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Bewirtschaftung und Instandhaltung biomedizinischer und sonstiger Medizintechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:32 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren „Bewirtschaftung Medizintechnik – Biomedizin und sonstige Geräte“

AUFTRAGSGEGENSTAND

Hinweis: Die Darstellung des Auftragsgegenstands erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt lediglich vorläufig

und dient der allgemeinen Information im Rahmen dieses Verfahrensabschnitts. Eine

weitergehende, detaillierte und verbindliche Leistungsbeschreibung bleibt der nächsten

Verfahrensphase vorbehalten.

Auftragsbeschreibung über die Bewirtschaftung biomedizinischer und sonstiger

medizintechnischer Geräte mit optionaler Bereitstellung, optionaler Finanzierung

sowie optionalen Consultingleistungen

  1. LEISTUNGSGEGENSTAND

Gegenstand des Auftrags ist die umfassende, normenkonforme und wirtschaftliche Bewirtschaftung

sämtlicher biomedizinischer und sonstiger Geräte der Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin

übernimmt die Gesamtverantwortung für Betrieb, Instandhaltung, Funktionsfähigkeit, IT-Integration,

technische Sicherheit, Dokumentation und regulatorische Compliance aller allgemeinen

Medizintechnik, einschließlich aller dazugehörigen Komponenten, Softwaremodule,

Peripheriesysteme sowie gerätebezogenen IT-Infrastrukturen.

Hierzu zählen sämtliche Geräte mit Ausnahme stationärer bildgebender Großgeräte, insbesondere:

• Computertomographie (CT)

• Magnetresonanztomographie (MRT)

• Angiographie- und Durchleuchtungssysteme

• Stationäre Röntgensysteme

• Mammographieanlagen

• Andere festinstallierte Systeme mit ionisierender Strahlung oder komplexer Bildgebung

• Dazugehörige Hochdruckinjektoren

• Dazugehörige intravaskuläre Ultraschallgeräte

• Dazugehörige Kontrastmittelpumpen

Somit umfasst die allgemeine Medizintechnik folgende Komponenten:

• Überwachungs- und Patient-Monitoring-Systeme

• Infusions- und Ernährungstechnik

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• Beatmungsgeräte / Anästhesiegeräte

• Endoskopiegeräte (flexibel/starr)

• Ultraschallgeräte

• Mobile Röntgengeräte

• OP-Geräte und OP-Tisch-/Lichtsysteme

• Diagnostische Kleingeräte

• Geräte der Funktionsdiagnostik (EKG, EEG, Spirometrie etc.)

• Laborgeräte und labornahe Geräte (POCT, Analysegeräte)

• Transport- und Reanimationsgeräte

• Notfall- und Intensivmedizinische Geräte

• Weitere medizintechnische Geräte

Die Auftragnehmerin schuldet eine lückenlose Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dieser Geräte

und verpflichtet sich, die hohen Anforderungen eines 24/7-Krankenhausbetriebs einzuhalten. Alle

Leistungen müssen so erbracht werden, dass der medizinische Betrieb möglichst wenig

beeinträchtigt wird. Die Bewirtschaftung umfasst sowohl technische als auch organisatorische und

dokumentarische Pflichten und schließt sämtliche Handlungen ein, die erforderlich sind, um

Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Qualität und Verfügbarkeit jederzeit zu gewährleisten.

  1. GELTUNGSBEREICH

Der Geltungsbereich umfasst sämtliche medizintechnische Geräte, die zum Zeitpunkt des

Vertragsbeginns im Bestand der Auftraggeberin vorhanden sind, sowie alle Geräte, die während der

Vertragslaufzeit neu hinzukommen. Hierzu gehören neben dem eigentlichen Medizingerät auch:

• sämtliche Subsysteme, Sensoren und Detektoren

• Konsolen, Monitore, Bedienarbeitsplätze

• gerätespezifische Software, Applikationen und Lizenzen

• IT-Anbindungen an RIS, KIS, PACS, Dosismanagementsysteme

• Netzwerkanbindungen, sofern sie medizinprodukterelevant sind

Der Geltungsbereich beinhaltet zudem alle Pflichten nach MPDG, MDR, MPBetreibV, StrlSchG,

StrlSchV, DIN-, ISO- und IEC-Normen.

