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Vergabeverfahren „Bewirtschaftung Medizintechnik – Biomedizin und sonstige Geräte“
AUFTRAGSGEGENSTAND
Hinweis: Die Darstellung des Auftragsgegenstands erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt lediglich vorläufig
und dient der allgemeinen Information im Rahmen dieses Verfahrensabschnitts. Eine
weitergehende, detaillierte und verbindliche Leistungsbeschreibung bleibt der nächsten
Verfahrensphase vorbehalten.
Auftragsbeschreibung über die Bewirtschaftung biomedizinischer und sonstiger
medizintechnischer Geräte mit optionaler Bereitstellung, optionaler Finanzierung
sowie optionalen Consultingleistungen
- LEISTUNGSGEGENSTAND
Gegenstand des Auftrags ist die umfassende, normenkonforme und wirtschaftliche Bewirtschaftung
sämtlicher biomedizinischer und sonstiger Geräte der Auftraggeberin. Die Auftragnehmerin
übernimmt die Gesamtverantwortung für Betrieb, Instandhaltung, Funktionsfähigkeit, IT-Integration,
technische Sicherheit, Dokumentation und regulatorische Compliance aller allgemeinen
Medizintechnik, einschließlich aller dazugehörigen Komponenten, Softwaremodule,
Peripheriesysteme sowie gerätebezogenen IT-Infrastrukturen.
Hierzu zählen sämtliche Geräte mit Ausnahme stationärer bildgebender Großgeräte, insbesondere:
• Computertomographie (CT)
• Magnetresonanztomographie (MRT)
• Angiographie- und Durchleuchtungssysteme
• Stationäre Röntgensysteme
• Mammographieanlagen
• Andere festinstallierte Systeme mit ionisierender Strahlung oder komplexer Bildgebung
• Dazugehörige Hochdruckinjektoren
• Dazugehörige intravaskuläre Ultraschallgeräte
• Dazugehörige Kontrastmittelpumpen
Somit umfasst die allgemeine Medizintechnik folgende Komponenten:
• Überwachungs- und Patient-Monitoring-Systeme
• Infusions- und Ernährungstechnik
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• Beatmungsgeräte / Anästhesiegeräte
• Endoskopiegeräte (flexibel/starr)
• Ultraschallgeräte
• Mobile Röntgengeräte
• OP-Geräte und OP-Tisch-/Lichtsysteme
• Diagnostische Kleingeräte
• Geräte der Funktionsdiagnostik (EKG, EEG, Spirometrie etc.)
• Laborgeräte und labornahe Geräte (POCT, Analysegeräte)
• Transport- und Reanimationsgeräte
• Notfall- und Intensivmedizinische Geräte
• Weitere medizintechnische Geräte
Die Auftragnehmerin schuldet eine lückenlose Sicherstellung der Betriebsbereitschaft dieser Geräte
und verpflichtet sich, die hohen Anforderungen eines 24/7-Krankenhausbetriebs einzuhalten. Alle
Leistungen müssen so erbracht werden, dass der medizinische Betrieb möglichst wenig
beeinträchtigt wird. Die Bewirtschaftung umfasst sowohl technische als auch organisatorische und
dokumentarische Pflichten und schließt sämtliche Handlungen ein, die erforderlich sind, um
Leistungsfähigkeit, Sicherheit, Qualität und Verfügbarkeit jederzeit zu gewährleisten.
- GELTUNGSBEREICH
Der Geltungsbereich umfasst sämtliche medizintechnische Geräte, die zum Zeitpunkt des
Vertragsbeginns im Bestand der Auftraggeberin vorhanden sind, sowie alle Geräte, die während der
Vertragslaufzeit neu hinzukommen. Hierzu gehören neben dem eigentlichen Medizingerät auch:
• sämtliche Subsysteme, Sensoren und Detektoren
• Konsolen, Monitore, Bedienarbeitsplätze
• gerätespezifische Software, Applikationen und Lizenzen
• IT-Anbindungen an RIS, KIS, PACS, Dosismanagementsysteme
• Netzwerkanbindungen, sofern sie medizinprodukterelevant sind
Der Geltungsbereich beinhaltet zudem alle Pflichten nach MPDG, MDR, MPBetreibV, StrlSchG,
StrlSchV, DIN-, ISO- und IEC-Normen.
