2 Leistungsbeschreibung_Helmkestraße 25.pdf

Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft (Kapazität 177 Personen)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 22:34 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Angebotserstellung

für die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages für den Betrieb eines Wohnheimes für Spätaussiedlerinnen, Asylbewerberinnen und Flüchtlinge

  1. Beschreibung der Unterkunft Die Unterkunft besteht aus neun Gebäuden in Massivbauweise mit insgesamt 34 Wohnungen. Das eingeschossige Gemeinschaftshaus verfügt über zwei Gemeinschaftsräume (50,14m² und 37,42m²), drei Betreuungsräume (19,54m²), zwei Sanitäranlagen (8,97m²), eine Teeküche (5,13m²) und zwei Technikräume (Elektro 10,18m², Heizung 15,81m²) und einen Sanitärraum (4,54m²).

Von den anderen acht Gebäuden sind zwei Häuser dreigeschossig (Haus A und E), die ande- ren sechs sind zweigeschossig (B-D, F-H).

Der Verwaltungsbereich befindet sich in der einen Erdgeschosshälfte des Hauses A. Dort be- finden sich vier Büroräume (10,61m², 10,61m², 21,17m² und 10,58m²) für die Sozialarbeit, eine Personalküche (5,13m²) und Sanitäranlagen (9,6m²) für das Personal sowie die Pforte für den Wachdienst (10,37m²). In der anderen Erdgeschosshälfte von Haus A befinden sich zwei Ge- meinschaftswäscheräume (10,40m²,10,40m²). Insgesamt stehen 16 Waschmaschinen und 16 Trockner zur Verfügung. Die Unterkunft verfügt außerdem über fünf Lagerräume (16,10m², 15,65m², 10,16m², 10,61m², 10,61m²).

Die beiden darüber liegenden Geschosse sowie die übrigen sieben Häuser dienen ausschließ- lich der Unterbringung. In den 34 Wohneinheiten sind insgesamt 133 Einzelzimmer und 24 Familienzimmer (für 2 bis 4 Personen) vorhanden. Jede dieser Wohneinheiten setzt sich aus einem gemeinschaftlich zu nutzenden Badezimmer, einer Küche mit Ess- und Sitzgelegenhei- ten (15,95m²) für die Bewohnerinnen der Einheit und den Bewohnerinnenzimmern zusam- men. Jedes Bewohnerinnenzimmer wird mit einem Tisch und einem Kühlschrank sowie pro Bewohnerinnen mit einem Bett, einem Schrank und einem Stuhl ausgestattet.

Das Außengelände verfügt über ein Streetball Feld, ein Volleyball Feld, einen Spielplatz und eine Tischtennisplatte sowie über eine, das Gebäude umgebende, Rasenfläche, die als Spiel- und Aufenthaltsbereich genutzt werden kann. Auf dem Grundstück befinden sich zudem ein Müllsammelplatz sowie 10 PKW-Stellplätze für das Personal oder für die Besucher*innen und zahlreiche Fahrradbügel. Die Winterdienstfläche ist ca. 1500m² groß.

Die Heizungsanlage wird über Fernwärme betrieben. Die Unterkunft verfügt über 73 Feuerlöscher. Die Brandmeldeanlage ist zur Niedersächsischen Wach- und Schließgesellschaft aufgeschaltet.

Derzeit leben 9 Familien und 115 alleinreisende Männer in der Unterkunft. Darüber hinaus leben 26 Kinder (davon 6 im Alter von 0-5 Jahren, 16 im Alter von 6-13 Jahren und 4 im Alter von 14-18 Jahren) in der Unterkunft. Die Bewohner*innen kommen aus Abchasien, Afghanis- tan, Algerien, Burundi, Deutschland, der Elfenbeinküste, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Irak, Iran, Kolumbien, Libanon, Liberia, Mali, Marokko, Namibia, Niger, Nigeria, Pakistan, den

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Palästinensischen Autonomiegebieten, Ruanda, Russland, Senegal, Simbabwe, Somalia, Su- dan, Südsudan, Syrien, Togo, der Tschetschenischen Republik, Tunesien und der Türkei. 59 Bewohner*innen haben bereits einen Aufenthaltstitel. Die Angaben wurden zum 06.01.2026 erhoben. Die Landeshauptstadt Hannover behält sich vor, die Belegung dem aktuellen Bedarf anzupas- sen. Momentan ist keine Veränderung geplant.

Es gilt zu beachten, dass sich die Leistungen der Lose 1-3 auf die gesamte Liegenschaft (Helmkestraße 25 A-H,J) erstrecken. Die Nennung lediglich des Teils A als Verwaltungseinheit dient u.a. der ordnungsgemäßen Postzustellung und steht nicht in Verbindung mit der Reichweite der zu erbringenden Leistun- gen.

  1. Lose

Die Leistungen sind in folgende drei Lose aufgeteilt: o Los 1 – Soziale Betreuung & Gebäudemanagement o Los 2 – Reinigung o Los 3 – Bewachung Die jeweiligen Leistungsinhalte sind weiter unten beschrieben. Angebote sind möglich für alle Lose.

  1. Formulare, Nachweise, Nachunternehmen und Bietergemeinschaften

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • ein Auszug aus dem Handelsregister bei rechtlicher Verpflichtung, alternativ Eigener- klärung Kleingewerbe / ggf. Vereinsregister
  • zwei Unbedenklichkeitsbescheinigungen der meistvertretenden Krankenkassen unter den Mitarbeiter*innen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der einschlägigen Berufsverbände / -genossen- schaften
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Ein jeweiliges Konzept, siehe unten
  • Benennung von zwei Ansprechpartner*innen für Personalangelegenheiten und für die Objektleitung mit Angabe von Kontaktinformationen
  • Nur für Los 3: Nachweis über die Bewachung einer Flüchtlings- oder Obdachlosenun- terkunft für einen mindestens einjährigen Zeitraum (zusätzliche Informationen siehe unter Leistungsbeschreibung – Los 3 Bewachung)
  • Nur für Los 3: Zertifikat DIN 77200-1 (zusätzliche Informationen siehe unter Leis- tungsbeschreibung – Los 3 Bewachung)
  • Nur für Los 3: Kopie der Gewerbeerlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO (zusätzliche In- formationen siehe unter Leistungsbeschreibung – Los 3 Bewachung)
  • Für Bietergemeinschaften: Erklärungen Bieter/-Arbeitsgemeinschaft (234)
  • Für den Einsatz von Nachunternehmungen: Verzeichnis der Leistungen von Unter- auftragnehmern bzw. anderen Unternehmen (235)

Folgende Unterlagen sind neben den beigefügten Formblättern zudem für Nachunternehmen vorzulegen:

  • ein Auszug aus dem Handelsregister bei rechtlicher Verpflichtung, alternativ Eigener- klärung Kleingewerbe / ggf. Vereinsregister
  • zwei Unbedenklichkeitsbescheinigungen der meistvertretenden Krankenkassen unter den Mitarbeiter*innen

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  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der einschlägigen Berufsverbände / -genossen- schaften
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Benennung von zwei Ansprechpartner*innen für Personalangelegenheiten und für die Objektleitung mit Angabe von Kontaktinformationen
  • Nur für Los 3: Nachweis über die Bewachung einer Flüchtlings- oder Obdachlosenun- terkunft für einen mindestens einjährigen Zeitraum (zusätzliche Informationen siehe unter Leistungsbeschreibung – Los 3 Bewachung)
  • Nur für Los 3: Zertifikat DIN 77200-1 (zusätzliche Informationen siehe unter Leis- tungsbeschreibung – Los 3 Bewachung)
  • Nur für Los 3: Kopie der Gewerbeerlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO (zusätzliche In- formationen siehe unter Leistungsbeschreibung – Los 3 Bewachung)
  • Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (236)

Kartellrechtlich unbedenkliche Bietergemeinschaften sind zulässig. Dem Angebot ist eine Er- klärung über die Bildung der Bietergemeinschaft mit Auflistung aller Mitglieder beizufügen. Um die Leistungserfüllung sicherzustellen, ist eine gemeinsamer rechtsverbindlicher Vertre- terin zu benennen und die gesamtschuldnerische Haftung von jedem einzelnen Mitglied zu bestätigen.

Sofern eine tarifvertragliche Regelung zur Vergütung besteht, hat diese Anwendung zu finden. Ansonsten ist hier der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn (derzeit 13,90 € brutto, ab dem 01.01.2027 14,60 € brutto) nicht zu unterschreiten. Es ist mindestens mit dem Mindestlohn, bzw. sofern bekannt mit dem Tariflohn, zu kalkulieren, welcher zum Vertragsstart Geltung hat. Alle Angebote unterhalb des Mindestlohns werden gemäß § 4 Abs. 2 NTVergG ausgeschlossen. Daher ist die beiliegende Mindestentgelterklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG mit dem Angebot abzugeben. Die Pflichten zur Zahlung des Mindest- bzw. Tariflohns gelten auch für Nachun- ternehmen. Sofern für die Dienstleistungen ein Nachunternehmen beauftragt wird, ist die bei- gefügte Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG auch von diesem zu unterzeichnen. Kontrollen der Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG erfolgen gemäß § 14 NTVergG. Verstöße gegen § 4 Abs. 1 NTVergG werden gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 NTVergG mit Vertragsstrafen in Höhe von 1 % des Auftragswertes geahndet. Bei mehreren Verstößen be- trägt die Summe der Vertragsstrafen maximal 10 % des Auftragswertes. Verstöße eines ein- gesetzten Nachunternehmens sind dem/der Betreiber/-in bzw. dem/der Auftragnehmer/-in zu- zurechnen, sofern dieser/diese sie im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht kannte oder kennen musste. Die schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung einer sich aus der Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtung durch das beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung seitens der Auftraggeberin dar.

Es gelten die beigefügten AGB, die Datenschutzinformation, die Erklärung zur Eigentü- merstruktur und die DSGVO. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter/-innen, die bei An- gebotsabgabe eingereicht oder auf die in Angeboten Bezug genommen wird, sind ausge- schlossen.

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  1. Datenverarbeitung

Der/Die Betreiber/-in bzw. der/die Auftragnehmer/-in hat sich bei all seinen Tätigkeiten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, nach der Datenschutzvereinbarung zur Da- tenverarbeitung der Landeshauptstadt Hannover zu richten. Diese ist von dem/der Betreiber/- in bzw. dem/der Auftragnehmer/-in auszufüllen. In der Anlage 2 sind zwingend die Datensi- cherheitsmaßnahmen anzukreuzen, welcher der/die Betreiber/-in bzw. der/die Auftragneh- mer/-in vornimmt. Sofern der/die Betreiber/-in bzw. der/die die Auftragnehmer/-in mit dem Be- trieb der Unterkunft beauftragt wird, ist die zuvor eingereichte ausgefüllte Datenschutzverein- barung zu unterzeichnen.

  1. Besichtigung und Bieterfragen

Eine Besichtigung der Unterkunft wird am 01.09.2026 und am 03.09.2026 angeboten. Der Be- sichtigungswunsch ist per Email an 56.24@hannover-stadt.de spätestens bis 12.00 Uhr des Vortages des letzten Besichtigungstermins mitzuteilen. Eine Objektbesichtigung ist im Zusam- menhang mit der Abgabe eines Angebotes nicht erforderlich.

Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in den Vergabeunterlagen oder Unvollständigkeit die- ser ist die Auftraggeberin mittels einer Bieterfrage unverzüglich hierauf hinzuweisen. Bieter- fragen sind über das e-Vergabe Portal https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations zu stellen.

