Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026
Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2
30165 Hannoverr
Titel Inhaltsverzeichnis Seite
| 1.0 | VERSORGUNG | 2 |
|---|---|---|
| 1.1 | Wasser | 2 |
| 1.2 | Wärme | 2 |
| 1.3 | Strom | 2 |
| 1.4 | Telekommunikation | 2 |
| 1.5 | TV und Rundfunk | 2 |
| 2.0 | ENTSORGUNG | 2 |
| 2.1 | Abwasseranlagen (in Gebäuden) | 2 |
| 2.2 | Niederschlagswasseranlagen | 2 |
| 2.3 | Abfall | 2 |
| 2.4 | Sperrmüll | 2 |
| 3.0 | GEBÄUDE | 3 |
| 3.1 | Bauliche Anlagen | 3 |
| 3.2 | Dachentwässerungen | 3 |
| 3.3 | Dachflächen | 3 |
| 4.0 | TECHNISCHE ANLAGEN | 3 |
| 4.1. | Wärmeversorgungsanlagen | 3 |
| 4.2. | Lüftungsanlagen | 3 |
| 4.3. | Frischwasser | 3 |
| 4.4 | Sanitäranlagen | 4 4 4 |
| 4.5 | Abwasseranlagen | |
| 4.6 | Trinkwasserhygiene | |
| 4.7 | Elektroanlagen, ortsfeste | 4 |
| 4.8 | Medien | 4 |
| 4.9 | TV- und Runkfunkanlagen | 5 |
| 4.10 | Überwachungsanlagen (nicht vorhanden) | 5 |
| 4.11 | Aufzugsanlagen, Hebebühnen (nicht vorhanden) | 5 |
| 4.12 | Blitzschutzanlagen | 5 |
| 5.0 | AUSSENANLAGEN | 5 |
| 5.1 | Oberflächenentwässerungen | 5 |
| 5.2 | Pflanz- und Grünflächen | 5 |
| 5.3 | Einfriedungen | 5 |
| 5.4 | Spielplätze | 6 |
| 5.5 | Öffentlicher Raum | 6 |
| 6.0 | BRANDSCHUTZ | 6 |
| 6.1 | Technischer Brandschutz | 6 |
| 6.2 | Baulicher Brandschutz | 7 |
| 6.3 | Organisatorischer Brandschutz | 7 |
| 7.0 | AUSSTATTUNGEN | 7 |
| 7.1 | Schließung / Schlüssel | 7 |
| 7.2 | Inventar | 8 |
| 7.3 | Schönheitsreparaturen | 8 |
| 7.4 | Vandalismus | 8 |
| 7.5 7.6 | Weiße Ware | 8 |
| Schädlingsbekämpfung | 8 | |
| 8.0 | BEGRIFFSDEFINITION | 9 - 12 |
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| Titel Aufgaben Ausführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| le tiT | n o itis o P | Betreff | Leistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden) | re b ie rte B | planmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen) |
| 1.0 | VERSORGUNG | ||||
| 1.1 | Wasser | ||||
| 1 | Wasser - Verbrauchskosten, Ablesung | Zählerablesung und Übermittlung an Versorger | X | lt. Energie - Versorgungs - Unternehmen (EVU) | |
| 2 | Wasser - Verbrauchskosten, Abrechnung | Verbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen | - | ||
| 1.2 | Wärme | ||||
| 1 | Heizung - Verbrauchskosten, Ablesung | Zählerablesung und Übermittlung an Versorger | X | lt. Energie - Versorgungs - Unternehmen (EVU) | |
| 2 | Heizung - Verbrauchskosten, Abrechnung | Verbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen | - | ||
| 3 | Schornsteinfeger Mess-, Prüf- und Kehraufgaben, um die Betriebssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zu garantieren. | Turnusmäßige Schornsteinfeger-Begehungen begleiten. Die Zeitintervalle der Prüfung sind dabei abhängig von der eingesetzten Heizungsart | X | lt. Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) = in der jeweils gültigen Fassung | |
| 4 | Schornsteinfeger Mess-, Prüf- und Kehraufgaben, um die Betriebssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zu garantieren. | Schornsteinfeger-Begehungen organisieren und Rechnung prüfen und anweisen. | - | ||
| 1.3 | Strom | ||||
| 1 | Strom - Verbrauchskosten, Ablesung | Zählerablesung und Übermittlung an Versorger | X | lt. Energie - Versorgungs - Unternehmen (EVU) | |
| 2 | Strom - Verbrauchskosten, Abrechnung | Verbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen | - | ||
| 1.4 | Telekommunikation | ||||
| 1 | Telefon- und Internetanschluss für Betreiber | Vertragsabschluss, Verbrauchskosten übernehmen | X | ||
| 2 | Telefon- und Internetanschluss, EDV- Ausstattung, Geräte für Betreiber | Vertragsabschluss, Verbrauchskosten übernehmen | X | ||