Die Auftraggeberin orientiert sich an den Anforderungen des KTQ (Kooperation für Transparenz und

Qualität im Gesundheitswesen). Dies hat die Auftragnehmerin bei ihrer Leistungserbringung zu

berücksichtigen. Die Bewirtschaftung der stationären radiologischen Großgeräte wird die

Auftraggeberin gesondert in Auftrag geben. Die ggf. mehreren Auftragnehmerinnen schulden im

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Rahmen der jeweiligen Leistungserbringung auch etwaig erforderliche Abstimmungen mit der

jeweils anderen Auftragnehmerin.

  1. PFLICHTLEISTUNGEN

Die Auftragnehmerin übernimmt sämtliche technischen, organisatorischen, rechtlichen und

dokumentarischen Pflichten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der vom Auftrag erfassten

medizintechnischen Geräte.

3.1 Bewirtschaftung, Wartung und Instandhaltung

Die Auftragnehmerin führt alle gesetzlich vorgeschriebenen und herstellerseitig empfohlenen

Instandhaltungsmaßnahmen durch. Die Wartungen werden regelmäßig und fristgerecht gemäß den

Herstellerangaben durchgeführt. Dabei kommen vorbeugende Erhaltungsmaßnahmen zum Einsatz,

um die Sollfunktion der Anlagen dauerhaft sicherzustellen. Zusätzlich erfolgt der Austausch von

Verschleißteilen nach Bedarf. Die Überwachung aller Wartungsfristen wird dabei durch ein digitales

System unterstützt.

Die Inspektionen umfassen sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen sowie Prüfungen

gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung (StrlSchG/StrlSchV) und die jährliche

Durchführung der DGUV-3-Prüfungen. Alle Ergebnisse werden vollständig und nachvollziehbar

gemäß den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert.

Im Bereich der Instandsetzung erfolgt die vollumfängliche Annahme und Behebung von Störungen.

Die Bearbeitung wird dabei nach Risiko priorisiert, wobei insbesondere patientenkritische Störungen

höchste Dringlichkeit erhalten. Wenn erforderlich, werden temporäre Ersatzgeräte oder geeignete

Workarounds bereitgestellt, um Betriebsunterbrechungen zu minimieren.

Die organisatorischen Aufgaben beinhalten die Koordination externer Dienstleister sowie die enge

Abstimmung mit den klinischen Bereichen, um Ausfallzeiten möglichst gering zu halten. Darüber

hinaus erfolgt die Terminplanung für Prüfungen, Wartungen und Reparaturen sowie die

Sicherstellung, dass ausschließlich normgerechte Ersatzteile verwendet werden.

Die Auftragnehmerin trägt die Kosten aller Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Material,

Ersatzteile, Laborleistungen und Fahrtkosten/Reisekosten.

3.2 Unterstützungs- und Beratungsleistungen

Die Auftragnehmerin erbringt während der gesamten Vertragslaufzeit umfassende Unterstützungs-

, Beratungs- und Koordinationsleistungen im Bereich Strahlenschutz, Medizintechnik, Compliance

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und Qualitätsmanagement. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung regulatorischer

Anforderungen, die Unterstützung bei behördlichen Prüfungen und Meldeprozessen, die Mitwirkung

an Risiko-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie die Erstellung, Prüfung und

Aktualisierung von organisatorischen Dokumentationen, Verfahrensanweisungen und

Entscheidungsvorlagen in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin.

3.3 Wahrnehmung von Pflichten aus Drittverträgen

Es bestehen Drittverträge zwischen dem jetzigen Dienstleister (Bestandsauftragnehmerin) und

Hersteller- bzw. Servicefirmen. Die Drittverträge werden von der Bestandsauftragnehmerin auf die

Auftragnehmerin übertragen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin

die Vertragsübernahmen von der Bestandsauftragnehmerin anzunehmen.

