[Seite 1]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog
Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Gemäß Ziff. 4.4.1 der Leistungsbeschreibung Los 2 sind während der Baustellenphase abhängig vom jeweiligen Baufortschritt bis zu 12 zusätzliche Sicherheitskräfte für die Bewachung von Sperrzonen, insbesondere für Zutrittskontrollen, auf Abruf bereitzustellen. Für diese optionalen Sicherheitskräfte wird gemäß Ziff. 2.2.2 die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorausgesetzt. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfung bitten wir um nähere Erläuterung, wie die Auftraggeberin die personelle Vorhaltung dieser optionalen Kräfte in der praktischen Umsetzung vorsieht. Sofern die Angabe „bis zu 12 zusätzliche Sicherheitskräfte“ dahingehend zu verstehen ist, dass im Bedarfsfall bis zu 12 Sicherheitskräfte gleichzeitig eingesetzt werden können, müsste die Auftragnehmerin aus unserer Sicht einen entsprechend größeren Personalpool vorhalten. Eine Vorhaltung von lediglich 12 Personen wäre aufgrund üblicher Ausfallzeiten, insbesondere Urlaub, | Sehr geehrte Damen und Herren, die Bedarfsträgerin antwortet auf die Frage wie folgt: „Zwischenzeitlich wurde durch die Projektbeteiligten (Architektur, Fachplanung und Projektsteuerung) fortgeschriebenen Grundrissplanungen sowie die aktualisierte Terminplanung nochmals geprüft und mit dem Umfang der zu bewachenden baulichen Maßnahmen und der zur Verfügung stehenden Bauzeit abgeglichen. Auf Grundlage dieser aktualisierten Prüfung wird die bisherige Angabe (in Los 2) von „bis zu 12 zusätzlichen Sicherheitskräften“ angepasst. Der Bedarf wird auf maximal 6 zusätzliche Sicherheitskräfte gleichzeitig festgelegt. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass arbeitstäglich 4 bis maximal 6 zusätzliche Sicherheitskräfte gleichzeitig als Springerkräfte benötigt werden. Der Einsatz dieser Kräfte ist dabei nicht auf einzelne Stunden beschränkt. Die jeweilige Einsatzdauer wird mindestens eine Schichtlänge betragen und kann sich, abhängig vom Baufortschritt und dem konkreten Bedarf, über mehrere Tage bis hin zu mehreren Wochen erstrecken. |
Beschaffungsamt des BMI
[Seite 2]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Krankheit, Fortbildung oder sonstiger personeller Veränderungen, nicht ausreichend, um die gleichzeitige Verfügbarkeit von 12 Kräften sicher gewährleisten zu können. Zur belastbaren Sicherstellung eines möglichen gleichzeitigen Einsatzes von 12 Sicherheitskräften wäre daher voraussichtlich ein deutlich größerer Pool, beispielsweise von 15 bis 17 oder mehr entsprechend qualifizierten Kräften, erforderlich. Sofern sämtliche für diesen Pool vorgesehenen Kräfte zusätzlich vor ihrem Einsatz eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2) durchlaufen müssen, entsteht für den Auftragnehmer die weitere praktische Herausforderung, eine größere Anzahl sicherheitsüberprüfter Mitarbeiter ausschließlich für eine optionale Leistung vorzuhalten, deren tatsächlicher Umfang, zeitliche Lage und Abrufhäufigkeit derzeit nicht feststehen. Eine wirtschaftliche Personalvorhaltung setzt regelmäßig voraus, dass die betreffenden Mitarbeiter auch außerhalb eines konkreten Abrufs der optionalen Leistung im Objekt bzw. im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistung eingesetzt und mit entsprechenden Einsatzstunden beschäftigt werden können. Bei einem größeren ausschließlich für mögliche Abrufe vorzuhaltenden Pool stellt sich daher die Frage, wie die Auftraggeberin die praktische und wirtschaftliche Umsetzung dieser Anforderung durch den Auftragnehmer vorsieht. Wir bitten daher um Klarstellung der folgenden Punkte: | Die inzwischen weiter fortgeschrittene Planungsphase ermöglicht eine konkretere Festlegung der zu bewachenden Gewerke und der jeweiligen Örtlichkeiten. Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen und Streichungen beschränkt sich der zu überwachende Bereich auf weniger Teilbereiche als ursprünglich angenommen. Zudem können die einzelnen Gewerke voraussichtlich in einer planbaren zeitlichen Folge umgesetzt werden. Dadurch kann der Einsatz der zusätzlichen Sicherheitskräfte entsprechend koordiniert und über längere zusammenhängende Einsatzphasen geplant werden. Der Ansatz von maximal 6 gleichzeitig eingesetzten zusätzlichen Sicherheitskräften wird daher aus heutiger Sicht als realistisch und angemessen erachtet. Hinsichtlich der Sicherheitsüberprüfung gilt die in den Vergabeunterlagen bereits vorgesehene Übergangsregelung. Zum Leistungsbeginn am 01.02.2027 bzw. 01.03.2027 sowie für die Einweisungszeiten im Januar/Februar 2027 kann die Bewachungsleistung aufgenommen werden, sofern vor dem jeweiligen ersten Dienstantritt die polizeilichen Führungszeugnisse der vorgesehenen Sicherheitskräfte vorgelegt werden. Gleichzeitig wird die Sicherheitsüberprüfung (Ü2) durch die Bedarfsträgerin eingeleitet. Die Sicherheitsüberprüfungen können für die vorgesehenen Kräfte über die Bedarfsträgerin eingeleitet werden. Es ist daher möglich, auch für einen über den konkret zum Einsatz kommenden Personenkreis hinausgehenden Personalpool die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen frühzeitig einzuleiten. Eine abgeschlossene Ü2 sämtlicher potenziell einzusetzender Kräfte bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. unmittelbar zu Beginn der Leistungserbringung ist nicht erforderlich, soweit die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Übergangsregelung Anwendung findet. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 2 von 18