  1. Abgabe des Angebotes

Es wird darauf hingewiesen, dass das Angebot ausschließlich in elektronischer Form abgege- ben werden kann. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung auf dem von der Landeshauptstadt Hannover genutzten e-Vergabe Portal notwendig. Empfohlen wird die Abgabe per Textform im System. Vom Bieter zu unterzeichnende Doku- mente können als PDF dem Angebot zugefügt werden.

Es gilt zu beachten, dass mit dem Angebot nur ein Preisblatt einzureichen ist! Werden mehrere Preisblätter, mit voneinander abweichenden Preisangaben, zu den Einzel- positionen und/oder dem Gesamtpreis eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Soweit Preisnachlässe mit bestimmten Bedingungen gewährt werden sollen, muss ein sepa- rates Anschreiben mit dem Angebot eingereicht werden. Das Anschreiben muss folgende An- gaben enthalten: − die Bedingungen, unter denen der Preisnachlass gewährt werden soll (z. B. für den Erhalt eines Zuschlags für mehrere Lose), − der Nachlass (in % und €), − der Preis inkl. Preisnachlass für jedes Los, für das ein Angebot mit Nachlass abgege- ben werden soll.

Die Preisnachlässe werden nicht bewertet. Im Falle der Auftragserteilung bleiben sie Inhalt des Angebots und werden Vertragsinhalt.

Angebote, die veränderte Vergabeunterlagen enthalten, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen.

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  1. Betriebsbeginn/Vertragslaufzeit

Die Erteilung des Auftrages bzw. der Abschluss des Vertrages muss von den politischen Gre- mien der Landeshauptstadt Hannover beraten und beschlossen werden. Der Vertragsbeginn kann erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung vereinbart werden, wobei der/die Be- treiber/-in bzw. der/die Auftragnehmer/-in zusichert, dass sie / er auf Verlangen des Auftrag- gebers spätestens drei Wochen nach Mitteilung über die Beschlussfassung den Betrieb auf- nehmen kann. Der Zuschlag wird unverzüglich nach der Beschlussfassung erteilt.

Die Beschlussfassung nimmt derzeit einen Zeitraum von ca. 3 - 4 Monaten ein. Als Betriebsbeginn ist daher der 31.03.2027 angestrebt.

Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre und einen Tag, vom 31.03.2027 bis 31.03.2031. Der FB behält sich zwei einseitige Verlängerungsoptionen jeweils für ein Jahr vor.

  1. Zuschlags-/ Bindefrist des/der Bieters/-in

Der/Die Bieter/-in ist bis zum 03.03.2027 an sein Angebot gebunden. Die Zuschlags-/ Binde- frist wurde länger gewählt, um die o. g. Phase der Beschlussfassung abzudecken. Die Vergabe von Dienstleistungen der Unterbringung im Flucht- und Obdachbereich erfordert eine Anleh- nung an den Vertragsbeginn. Dadurch, dass u.a. die Auftragsvergabe mitgezeichnet werden muss, Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes stattfinden und politische Gremien mitbestim- men müssen, kann an dieser Stelle ein Verfahren nicht innerhalb einer kürzeren Bindefrist abgeschlossen und ein Zuschlag auf ein Angebot erteilt werden. Gegebenenfalls wird die Zu- schlags-/ Bindefrist verlängert.

  1. Preisgleitklausel

Im Falle eines neuen Tarifabschlusses kann eine Preisanpassung mit Wirkung zum Zeitpunkt der tariflichen Änderungen schriftlich geltend gemacht werden. Hierzu sind die Tarifgebunden- heit und die Tarifänderung nachzuweisen und es ist aufzuzeigen, auf welche Kostenfaktoren sich die Tariferhöhung konkret auswirkt. In diesem Zusammenhang ist auch die Ur-kalkulation einzureichen. Maßgeblich sind ausschließlich Tarifbindungen auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes, Ver- einbarungen auf Grundlage des sog. „Dritten Wegs“ und Haustarife. Beim sog. „Dritten Weg“ handelt es sich um besondere tarifliche Regelungen der christlichen Kirchen auf Grundlage des kirchlichen Arbeitsrechts.

Im Falle einer gesetzlichen oder branchenspezifischen Mindestlohnerhöhung kann eine Preis- anpassung ebenfalls mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens schriftlich geltend gemacht werden. Es ist anhand der Urkalkulation nachzuweisen, auf welche Kostenfaktoren sich die Mindestlohnerhöhung auswirkt. Bei einer Erhöhung des Branchenmindestlohns ist zusätzlich der entsprechende Lohntarifvertrag einzureichen.

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Liegen die Voraussetzungen vor und hat der Betreiber die erforderlichen Nachweise erbracht, so hat dieser einen Anspruch auf eine entsprechende prozentuale Preisanpassung der be- troffenen Kostenfaktoren. In Tarifabschlüssen vereinbarte Einmalzahlungen, Sonderzahlun- gen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, u. ä. lassen den Vertrag unberührt.

  1. Nachunternehmen und Rechtsnachfolge

Der/Die Betreiber/-in bzw. der/die Auftragnehmer/-in bedient sich zur Aufgabenerfüllung des eigenen Personals. Für Auftragnehmer/-innen besteht die Möglichkeit, zur Erbringung der Dienstleistungen gemäß Los 2 und Los 3 Nachunternehmen einzusetzen. Für den Betrieb der Unterkunft (Los 1) ist der Einsatz von Nachunternehmen nur eingeschränkt möglich, siehe § 6 Abs. 1 des Betreibervertrags. Soll bereits ab Vertragsbeginn ein Nachunternehmen eingesetzt werden, ist eine separate Eigenübersicht mit dem Angebot einzureichen, in der das Unterneh- men und die Aufgaben benannt sind. Der Einsatz eines Nachunternehmens während der Laufzeit ist nur mit Zustimmung der Lan- deshauptstadt Hannover erlaubt. Hierfür werden ggf. die unter der obigen Ziffer 3) gelisteten Nachweise für das Nachunternehmen angefordert. Der/Die Betreiber/-in bzw. der/die Auftrag- nehmer/-in legt der Auftraggeberin zudem die vom eingesetzten Nachunternehmen unter- zeichnete Erklärung nach § 4 NTVergG vor (s. o.) und haftet für die ordnungsgemäße Ver- tragserfüllung durch den Nachunternehmer.

Im Falle einer Rechtsnachfolge ist die geplante Vertragsübernahme schriftlich unter Nennung der neuen Vertragspartei bei der Landeshauptstadt Hannover anzukündigen. Die Landes- hauptstadt Hannover entscheidet in freiem Ermessen über die Zustimmung oder Ablehnung der Vertragsübernahme und fordert hierfür ggf. Nachweise zur Überprüfung der Eignung des neuen Vertragspartners an. Hinsichtlich der Schuldübernahme findet § 415 BGB Anwendung. Darüber hinaus findet bei Eintritt eines Dritten in den Vertrag der § 415 BGB analog Anwen- dung. Die Zustimmungsfrist beträgt 30 Kalendertage.

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Los 1 – Soziale Betreuung & Gebäudemanagement

  1. Allgemeine Hinweise

1.1) Leistung Die zu erbringende Leistung umfasst die Verwaltung des Gebäudes und des Grundstückes, den Betrieb der Unterkunft (ohne Reinigung und Bewachung, siehe Los 2 und 3) sowie die soziale Betreuung der untergebrachten Personen. Eine genaue Beschreibung der von dem/der Betreiber/-in zu erbringenden Leistungen ist dem „Vertrag über den Betrieb der Spät- aussiedlerinnen - und Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße 25 A und die Betreuung der dort untergebrachten Spätaussiedlerinnen, Asylbewerber*innen und Flüchtlinge (Betreiberver- trag)“ und den zugehörigen neun Anlagen zu entnehmen. Dieser Vertrag ist bindend. Ände- rungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

Die Übernahme des Betriebes erfolgt aus dem laufenden Heimbetrieb heraus. Der in Abschnitt 2 (der Leistungsbeschreibung zu Los 1) geforderte Personaleinsatz ist zwingend zu erfüllen.

Zu den unabdingbaren Voraussetzungen gehören Erfahrungen im Bereich der besonderen Betreuung problematischer Personenkreise und die Bereitschaft, sich kurzfristig mit dem han- noverschen Hilfesystem vertraut zu machen. Zudem muss das eingesetzte Personal die deut- sche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B1 beherrschen. Ein entsprechender Nach- weis ist dem FB unaufgefordert vorzulegen.

Das Gebäude befindet sich im Eigentum des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe der Landeshauptstadt Hannover (FB).

Der/Die Betreiber/-in trägt die Kosten der Instandhaltung und führt diese eigenverantwortlich aus, soweit dafür nicht der FB zuständig ist. Genaueres ist der Anlage 2 des Betreibervertra- ges (BV) zu entnehmen. Nachweise über solche Maßnahmen, Wartungsprotokolle und -rechnungen sind dem FB auf Verlangen vorzulegen. Der/Die Betreiber/-in übernimmt auch die Kosten für die Ersatzbeschaffung des Inventars und für anfallende Schönheitsreparaturen in voller Höhe. Er haftet dem FB gegenüber für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen. Daher sind Schäden, die von Bewohner*innen verursacht werden, im- mer von dem/der Betreiber/-in zu beseitigen. Die Instandhaltung von Dach und Fach über- nimmt der FB bzw. der/die Eigentümer/-in des Hauses.

Bei den sich aus der Anlage 2 (Leistungsabgrenzung) ergebenden Pflichten zu Wartungen, Überprüfungen sowie Sichtkontrollen ist fachkundiges Personal einzusetzen. Dies gilt für: • die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gem. DGUV V3, • die visuelle Inspektion des Spielplatzes • (ggf. weitere Tätigkeiten, die durch fachkundiges Personal auszuführen sind). Sofern diese Aufgabe gem. Anlage 2 (Leistungsabgrenzung) der Betreiberfirma zugeordnet ist, ist bei Zuschlagserteilung unaufgefordert die fachkundige Person zu benennen sowie der Fachkundenachweis zu übersenden. Sollte die benannte Person während der Vertragslaufzeit ausscheiden, ist ohne Aufforderung die nun zuständige fachkundige Person zu benennen so- wie der Fachkundenachweis zu übersenden.

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1.2) Konzept zur sozialen Betreuung Mit Abgabe eines Angebotes muss der/die Bieter/-in ein Konzept über die angebotene Leis- tung der sozialen Betreuung der Spätaussiedlerinnen, Asylbewerberinnen und Flüchtlinge abgeben. Dieses Konzept wird bei der Angebotswertung nach Maßgabe der Bewertungsmatrix bewertet. Hinweise zu Form, Aufbau, Inhalt und Bewertung des Konzepts sind unter Abschnitt 3 (von Los 1 - Soziale Betreuung & Gebäudemanagement) erläutert. Die Umsetzung des im Rahmen der Ausschreibung eingereichten Konzepts zur sozialen Betreuung im Unterkunfts- betrieb ist vertraglich verpflichtend.

1.3) Kalkulation des Angebotspreises Die Gesamtkapazität für die Unterkunft ist auf 177 Personen festgelegt. Die für den Betrieb entstehenden Kosten sind durch zwei verschiedene Tagessätze zu kalkulieren:

Garantietagessatz Der erste Tagessatz wird für 155 Personen unabhängig von der tatsächlichen Belegung ge- zahlt (Garantietagessatz). Er soll sämtliche Fixkosten sowie die verbrauchsabhängigen Kos- ten für 155 Personen beinhalten. Er ist in dem Preisblatt aufzuschlüsseln. Hinweise zu den einzelnen Positionen finden sich im folgenden Abschnitt 2).

