Anlage 01 zur Ausschreibung Nr. 1077/26
Interne Maßnahme
| 1. | Bezeichnung der Maßnahme(n) | Interne Maßnahme (IM) – Bewerbungstraining |
| 2. | Allgemeine Bestimmungen | Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt es sich um Anforderungen, die von den Bietenden zu erfüllen sind. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen in der Angebotskonzeption seitens der Bietenden sind hierzu nicht erforderlich. Mit der Abgabe seines Angebotes sowie der Vorlage sonstiger aus der Leistungsbeschreibung geforderter Nachweise erklären die Bietenden, über die für die zu erbringende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu verfügen und nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen zu sein. Die auftraggebende Partei ist rechtlich zur Durchführung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge verpflichtet. Um diesem gerecht zu werden, hat die auftragnehmende Partei eine nachhaltige Leistungserbringung zu gewährleisten. Zudem bekennt sich die auftragnehmende Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. |
| 3. | Ziel und Inhalt der Maßnahme | Ziel dieser IM ist es, dass die Teilnehmenden (TN) auf künftige Bewerbungen und Vorstellungsgespräche vorbereitet werden und dass die wichtigsten Strategien für eine erfolgreiche Bewerbung vermittelt werden. Insbesondere sollen folgende Inhalte in der IM vermittelt werden: * Erstellen eines individuellen Bewerberprofiles mit einer Erhebung der persönlichen und berufsrelevanten Daten * Möglichkeiten der Arbeitssuche (z. B. Online-Angebote, Online- und Jobportal der Bundesagentur für Arbeit, Tagespresse und eine Jobsuche über Social Media) * Strategien für eine erfolgreiche Bewerbung (z. B. den „verdeckten Stellenmarkt“ erkennen und für sich nutzen; Social Media nicht nur als passives Medium nutzen und Initiativbewerbungen starten) * Optimale Selbstdarstellung + Verhaltenskodex und Erscheinungsbild bei Vorstellungsgesprächen + Körpersprache und Kommunikationsregeln + das optimale Bewerbungsfoto * Erstellung der eigenen Bewerbung inklusive Bewerbungsfoto + Anlegen einer vollständigen Bewerbungsmappe + Online-Bewerbung + Kurzbewerbung + Erstellung eines professionellen Bewerbungsfotos einschließlich kurzer Beratung hinsichtlich Kleidung, Auftreten und Bildauswahl * Training von Vorstellungsgesprächen und telefonischen Bewerbungen + Vorbereiten und Ablauf von Vorstellungsgesprächen + typische Fragen bei Vorstellungsgesprächen + Simulation von Vorstellungsgesprächen (Videodokumentation) und Auswertung, d. h. konkret: Jeder TN nimmt mindestens einmal aktiv an einer simulierten Vorstellungsgesprächssituation teil und erhält ein individuelles Feedback. Die Vermittlung der Inhalte hat praxisorientiert zu erfolgen und ist durch geeignete Übungen, Fallbeispiele oder Simulationen zu vertiefen. Jeder TN soll Gelegenheit erhalten, eigene Bewerbungsunterlagen zu erstellen bzw. zu überarbeiten sowie individuelles Feedback zu erhalten. |
| 4. | Anzahl und Dauer der Maßnahme(n) | Rahmenvertrag über 3 Jahre mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 3 Tagen mit insgesamt 24 Unterrichtseinheiten (UE). Die auftraggebende Partei (AG) hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei (AN) darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 4 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen. |
| 5. | Beginn der Maßnahme | Die erste Maßnahme findet voraussichtlich vom 14.06.2027 - 16.06.2027 statt. Die weiteren Termine für die nachfolgenden Jahre werden rechtzeitig im Vorjahr zwischen der AN und dem zuständigen BFD abgestimmt. |
| 6. | Ausbildungszeit | Die tägliche Ausbildungszeit beträgt montags bis mittwochs jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. |
| 7. | Durchführungsort | Die Maßnahme soll in der Stadt Oldenburg (Oldenburg) durchgeführt werden. Die Räumlichkeiten sind durch den AN zur Verfügung zu stellen. |