3.4 Bereitstellung Materialleistungen

Die Auftragnehmerin stellt alle benötigten gerätenahen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter

(Materialleistungen) zur Verfügung.

3.5 Tätigkeiten zur Inbetriebnahme / Außerbetriebnahme /Stilllegung

Gegenstand der Leistungen ist die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Inbetriebnahme,

Außerbetriebnahme und Stilllegung medizintechnischer Geräte und Anlagen. Dies umfasst

insbesondere die Koordination und Begleitung von Beschaffungs-, Abnahme- und

Inbetriebnahmeprozessen, die Durchführung und Organisation erforderlicher Prüfungen und

Einweisungen, die Unterstützung bei behördlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahren sowie die

Bearbeitung von Garantie- und Gewährleistungsfällen. Darüber hinaus beinhaltet der

Leistungsumfang die Bewertung und Organisation von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen

stillgelegter Geräte sowie die Abstimmung mit relevanten internen Stellen, insbesondere der

Anlagenbuchhaltung.

3.6 Störungsmanagement und Verfügbarkeit

Die Auftragnehmerin betreibt ein umfassendes, digitales Störungsmanagementsystem, das eine

jederzeitige Meldung von Störungen ermöglicht. Durch Priorisierungs- und

Risikobewertungsmechanismen wird jede eingehende Meldung bewertet und entsprechend

eingeordnet. Eine Kommunikation mit den Nutzern stellt sicher, dass Rückfragen, Statusupdates

und Lösungswege unmittelbar ausgetauscht werden können. Zudem erfolgt eine fortlaufende,

lückenlose Dokumentation sämtlicher Vorgänge direkt im System.

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Störungen, die die Patientensicherheit betreffen oder klinische Abläufe wesentlich beeinträchtigen

könnten, müssen unverzüglich bearbeitet werden.

Die Auftragnehmerin gewährleistet vereinbarte Geräteverfügbarkeiten, überwacht Ausfallzeiten und

führt bei Abweichungen Analysen und Gegenmaßnahmen durch.

3.7 NIS-2, KRITIS und Cybersecurity

Für medizintechnische Geräte gelten aufgrund ihrer systemkritischen Bedeutung erhöhte

Anforderungen. Die Auftragnehmerin übernimmt in diesem Zusammenhang technische und

organisatorische Pflichten in Bezug zu NIS-2, KRITIS sowie Cybersecurity und stellt deren

Umsetzung im laufenden Betrieb sicher. Dazu zählt insbesondere die Implementierung eines

systematischen Sicherheits- und Risikomanagements, das potenzielle Gefährdungen frühzeitig

identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen definiert. Die Auftragnehmerin führt zudem

regelmäßige Härtungsmaßnahmen, sicherheitsrelevante Patches und Updates durch, um die IT-

Infrastruktur der Geräte fortlaufend gegen Angriffe zu schützen. Darüber hinaus sorgt die

Auftragnehmerin für eine hohe Netzwerksicherheit durch konsequente Segmentierung und

kontinuierliches Monitoring der relevanten Systeme. Sicherheitsvorfälle werden vollständig

dokumentiert, und die Auftragnehmerin koordiniert die notwendige Incident Response, um Risiken

schnell zu begrenzen und die Betriebssicherheit wiederherzustellen.

Die Auftraggeberin hält keine eigenen Systeme vor; daher trägt die Auftragnehmerin die volle

Verantwortung.

3.8 Dokumentation und Datenpflege

Die Auftragnehmerin übernimmt die vollständige Verantwortung für die laufende Pflege sämtlicher

Stammdaten der allgemeinen Medizintechnik sowie für die Führung und kontinuierliche

Aktualisierung der digitalen Medizinproduktebücher. Darüber hinaus stellt sie die fachgerechte

Archivierung aller Prüf- und Wartungsprotokolle sicher. Jede Störung, Instandsetzung, Wartung und

Prüfung wird lückenlos dokumentiert, sodass jederzeit ein vollständiger und nachvollziehbarer

Nachweis über den Zustand und die Historie der Geräte vorliegt. Zudem gewährleistet die

Auftragnehmerin die fortwährende Übereinstimmung aller Prozesse und Dokumentationen mit den

Anforderungen der MPBetreibV und des MPDG.

