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INFORMATIONSMEMORANDUM
ZUM
TEILNAHMEWETTBEWERB
Stand: 22. Juli 2026
Bewirtschaftung Medizintechnik – Biomedizin und sonstige Geräte
Vergabenummer: VGV-KKSG-Vergabe MT-BMSG 2026
Knappschaft Kliniken Solution GmbH In der Schornau 23-25 44892 Bochum
(im Folgenden: „Auftraggeber“ oder „AG“)
Ablauf der Teilnahmeantragsfrist:
17.08.2026, 14:00 Uhr
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INHALTSVERZEICHNIS
Vorbemerkung zum Vergabeverfahren .................................................................................... 3
Vergabeverfahren ............................................................................................................................. 3
Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb ............................................................. 3 Prüfung der Unterlagen, Kommunikation, Fragenfrist ......................................................... 3
Vergabeplattform / Kommunikation ............................................................................................... 3
Prüfung der Unterlagen ................................................................................................................... 4
Frist für Bewerberfragen .................................................................................................................. 5 Vergabestelle, Auftraggeber, Losaufteilung und Gegenstand des Vergabeverfahrens ............................................................................................................................................................. 5
Vergabestelle .................................................................................................................................... 5
Auftraggeber...................................................................................................................................... 5
Losaufteilung ..................................................................................................................................... 6
Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes ............................................................................ 6 Informationen zum Vergabeverfahren ...................................................................................... 6
Vergabeunterlagen ........................................................................................................................... 6
Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ................................................................................... 7
Ablauf des Teilnahmewettbewerbs ................................................................................................ 8 Erkundigungsobliegenheit und Registrierung ..................................................................... 10 Hinweise zum Vergabeverfahren ............................................................................................. 11 Bestandteile des Teilnahmeantrags ........................................................................................ 11 Allgemeine Anforderungen zum Teilnahmeantrag ............................................................. 13 Nachweis der Eignung ................................................................................................................ 14
Eignungsnachweise ....................................................................................................................... 14
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........................................................................ 16
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ..................................................................... 16
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ........................................................................... 17
Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen ..................................... 19
Bewerbergemeinschaften ............................................................................................................. 20
Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter (Eignungsleihe) ....................... 21 Vertraulichkeit ............................................................................................................................... 22 Rügeobliegenheit und Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.......... 22
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VORBEMERKUNG ZUM VERGABEVERFAHREN
Vergabeverfahren
(1) Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausge- schriebenen Leistung erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahme- wettbewerb (vgl. §§ 119 Abs. 5 GWB, 14 Abs. 3 Nr. 2; 17 VgV).
(2) Vorgesehen sind mehrere Angebotsphasen nebst Verhandlungsrunden, welche auf die je- weiligen Angebotsphasen folgen. Bewerber / Bieter haben keinen Anspruch auf einen ent- sprechenden Ablauf des Verfahrens; der Auftraggeber behält sich vor, früher oder später zur finalen Angebotsabgabe aufzufordern.
Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb
(1) Dieses Informationsmemorandum ist Bestandteil der Unterlagen, die den interessierten Wirtschaftsteilnehmern unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Es führt auch die in der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Informationen über das Vergabeverfahren und hierbei insbesondere die Anforderungen an die Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bewerber beziehungsweise Bewer- bergemeinschaften sowie den Ablauf des Teilnahmewettbewerbs auf. Die Vergabeunterla- gen für den Teilnahmewettbewerb enthalten zudem die mit einem Teilnahmeantrag auszu- füllenden und einzureichenden Formblätter (Unterlagen 1 bis 9).
(2) Auf Grundlage dieses Informationsmemorandums und der weiteren Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer zur Abgabe ei- nes Teilnahmeantrags aufgefordert.
PRÜFUNG DER UNTERLAGEN, KOMMUNIKATION, FRAGENFRIST
Vergabeplattform / Kommunikation
(1) Die gesamte Kommunikation mit den Bietern während des Verfahrens einschließlich der Abgabe der Angebote erfolgt über die folgende e-Vergabeplattform
(im Folgenden „die Vergabeplattform“).
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Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Von entsprechen- den Kontaktaufnahmen ist abzusehen.
(2) Das Portal bietet umfassende e-Vergabe für Vergabestellen und unterstützt diese bei der elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren. Unternehmen können sich über das Portal vollelektronisch an Vergabeverfahren beteiligen.
Bitte entnehmen Sie alle erforderlichen Informationen der Homepage www.deutsche- evergabe.de.
(3) Bei technischen Störungen im Zusammenhang mit der e-Vergabeplattform hat der Bewer- ber / Bieter unverzüglich über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de Kontakt zum AG aufzunehmen.