| 3 | Internetanschluss für Gemeinschaftsräume | Vertragsabschluss, Verbrauchskosten übernehmen | - | ||
| 4 | Internetanschluss für EDV-Ausstattung (WLAN) Gemeinschaftsräume, jedoch ohne Endgeräte | nach Bedarf gem. Vorgabe LHH | - | ||
| 1.5 | TV und Rundfunk | ||||
| 1 | Satelliten-, Kabel- TV-Anlage | Vertragsabschluss, Betriebskosten | - | ||
| 2.0 | ENTSORGUNG | ||||
| 2.1 | Abwasseranlagen (in Gebäuden) | ||||
| 1 | Abwasseranlage - Verbrauchskosten | Verbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen | - | ||
| 2.2 | Niederschlagswasseranlagen | ||||
| 1 | Regenwasser - Gebühren | Vertragsabschluss Regenwasserentsorgung, Verbrauchskosten | - | ||
| 2.3 | Abfall | ||||
| 1 | Abfall- und Abstellanlagen, Einhausungen | Errichtung | - | ||
| 2 | Abfall- und Abstellanlagen, Einhausungen | Instandhaltung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch Nutzer ggf. Einzelfall- Pauschale gem. Vertrag | X | SK | |
| 3 | Abfallbehälter | Abfall schätzen und der LHH mitteilen | X | AHA | |
| Abfallbehälter | Abfallbehälter bestellen | - | |||
| 4 | Abfallkosten | X | AHA | ||
| 2.4 | Sperrmüll | ||||
| 1 | Sperrmüll, Organisation; Lagerorte kontrollieren Kostenübernahme | X | SK, fortlaufend nach Bedarf |
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| Titel Aufgaben Ausführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| le tiT | n o itis o P | Betreff | Leistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden) | re b ie rte B | planmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen) |
| 3.0 | GEBÄUDE | ||||
| 3.1 | Bauliche Anlagen | ||||
| 1 | Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester Einbauten u. dgl. | 5 | X | SK, 1x pro Woche | |
| 2 | Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester Einbauten u. dgl. | Wartung und Einhaltung der Verkehrssicherung. z.B. Nachziehen von Verschraubungen, Nachjustieren von Türen, Fetten / Ölen von Scharnieren. Austausch und Beseitigung von Glasschäden (z.B. Fensterscheiben / Türen mit Glasausschnitt) | X | SK, fortlaufend nach Bedarf | |
| 3 | Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester Einbauten und ortsfeste technische Anlagen wie Steckdosen, Schalter, Bewegungsmelder, Thermostatventile / Thermostatköpfe, Heizkörper, Lüftungsventile und Zu- und Abluftöffnungen von Lüftungsanlagen, Aussenluftdurchlässe u.dgl. | Instandsetzung, ggf. adäquater Ersatz bei Beschädigungen oder / und überdurchschnittlichem Verschleiß sowie Reinigung bei Verschmutzung durch Nutzer / unbekannte Personen, ggf. Einzelfall-Pauschale gem. Vertrag | X | SK, n. Bedarf, bzw. sofort, sofern sicherheitsrelevant bzw. gem. Betreibervertrag, spätestens jedoch bei, bzw. Vertragsende | |
| 4 | Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester Einbauten | Instandsetzung und ggf. Verbesserung beim Ende der Bauteil-Lebensdauer | - | ||
| 5 | Überprüfung der Standsicherheit | Begehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS) | - | ||
| 3.2 | Dachentwässerungen | ||||
| 1 | Dachentwässerungen | Sicht- und Funktionsprüfung Inaugenscheinnahme vom Boden aus ggf. Mängelmeldungen an LHH | X | SK, 1x pro Woche | |
| 2 | Dachentwässerungen | 7 | - | ||
| 3 | Dachentwässerungen | 7 | - | ||
| 3.3 | Dachflächen | ||||
| 1 | Dachflächen | Sicht- und Funktionsprüfung Inaugenscheinnahme vom Boden aus bei z.B. losen Bauteile (Dachpfannen, Zinkabdeckungen, Schneegitter, Laufbohlen, etc.) Mängelmeldungen an LHH | X | SK, 1x pro Woche | |
| 2 | Dachflächen | Wartung wie z.B. Flachdach-Bekießung von Bewuchse und Unrat reinigen | - | ||
| 3 | Dachflächen | Instandsetzung und ggf. Verbesserung beim Ende der Bauteil-Lebensdauer | - - | ||
| 4 | Dachflächen | Begehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS) | |||