Die Auftraggeberin orientiert sich an den Anforderungen des KTQ (Kooperation für Transparenz und
Qualität im Gesundheitswesen). Dies hat die Auftragnehmerin bei ihrer Leistungserbringung zu
berücksichtigen. Die Bewirtschaftung der stationären radiologischen Großgeräte wird die
Auftraggeberin gesondert in Auftrag geben. Die ggf. mehreren Auftragnehmerinnen schulden im
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Rahmen der jeweiligen Leistungserbringung auch etwaig erforderliche Abstimmungen mit der
jeweils anderen Auftragnehmerin.
- PFLICHTLEISTUNGEN
Die Auftragnehmerin übernimmt sämtliche technischen, organisatorischen, rechtlichen und
dokumentarischen Pflichten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der vom Auftrag erfassten
medizintechnischen Geräte.
3.1 Bewirtschaftung, Wartung und Instandhaltung
Die Auftragnehmerin führt alle gesetzlich vorgeschriebenen und herstellerseitig empfohlenen
Instandhaltungsmaßnahmen durch. Die Wartungen werden regelmäßig und fristgerecht gemäß den
Herstellerangaben durchgeführt. Dabei kommen vorbeugende Erhaltungsmaßnahmen zum Einsatz,
um die Sollfunktion der Anlagen dauerhaft sicherzustellen. Zusätzlich erfolgt der Austausch von
Verschleißteilen nach Bedarf. Die Überwachung aller Wartungsfristen wird dabei durch ein digitales
System unterstützt.
Die Inspektionen umfassen sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen sowie Prüfungen
gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung (StrlSchG/StrlSchV) und die jährliche
Durchführung der DGUV-3-Prüfungen. Alle Ergebnisse werden vollständig und nachvollziehbar
gemäß den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert.
Im Bereich der Instandsetzung erfolgt die vollumfängliche Annahme und Behebung von Störungen.
Die Bearbeitung wird dabei nach Risiko priorisiert, wobei insbesondere patientenkritische Störungen
höchste Dringlichkeit erhalten. Wenn erforderlich, werden temporäre Ersatzgeräte oder geeignete
Workarounds bereitgestellt, um Betriebsunterbrechungen zu minimieren.
Die organisatorischen Aufgaben beinhalten die Koordination externer Dienstleister sowie die enge
Abstimmung mit den klinischen Bereichen, um Ausfallzeiten möglichst gering zu halten. Darüber
hinaus erfolgt die Terminplanung für Prüfungen, Wartungen und Reparaturen sowie die
Sicherstellung, dass ausschließlich normgerechte Ersatzteile verwendet werden.
Die Auftragnehmerin trägt die Kosten aller Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Material,
Ersatzteile, Laborleistungen und Fahrtkosten/Reisekosten.
3.2 Unterstützungs- und Beratungsleistungen
Die Auftragnehmerin erbringt während der gesamten Vertragslaufzeit umfassende Unterstützungs-
, Beratungs- und Koordinationsleistungen im Bereich Strahlenschutz, Medizintechnik, Compliance
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und Qualitätsmanagement. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung regulatorischer
Anforderungen, die Unterstützung bei behördlichen Prüfungen und Meldeprozessen, die Mitwirkung
an Risiko-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie die Erstellung, Prüfung und
Aktualisierung von organisatorischen Dokumentationen, Verfahrensanweisungen und
Entscheidungsvorlagen in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin.
3.3 Wahrnehmung von Pflichten aus Drittverträgen
Es bestehen Drittverträge zwischen dem jetzigen Dienstleister (Bestandsauftragnehmerin) und
Hersteller- bzw. Servicefirmen. Die Drittverträge werden von der Bestandsauftragnehmerin auf die
Auftragnehmerin übertragen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin
die Vertragsübernahmen von der Bestandsauftragnehmerin anzunehmen.
3.4 Bereitstellung Materialleistungen
Die Auftragnehmerin stellt alle benötigten gerätenahen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter
(Materialleistungen) zur Verfügung.