Sollte ein Bewerber / Bieter zu der Einschätzung kommen, dass die Bedienung der e-Verga- beplattform nicht ordnungsgemäß möglich ist, hat er den AG unverzüglich mittels Hinwei- ses / Frage darauf hinzuweisen.
Wir weisen klarstellend auf Folgendes hin:
Gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VgV sind Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere Angebote, die nicht form- oder frist- gerecht eingegangen sind, auszuschließen. Von einem Ausschluss kann nur dann abgese- hen werden, wenn ein Bewerber / Bieter die nicht form- und fristgemäße Abgabe des Teil- nahmeantrags / des Angebots nicht zu vertreten hat, ihm mithin kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.
(4) Die Kommunikation mit dem AG ist in deutscher Sprache zu führen. Angebote und darin enthaltene Unterlagen wie Erklärungen, Referenzen oder sonstige Nachweise sind aus- schließlich in deutscher Sprache vorzulegen.
Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen bei Personenbe- zeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Ge- schlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
Prüfung der Unterlagen
(1) Die Vergabeunterlagen sind von den Bewerbern/Bietern auf Vollständigkeit zu prüfen. Mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er sich über alle Unklar- heiten, ob im Angebotstext oder über den ausgeschriebenen Leistungsumfang restlos Klar-
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heit verschafft hat. Die Inhalte der Vergabeunterlagen und ggf. zusätzlich angeforderte In- formationen dürfen nur für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet und nicht für Dritte zugänglich gemacht werden.
(2) Stellt der Bewerber/Bieter in den Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten fest, so hat er durch die Einstellung entsprechender Bewerber-/Bieterfragen über die Vergabeplattform den AG darauf aufmerksam zu machen. Der AG wird etwaige Bewerber- / Bieterfragen innerhalb der Frist gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten, etwaige Unklarheiten aufklä- ren und ggfs. vorhandene Fehler bereinigen.
Frist für Bewerberfragen
Die Frist für Fragen endet 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist! Die rechtzeitig einge- gangenen Fragen werden innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantwortet wer- den. Verspätete Fragen sind nicht mehr rechtzeitig und werden aus Gründen der Bie- tergleichbehandlung nicht mehr beantwortet.
VERGABESTELLE, AUFTRAGGEBER, LOSAUFTEILUNG UND GEGENSTAND DES VERGABEVERFAHRENS
Vergabestelle
Knappschaft Kliniken Solution GmbH In der Schornau 23-25 44892 Bochum
Auftraggeber
Der zu vergebende Auftrag wird in sieben getrennten Verträgen mit den nachfolgend ge- nannten Trägergesellschaften geschlossen:
| Trägergesellschaft | Sitz | Gerätebestand | Betten / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Summe in MEUR, | Plätze | ||||||
| gerundet) | 2025 | ||||||
| Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bo- chum GmbH | In der Schornau 23-25 44892 Bochum | 37,23 | 479 | ||||
| Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH | Osterfelder Str. 157 46242 Bottrop | 25,22 | 682 |
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| Knappschaft Kliniken Saar GmbH | An der Klinik 10 66280 Sulzbach/Saar | 25,37 | 735 |
|---|---|---|---|
| Knappschaft Kliniken Vest GmbH | Dorstener Straße 151 45657 Recklinghau- sen | 29,87 | 764 |
| Knappschaft Kliniken Gel- senkirchen-Buer GmbH | Schernerweg 4 45894 Gelsenkirchen | 16,11 | 380 |
| Knappschaft Kliniken Westfalen GmbH | Am Knappschafts- krankenhaus 1 44309 Dortmund | 33,20 | 1109 |
| Rhein-Maas Klinikum GmbH | Mauerfeldchen 25, 52146 Würselen | 22,00 | 577 |
Im Rahmen der Vergabeunterlagen wird für eine vereinfachte Lesbarkeit jeweils von dem „AG“ geschrieben. „AG“ meint dabei jeweils – sofern und soweit sich nicht eine ausdrückli- che Konkretisierung auf einzelne Trägergesellschaften ergibt – sämtliche vorbezeichnete Trägergesellschaften.
Losaufteilung
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.
Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes
Eine Übersicht zu den zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Unterlage „Auftrags- gegenstand“. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (nach Abschluss des Teilnahmewett- bewerbs) wird der AG neben einer detaillierten Leistungsbeschreibung auch den Vertrags- entwurf bereitstellen.
INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN
Vergabeunterlagen
(1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Über die Vergabeplattform werden auch die Vergabeunterlagen in elektronischer Form frei, direkt und vollständig zur Verfügung bereitgestellt. Die Vergabeunterlagen enthalten alle Informa- tionen, die erforderlich sind, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Sie umfassen:
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• Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (hierzu Ziffer 4.2): Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb beschreiben die Einzelheiten der Durchführung des Teilnahme- wettbewerbs, der mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im EU-Amts- blatt (Tenders Electronic Daily – TED) eingeleitet wird. Sie enthalten zudem alle Form- blätter, die Bewerber für die Abgabe der geforderten Erklärungen zu verwenden haben.
• Unterlagen für Verhandlungsrunden: Im Teilnahmewettbewerb werden die Bewer- ber anhand von objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien ausgewählt, die an- schließend zur Erstangebotsabgabe aufgefordert werden. Grundlage der dann zu er- stellenden Lösungsvorschläge und Angebote sind die Unterlagen für die Verhand- lungsphase. Diese Unterlagen werden mit Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb noch nicht in vollständiger und abschließender Fassung bereitgestellt. Der AG wird dieselben während des laufenden Teilnahmewettbewerbs finalisieren und nach Ab- schluss desselben mit der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe bereitstellen.
(2) Die Vergabeunterlagen enthalten zwingend formulierte Mindestanforderungen, die eindeu- tig als solche gekennzeichnet sind.
(3) Hinweis: Im Teilnahmewettbewerb ist ausschließlich die Erstellung eines Teilnahme- antrages auf der Grundlage der Festlegungen in der Auftragsbekanntmachung und in diesem Informationsmemorandum gefordert. Im Rahmen des Teilnahmewettbe- werbs sind keine Lösungsvorschläge oder Angebote zu erstellen.
Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb
(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb umfassen dieses Informationsmemoran- dum zum Teilnahmewettbewerb und folgende weitere Unterlagen:
Unterlage 0 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Unterlage 1 Formblatt „Teilnahmeantrag“
Unterlage 2 Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“
Unterlage 3 Formblatt „Erklärung über Eignungsleihe“
Unterlage 4 Formblatt „Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“
Unterlage 5 Formblatt „Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“
Unterlage 6 Formblatt „Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit“
Unterlage 7 Formblatt „Erklärung zu Ausschlussgründen“
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Unterlage 8 Formblatt „Allgemeine Bieterinformationen“
Unterlage 9 Formblatt „Eigenerklärung Sanktionen Russland“
Unterlage 10 „Informationen nach der DSGVO“
Unterlage 11 „Auftragsgegenstand“
(2) Die Bewerber haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Abruf auf ihre Vollstän- digkeit zu überprüfen und die Kontaktstelle (s. Ziffer 2) unverzüglich über die Vergabeplatt- form auf fehlende bzw. fehlerhafte und missverständliche Dokumente hinzuweisen.
(3) Die Vergabeunterlagen sind nach Maßgabe von Ziffer 10 vertraulich zu behandeln.
(4) Im Teilnahmeantrag (Unterlage 1) ist anzugeben, welcher Bewerber bzw. welche Bewer- bergemeinschaft beabsichtigt, im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein Angebot abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag sind die nach Ziff. 7 dieses Informationsmemoran- dums jeweils einschlägigen Formblätter und Nachweise einzureichen. Hierzu gehören ins- besondere die Unterlagen 4 bis 9 sowie etwaige weitere Nachweise und Anlagen. Unter- lage 2 ist nur im Fall einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Unterlage 3 ist nur einzu- reichen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eig- nung auf die Kapazitäten eines Dritten beruft. Die Unterlagen 0, 10 und 11 dienen lediglich der Information der Bewerber und müssen nicht eingereicht werden.
Ablauf des Teilnahmewettbewerbs
(1) Bewerber müssen, auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer 4.2) einen Teilnahmeantrag erarbeiten und diesen form- sowie fristgerecht einreichen. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bewerber die ge- forderten Informationen für die Eignungsprüfung und für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
(2) Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Angaben und Erklärungen vollständig zu enthal- ten (§ 53 Abs. 7 S. 2 VgV) und ist rechtzeitig über den hierfür vorgesehenen Weg auf der Vergabeplattform einzureichen. Der Link zur Ausschreibung ist Ziffer 5.1.11 der Auftrags- bekanntmachung zu entnehmen.
(3) Der vollständige Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplatt- form zu übermitteln. Hierfür ist eine lesbare Erklärung, aus der die Person des Erklärenden hervorgeht, an den hierfür vorgesehenen Stellen auf den zu verwendenden Formblättern ausreichend. Eine Einreichung eines Teilnahmeantrages in Schriftform auf dem Postweg, per Telefax und/oder per E-Mail ist unzulässig, auch nicht ergänzend zu einem über die
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Vergabeplattform eingereichten Teilnahmeantrag. Es werden nur Teilnahmeanträge be- rücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht wurden.
