Beweissicherung von Gebäuden und Anlagen für den Ausbau des Frankenschnellwegs

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
Bekanntmachungsnummer
487975-2026
Verfahrensnummer
54d3425a-6584-44ca-a7c4-f3ef63dad08d
CPV-Codes
71315100 · Beratung im Bereich Bausubstanz; 71319000 · Gutachterische Tätigkeit

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Nürnberg schreibt die beweissicherungstechnische Erfassung von Gebäuden und Anlagen im Umgriff des Bauabschnitts West des Frankenschnellwegs aus. Ziel ist die Dokumentation des Ist-Zustands benachbarter Objekte vor Beginn der Baumaßnahmen zur Absicherung möglicher Schadensersatzansprüche. Der Auftrag umfasst die Begehung, Protokollierung und fotografische Dokumentation von Gebäuden in einer 25-Meter-Zone.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg, Abschnitt West: Beweissicherung von Gebäuden, Anlagen und sonstigen Einrichtungen

    Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

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