1. Berufliche Befähigung (§ 44 VgV)
Eintragung im Berufsregister: „Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (bzw. Handwerksrolle) des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote).“
Berufsbezeichnung / Qualifikation: „Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ‚Ingenieur‘ oder ‚Architekt‘ gemäß den Ingenieur- oder Architektengesetzen der Bundesländer oder eine vergleichbare Qualifikation für ausländische Bewerber.“
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Mindestumsatz: „Der spezifische Mindestumsatz des Bewerbers im Bereich der Bauwerksüberwachung, Schadensdokumentation oder Beweissicherung von Gebäuden muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (durchschnittlich) mindestens [200.000,- EUR] netto pro Jahr betragen haben.“
Berufshaftpflichtversicherung: „Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen:
- Personen- und Sachschäden: mindestens [1,5 Mio EUR]
- Vermögensschäden: mindestens [1,0 Mio. EUR] Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen beträgt. Eine schriftliche Zusage des Versicherers zur Erhöhung im Auftragsfall wird akzeptiert.“
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Referenzprojekte (Kernkriterium): „Einreichung von mindestens 2 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, die mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es folgende Mindestanforderungen erfüllt:
Gegenstand: Durchführung einer umfassenden Beweissicherung (z. B. nach DIN 4123 oder DIN 1054) an Bestandsgebäuden im innerstädtischen Bereich oder unter direktem Einfluss von schweren Baumaßnahmen (z. B. Tiefbau, Ramm- oder Bohrarbeiten).
Umfang: Dokumentation von mindestens 3 separaten Gebäuden / Wohneinheiten je Referenzprojekt.
Leistungsumfang: Rissdokumentation (fotografisch/messtechnisch) sowie Erstellung von Nullmessungen (Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 oder Höhenbolzennivellement).“
Personelle Besetzung (Projektleiter/in): „Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Schlüsselperson (Projektleitung) mit folgendem Mindestprofil:
Erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, der Geotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Schadensbegutachtung, Beweissicherung oder Bauüberwachung.
Nachweisbare Erfahrung als Projektleiter in mindestens einem vergleichbaren Beweissicherungsprojekt.“
Technische Ausrüstung: „Eigenerklärung, dass dem Bewerber die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung zur Verfügung steht. Dies umfasst insbesondere: digitalgestützte Rissmesstechnik, kalibrierte Erschütterungsmessgeräte nach DIN 4150-3 und hochauflösende Fotodokumentationssysteme.“