| 4.1. | Wärmeversorgungsanlagen | ||||
| 1 | Heizungsanlage, zentrale Warmwasseranlage, Contracter-Übergabepunkt | Sichtprüfung | X | 1x pro Woche | |
| 2 | Heizungsanlage, zentrale Warmwasseranlage | Funktionsprüfung, ggf. Mängelmeldung an LHH | X | 1x im Monat | |
| 3 | Heizungsanlage, zentrale Warmwasseranlage, Wohnungsstationen. | Wartung | - | SK, 1x jährlich | |
| 4 | Warmwasserbereitung wie vor. | Austausch Magnesiumanode des Warmwasserspeichers | - | SK, nach Bedarf | |
| 4.2. | Lüftungsanlagen | ||||
| 1 | Zentrale Lüftungsanlagen | Bei Errichtung und Übernahme: Veranlassen der SV Prüfung Dokumentation der Protokolle bei LHH, ggf. Maßnahmen zum Erreichen der gesetzlich geforderten Werte bei Nichterreichen der Sollwerte | - | ||
| 2 | Abluftventilatoren, Dunstabzugshauben, zentrale Lüftungsanlagen | Funktionsprüfung, ggf. Mängelmeldung an LHH | X | 1x im Monat | |
| 3 | Abluftventilatoren, Dunstabzugshauben | Filterwechsel, Reinigung Instandhaltung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch Nutzer | X | SK, 1x jährlich Beweisführung durch Foto mit digit. Datumsangabe bzw. Einreichung der Rechnungsunterlagen | |
| 4 | Zentrale Lüftungsanlagen (wenn vorh.) | Wartung, inkl. Filterwechsel und Kontrolle der Brandschutzklappen | - | ||
| 4.3. | Frischwasser | ||||
| 1 | Frischwasseranschluss herstellen | Anschluss an das Versorgungsnetz Legionellenprüfung, Installationspläne Gewährleistungsunterlagen übernehmen | - | ||
| 2 | Frischwasseranschluss | Rückspülbarer Trinkwasserfilter spülen | X | SK, alle 2 Monate | |
| 3 | Filterpatrone | Austausch Filterpatrone des Wasserfilters | X |
Datumsangabe bzw. Einreichung der
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| Titel Aufgaben Ausführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| le tiT | n o itis o P | Betreff | Leistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden) | re b ie rte B | planmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen) |
| 4 | Wasserversorgungsanlagen | Sicht- und Funktionsprüfung sämtlicher sichtbarer Teile der Wasserversorgungsanlagen wie z.B. Unterputz, Strang- und Absperventile (auf und zu drehen) ggf. Mängelmeldung an LHH | X | alle 6 Monate | |
| 4.4 | Sanitäranlagen | ||||
| 1 | Sanitärausstattungen (incl. Containeranlage) | Sicht- und Funktionsprüfung der Santärausstattung (Sanitärobjekte mit Einbau- und Anbauteilen u. dgl.), mit besonderem Augenmerk auf die Dichtigkeit von Duschabläufen. Ersatz bei Beschädigungenvon z.B. Spiegel, Seifen- und Handtuchspender, Armaturen und Sanitärobjekten ggf. Mängelmeldung an LHH | X | 1x pro Woche | |
| 2 | Silikonfugen in Duschen (incl. Containeranlage) | Sicht- und Funktionsprüfung mit besonderem Augenmerk auf Undichtigkeiten und Schimmelbefall | X | 1x im Monat | |
| 3 | Silikonfugen in Duschen (incl. Containeranlage) | Fachgerechter Austausch von Silikonfugen in Duschen einschließlich Protokollierung | X | SK, bei Bedarf | |
| 4.5 | Abwasseranlagen | ||||
| 1 | Abwasseranlage herstellen | Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Installationspläne, Gewährleistungsunterlagen übernehmen | - | ||
| 2 | Abwasseranlage, incl. Hebeanlage wenn vorh. | Sicht- und Funktionsprüfung, bei Bedarf Reinigung der Hebeanlage und Schacht ggf. Mängelmeldungen an LHH | X | SK, 1x im Monat Beweisführung durch Foto mit digit. Datumsangabe bzw. Einreichung der Rechnungsunterlagen | |
| 3 | Abwasseranlage, Rohrnetz auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht, Ausgüsse, Abläufe, Rückstauklappen, Bodenabläufe, WCs etc. | Instandsetzung wie z.B. fachgerecht Verstopfungen beseitigen und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch Nutzer ggf. Einzelfallpauschale gem. Vertrag | X | SK | |