(4) Die Bewerber müssen die beigefügten Formblätter verwenden. Die zur Erstellung des Teil- nahmeantrages zu verwendenden Formblättern sind gegen Veränderungen geschützt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen auszufüllen. Änderungen an den geschütz- ten Passagen der Formblätter sind unzulässig und können zum Ausschluss eines Teilnah- meantrags führen.
(5) Änderungen der Bewerber an ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
(6) Die elektronische Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Teil- nahmeantragsfrist (vgl. Ziffer 8 Abs. 2). Bewerber sind zur Öffnung der Teilnahmeanträge nicht zugelassen.
(7) Die vorliegenden Teilnahmeanträge werden zunächst auf die Einhaltung der in diesem In- formationsmemorandum festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen ge- mäß § 56 Abs. 1 VgV geprüft. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Teilnahme- anträge geprüft und gegebenenfalls Teilnahmeanträge gemäß §§ 53, 57 Abs. 1 und 3 VgV ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden danach insbesondere solche Teilnahmeanträge,
• die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten,
• die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
• in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und
• bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
(8) Die Bewerber können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbe- handlung aufgefordert werden, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbe- zogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Im Fall einer Nachforderung wird der AG dem betreffenden Bewerber eine angemessene Frist zur Vor- lage entsprechender Unterlagen setzen.
(9) Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnah- meanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
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(10) Nach der formalen Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Grundlage der vorgelegten Nachweise in einem zweiten Schritt die Eignung der Bewerber für die ausgeschriebenen Leistungen geprüft, § 122 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV. Geprüft werden
• die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
• die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
• die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie
• das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
(11) Die Bewerber können nach § 48 Abs. 7 VgV aufgefordert werden, die eingereichten Unter- lagen zu erläutern.
(12) Bewerber, die die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Bewerber, für die ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor- liegt, werden ebenfalls ausgeschlossen, wenn nicht Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB nachgewiesen werden. Bewerber, für die ein fakultativer Aus- schlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, können ausgeschlossen, wenn nicht Selbstreini- gungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 125 GWB nachgewiesen werden.
(13) Eine Abschichtung im Teilnahmewettbewerb gem. § 51 VgV erfolgt nicht. Sämtliche Bewer- ber, welche die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden zur Erstangebots- abgabe aufgefordert. Der AG weist darauf hin, dass im Rahmen der Verhandlungs- phase des Verfahrens eine Abschichtung gem. § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV erfolgen wird.
ERKUNDIGUNGSOBLIEGENHEIT UND REGISTRIERUNG
(1) Bewerbern obliegt es selbst, sich über den in der Auftragsbekanntmachung unter Ziffer 5.1.11 genannten Direktlink zur Vergabeplattform regelmäßig über zusätzliche Auskünfte und Änderungen zu den Vergabeunterlagen zu informieren. Die Abgabe eines Teilnahme- antrags unter Verwendung etwaig überholter Formblätter / Unterlagen kann zum Aus- schluss des Teilnahmeantrags führen.
(2) Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 VgV, § 41 Abs. 1 VgV keine Registrierung erforderlich. Jeder Bewerber kann sich jedoch (freiwillig) auf der Vergabeplattform registrieren, um regelmäßig über zusätzli- che Auskünfte zu den Vergabeunterlagen informiert zu werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich mit Beginn der Beteiligung an dem Vergabeverfahren zu registrieren.
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HINWEISE ZUM VERGABEVERFAHREN
(1) Für die Bearbeitung und Erstellung des Teilnahmeantrages sowie für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbes werden entstehende Kosten der Bewerber nicht erstattet.
(2) Der eingereichte Teilnahmeantrag geht in das Eigentum des Auftraggebers über, es sei denn, der Bewerber verlangt ausdrücklich die Rückgabe einzelner Dokumente nach Ab- schluss des Vergabeverfahrens.
(3) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind nach § 1 GWB verbo- ten. Dieses Verhalten kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die Teilnehmer haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine unzuläs- sige Mehrfachbeteiligung beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der AG von den Bewerbern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Bewerber diesen Nachweis nicht erbringen, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
(4) Im Rahmen des Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben von Bewerbern, Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen werden ausschließlich hier- für verarbeitet und gespeichert. Die zu leistenden Angaben sind Voraussetzung für die Be- rücksichtigung der Teilnahmeanträge. Die Informationen wegen der Erhebung personen- bezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Datenschutzgrundverordnung, DSGVO) sind aus der Anlage 10 zu dem Informationsme- morandum zu entnehmen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat sicherzustellen, dass er/sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Beteiligung an dem Vergabever- fahren stets erfüllt. Es wird darauf hingewiesen, dass Inhalte der Teilnahmeanträge auch nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens der Vertraulichkeit unterliegen.