[Seite 3]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist die Vorgabe „bis zu 12 zusätzliche Sicherheitskräfte“ so zu verstehen, dass tatsächlich bis zu 12 Sicherheitskräfte gleichzeitig abgerufen und eingesetzt werden können? Falls ja: Mit welcher voraussichtlichen Einsatzdauer ist bei einem solchen Abruf zu rechnen? Ist eher von einzelnen Stunden bzw. einzelnen Schichten auszugehen oder können mehrere Sicherheitskräfte auch über mehrere Tage bzw. über einen längeren Zeitraum gleichzeitig benötigt werden? Gibt es seitens der Auftraggeberin Erfahrungswerte oder eine derzeitige Einschätzung dazu, mit welcher Anzahl zusätzlicher Sicherheitskräfte üblicherweise bzw. voraussichtlich gleichzeitig zu rechnen ist und wie realistisch ein tatsächlicher gleichzeitiger Einsatz aller 12 Kräfte ist? Müssen sämtliche Personen eines vom Auftragnehmer vorzuhaltenden Personalpools bereits vor einem möglichen Abruf eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2) besitzen, oder ist es ausreichend, die Sicherheitsüberprüfung erst für konkret zum Einsatz vorgesehene Personen einzuleiten? Falls für sämtliche potenziell einzusetzenden optionalen Sicherheitskräfte eine Ü2 erforderlich ist: Wie stellt sich die Auftraggeberin die praktische Vorhaltung eines entsprechend großen sicherheitsüberprüften Personalpools vor, wenn für die optionale Leistung keine feste Abrufmenge garantiert wird? Ist vorgesehen bzw. zulässig, die für die optionale Leistung nach Ziff. 4.4.1 sicherheitsüberprüften Kräfte auch im regulären Objektschutzdienst des Loses 2 einzusetzen, sofern sie zusätzlich die | Eine gleichzeitige Verwendung der für die optionale Leistung vorgesehenen und entsprechend qualifizierten Sicherheitskräfte im regulären Objektschutzdienst ist grundsätzlich denkbar. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der jeweilige Auftragnehmer den Zuschlag sowohl für Los 1 als auch für Los 2 erhält und die betreffenden Kräfte die jeweiligen Anforderungen der regulären Leistung erfüllen. Die konkrete Einsatz- und Personalplanung wäre in diesem Fall mit der Auftraggeberin abzustimmen. Zusammenfassend ist für die Kalkulation davon auszugehen, dass maximal 6 zusätzliche Sicherheitskräfte (Los 2) gleichzeitig abgerufen werden können. Die tatsächliche Inanspruchnahme richtet sich nach dem Baufortschritt und dem konkreten Bedarf.“ Die Vergabeunterlagen werden von der Vergabestelle wie folgt geändert: Der Bewachungsdienst (optionale Leistung Baustellenphase – vgl. lfd. Nr. 04 des Angebotsformulars Los 2) wird von 12 zusätzlichen Sicherheitskräften auf 6 zusätzliche Sicherheitskräfte sowie von maximal 10.000 zusätzlich abrufbaren Arbeitsstunden auf maximal 5.000 zusätzlich abrufbare Arbeitsstunden reduziert. Bitte verwenden Sie zur Kalkulation und Angebotsabgabe ausschließlich die geänderten Dokumente: 04b_0305(25)_Angebotsformular (Los 2)_V2_ges.pdf; 06b_0305(25)_Leistungsbeschreibung (Los 2)_V2.pdf; 07b_0305(25)_Vertragsentwurf (Los 2)_V2.pdf |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 3 von 18
[Seite 4]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| hierfür nach Ziff. 2.2.2 erforderliche höhere fachliche Qualifikation erfüllen? Besteht für die optionalen Sicherheitskräfte nach Ziff. 4.4.1 eine Möglichkeit, hinsichtlich der Sicherheitsüberprüfung eine abweichende bzw. erleichterte Regelung anzuwenden, beispielsweise bis zum Abschluss der Ü2 auf Grundlage eines entsprechenden Führungszeugnisses oder einer sonstigen durch die Auftraggeberin zugelassenen Übergangsregelung? Sofern eine solche erleichterte Regelung nicht vorgesehen ist: Bitte bestätigen Sie, dass der Auftragnehmer bereits vorsorglich einen ausreichend großen Pool an nach § 9 SÜG sicherheitsüberprüften Sachkundekräften vorhalten muss, um einen möglichen gleichzeitigen Abruf von bis zu 12 Sicherheitskräften einschließlich der erforderlichen Personalreserve für Ausfälle sicherstellen zu können. Die Klarstellung ist für die Personalplanung und Kalkulation des Angebotes wesentlich, da Umfang und Kosten der erforderlichen Personalvorhaltung erheblich davon abhängen, ob tatsächlich bis zu 12 Kräfte gleichzeitig und mit bereits abgeschlossener Ü2 kurzfristig zur Verfügung stehen müssen. | ||||||||