Belegungsabhängiger Tagessatz Für eine Mehrbelegung (ab 156 Personen) wird der zweite Tagessatz nach Vorlage einer ent- sprechenden Rechnung, auf Grundlage der tatsächlichen Übernachtungen, gezahlt. Dieser Tagessatz soll die tatsächlich entstehenden, zusätzlichen verbrauchsabhängigen Kosten pro Person decken (belegungsabhängiger Tagessatz). Die Angabe von 22 belegungsabhängigen Plätzen dient nur zur Kalkulation der Kosten im Angebot und lässt keinen Rückschluss auf die Anzahl der tatsächlich belegungsabhängigen Plätze zu. Es kann jedoch nicht zu einer Belegung mit mehr als 192 Personen kommen.

Das Preisblatt ist entsprechend strukturiert und dient zur Übersicht des Angebotes. Sämtliche Kosten sind darin als Nettopreise, d. h. ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), in Euro in das Preisblatt einzutragen. Alle Beträge sind auf zwei Nachkommastellen zu runden. Soweit das Angebot der Umsatzsteuer unterliegt, ist diese am Ende des Preisblattes in einem Betrag gesondert auszuwerfen. Soweit unterschiedliche (Mehrwert-) Steuersätze in Betracht kommen, sind diese auf einem gesonderten Blatt aufgeschlüsselt nach Positionen, Prozents- ätzen und Beträgen aufzuführen.

Als Angebotspreis gelten die jeweiligen in den entsprechenden Feldern eingetragenen Brutto- tagessätze. Diese werden vertraglich vereinbart. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der Gesamtpreis, der auf Grundlage des Garantietagessatzes für 155 Plätze und des belegungs- abhängigen Tagessatzes für 22 Plätze für die gesamte Laufzeit anfällt (siehe Preisblatt Teil III. Gesamtpreis).

Rundungsfehler sowie Additions- und Multiplikationsfehler in dem Preisblatt werden entspre- chend des maßgebenden Netto-Betrages pro Person / Tag korrigiert.

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  1. Hinweise zu den einzelnen Positionen des Preisblattes

Personalkosten

Von dem/der Betreiber/-in eingesetztes Personal, das in der Einrichtung als Leitung, Sozialar- beiter*in oder im Hausdienst eingesetzt wird, hat ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a Bundeszentralregister (BZRG) vorzulegen. Auch die von dem/der Betreiber/-in neben- oder ehrenamtlich eingesetzten Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, haben ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a BZRG vorzulegen.

Damit soll erreicht werden, dass Personen, die insbesondere wegen einer in § 72 a SGB VIII (in der jeweils gültigen Fassung) genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind,

  • nicht mit der hauptamtlich, neben- oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung und / oder Betreuung / Ausbildung Minderjähriger betraut werden,
  • keine Tätigkeit ausüben, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minder- jährig aufzunehmen.

Alle fünf Jahre ist ein neues, erweitertes Zeugnis vorzulegen. Der/Die Betreiber/-in überprüft das Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird bei der Meldebehörde des Haupt- bzw. Ne- benwohnsitzes desder Mitarbeitersin beantragt. Zur Beantragung erhält derdie Mitarbei- terin von dem/der Betreiber/-in oder dem Nachunternehmen gemäß § 30 a Abs. 2 BZRG eine schriftliche Bestätigung darüber, dass er ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, da er die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG erfüllt.

Die Kosten für das zu erbringende Führungszeugnis trägt der/die Betreiber/-in. Für ehrenamt- lich eingesetzte Personen ist das erweiterte Führungszeugnis kostenlos, wenn in der oben genannten Bestätigung zur Antragstellung der ehrenamtliche Einsatz eingetragen ist.

Das Führungszeugnis ist zu Vertragsbeginn mit einer Frist von 4 Wochen unaufgefordert per E-Mail unter 56.24@hannover-stadt.de vorzulegen.

Zu Position 1.1. – Sozialarbeit / Heimleitung

Hier sind die, von dem/der Betreiber/-in zu kalkulierenden, Personalkosten für die im Vertrag vorgegebenen Stunden der sozialen Betreuung anzugeben. Es muss eine Wochenarbeitszeit von 200 Stunden abgedeckt werden. Diese Stunden können von einer unbestimmten Anzahl von Mitarbeiterinnen in Voll- und Teilzeit erbracht werden. In den 200 Stunden sind die Stun- den für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben enthalten. 200 Stunden sind mit staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder Mitarbeiterinnen mit einem Abschluss in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaf- ten, Sozial- und Organisationspädagogik, Soziologie, Erziehungswissenschaften, Bildungs- wissenschaften, Psychologie oder Sozialpsychologie zu besetzen. Sofern diese Qualifikatio- nen im Ausland erworben sein sollten, ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für auslän- disches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Sofern derdie Mitarbeiterin zum Zwecke der staatlichen Anerkennung, also als Anerkennungspraktikantin eingestellt wird, erkennt der FB diesen nur mit der Hälfte seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit an. Sofern Student*innen des dualen Studienganges der Sozialen Arbeit eingesetzt werden sollen, erkennt der FB diese

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mit der Hälfte seinerihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit an, wenn diese bei Arbeitsbe- ginn in der Unterkunft mindestens 1,5 Jahre des Studiums/Ausbildung absolviert haben (Nach- weise müssen vor Arbeitsantritt unaufgefordert vorgelegt werden). Abweichungen von diesen Qualifikationen sind nur mit schriftlicher Ausnahmegenehmigung des FB vor Arbeitsaufnahme der Person in der Unterkunft möglich. In der Unterkunft können maximal 100 Wochenstunden mit Mitarbeiterinnen mit Ausnahmegenehmigung besetzt sein. Diese Mitarbeiterinnen kön- nen nicht die Aufgabe der Heimleitung wahrnehmen, es sei denn, dieser hat bereits für min- destens zwei Jahre die Aufgabe der Heimleitung in einer Unterkunft wahrgenommen. Bei der schriftlichen Ausnahmegenehmigung ist anzugeben, dass derdie Mitarbeiterin als Heimlei- tung eingesetzt werden soll. Des Weiteren ist die mindestens zweijährige Aufgabenwahrneh- mung als Heimleitung in einer Unterkunft durch Benennung der Unterkunft mit Angabe des Zeitraumes der Aufgabenwahrnehmung als Heimleitung nachzuweisen.

Sofern eine tarifvertragliche Regelung zur Vergütung besteht, hat diese Anwendung zu finden. Ansonsten ist hier der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn (derzeit 13,90 € brutto, ab dem 01.01.2027 14,60 € brutto) nicht zu unterschreiten.

Da der/die Betreiber/-in sicherzustellen hat, dass unabhängig von Urlaubs- und Krankheitsfäl- len sowie anderen Abwesenheitszeiten des Personals (z. B. Fortbildungen) ab dem ersten Abwesenheitstag eine soziale Betreuung gewährleistet wird, sind eventuell notwendige Mehr- kosten für Vertretungspersonal ebenfalls zu berücksichtigen. In Krankheitsfällen kann die Ver- tretung auch ab dem zweiten Abwesenheitstag erfolgen. Sollte eine Schicht nicht oder nicht pünktlich besetzt werden können, ist die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich oder telefo- nisch zu informieren.

Nach Betriebsbeginn sind dem FB, OE 56.24, die Namen der in der Unterkunft eingesetzten Sozialarbeiterinnen und der Heimleitung, Nachweise über die oben geforderten Qualifikatio- nen der eingesetzten Mitarbeiterinnen sowie die Nachweise über die geforderten Erfahrungen in der Arbeit mit Spätaussiedlerinnen, Asylbewerberinnen oder Flüchtlingen unaufgefordert vorzulegen.

Sofern die Unterkunft über einen längeren Zeitraum überbelegt wird, liegt es im Ermessen der Landeshauptstadt Hannover, eine weitere soziale Betreuung einzusetzen. Für diesen Fall ver- pflichtet sich der/die Betreiber/-in eine weitere Stelle der sozialen Betreuung (mit 20 Wochen- stunden) zu den im BV gültigen Konditionen und Verpflichtungen einzusetzen. Ein Anspruch des Betreibers/der Betreiberin bei Mehrbelegung besteht jedoch nicht.

Zu Position 1.2. – Hausdienst

Hier sind die Kosten für den Hausdienst zu kalkulieren. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stun- den. DerDie Hausmeisterin bzw. der Hausdienst wird von Montag bis Freitag eingesetzt und führt ausschließlich Hausmeistertätigkeiten aus. Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene mindestens drei- jährige handwerkliche Berufsausbildung.

Kosten für Gebäude / Inventar

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Zu Position 2.1. – Instandhaltung der technischen Anlagen, des anlagentechnischen Brand- schutzes und des baulichen Brandschutzes

Hier sind die Kosten für die Instandhaltung der technischen Anlagen, des anlagentechnischen sowie des baulichen Brandschutzes zu kalkulieren. Grundlage dafür sind der beigefügte BV, die Anlage 2 des BV sowie das bei Betriebsbeginn zu erstellende Übergabeprotokoll. Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Anlagen zu Betriebsbeginn.

Die über die kalkulierten Kosten hinausgehende Erstattung sowie die Rückforderung von evtl. nicht benötigten Beträgen werden hiermit ausgeschlossen. Die Durchführung von Instandhal- tungsmaßnahmen ist jedoch auch über die kalkulierten Beträge hinaus vorzunehmen, soweit diese – dem Vertrag nach – erforderlich sind. Das entsprechende Kostenrisiko trägt der/die Betreiber/-in.

Zu Position 2.2. – Instandhaltung und Ersatzbeschaffung von Teilen der baulichen Anlage, von festen Einbauten sowie des Inventars

Hier sind die Kosten für die Instandhaltung und die Ersatzbeschaffung von Teilen der bauli- chen Anlage, von festen Einbauten sowie von dem Inventar zu kalkulieren. Grundlage dafür sind der beigefügte BV, die Anlage 2 des BV sowie das bei Betriebsbeginn zu erstellende Übergabeprotokoll, welches Bestandteil des BV wird. Bei Betriebsbeginn wird ein entspre- chendes Übergabeprotokoll über den Zustand des Gebäudes und der Anlagen erstellt. Dieses Protokoll dokumentiert zudem die Art und Menge sowie den Zustand des Inventars. Es gibt somit den Zustand wieder, in welchem der/die Betreiber/-in das Gebäude und das Inventar während der gesamten Laufzeit des Vertrages halten muss. Der/Die Betreiber/-in hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Betriebszeit gebrauchs- und funktionsfähiges Inventar in gleicher Art und Menge vorhanden ist. Sofern nach Vertragsende nicht gebrauchs- und funktionsfähiges Inventar vorhanden ist oder Inventar fehlt, muss der/die Betreiber/-in die- ses als Geldwert ersetzen. Der dem FB zu zahlende Geldwert je Inventarteil ist der Anlage 7 des BV zu entnehmen. Die Auflistung des Inventars in Anlage 7 des BV lässt keinen Rück- schluss auf tatsächlich vorhandenen Inventar in der Unterkunft zu. Diese dient lediglich zum Ablesen der Geldwerte.

Die Ausstattung der Büroräume erfolgt mit Mobiliar durch den/die Betreiber/-in. Nach Vertrags- ende ist das Mobiliar durch den/die Betreiber/-in wieder zu entfernen. Entsprechende Ab- schreibungsbeträge sind zu kalkulieren. Ferner ist der Wäschewaschraum mit 16 Waschmaschinen und 16 Trocknern vom/von der Betreiber/-in auszustatten. Die Geräte müssen voll gebrauchs- und funktionsfähig sein. Die Geräte sind zudem vom/ von der Betreiber/-in aufzustellen und anzuschließen. Die Waschma- schinen müssen ein Aquastop besitzen. Nach Vertragsende sind die Geräte durch den/die Betreiber/in zu demontieren und wieder zu entfernen. Entsprechende Abschreibungsbeträge sind auch hier zu kalkulieren.