| 4 | Abwasserhebeanlage im Schacht (außen) | Zentrale Hebeanlage Wartung, inkl. Reinigung (Hebeanlage und Schacht) | - | ||
| 5 | Kleinst - Abwasserhebeanlage (innen) | Sicht- und laufende Funktionsprüfung. Reinigung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch Nutzer. | X | SK, 1x jährlich | |
| 4.6 | Trinkwasserhygiene | ||||
| 1 | Trinkwasserhygieneprüfungen | Bei Errichtung und Übernahme: Veranlassen der Prüfung gem. TrinkwV, Dokumentation der Protokolle bei LHH, ggf. Maßnahmen zum Erreichen der gesetzlich geforderten Werte bei Nichterreichen der Sollwerte | - | ||
| 2 | Trinkwasserhygieneprüfungen | Turnusmäßige Veranlassung der Prüfung gem. TrinkwV, Übergabe der Protokolle an den FB, ggf. Maßnahmen zum Erreichen der gesetzlich geforderten Werte bei nichterreichen der Sollwerte | X | SV, lt. TrinkwV | |
| 3 | Trinkwasserhygiene, Leitungen spülen | Spülung von temporär leerstehenden Einheiten oder Gebäudeteilen, Führen von Spülprotokollen gem. TrinkwV und Versand der Protokolle an die LHH | X | lt. TrinkwV | |
| 4.7 | Elektroanlagen, ortsfeste | ||||
| 1 | Stromanschluss herstellen. Sicherheitsstromversorgung wenn bauordnungsrechtlich vorgeschrieben | Bei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen Verteilungen prüfen und instandhalten | - | ||
| 2 | Elektrotechnik wie ortsfeste elektrische Anlage, und dgl. | Sichtprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder durch überdurchmäßiger Verschleiß durch Nutzer. | X | 1x pro Woche | |
| 3 | Elektrotechnik wie ortsfeste Elektroanlage, inkl. FI-Schalter und dgl. | Funktionsprüfung, ggf. Mängelmeldung an LHH; Führen des Prüfbuches | X | SK, 1x im Monat | |
| 4 | Elektrotechnik wie Trafostationen, Blockheizkraftwerk, ortsfeste Elektroanlage | Wartung und Prüfung | - | ||
| 5 | Prüfung der elektrischen Anlagen (kein Inventar, hierzu siehe Punkt 7.2) | Überprüfung gem. DGUV V3. E-Check | - | ||
| 6 | Instandsetzung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Austausch von Leuchtmitteln ,Instandsetzung von defekten Sicherungen RCD Schaltern | Austausch, Reparatur, Instandsetzung oder adäquater Ersatz der vorh. elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln. Wie z.B. Lampen, Leuchtmittel, Schalter, Steckdosen usw. | X | SK, fortlaufend nach Bedarf | |
| 4.8 | Medien (dzt. nicht flächendeckend vorhanden) |
1 Telefon- und Internetanschluss, sowie Kabel- Anschlussleitungen an das Versorgungsnetz, Leitungssysteme - oder Satellitenempfangsstation herstellen und Steckdosen betriebsbereit herstellen (baulich)
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Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr
| Titel Aufgaben Ausführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| le tiT | n o itis o P | Betreff | Leistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden) | re b ie rte B | planmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen) |
| 4.9 | TV- und Runkfunkanlagen (sofern vorhanden, ohne Nutzer-Endgeräte) | ||||
| 1 | Satelliten- oder Kabel- TV-Anlage (ohne Endgeräte) | Sicht- und laufende Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch Nutzer ggf. Einzelfallpauschale gem. Vertrag | X | 1x jährlich | |
| 2 | Satelliten- oder Kabel- TV-Anlage (ohne Endgeräte) | Wartung | - | ||
| 4.10 | Überwachungsanlagen (nicht vorhanden) | ||||
| 1 | Videoüberwachung herstellen, inkl. Leitungssysteme und Anschlussmöglichkeiten im und am Gebäude | Bei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen | - | ||
| 2 | Videoüberwachung - Geräte (Kameras, EDV-Ausstattung inkl. Montage, Funktionsprüfung und Einweisung) | Funktionsprüfung und Einweisung bedien-berechtigter Personen des Nutzers | - | ||