| 2 | Gemäß § 10 des Vertragsentwurfs sind die Stundenverrechnungssätze der optionalen Leistungen Pos. 03 und Pos. 04 von der Preisgleitung ausgenommen und als Festpreise über den jeweiligen Vertragszeitraum vorgesehen. | Die Regelung des § 10 des Vertragsentwurfs bleibt unverändert. Gemäß § 10 Abs. 1 des Vertragsentwurfs können die im Angebotsformular eingetragenen Einzelpreise der lfd. Nr. 01 bis 02 bei entsprechenden Änderungen des in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Tarifvertrages angepasst werden. Die pauschalen Stundensätze der optionalen Leistungen der lfd. Nr. 03 bis 04 sind hiervon |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 4 von 18
[Seite 5]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Da die Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zukünftige Tariferhöhungen über mehrere Jahre nicht verlässlich vorhersehen können, müssten entsprechende Annahmen bereits heute in die Stundenverrechnungssätze eingepreist werden. Dies führt zu erheblichen Kalkulationsunsicherheiten und unterschiedlichen Annahmen innerhalb des Bieterfeldes. Wir bitten daher zu prüfen, ob nachweisliche tarifliche Entgelterhöhungen auch für die Pos. 03 und Pos. 04 entsprechend der Regelung des § 10 berücksichtigt werden können. Alternativ bitten wir um Prüfung, ob seitens der Vergabestelle eine andere Regelung vorgesehen werden kann, durch welche nach Vertragsbeginn eintretende Tarifsteigerungen bei diesen optionalen Leistungen angemessen berücksichtigt werden. | ausdrücklich ausgenommen und als Festpreise für den gesamten Vertragszeitraum vereinbart. Eine Preisanpassung der optionalen Leistungen gemäß lfd. Nr. 03 bis 04 aufgrund von Änderungen des Tarifvertrages ist daher nicht vorgesehen. Die Bieter haben dies bei ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. | |||||||
| 3 | Die Angebotsabgabe erfolgt im September 2026, während die Leistungsaufnahme erst im Jahr 2027 erfolgt. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass zum 01.01.2027 ein neuer bzw. geänderter Tarifvertrag mit entsprechenden Entgelterhöhungen in Kraft tritt. Für die Bieter ergibt sich dadurch die Unsicherheit, ob diese bereits bei Angebotsabgabe eine Annahme über die zum Leistungsbeginn geltende Tariferhöhung treffen und in die Stundenverrechnungssätze einpreisen müssen. Wir bitten daher zu prüfen und zu bestätigen, ob Tariferhöhungen, die nach Angebotsabgabe bzw. Zuschlagserteilung, aber vor Leistungsbeginn in Kraft treten, mit Aufnahme der Leistung | Die Angebotsabgabe hat auf Grundlage des derzeit gültigen Tarifvertrages zu erfolgen. Sofern nach Angebotsabgabe bzw. Zuschlagserteilung, jedoch vor Leistungsbeginn eine Änderung des für die ausgeschriebene Leistung maßgeblichen Tarifvertrages eintritt und die Voraussetzungen des § 10 des hiesigen Vertragsentwurfs für eine Preisanpassung erfüllt sind, wird eine entsprechende Preisanpassung nach Maßgabe dieser Regelung vorgenommen werden. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 5 von 18
[Seite 6]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| entsprechend der Preisgleitklausel gemäß § 10 des Vertrags berücksichtigt werden können. Alternativ bitten wir um Prüfung, ob seitens der Vergabestelle eine entsprechende Regelung vorgesehen werden kann, damit die Bieter nicht bereits im Rahmen der Angebotskalkulation unterschiedliche Annahmen zur noch nicht abschließend feststehenden Tarifentwicklung treffen müssen. | ||||||||
| 4 | Gemäß Ziff. 2.3 der Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 sind jeweils 4 Wachkräfte des Stammpersonals vor Leistungsbeginn zu Einweisungszwecken bereitzustellen. Der Einweisungszeitraum beträgt dabei 40 Stunden je Wachkraft. Wir bitten um Bestätigung, dass die vorgesehene Einweisung von 40 Stunden je Wachkraft einmalig und ausschließlich für die jeweils 4 genannten Wachkräfte des Stammpersonals zu Beginn der Leistungserbringung vorgesehen ist. Bitte teilen Sie ergänzend mit, ob bei später neu eingesetztem Personal, z. B. bei personellen Wechseln, zusätzlichen Stammkräften, Springern oder sonstigen Ersatzkräften, ebenfalls jeweils eine 40- stündige Einweisung erforderlich ist oder ob für dieses Personal lediglich eine kürzere bzw. objektbezogene Einweisung vor dem erstmaligen Einsatz vorgesehen ist. | Die Anfrage wird von der Bedarfsträgerin wie folgt bestätigt Vor Leistungsbeginn sind gemäß Ziff. 2.3 der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausschließlich die dort genannten 4 Wachkräfte des Stammpersonals je Los mit jeweils 40 Stunden zu Einweisungszwecken bereitzustellen. Die 40-stündige Einweisung ist somit für diese jeweils 4 benannten Kräfte vor Leistungsbeginn vorgesehen. Für alle anderen Wachkräfte ist keine erneute 40-stündige Einweisung durch die Bedarfsträgerin vorgesehen. Die erforderliche Einweisung dieser weiteren bzw. neu eingesetzten Wachkräfte ist durch die Objektleitung bzw. Einsatzleitung des Auftragnehmers sicherzustellen. | ||||||
| 5 | Gemäß Ziff. 4.4.1 der Leistungsbeschreibung bzw. § 1 des Vertragsentwurfs hat die Auftragnehmerin außerhalb der regulären | Die Bedarfsträgerin beantwortet die Frage wie folgt: |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 6 von 18
