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Rubriken
Vergabevorgang: 26FEI86827 – Los 2
BIM-Planung Krefelder Eisenbahnüberführungen
Strecke 2520, km 86,960 - km 87,773
Anlage „Zuschlagskriterien“ für Arch./Ing.-Leistungen
DB InfraGO AG – GB Fahrweg
V.II-W-D-K
Anlage „Musterdokument BIM-Zu- schlagskriterien“ für Arch./Ing.- Leistungen
Stand 24.07.2026 | Version 3.0
DB InfraGO AG – GB Fahrweg „Zuschlagskriterien“ für Arch./Ing.-Leistungen
Fachautorin: I.IIG 12 | Anne Schacherl gültig ab: 01.04.2024
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Änderungshistorie
| Version | Datum | Änderung | OE, Name |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 25.10.2019 | Schlussredaktion Dokument mit Änderungs- hinweisen von Recht und Einkauf | I.NGXBIM TP2, M.D. |
| 1.1 | 15.01.2020 | Übernahme Hinweis Infrainfo 25/2019 exter- ner Zugriff Nachfolger DB Extranet Share un- ter Punkt 1.3 einschl. Übernahme Fußzeile | FE.EI-SO-A |
| 2.0 | 01.04.2020 | Redaktionelle Änderungen | I.NGM 1(B), FE.EI- SO-A |
| 3.0 | 01.04.2024 | Redaktionelle Änderungen InfraGO, Änderung Gewichtung BIM-Zuschlagskrite- rien auf 20%, Änderungen bei Interpolation (1,5-facher Wert; Rundung 3 Nachkommastellen), Änderungen in BIM-Wertungsmatrix inkl. Bei- spiel | I.IIG 12 |
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen 3
2 Zuschlagskriterien 4 2.1 Hinweise zur Wertung der Zuschlagskriterien 4 2.2 Gewichtung der Zuschlagskriterien 5 1.1 Zuschlagskriterium „Honorar/Gesamthonorar“ 5 1.2 Zuschlagskriterium „Querschnittswert aller Stundensätze“ 6
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1 Vorbemerkungen
bleibt frei
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2 Zuschlagskriterien
2.1 Hinweise zur Wertung der Zuschlagskriterien
Sind im Anschreiben am Ende neben dem Preis weitere Zuschlagskriterien genannt und ein dementsprechendes Bewertungssystem beigefügt, so hat der Bieter für jedes dieser weiteren Zuschlagskriterien seinem Angebot eine selbst erstellte Unterlage beizufügen. Ist eine solche Unterlage nicht beigefügt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlos- sen. Die Anforderungen an die zu erreichenden Punkte ergeben sich aus dem beigefügten Bewertungssystem (BIM-Wertungsmatrix für Arch./Ing.-Leistungen).
Der formale Umfang und die Gestaltung sowie die einzelnen Bestandteile der o.g. selbst erstellten Unterlagen (z.B. Pläne, Erläuterungstext, Erläuterungstabellen, Grafiken, etc.) sind grundsätzlich dem Bieter überlassen. Dies gilt jedoch nicht, wenn für das Erreichen einer bestimmten Wertungsstufe im Bewertungssystem eine bestimmte Form der Unter- lage ausdrücklich genannt wird (z.B. BAP, Modelle etc.).
Die Punktevergabe erfolgt für jedes Wertungskriterium nach der beigefügten Wertungs- matrix vor dem Hintergrund der ausgeschriebenen Leistung. Es wird erwartet, dass der Bieter die ausgeschriebene Leistungsbeschreibung gesamthaft durchdringt und auf die- ser Grundlage die Angaben macht, die zur Erfüllung der Unterkriterien (z.B. Punkt 2.1.1 des BIM-Zuschlagskriteriums BAP) notwendig sind. Dies bedeutet folglich, dass der Bieter eine Auswertung der Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen hat, wenn er die in den Unterkriterien genannten Anforderungen durch seine Unterlage erfüllen will. Mit steigen- dem Punktwert werden umfangreichere und detailliertere Angaben gefordert. Die jeweils vollständige Erfüllung der Unterkriterien (z.B. im Punkt 2.1.1 bedeutet dies „Rollen, Ver- antwortung und Organigramm“) ist für die Erreichung des zugeordneten Punktwerts erfor- derlich.
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2.2 Gewichtung der Zuschlagskriterien
Im Rahmen der Angebotswertung erfolgt eine Gewichtung der Zuschlagskriterien für Arch./Ing.- Leistungen nach dem folgenden Schema (Nummerierung der Kriterien aus Wertungsmatrix).
| 1.1 Gesamthonorar | 80 % | % 001 |
|---|---|---|
| 1.2 Stundensätze / Mitteleinsatz | 20 % | |
| | ||
| |
Das Angebot mit der höchsten gewichteten Bewertungszahl erhält den Zuschlag. Auf Angebote wird kein Zuschlag erteilt, wenn die Zuschlagskriterien 1.1 oder 1.2 mit 0 bewertet wurden.
1.1 Zuschlagskriterium „Honorar/Gesamthonorar“
Für die Angebotswertung wird das Honorar in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Wertungssumme = Gesamtho- norar übertragene und optionale Leistungen) 0 Punkte erhält ein rechnerisches Angebot ab dem 1,5-fachen des niedrigsten Ange- botspreises. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine li- neare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Berechnungsformel für Interpolation:
x - 1,5-fache niedrigster Preis y - niedrigster Preis ((cid:14) − (cid:16)(cid:6)(cid:7)(cid:2)(cid:17)(cid:18)(cid:4)(cid:8)(cid:9)(cid:3)(cid:2)(cid:19)(cid:8)) (cid:1)(cid:2)(cid:3)(cid:4)(cid:5)(cid:6)(cid:7)(cid:8)(cid:9)(cid:5)(cid:6)(cid:10)(cid:4)(cid:2) = ∗ 5 ((cid:14) − (cid:23))
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1.2 Zuschlagskriterium „Querschnittswert aller Stundensätze“
Bewertet wird der Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 7.4. Für die Angebots- wertung wird der Querschnittswert aller Stundensätze in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz 0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensat- zes Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert mit drei Stellen nach dem Komma. Berechnungsformel analog Zuschlagskriterium Honorar.
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