Aufforderung zur Bewerbung
im Rahmen der Ausschreibung
Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster HGF1
Das Projekt wird gefördert durch:
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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| Aufforderung zur Bewerbung | |
|---|---|
| Bereitstellung am: | 11.09.2026 |
| Projektbezeichnung | Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Cluster HGF1 (Kirchheim am Ries, Oberkochen, Rosenberg, Westhausen und Wört) |
| Vergabe- /Projektnummer | 827/24 – OAK Cluster HGF1 |
| Vergabestelle und Auftraggeber | Breitband Ostalb KAöR Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen |
| Ansprechpartner der Vergabestelle | Rechtsanwalt Achim Zimmermann iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB Panoramastraße 29 70174 Stuttgart Telefon: 0049-(0)711/2535939-0 E-Mail: zimmermann@iuscomm.de |
| Verfahrensart | Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 12 Abs. 1 KonzVgV) |
| Vorbehalt Vergabe auf Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. |
| Teilnahmefrist: | 20.10.2026, 11.00 Uhr |
| Bekanntmachung | Versand an EU-Amtsblatt vom 11.09.2026 |
| Hinweis | Dieses Dokument Aufforderung zur Bewerbung ist zum Verbleib beim Bewerber bestimmt und muss daher nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. |
| Anlagen, die beim Bewerber verbleiben und im Teilnahmeantrag zu beachten sind | ▪ Verfahrensbedingungen ▪ Netzbetriebs- und Pachtvertrag je Los ▪ Zuschlagskriterien ▪ Anlage Aufgabenbeschreibung ▪ Anlage Kundenpotenzial ▪ Anlage Versorgungsgebiet ▪ Anlage Zuwendungsbescheide ▪ Veröffentlichte Vorleistungspreise BNetzA |
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Anlagen, die ausgefüllt ▪ Eigenerklärung zur Eignung (Teilnahmeantrag) mit den dort mit dem geforderten Angaben und Formblättern in vorgegebener Form Teilnahmeantrag einzureichen sind Sehr geehrte Damen und Herren,
der Auftraggeber beabsichtigt, den
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zu vergeben.
Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers zunächst aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die insoweit verwiesen wird.
Für die ausgeschriebenen Leistungen kommt mit Zuschlagsteilung im betreffenden Los ein Netzbetriebsvertrag auf Grundlage der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag zustande. Änderungen im Laufe des weiteren Verfahrens durch den Auftraggeber bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag ist nur in Bezug auf die entsprechend markierten Passagen verhandelbar.
Wenn der Zuschlag auf ein Erstangebot erteilt wird, kommt der betreffende Vertrag mit etwaigen Änderungen und/oder Ergänzungen des obsiegenden Bieters in ebendiesem bezuschlagten Angebot zustande. Im Falle der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe kommt der Vertrag auf Grundlage der vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe vorgegebenen Version und den vom obsiegenden Bieter darin vorgenommenen Ergänzungen (nur an den zugelassenen Passagen – Änderungen sind ansonsten nicht mehr zugelassen!) zustande. Dies ggf. mit weiteren Änderungen, die vom Auftraggeber per Bieterrundschreiben verbindlich zugesagt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, in der nächsten Verfahrensstufe, also der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und Teilnahme am Verhandlungsverfahren, Anpassungen der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag sowie an der Aufgaben- /Leistungsbeschreibung vorzunehmen.
Der Bund hat unter Beteiligung der Bundesnetzagentur die Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu geförderten Netzen gemäß Anlage Veröffentlichte Vorleistungspreise BNetzA – siehe auch unter
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https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/
bzw. unter
https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/
verbindlich festgelegt. Diese gelten vorliegend als Obergrenze.