| 3 | Videoüberwachung betreiben | Sicht- und laufende Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch Nutzer ggf. Einzelfallpauschale gem. Vertrag | X | täglich | |
| 4 | Videoüberwachung betreiben | Wartung | - | ||
| 4.11 | Aufzugsanlagen, Hebebühnen (nicht vorhanden) | ||||
| 1 | Aufzüge und Hebebühnen | Bei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen | - | ||
| 2 | Aufzüge und Hebebühnen | Sicht- und Funktionsprüfung Stellen und benennen eines Aufzugsverandwortlichen. Dokumentation der Prüfaufgaben. Instandsetzung und ggf. Ersatzteilbeschaffung bei Beschädigungen durch Nutzer | X | SK, 1x im Monat | |
| 3 | Aufzüge und Hebebühnen | Wartung | - | ||
| 4 | Aufzüge und Hebebühnen | SV-Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle, auch bei Stillstand (= Hauptprüfung) | - | ||
| 4.12 | Blitzschutzanlagen | ||||
| 1 | Baulicher Blitzschutz | Bei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen | - | ||
| 2 | Blitzschutz | Sichtprüfung. Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch Nutzer | X | 1x im Monat | |
| 3 | Blitzschutz | Funktionsprüfung | - | ||
| 4 | Blitzschutz- Prüfung | SV-Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle und Mängelbeseitigung | - | ||
| 5.0 | AUSSENANLAGEN | ||||
| 5.1 | Oberflächenentwässerungen | ||||
| 1 | Regenwasser, Rinnen, Rigolen, Versickerungsanlagen | Bei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen | - | ||
| 2 | Regenwasser, Rinnen, Rigolen, Versickerungsanlagen | Sicht- und Funktionsprüfung sowie fachgerechte Reinigung. Bei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen. Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch Nutzer | X | 1x pro Woche | |
| 3 | Regenwasser, Rinnen, Rigolen, Versickerungsanlagen | Begehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS) | - | ||
| 5.2 | Pflanz- und Grünflächen | ||||
| 1 | Pflanz- u. Grünflächenpflege | Siehe Anlage Nr. 3 zum Betreibervertrag "Pflege der Außenanlagen" | X | Gemäß § 4 Absatz 3 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht | |
| 2 | Befestigte Flächen im Außenbereich innerhalb der Grundstücksgrenzen | Pflege und Kontrolle, inkl. Winterdienst sowie Instandsetzungen bei Defekt der Anlagen im Außenbereich wie: Müllplatz, Park- und Fahrflächen, Fahrrad- und Kinderwagenständer und / oder –plätze, Umzäunungen sowie Spielplatz / -geräte und Sitzbänke | X | Gemäß § 4 Absatz 3 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht | |
| 3 | Pflege Baumbestand, Sichtprüfung | Baumscheibenpflege, Entkrautung und Entfernen von unerwünschten Aufwuchses. Bewässerung bei Neupflanzung bis zum 2. Standjahr oder bei extrem Wetterlagen. Visuelle Überprüfung aller auf dem Grundstück stehenden Bäume. 2 x pro Jahr abwechselnd in belaubtem und unbelaubtem Zustand kontrollieren. Zusätzliche Kontrollen sind z.B. nach Starkwindereignissen vorzunehmen. | X | Gemäß § 4 Absatz 3 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht |
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Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr
| Titel Aufgaben Ausführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| le tiT | n o itis o P | Betreff | Leistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden) | re b ie rte B | planmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen) |
| 4 | Baumkontrolle u. Baumpflegerische Maßnahmen | Die fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme bzw. die Regelkontrolle der Bäume mit Festlegung des weiteren Vorgehens (Baumpflegerische Maßnahmen) erfolgt unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Hannover vom 08.06.1995 ausschließlich durch die LHH oder einen von der LHH beauftragten SV | - | ||
| 5.3 | Einfriedungen | ||||
