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Knappschaft Kliniken Solution GmbH In der Schornau 23-25 44892 Bochum
Vergabeverfahren „Bewirtschaftung Medizintechnik - Biomedizin und sonstige Geräte“
INFORMATIONEN WEGEN DER ERHEBUNG PERSONENBEZO-
GENER DATEN NACH ARTIKEL 13 UND 14 DER VERORDNUNG
(EU) 2016/679 VOM 27. APRIL 2016 – DATENSCHUTZGRUND-
VERORDNUNG (DSGVO)
Die Knappschaft Kliniken Solution GmbH erhebt Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Aus- schreibung „VGV-KKSG-Vergabe MT-BMSG 2026“. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Knappschaft Kliniken Solution GmbH Sie nachstehend gemäß Art. 13, 14 DSGVO über die Erhe- bung Ihrer Daten informieren.
- Name und Kontaktdaten des für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen (Vergabestelle):
| Vergabestelle: | Knappschaft Kliniken Solution GmbH |
|---|---|
| Kontaktdaten: | In der Schornau 23-25 44892 Bochum Telefon: 0234-2992990 E-Mail: info.solution@knappschaft-kliniken.de |
- Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
| Datenschutzbeauftragte/r: | Herr Sebastian Feldmann |
|---|---|
| Kontaktdaten: | Telefon: 0234-29982921 E-Mail: datenschutz.solution@knappschaft-kli- niken.de |
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Zweck
Durchführung des Vergabeverfahrens „VGV-KKSG-Vergabe MT-BMSG 2026“
b. Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und §§ 97 Abs. 1 S. 1, 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten:
KKSG – Vergabe MT-BMSG-DSGVO – 16.07.2026 Seite 1 von 2
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Knappschaft Kliniken Solution GmbH In der Schornau 23-25 44892 Bochum
Vergabeverfahren „Bewirtschaftung Medizintechnik - Biomedizin und sonstige Geräte“ Die Vergabestelle ist nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 19 Abs. 4 Mindest- lohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 21 Abs. 1 Schwarzar- beitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von EUR 30.000 ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
- Kriterien für die Festlegung
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die vergaberechtlichen Auf- bewahrungsfristen gem. § 8 Abs. 4 der Vergabeverordnung (VgV).
- Rechte der betroffenen Personen:
Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Da- ten (Art. 15 DSGVO).
Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden (Art. 16 DSGVO).
Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung) (Art. 17 DSGVO).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein über- wiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (Art. 21 DSGVO).
- Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekom- men ist, sind etwaige Beschwerden zu richten an:
| Datenschutzaufsichtsbehörde: | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz In- formationsfreiheit Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Kontaktdaten: | Bettina Gayk Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/384240 E-Mail: poststelle@lda.nrw.de |
KKSG – Vergabe MT-BMSG-DSGVO – 16.07.2026 Seite 2 von 2