| 8. | Anzahl und Voraussetzungen der Teilnehmenden | Die maximale Teilnehmendenzahl pro Abruf beträgt 12. Die notwendige Qualifikation der Teilnehmenden wird im Vorfeld von der fachlich zuständigen Stelle der Bundeswehr geprüft. Der Teilnehmerkreis setzt sich ausschließlich aus den vom Karrierecenter der Bundeswehr Wilhelmshaven BFD gemeldeten Personen zusammen. |
| 9. | Ausbildungsgrundlage | Entfällt. |
| 10. | Prüfung | Entfällt. |
| 11. | Fachliteratur inkl. Lern- und Arbeitsmittel | In der Anlage „Auflistung Fachliteratur“ sind neben der Fachliteratur auch Lern- und Arbeitsmittel aufzuführen. |
| 12. | Unterbrechungen der Maßnahme | Entfällt |
| 13. | Teilnahmebescheinigung / Zeugnisse / Nachweise | Die auftragnehmende Partei stellt den Teilnehmenden und dem zuständigen BFD am Ende der Maßnahme die jeweiligenTeilnahmebescheinigung zur Verfügung. Die Teilnahmebescheinigung wird grundsätzlich nur erteilt, wenn die Teilnehmenden zu mindestens 80% am Lehrgang teilgenommen haben. Jeweils zwei Kopien der Teilnahmebescheinigung sind dem Karrierecenter der Bundeswehr Wilhelmshaven BFD zusammen mit der Anwesenheitsliste und den Lehrgangsbeurteilungen zu übersenden. |
| 14. | Unterrichtsform | Der Unterricht hat grundsätzlich in Präsenz stattzufinden. Die AN hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass bei Bedarf (z.B. aufgrund behördlicher Vorgaben, höherer Gewalt oder Entscheidung des Auftraggebers) von Präsenz- auf Onlineunterricht umgestellt werden kann. Etwaige notwendigen Praxisanteile sind hiervon ausgenommen. |
| 15. | Zertifizierungen | Der Bildungsträger soll über eine Zertifizierung nach • DIN ISO EN 9001 oder • DIN ISO 21001 oder • der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) bzw. Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZW) verfügen. |
| 16. | Bewertung der Maßnahme(n) | Die TN erhalten grundsätzlich am ersten Tag der Maßnahme vom AG einen Lehrgangsbeurteilungsbogen zur Bewertung der IM. Nach Abschluss der IM hat der AN diese Bögen an den zuständigen BFD zu senden (zählt zu den rechnungsbegründenden Unterlagen). |
| 17. | Maßnahmespezifische Besonderheiten | Der AG hat das Recht, den Maßnahmenablauf und das Einhalten des Vertrages durch unangemeldete Prüfungen zu überwachen. Der AN verpflichtet sich, den Vertretern des AG alle zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. In Absprache mit dem AG richtet der AN bei Bedarf Sonderlehrgänge außerhalb der feststehenden Termine ein. Die Lehrkraft führt eine Anwesenheitsliste nach Vorgabe des zuständigen BFD und sammelt die Lehrgangsbeurteilungen der TN am Ende der Bildungsmaßnahme ein. |
| 18. | Angebotsinhalte | Folgende Unterlagen sind von der AN einzureichen: * Kostenkalkulation (Anlage 04) * Lehrkräfte BAPersBw (Anlage 05) * Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte (entsprechend Punkt 23) * Auflistung Fachliteratur (Anlage 06) * Erklärung zur USt. Anlage (Anlage 07) * Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (Anlage 08) * Eigenerklärung Nachhaltigkeit (Anlage 09) * Lehrstoffplan (Anlage 10) mit einem detaillierten Zeit- und Ablaufplan * Formular BAAINBw-B-V 043 * Musterexemplar Teilnahmebescheinigung (entsprechend Punkt 13) * Zertifizierungen (entsprechend Punkt 15) * Nachweis Unfallversicherung (Punkt 20) * Referenznachweise (entsprechend Punkt 22) * Ausbildungskonzept (entsprechend Punkt 22 bzw. Punkt 25) * Methodik-/Didaktik-Konzept (entsprechend Punkt 25) * Räumlichkeiten (entsprechend Punkt 26) |
| 19. | Zahlungen / Abschlagzahlungen | Abschlagszahlungen können individuell mit dem zuständigen BFD vereinbart werden. Die Entscheidung über die Abschlagszahlungen obliegt dem zuständigen BFD. Vorauszahlungen werden allerdings nicht gewährt. Die teilnehmendenunabhängigen Kosten werden nur nach den tatsächlich anwesenden TN, die teilnehmenden-bezogenen Kosten nach der tatsächlichen Inanspruchnahme erstattet. Die auftragnehmende Partei ist nach der e-Rechnungsverordnung (E-Recht-VO) verpflichtet, die Rechnungen elektronisch an die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen. Für die Rechnungsstellung ist folgende Leitweg-ID anzugeben: 991-19558-65 (BfD Wilhelmshaven) |