BESTANDTEILE DES TEILNAHMEANTRAGS
(1) Der vollständige Teilnahmeantrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Formblatt Teil- nahmeantrag (Unterlage 1), den jeweils einschlägigen Formblättern und Nachweisen nach Maßgabe dieser Ziff. 7 sowie gegebenenfalls weiteren Unterlagen zum Nachweis der Eig- nung, entsprechend den Vorgaben der Auftragsbekanntmachung und dieses Informations- memorandums.
(2) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist das beigefügte Formblatt (Unterlage 1) zu verwenden. Dieses ist vollständig auszufüllen und auf dem dafür vorgesehenen Weg (siehe oben Ziffer 4.3 Abs. 2) in Textform einzureichen. Der Bewerber benennt im Teilnahmean-
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trag einen verantwortlichen Ansprechpartner, mit dem die Kontaktstelle (s. Ziffer 2) wäh- rend des gesamten weiteren Vergabeverfahrens in allen Angelegenheiten, die die Teil- nahme betreffen, Kontakt aufnehmen kann.
(3) Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die jeweils einschlägigen Formblätter und Nachweise nach Maßgabe der nachfolgenden Übersicht auszufüllen und in Textform ein- zureichen. Eigene Anlagen des Bewerbers sind mit einem "B" zu kennzeichnen (z. B. An- lage B1).
Einzureichen sind somit
| Einzelbewerber: | |||
|---|---|---|---|
| Unterlage 1 | Formblatt „Teilnahmeantrag“ | ||
| Unterlage 4 | Formblatt „Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ | ||
| Unterlage 5 | Formblatt „Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ | ||
| Unterlage 6 | Formblatt „Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ | ||
| Unterlage 7 | Formblatt „Erklärung zu Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit“ | ||
| Unterlage 8 | Formblatt „Allgemeine Bieterinformationen“ | ||
| Unterlage 9 | Formblatt „Eigenerklärung Sanktionen Russland“ | ||
| Bewerbergemeinschaft: | |||
| Unterlage 1 | Formblatt „Teilnahmeantrag“ - gesamthaft für die Bewerbergemeinschaft | ||
| Unterlage 2 | Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ - gesamthaft für die Bewer- bergemeinschaft | ||
| Unterlage 4 | Formblatt „Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ - für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft | ||
| Unterlage 5 | Formblatt „Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ – gesamthaft für die Bewerbergemeinschaft | ||
| Unterlage 6 | Formblatt „Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ – ge- samthaft für die Bewerbergemeinschaft |
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| Unterlage 7 | Formblatt „Erklärung zu Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit“ – für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft | ||
|---|---|---|---|
| Unterlage 8 | Formblatt „Allgemeine Bieterinformationen“ | ||
| Unterlage 9 | Formblatt „Eigenerklärung Sanktionen Russland“ - für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft | ||
| Im Fall einer Eignungsleihe eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft zusätz- | |||
| lich: | |||
| Unterlage 3 | Formblatt „Erklärung über Eignungsleihe“ - für/vom Dritten (Eignungsleih- geber) | ||
| Unterlage 4 | Formblatt „Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ – für/vom Dritten (Eignungsleihgeber) | ||
| Unterlage 7 | Formblatt „Erklärung zu Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit“ – für/vom Drit- ten (Eignungsleihgeber) | ||
| Unterlagen 5 und 6 | Je nach Inhalt der Eignungsleihe sind die betreffenden Formblätter durch den Eignungsleihgeber auszufüllen und durch den Bewerber vorzulegen |
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ZUM TEILNAHMEANTRAG
(1) Der Teilnahmeantrag hat nach § 53 Abs. 7 S. 2 VgV die geforderten Angaben und Erklä- rungen vollständig zu enthalten und ist rechtzeitig einzureichen.
(2) Die Teilnahmefrist ergibt sich aus der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb und der Auf- tragsbekanntmachung. Der Teilnahmeantrag ist rechtzeitig und in der unter Ziff. 4.3 be- schriebenen Form einzureichen.
(3) Teilnahmeanträge, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlos- sen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Derartige Gründe sind vom Be- werber glaubhaft zu machen. Individuelle Fristverlängerungen sind ausgeschlossen.
(4) Etwaige Ergänzungen, Änderungen oder Berichtigungen im Teilnahmeantrag sind bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist möglich und müssen in der unter Ziffer 4.3 beschriebenen
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Form eingereicht werden. Teilnahmeanträge können auf diesem Weg auch bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist zurückgenommen werden.