Die über die kalkulierten Kosten hinausgehende Erstattung sowie die Rückforderung von evtl. nicht benötigten Beträgen werden hiermit ausgeschlossen. Die Durchführung von Instandhal- tungsmaßnahmen ist jedoch auch über die kalkulierten Beträge hinaus vorzunehmen, soweit

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diese – dem Vertrag nach – erforderlich sind. Das entsprechende Kostenrisiko trägt der/die Betreiber/-in.

Zu Position 2.3. – Schönheitsreparaturen

Hier sind die Kosten für die Schönheitsreparaturen im Gebäude zu kalkulieren. Diese umfas- sen sowohl eine komplette Renovierung der Bewohnerinnenzimmer nach jedem Auszug (insb. einen malertechnischen Anstrich der Wände und Decken) als auch Schönheitsrepara- turen in den Gemeinschaftsräumen und in den Büros nach Bedarf, die jedoch spätestens vor Abgabe der Unterkunft vorzunehmen sind. Grundlage dafür sind der beigefügte BV, die Anlage 2 des BV sowie das bei Betriebsbeginn zu erstellende Übergabeprotokoll. Bei den Schönheits- reparaturen handelt es sich um eine rein dekorative Gestaltung, bei der das Aussehen eines Gegenstandes bzw. eines Raumes verbessert wird und oberflächliche Schäden behoben wer- den. Des Weiteren ist bei bewohnten Wohneinheiten, die einen nicht sauberen und hygienischen Zustand aufweisen, eine Zwischenrenovierung durchzuführen. In diesem Fall ist derdie Be- wohner*in in ein freies Zimmer umzusetzen. Bei Zweifeln in der Zustandsbewertung entschei- det die Landeshauptstadt Hannover, OE 56.2. Die über die kalkulierten Kosten hinausgehende Erstattung sowie die Rückforderung von evtl. nicht benötigten Beträgen werden hiermit ausgeschlossen. Die Durchführung von Schönheits- reparaturen ist jedoch auch über die kalkulierten Beträge hinaus vorzunehmen, soweit diese – dem Vertrag nach – erforderlich sind. Das entsprechende Kostenrisiko trägt der/die Betrei- ber/-in.

Der bisherige Betreiber kam im Betriebs- und Nutzungszeitraum zwischen dem 01.04.2023 und 13.03.2026 (Zeitpunkt der Anfrage) für Schäden zu den Positionen 2.1 - 2.3 in Höhe von insgesamt 95.000,00 € auf.

Sachkosten

Zu Position 3.1. – Verwaltungsmittel und Wirtschaftsbedarf

Hier sind die Kosten für die Verwaltungsmittel (z. B. Bürobedarf) und für den Wirtschaftsbedarf (z. B. Kosten des Bettwäschetausches, Kosten des Ersatzes von Erstausstattungen etc.) zu kalkulieren. Sofern nach Vertragsende Erstausstattung fehlt, muss der/die Betreiber/-in diese als Geldwert ersetzen. Der dem FB zu zahlende Geldwert je Erstausstattungsteil ist der Anlage 7 des BV zu entnehmen. Die Auflistung der Erstausstattung in Anlage 7 des BV lässt keinen Rück- schluss auf tatsächlich vorhandene Erstausstattung in der Unterkunft zu. Diese dient lediglich zum Ablesen der Geldwerte.

3.2.1. – Abfall

Hier sind die Kosten für die Abfallbeseitigung (Anschlusszwang bei aha) zu kalkulieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wertstoffe nach Restmüll, Papier, gelber Sack und Biomüll zu trennen und derartig zu entsorgen sind. Das Volumen bestimmt der/die Betreiber/-in.

3.2.2. – Sperrmüll

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Hier sind die Kosten für die ggf. anfallende Beseitigung von Sperrmüll zu kalkulieren.

Zu Position 3.3 – Pflege und Kontrolle der Unterkunft inkl. des dazugehörigen Grundstückes

Hier sind die Kosten für die Pflege und die Kontrolle der Unterkunft inkl. des dazugehörigen Grundstückes zu kalkulieren. Die genauen Inhalte sind dem BV sowie den Anlagen 2 und 3 des BV zu entnehmen.

Zu Position 3.4. – Versicherungen

Der FB oder der/die Eigentümer/-in hat eine Feuerversicherung abgeschlossen. Dem/Der Betreiber/-in wird der Abschluss einer Betriebshaftpflicht- und einer Inventarversi- cherung empfohlen. Hier sind die Kosten für diese und evtl. weitere Versicherungen zu kalku- lieren.

Zu Position 3.5. – Sachkosten der sozialen Betreuung

Hier sind Sachkosten der sozialen Betreuung (ohne Personal- und Betriebskosten) zu kalku- lieren, die für die Umsetzung des inhaltlichen Konzeptes zur Betreuung der Spätaussiedlerin- nen, Asylbewerberinnen und Flüchtlinge notwendig sind.

Gemeinkosten

Zu Position 4 – Gemeinkosten

Hier sind alle Kosten anzugeben, welche nicht direkt dem Betrieb der Unterkunft zugeordnet werden können. Dies umfasst beispielsweise anteilige Personal- und Sachkosten für den Be- trieb einer Firmenzentrale, Kosten für einen Fuhrpark, Verwaltungskosten etc.

  1. Kriterien für die Zuschlagserteilung (Los 1)

Bei der Bewertung der Angebote werden sowohl der Angebotspreis als auch das inhaltliche Konzept zur sozialen Betreuung berücksichtigt.

3.1) Angebotspreis Bewertet wird jeweils der Gesamtpreis, der auf Grundlage des Garantietagessatzes und des belegungsabhängigen Tagessatzes für die jeweiligen Plätze für die gesamte Laufzeit anfällt (siehe Preisblatt Teil III. Gesamtpreis). Dafür werden die Angebotspreise in Punkte von 0 bis 35 umgerechnet. Das preisgünstigste Angebot erhält 35 Punkte. Die übrigen Angebotspreise werden entsprechend ihrer prozentua- len Abweichung vom günstigsten Angebot bewertet. So führt beispielsweise eine Abweichung um 10 % zu einer Bewertung mit 31,5 Punkten (= 35 Punkte – 35 Punkte * 10 %). Angebote mit einer Abweichung von über 100 % werden mit 0 Punkten bewertet. Die Punkte für den Preis gehen zu 35 % in die Gesamtpunktsumme ein.

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3.2) Konzept zur sozialen Betreuung

Inhalte Das Konzept über die angebotene Leistung der sozialen Betreuung der Spätaussiedlerinnen, Asylbewerberinnen und Flüchtlinge soll die fünf folgenden Teilbereiche erfassen und sicher- stellen:

  1. Soziale Beratung der untergebrachten Personen

  2. Betreuung der untergebrachten Personen

  3. Konfliktmanagement

  4. Vernetzung

  5. Qualität

Form Das Konzept ist auf 15 Seiten zu begrenzen (Format DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, mindestens einfacher Zeilenabstand). Alle darüberhinausgehenden Seiten werden nicht be- wertet.

Die Gliederung des Konzepts hat sich an der untenstehenden Bewertungsmatrix zu ori- entieren. Für jeden der fünf Teilbereiche der Bewertungsmatrix ist ein separates Kapitel an- zulegen. In dem jeweiligen Kapitel sind alle Inhalte vollständig darzustellen, die die Matrix für diesen Teilbereich fordert. Inhalte sind eindeutig genau dem zugehörigen Teilbereich zuzuord- nen und ausschließlich im entsprechenden Kapitel darzustellen (z. B. sind Inhalte zum Teilbe- reich „Soziale Beratung“ ausschließlich im Kapitel „Soziale Beratung“ darzustellen).

Bewertet werden ausschließlich die Inhalte, die im jeweils zugeordneten Kapitel dargestellt sind. Inhalte, die einem Teilbereich zuzuordnen sind, jedoch in einem anderen Kapitel darge- stellt werden, bleiben bei der Bewertung des betreffenden Teilbereichs unberücksichtigt.

Sofern die Kapitelstruktur nicht den Teilbereichen der Bewertungsmatrix entspricht, werden von der für das Konzept erzielten Rohpunktzahl (Punkte vor Gewichtung) pau- schal 2 Rohpunkte abgezogen; eine negative Punktwertung ist ausgeschlossen. Weicht die Darstellungsstruktur vollständig von der Bewertungsmatrix ab, kann das Konzept nicht oder nur eingeschränkt bewertet werden; dies kann im Ergebnis zu einer Bewertung mit 0 Rohpunkten führen.

Gewichtung Das inhaltliche Konzept zur sozialen Betreuung wird ebenfalls mit 35 Punkten, aufgeteilt auf die fünf o. g. Bereiche mit unterschiedlicher maximaler Punktzahl, bewertet. Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist nachfolgend beigefügt. Die Punkte für das inhaltliche Konzept zur sozi- alen Betreuung gehen zu 65 % in die Gesamtpunktsumme für Los 1 ein.

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3.3) Zuschlag Den Zuschlag von Los 1 erhält der/die Bieter/-in mit der größten Gesamtpunktsumme aus Preis und inhaltlichem Konzept.

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  1. Beratung
0 PunkteEin Konzept liegt vor, aber ohne Bezug auf den Bereich.
1 PunktInhalte werden genannt und / oder teilweise beschrieben.
2 PunkteDie Beratungsinhalte werden beschrieben und die Schwerpunkte herausgearbeitet. Ziele der sozialen Beratung werden beschrieben. Die Zielgruppe wurde nicht berücksichtigt oder verfehlt.
3 PunkteDie Beratungsinhalte werden beschrieben und die Schwerpunkte herausgearbeitet. Ziele der sozialen Beratung beschrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Die Methoden der sozialen Beratung werden genannt.
4 PunkteDie Beratungsinhalte werden beschrieben und die Schwerpunkte herausgearbeitet. Die Ziel- und Lebensplanung wird beschrieben. Ziele der sozialen Beratung beschrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Verschiedene Methoden werden praxisnah beschrieben. Die Einbindung der externen Fachberatungsstellen in die Beratungsarbeit wird be- schrieben. Besondere Beratungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben.
5 PunkteDie Beratungsinhalte werden beschrieben und die Schwerpunkte herausgearbeitet. Die Ziel- und Lebensplanung wird beschrieben. Ziele der sozialen Beratung beschrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Verschiedene Methoden werden praxisnah beschrieben Die Einbindung der externen Fachberatungsstellen in die Beratungsarbeit unter Be- rücksichtigung des sozialräumlichen Umfelds und der Zielgruppe wird beschrieben. Besondere Beratungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben. Der Beratungsprozess wird mit einem schematischen Ablauf praxisnah dargestellt. Die Evaluation der Beratungsarbeit wird beschrieben.
6 PunkteDie Beratungsinhalte werden beschrieben und die Schwerpunkte herausgearbeitet. Die Ziel- und Lebensplanung wird beschrieben. Ziele der sozialen Beratung beschrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Verschiedene Methoden werden praxisnah beschrieben Die Einbindung der externen Fachberatungsstellen in die Beratungsarbeit unter Be- rücksichtigung des sozialräumlichen Umfelds und der Zielgruppe wird anhand eines Beispiels beschrieben. Besondere Beratungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben. Der Beratungsprozess wird mit einem schematischen Ablauf praxisnah dargestellt. Die Evaluation der Beratungsarbeit unter Einbezug der Bewohner*innen und die Wei- terentwicklung des Beratungsangebots werden beschrieben. Probleme und Grenzen innerhalb der sozialen Beratung sowie Lösungsansätze wer- den dargestellt.
7 PunkteDie Beratungsinhalte werden beschrieben und die Schwerpunkte herausgearbeitet. Die Ziel- und Lebensplanung wird beschrieben. Ziele der sozialen Beratung beschrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Verschiedene Methoden werden praxisnah beschrieben Die Einbindung der externen Fachberatungsstellen in die Beratungsarbeit unter Be- rücksichtigung des sozialräumlichen Umfelds und der Zielgruppe wird anhand eines Beispiels beschrieben. Besondere Beratungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben. Der Beratungsprozess wird mit einem schematischen Ablauf praxisnah dargestellt. Die Evaluation der Beratungsarbeit unter Einbezug der Bewohnerinnen und die Wei- terentwicklung des Beratungsangebots werden beschrieben. Probleme und Grenzen innerhalb der sozialen Beratung sowie Lösungsansätze wer- den dargestellt. Es werden eigene Ideen für den Umgang mit Bewohnerinnen, die schon längere Zeit in der Unterkunft leben, aufgeführt.

