601 Los 2 - Anlage 1 des Vertrages_Helmkestraße 25A.pdf

Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft (Kapazität 177 Personen)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 22:34 (Europe/Berlin)

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Anlage 1A

Vorgaben zur Reinigung von Flüchtlingsunterkünften

Räume / Gegenstände (Was?)Verfahren (Wie?)Mittel (Womit?)Häufigkeit (Wann?)
Gemeinschaftssanitäranlagen (falls vorhanden) a) Flächen b) FußbodenZwei-Eimer- MethodeFeuchtreinigung und Wisch- desinfektion (bei kl. Flächen auch Sprühdesinfektion) durch gelistete Mittel (DGHM)mind. 1x täglich, bei Bedarf
Gemeinschaftsküchen (falls vorhanden) a) Flächen / Fußboden b) Herde u. Spülen c) Dunstabzugshauben und sonstige Flächen, SchränkeZwei-Eimer- MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittelmind. 1x täglich, bei Bedarf
Treppenhäuser u. FlureZwei-Eimer- MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittelmind. 5x wöchentlich, bei Bedarf
WaschmaschinenraumZwei-Eimer- MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittelmind. 5x wöchentlich, bei Bedarf
Kinderbetreuungsraum (falls vorhanden)Zwei-Eimer- MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittelmind. 1x täglich nach Benutzung, bei Bedarf
Gemeinschafts-, Büro- u. Lagerräume a) FußbodenZwei-Eimer- MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittelmind. 2x wöchentlich
Bewohnerzimmer (ggf. einschl. Sanitär- u. Küchen- einrichtungen) a) Mobiliar b) Fußboden c) Kühlschrank Fenster, Innenjalousien/Gardi- nen, Rahmen, Türen u. Klinken der ZimmerZwei-Eimer- MethodeFeuchtreinigung und Wisch- desinfektion (bei kl. Flächen auch Sprühdesinfektion) durch gelistete Mittel (DGHM)nach jedem Auszug ei- nes Bewohners
Alle RäumlichkeitenEntfernung von Spinnen- weben / -netzenmind. halbjährlich, bei Bedarf öfter

Allgemeine Grundsätze

  1. Bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln ist die Gebrauchsanweisung bezüglich Do- sierung und Einwirkzeit zu beachten. Reinigungsmittel dürfen nicht mit Desinfektionsmit- teln vermischt werden.
  2. Abweichungen vom o. g. Plan sind mit dem Fachbereich Gesundheit der Region Hanno- ver (OE 53.12) abzustimmen.
  3. Für jeden zu reinigenden Bereich ist ein Reinigungsnachweis zu führen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit, Name der Reinigungskraft in Druckbuchstaben und Unterschrift der Reinigungskraft.

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Anlage 1B

Vorgaben zur Grundreinigung vor Betriebsbeginn

Räume / Gegenstände (Was?)Verfahren (Wie?)Mittel (Womit?)
Gemeinschaftssanitäranlagen (falls vorhanden) c) alle Oberflächen d) FußbodenZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung und Wisch-desinfek- tion (bei kl. Flächen auch Sprühdesin- fektion) durch gelistete Mittel (DGHM)
Gemeinschaftsküchen (falls vorhanden) d) alle Oberflächen e) Fußboden f) Herde u. SpülenZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittel
Treppenhäuser u. Flure a) Handläufe b) FußbodenZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittel
Waschmaschinenraum a) Waschmaschinendeckel b) FußbodenZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittel
Kinderbetreuungsraum (falls vorhanden) a) Fußboden b) MobiliarZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittel
Gemeinschafts-, Büro- u. Lagerräume a) Fußboden b) MobiliarZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittel
Bewohnerzimmer (ggf. einschl. Sanitär- u. Küchenein- richtungen) a) Mobiliar b) Fußboden c) KühlschränkeZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung und Wisch- desinfektion (bei kl. Flächen auch Sprühdesinfektion) durch gelistete Mittel (DGHM)
Fenster u. RahmenZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittel
Türen u. KlinkenZwei-Eimer-MethodeFeuchtreinigung mit Reinigungsmittel

Allgemeine Grundsätze

  1. Die Grundreinigung ist umgehend nach Betriebsübergabe durchzuführen.
  2. Die Unterkunft ist sowohl bei Erstbelegung als auch bei Übernahme aus dem laufen- den Betrieb einmal gemäß den o. g. Vorgaben zu reinigen.

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