(5) Eintragungen des Bewerbers müssen klar und eindeutig sein. Der Bewerber trägt das Ri- siko unklarer und nicht eindeutiger Eintragungen. Der Bewerber hat keinen Anspruch da- rauf, dass unklare oder nicht eindeutige Eintragungen aufgeklärt werden.
(6) Änderungen in und an den Vergabeunterlagen durch die Bewerber sind nach § 53 Abs. 7 S. 1 VgV unzulässig. Die Vornahme unzulässiger Änderungen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VgV zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die Vergabeunterlagen sind da- her gegen die Vornahme von Veränderungen geschützt. Die Teilnahmeunterlagen sind form- und fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
NACHWEIS DER EIGNUNG
Der Auftrag wird nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und der nachfolgenden Verhandlungs- und Angebotsphase nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeig- netes) Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen (Bewerber/Bewerbergemeinschaft) ist geeignet, wenn es die im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags fest- gelegten nachfolgenden Kriterien erfüllt und die hierzu geforderten Angaben/Erklärun- gen/Nachweise erbringt.
Eignungsnachweise
(1) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber und das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen anhand der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von den Bewerbern zur Überprüfung der abgegebenen Eigener- klärungen Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.
(2) Als Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen zur Eignung sind die Formblätter zu ver- wenden, die den Vergabeunterlagen als Unterlagen 4 bis 9 beigefügt sind.
(3) Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter selbst erstellte, Anlagen beigefügt werden. Eigene Anlagen sind gesondert zu kennzeich- nen (z. B. Anlage B1). Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Angaben nicht widersprüchlich sind und vor allem keine Änderung der Vergabeunterlagen darstellen, weil jedenfalls letz- teres zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt. Fügen Sie somit keine Anlagen bei, die eine Änderung der Vergabeunterlagen begründen, wie z.B. die eigenen AGBs des Bewer- bers.
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(4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit die in den Ziffern 9.2 bis 9.5 geforderten Nachweise durch das Standardformular für die Einheitli- che Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden können, dürfen Bewerber diese anstelle der entsprechenden Eignungsformblätter verwenden, soweit die geforderten An- gaben durch die EEE vollständig abgedeckt werden. Das Formblatt Teilnahmeantrag (Un- terlage 1) sowie gegebenenfalls die Formblätter Bewerbergemeinschaft (Unterlage 2) und Eignungsleihe (Unterlage 3) sind unabhängig hiervon einzureichen. Soweit die in den Zif- fern 9.2 bis 9.5 geforderten Nachweise über die EEE hinausgehen, muss der Bewerber diese Nachweise zusätzlich entsprechend den Vorgaben in der Auftragsbekanntmachung und in diesem Informationsmemorandum und unter Verwendung der gestellten Formblätter vorlegen. Die Europäische Kommission stellt derzeit einen kostenlosen Webdienst für Be- werber zur Verfügung, die eine EEE elektronisch ausfüllen möchten.
Das Online-Formular kann ausgefüllt, gedruckt und als Teil des Teilnahmeantrags auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg (Ziffer 4.3 Abs. 2) übermittelt werden. Bewerber können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe der Auftraggeber verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiter- hin zutreffend sind. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, Bewerber jederzeit während des Verfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der in den Ziffern 9.2 bis 9.5 gefor- derten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, wenn dies zur angemessenen Durchfüh- rung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagerteilung wird der für den Zuschlag vorgesehene Bieter beziehungsweise die für den Zuschlag vorgesehene Bietergemein- schaft aufgefordert, die geforderten Unterlagen beizubringen (§ 50 Abs. 2 S. 2 VgV). Bieter müssen im Falle der Aufforderung zur Beibringung der Unterlagen diese nicht vorlegen, soweit die Unterlagen über eine für die Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems erhältlich sind oder den Auftraggebern bereits vorliegen.
(5) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den § 123 GWB und § 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifi- zierungssystemen erfolgen. Hinweis: Wenn Sie präqualifiziert sind, achten Sie bitte darauf, dass die bei der Präqualifikationsstelle hinterlegten Unterlagen alle hier geforderten Eig- nungskriterien/-nachweise erfüllen bzw. entsprechen, z.B. dass die hinterlegten Referen- zen jedenfalls die in diesem Verfahren festgelegten Mindestanforderungen und soweit wie möglich den Auswahlkriterien entsprechen.
(6) Der Auftraggeber prüft die Eignung des Bewerbers gesamthaft unter Berücksichtigung der vom Bewerber eingereichten Nachweise und Angaben. Als geeignet gilt ein Unternehmen nur, wenn auf Grundlage der von ihm eingereichten Nachweise und Angaben damit zu
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rechnen ist, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß aus- führen wird. Von der Wertung ausgeschlossen werden in jedem Fall Teilnahmeanträge von Unternehmen, die eine Mindestanforderung an die Eignung nicht erfüllen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 5.1.9 der Auf- tragsbekanntmachung) hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er nie- dergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, ge- nügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Ver- einigung).