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8 Punkte Die Beratungsinhalte werden beschrieben und die Schwerpunkte herausgearbeitet. Die Ziel- und Lebensplanung wird beschrieben. Ziele der sozialen Beratung beschrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Verschiedene Methoden werden praxisnah beschrieben Die Einbindung der externen Fachberatungsstellen in die Beratungsarbeit unter Be- rücksichtigung des sozialräumlichen Umfelds und der Zielgruppe wird anhand eines Beispiels beschrieben. Besondere Beratungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben. Der Beratungsprozess wird mit einem schematischen Ablauf praxisnah dargestellt. Die Evaluation der Beratungsarbeit unter Einbezug der Bewohnerinnen und die Wei- terentwicklung des Beratungsangebots werden beschrieben. Probleme und Grenzen innerhalb der sozialen Beratung sowie Lösungsansätze wer- den dargestellt. Es werden eigene Ideen für den Umgang mit Bewohnerinnen, die schon längere Zeit in der Unterkunft leben, aufgeführt. Der Teilbereich des Konzeptes verfügt über besonders gute Ansätze oder eigene Ideen.

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  1. Betreuung
0 PunkteEin Konzept liegt vor, aber ohne Bezug auf den Bereich.
1 PunktAngebote werden genannt oder teilweise beschrieben.
2 PunkteInhalte, Ziele und Nutzen der Angebote werden beschrieben. Die Zielgruppe wurde nicht berücksichtigt oder verfehlt.
3 PunkteInhalte, Ziele und Nutzen der Angebote werden beschrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Die Planung sowie die Bedarfsanalyse und Umsetzung der Angebote werden beschrie- ben.
4 PunkteInhalte, Ziele und Nutzen sowie der methodische Ansatz der Angebote werden be- schrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Die Planung sowie die Bedarfsanalyse und Umsetzung der Angebote werden beschrie- ben und dabei wird die Beteiligung der Bewohner*innen deutlich. Besondere Betreuungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben.
5 PunkteInhalte, Ziele und Nutzen sowie der methodische Ansatz der Angebote werden be- schrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Die Planung sowie die Bedarfsanalyse und Umsetzung der Angebote werden beschrie- ben und dabei wird die Beteiligung der Bewohnerinnen deutlich. Besondere Betreuungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben. Es wird dargestellt, welche Angebote von den Sozialarbeiterinnen der Unterkunft und welche Angebote von Externen (Ehrenamtliche, Fachstellen, Kooperationen) in der Un- terkunft durchgeführt werden. Die Evaluation der Betreuungsangebote wird beschrieben.
6 PunkteInhalte, Ziele und Nutzen sowie der methodische Ansatz der Angebote werden be- schrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Die Planung sowie die Bedarfsanalyse und Umsetzung der Angebote werden beschrie- ben und dabei wird die Beteiligung der Bewohnerinnen deutlich. Besondere Betreuungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben. Es wird dargestellt, welche Angebote von den Sozialarbeiterinnen der Unterkunft und welche Angebote von Externen (Ehrenamtliche, Fachstellen, Kooperationen) in der Un- terkunft durchgeführt werden. Die Evaluation der Betreuungsarbeit unter Einbezug der Bewohner*innen und die Wei- terentwicklung des Betreuungsangebots werden beschrieben.
7 PunkteInhalte, Ziele und Nutzen sowie der methodische Ansatz der Angebote werden be- schrieben. Die Zielgruppe wird berücksichtigt und richtig erfasst. Die Planung sowie die Bedarfsanalyse und Umsetzung der Angebote werden beschrie- ben und dabei wird die Beteiligung der Bewohnerinnen deutlich. Besondere Betreuungsangebote für Schutzbedürftige werden beschrieben. Es wird dargestellt, welche Angebote von den Sozialarbeiterinnen der Unterkunft und welche Angebote von Externen (Ehrenamtliche, Fachstellen, Kooperationen) in der Un- terkunft durchgeführt werden. Die Evaluation der Betreuungsarbeit unter Einbezug der Bewohner*innen und die Wei- terentwicklung des Betreuungsangebots werden beschrieben. Der Teilbereich des Konzeptes verfügt über besonders gute Ansätze oder eigene Ideen.

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  1. Konfliktmanagement
0 PunkteKonzept liegt vor, aber ohne Bezug auf den Bereich.
1 PunktDer Umgang mit Konfliktsituationen und Regelverstößen wird teilweise beschrieben.
2 PunkteDer Umgang mit Konfliktsituationen und Regelverstößen wird gut beschrieben. Dabei wird die Zielgruppe berücksichtigt. Es wird dargestellt, wie die Konflikte dokumentiert, im Nachgang aufgearbeitet und Lö- sungen gefunden werden.
3 PunkteDer Umgang mit Konfliktsituationen und Regelverstößen wird gut beschrieben. Dabei wird die Zielgruppe berücksichtigt. Es wird dargestellt, wie die Konflikte dokumentiert, im Nachgang aufgearbeitet und Lö- sungen gefunden werden. Präventionsmaßnahmen zur Konfliktvermeidung, ggf. unter Abgrenzung der Zielgrup- pen, werden erörtert.
4 PunkteDer Umgang mit Konfliktsituationen und Regelverstößen wird gut beschrieben. Dabei wird die Zielgruppe berücksichtigt. Es wird dargestellt, wie die Konflikte dokumentiert, im Nachgang aufgearbeitet und Lö- sungen gefunden werden. Präventionsmaßnahmen zur Konfliktvermeidung, ggf. unter Abgrenzung der Zielgrup- pen, werden erörtert. Maßnahmen für ein friedliches und interkulturelles Zusammenleben unter Beteiligung der Bewohner*innen werden aufgezeigt.
5 PunkteDer Umgang mit Konfliktsituationen und Regelverstößen wird gut beschrieben. Dabei wird die Zielgruppe berücksichtigt. Es wird dargestellt, wie die Konflikte dokumentiert, im Nachgang aufgearbeitet und Lö- sungen gefunden werden. Präventionsmaßnahmen zur Konfliktvermeidung, ggf. unter Abgrenzung der Zielgrup- pen, werden erörtert. Maßnahmen für ein friedliches und interkulturelles Zusammenleben unter Beteiligung der Bewohnerinnen werden aufgezeigt. Bei der Beteiligung der Bewohnerinnen wird der Nutzen für sie besonders hervorgehoben. Es wird ein schematischer Verfahrensablauf bei Konflikten dargestellt.
6 PunkteDer Umgang mit Konfliktsituationen und Regelverstößen wird gut beschrieben. Dabei wird die Zielgruppe berücksichtigt. Es wird dargestellt, wie die Konflikte dokumentiert, im Nachgang aufgearbeitet und Lö- sungen gefunden werden. Präventionsmaßnahmen zur Konfliktvermeidung, ggf. unter Abgrenzung der Zielgrup- pen, werden erörtert. Maßnahmen für ein friedliches und interkulturelles Zusammenleben unter Beteiligung der Bewohnerinnen werden aufgezeigt. Bei der Beteiligung der Bewohnerinnen wird der Nutzen für sie besonders hervorgehoben. Es wird ein schematischer Verfahrensablauf bei Konflikten dargestellt. Der Teilbereich des Konzeptes verfügt über besonders gute Ansätze oder eigene Ideen.

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  1. Vernetzung
0 PunkteKonzept liegt vor, aber ohne Bezug auf den Bereich.
1 PunktDie Kooperationspartner/-innen werden genannt.
2 PunkteDie Weiterleitung an externe Kooperationsberatungsstellen wird dargestellt. Die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft wird beschrieben.
3 PunkteDie Weiterleitung an externe Kooperationsberatungsstellen und Betreuungsstellen wird dargestellt. Die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft wird beschrieben. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen wird beschrieben.
4 PunkteDie Weiterleitung an externe Kooperationsberatungsstellen und Betreuungsstellen wird dargestellt. Die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft und die Funktion der Sozialarbeit hierbei wird beschrieben. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und die Gewinnung von Ehrenamtlichen wird beschrieben. Es wird dargestellt, wie die Akzeptanz der Unterkunft im Stadtteil durch die Öffentlich- keits- und Gremienarbeit gefördert wird.
5 PunkteDie Weiterleitung an externe Kooperationsberatungsstellen und Betreuungsstellen wird dargestellt. Die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft und die Funktion der Sozialarbeit hierbei wird beschrieben. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und die Gewinnung von Ehrenamtlichen wird beschrieben. Es wird dargestellt, wie die Akzeptanz der Unterkunft im Stadtteil durch die Öffentlich- keits- und Gremienarbeit gefördert wird und die Funktion der Sozialarbeit hierbei wird beschrieben. Die Bewohner*innen werden bei Öffentlichkeitsarbeit mit einbezogen.
6 PunkteDie Weiterleitung an externe Kooperationsberatungsstellen und Betreuungsstellen wird dargestellt. Die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft und die Funktion der Sozialarbeit hierbei wird beschrieben. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und die Gewinnung von Ehrenamtlichen wird beschrieben. Es wird dargestellt, wie die Akzeptanz der Unterkunft im Stadtteil durch die Öffentlich- keits- und Gremienarbeit gefördert wird und die Funktion der Sozialarbeit hierbei wird beschrieben. Die Bewohner*innen werden bei Öffentlichkeitsarbeit mit einbezogen. Die Medienarbeit des/der Betreibers/-in und durch die Unterkunft selbst werden darge- legt. Die Evaluation und die Weiterentwicklung der Vernetzung wird beschrieben.
7 PunkteDie Weiterleitung an externe Kooperationsberatungsstellen und Betreuungsstellen wird dargestellt. Die Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft und die Funktion der Sozialarbeit hierbei wird beschrieben. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und die Gewinnung von Ehrenamtlichen wird beschrieben. Es wird dargestellt, wie die Akzeptanz der Unterkunft im Stadtteil durch die Öffentlich- keits- und Gremienarbeit gefördert wird und die Funktion der Sozialarbeit hierbei wird beschrieben. Die Bewohner*innen werden bei Öffentlichkeitsarbeit mit einbezogen. Die Medienarbeit des/der Betreibers/-in und durch die Unterkunft selbst werden darge- legt. Die Evaluation und die Weiterentwicklung der Vernetzung wird beschrieben. Der Teilbereich des Konzeptes verfügt über besonders gute Ansätze oder eigene Ideen.

