Anlage 1A
Vorgaben zur Reinigung von Flüchtlingsunterkünften
| Räume / Gegenstände (Was?) | Verfahren (Wie?) | Mittel (Womit?) | Häufigkeit (Wann?) |
|---|---|---|---|
| Gemeinschaftssanitäranlagen (falls vorhanden) a) Flächen b) Fußboden | Zwei-Eimer- Methode | Feuchtreinigung und Wisch- desinfektion (bei kl. Flächen auch Sprühdesinfektion) durch gelistete Mittel (DGHM) | mind. 1x täglich, bei Bedarf |
| Gemeinschaftsküchen (falls vorhanden) a) Flächen / Fußboden b) Herde u. Spülen c) Dunstabzugshauben und sonstige Flächen, Schränke | Zwei-Eimer- Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel | mind. 1x täglich, bei Bedarf |
| Treppenhäuser u. Flure | Zwei-Eimer- Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel | mind. 5x wöchentlich, bei Bedarf |
| Waschmaschinenraum | Zwei-Eimer- Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel | mind. 5x wöchentlich, bei Bedarf |
| Kinderbetreuungsraum (falls vorhanden) | Zwei-Eimer- Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel | mind. 1x täglich nach Benutzung, bei Bedarf |
| Gemeinschafts-, Büro- u. Lagerräume a) Fußboden | Zwei-Eimer- Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel | mind. 2x wöchentlich |
| Bewohnerzimmer (ggf. einschl. Sanitär- u. Küchen- einrichtungen) a) Mobiliar b) Fußboden c) Kühlschrank Fenster, Innenjalousien/Gardi- nen, Rahmen, Türen u. Klinken der Zimmer | Zwei-Eimer- Methode | Feuchtreinigung und Wisch- desinfektion (bei kl. Flächen auch Sprühdesinfektion) durch gelistete Mittel (DGHM) | nach jedem Auszug ei- nes Bewohners |
| Alle Räumlichkeiten | Entfernung von Spinnen- weben / -netzen | mind. halbjährlich, bei Bedarf öfter |
Allgemeine Grundsätze
- Bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln ist die Gebrauchsanweisung bezüglich Do- sierung und Einwirkzeit zu beachten. Reinigungsmittel dürfen nicht mit Desinfektionsmit- teln vermischt werden.
- Abweichungen vom o. g. Plan sind mit dem Fachbereich Gesundheit der Region Hanno- ver (OE 53.12) abzustimmen.
- Für jeden zu reinigenden Bereich ist ein Reinigungsnachweis zu führen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit, Name der Reinigungskraft in Druckbuchstaben und Unterschrift der Reinigungskraft.
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Anlage 1B
Vorgaben zur Grundreinigung vor Betriebsbeginn
| Räume / Gegenstände (Was?) | Verfahren (Wie?) | Mittel (Womit?) |
|---|---|---|
| Gemeinschaftssanitäranlagen (falls vorhanden) c) alle Oberflächen d) Fußboden | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung und Wisch-desinfek- tion (bei kl. Flächen auch Sprühdesin- fektion) durch gelistete Mittel (DGHM) |
| Gemeinschaftsküchen (falls vorhanden) d) alle Oberflächen e) Fußboden f) Herde u. Spülen | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel |
| Treppenhäuser u. Flure a) Handläufe b) Fußboden | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel |
| Waschmaschinenraum a) Waschmaschinendeckel b) Fußboden | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel |
| Kinderbetreuungsraum (falls vorhanden) a) Fußboden b) Mobiliar | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel |
| Gemeinschafts-, Büro- u. Lagerräume a) Fußboden b) Mobiliar | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel |
| Bewohnerzimmer (ggf. einschl. Sanitär- u. Küchenein- richtungen) a) Mobiliar b) Fußboden c) Kühlschränke | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung und Wisch- desinfektion (bei kl. Flächen auch Sprühdesinfektion) durch gelistete Mittel (DGHM) |
| Fenster u. Rahmen | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel |
| Türen u. Klinken | Zwei-Eimer-Methode | Feuchtreinigung mit Reinigungsmittel |
Allgemeine Grundsätze
- Die Grundreinigung ist umgehend nach Betriebsübergabe durchzuführen.
- Die Unterkunft ist sowohl bei Erstbelegung als auch bei Übernahme aus dem laufen- den Betrieb einmal gemäß den o. g. Vorgaben zu reinigen.
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