Die Auftraggeberin erhält jederzeit Zugriff auf alle Daten, Berichte und Nachweise.

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3.9 Einweisung, Schulung und Applikationsunterstützung

Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung, Organisation und Dokumentation von

Einweisungen, Schulungen und Applikationsunterstützungen für Anwenderinnen und Anwender

medizintechnischer Systeme. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung und Pflege digitaler

Schulungs- und Wissensmanagementsysteme, die Planung und Durchführung von Erst-, Folge- und

Vertiefungsschulungen sowie die nachhaltige Vermittlung von anwendungs- und

sicherheitsrelevantem Wissen unter Berücksichtigung gesetzlicher, normativer und herstellerseitiger

Anforderungen. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die bedarfsgerechte

Applikationsunterstützung, die Durchführung weiterführender Trainingsmaßnahmen, die

Qualifizierung des eigenen Personals der Auftragnehmerin sowie die revisionssichere

Dokumentation sämtlicher Schulungs- und Einweisungsmaßnahmen.

3.10 IT-Integration und Interoperabilität

Teile der vom Auftragsgegenstand erfassten medizintechnischen Geräte sind hochgradig

IT-vernetzt, weshalb die Auftragnehmerin die Gesamtverantwortung für deren vollständige

Integration und den reibungslosen IT-Betrieb trägt. Dazu gehört die IT-seitige Anbindung aller

integrierbaren Systeme sowie die Bereitstellung der erforderlichen geräteseitigen IT-Komponenten

wie Workstations, Monitore und Gateways. Die Auftragnehmerin unterstützt zudem die

Implementierung aller notwendigen DICOM-, HL7-, IHE- und ISiK-Profile und übernimmt die

Konfiguration sowie die Durchführung technischer Abnahmetests. Ebenso verantwortet sie die

kontinuierliche Pflege und Aktualisierung von Software, Firmware und Middleware. Darüber hinaus

stellt sie stabile Schnittstellen zu KIS, RIS, PACS, VNA und Dosismanagementsystemen sicher,

damit ein durchgängig zuverlässiger Informationsfluss gewährleistet ist.

Die Auftragnehmerin wird der Auftraggeberin KI-basierte Weiterentwicklungen anbieten, soweit

diese die Bewirtschaftungsleistungen betreffen und eine Optimierung der Leistungsqualität oder der

Kosten ermöglichen.

3.11 ESG-Anforderungen

Die Auftragnehmerin berücksichtigt während des gesamten Lebenszyklus der vom Auftrag erfassten

medizintechnischen Geräte alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte. Dazu zählen die Analyse und

kontinuierliche Optimierung der Energieeffizienz sowie die Bewertung und Reduzierung des CO₂

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Fußabdrucks der eingesetzten Systeme. Ebenso achtet sie auf eine ressourcenschonende

Beschaffung aller benötigten Materialien und stellt sicher, dass sämtliche Nachweispflichten im

Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie einschlägiger ISO-Standards

erfüllt werden. Darüber hinaus entwickelt und verfolgt sie nachhaltige Entsorgungs- und

Recyclingstrategien, um eine umweltverträgliche Behandlung der Geräte am Ende ihres

Lebenszyklus sicherzustellen. Entsprechende Nachweise sind im Jahresbericht zu dokumentieren.

3.12 Berichtswesen und Business Intelligence

Die Auftragnehmerin erstellt ein digitales Berichtssystem und implementiert ein Business-

Intelligence-System.

Der Jahresbericht umfasst unter anderem eine detaillierte Übersicht über die aktuellen

Gerätestände, die Veränderungen sowie die Altersstruktur der eingesetzten Systeme. Darüber

hinaus werden die Kostenentwicklungen und Kostenübersichten transparent gerätespezifisch und

gerätebezogen aufbereitet und den im Berichtszeitraum erbrachten Instandhaltungsleistungen

gegenübergestellt. Ergänzend analysiert der Bericht alle aufgetretenen Ausfallzeiten einschließlich

ihrer Ursachen, um Optimierungspotenziale frühzeitig zu erkennen. Ebenso werden relevante ESG-

Kennzahlen berücksichtigt, sodass ökologische und soziale Faktoren im Betrieb sichtbar werden.