[Seite 7]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einsatzzeiten zu gewährleisten, dass bis zu sechs zusätzliche Sicherheitskräfte gleichzeitig innerhalb von einer Stunde nach Anforderung zur Intervention in den fünf Bewachungsobjekten zur Verfügung stehen. Wir verstehen diese Vorgabe dahingehend, dass bis zu sechs Interventionskräfte insgesamt für Los 1 gleichzeitig abgerufen werden können und nicht bis zu sechs Kräfte je Liegenschaft. Wir bitten um Bestätigung. Da die Auftragnehmerin die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Kräfte sicherstellen und bei länger andauernden Einsätzen zudem entsprechende Schichtablösungen gewährleisten muss, ist für die Personalplanung ein entsprechend größerer Interventions- und Springerpool vorzuhalten. Wir bitten daher um Mitteilung, ob seitens der Bedarfsträgerin Erfahrungswerte aus der bisherigen Bewachung vorliegen, insbesondere hinsichtlich der durchschnittlichen Anzahl gleichzeitig abgerufener Interventionskräfte, der Häufigkeit entsprechender Abrufe sowie der durchschnittlichen bzw. maximalen Dauer der Einsätze. Diese Angaben sind für die realistische Dimensionierung des vorzuhaltenden Personalpools von wesentlicher Bedeutung. | Die Vorgabe, dass außerhalb der regulären Einsatzzeiten bis zu 6 zusätzliche Sicherheitskräfte gleichzeitig innerhalb einer Stunde nach Anforderung zur Intervention zur Verfügung stehen müssen, bezieht sich auf alle fünf Bewachungsobjekte insgesamt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um bis zu 6 zusätzliche Sicherheitskräfte je Liegenschaft. Aus vergangenen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass im Bedarfsfall üblicherweise 2 bis 3 zusätzliche Sicherheitskräfte gleichzeitig angefordert werden. Die konkrete Inanspruchnahme richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und der jeweiligen Situation in den Liegenschaften. | |||||||
| 7 6 | In den Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 ist für den jeweiligen Leistungsbeginn eine Übergangsregelung vorgesehen. Danach kann die Bewachungsleistung aufgenommen werden, sofern die polizeilichen Führungszeugnisse der vorgesehenen | Für den Leistungsbeginn am 01.02.2027 sowie für die Einweisungszeiten im Januar 2027 gilt die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehene Übergangsregelung. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 7 von 18
[Seite 8]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sicherheitskräfte vor dem ersten Dienstantritt vorgelegt wurden und die Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2) zeitgleich durch die Bedarfsträgerin eingeleitet wird. Demgegenüber sieht § 19 der Vertragsentwürfe zu Los 1 und Los 2 vor, dass die Sicherheitsüberprüfung vor dem ersten Einsatz – einschließlich der Einweisungszeiten – abgeschlossen sein muss und nicht sicherheitsüberprüftes Personal nicht zum Einsatz kommen darf. Wir bitten daher um Klarstellung, dass für den jeweiligen Leistungsbeginn sowie die vorgelagerten Einweisungszeiten die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Übergangsregelung Anwendung findet und die vorgesehenen Sicherheitskräfte eingesetzt werden dürfen, wenn das polizeiliche Führungszeugnis vorliegt und die Ü2 durch die Bedarfsträgerin eingeleitet wurde, auch wenn diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Bitte bestätigen Sie, dass § 19 des Vertragsentwurfs insoweit für diese Übergangsphase entsprechend auszulegen ist. | Danach darf die Auftragnehmerin die Bewachungsleistung am 01.02.2027 aufnehmen und die Einweisungszeiten im Januar 2027 durchführen, sofern die polizeilichen Führungszeugnisse der zur Bewachung vorgesehenen Sicherheitskräfte der Bedarfsträgerin vor dem jeweiligen ersten Dienstantritt vorgelegt wurden. Zeitgleich wird die Sicherheitsüberprüfung (Ü2) durch die Bedarfsträgerin eingeleitet. Die Vergabestelle hat den Vertragsentwurf unter § 19 Abs. 1 um die Übergangsregelung ergänzt (Grünschrift). Bitte verwenden Sie zur Kalkulation und Angebotsabgabe ausschließlich das geänderte Dokument: 07b_0305(25)_Vertragsentwurf (Los 2)_V2.pdf. Das Verständnis der Bieterin wird insoweit bestätigt. Nach Ablauf der Übergangsregelung gilt § 19 des Vertragsentwurfs uneingeschränkt. | |||||||
| 8 7 | Sehr geehrte Damen und Herren, in den Vergabeunterlagen wird für den Personaleinsatz zwingend eine IHK-Prüfung als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, als IHK- Geprüfte Werkschutzfachkraft oder als Servicekraft für Schutz und Sicherheit gefordert. | Die in den Vergabeunterlagen festgelegten Qualifikationsanforderungen bleiben unverändert. Für die in den Vergabeunterlagen entsprechend gekennzeichneten Einsatzbereiche dürfen ausschließlich Sicherheitskräfte eingesetzt werden, die über die dort geforderte Qualifikation verfügen. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 8 von 18
