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HPA Hamburg Port Authority AöR, 20457 Hamburg
Bewachung Deponien Francop, Feldhofe und Entwässerungsfelder LD-2147-26-O-EU
Leistungsbeschreibung
Vergabe-Nr.: LD-2147-26-O-EU Bewachung Deponien Francop, Feldhofe und Entwässerungsfelder Moorburg-Ost, -Mitte und Ellerholz
INHALTSVERZEICHNIS
1 ALLGEMEINES ....................................................................................................................... 2 1.1 Wesentliche Leistungen .................................................................................................. 2 1.2 Ziel der Maßnahme ......................................................................................................... 2 1.3 Bietergemeinschaft/Leiharbeiter, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte ................... 2 1.4 Lage der Objekte zur Bewachung: .................................................................................. 2 1.5 Laufzeit mit der Option siebenmaliger Verlängerung ....................................................... 3 1.6 Gleitklauseln.................................................................................................................... 4
2 LEISTUNGSUMFANG ............................................................................................................. 4 2.1 Beschreibung der Leistung .............................................................................................. 4 2.2 Musterdienstplan ............................................................................................................. 6 2.3 Zeichnerische Anlagen .................................................................................................... 6 2.4 Sonstige Vorschriften ...................................................................................................... 6
3 ANFORDERUNGEN, VORAUSSETZUNGEN ......................................................................... 7 3.1 Sicherheitsunternehmen ................................................................................................. 7 3.2 Mitarbeiter des Auftragnehmers ...................................................................................... 8 3.3 Dienstanweisungen ......................................................................................................... 8
4 BETRIEBSLEITUNG................................................................................................................ 9 4.1 Betriebsleitung ................................................................................................................ 9 4.2 Rechnung ........................................................................................................................ 9 4.3 Fristlose Kündigung ......................................................................................................... 9 4.4 Übergabe der Bewachung ............................................................................................... 9
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Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1 ALLGEMEINES
1.1 Wesentliche Leistungen
Mit diesem Vertrag sollen die Objekte der Deponien in Francop, Feldhofe und Entwässerungsfelder, der BImSchG-Anlagen Francop-Hinzenort mit Zwischenlager Finkenwerden Sand sowie der Sau- gerstation durch einen Wachmann und einen Revierfahrer vor unbefugtem Zutritt, Vandalismus, Ein- bruch etc. für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr geschützt werden. Der Bewachungsvertrag soll ab dem 01.12.2026 in Kraft treten.
1.2 Ziel der Maßnahme
Die Bewachung hat zum Ziel, unbefugtes Betreten und damit Gefahr für Leib und Leben zu verhin- dern. Ferner sollen die baulichen Anlagen, gelagerte Materialien und Baufahrzeuge vor Vandalismus und Einbruch bzw. Diebstahl geschützt werden.
1.3 Bietergemeinschaft/Leiharbeiter, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte
Das Angebot einer Bietergemeinschaft ist zugelassen. Die Bietergemeinschaft hat die "Erklärung zur Bietergemeinschaft" rechtsverbindlich unterzeichnet dem Angebot beizufügen. Die Anlage "Selbstauskunft Bieter" haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen.
1.4 Lage der Objekte zur Bewachung:
Deponie Francop: Die Schlickdeponie Francop liegt im Südwesten Hamburgs zwischen den Ortsteilen Francop und Finkenwerder. Sie kann über die Finkenwerder Straße angefahren werden. Sie befindet sich in der Stilllegungsphase, d.h. ein Baubetrieb zur Einlagerung findet nicht mehr statt.
Die Adresse der Deponie Francop lautet: Aluminiumstraße 2, in 21129 Hamburg
Folgende Objekte befinden sich auf dem anschließenden Betriebsgelände Francop-Hinzenort:
• die verfahrenstechnische Anlage METHA • Kläranlage SARA • Betriebsbüro Deponie Francop/Entwässerungsfelder Moorburg mit angeschlossenen Lagerräumen, Vermessungscontainer
Deponie Feldhofe: Die Schlickdeponie Feldhofe liegt in Hamburg Moorfleet und kann über die Autobahn A1, Abfahrt Moorfleet, und die Amandus-Stubbe-Straße erreicht werden. Zwischen der Amandus-Stubbe-Straße und den Betriebsflächen auf der Schlickdeponie wurde die Zufahrtstraße bis an die Ringstraße auf dem Schlickhügel hergestellt.