3.5 Tätigkeiten zur Inbetriebnahme / Außerbetriebnahme /Stilllegung
Gegenstand der Leistungen ist die Unterstützung der Auftraggeberin bei der Inbetriebnahme,
Außerbetriebnahme und Stilllegung medizintechnischer Geräte und Anlagen. Dies umfasst
insbesondere die Koordination und Begleitung von Beschaffungs-, Abnahme- und
Inbetriebnahmeprozessen, die Durchführung und Organisation erforderlicher Prüfungen und
Einweisungen, die Unterstützung bei behördlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahren sowie die
Bearbeitung von Garantie- und Gewährleistungsfällen. Darüber hinaus beinhaltet der
Leistungsumfang die Bewertung und Organisation von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen
stillgelegter Geräte sowie die Abstimmung mit relevanten internen Stellen, insbesondere der
Anlagenbuchhaltung.
3.6 Störungsmanagement und Verfügbarkeit
Die Auftragnehmerin betreibt ein umfassendes, digitales Störungsmanagementsystem, das eine
jederzeitige Meldung von Störungen ermöglicht. Durch Priorisierungs- und
Risikobewertungsmechanismen wird jede eingehende Meldung bewertet und entsprechend
eingeordnet. Eine Kommunikation mit den Nutzern stellt sicher, dass Rückfragen, Statusupdates
und Lösungswege unmittelbar ausgetauscht werden können. Zudem erfolgt eine fortlaufende,
lückenlose Dokumentation sämtlicher Vorgänge direkt im System.
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Störungen, die die Patientensicherheit betreffen oder klinische Abläufe wesentlich beeinträchtigen
könnten, müssen unverzüglich bearbeitet werden.
Die Auftragnehmerin gewährleistet vereinbarte Geräteverfügbarkeiten, überwacht Ausfallzeiten und
führt bei Abweichungen Analysen und Gegenmaßnahmen durch.
3.7 NIS-2, KRITIS und Cybersecurity
Für medizintechnische Geräte gelten aufgrund ihrer systemkritischen Bedeutung erhöhte
Anforderungen. Die Auftragnehmerin übernimmt in diesem Zusammenhang technische und
organisatorische Pflichten in Bezug zu NIS-2, KRITIS sowie Cybersecurity und stellt deren
Umsetzung im laufenden Betrieb sicher. Dazu zählt insbesondere die Implementierung eines
systematischen Sicherheits- und Risikomanagements, das potenzielle Gefährdungen frühzeitig
identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen definiert. Die Auftragnehmerin führt zudem
regelmäßige Härtungsmaßnahmen, sicherheitsrelevante Patches und Updates durch, um die IT-
Infrastruktur der Geräte fortlaufend gegen Angriffe zu schützen. Darüber hinaus sorgt die
Auftragnehmerin für eine hohe Netzwerksicherheit durch konsequente Segmentierung und
kontinuierliches Monitoring der relevanten Systeme. Sicherheitsvorfälle werden vollständig
dokumentiert, und die Auftragnehmerin koordiniert die notwendige Incident Response, um Risiken
schnell zu begrenzen und die Betriebssicherheit wiederherzustellen.
Die Auftraggeberin hält keine eigenen Systeme vor; daher trägt die Auftragnehmerin die volle
Verantwortung.
3.8 Dokumentation und Datenpflege
Die Auftragnehmerin übernimmt die vollständige Verantwortung für die laufende Pflege sämtlicher
Stammdaten der allgemeinen Medizintechnik sowie für die Führung und kontinuierliche
Aktualisierung der digitalen Medizinproduktebücher. Darüber hinaus stellt sie die fachgerechte
Archivierung aller Prüf- und Wartungsprotokolle sicher. Jede Störung, Instandsetzung, Wartung und
Prüfung wird lückenlos dokumentiert, sodass jederzeit ein vollständiger und nachvollziehbarer
Nachweis über den Zustand und die Historie der Geräte vorliegt. Zudem gewährleistet die
Auftragnehmerin die fortwährende Übereinstimmung aller Prozesse und Dokumentationen mit den
Anforderungen der MPBetreibV und des MPDG.