[Seite 9]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aus unserer Sicht stellt diese Vorgabe eine sehr hohe Anforderung dar, die den Kreis potenzieller Bieter unnötig einschränkt und angesichts der konkreten Aufgabenstellung (oder: des geforderten Leistungsumfangs) gegebenenfalls über das erforderliche Maß hinausgeht. Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ist die Verfügbarkeit von Fachkräften mit diesen spezifischen IHK-Abschlüssen stark limitiert. Wir regen daher an, die Qualifikationsanforderungen zu öffnen und auch Mitarbeitern mit einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß Paragraph 34a GewO (bzw. entsprechende Qualifikationen) den Einsatz zu ermöglichen. Hierzu stellen wir folgende Fragen: Ist die genannte Fachkraftqualifikation zwingend für alle einzusetzenden Personen gefordert, oder besteht die Möglichkeit, auch Personal mit der Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a GewO einzusetzen? Falls nein, bitten wir um kurze Begründung, warum eine niedrigere Qualifikationsstufe (wie der Sachkundennachweis) für die Ausführung dieses Auftrags nicht ausreicht. Wir bitten um entsprechende Prüfung und Klarstellung. Vielen Dank im Voraus. | Eine ausschließlich nachgewiesene Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO erfüllt diese Anforderung nicht. Personal, das lediglich über die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügt, darf für die betreffenden Einsatzbereiche daher nicht eingesetzt werden. Die Festlegung der Qualifikationsanforderungen erfolgt aufgrund der besonderen Anforderungen der ausgeschriebenen Bewachungsleistung sowie der damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Auftraggeberin hält die vorgegebene Qualifikation für erforderlich, um eine den Anforderungen entsprechende fachkundige Leistungserbringung sicherzustellen. Die Verfügbarkeit entsprechend qualifizierten Personals ist von den Bietern im Rahmen ihrer Angebotskalkulation und Personalplanung zu berücksichtigen. Eine Absenkung der geforderten Qualifikationsanforderungen auf das Niveau der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist nicht vorgesehen. Es ist somit sicherzustellen, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das die in den Vergabeunterlagen für den jeweiligen Einsatzbereich ausdrücklich geforderte Qualifikation erfüllt. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 9 von 18
[Seite 10]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8 | Gemäß Ziffer 2.2.2 der Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 ist für die Funktion der Schichtleitung eine abgeschlossene Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit erforderlich. Wir bitten um Klarstellung, ob für die als Schichtleitung eingesetzte Sicherheitskraft neben dem maßgeblichen tariflichen Grundentgelt zusätzlich die tarifliche Wachleiterzulage in Höhe von 12 % zu berücksichtigen ist. Sofern die Wachleiterzulage Anwendung findet, bitten wir um Bestätigung, dass diese bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes für die Schichtleitung entsprechend einzubeziehen ist. | Gemäß Ziff. 5.2 der jeweiligen Leistungsbeschreibung muss die Vergütung der Sicherheitskräfte nach dem Entgelttarifvertrag vom 11.02.2025 für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen gültig mit Wirkung ab 01.04.2025 und hier nach der Lohngruppe 11 d) für Sicherheitsmitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit erfolgen. Für die Schichtleitung gilt der Lohnzuschlag zum eigenen Stunden-Grundlohn nach Ziffer 2.1 des o. g. Entgelttarifvertrages – derzeit i. H. v. 12 %. Hierfür ist das Feld 1.1.1 "tarifliche Zulage gem. Entgelttarifvertrag" in dem Dokument "Aufschlüsselung Stundenverrechnungssatz" zu nutzen. | ||||||
| 9 | In den Angebotsformularen zu Los 1 und Los 2 ist für die jeweiligen regulären Bewachungsleistungen ein einheitlicher „NETTO-PREIS JE EINHEIT IN EURO“ je Stunde einzutragen. Die ausgeschriebenen Einsatzzeiten umfassen jedoch in erheblichem Umfang unterschiedliche tarifliche Zeitbereiche, insbesondere zuschlagspflichtige Nachtstunden sowie Einsätze an Sonntagen und Feiertagen. Je nach Lage der Einsatzzeit können dabei auch mehrere tarifliche Zuschlagstatbestände relevant sein. Gleichzeitig ist in § 9 der Vertragsentwürfe zu Los 1 und Los 2 geregelt, dass es sich bei den Einzelpreisen der regulären Leistungen um Pauschalfestpreise handelt und tarifvertragliche Zuschläge, | Hierzu wird auf die Hinweise unter Ziff. 3.6 des Dokuments „Besondere Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Dort wird insbesondere wie folgt ausgeführt: „Hinweise zum SFN-Zuschlag im Vordruck „Aufschlüsselung Stundenverrechnungssatz“ In die blau markierten Felder der Punkte 2.1. bis 2.3. der „Aufschlüsselung Stundenverrechnungssatz“ sind Ihre kalkulierten Kosten der SFN-Zuschläge einzutragen. Hierfür sind die im Leistungszeitraum fälligen Zuschläge jeweils anteilig (vgl. in der Leistungsbeschreibung angegebene Bewachungsstunden) und jeweils nach den Vorgaben des Tarifvertrages zu dem jeweiligen Zuschlag unter Einbeziehung ggf. anfallender Arbeitgeberanteilen zu den Sozialversicherungsbeiträgen mischkalkuliert einzutragen. Es handelt sich somit bei den Punkten 2.1. bis 2.3. der „Aufschlüsselung Stundenverrechnungssatz“ nicht um die Angabe des vollen Prozentsatzes der gesetzlichen und tariflichen Zuschläge an die Wachkräfte.“ |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 10 von 18
