Formular 4.1
Az: 0326F_B
Erklärung Eignungsleihe/Unteraufträge
[ ] Eignungsleihe:
Ich/Wir beabsichtige(n), zum Nachweis meiner/unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von anderen Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV, § 34 UVgO):
| Angabe des Unternehmens (Firmenname, Adresse) | Angabe der vom anderen Unternehmen erfüllten Eignungsanforderungen |
(Bei Bedarf bitte Beiblatt anfügen)
Eine entsprechend unterschriebene Verpflichtungserklärung jedes einzelnen Unternehmens (Formular 4.2) ist dieser Erklärung beigefügt.
Ebenso sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen über die Erfüllung der vorgenannten Eignungsanforderungen, die das jeweilige Unternehmen erfüllen soll, für jedes Unternehmen beigefügt.
Die ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 5) ist ebenfalls für jedes Unternehmen unterschrieben beigefügt.
[ ] Unteraufträge:
Ich/wir beabsichtige(n), Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer*innen (§ 36 VgV, § 26 UVgO) zu vergeben:
| Unterauftragnehmer (Firmenname, Adresse) | Genaue Angabe der übernommenen Auftragsteile/des Leistungsbereiches |
(Bei Bedarf bitte Beiblatt anfügen)
Im Falle einer Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe muss der/die Unterauftragnehmer*in nicht schon im Teilnahmeantrag/Angebot benannt werden. Erst auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers sind solche Unterauftragnehmer*innen binnen der gesetzten Frist vor Zuschlagserteilung zu benennen.
Im Rahmen der Unterauftragsvergabe ist die Verpflichtungserklärung (Formular 4.2) nur auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers vor Zuschlagserteilung für jede*n Unterauftragnehmer*in einzureichen.
Auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ist von jedem/r Unterauftragnehmer*in die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 5) vor Zuschlagserteilung binnen der gesetzten Frist einzureichen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Eigenerklärung Ausschlussgründe von jeder/jedem Unterauftragnehmer*in bzw. Eignungsleiher*in zu fordern und spätestens vor Zuschlagserteilung unterschrieben vorzulegen.
Auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ist die Fachkundigkeit und Leistungsfähigkeit von jedem/r Unterauftragnehmer*in für die von ihm/ihr übernommenen Auftragsteile nachzuweisen.
| Hinweis: |