Im Einzelnen:
- Losaufteilung und Förderprogramme
Die Leistung ist wie folgt in Lose aufgeteilt und wird gemäß den nachfolgenden Programmen gefördert:
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| Los Nr. | Losbezeichnung | Zuwendungsbescheide vom | Aktenzeichen | Förderprogramm |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Kirchheim am Ries GFP 1.0 | Bund: Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 16.06.2022; Bescheid über eine Zuwendung in abschließender Höhe vom 13.06.2025; Änderungsbescheid vom 27.11.2025 | 832.6/10-22 01BW20994 | Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 |
| Land BW: Zuwendungsbescheid vom 06.10.2022; Änderungsbescheid vom 25.06.2025 | 4-8433.5/23 | Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 | ||
| 2 | Oberkochen GFP 1.0 | Bund: Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 27.09.2022; Bescheid über eine Zuwendung in | 832.6/10-22 01BW21445 | Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 |
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| abschließender Höhe vom 06.06.2025; Änderungsbescheid vom 18.11.2025 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Land BW: Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 | 7-8433.5/125 | Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 | ||
| 3 | Rosenberg GFP 1.0 | Bund: Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 21.09.2022; Änderungsbescheid vom 27.11.2025 | 832.6/10-21 01BW20515 | Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 |
| Land BW: Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 | 7-8433.5/71- 784900848 | Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlin „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in d Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 | ||
| 4 | Westhausen GFP 1.0 | Bund: Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 13.10.2022; Änderungsbescheid vom 18.11.2025 | 832.6/10-22 01BW21281 | Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 |
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| Land BW: Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 | 7-8433.5/126 | Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| 5 | Wört GFP 1.0 | Bund: Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 12.05.2022, zuletzt geändert am 09.12.2024; Bescheid über eine Zuwendung in abschließender Höhe vom 16.06.2025; Änderungsbescheide vom 27.11.2025 und 23.12.2025 | 832.6/10-22 01BW20849 | Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) – Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid |
| Land BW: Zuwendungsbescheid vom 06.10.2022; Änderungsbescheid vom 17.07.2025 | 4-8433.5/18 | Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 |
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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- Vorgaben der Förderung
Die Projekte werden nach den in vorstehender Tabelle genannten Förderprogrammen gefördert, wobei für die Lose 1 (Kirchheim am Ries), 2 (Oberkochen) und 5 (Wört) bereits Bescheide über eine Zuwendung in abschließender Höhe und für die Lose 3 (Rosenberg) und 4 (Westhausen) bislang Bescheide über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Für die Lose 3 und 4 können die Bescheide über die abschließende Höhe der Zuwendung erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich zugehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im zugehörigen Zuwendungsbescheid zum jeweiligen Los in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter
Bundesförderung: https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/
bzw. unter
Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w
zum Download und zur Einsicht bereitstehen:
▪ Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwendungsbescheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungshöhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums gemäß Anlage Zuwendungsbescheide nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie
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„Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ GIS-Nebenbestimmungen in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
▪ Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbescheid
- Verfahren mit Zeitplan, Zuschlagskriterien
Aufgrund der geschätzten Höhe des Auftragswertes werden die Leistungen europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte unter www.ted.europa.eu und https://projekttraeger-breitband.de/publicProcedures. Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.deutsche-evergabe.de zum Download bereit.
Das Verfahren wird auf Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 683), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, durchgeführt. Das Verfahren wird unter Einhaltung vergaberechtlicher
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Grundsätze als transparentes, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren für eine Dienstleistungskonzession im Bereich öffentlicher Kommunikationsnetze durchgeführt. Soweit vergaberechtliche Bereichsausnahmen (siehe § 149 Nr. 8 GWB) einschlägig sind, wird das Verfahren insoweit freiwillig an § 12 KonzVgV sowie den ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV in den Vergabeunterlagen ausgerichtet. Gleichermaßen sind die Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 sowie nach Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:
| Zeitplan (Änderungen vorbehalten) | |
|---|---|
| Veröffentlichung am | 11.09.2026 |
| Teilnahmefrist | 20.10.2026, 11:00 Uhr |
| Aufforderung Erstangebote | 02.11.2026 |
| Angebotsfrist Erstangebot | 07.12.2026, 11:00 Uhr |
| Verhandlungsgespräche (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) | 17.12.2026 |
| Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) | 08.01.2027 |
| Angebotsfrist finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt) | 29.01.2027, 11:00 Uhr |
| Bindefrist Erstangebot | 26.02.2027 |
| Bindefrist finales Angebot | 31.03.2027 |
Die Bieter werden dazu aufgefordert, sich den Termin für das Verhandlungsgespräch freizuhalten. Eine Verlegung des Verhandlungstermins ist grundsätzlich nicht möglich. Sie
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werden rechtzeitig vorab über die Uhrzeit, Art und Weise der Durchführung (Präsenz oder digital) sowie bei Präsenz über die Örtlichkeit mit Adresse informiert.
Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den im Teilnahmeantrag vorgegebenen Nachweise und Erklärungen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. erbracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet betrachtet werden kann.
Stufe 2 – Erstangebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Ziel des Verhandlungsgesprächs ist (soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich) die Erörterung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen des Netzbetriebs nebst Aufbau der aktiven Technik, Erbringung von Endkundendiensten, Wartung, Instandhaltung, Dokumentation und sonstige zugehörige Themen einschließlich Pachtzahlung bzw. Pachthöhe. Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen sollen geklärt und verhandelt werden. Dies mit dem Ziel einer Optimierung und Verbesserung der Erstangebote. Änderungen der Vergabeunterlagen bleiben nur insoweit vorbehalten, als Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien unberührt bleiben; wesentliche Änderungen werden allen Bietern einheitlich mitgeteilt.
Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfahren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.
Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu
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vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. Ein Zuschlag auf ein Erstangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen zugelassenen Angebotsinhalte; nicht zugelassene Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Vertragstexten bleiben unbeachtlich und können zum Ausschluss führen.
Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern Dies gilt nur in Bezug auf die Lose, für die zur finalen Angebotsabgabe aufgefordert wird und keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgte. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihr Erstangebote gebunden, soweit von Ihnen kein nachgebessertes, finales Angebot abgegeben wird.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Kriterien und Gewichtung gemäß Anlage Zuschlagskriterien.
- Teilnahmeantrag, Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer, EEE und Präqualifizierung
Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen werden. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.
Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung
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Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen.
Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.
Der Nachweis der Eignung erfolgt im Teilnahmewettbewerb grundsätzlich durch Eigenerklärungen. Weitergehende Bescheinigungen und Nachweise werden nur von aussichtsreichen Bewerbern verlangt (§ 122 GWB in der ab 01.07.2026 geltenden Fassung).
Mit dem Teilnahmeantrag weitere vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz
b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
- Mindestvorgaben zur Eignung
Von den Bewerbern müssen folgende Mindestvorgaben zum Nachweis der Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt werden, wobei hierfür sämtliche geforderten Angaben gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen sind:
a) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Personenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem
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Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
b) Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 Kirchheim am Ries GFP 1.0 1.000.000 Euro netto
Los 2 Oberkochen GFP 1.0 80.000 Euro netto
Los 3 Rosenberg GFP 1.0 690.000 Euro netto
Los 4 Westhausen GFP 1.0 1.080.000 Euro netto
Los 5 Wört GFP 1.0 350.000 Euro netto
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
c) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des
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Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Ein sogenannter Globalvermerk in der Form, dass die festgelegten Eignungskriterien allesamt erfüllt werden, ist nicht ausreichend. Die Nichtvorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. dabei festgestellte Abweichungen von den gemachten Angaben können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren bzw. von der Wertung führen.
- Hauptangebote, Nebenangebote und Alternativangebote
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Nebenangebote sowie Alternativangebote sind nicht zugelassen.
- Einreichung der Teilnahmeanträge
Sie werden dazu aufgefordert, Ihren Teilnahmeantrag gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen im Rahmen dieses Schreibens und der nachfolgenden Verfahrensbedingungen sowie unter Einhaltung der obigen Teilnahmefrist einzureichen.
Zur Einreichung der Teilnahmeanträge sind zwingend die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung und den dortigen Formblättern geforderten Erklärungen vollständig vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Diese sind dann in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de in der dort vorgesehenen und vorgegebenen Form einzureichen.
Die Einreichung in anderer Form sowie verspätet eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.
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Mit Abgabe der Anlage Eigenerklärung zur Eignung gelten dieses sowie die zugehörigen Erklärungen bzw. Formblätter und als unterschrieben.
Unabhängig davon ist von den Bewerbern in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung neben dem Unternehmen mit Rechtsform und Adresse die Person des Verantwortlichen und Erklärenden an der dort vorgesehenen Stelle zu benennen. Bei einer Bewerbergemeinschaft muss in der vorgenannten Form zusätzlich für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das jeweilige weitere Unternehmen der Bewerbergemeinschaft und die dortige Person des Verantwortlichen und Erklärenden für den Teilnahmeantrag benannt werden.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ende der oben genannten Teilnahmefrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag einzureichen.
Bis zum Ende der Teilnahmefrist kann ein Teilnahmeantrag in entsprechender Form wie die Einreichung zurückgezogen werden.
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- Verfahrensbedingungen
a) Kommunikation
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich hierauf hinzuweisen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber erfolgt über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Bieteranfragen sind über diese Vergabeplattform zu stellen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen der Bewerber werden in Form von Bieterrundschreiben beantwortet. Die Bieterrundschreiben werden auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de eingestellt.
Die Bewerber sind selbst dafür zuständig und haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass Sie sich über aktuelle Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten. Sie haben hierzu laufend die vorbenannte Vergabeplattform hinsichtlich etwaiger Aktualisierungen, Informationen und ggf. weiterer Unterlagen zu prüfen. Dies insbesondere kurzfristig vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ausschließlich im Falle einer (freiwilligen) Registrierung auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de werden die Bewerber automatisch über die Einstellung von Bieterrundschreiben informiert.
b) Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind unzulässig. Bewerber, die eine Einzelbewerbung einreichen und zugleich an einer Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft/ARGE beteiligt sind oder Bewerber, die sich an mehreren Bewerbergemeinschaften als Bewerber beteiligen, werden als Einzelbewerber ausgeschlossen. Im Übrigen werden Bewerbungen von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, ausgeschlossen.