[Seite 11]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| insbesondere für Nacht- und Feiertagsarbeit, im Pauschalfestpreis enthalten sind. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Kalkulationsgrundlage und der Vergleichbarkeit sämtlicher Angebote bitten wir um folgende Klarstellung: Ist der in den Angebotsformularen für die regulären Leistungen einzutragende „NETTO-PREIS JE EINHEIT IN EURO“ als einheitlicher kalkulatorischer Inklusiv-Stundenverrechnungssatz bzw. gewichteter Durchschnittspreis zu verstehen, in den sämtliche aufgrund der vorgegebenen Einsatzzeiten voraussichtlich anfallenden tarifvertraglichen Zuschläge – insbesondere für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie gegebenenfalls zusammentreffende Zuschlagstatbestände – bereits einzukalkulieren sind? Wir bitten insbesondere um Bestätigung, dass bei Los 1 die Positionen 01 bis 06 und Los 2 die Positionen 01 bis 02 die tariflich anfallenden Zuschläge bereits Bestandteil des jeweils angebotenen Netto-Einheitspreises sein müssen und während der Vertragsdurchführung nicht zusätzlich zum angebotenen Einheitspreis abgerechnet werden können. Ferner bitten wir um Bestätigung, dass ein Angebot, bei dem für diese Positionen lediglich ein Stundenverrechnungssatz für zuschlagsfreie Einsatzstunden zugrunde gelegt und die spätere zusätzliche Abrechnung tariflicher Nacht-, Sonn- oder | Der jeweilige Stundenverrechnungssatz ist entsprechend in den/die Vordrucke „Angebotsformular“ einzutragen und entspricht damit den in § 9 Abs. 1 des jeweiligen Vertragsentwurfes benannten Einzelpreisen. Bei den im Angebot enthaltenen Einzelpreisen handelt es sich gem. § 9 Abs. 2 des jeweiligen Vertragsentwurfes um Pauschalfestpreise. Tarifvertragliche Zuschläge (z.B. für Nacht- und Feiertagsarbeit), Zulagen, Zuwendungen, Materialkosten und sonstige Nebenkosten (z.B. Objektleitung) sind im Pauschalfestpreis enthalten. Da hinsichtlich der optionalen Leistung keine genauen Einsatzzeiten feststehen, ist im Angebotsformular ein pauschaler Stundenverrechnungssatz ohne Berücksichtigung von tariflichen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie der Qualifikationsprofile der einzusetzenden Sicherheitskräfte angegeben. Die tarifvertraglichen Zuschläge werden im tatsächlichen Bedarfsfall gemäß Tarifvertrag vergütet. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 11 von 18
[Seite 12]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Feiertagszuschläge angenommen wird, nicht der vorgesehenen Kalkulations- und Vergütungssystematik entspricht. Hiervon abweichend verstehen wir die Regelung für die optionalen Leistungen gemäß Los 1, Pos. 07, sowie Los 2, Pos. 03 und 04 dahingehend, dass dort der angebotene Stundenverrechnungssatz ohne tarifliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit anzugeben ist und die tatsächlich anfallenden tariflichen Zuschläge im Abruffall gesondert vergütet werden. Wir bitten um Bestätigung dieses Verständnisses. | ||||||||
| 10 | Gemäß Ziff. 2.3 der Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 sind jeweils vier Wachkräfte des Stammpersonals vor Leistungsbeginn für jeweils 40 Stunden zu Einweisungszwecken bereitzustellen. Aus den Vergabeunterlagen ergibt sich, dass die Einweisung insbesondere die Bedienung der vorhandenen Sicherheitstechnik, organisatorische Abläufe sowie sonstige Anforderungen der Bedarfsträgerin umfasst. Der konkrete organisatorische Ablauf der insgesamt 40-stündigen Einweisung je Wachkraft ist für uns jedoch noch nicht eindeutig erkennbar. Wir bitten daher um Klarstellung des vorgesehenen Ablaufs der Einweisungs- bzw. Implementierungsphase. Für Los 1 bitten wir insbesondere um Mitteilung, ob die jeweils vier vorgesehenen Stammkräfte während ihrer jeweils 40-stündigen Einweisung parallel zum laufenden Bewachungsbetrieb des | Die in Ziff. 2.3 der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgesehene Einweisung von jeweils vier Stammkräften mit jeweils 40 Stunden erfolgt vor Leistungsbeginn und dient der umfassenden Vorbereitung auf die spätere Leistungserbringung. Los 1: Die Einweisung findet in allen Liegenschaften des Loses statt und erfolgt während des laufenden Bewachungsbetriebs. Die Bedarfsträgerin führt die Einweisung in Abstimmung mit dem derzeitigen Sicherheitsdienstleister durch. Dabei erfolgt insbesondere auch eine praktische Übergabe der relevanten objektspezifischen Kenntnisse und Abläufe. Soweit sinnvoll und erforderlich, können die vorgesehenen vier Stammkräfte den laufenden Dienstbetrieb des bisherigen Dienstleisters begleiten. Die konkrete zeitliche und personelle Aufteilung wird nach Zuschlag gemeinsam mit der Auftragnehmerin abgestimmt. Eine gleichzeitige Einweisung aller vier Stammkräfte ist nicht zwingend vorgesehen. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 12 von 18