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  1. Qualität
0 PunkteEin Konzept liegt vor, aber ohne Bezug auf den Bereich.
1 PunktDas Qualitätsmanagement wird teilweise beschrieben.
2 PunkteDas Qualitätsmanagement wird beschrieben. Die Einarbeitung der Mitarbeiter*innen wird dargestellt.
3 PunkteDas Qualitätsmanagement wird beschrieben. Das Einarbeitungskonzept wird für alle Berufsgruppen dargestellt. Die Fortbildungsinhalte und Häufigkeiten werden aufgeführt. Die Dokumentation der sozialen Arbeit wird erläutert.
4 PunkteDas Qualitätsmanagement wird beschrieben. Das Einarbeitungskonzept wird für alle Berufsgruppen dargestellt. Die Fortbildungen werden mit Angaben zu Inhalten, Qualität, Häufigkeit sowie Be- rufsgruppen (auch Ehrenamtliche) aufgeführt. Die Dokumentation der sozialen Arbeit wird erläutert. Es wird eine für die Mitarbeiter*innen verpflichtende Supervision angeboten.
5 PunkteDas Qualitätsmanagement wird beschrieben. Das Einarbeitungskonzept wird für alle Berufsgruppen dargestellt. Die Teilnahme an den Fortbildungen erfolgt mehrmals pro Jahr. Die Fortbildungen werden mit Angaben zu verschiedensten Inhalten, Qualität, Häu- figkeit sowie Berufsgruppen (auch Ehrenamtliche) aufgeführt. Die Dokumentation der sozialen Arbeit wird erläutert. Die für die Mitarbeiter*innen verpflichtende Supervision wird je nach Bedarf als Ein- zel- oder Gruppensitzung angeboten. Es erfolgt eine Angabe über die interne und/oder externe Durchführung sowie zur Häufigkeit. Maßnahmen zur Personalbindung werden erörtert.
6 PunkteDas Qualitätsmanagement wird unter besonderer Berücksichtigung der Evaluation und Weiterentwicklung beschrieben. Das Einarbeitungskonzept wird für alle Berufsgruppen dargestellt. Die Teilnahme an den Fortbildungen erfolgt mehrmals pro Jahr. Die Fortbildungen werden mit Angaben zu verschiedensten Inhalten, Qualität, Häu- figkeit sowie Berufsgruppen (auch Ehrenamtliche) aufgeführt. Die Dokumentation der sozialen Arbeit wird erläutert. Die für die Mitarbeiter*innen verpflichtende Supervision wird je nach Bedarf als Ein- zel- oder Gruppensitzung angeboten. Es erfolgt eine Angabe über die interne und/oder externe Durchführung sowie zur Häufigkeit (mindestens 4x pro Jahr). Maßnahmen zur Personalbindung werden erörtert.
7 PunkteDas Qualitätsmanagement wird unter besonderer Berücksichtigung der Evaluation und Weiterentwicklung beschrieben. Das Einarbeitungskonzept wird für alle Berufsgruppen dargestellt. Die Teilnahme an den Fortbildungen erfolgt mehrmals pro Jahr. Die Fortbildungen werden mit Angaben zu verschiedensten Inhalten, Qualität, Häu- figkeit sowie Berufsgruppen (auch Ehrenamtliche) aufgeführt. Die Dokumentation der sozialen Arbeit wird erläutert. Die für die Mitarbeiter*innen verpflichtende Supervision wird je nach Bedarf als Ein- zel- oder Gruppensitzung angeboten. Es erfolgt eine Angabe über die interne und/oder externe Durchführung sowie zur Häufigkeit (mindestens 4x pro Jahr). Maßnahmen zur Personalbindung werden erörtert. Der Teilbereich des Konzeptes verfügt über besonders gute Ansätze oder eigene Ideen.

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Los 2 – Reinigung

  1. Allgemeine Hinweise

Die zu erbringende Leistung umfasst die Reinigung des Gebäudes.

Mit Abgabe eines Angebotes muss der/die Auftragnehmer/-in ein Konzept über die angebo- tene Leistung der Reinigung des Gebäudes (Reinigungskonzept) abgeben. Dieses Konzept wird bei der Angebotswertung nach Maßgabe der Bewertungsmatrix bewertet, die unter Ab- schnitt 3 (von Los 2 – Reinigung) erläutert ist.

Das Konzept ist auf 3 Seiten zu begrenzen. Alle darüberhinausgehenden Seiten werden nicht bewertet. Es ist als Format DIN-A4, die Schriftart ARIAL und die Schriftgröße 11 zu verwenden. Der Zeilenabstand soll mindestens 1 betragen.

Der geforderte Personaleinsatz ist zwingend zu erfüllen.

Eine genaue Beschreibung, der von dem/der Auftragnehmer/-in zu erbringenden Leistungen, ist dem „Vertrag über die Reinigung der Spätaussiedler*innen - und Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße 25 A“ und der dazugehörigen Anlage zu entnehmen. Dieser Vertrag ist bindend. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

Die für die Reinigung des Gebäudes entstehenden Kosten sind als monatlicher Preis anzuge- ben. Neben den Personalkosten ist auch der Wirtschaftsbedarf (z. B. Reinigungsmittel und - geräte, Toiletten- und Handtuchpapier bei Gemeinschaftssanitäranlagen etc.) einzukalkulie- ren. Das beigefügte Preisblatt ist auszufüllen. Dabei sind alle Beträge auf zwei Nachkommastellen zu runden. Soweit das Angebot der Umsatzsteuer unterliegt, ist diese am Ende des Preisblat- tes in einem Betrag besonders auszuwerfen. Bewertet wird der Gesamtpreis. Rundungs- und Rechenfehler werden auf Basis der angebotenen Nettopreise korrigiert.

  1. Personal

Einsatz

Die Wochenarbeitszeit beträgt 20 Stunden für die Unterhaltsreinigung. Reinigungsarbeiten er- folgen durch das Reinigungspersonal von Montag bis Freitag gemäß den Ausführungen im Vertrag und der Anlage 1A des Vertrages. Für die Glas- und Fassadenreinigung sind extra Stunden zu berücksichtigen. In Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie anderen Abwesenheitszeiten des Personals (z. B. bei Fortbildungen) ist ab dem ersten Abwesenheitstag eine Vertretung zu stellen. Sollte eine Schicht nicht oder nicht pünktlich besetzt werden können, ist die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich oder telefonisch zu informieren.

Die Arbeitszeit ist elektronisch zu erfassen und dem FB monatlich als Liste im PDF- oder einem vergleichbaren Format nachzuweisen.

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Sprachniveau

Das eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau A2 beherrschen. Ein entsprechender Nachweis ist dem FB unaufgefordert vorzulegen.

Sonstiges

Nach Betriebsübernahme/- beginn ist zudem eine einmalige Grundreinigung gemäß Anlage 1 B des Vertrages durchzuführen. Die Kosten dieser Grundreinigung sind hier zu kalkulieren.

Dem Reinigungspersonal ist es nicht gestattet, Arbeitskleidung oder sonstiges in den Wasch- maschinen der Unterkunft zu reinigen. Auch dürfen keine Waschmaschinen oder Trockner für das Reinigungspersonal in der Unterkunft aufgestellt werden.

  1. Kriterien für die Zuschlagserteilung (Los 2)

Bei der Bewertung der Angebote werden sowohl der Angebotspreis als auch das Reinigungs- konzept berücksichtigt.

Dabei werden die Angebotspreise in Punkte von 0 bis 20 umgerechnet. Das preisgünstigste Angebot erhält 20 Punkte. Die übrigen Angebotspreise werden entsprechend ihrer prozentua- len Abweichung vom günstigsten Angebot bewertet. So führt beispielsweise eine Abweichung um 10 % zu einer Bewertung mit 18 Punkten (= 20 Punkte – 20 Punkte * 10 %). Angebote mit einer Abweichung von über 100 % werden mit 0 Punkten bewertet. Die Punkte für den Preis gehen zu 50 % in die Gesamtpunktsumme ein.

Das Reinigungskonzept wird ebenfalls mit (maximal) 20 Punkten bewertet. Zwischenpunkte sind hierbei nicht möglich. Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist nachfolgend beigefügt (Be- wertungen des Konzeptes über die angebotene Leistung der Reinigung des Gebäudes). Die Punkte für das Reinigungskonzept gehen zu 50 % in die Gesamtpunktsumme für Los 2 ein.

Den Zuschlag von Los 2 erhält der/die Bieter/-in mit der größten Gesamtpunktsumme aus Preis und Konzept.

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Bewertungen des Konzeptes über die angebotene Leistung der Reinigung des Gebäudes

ungenügend (0 Punkte)ausreichend (5 Punkte)befriedigend (10 Punkte)gut (15 Punkte)sehr gut (20 Punkte)
Es wird nicht auf die Anforderungen ein- gegangen.Teilaspekte werden gut beschrieben.Der Umweltschutz in der Reinigung wird erör- tert. Qualifikationen (Sprachniveau, Berufserfah- rung u.Ä.) des eingesetzten Personals werden beschrieben. Die Mitarbeiter*innen werden nach einem Plan eingearbeitet. Es werden detaillierte Angaben zu Fortbildun- gen hinsichtlich Inhalt und Häufigkeit gemacht.Zusätzlich zu den Mindestanforderun- gen wird das Quali- tätsmanagement be- schrieben.Es werden neben den Anforderungen eigene Ideen, Hand- lungsweisen o.Ä. eingebracht und um- gesetzt.

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Los 3 – Bewachung

  1. Auftragsgegenstand

Die zu erbringende Leistung umfasst die Bewachung des Gebäudes und der Außenanlagen, den Pfortendienst, die Durchsetzung der Hausordnung, den Schutz von Leib, Leben, Gesund- heit und Eigentum der Bewohnenden und des in der Unterkunft eingesetzten Personals sowie die Schadens- und Gefahrenabwendung. In Abwesenheit der Heimleitung nimmt der Wach- dienst das Hausrecht wahr.

Eine genaue Beschreibung der von dem/der Auftragnehmer/-in zu erbringenden Leistungen ist dieser Leistungsbeschreibung und dem „Vertrag über die Bewachung der Spätaussied- ler*innen - und Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße 25 A“ zu entnehmen. Dieser Vertrag ist bindend. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden.

  1. Personal

2.1) Zuverlässigkeit Von dem/der Auftragnehmer/-in und ggf. beauftragten Nachunternehmern beschäftigtes Per- sonal, das in der Einrichtung im Wach- und Pfortendienst eingesetzt wird, hat ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 a Bundeszentralregister (BZRG) vorzulegen.

Damit soll erreicht werden, dass Personen, die insbesondere wegen einer in § 72 a SGB VIII (in der jeweils gültigen Fassung) genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind, keine Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen.

Alle fünf Jahre ist ein neues, erweitertes Zeugnis vorzulegen. Der/Die Auftragnehmer/-in bzw. das Nachunternehmen überprüft das Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird bei der Meldebehörde des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes desder Mitarbeitersin beantragt. Zur Be- antragung erhält derdie Mitarbeiterin von dem/der Auftragnehmer/-in oder dem Nachunter- nehmen gemäß § 30 a Abs. 2 BZRG eine schriftliche Bestätigung darüber, dass er*sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigt, da er die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG erfüllt.

Die Kosten für das zu erbringende Führungszeugnis trägt der/die Auftragnehmer/-in bzw. das Nachunternehmen.

2.2) Einsatz Die Wochenarbeitszeit beträgt 128 Stunden. Der Wach- und Pfortendienst ist so einzusetzen, dass immer eine Person von Montag bis Freitag außerhalb der Anwesenheitszeit der sozialen Arbeit, das heißt ab 16:30 Uhr bis 08:30 Uhr des Folgetages, sowie am Wochenende und an Feiertagen durchgehend (24 Stunden pro Tag) anwesend ist.

Zu Vertragsbeginn besteht für die Auftraggeberin einseitig die Möglichkeit den Leistungsum- fang um bis zu 54 Wochenstunden gem. „Vertrag über die Bewachung der Spätaussiedler*in- nen- und Flüchtlingsunterkunft Helmkestraße 25 A“ auf 182 Wochenstunden zu erhöhen, sollte gemäß der aktuellen Baugenehmigung eine dauerhaft besetzte Pforte/Meldezentrale an 24

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Stunden an 7 Tagen in der Woche vorgegeben sein, bis eine Änderung der Baugenehmigung erfolgt.