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Die Adresse der Deponie Feldhofe lautet: Amandus-Stubbe-Straße 158, 22113 Hamburg.
Folgende Objekte befinden sich auf dem Gelände:
• Betriebsbüro Deponie Feldhofe • Klärtechnische Anlage "TEKLA"
Entwässerungsfelder Moorburg: Die Anlagenteile der Entwässerungsfelder Moorburg liegen im Süden Hamburgs und können über den Moorburger Elbdeich und vorhandene Baustraßen erreicht werden.
Das Betriebsbüro der Entwässerungsfelder befindet sich im gleichen Gebäude wie das Betriebs- büro der Schlickdeponie Francop.
Saugerstation: Die Saugerstation liegt im Südwesten Hamburgs, am südöstlichen Bereich des Finkenwerder Vor- hafen, östlich des Hamburger Stadtteils Finkenwerder. Die Saugerstation kann über die ‘‘Finken- werden Straße‘‘ und ‘‘Am Genter Ufer‘‘ und dann über eine Parallelstraße zum Aue Hauptdeich, hinter dem Deich, erreicht werden.
Folgende Objekte befinden sich am und auf dem Gelände:
• Saugerstation, Spülrohr-Leitungen
Der Bieter kann vor Angebotsabgabe, die zu bewachenden Objekte unter der Führung der Betriebs- leitung des Auftraggebers besichtigen.
Wünsche zur Terminvereinbarung sind über die Vergabeplattform zu richten.
1.5 Laufzeit mit der Option siebenmaliger Verlängerung
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertrag über die Bewachung der Deponien Francop, Feldhofe und den Entwässerungsfelder in Moorburg über 12 Monate abgeschlossen werden.
Sollten beide Vertragsparteien einverstanden sein, besteht die Option der siebenmaligen Ver- längerung um jeweils 12 Monate. Bei beiderseitigem Einverständnis soll bis spätestens 4 Monate vor Vertragsende schriftlich vereinbart werden, ob der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert wird oder nicht. Preisanpassungen sind bei einer optionalen Verlängerung möglich. Preissteigerungen der Tariflöhne oder erhöhte Stoffpreissteigerungen, können diese gem. den Gleitklausel während der Vertragslaufzeit beantragt werden.
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1.6 Gleitklauseln
o Tritt während der Vertragslaufzeit eine Anpassung / Änderung (sowohl Erhöhung wie auch Kürzung der Löhne) der Tarifverträge des eingesetzten Personals ein, so können die ange- botenen Einheitspreise auf Basis der nachzuweisenden Änderung des Tarifvertrages ange- passt werden. Dieses gilt für eine Anpassung der Einheitspreise der Pos. 1 bis 4. Bei der Berechnung der Mehrkosten werden nur die lohnabhängigen Kosten des im Angebot ange- gebenen prozentualen Anteiles der Pos. 1 bis 4 berücksichtigt.
o Mögliche Erhöhungen der Betriebsstoffkosten im Laufe einer Vertragszeitraumes, die gerin- ger sind als 10% gegenüber denen der Kalkulation zugrundeliegenden und im LV angege- benen Stoffpreise, werden nicht anerkannt. Erhöhungen der Betriebsstoffkosten über diesen Prozentsatz hinaus (>10%) werden mit einer Anpassung der Einheitspreise – gemäß des Leistungsverzeichnisses – Rechnung getragen. Beide beschriebenen Sachverhalte sind auch im Falle einer möglichen Reduktion anzuwenden. Dieses gilt für eine Anpassung der Einheitspreise der Pos. 6 und Pos. 8.