[Seite 13]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bisherigen Dienstleisters eingesetzt werden und dessen Dienstbetrieb im Sinne einer praktischen Einarbeitung begleiten. Falls dies zutrifft, bitten wir um Mitteilung, ob die vier Wachkräfte gleichzeitig oder zeitlich versetzt einzuweisen sind, wie die Einweisung auf die fünf Liegenschaften des Loses 1 verteilt werden soll und ob die praktische Einweisung durch den bisherigen Sicherheitsdienstleister, durch die Bedarfsträgerin oder gemeinsam durch beide erfolgt. Für Los 2 ist ebenfalls eine jeweils 40-stündige Einweisung von vier Stammkräften bis Ende Januar 2027 vorgesehen. Da die ausgeschriebene Baustellenbewachung am Landgrabenweg 151 erst mit Leistungsbeginn am 01.02.2027 beginnt, bitten wir um Erläuterung, wie die praktische Einweisung dort vorgesehen ist. Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob im Januar 2027 bereits ein bestehender Bewachungsdienst vor Ort tätig ist, dessen Dienstbetrieb durch die vier Stammkräfte begleitet werden soll, oder ob die 40-stündige Einweisung ausschließlich durch die Bedarfsträgerin bzw. andere Projektbeteiligte durchgeführt wird, welche konkreten Tätigkeiten und Sicherheitssysteme Gegenstand der 40-stündigen Einweisung während der noch laufenden Baustellenphase sein werden und ob die vier Wachkräfte auch in Los 2 gleichzeitig oder zeitlich versetzt an der Einweisung teilnehmen sollen. Die Klarstellung ist für die Personal-, Einsatz- und Implementierungsplanung vor Leistungsbeginn erforderlich. | Los 2: Auch hier erfolgt die Einweisung vor Leistungsbeginn am 01.02.2027. Die Einweisung wird an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Stand der Baustelle angepasst. Die Einweisung findet hauptsächlich durch die Bedarfsträgerin statt. Soweit bereits relevante Beteiligte vor Ort tätig sind, werden diese ggf. in die Übergabe und Einweisung einbezogen. Die konkrete zeitliche und personelle Organisation der Einweisung wird auch für Los 2 nach Zuschlag gemeinsam mit der Auftragnehmerin abgestimmt. Ziel der Einweisungsphase ist es, sicherzustellen, dass die vorgesehenen Stammkräfte vor Leistungsbeginn über die erforderlichen objektspezifischen Kenntnisse verfügen. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 13 von 18
[Seite 14]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 11 | Gemäß Ziff. 2.4 der Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 sind der Bedarfsträgerin spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung die Personalien der Sicherheitskräfte sowie die entsprechenden Qualifikationsnachweise mitzuteilen, die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden. Wir bitten um Konkretisierung, auf welchen Personenkreis sich diese Frist bezieht. Aufgrund des erheblichen Umfangs der ausgeschriebenen Bewachungsleistungen ist für die Leistungserbringung je Los ein entsprechend großer Personalbestand erforderlich. Bereits für die reine Besetzung der ausgeschriebenen Schichten ergibt sich nach unserer Personalbedarfsplanung eine Größenordnung von rund 17 bis 18 gleichzeitig in der Personalplanung vorzusehenden Beschäftigten. Unter Berücksichtigung von Urlaub, Krankheit, sonstigen Ausfällen sowie der zusätzlich erforderlichen personellen Absicherung ist je nach Los bzw. Leistungsphase von einem insgesamt erforderlichen Personalpool in einer Größenordnung von etwa 25 bis 30 oder mehr Sicherheitskräften auszugehen. Besonders relevant ist hierbei, dass es sich für den regulären Objekt- und Interventionsdienst nicht um allgemein verfügbare Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung handelt. Die Vergabeunterlagen verlangen vielmehr zwingend eine IHK- Qualifikation als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Für die Schichtleitung sind zusätzlich Meister für Schutz und Sicherheit mit entsprechender Führungserfahrung erforderlich. | Vorliegend wird es als ausreichend erachtet, wenn innerhalb der vorgegebenen 14- Tages-Frist nach Zuschlagserteilung zunächst die Personalien nebst entsprechender Qualifikationsnachweise für das Stammpersonal mitgeteilt wird. Der Möglichkeit einer sukzessiven Nachmeldung aller weiteren erforderlichen Sicherheitskräfte wird damit entsprochen. Grundlegend ist es erforderlich, dass das benötigte Personal zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung spätestens zum jeweiligen Leistungsbeginn feststeht. Die hier jeweils geforderten Einarbeitungsphasen vor Leistungsbeginn sowie der besondere Anspruch einer Sicherheitsbehörde erfordern jedoch hiesig höhere Maßstäbe und damit striktere zeitliche Vorgaben. Ein generelles Abweichen der vorgegebenen 14-Tages-Frist nach Zuschlagserteilung ist daher nicht möglich. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 14 von 18
