503 Los 1 - Anlage 3 des Betreibervertrages.pdf

Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft (Kapazität 177 Personen)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 22:34 (Europe/Berlin)

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Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 3 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Tätigkeit Beschreibung / Ausführung

egelfpnesaRSechs Rasenschnitte pro Jahr, im Mittel alle 6 Wochen mit Aufnahme und Entsorgung des Mähgutes. Maulwurfs- und Kaninchenlöcher werden bei jedem Pflegegang eingeebnet und verfüllt.
nekcehttinhcsmroFDie Hecken sind 2 x pro Jahr (Februar und November) bis auf das vorjährige Holz zurückschneiden inkl. Reinigung der Standfläche von Wildwuchs und Unrat sowie Aufnahme und fachgerechte Entsorgung des Schnittgutes
erenielk ,nehcälfrekcednedoB dnu ,nezlöheG ,-neduatS erätiloS -nesoR tim eteeBLockern der Pflanzflächen, Rückschnitt abgestorbener Pflanzenteile, Entfernen unerwünschten Aufwuchses, kontinuierlicher Pflegeschnitt, wie z. B. herausschneiden einzelner, überalterter oder abgestorbener Triebe, 1 bis 2 x jährliche Entkrautung. Bewässerung bei Neupflanzung bis zum 2. Standjahr oder bei extremer Wetterlage wie z.B. längere Hitzeperioden (dies betrifft in dem Fall den gesamten Baumbestand) 1 x jährliche Grobentkrautung der Gehölzflächen von unerwünschtem Wildbewuchs mit Aufnahme und fachgerechter Entsorgung des Schnittgutes
gnugitiesebbuaLBeseitigung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Herbstlaubes auf befestigten- und unbefestigten Flächen erfolgt in der Regel 2 x bis zum 15.12. eines Jahres. Je nach Beschaffenheit der Außenanlagen und Witterungsverhältnissen kann dies auch häufiger der Fall sein.
gnuginierdnurG retniW hcan medMit Ausklang des Winters werden sämtliche Vegetationsflächen, inkl. Rasenflächen, sowie Spiel- und Sportflächen von Papier, Unrat u.dgl. gereinigt. Der Abraum ist fachgerecht aufzunehmen und zu entsorgen.
niemeglla gnuginierdnurGDie Außenanlagen, Wege und Parkplatzflächen sind durch den Betreiber sauber zu halten. Loser Abfall ist zu entfernen und Papierkörbe sind regelmäßig zu leeren; eine fachgerechte Entsorgung ist sicherzustellen und ggf. nachzuweisen (Einmalspritzen u.dgl.). Es ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Abfall durch Verwehungen auf die Nachbargrundstücke getragen wird. Im Bereich Kinderspielplätze sollte im besonderen Maße auf eine kindgerechte Sauberkeit geachtet werden. Der Spielsand muss mind. 1x jährlich, im Frühjahr, ausgewechselt werden. Im Bereich der Müllsammelplätze ist kein Abfall außerhalb der Behälter zu lagern. Ggf. vorhandene Kiesstreifen sind u.U. regelmäßig zurück zu fegen. Gartenabfälle, wie z. B. Laub, Rasenschnitt, Schnittgut, dürfen nicht länger als unbedingt erforderlich zwischengelagert werden. Heruntergefallene oder herabhängende Äste (Verkehrssicherung) sind eigenständig zu entfernen und fachgerecht entsorgen.
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