zu Ziffer 7.10 Regelungen Anpassung Pauschalhonorar Streckenausrüstung
- Die Honorare sind bis zum Abschluss der Lph 2 fest vereinbart. Die Honorare für Lph 3 ff. werden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen angepasst:
Den in Anlage 2 vereinbarten Pauschalen für Leistungen der Technischen Streckenausrüstung liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden vorläufigen Baukosten zugrunde.
Das Honorar für Leistungen ab der Lph 3 ff. wird auf Verlangen eines Vertragspartners angepasst, wenn sich die jeweiligen vorläufigen Baukosten auf Grundlage der vom AG bestätigten Kostenberechnung um mehr als 15 % verändern.
Für die Fortschreibung sind in der Kostenberechnung die technischen Anlagen der Kostengruppe 4 gem. Kostengruppenkatalog KGK der DB AG (808.0210A01) getrennt nach OLA, LST, TK, Whz aufzustellen und auszuweisen. Weitere Kosten werden nicht berücksichtigt.
Die Anpassung erfolgt mithilfe eines Honoraranpassungsfaktors.
Dieser wird ermittelt, indem ein fiktives Berechnungshonorar (Basishonorar für die Lph 1 – 9) auf Grundlage der Honorierungsparameter der §§ 45 - 48 HOAI bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelt und dieses ins Verhältnis zu dem Honorar gesetzt wird, welches sich aus den geänderten vorläufigen Baukosten ergeben würde. Hierfür wird fiktiv die Honorarzone IV festgelegt.
Sollten die vorläufigen Baukosten oberhalb des HOAI-Tafelwertes liegen, wird der Honoraranpassungsfaktor auf der Grundlage, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden RIFT-Bund-Tabellen ermittelt.
Das Honorar ist sodann auf Grundlage des Honoraranpassungsfaktors wie in der nachfolgenden Beispielrechnung dargestellt anzupassen.
Beispielberechnung für LST – gilt analog für die übrigen Objekte der technischen Streckenausrüstung:
LST Pauschale lt. Vertrag: 200.000.- Euro
vorläufige Baukosten LST Hauptvertrag 1,0 Mio. Euro
vorläufige Baukosten LST Kostenberechnung (Lph3) 1,5 Mio. Euro
Grundlage der Erhöhung aus § 48 HOAI am Beispiel Honorarzone III (mit Berücksichtigung der 15 % bei den vorläufigen Baukosten)
vorläufige Baukosten 1,0 Mio. Euro + 15 % = 1,15 Mio. Euro Honorar: 90.529,60 Euro
vorläufige Baukosten 1,5 Mio. Euro Honorar: 110.600,00 Euro
Honoraranpassungsfaktor: 110.600,00 / 90.529,60 = 1,22
Honoraranpassung: 200.000.- Euro (HV)* 1,22 = 244.000,00 €
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Anlage 0.1
2.5 Ergänzungen zu § 8 Sicherheitsleistung:
zu Ziffer 8.1 Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
- durch Sicherheitseinbehalt, siehe Vertrag § 8.
zu Ziffer 8.2 Sicherheit für Mängelansprüche
- keine Sicherheit für Mängelansprüche
2.6 Ergänzungen zu § 9 Arbeitsgemeinschaft:
zu Ziffer 9.1 Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
2.7 Ergänzungen zu § 11 Gerichtsstand
Folgende Gerichtstand wird vereinbart: Duisburg
2.8 Ergänzung zu § 12 Vertretung des Auftragnehmers:
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter:
Ein etwaiger Austausch des zuvor benannten Personals bestimmt sich nach § 14.9.
2.9 Ergänzungen zu § 13 Vertretung des Auftraggebers
zu Ziffer 13.2 Ansprechpartner beim Aufraggeber
Folgende Personen werden vom AG benannt:
DB InfraGo AG, V.II-W-D-K, Herr Gajan Amirthalingam
DB InfraGo AG, V.II-W-D-K, Frau Berivan Cagli
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Anlage 0.1 2.10 Ergänzungen zu § 14 Besondere Vertragsbedingungen:
zu Ziffer 14.2 Leistungen im Zusammenwirken mit AG
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG sowie den
- Verbundenen Unternehmen der DB AG bzw. deren Fachabteilungen
- Fachplanern
- Sonderfachleuten und Gutachtern
- Betroffenen Kommunen und Körperschaften
- Genehmigungsbehörden/-stelle
- Betroffenen Behörden und Aufsichtsinstanzen
- BIM-Berater des AG/BIM-Manager des AG zu koordinieren sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist. Hierzu gehören auch alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Anlage 1 aufgeführt sind, jedoch im Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Leistungserfolges erforderlich sind.