Diese 14 Wochenstunden bzw. 2 Stunden pro Tag beinhalten ausschließlich die Einsatzzeit während der Rundgänge, die Fahrtzeiten der zweiten Person sind hierin nicht inkludiert.

Es sind jeweils 2 Rundgänge am Tag und 2 Rundgänge in der Nacht durchzuführen. Dabei erfolgt je ein Rundgang in den folgenden Zeitfenstern: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr 02:00 Uhr bis 06:00 Uhr

Es ist darauf zu achten, dass die Rundgänge nicht direkt hintereinander durchgeführt werden. Zwischen zwei Rundgängen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einer Stunde liegen.

Der geforderte Personaleinsatz ist zwingend zu erfüllen. In Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie anderen Abwesenheitszeiten des Wachpersonals (z. B. bei Fortbildungen) ist ab dem ersten Abwesenheitstag eine Vertretung zu stellen. Sollte eine Schicht nicht oder nicht pünktlich besetzt werden können, ist die Auftraggeberin unver- züglich schriftlich oder telefonisch zu informieren.

Zum Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden führt der/die Auftragnehmer/-in eine Liste über die arbeitstäglich erbrachten Stunden. Diese ist mit der jeweiligen Monatsrechnung in schrift- licher oder elektronischer Form vorzulegen.

Der Stundenumfang kann sich während der Vertragslaufzeit durch Veränderung des Bele- gungsumfangs oder der Gegebenheiten vor Ort erweitern oder reduzieren. Der/Die Auftrag- nehmer/-in kann flexibel auf kurzfristige Änderungen des Leistungsumfangs reagieren.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die für den Wachdienst eingesetzten Mitarbei- ter*innen auch nachts nicht ruhen / schlafen dürfen, sondern aktiv für die Einhaltung einer Hausordnung, der Sicherheit in der Unterkunft, für eine Belegung und für Notfälle zur Verfü- gung stehen. Es sind unregelmäßige Kontrollgänge durchzuführen.

Während des Dienstes ist es dem Wachpersonal nicht erlaubt, private elektronische Geräte zu nutzen oder das Telefon oder das Internet der Auftraggeberin zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Verwendung von Kopf- oder Ohrhörern, auch zum Telefonieren, ist unzulässig.

Zudem ist die Einnahme von Alkohol und Betäubungsmitteln während der gesamten Dienstzeit untersagt, ebenso ein Dienstantritt im berauschten Zustand.

2.3) Sprachniveau und Qualifizierung der Sicherheitsmitarbeiter*innen

Das eingesetzte Personal muss die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau A2 beherrschen. Ein entsprechender Nachweis ist dem FB unaufgefordert vorzulegen.

Zudem ist der/die Auftragnehmer/-in verpflichtet, das eingesetzte Bewachungspersonal als Ersthelfer und Brandschutzhelfer/-in sowie in den Themen Deeskalation, Gewaltschutz, und interkulturelle Kompetenz zu schulen. Bei Vertragsantritt darf die Teilnahme an der Ersthelfer-

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und Brandschutzhelferschulung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Dies ist dem FB vor Ver- tragsantritt nachzuweisen. Die Ersthelfer- und Brandschutzhelferschulung ist alle zwei Jahre nachweislich aufzufrischen.

  1. Einjährige Erfahrung, DIN 77200-1 und Nachweise nach § 34a GewO

Es muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige Erfahrung der Bewachungstätigkeit einer Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkunft mitgesandt werden. Ein Nachweis ist beispielsweise eine Eigenerklärung des/der Bieters/Bieterin. Das Schreiben sollte beinhalten:

  • Angabe Unterkunft
  • Angabe Zeitraum; dieser hat für mindestens 12 Monate in der Vergangenheit zu liegen (bei Einreichung der Unterlagen)
  • Nennung eines Ansprechpartners bei einem früheren Auftraggeber

Zudem müssen Bewachungsunternehmen über die DIN 77200-1 verfügen und das entspre- chende Zertifikat einreichen.

Dem Angebot ist weiterhin eine Kopie der Gewerbeerlaubnis (§ 34a Abs. 1 GewO) beizufü- gen.

Es handelt sich dabei jeweils um ein Eignungskriterium. Bei Nichterfüllung wird daher das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist dem FB zum Vertragsbeginn für die eingesetzten Wachpersonen eine Be- scheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß § 34a Abs. 1a GewO (Sachkundeprü- fung) unaufgefordert vorzulegen.

  1. Einsatz Wächterkontrollsystem

Um eine erhöhte Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten, ist verpflichtend ein Wächter- kontrollsystem mit webbasiertem Datenzugriff durch den/die Auftragnehmer/-in einzusetzen. Die Anforderungen werden unten aufgeführt.

Das Wächterkontrollsystem ermöglicht die digitale Dokumentation und Übermittlung bzw. Ab- rufung von Kontrollgängen und Ereignissen. Dokumentierte Kontrollen können bei Vorfällen als Beweismittel herangezogen werden.

Darüber hinaus wird die Leistung des eingesetzten Personals dokumentiert. Damit wird der Auftraggeberin die auftragsgemäße Erbringung der Aufgaben (s. Abschnitt 7) Aufgaben) und des Stundenumfangs nachgewiesen. Die Auftraggeberin ruft diese Dokumentationen stichpro- benartig ab.

Mit Notrufsystem, Totmannschaltung und automatischer oder manueller Alarmierungsfunktion schützt das Wächterkontrollsystem die eingesetzten Wachpersonen zusätzlich.

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Die Anschaffung erfolgt durch den/die Auftragnehmer/-in. Sämtliche damit verbundenen ein- maligen und laufenden Kosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen sind in der Kalkulation als Sachkosten einzupreisen. In diesem Zusammenhang sind je Objekt für die Kalkulation durchschnittlich 20 materielle Lesestellen zuzüglich Reservevorhalt für Ersatz und zusätzlich auftretenden Bedarf einzuplanen. Hinzu kommen GPS-Lesepunkte insbesondere für den Ein- satz im Außengelände.

Ein begrenzter Personenkreis der Auftraggeberin erhält kostenfreien Online-Zugriff auf fol- gende Funktionen des Wächterkontrollsystems:

  • Nachweis der erbrachten Kontrollgänge inklusive Dokumentation der Kontrollstellen in- nerhalb eines definierten Zeitrahmens
  • Lesefunktion für dokumentierte Ereignisse/Feststellungen. Der zugriffsberechtigte Personenkreis wird vor Vertragsbeginn benannt.

Folgende Mindestanforderungen müssen bei dem zum Einsatz kommenden Wächterkontroll- system erfüllt und im Konzept umfänglich beschrieben werden:

  • Zeiterfassung für den/ die Auftragnehmer/-in
  • Elektronische Wachbuchfunktion mit automatischer Aufzeichnung aller Aktivitäten
  • Zwischenspeicherung von Scans und Ereignissen bei Netzverlust
  • Kontrollpunktscans inkl. Rundgangüberwachung mit direkter, unmittelbarer Aktualisie- rung der Daten (ohne PC-Anschluss)
  • Manipulationssichere Lesepunkte mit RFID-, NFC-, GPS- oder vergleichbarer Techno- logie (keine QR-Codes oder Barcodes)
  • GPS-Ortung, GPS-Rundgänge/ Geofencing
  • Ereigniserfassung mit Fotoupload
  • Möglichkeit, Kundenzugänge anzulegen
  • Erfüllung deutscher Datenschutzvorgaben

Die Anzahl der in der Unterkunft einzurichtenden Kontrollstellen wird nach der Zuschlagsertei- lung durch die Auftragnehmerin festgelegt und durch die Auftraggeberin bestätigt. Die Be- schaffung der Kontrollstellen erfolgt durch den/ die Auftragnehmer/-in. Die Installation erfolgt mit Vertragsbeginn durch den/ die Auftragnehmer/-in in örtlicher Zusammenarbeit mit der Auf- traggeberin.

Bei Verlust oder Beschädigung einer Kontrollstelle ist diese innerhalb von 48 Stunden nach- zucodieren und zu ersetzen.

  1. Wachbuch und Dokumentation

Mittels des eingesetzten Wächterkontrollsystems ist ein elektronisches Wachbuch in deut- scher Sprache zu führen, in dem sämtliche Dienstverläufe, Kontrollgänge und Vorkommnisse aufgezeichnet werden (s. Absatz 4 Wächterkontrollsystem). Das Wachbuch wird stichproben- artig online abgerufen und kontrolliert.

Sämtliche Ereignisse sind der Heimleitung nach Schichtende zwecks gemeinsamer Evaluation und Übereinkunft über den künftigen Umgang mitzuteilen.

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  1. Ausstattung des Personals

Das eingesetzte Wachpersonal ist gemäß § 18 BewachV mit einem Ausweis auszustatten und zu kennzeichnen. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit durch u. a. die Auftraggeberin und die Wach- und Schließgesellschaft ist das eingesetzte Wachpersonal mit Mobiltelefonen o. ä. Kommunikati- onsmitteln auszustatten, deren Telefonnummer der Auftraggeberin bis zum Auftragsbeginn mitzuteilen ist. Eine durchgehende Kommunikation zwischen allen Wachpersonen muss auch über Handfunkgeräte gewährleistet sein.

Die Anschaffung der Kommunikationsgeräte obliegt dem/der Auftragnehmer/-in. Die hierfür anfallenden einmaligen und laufenden Kosten und ggf. anfallende Kosten für Ersatzbeschaf- fungen sind in den Stundenverrechnungssätzen zu berücksichtigen.

  1. Aufgaben

Um den Schutz der Unterkunft, der Personen und der Sachwerte zu gewährleisten, umfasst das Aufgabespektrum insbesondere folgende Aufgaben:

  • Regelmäßige, azyklische Kontrollgänge in den Gemeinschaftsflächen und-räumen des Gebäudes und auf dem Außengelände nach Vorgabe im Wächterkontrollsystem, ein- schließlich Beseitigung festgestellter Gefahrenquellen inklusive Brandlasten oder Absi- cherung bis zur Beseitigung durch Dritte
  • Dokumentation aller während der Kontrollgänge festgestellten Vorkommnisse im Wäch- terkontrollsystem (Ereignisbeschreibung, ggf. Foto-Upload)
  • Kontrolle der Brandmeldeanlage / Rauchmeldeanlage
  • im Alarmfall die Alarmverfolgung, Alarmierung von Feuerwehr, Rettungsdienst und ggf. Einsatzleitung des/der Auftragnehmers/-in, falls nötig Evakuierung des Objekts,
  • Leistung Erster Hilfe
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Zugangskontrolle einschließlich Führen von Besucherbüchern nach Vorgabe
  • Deeskalierende Schlichtung bei Konflikten unter Bewohnenden oder zwischen Bewoh- nenden und Besucher*innen
  • Verwaltung von Schlüsseln und Fundsachen
  • Führung des elektronischen Wachbuchs
  • Teilnahme an den von dem/der Betreiber/-in organisierten Evakuierungsübungen
  • Meldung über festgestellte Schäden an den/die /Betreiber/-in
  • Ereignisberichte an und Zusammenarbeit mit der Heimleitung
  1. Sonstiges

8.1) Schlüssel Der/ Die Auftragnehmer/-in hat die Schlüsselgewalt. Er/Sie haftet für die Schlüssel und kommt bei Schlüsselverlust für sämtliche Folgekosten auf. Der Abschluss einer entsprechenden Ver- sicherung ist dringend empfohlen. Das Nachmachen von Schlüsseln ist nicht erlaubt.

