Eigenerklärung zur Eignung
Bei Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ersetzt eine Kopie des Bescheides diese Erklärung.
| Bieterin oder Bieter (hier bitte genaue Unternehmensbezeichnung und Anschrift eintragen) |
| Bezeichnung der Leistung: Beweissicherungsleistungen Kaltenweide und Friedensallee in Elmshorn |
Es wird bestätigt, dass ich/wir für die Ausführung der o.g. Leistungen mit unseren Mitteln und Ressourcen zur Verfügung stehe(n).
-
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht habe(n), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
-
Referenz
| Leistung: | Auftragswert: | Auftraggeber: |
- Referenz
| Leistung: | Auftragswert: | Auftraggeber: |
- Referenz
| Leistung: | Auftragswert: | Auftraggeber: |
- Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich mit gleichartigen Leistungen beschäftigten Arbeitskräfte:
| Jahr | Jahr | Jahr |
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
| Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: | Mitgliedsnummer: |
[ ]
Bieterinnen und Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
| Ich bin/Wir sind eingetragen bei: | |
| unter der Nummer: | beim Amtsgericht: |
[ ]
[ ] Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, betreffend Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
| Jahr | Umsatz |
| € | |
| € | |
| € |
| Ja [ ] | Nein [ ] |
- Ich bin/Wir sind ein kleines oder mittleres Unternehmen - KMU –
(< 250 Beschäftigte und < 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. < 43 Mio Jahresbilanzsumme)
Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
- Hiermit wird erklärt, dass nachweislich auf keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ein Ausschlussgrund zutrifft oder eine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt vorliegt.
[ ] Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer der folgenden Straftaten bzw. nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten vor (§ 123 GWB):
§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
§ 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen
§ 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
§ 89c StGB Terrorismusfinanzierung bzw. Beteiligung an einer solchen Tat
§ 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
§ 263 StGB Betrug
§ 264 StGB Subventionsbetrug
§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§§ 299s und 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
§ 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
§ 108f StGB unzulässige Interessenwahrnehmung
§§ 333, 334 StGB Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung ‑ Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr
§§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
[ ] Es liegt kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vor:
§ 124 GWB
Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeits-
rechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein ver-
gleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse ab-
gelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die
die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be-
zwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfah-
rens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen be-
seitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzes-
sionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadens-
ersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
- versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
- fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentli-
chen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
[ ] Des Weiteren liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor.
[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Folgende Straftat/Fehlverhalten wurde durch mein/unser Unternehmen begangen:
Maßnahmen zur Selbstreinigung:
- Ich/Wir erkenne(n) an, dass die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann, wenn die vorgenannten Erklärungen unrichtig sind.
- Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben können.
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Ort, Datum, Stempel, Unterschrift (bei elektronischen Angeboten in Textform: Name der erklärenden Person) *)
*) Nur erforderlich, wenn die Erklärung nicht gleichzeitig mit dem Angebot vorgelegt wird