Die Auftraggeberin erhält jederzeit Zugriff auf alle Daten, Berichte und Nachweise.
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3.9 Einweisung, Schulung und Applikationsunterstützung
Gegenstand der Leistungen ist die Durchführung, Organisation und Dokumentation von
Einweisungen, Schulungen und Applikationsunterstützungen für Anwenderinnen und Anwender
medizintechnischer Systeme. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung und Pflege digitaler
Schulungs- und Wissensmanagementsysteme, die Planung und Durchführung von Erst-, Folge- und
Vertiefungsschulungen sowie die nachhaltige Vermittlung von anwendungs- und
sicherheitsrelevantem Wissen unter Berücksichtigung gesetzlicher, normativer und herstellerseitiger
Anforderungen. Darüber hinaus umfasst der Leistungsumfang die bedarfsgerechte
Applikationsunterstützung, die Durchführung weiterführender Trainingsmaßnahmen, die
Qualifizierung des eigenen Personals der Auftragnehmerin sowie die revisionssichere
Dokumentation sämtlicher Schulungs- und Einweisungsmaßnahmen.
3.10 IT-Integration und Interoperabilität
Teile der vom Auftragsgegenstand erfassten medizintechnischen Geräte sind hochgradig
IT-vernetzt, weshalb die Auftragnehmerin die Gesamtverantwortung für deren vollständige
Integration und den reibungslosen IT-Betrieb trägt. Dazu gehört die IT-seitige Anbindung aller
integrierbaren Systeme sowie die Bereitstellung der erforderlichen geräteseitigen IT-Komponenten
wie Workstations, Monitore und Gateways. Die Auftragnehmerin unterstützt zudem die
Implementierung aller notwendigen DICOM-, HL7-, IHE- und ISiK-Profile und übernimmt die
Konfiguration sowie die Durchführung technischer Abnahmetests. Ebenso verantwortet sie die
kontinuierliche Pflege und Aktualisierung von Software, Firmware und Middleware. Darüber hinaus
stellt sie stabile Schnittstellen zu KIS, RIS, PACS, VNA und Dosismanagementsystemen sicher,
damit ein durchgängig zuverlässiger Informationsfluss gewährleistet ist.
Die Auftragnehmerin wird der Auftraggeberin KI-basierte Weiterentwicklungen anbieten, soweit
diese die Bewirtschaftungsleistungen betreffen und eine Optimierung der Leistungsqualität oder der
Kosten ermöglichen.
3.11 ESG-Anforderungen
Die Auftragnehmerin berücksichtigt während des gesamten Lebenszyklus der vom Auftrag erfassten
medizintechnischen Geräte alle relevanten Nachhaltigkeitsaspekte. Dazu zählen die Analyse und
kontinuierliche Optimierung der Energieeffizienz sowie die Bewertung und Reduzierung des CO₂
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Fußabdrucks der eingesetzten Systeme. Ebenso achtet sie auf eine ressourcenschonende
Beschaffung aller benötigten Materialien und stellt sicher, dass sämtliche Nachweispflichten im
Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie einschlägiger ISO-Standards
erfüllt werden. Darüber hinaus entwickelt und verfolgt sie nachhaltige Entsorgungs- und
Recyclingstrategien, um eine umweltverträgliche Behandlung der Geräte am Ende ihres
Lebenszyklus sicherzustellen. Entsprechende Nachweise sind im Jahresbericht zu dokumentieren.
3.12 Berichtswesen und Business Intelligence
Die Auftragnehmerin erstellt ein digitales Berichtssystem und implementiert ein Business-
Intelligence-System.
Der Jahresbericht umfasst unter anderem eine detaillierte Übersicht über die aktuellen
Gerätestände, die Veränderungen sowie die Altersstruktur der eingesetzten Systeme. Darüber
hinaus werden die Kostenentwicklungen und Kostenübersichten transparent gerätespezifisch und
gerätebezogen aufbereitet und den im Berichtszeitraum erbrachten Instandhaltungsleistungen
gegenübergestellt. Ergänzend analysiert der Bericht alle aufgetretenen Ausfallzeiten einschließlich
ihrer Ursachen, um Optimierungspotenziale frühzeitig zu erkennen. Ebenso werden relevante ESG-
Kennzahlen berücksichtigt, sodass ökologische und soziale Faktoren im Betrieb sichtbar werden.