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
Aufforderung zur Bewerbung
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über:
▪ Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, ▪ die zu fordernden Preise, ▪ Bindungen sonstiger Entgelte, ▪ Gewinnaufschläge, ▪ Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, ▪ Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, ▪ Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, ▪ Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, ▪ sonstige Empfehlungen wettbewerbswidriger Natur,
es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. Solchen Handlungen von Bewerbern selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die vom Bewerber beauftragt oder für ihn tätig sind.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadensersatz 10 v. H. der Zuwendungssumme netto an den Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe von ihm nachgewiesen wird. Die Zuwendungssumme aus dem bezuschlagten Angebot des Auftragnehmers zu ermitteln. Dies gilt auch, wenn der Vertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
c) Bewerbung und Verfahren
▪ Die Bewerbung ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. ▪ Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. ▪ Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
▪ Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. ▪ Für die Bewerbung sind die von der Vergabestelle ausgegebenen Vordrucke/Formulare zu verwenden, die allein verbindlich sind. Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften ist zulässig. Für die Übereinstimmung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften mit den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken hat der Bewerber Sorge zu tragen. Bei Abweichungen haben die Vordrucke/Formulare der Vergabestelle Vorrang. ▪ Der Bewerbung liegen die von der Vergabestelle für das Verfahrensstadium vorgegebenen Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen zugrunde. ▪ Informationen, Verlautbarungen oder Bekanntmachungen aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung erfolgen ausschließlich durch die Vergabestelle. ▪ Der Bewerber hat in sämtlichen Unterlagen zu seiner Bewerbung bzw. bei der Bewerbung selbst deutlich kenntlich zu machen, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu betrachten sind und daher etwa im Falle eines Nachprüfungsverfahrens nicht im Rahmen der Akteneinsicht herausgegeben werden dürfen. ▪ Die Bewerbung muss sämtliche geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise bzw. Bescheinigungen enthalten oder mittels zugelassener Präqualifizierung oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung erfolgen. Unvollständige Bewerbungen werden, ggf. nach Nachforderung soweit zulässig, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. ▪ Werden die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann die Bewerbung ausgeschlossen werden. Nachforderungen erfolgen nach Maßgabe des § 56 VgV in der ab 01.07.2026 geltenden Fassung. ▪ Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. ▪ Änderungen an den Bewerbungsunterlagen sind unzulässig. ▪ Eigene Bewerbungs- oder Vertragsbedingungen des Bewerbers dürfen der Bewerbung nicht zugrunde gelegt werden. Im Streitfall haben die Bedingungen der Ausschreibung Vorrang.
d) Mitteilung an nichtberücksichtigte Bewerber im Auswahlverfahren
Die Vergabestelle teilt den im Teilnahmewettbewerb nichtberücksichtigten Bewerbern die Nichtberücksichtigung über die Vergabeplattform oder in Textform mit.
e) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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Aufforderung zur Bewerbung
Jede/-r Bewerber/-gemeinschaft hat mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bzw. auch im weiteren Verfahren alle Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, die Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und welche im Falle einer Auseinandersetzung der zuständigen Nachprüfungsstelle durch Akteneinsicht nicht vorgelegt werden dürfen.
f) Kostenerstattung
Es werden keine Kosten für die Bearbeitung der Bewerbungen erstattet.
g) Förderrecht
Das Projekt wird nach dem/den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogramm/-en gefördert. Sämtliche dort genannten Vorgaben sowie die Vorgaben in den Förderbescheiden sind von den Bewerbern einzuhalten. Der Auftraggeber wird aufgrund dieser Ausschreibung nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Er ist auch nicht zur Zuschlagserteilung oder zum sonstigen Vertragsabschluss verpflichtet.
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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- DSGVO – Hinweise
Die Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.
| Verantwortlicher Ansprechpartner für die Datenverarbeitung | |
|---|---|
| Name | Breitband Ostalb KAöR Stuttgarter Str. 41 73430 Aalen |
| Telefon | 07361 503-5405 |
| info@breitband-ostalb.de | |
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten | |
| Name | Landratsamt Ostalbkreis Martin Brandt |
| Telefon | 07361/503-1603 |
| datenschutz@ostalbkreis.de |
Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.
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Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
Wie verarbeiten wir diese Daten?
lhre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. nach § 134 GWB über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind. • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
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erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen. • Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25.000,- Euro bzw. 15.000, - Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens. • Die für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen zuständige Stelle; bei freiwilliger Anwendung des Vergaberechts aufgrund der Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB das zuständige Verwaltungsgericht. • Gerichte im Falle von Klagen. • Beratende Ingenieurbüros und Rechtsanwälte bzw. Kanzleien.
Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
Welche Rechte haben betroffene Personen?
| Recht auf Auskunft | Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. |
|---|---|
| Recht auf Berichtigung | Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden. |
| Recht auf Löschung | Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. |
| Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht |
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| entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. | |
|---|---|
| Recht auf Widerspruch | Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Grinden, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle zu richten. |
| Recht auf Widerruf | Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle zu richten. |
| Recht auf Beschwerde | Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. |
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.
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