Auf Grundlage dieser gesammelten Informationen erfolgt eine fundierte Bewertung des

Reinvestitionsbedarfs, die eine vorausschauende und wirtschaftliche Geräteplanung ermöglicht.

Der Halbjahresbericht enthält unter anderem eine detaillierte Analyse der Nutzungsauslastungen

sowie der Untersuchungshäufigkeiten im Berichtszeitraum. Ergänzend umfasst der Bericht

umfassende Trendanalysen, die Entwicklungen über mehrere Perioden hinweg sichtbar machen

und eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen bieten.

Der Quartalsbericht gibt einen strukturierten Überblick über die Entwicklungen innerhalb des

Berichtszeitraums. Er dokumentiert unter anderem alle Gerätezugänge und Ausmusterungen und

stellt diese transparent gegenüber. Zudem enthält er eine Übersicht über offene, laufende und

abgeschlossene Maßnahmen, sodass der aktuelle Bearbeitungsstand jederzeit nachvollziehbar ist.

Ergänzend umfasst der Bericht eine regelmäßige Kommunikation zu den Verfügbarkeiten der

Geräte, um Betriebsbereitschaft und potenzielle Engpässe frühzeitig erkennen zu können.

Der Monatsbericht bietet einen kompakten Überblick über den aktuellen technischen Zustand. Er

umfasst eine Aufstellung aller offenen Wartungen, Prüfungen und Reparaturen sowie eine

Auswertung der eingegangenen Störungsmeldungen im Berichtsmonat. Darüber hinaus weist der

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Bericht auf kurzfristige Engpässe oder identifizierte Risiken hin, sodass notwendige Maßnahmen

frühzeitig eingeleitet und Betriebsunterbrechungen vermieden werden können.

Das BI-System stellt aktuelle Daten, unter anderem zur Verfügbarkeit, zu Störungen und zur

Auslastung, bereit. Es visualisiert zentrale Leistungskennzahlen in übersichtlichen grafischen KPIs,

welche der Auftraggeber vorgeben wird, und ermöglicht zudem den Export relevanter Datensätze

für weitergehende Analysen oder Berichtszwecke. Ebenfalls Bestandteil sind die Leistungen aus

Ziffer 3.7 (NIS-2-Anwendungen), soweit sie das Berichtswesen und das Business-Intelligence-

System betreffen.

  1. Optionale Leistungen

Die Auftragnehmerin kann der Auftraggeberin optionale Leistungen anbieten, die bei Bedarf

gesondert beauftragt werden. Diese optionalen Leistungen ergänzen die in diesem Dokument

beschriebenen Pflichtleistungen und ermöglichen eine erweiterte strategische, technische und

organisatorische Unterstützung in allen Bereichen der Medizintechnik.

Optionale Leistungen können – soweit im Einzelfall erforderlich und gesondert beauftragt – auch im

Zusammenhang mit stationären radiologischen Großgeräten erbracht werden. Dies gilt

insbesondere für Beratungs-, Koordinations- oder Unterstützungsleistungen. Die laufende

Bewirtschaftung dieser Großgeräte bleibt hiervon unberührt, soweit sie durch einen anderen

Dienstleister erfolgt.

Ein Schwerpunkt liegt auf optionalen Consultingleistungen, die die Auftraggeberin bei

betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, technologischen und medizinstrategischen

Fragestellungen unterstützen. Dazu gehören die Analyse und Optimierung von Instandhaltungs‑ und

Gerätemanagementprozessen, die Bewertung und Optimierung des Geräteparks, die Entwicklung

medizinischer und strategischer Konzepte, das Aufzeigen von Innovations‑ und

Digitalisierungspotenzialen sowie die Weiterentwicklung interner Strukturen, Schnittstellen und

klinischer Workflows. Zusätzlich bietet die Auftragnehmerin fachkundige Beratung im Bereich ESG,

einschließlich Energie‑ und Ressourceneffizienz, nachhaltiger Beschaffungsstrategien,

Arbeitssicherheit, Compliance und Berichtspflichten.