Die Leistung ist unter Verwendung der in § 1.5 gekennzeichneten Richtzeichnungen/ Rahmen- planungen zu erbringen.
zu Ziffer 14.3 Angaben zu Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen
-
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen, BIM-Modelle/Bauwerksdatenmodelle und sonstige Ausarbeitungen sind dem AG
-
abweichend von AVB Arch./Ing. Abschnitt Nr. 1, Absatz (5) in analoger Form 4-Fach sortiert in Ordnern zu übergeben.
-
in digitaler bearbeitbarer Form, in jeweils offenen und nativen Datenformaten einfach zu liefern, Datenformate in Abstimmung mit dem AG (u.a. *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, *.rvt, *.X83) sowie in *.pdf bzw. *.ifc, *.e57.
Für Lieferobjekte gemäß den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe bzw. AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg. gelten mindestens die darin enthalten Formatvorgaben.
Die Übergabe durch den Auftragnehmer erfolgt:
- auf der Projektkommunikationsplattform bzw. CDE
zu Ziff. 14.4 Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine
Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle: 6 Kalenderwochen
zu Ziffer 14.6 Regelung für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben
Der AN hat die Daten für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben mit dem EDV-System iTWO nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung, der ZVB-EDV sowie den Datenstrukturen des jeweils aufnehmenden EDV- Systems der DB AG online zu erbringen.
Sofern ein eigenes AVA-System für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen oder Nachrechnen von Angeboten eingesetzt werden soll, so ist dies vorab mit dem AG abzustimmen. Leistungsverzeichnisse dürfen ausschließlich mit der GAEB Struktur „11.22.PPPP.I“ ohne Auslassen von Strukturebenen aufgestellt werden. Die Daten sind als Datei im GAEB-Format -Datenaustausch Kennung 81- zu übertragen. Das Einspielen der in eigenen AVA-Systemen erstellten Leistungsverzeichnisse in das System des AG erfolgt durch den AN selbst.
Für den Datenaustausch auf Datenträger gelten die
- Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990,
- Erläuterungen zu den Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis in der 2. geänderten Auflage, Ausgabe Juni 1990 in der Fassung Januar 1995,
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Anlage 0.1
- Regelungen für den Aufbau des Leistungsverzeichnisses Ausgabe August 1991.
Die Leistungen sind, soweit vorhanden, mit standardisierten Texten aus dem StLB Bahn / StLB Bau zu beschreiben. Die korrekte Verknüpfung zwischen Leistungsbeschreibung (je LV-Position) und Kostenplanung ist gemäß der projektbezogenen Vorgaben des AG durch den AN herzustellen. Hiernach erfolgt aus dem System des AG die Erstellung der Datei der Kennung KE 83 und der Ausdruck des Leistungsverzeichnisses (Ausschreibungsexemplar).
zu Ziff. 14.7 Folgende Leistungen werden von Sonderfachleuten, sonstigen Dritten erbracht:
- Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Landschaftspflegerische Begleitplanung
- Fachbeitrag zum Artenschutz (inkl. Biodiversitätsschaden nach Umweltschadensgesetz)
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
- Vermessungsleistungen
- Schallgutachten
- Telekommunikationsanlagen
Bei Bedarf werden weitere Leistungen von Sonderfachleuten und/oder Dritten vom AG veranlasst. Soweit der AN die Einschaltung von weiteren Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für notwendig erachtet, hat er den AG hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Sind Unterlagen von Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für die Leistungserbringung des AN erforderlich, fordert der AN die Unterlagen nach Abstimmung mit dem AG bei den vom AG beauftragten Sonderfachleuten und sonstigen Dritten direkt an.
zu Ziffer 14.8 Folgende Leistungen werden vom AG erbracht:
- die in Anlage 1 als Leistung des AG gekennzeichneten Teilleistungen
- Liefern, Beistellen Vorhandene Bestandspläne Der AN hat die vom AG zur Verfügung gestellten Bestandspläne auf Erforderlichkeit für die Planung zu prüfen und den AG von nichtbenötigten Bestandsplänen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Prüfung ist im Rahmen des Planungsprozesses zu wiederholen.
- Liefern, Beistellen Baugrundgutachten
Der AN hat die im Zuge der Bearbeitung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG schriftlich anzufordern.
Zu Ziffer 14.11 Ergänzende Regelungen zu Urheberrechten:
- keine
2.11 Nachunternehmer
Abweichend von AVB Ziffer 1 (3) werden folgende Leistungen durch Nachunternehmer erbracht:
Leistungen Nachunternehmer
Der AN verpflichtet sich, vorgenannte Nachunternehmer nur mit vorheriger Zustimmung der vertragsabwickelnden Stelle auszutauschen.
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Anlage 0.1 2.12 Nachtragsplattform (NTP)
Ist gemäß AVB Arch.-/Ing. Ziffer 16 anzuwenden. Abweichend von AVB Arch./Ing. Ziffer 16 Kommunikation erfolgt keine Anwendung der Nachtragsplattform NTP.
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
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