2 LEISTUNGSUMFANG
2.1 Beschreibung der Leistung
Aufgaben des Wachmannes: Für die Einfahrt zum Betriebsgelände Francop-Hintzenort am Pförtnerhaus ist im Jahr 2027 eine Toranlage geplant. Je nach Fortschritt bzw. Fertigstellung der Toranlage greifen unterschiedliche Positionen des Wachmannes im Pförtnerhaus. Der Wachmann der Position 01.01 soll den Zufahrtsbereich mit dem jetzigen Schrankensystem bewachen, bis die neue Toranlage fertig gestellt ist. Die Vergütung erfolgt über die Pos. 01.01.
Der Wachmann der Position 01.02 soll den Zufahrtsbereich mit dem jetzigen Schrankensystem und der neuen Toranlage sowie den neuen Zeiten bewachen. Die Vergütung erfolgt dann über die Pos. 01.02. Bei Vertragsverlängerungen werden dann die Pos. 01.02 für 12 Monate beauf- tragt.
-Wachmann Pos. 01.01 (Dezember bis ca. März, 4 Monate) Das Pförtnerhaus im Zufahrtsbereich der Deponie Francop und der METHA ist von Montag bis Sonn- tag inkl. Feiertagen von 7.00 bis 19.00 Uhr und 19.00 bis 7.00 Uhr, mit einem Wachmann zu besetz- ten.
-Wachmann Pos. 01.02 (ca. ab April bis November, 8 Monate) Das Pförtnerhaus im Zufahrtsbereich der Deponie Francop und der METHA ist von Montag ab 5:30 Uhr bis Samstag 6:00 Uhr mit einem Wachmann zu besetzten. Samstage, Sonntage und Feiertags erfolgt keine Besetzung des Pförtnerhauses.
Der Wachmann soll den von dem Pförtnerhaus einsehbaren Bereich überwachen und die Schranke in der Zufahrt bedienen (Pförtnertätigkeit). Bei der Fahrzeugwaage, die im Sichtfeld des Pförtners
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liegt, sind bei Signalauslösungen der Fahrzeugwaage (wenn ein LKW überladen ist), die Schranken der Ausfahrt geschlossen zu halten oder zu schließen und den Fahrer zur Ladestelle zurückweisen. Die Fahrzeugwaage ist je nach Bedarf und mit Absprache der Betriebsleitung von Mo.-Fr. von 7:00 bis 19:00 Uhr zu überwachen.
Bei relevanten Vorfällen soll durch ihn die Polizei, die Notruf- und Service-Leitstelle des Auftragneh- mers und die Rufbereitschaft des Auftraggebers benachrichtigt werden. Der Wachmann in dem Pförtnerhaus muss an den Werkschutzlehrgängen I und II und regelmäßige Lehrgänge wie Brand- schutz- und Erste-Hilfe Lehrgänge sowie in Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften geschult werden.
Zusätzlicher Wachmann bei Bedarf: Im Bedarfsfall hat der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 2 Stunden einen weiteren Wachmann an einem der zu bewachenden Objekte einzusetzen. Dies kann zum Beispiel bei Ausfall einer Alarmanlage, oder nach einem erfolgten Einbruch der Fall sein, wenn sich das Objekt nicht mehr sicher verschließen lässt. Die Anforderung eines weiteren Wachmannes kann kurzfristig durch die Rufbereitschaft des Auftraggebers angeordnet werden. Die geleisteten Stunden werden über Stundennachweise zu den im LV genannten EP, unter Beachtung der angegebenen Zuschläge, abgerechnet.