8.2) Wachbüro Die Unterkunft verfügt über eine Pforte/ ein Wachbüro sowie über WC-Anlagen und Teekü- chen zur gemeinschaftlichen Nutzung mit der sozialen Arbeit und den Reinigungskräften (s. Abschnitt 1) Beschreibung der Unterkunft).

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Die Ausstattung des Wachbüros mit Mobiliar erfolgt durch den/die Auftragnehmer/-in. Dieses ist nach Vertragsende von dem/ der Auftragnehmer/-in auch wieder zu entfernen. Ver- brauchskosten wie elektrische Energie, Wasser und Heizung werden von der Auftraggeberin getragen. Das Wachpersonal ist angehalten, auf einen sparsamen Umgang hiermit und auf einen pfleglichen Umgang mit den Räumlichkeiten und Einrichtungsgenständen zu achten.

  1. Bewertung und Zuschlagserteilung

9.1) Sicherheitskonzept

Mit Abgabe eines Angebotes muss der/die Auftragnehmer/-in ein Konzept über die angebo- tene Leistung der Bewachung der Unterkunft abgeben. Dieses Konzept wird bei der Angebots- wertung nach Maßgabe der Bewertungsmatrix bewertet, die am Ende dieses Abschnitts 9 (von Los 3 – Bewachung) erläutert ist.

Das Konzept ist auf 5 Seiten zu begrenzen. Alle darüberhinausgehenden Seiten werden nicht bewertet. Es ist als Format DIN-A4, die Schriftart ARIAL und die Schriftgröße 11 zu verwenden. Der Zeilenabstand soll mindestens 1 betragen.

9.2) Angebotspreis

Die für die Bewachung der Unterkunft entstehenden Kosten sind als pauschaler Stundenver- rechnungssatz anzugeben. Es ist ein pauschaler Stundenverrechnungssatz zu kalkulieren, der alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen und Leistungszeiten, also auch Sonn- und Feiertagsarbeit, abdeckt. Hierbei sind die gelb hinterlegten Felder in dem beigefüg- ten Preisblatt auszufüllen. Der pauschale Stundenverrechnungssatz (brutto) wird automatisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Liegt der pauschale Stundenverrechnungssatz (EP) unter 25,02 € netto, ist zusätzlich das bei- gefügte Kalkulationsblatt auszufüllen. Dieses wird nur im Falle einer Preisprüfung und für das Erstellen von Nachträgen/ Preisanpassungen herangezogen. Werden Personen mit unter- schiedlichen Stundengrundlöhnen, Lohnnebenkosten, Lohnfolgekosten und/oder sonstigen Kosten eingesetzt (bspw. bei Einsatz eines Revierdienstes), ist ebenfalls immer das Kalkula- tionsblatt auszufüllen.

Im Kalkulationsblatt sind alle gelb hinterlegten Felder auszufüllen. Zunächst sind in den Informationen zur Kalkulation die kalkulierten Ausfalltage wegen Urlaub, Freistellung, Krankheit und Schulungen einzutragen. Hieraus errechnen sich die entsprechen- den Lohnfolgekosten. Im ersten Feld des Kalkulationsblattes, „Grundlohn (Tariflohn)“, ist sodann der tatsächlich ge- zahlte Stundengrundlohn (mindestens Mindestlohn bzw. aktueller Tariflohn) ohne Zuschläge anzugeben. Alle Angebote unterhalb des Mindestlohns werden gemäß § 4 Abs. 2 NTVergG ausgeschlossen. Im zweiten Feld „Zulage/ objektspezifische Zulage o. Ä.“ sind Zulagen, bspw. Zuschläge für die Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft, anzugeben. Weiterhin sind die Lohngebundenen Kosten (A+B), die Löhne und Gehälter (C) prozentual anzugeben.

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In dem Stundenverrechnungssatz sind neben den Personalkosten auch sämtliche Sachkos- ten, bspw. für das Wächterkontrollsystem, einzukalkulieren. Ferner ist das Wachbüro vom/von der Auftragnehmer/-in mit Mobiliar auszustatten. Diese Kosten sind im Rahmen der Sonstigen Kosten (D) zu kalkulieren. Die Beträge werden automatisch aus den angegebenen prozentualen Angaben berechnet.

Bei unterschiedlichen Beschäftigungsformen bzw. Löhnen und Lohnkosten sind die Angaben in der entsprechenden Spalte einzutragen und am Ende des Kalkulationsblattes der Anteil der Beschäftigungsform einzutragen. Ansonsten ist nur eine Spalte auszufüllen.

Der Stundenverrechnungssatz inkl. Gewerbesteuer und Wagnis (je Beschäftigungsform) und der gewichtete Stundenverrechnungssatz bei Mischsatz-Anwendung werden automatisch auf 2 Nachkommastellen gerundet ausgeworfen und muss mit dem Einzelpreis (EP) im Preisblatt übereinstimmen.

Bewertet wird der pauschale Stundenverrechnungssatz, brutto aus dem Preisblatt. Rundungs- und Rechenfehler werden auf Basis der angebotenen Nettopreise korrigiert.

9.3) Bewertung (Los 3)

Bei der Bewertung der Angebote werden der Stundenverrechnungssatz (brutto)und das Si- cherheitskonzept berücksichtigt.

Dabei werden die angebotenen Stundenverrechnungssätze in Punkte von 0 bis 12 umgerech- net. Das preisgünstigste Angebot erhält 12 Punkte. Die übrigen Angebotspreise werden ent- sprechend ihrer prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot bewertet (Rundung auf zwei Nachkommastellen). So führt beispielsweise eine Abweichung um 10 % zu einer Bewer- tung mit 10,8 Punkten (= 12 Punkte – 12 Punkte * 10 %). Angebote mit einer Abweichung ab 100 % werden mit 0 Punkten bewertet.

Beispiel: Günstigster Stundenverrechnungssatz (brutto): 20,00 € → 0 Punkte erhält ein Angebot ab 100 % Abweichung, also dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises (40,00 €). Angebotspreis: 21,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. = 24,99 € Abweichung zum günstigsten Angebotspreis: (24,99 € / 20,00 €) - 1 = 24,95 % Wertungspunkte: 12 – (12 * 24,95 %) = 9,01 Punkte

Die Punkte für den Stundenverrechnungssatz gehen zu 35 % in die Gesamtpunktsumme ein.

Das Sicherheitskonzept wird ebenfalls mit (maximal) 12 Punkten, aufgeteilt auf vier Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung, bewertet. Zwischenpunkte sind hierbei nicht möglich. Eine detaillierte Bewertungsmatrix ist nachstehend beigefügt (Bewertungen des Konzeptes über die angebotene Leistung der Bewachung der Unterkunft (Sicherheitskonzept)). Die Punkte für das Sicherheitskonzept gehen zu 65 % in die Gesamtpunktsumme für Los 3 ein.

9.4) Zuschlag (Los 3)

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Den Zuschlag von Los 3 erhält der/die Bieter/-in mit der größten Gesamtpunktsumme aus angebotenem Stundenverrechnungssatz (brutto) und Konzept. Bei gleicher Punktzahl ist der Preis ausschlaggebend, der günstigere Stundenverrechnungssatz (brutto) belegt den höhe- ren Rang.

Sollte der/die Bieter/-in mit dem wirtschaftlichsten Ergebnis maximal 50 % der maximalen Wertungspunkte erzielen, so gilt das Angebot nicht als wirtschaftlich und die Vergabe erfüllt nicht mehr ihren Beschaffungszweck. Als Folge käme es zur Aufhebung der Ausschreibung.

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Bewertungen des Konzeptes über die angebotene Leistung der Bewachung der Unterkunft (Sicherheitskonzept)

1. Zugangskontrolle (20 %) 0 Punkte 1 Punkte 2 Punkte 3 Punkte Es werden lediglich Teilas- Die Mindestanforderungen Die Mindestanforderungen Zusätzlich zu den Mindestanforderungen pekte der Anforderungen werden benannt, jedoch und Abläufe werden struk- wird dargestellt, wie der Datenschutz der benannt. nicht umfassend und pra- turiert, praxisnah und Besucherinnen gewährleistet wird. Eigene xisnah beschrieben. nachvollziehbar dargestellt. Ideen oder objektspezifische Maßnahmen werden integriert. Mindestanforderungen Die Zugangskontrolle wird durch den Sicherheitsdienst gewährleistet. Alle Besucherinnen werden schriftlich dokumentiert und der Zutritt von Unbefugten zur Unterkunft, auch außerhalb der Besuchszeiten, wird verhindert.
2. Wachrundgänge (10 %)
0 Punkte Es werden lediglich Teilas- pekte der Anforderungen benannt.1 Punkt Die Mindestanforderungen werden benannt, jedoch nicht umfassend und pra- xisnah beschrieben.2 Punkte Die Mindestanforderungen und Abläufe werden struk- turiert, praxisnah und nachvollziehbar darge- stellt.3 Punkte
Zusätzlich zu den Mindestanforderungen
wird detailliert dargestellt in welchem zeitli-
chen Rhythmus die Rundgänge stattfinden
und welche Bereiche der Unterkunft kon-
trolliert werden. Eigene Ideen oder beson-
ders gute objektspezifische Ansätze wer-
den dargestellt.
Mindestanforderungen
Die Wachrundgänge finden regelmäßig anhand eines elektronischen Wächterkontrollsystems statt. Diese umfassen sowohl die Ge-
meinschaftsbereiche innerhalb der Unterkunft als auch das Außengelände.

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3. Konfliktsituationen (60 %) 0 Punkte 1 Punkte 2 Punkte 3 Punkte Es werden lediglich Teilas- Die Mindestanforderungen Die Mindestanforderungen Zusätzlich zu den Mindestanforderungen pekte der Anforderungen werden benannt, jedoch und Abläufe werden struk- wird eine Zusammenarbeit mit dem/der Be- benannt. nicht umfassend und pra- turiert, praxisnah und treiber/-in nachvollziehbar und praxisnah xisnah beschrieben. nachvollziehbar dargestellt. beschrieben und eine daraus resultierende Konfliktvermeidung erläutert. Es wird außerdem ausführlich dargestellt, in welchem Rahmen eine Evaluation von Konfliktsituationen erfolgt. Mindestanforderungen Das Vorgehen in Konfliktsituationen mit Bewohnerinnen und/oder Besucherinnen wird der Bewohnendenstruktur entsprechend dargestellt und erläutert. Maßnahmen zur Konfliktprävention sowie zur Durchsetzung des Hausrechts in Hinblick auf das Ermessen werden dargestellt.
4. Personal (10 %)
0 Punkte Es werden lediglich Teilas- pekte der Anforderungen benannt.1 Punkt Die Mindestanforderungen werden benannt, jedoch nicht umfassend und pra- xisnah beschrieben.2 Punkte3 Punkte
Die MindestanforderungenZusätzlich zu den Mindestanforderungen
und Abläufe werden struk-werden eigene Ideen, aus denen ein er-
turiert, praxisnah undkennbarer Mehrwert für die Mitarbeiter*in-
nachvollziehbar darge-nen hervorgeht, eingebracht und umge-
stellt.setzt.
Mindestanforderungen
Die Qualifikationen des eingesetzten Personals (Sprachniveau, Berufserfahrung, interkulturelle Kompetenz etc.) werden beschrieben.
Die Mitarbeiter*innen werden nach einem Konzept eingearbeitet, welches beschrieben wird. Es werden detaillierte Angaben zu Fort-
bildungen bezüglich Inhalt und Häufigkeit gemacht. Darüber hinaus wird die Vertretung in Krankheits- und Abwesenheitsfällen darge-
stellt.

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