Auf Grundlage dieser gesammelten Informationen erfolgt eine fundierte Bewertung des
Reinvestitionsbedarfs, die eine vorausschauende und wirtschaftliche Geräteplanung ermöglicht.
Der Halbjahresbericht enthält unter anderem eine detaillierte Analyse der Nutzungsauslastungen
sowie der Untersuchungshäufigkeiten im Berichtszeitraum. Ergänzend umfasst der Bericht
umfassende Trendanalysen, die Entwicklungen über mehrere Perioden hinweg sichtbar machen
und eine fundierte Grundlage für strategische Entscheidungen bieten.
Der Quartalsbericht gibt einen strukturierten Überblick über die Entwicklungen innerhalb des
Berichtszeitraums. Er dokumentiert unter anderem alle Gerätezugänge und Ausmusterungen und
stellt diese transparent gegenüber. Zudem enthält er eine Übersicht über offene, laufende und
abgeschlossene Maßnahmen, sodass der aktuelle Bearbeitungsstand jederzeit nachvollziehbar ist.
Ergänzend umfasst der Bericht eine regelmäßige Kommunikation zu den Verfügbarkeiten der
Geräte, um Betriebsbereitschaft und potenzielle Engpässe frühzeitig erkennen zu können.
Der Monatsbericht bietet einen kompakten Überblick über den aktuellen technischen Zustand. Er
umfasst eine Aufstellung aller offenen Wartungen, Prüfungen und Reparaturen sowie eine
Auswertung der eingegangenen Störungsmeldungen im Berichtsmonat. Darüber hinaus weist der
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Vergabeverfahren „Bewirtschaftung Medizintechnik – Biomedizin und sonstige Geräte“
Bericht auf kurzfristige Engpässe oder identifizierte Risiken hin, sodass notwendige Maßnahmen
frühzeitig eingeleitet und Betriebsunterbrechungen vermieden werden können.
Das BI-System stellt aktuelle Daten, unter anderem zur Verfügbarkeit, zu Störungen und zur
Auslastung, bereit. Es visualisiert zentrale Leistungskennzahlen in übersichtlichen grafischen KPIs,
welche der Auftraggeber vorgeben wird, und ermöglicht zudem den Export relevanter Datensätze
für weitergehende Analysen oder Berichtszwecke. Ebenfalls Bestandteil sind die Leistungen aus
Ziffer 3.7 (NIS-2-Anwendungen), soweit sie das Berichtswesen und das Business-Intelligence-
System betreffen.
- Optionale Leistungen
Die Auftragnehmerin kann der Auftraggeberin optionale Leistungen anbieten, die bei Bedarf
gesondert beauftragt werden. Diese optionalen Leistungen ergänzen die in diesem Dokument
beschriebenen Pflichtleistungen und ermöglichen eine erweiterte strategische, technische und
organisatorische Unterstützung in allen Bereichen der Medizintechnik.
Optionale Leistungen können – soweit im Einzelfall erforderlich und gesondert beauftragt – auch im
Zusammenhang mit stationären radiologischen Großgeräten erbracht werden. Dies gilt
insbesondere für Beratungs-, Koordinations- oder Unterstützungsleistungen. Die laufende
Bewirtschaftung dieser Großgeräte bleibt hiervon unberührt, soweit sie durch einen anderen
Dienstleister erfolgt.
Ein Schwerpunkt liegt auf optionalen Consultingleistungen, die die Auftraggeberin bei
betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, technologischen und medizinstrategischen
Fragestellungen unterstützen. Dazu gehören die Analyse und Optimierung von Instandhaltungs‑ und
Gerätemanagementprozessen, die Bewertung und Optimierung des Geräteparks, die Entwicklung
medizinischer und strategischer Konzepte, das Aufzeigen von Innovations‑ und
Digitalisierungspotenzialen sowie die Weiterentwicklung interner Strukturen, Schnittstellen und
klinischer Workflows. Zusätzlich bietet die Auftragnehmerin fachkundige Beratung im Bereich ESG,
einschließlich Energie‑ und Ressourceneffizienz, nachhaltiger Beschaffungsstrategien,
Arbeitssicherheit, Compliance und Berichtspflichten.