Revierfahrer: Ein Revierfahrer hat täglich Montag bis Sonntag von 19.00 - 7.00 Uhr, sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 7.00 bis 19.00 Uhr die verschiedenen Objekte durch mind. drei Kontrollfahrten innerhalb einer Schicht zu kontrollieren. Eine Verweildauer von jeweils mind. 20 Minuten je Objekt und Kontrollfahrt ist durch den Auftragnehmer mit geeigneten Hilfsmitteln nachzuweisen (siehe hierzu Pkt. 3.1). Rhythmus und Routen der Kontrollfahrten und Kontrollgänge sind mit dem Auftrag- geber abzustimmen. Die Fahrten sind zu unregelmäßigen Zeiten und über wechselnde Anfahrts- wege durchzuführen. Die weiteren Aufgaben sind die Kontrolle der Tore, Zäune, Gebäude, Contai- ner, Schaltschränke mit Kontrolllampen und anderer baulicher Einrichtungen. Im Notfall ist die Poli- zei, der Wachdienst und die Rufbereitschaft des Auftraggebers zu benachrichtigen. Bei Feststellung einer Fehlfunktion einer technischen Anlage (z.B. Kontrolllampe leuchtet) ist die Rufbereitschaft des Auftraggebers zu kontaktieren und das weitere Vorgehen ist abzustimmen.
Zu den Aufgaben des Revierfahrers gehört ebenfalls der Schließdienst für sämtliche Zugänge der Entwässerungsfelder und Deponien. Die Tore sind in der Regel ab 19.00 Uhr zu schließen und bis 5.30 Uhr, bzw. bei der Deponie Feldhofe bis 6.00 Uhr wieder zu öffnen.
Für alle Tore sind in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblatt die Schließ- und Öffnungszeiten mit Tornummer, Datum, Uhrzeit, Name und Unterschrift zu dokumentieren. Eine Ein- beziehung weiterer Tore behält sich der Auftraggeber vor. In Zeiten besonderer Bauaktivitäten kann es zu veränderten Schließ- und Öffnungszeiten kommen, die dem Auftragnehmer vorher mitgeteilt werden.
Dem Revierfahrer ist es untersagt, während der Dienstzeit anderweitige Objekte, die außerhalb des Vertrages liegen, zu überwachen.
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Als Revierfahrer sind nur geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte IHK einzusetzen. Zudem muss der Revierfahrer regelmäßige Lehrgänge wie Brandschutz- und Erste-Hilfe Lehrgänge sowie in Arbeits- schutz und Unfallverhütungsvorschriften geschult werden. Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B wird vorausgesetzt.
Sowohl vom Wachmann als auch vom Revierfahrer ist ein Wachbuch mit Eintragungen zu jedem Tag zu führen. Das Wachbuch des Revierfahrers ist täglich dem Auftraggeber vorzulegen, während das Wachbuch des Wachmannes in dem Pförtnerhaus verbleibt. Über alle Vorkommnisse ist eine schriftliche Meldung zu verfassen. Diese muss wahrheitsgemäß, für jedermann verständlich und gut leserlich in deutscher Sprache verfasst werden.
Fahrzeuggestellung: Dem Revierfahrer ist ein geländegängiges Fahrzeug durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Fahr- strecke pro Schicht liegt bei ca. 200 km/Schicht. Sämtliche Nebenkosten für dieses Fahrzeug sind in die Pos. 5 "Fahrzeuggestellung" und Pos. 7 ‚‘‘Gestellung Elektro KFZ‘‘ einzurechnen.
Der Betrieb des Fahrzeuges wird mit Hilfe der nachgewiesenen gefahrenen Kilometer über Pos. 6 oder Pos. 8 "Kilometerpauschale" vergütet. Bei den im LV angegebenen km handelt es sich um eine Schätzung je Vertragsjahr. Mehr- oder Minder-km führen von bis zu +/-10 % nicht zu einer Verän- derung des vom Auftragnehmer angegebenen EP.
Bei Ausfall des Fahrzeuges ist umgehend ein gleichwertiges Fahrzeug zu stellen
2.2 Musterdienstplan
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Musterdienstplan für 1 Jahr vorzulegen, aus dem hervor- geht, wie der Auftragnehmer die Forderungen aus der Leistungsbeschreibung umsetzen will.