| 20. | Haftung und Unfallversicherung | Für Schäden oder Verlust an Ausbildungsgegenständen der AN ist eine Haftung des Bundes ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich die Unfallversicherung des Bildungsträgers (Pflicht zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft) in Anspruch zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die auftragnehmende Partei durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden an der Maßnahme über einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz verfügen. Die Unfallversicherung hat auch die Tätigkeit im Home-Office abzudecken, wobei der Umfang des Versicherungsschutzes dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu entsprechen hat. |
| 21. | Geschäftsbedingungen | Neben den Bestimmungen des BGB finden die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 05.08.2003 und grundsätzlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) vom 05.06.2023 Anwendung. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. |
| 22. | Anforderungen Bildungsträger | Der Bildungsträger weist mindestens drei vergleichbare Maßnahmen innerhalb der letzten drei Jahre nach. Vergleichbar sind insbesondere Bewerbungstrainings, Bewerbungscoachings, Karriere- und Jobcoachings, Trainings zur beruflichen Neuorientierung sowie Maßnahmen mit Schwerpunkten Bewerbungsunterlagen, Stellensuche, Vorstellungsgespräche oder Assessment-Center mit mindestens 16 UE. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: * Liste über bereits durchgeführte Maßnahmen gleichen Inhalts (soll folgende Angaben umfassen: Auftraggeber, Zeitraum, Titel, Dauer, Durchführungsform) * Liste über bereits durchgeführte IM aller Art für den öffentlichen Dienst * Referenzen über bereits durchgeführte Maßnahmen insbesondere für die Bundeswehr der letzten drei Jahre (Bundeswehr-Referenzen sind kein Mindestkriterium, werden jedoch im Zuschlag besonders berücksichtigt) |
| 23. | Lehrkräfte (Anlage 05) | Die Aufstellung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anlage „Lehrkräfte BAPersBw“ Der AN hat der Thematik entsprechend fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal vorzuhalten; d. h. Lehrkräfte müssen mindestens drei Jahre praktische Erfahrung in der Durchführung von Bewerbungstrainings oder -coachings nachweisen. Es ist mindestens eine Lehrkraft für die Unterrichtung einzusetzen, welche über mindestens drei Jahre Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung verfügt. Eine entsprechende Vertretung ist vom AN sicherzustellen und im Angebot darzulegen; d. h. für jede Hauptlehrkraft ist mindestens eine namentlich benannte Vertretung mit gleichwertiger Qualifikation vorzulegen. Die Lehrkräfte und die Vertreter müssen über einen einschlägigen Berufs- oder Studienabschluss verfügen. Als Einschlägig gelten z. B. Abschlüsse aus den Bereichen Personalwesen, Human Resources, Betriebswirtschaft (Schwerpunkt Personal), Psychologie, Pädagogik, Berufs- und Wirtschaftspädagogik oder Sozialpädagogik. Gleichwertige Berufsabschlüsse mit nachgewiesener mehrjähriger Berufserfahrung in der Durchführung von Bewerbungstrainings oder im Personalwesen werden ebenfalls anerkannt. Außerdem müssen die Lehrkräfte und die Vertreter fachlich, pädagogisch und hinsichtlich ihrer Methodik und Didaktik geeignet sein. Nachweise hierfür sind: Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/Zertifikate, Trainerprofil, Referenzen und Fortbildungsnachweise. Zudem haben die Lehrkräfte und Vertreter über einschlägige Berufserfahrung sowie Aus- und Weiterbildungserfahrung in der Erwachsenenbildung zu verfügen. Alle zum Einsatz kommenden Lehrkräfte sind namentlich zu benennen. Das Gleiche gilt für die zum Einsatz kommende Vertretung. Die Nachweise aller genannten Personen sind mit dem Angebot einzureichen. |