Mit den optionalen Bereitstellungsleistungen und Finanzierungen erweitert die Auftragnehmerin das

Leistungsspektrum um die bedarfsgerechte Bereitstellung und Finanzierung einzelner Geräte oder

ganzer Cluster. Diese umfasst die strukturierte Bedarfsanalyse, Auswahl geeigneter Technologien,

Beschaffung, technische Integration, Lifecycle‑Management sowie die Einbettung der Geräte in

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bestehende klinische, technische und IT‑Prozesse. Ziel ist eine strategisch ausgerichtete, moderne

und jederzeit betriebsbereite Geräteinfrastruktur.

  1. Strahlenschutz und Zusammenarbeit mit Medizinphysik

Da mobile radiologische Geräte ionisierende Strahlung nutzen, übernimmt die Auftragnehmerin

sämtliche damit verbundenen strahlenschutzrelevanten Aufgaben. Dazu gehören die Vorbereitung

und Begleitung von Abnahme- und Sachverständigenprüfungen sowie die Durchführung der

regelmäßigen Konstanzprüfungen – mit Ausnahme der täglichen Prüfungen, die vor Ort erfolgen.

Zudem stellt sie die vollständige Bereitstellung aller technischen Messprotokolle sicher. Die

Auftragnehmerin gewährleistet die konsequente Einhaltung sämtlicher Strahlenschutzrichtlinien und

meldet Toleranzüberschreitungen unverzüglich. Darüber hinaus unterstützt sie die Auftraggeberin

bei notwendigen Behördenkontakten und erfüllt alle zugehörigen Dokumentationspflichten.

Die Medizinphysik und der Strahlenschutzbeauftragte müssen jederzeit Zugriff auf Unterlagen,

Messergebnisse und Prüfprotokolle haben.

  1. Vergütungsmodelle

6.1 Pflichtleistungspauschale

Die Auftragnehmerin legt für die zu erbringenden Pflichtleistungen eine jährliche

Pflichtleistungspauschale fest. Diese Pauschale bildet den pauschalen Vergütungsrahmen für

sämtliche vertraglich geschuldeten Pflichtleistungen (darunter auch Bereitstellung bzw. Beschaffung

von gerätenahen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie für das Business-Intelligence-System)

und wird, vorbehaltlich vertraglich vereinbarter Anpassungsmechanismen, für jedes Vertragsjahr

festgesetzt.

6.2 Optionale Leistungen

Die optionalen Leistungen werden gesondert vergütet und sind kein Bestandteil der

Pflichtleistungspauschale. Genauere Informationen erhalten die Bieter in der folgenden

Verfahrensphase.

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  1. Übergabe- und Rückgaberegeln

7.1 Zum Vertragsbeginn

Zu Beginn des Vertrags übernimmt die Auftragnehmerin sämtliche vorhandenen

Medizinprodukte-Unterlagen und prüft das bestehende Bestandsverzeichnis auf Vollständigkeit und

Richtigkeit. Zudem werden alle laufenden Drittverträge geordnet überführt, sodass deren Leistungen

nahtlos weitergeführt werden können. Abschließend finden umfassende Übergabegespräche und

Prozessabstimmungen statt, um Verantwortlichkeiten zu klären und einen reibungslosen Start der

Zusammenarbeit sicherzustellen.

7.2 Zum Vertragsende

Zum Ende des Vertrags überträgt die Auftragnehmerin sämtliche relevanten Daten vollständig an

die Auftraggeberin und gibt alle bereitgestellten Materialien ordnungsgemäß zurück. Zudem

begleitet sie die geordnete Übergabe an einen künftigen Dienstleister, um einen nahtlosen Übergang

sicherzustellen. Abschließend erstellt sie ein umfassendes Abschlussprotokoll und stellt die

erforderlichen Datensatzbeschreibungen bereit, damit alle technischen und

dokumentationsbezogenen Informationen transparent nachvollziehbar bleiben.

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