2.3 Zeichnerische Anlagen
Die Art der zu erbringenden Leistungen und die Bereiche, in denen sie erstellt werden sollen, werden durch folgende Zeichnungen konkretisiert:
| Zeichnung - Nr. | Bezeichnung | Maßstab | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ohne | Übersichtsplan | 1: ohne | ||||||
| 5832 686 | Lageplan Deponie Francop | 1: 2500 | ||||||
| 5832 688 | Lageplan METHA und SARA | 1: 1500 | ||||||
| 6129 643 | 6129 643 | Lageplan Entwässerungsfelder Moorburg Mitte, Moorburg Ost und | 1: 2500 | |||||
| Ellerholz | ||||||||
| 72301725 | Lageplan Deponie Feldhofe | 1: 5000 |
2.4 Sonstige Vorschriften
Das Aufstellen von Fernsehgeräten und Radios ist grundsätzlich auf dem Gelände sowie im
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Pförtnerhaus und allen zu bewachenden Anlagen verboten.
Dem Sicherheitspersonal ist untersagt, während der Dienstzeit alkoholische Getränke oder bewusst- seinsverändernde Drogen und Medikamente zu sich zu nehmen.
Dem Sicherheitspersonal ist es untersagt, während der Dienstzeit anderweitige Objekte die außer- halb des Vertrages liegen zu überwachen.
3 ANFORDERUNGEN, VORAUSSETZUNGEN
3.1 Sicherheitsunternehmen
Der Auftragnehmer verfügt über eine Notruf- und Service-Leitstelle, welche täglich 24 Stunden besetzt sein muss.
Der Auftragnehmer muss über eine Einsatzleitung als strukturelles Element mit eindeutiger perso- neller Besetzung verfügen, die der Führung des Personaleinsatzes in Umsetzung des Vertrages mit dem Auftraggeber dient. Der Nachweis ist mit einem Organigramm und im Musterdienstplan nach- zuweisen und mit dem Angebot abzugeben.
Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung die Leistungen dieses Auftrages in eigener Verant- wortung und unter Beachtung der aktuell gültigen gesetzlichen, behördlichen, technischen und be- rufsgenossenschaftlichen Vorschriften auszuführen.
An den zu überwachenden Objekten ist auf Kosten des Auftragnehmers gemeinsam mit dem Auf- traggeber eine elektronische Wächterkontrolleinrichtung mit max. 60 Kontrollstellen zu installieren, um die Leistung des eingesetzten Personals zu dokumentieren. Die Wächterkontrollstellen sind un- ter Pos. 8 einzurechnen. Die entsprechenden Ausdrucke sind wöchentlich beim Auftraggeber vor- zulegen und sind Grundlage für Leistungsnachweise und Abrechnungen. Momentan werden insge- samt 57 Kontrollstellen angefahren, die sich folgendermaßen auf die zu bewachenden Objekte auf- teilen:
• Deponie Francop 11 Kontrollstellen • METHA 19 Kontrollstellen • Deponie Feldhofe 8 Kontrollstellen • Moorburg Mitte 4 Kontrollstellen • Moorburg Ost 4 Kontrollstellen • Ellerholz 7 Kontrollstellen • Logistikfläche Dradenau 1 Kontrollstelle • Saugerstation 3 Kontrollstelle
57 Kontrollstellen
Die Kontrollstellen können nach Vorgabe des Auftraggebers verändert werden, um evtl. geänder- ten Rahmenbedingungen (Baufortschritt etc.) gerecht zu werden.
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3.2 Mitarbeiter des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat die Eignung und Zuverlässigkeit des von ihm eingesetzten Personals zu gewährleisten und ständig zu überprüfen. Mit dem Angebot übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste der einzusetzenden Sicherheitskräfte mit vollständigen Perso- nalien, dem aktuellen Ausbildungsstand (siehe Leistungsverzeichnis).
Die polizeilichen Führungszeugnisse sind bei einem Aufklärungsgespräch, wenn es dazu kommen sollte, mitzubringen.
Für das eingesetzte Personal ist eine Berufserfahrung von 2 Jahren im Wachschutz Voraus- setzung. Der Nachweis darüber ist zu führen.