(2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handels- register und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(3) Zur Nachweisführung ist das Formblatt Unterlage 4 zu verwenden.
(4) Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 5.1.9 der Auf- tragsbekanntmachung) hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
• Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Jahres- umsatz in EUR (netto) in dem Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, bezogen
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auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Datum der Veröffent- lichung der Auftragsbekanntmachung.
Mindestanforderung:
Die Bewerber müssen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in nachstehend be- zeichneter Höhe nachweisen:
MEUR 5,0 (brutto)
• Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden sowie Umweltschäden; sofern Bewerber zum Ablauf der Teil- nahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die Erklärung, im Auftragsfall eine solche Ver- sicherung abzuschließen.
Mindestanforderung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestde- ckungssummen ausweisen:
-
Personenschäden: mind. EUR 10.000.000,00
-
Sachschäden: mind. EUR 10.000.000,00
-
Vermögensschäden: mind. EUR 2.000.000,00
-
Umweltschäden: mind. EUR 10.000.000,00
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 5.1.9 der Auf- tragsbekanntmachung) hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
(1) Mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge ent- sprechend des Vergabegegenstandes in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
▪ Zu benennen sind jeweils
o Referenzgeber,
o Ansprechpartner beim Referenzgeber und Telefonnummer / E-Mail-Adresse
o Leistungsgegenstand (siehe nachfolgende Mindestanforderung)
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o Leistungsumfang,
o Jährliche Referenzumsätze (siehe nachfolgende Mindestanforderungen),
o Jährlicher betreuter Anlagenwert (siehe nachfolgende Mindestanforderungen),
o Referenzlaufzeit (siehe nachfolgende Mindestanforderungen),
o im Referenzauftrag eingesetztes Fachpersonal und dessen Qualifikation.
▪ Die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens die folgenden Anforderungen erfül- len (Mindestanforderung):
o Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung von Medizintechnik
o Jährlicher Umsatz in der Bewirtschaftung der Medizintechnik von mindestens EUR 3.000.000,00 (netto) pro Referenzprojekt.
o Jährlicher betreuter Anlagenwert der jeweiligen Referenz von insgesamt min- destens EUR 12.000.000,00 (netto).
o Laufzeit der Referenz mindestens 24 Monate.
▪ Referenzen, die anteilig in den Zeitraum drei Jahre vor Ablauf der Teil- nahmefrist hineinlaufen (z. B. im Jahr 2019 begonnen und im Jahr 2023 beendet), werden berücksichtigt, wenn die genannte Mindestlaufzeit der Referenz erfüllt ist.
▪ Laufende Referenzen können berücksichtigt werden, wenn die ge- nannte Mindestlaufzeit der Referenz bereits erreicht ist.
Die Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und nur Referenzen zu benen- nen, die die Mindestanforderungen erfüllen. Werden mehr als drei Referenzen nachgewie- sen, ist dies zulässig.
(2) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl: Angabe der durchschnittlichen jährli- chen Beschäftigungszahl (gesamt) und der Zahl der Mitarbeiter mit der jeweiligen Qualifi- kationsstruktur (Dipl.-Ing/ BA/MA, staatl. geprüfte Medizintechniker, technische Meister, Medizintechniker, Feinmechaniker, kfm. Angestellte und techn. Auszubildende) in den letz- ten drei abgeschlossenen Jahren.
Hinweis: Angaben zur Unterauftragsvergabe, d.h. welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sind noch nicht im Teilnahmewettbewerb vor- zunehmen, sondern werden erst mit Angebotsabgabe gefordert. Deren Eignung wird somit erst zu diesem Zeitpunkt geprüft.
(3) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 13485:2016 (Mindest- anforderung). Gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt. Anstelle von Bescheinigungen werden Eigenerklärungen in
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Form einer Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkannt, wenn der Be- werber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen kann. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Aus der selbst erstellten Beschreibung muss eindeutig hervorgehen, dass die umgesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung den Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 13485:2016 genügen.
(4) Zur Abgabe der gemäß Absatz 1 bis Absatz 3 geforderten Erklärungen ist der jeweilige Abschnitt in Unterlage 6 auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Eigenerklärung über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen
(1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt gemäß Unterlage 7 zu verwenden.
(2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i. V. m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister über das (Nicht- )Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.
(3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, hat dieser Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist nachzuweisen, dass er
-
für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Aus- gleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
-
die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusam- menarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfas- send geklärt hat, und
-
konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
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(4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlver- haltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber.