Mit den optionalen Bereitstellungsleistungen und Finanzierungen erweitert die Auftragnehmerin das
Leistungsspektrum um die bedarfsgerechte Bereitstellung und Finanzierung einzelner Geräte oder
ganzer Cluster. Diese umfasst die strukturierte Bedarfsanalyse, Auswahl geeigneter Technologien,
Beschaffung, technische Integration, Lifecycle‑Management sowie die Einbettung der Geräte in
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bestehende klinische, technische und IT‑Prozesse. Ziel ist eine strategisch ausgerichtete, moderne
und jederzeit betriebsbereite Geräteinfrastruktur.
- Strahlenschutz und Zusammenarbeit mit Medizinphysik
Da mobile radiologische Geräte ionisierende Strahlung nutzen, übernimmt die Auftragnehmerin
sämtliche damit verbundenen strahlenschutzrelevanten Aufgaben. Dazu gehören die Vorbereitung
und Begleitung von Abnahme- und Sachverständigenprüfungen sowie die Durchführung der
regelmäßigen Konstanzprüfungen – mit Ausnahme der täglichen Prüfungen, die vor Ort erfolgen.
Zudem stellt sie die vollständige Bereitstellung aller technischen Messprotokolle sicher. Die
Auftragnehmerin gewährleistet die konsequente Einhaltung sämtlicher Strahlenschutzrichtlinien und
meldet Toleranzüberschreitungen unverzüglich. Darüber hinaus unterstützt sie die Auftraggeberin
bei notwendigen Behördenkontakten und erfüllt alle zugehörigen Dokumentationspflichten.
Die Medizinphysik und der Strahlenschutzbeauftragte müssen jederzeit Zugriff auf Unterlagen,
Messergebnisse und Prüfprotokolle haben.
- Vergütungsmodelle
6.1 Pflichtleistungspauschale
Die Auftragnehmerin legt für die zu erbringenden Pflichtleistungen eine jährliche
Pflichtleistungspauschale fest. Diese Pauschale bildet den pauschalen Vergütungsrahmen für
sämtliche vertraglich geschuldeten Pflichtleistungen (darunter auch Bereitstellung bzw. Beschaffung
von gerätenahen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie für das Business-Intelligence-System)
und wird, vorbehaltlich vertraglich vereinbarter Anpassungsmechanismen, für jedes Vertragsjahr
festgesetzt.
6.2 Optionale Leistungen
Die optionalen Leistungen werden gesondert vergütet und sind kein Bestandteil der
Pflichtleistungspauschale. Genauere Informationen erhalten die Bieter in der folgenden
Verfahrensphase.
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- Übergabe- und Rückgaberegeln
7.1 Zum Vertragsbeginn
Zu Beginn des Vertrags übernimmt die Auftragnehmerin sämtliche vorhandenen
Medizinprodukte-Unterlagen und prüft das bestehende Bestandsverzeichnis auf Vollständigkeit und
Richtigkeit. Zudem werden alle laufenden Drittverträge geordnet überführt, sodass deren Leistungen
nahtlos weitergeführt werden können. Abschließend finden umfassende Übergabegespräche und
Prozessabstimmungen statt, um Verantwortlichkeiten zu klären und einen reibungslosen Start der
Zusammenarbeit sicherzustellen.
7.2 Zum Vertragsende
Zum Ende des Vertrags überträgt die Auftragnehmerin sämtliche relevanten Daten vollständig an
die Auftraggeberin und gibt alle bereitgestellten Materialien ordnungsgemäß zurück. Zudem
begleitet sie die geordnete Übergabe an einen künftigen Dienstleister, um einen nahtlosen Übergang
sicherzustellen. Abschließend erstellt sie ein umfassendes Abschlussprotokoll und stellt die
erforderlichen Datensatzbeschreibungen bereit, damit alle technischen und
dokumentationsbezogenen Informationen transparent nachvollziehbar bleiben.
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