Das eingesetzte Personal verfügt mind. über das Sprachniveau B1 gem. Globalskala des Eu- ropäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Praktikanten und geringfügig Beschäftigte werden vom Auftraggeber nicht als Sicherheitskräfte an- erkannt und dürfen im Rahmen dieses Vertrages nicht eingesetzt werden.
Ein Personalwechsel ist dem Auftraggeber im Vorwege anzuzeigen und ein aktuelles Führungs- zeugnis ist ebenfalls sofort vorzulegen und bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Zwischenzeitliche Veränderungen des Inhaltes von Führungszeugnissen des eingesetzten Perso- nals sind dem Auftraggeber unaufgefordert und sofort mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Mitarbeiter des Auftragnehmers mit Eintragungen im Führungszeugnis abzulehnen.
Es sind ferner zwei Wachleute in die Örtlichkeiten und die unter Pkt. 2 genannten Aufgaben einzu- weisen, um Personalausfälle durch Krankheit, Urlaub etc. ausgleichen zu können. Diese sind eben- falls in der o.g. Liste mit den geforderten Nachweisen zu benennen.
Das Personal muss in Dienstkleidung erscheinen.
3.3 Dienstanweisungen
Die notwendigen Maßnahmen (Kontrollgänge und Kontrollfahrten mit den entsprechenden Bewa- chungszeiten, Schließdienst etc.) werden vor Vertragsbeginn zwischen der Einsatzleitung des Auf- traggebers und dem Auftragnehmer abgestimmt und in eine durch den Auftragnehmer zu erstellende vertragsbezogene Dienstanweisung aufgenommen. Diese Dienstanweisung kann im Bedarfsfall im beiderseitigen Einvernehmen geändert werden.
Die Dienstanweisung ist dem Auftraggeber spätestens 14 Arbeitstage nach Auftragserteilung in schriftlicher Form zu übergeben. Die Dienstanweisung muss durch den Auftragnehmer nachweislich mindestens alle 12 Monate inhaltlich geprüft werden und ist bei Bedarf zu aktualisieren und an den AG zu übergeben.
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4 BETRIEBSLEITUNG
4.1 Betriebsleitung
Auf dem Gelände der Behandlungsanlage Francop-Hintzenort, Aluminiumstraße 2 in Hamburg Fran- cop, befindet sich die örtliche Betriebsleitung des AG, der Hamburg Port Authority.
Einzelheiten über die örtlichen Verhältnisse können über die Vergabeplattform erfragt werden. Es ist beim Betreten der Behandlungsanlagen grundsätzlich erforderlich, sich im Vorwege bei der Be- triebsleitung des AG anzumelden.
4.2 Rechnung
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber am Ende eines jeden Monats, spätestens am 5. Tag des Folgemonats, eine prüffähige Rechnung und den Nachweis über geleistete Bewachungsstunden und gefahrene km in zweifacher Ausführung einzureichen. Als Vergütung werden nur die vertraglich vereinbarten Festpreise (Monatspauschale bzw. Einheitspreis) zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer gezahlt. Weitere Zuschläge werden nicht gewährt.
4.3 Fristlose Kündigung
Der AG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der AN die übernommenen Verpflich- tungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Durch die kurzfristige Beauftragung eines Dritten (welcher die Verpflichtungen des Vertrages übernimmt) entstehende Mehrkosten, sind vollständig durch den bis- herigen AN zu tragen.
4.4 Übergabe der Bewachung
Ca. 14 Tage vor in Kraft treten des Bewachungsvertrages ist ein Einweisungstermin für den neuen AN vorgesehen. An diesem Tag wird eine Übergabe der Schlüssel und aller Unterlagen festgelegt. Ferner wird der AN in die Örtlichkeiten, das Schließsystem, die Fahrrouten und in die zu beachtende Betriebsordnung eingewiesen.
Das Ergebnis dieses Termins ist durch den AN in die unter Pkt. 3.3 geforderte Dienstanweisung einzuarbeiten.
Aufgestellt: Hamburg, im Juli 2026 Hamburg Port Authority Infrastruktur Wasser / Entwässerungsfelder & Infrastruktur /
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Technisches Anlagenmanagement
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