(5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 22 LkSG, §§ 19 Abs. 1, 21 MiLoG, §§ 21 Abs. 1, 23 AEntG oder § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat.
(6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Bei- trägen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktions-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Un- ternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerber-/Bie- tergemeinschaft ist deshalb die Unterlage 9 abzugeben. Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.
Bewerbergemeinschaften
(1) Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird, wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerberge- meinschaften gemeint.
(2) Die Bewerbergemeinschaft hat in Unterlage 2 einen bevollmächtigten Vertreter für den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Ver- fügung.
(3) Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft füllen das Formblatt „Erklärung Bewerbergemein- schaft“ (Unterlage 2) gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
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(4) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerber- gemeinschaft mittels Formblatt Unterlage 4 und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit Formblatt Unterlage 7 individuell nachgewiesen werden; dies gilt auch für die „Eigenerklärung Sanktionen Russland“ (Unterlage 9).
Für die übrigen Eignungskriterien (Unterlagen 5 und 6) kommt es auf die Bewerberge- meinschaft insgesamt an. Insofern sind die Angaben in den Unterlage 5 und 6 gesamthaft vorzunehmen.
Soweit sich die Bewerbergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten berufen möchte (vgl. hierzu auch Ziffer 9.7), ist zusätzlich Unterlage 3 („Erklärung über Eignungsleihe“) einzureichen.
(5) Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerberge- meinschaft eingereichten Unterlagen.
Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter (Eignungsleihe)
(1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
(2) Beruft sich ein Bewerber auf die Eignung eines Dritten, hat der Bewerber das Formblatt „Erklärung über Eignungsleihe“ (Unterlage 3) durch jeden solchen Dritten ausfüllen und unterzeichnen zu lassen und dasselbe mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(3) Im Fall einer Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit muss der „Erklärung über die Eignungsleihe“ (Unterlage 3) des betreffenden Eignungs- verleihers die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragserfüllung zu entnehmen sein (§ 47 Abs. 3 VgV).
(4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufli- che Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Dies bedeutet insbeson- dere: Wenn Sie sich bei den Referenzen auf die Referenzen eines anderen Unternehmens berufen, um Ihre Eignung darzulegen, muss dieses andere Unternehmen auch die entspre- chenden Arbeiten/Leistungen ausführen und ist damit auch ein Unterauftragnehmer und müsste später bei Angebotsabgabe als Unterauftragnehmer angegeben werden.
(5) Unabhängig davon, ob sich die Eignungsleihe auf die technische und berufliche oder die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bezieht, muss für den Eignungsverleiher,
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auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus- übung auf Unterlage 4 (Ziffer 9.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe einschließlich der „Eigenerklärung Sanktionen Russ- land“ auf den Unterlagen 7 und 9 (Ziffer 9.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Zudem ist für den Eignungsverleiher unter Verwen- dung der gestellten Formblätter nachzuweisen, dass der Eignungsverleiher eine den be- treffenden Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemoran- dums entsprechende Leistungsfähigkeit innehat.
(6) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazi- täten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.
(7) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen erset- zen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemes- sene Frist gesetzt.
VERTRAULICHKEIT
(1) Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informatio- nen und Unterlagen. Die Vergabeunterlagen dürfen von den Bewerbern nicht Dritten unbe- fugt weitergegeben werden.
(2) Von dem Weitergabeverbot ausgenommen sind lediglich Berater und Unterauftragnehmer der Bewerber, wenn diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise und demselben Umfang verpflichtet worden sind. Die Vergabeunterlagen bleiben Eigentum der Auftraggeber.
(3) Bewerber dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie über wei- tere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber vornehmen.
RÜGEOBLIEGENHEIT UND FRIST FÜR DIE EINLEITUNG EINES NACHPRÜFUNGS- VERFAHRENS
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
(3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprü- fungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung ver- gangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
(4) § 160 Abs. 3 GWB bestimmt:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Ab- satz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
(5) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist
Vergabekammer Westfalen Geschäftsstelle, zentrales Postfach Telefax: 0251 411-2165
Geschäftsstelle der Vergabekammer Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster
Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung ist die Vergabekammer Westfalen – wie in der Auftragsbekanntmachung angegeben – für etwaige Nachprüfungsverfahren zuständig. Auf- grund der Verordnung zur Änderung der Zuständigkeit der Vergabekammern Nordrhein-
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Westfalen vom 18. November 2025 wird sich die Zuständigkeit jedoch (ggf.) noch während des laufenden Vergabeverfahrens ändern. Etwaige Antragsteller sind gehalten, sich zum Zeitpunkt einer etwaigen Antragstellung über die im betreffenden Zeitpunkt geltenden Zu- ständigkeitsregelungen zu informieren.
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