[Seite 15]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aus unserer Sicht ist es bei einem Personalbedarf dieser Größenordnung praktisch kaum darstellbar, innerhalb von lediglich 14 Kalendertagen nach Zuschlag den vollständigen späteren Personalpool bereits abschließend zu rekrutieren, arbeitsvertraglich zu binden, hinsichtlich sämtlicher Anforderungen zu prüfen und anschließend vollständig namentlich einschließlich aller Qualifikationsnachweise zu melden. Dies gilt insbesondere für einen neu zu implementierenden Auftrag, bei dem nach Zuschlag regelmäßig zunächst Personalübernahmen, interne Personaldispositionen, Recruitingmaßnahmen und weitere Maßnahmen zur Personalgewinnung durchgeführt werden müssen. Eine Frist von 14 Tagen lässt hierfür faktisch nur einen sehr begrenzten Implementierungszeitraum zu, obwohl zwischen Zuschlag und tatsächlichem Leistungsbeginn noch mehrere Monate liegen. Hinzu kommt, dass die Vergabeunterlagen selbst eine Implementierungsphase vorsehen und hinsichtlich der Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG eine Übergangsregelung enthalten. Danach muss selbst die Ü2 der vorgesehenen Sicherheitskräfte zum Leistungsbeginn noch nicht vollständig abgeschlossen sein, sofern das Führungszeugnis vorliegt und die Sicherheitsüberprüfung zeitgleich eingeleitet wird. Auch für einen über den konkret eingesetzten Personenkreis hinausgehenden Personalpool können Sicherheitsüberprüfungen frühzeitig eingeleitet werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung: |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 15 von 18
[Seite 16]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ist die Vorgabe in Ziff. 2.4 dahingehend zu verstehen, dass spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung zunächst das zu diesem Zeitpunkt bereits feststehende Kernpersonal zu benennen und dessen Qualifikation nachzuweisen ist und weitere im Rahmen der Implementierungsphase rekrutierte, übernommene oder disponierte Sicherheitskräfte anschließend sukzessive nachgemeldet werden können, sofern deren vollständige Personalien und Qualifikationsnachweise jeweils rechtzeitig vor ihrem erstmaligen Einsatz vorliegen? Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir um konkrete Mitteilung, welcher Anteil bzw. welche konkrete Anzahl des insgesamt für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personalpools innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlag vollständig namentlich benannt werden muss und ob diese Verpflichtung neben dem für die reguläre Schichtbesetzung vorgesehenen Personal auch sämtliche Ersatz-, Interventions- und sonstigen zusätzlich vorgesehenen Kräfte umfasst. | ||||||||
| 12 | Hinweis der Vergabestelle | Die gem. Ziff. 3.5.2 der „Besonderen Bewerbungsbedingungen“ einzureichende Eigenerklärung Sanktionen Russland wurde durch eine aktuellere Version ersetzt. Zur Angebotsabgabe ist daher ausschließlich folgendes Dokument zu verwenden: „14_0305(25)_Eigenerklärung_Sanktionen_Russland_V2.pdf“ | ||||||
| 13 | Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, | Hierzu wird auf die Beantwortung der Bieterfrage unter lfd. Nr. 11 verwiesen. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 16 von 18
[Seite 17]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gemäß Pkt. 2.4 der Leistungsbeschreibungen soll 14 Tage nach Zuschlag das einzusetzende Personal benannt werden. Soll gemäß der Vorstellung der Vergabestelle zu diesem Zeitpunkt das komplette Personal gemäß Personalbedarf inkl. Springer benannt werden? Mit freundlichen Grüßen | ||||||||
| 14 | Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, gemäß Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibung ist die Schichtleitung "aus dem Team der eingesetzten Sicherheitskräfte".." innerhalb der in Ziffer 4.3 genannten Einsatzzeiten" ... (Mo-Fr) einzusetzen. Nach unserem Verständnis demnach keine zusätzliche Personalie. Somit nimmt die Schichtleitung Bewachungstätigkeiten innerhalb des Objektes wahr, in dem sie gemäß Dienstplan eingesetzt ist. Ein Verlassen dieses Objektes für die Wahrnehmiung der Gesamtaufsicht und Sicherstellung der Dienstleistungsqualität im Rahmen der in 4.3 genannten Einsatzzeiten (Mo-Fr) würde nach unserem Verständnis eine Unterbesetzung der in 4.3 genannten Perdonalstärken bedeuten. Kann die Vergabestelle bitte diesen vermuteten Widerspruch von objektgebundener Einsatzzeit einerseits und fahrzeugunterstützter Mobilität für die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Führung und Qualität andererseits aufklären? Da es sich vermutlich nicht um eine kalkulationsrelevante Frage mit Auswirkung auf die Angebotsinhalte handelt, kann die Vergabestelle | Die Vergabestelle bittet um Konkretisierung der Bieterfrage, insbesondere zum Vorbringen „fahrzeugunterstützter Mobilität für die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Führung und Qualität“, sodass anschließend eine zweifelsfreie Beantwortung durch die Vergabestelle erfolgen kann. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 17 von 18
[Seite 18]
Bieterfragen- und Antworten-Katalog / Az.: B 24.17 – 0305/25/VV : 1 – Bewachungsdienstleistungen BSI Bonn
| Nr. | Frage | Antwort | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| diese möglicherweise noch bis zur Angebotsfrist beantworten, ohne dass die Antwort Einfluss darauf hat. MIt freundlichen Grüßen |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 18.06.2025 Seite 18 von 18