Fragen und Antworten Katalog

Bewachung von Deponien, Entwässerungsfeldern und zugehörigen Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:47 (Europe/Berlin)

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Antwortenkatalog

Vergabestelle:Hamburg Port Authority AöR Maßnahme:Moorburg LD33 / LD212 Vergabe:Bewachung der Deponie Francop, Feldhofe und Entwässerungsfelder Vergabe-Nr:LD-2147-26-O-EU

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Inhaltsverzeichnis

[ID: 105480] Bieterfrage [ID: 105340] Bieterfrage zur einheitlichen Stundenkalkulation und Angebotswertung

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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren

lfd. Nummer A-2

Frage: Betreff: »[ID: 105480] Bieterfrage« Inhalt: »Zu dem Vergabeverfahren haben wir die folgenden Bieterfrage bzw. Anmerkung.

Frage a: Preisgleitklausel für tarifbedingte Kostenänderungen Es wird darauf hingewiesen, dass tarifbedingte Preisanpassungen nach der vorgesehenen Preisgleitklausel erst zu Beginn einer Verlängerungsoption geltend gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund wird angefragt, ob tarifbedingte Preisänderungen alternativ bereits mit Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages berücksichtigt werden könne.

Frage b: Kalkulationssicherheit bei langer Vertragslaufzeit Es wird angefragt, ob die Preisgleitklausel dahingehend angepasst werden kann, dass tarifbedingte Preisänderungen bereits mit Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages berücksichtigt werden können, anstatt erst zu Beginn einer Verlängerungsoption wirksam zu werden.«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage« Inhalt: »

Die vorgetragenen Hinweise wurden berücksichtigt. Die Regelungen in den Ziffern 1.5 und 1.6 der Leistungsbeschreibung wurden entsprechend angepasst. Die Änderungen können der im Änderungspaket 1 enthaltenen Leistungsbeschreibung entnommen werden.

«

lfd. Nummer A-1

Frage: Betreff: »[ID: 105340] Bieterfrage zur einheitlichen Stundenkalkulation und Angebotswertung« Inhalt: »laut Leistungsverzeichnis sind für die Leistungspositionen ein monatlicher Preis unter Berücksichtigung der zu leistenden Stunden anzugeben.

Da die Kalendermonate eine unterschiedliche Anzahl an Tagen und damit unterschiedliche Leistungsstunden aufweisen, bitten wir außerdem um konkrete Mitteilung, welcher Referenzmonat beziehungsweise welche einheitliche monatliche Stundenanzahl für die Kalkulation verwendet werden soll.

Insbesondere bitten wir um Beantwortung der folgenden Frage:

a) Wird die Vergabestelle im Rahmen der Angebotswertung detailliert

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überprüfen, ob sämtliche Bieter ihren monatlichen Preis auf Grundlage derselben täglichen und monatlichen Leistungsstunden kalkuliert haben?

b) Sofern die Bieter unterschiedliche Stundenanzahlen, Referenzmonate oder Berechnungsmethoden zugrunde legen, sind die angebotenen Monatspreise nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Dies könnte zu einer unterschiedlichen preislichen Bewertung identischer Leistungen und damit zu einem ungleichen Wettbewerb führen.

c) Wir bitten daher um eine verbindliche Vorgabe der anzusetzenden Leistungsstunden sowie um Erläuterung, wie die einheitliche Kalkulationsgrundlage bei der Angebotswertung überprüft und sichergestellt wird.

d) Ergänzend bitten wir um Mitteilung, ob auf die Nettoangebotssumme ein betriebswirtschaftlich kalkulierter, bedingungsloser Preisnachlass gewährt und im Angebot ausgewiesen werden darf.

Vielen Dank für Ihre Klarstellung.«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfrage zur einheitlichen Stundenkalkulation und Angebotswertung« Inhalt: »

a) Die Angebote werden auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Leistungsanforderungen geprüft und gewertet. Die Vergabestelle wird dabei sicherstellen, dass die Angebotswertung auf einer vergleichbaren Grundlage erfolgt. Bei Bedarf werden Aufklärungen zu einzelnen Kalkulationsansätzen angefordert.

b) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Abrechnung der Leistungen monatlich erfolgt. Für die Angebotskalkulation sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Leistungsanforderungen und Rahmenbedingungen maßgeblich. Die angebotenen Monatspreise dienen der vergleichbaren Bewertung der Angebote. Die Bieter haben ihre Preise auf Basis einer eigenverantwortlichen und nachvollziehbaren Kalkulation zu ermitteln. Dabei sind sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen einzukalkulieren.

c) Die der Kalkulation zugrunde zu legenden Einsatz- und Anwesenheitszeiten sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung sowie im Leistungsverzeichnis, verbindlich vorgegeben. Alle Bieter haben ihre Angebote auf Basis dieser Vorgaben zu kalkulieren. Der Auftraggeber sieht daher eine einheitliche Kalkulationsgrundlage für alle Bieter als gewährleistet an. Die Prüfung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotspreise unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Leistungsanforderungen. Der Auftraggeber sieht keine Veranlassung, zusätzliche Stundenansätze oder Kalkulationsvorgaben festzulegen.

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d) Die Preisangaben sind im Formular „Angebot für Lieferungen und Dienstleistungen“ einzutragen. Sofern ein Bieter einen Preisnachlass gewähren möchte, kann dieser an der hierfür vorgesehenen Stelle im Formular angegeben werden. «

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