| 24. | Lehrplan (Anlage 10) | Der Lehrplan ist laut Anlage „Lehrstoffplan“ einzureichen. Der Lehrplan ist tageweise und je UE auszuweisen mit Uhrzeit, Thema, Lernziel, Methode, Medium, Praxisanteil und Pausen. Dabei ist darauf zu achten, dass Pausen separat auszuweisen sind und nicht als UE zählen. |
| 25. | Methodik / Didaktik | Die in der IM angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Bezug zum Maßnahmenziel haben und die Lernfähigkeit der TN, insbesondere das erwachsengerechte und selbstgesteuerte Lernen, berücksichtigen. Für jede Methode ist darzustellen, welchem Lernziel sie dient und wie sie den Transfer in berufliche Gesprächssituationen unterstützt. Das Konzept muss aktivierende Elemente enthalten, z. B. Fallarbeit, Reflexion, Feedbackphasen, Transferaufgaben, kollegiale Beratung Im Angebot soll der AN darstellen, welche Methoden verwendet werden durch die Angabe dieser innerhalb des Lehrplans. Es ist ein entsprechendes schlüssiges Methodik- und Didaktikkonzept vorzulegen. Als Methoden sind insbesondere anzuwenden: * Lehrgespräch * Gruppenarbeit * Moderation/Diskussion * Rollenspiel * Videoanalyse (erfolgt nur mit Einwilligung der TN; Aufnahmen werden ausschließlich im Seminar genutzt und unmittelbar gelöscht) Mindestens 50 % der Unterrichtszeit sollen aktivierende Methoden enthalten. |
| 26. | Räumlichkeiten | Die Präsenzphasen der Maßnahme sind in einem durch den AN bereitzustellenden geeigneten Schulungsraum durchzuführen. Für etwaige Unterrichtsinhalte, die mit EDV-Unterstützung durchgeführt werden, ist je TN ein leistungsfähiger Internet-Gastzugang zur Verfügung zu stellen. Laptops oder PC’s sind grundsätzlich nicht durch den AN zu stellen, sondern von den TN mitzubringen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene von Unterrichts- und Sozialräumen sowie sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Maßnahmendurchführung gewährleisten. Tageslicht durch eine Sichtverbindung nach außen (Ausblick aus dem jeweiligen Raum ins Freie) in Augenhöhe muss durch mind. ein Fenster gesichert sein. Für alle TN ist eine ausreichende Zahl an Sozial- und Sanitärräumen vorzuhalten. Als Nachweise sind dem Angebot z. B. Skizzen oder Fotos der Räumlichkeiten beizufügen. |
| 27. | Kalkulation der Kosten und Erklärung zur Umsatzsteuer (Anlage 04 und Anlage 07) | Die Kostenkalkulation ist detailliert anzugeben nach * teilnehmendenunabhängigen Pauschalkosten (Lehrgangskosten, Raummiete) unter Beachtung folgender Staffelungen: + Staffelung 1: bis 5 TN + Staffelung 2: 6 bis 9 TN + Staffelung 3: 10 bis 12 TN * teilnehmendenbezogenen Kosten (z. B. Lernmittel, Verbrauchsmaterial usw.) Kosten für Unterkunft und/oder Verpflegung der Teilnehmenden dürfen nicht enthalten sein. Die Kosten je Teilnehmenden für die Beschaffung und Bereitstellung von Fachliteratur/Lernmittel, Materialkosten sowie etwaige Unfallversicherungs- und BG-Beiträge sind nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühren. Die Abrechnung dieser Positionen erfolgt ggf. auf den Teilnehmenden bezogen. Nach erfolgter Zuschlagserteilung dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist somit grundsätzlich ausgeschlossen. Umsatzsteuerregelungen: Die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung trifft die zuständige Landesbehörde. Nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a) Umsatzsteuergesetz sind Umsätze für Leistungen u. a. dann steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf vorbereiten. Die Kostenkalkulation soll anhand der Anlage „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ durchgeführt werden. |
- Hinweis für den Bietenden: Bei den Ziffern 22 bis 27 handelt es sich um reine Zuschlagskriterien, die der Beurteilung auf Grundlage der mitveröffentlichten Bewertungsmatrix unterliegen.