| 1 | Elektrische Tür- und Toranlagen, Beschilderungen, Zaunanlagen | Sicht- und Funktionsprüfung | X | 1x pro Woche | |
| 2 | Elektrische Tür- und Toranlagen, Beschilderungen, Zaunanlagen im Schadenfall | Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß oder Beschädigung durch Bewohner ggf. Einzelfallpauschale gem. Vertrag | X | SK, im Einzelfall | |
| 3 | Elektrische Tür- und Toranlagen, Beschilderungen, Zaunanlagen am Ende des Lebenszyklus deren Anlagen | Wartung Begehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS) | - | ||
| 5.4 | Spielplätze (wenn vorhanden) | ||||
| 1 | Spielplatzkontrolle; visuelle Inspektion Sichtprüfung | Die Kontrolle der Spielgeräte und Spielflächen erfolgt durch eingewiesenes, persönlich und fachlich geeignetes Personal nach den jeweiligen aktuellen Bestimmungen in der Norm DIN EN 1176 sowie den dazugehörigen Teilen DIN EN 1177 und DIN 18034. Dabei sind auch die Angaben der Spielgerätehersteller zu berücksichtigen. Diese Routineinspektion hat 1x pro Woche zu erfolgen. | X | SK, Der Betreiber hat die Einweisung der Personen, die die Visuelle Inspektion vornehmen, durch eine zertifizierte Person sicher zu stellen und auf Anforderung der LHH nachzuweisen. Diese Routineinspektion hat 1x pro Woche zu erfolgen. | |
| 2 | Spielplatzkontrolle 4 x operative Inspektion und jährliche Hauptinspektion | Die Kontrollen erfolgen ausschließlich durch die LHH, bzw. einen von der LHH beauftragten Sachverständigen | - | ||
| 3 | Ergebnis Operative Spielplatzkontrolle und Hauptinspektion Mängelbeseitigung | Instandsetzung und ggf. Ersatz der durch den o.a. SV festgestellten Mängel. Gemäß § 4 Absatz 2 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht | X | SV, 1x bzw. 4x jhrl. Weiterleitung der Prüfprotokolle an den Betreiber erfolgt durch LHH | |
| 5.5 | Öffentlicher Raum | ||||
| 1 | Öffentliche Gehwegreinigung inkl. Winterdienst | - | |||
| 2 | Verkehrssicherungspflichten und Grundreinigungen an Einfriedungen und Grenzbewuchs, angrenzender privaten oder öffentlichen Wegen | Sicht- und Funktionsprüfung Herstellen und Erhalten der Verkehrssicherheit, Rückschnitt von verkehrssicherheits-beeinträchtigenden Pflanzenbewuchs und Entfernen von Müllablagerungen etc. | X | täglich | |
| 6.0 | BRANDSCHUTZ | ||||
| 6.1 | Technischer Brandschutz | ||||
| 1 | Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung | Sicht- und Funktionsprüfung Protokollierung | X | täglich | |
| 2 | Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung | Wartung Instandsetzung und Ersatz bei Beschädigungen | - | ||
| 3 | Zentrale Brandmeldeanlage, zentrale Alarmierungseinrichtung | Sicht- und Funktionsprüfung Protokollierung | X | 1x pro Woche | |
| 4 | Zentrale Brandmeldeanlage, zentrale Alarmierungseinrichtung - auf FW oder W+S aufgeschaltet | Wartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen | - | ||
| 5 | Zentrale Brandmeldeanlage, zentrale Alarmierungseinrichtung - nicht aufgeschaltet | Wartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen | - | ||
| 6 | Einzel-Rauchwarnmelder (auch Thermomelder) und Einzel-Alarmierungsanlagen | Sicht- und Funktionsprüfung | X | 1x pro Woche | |
| 7 | Einzel-Rauchwarnmelder (auch Thermomelder) und Einzel-Alarmierungsanlagen | Wartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen | X | SK, gesetzliche Regelung | |
| 8 | Rauchabzugsanlagen, ggf. Überdruckanlagen zur Freihaltung von Rettungswegen | Sicht- und Funktionsprüfung | X | 1x pro Woche | |
| 9 | Rauchabzugsanlagen, ggf. Überdruckanlagen zur Freihaltung von Rettungswegen | Wartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen | - | ||
| 10 | Tragbare Feuerlöscher | Sichtprüfung | X | 1x pro Woche | |
| 11 | Tragbare Feuerlöscher | Wartung Instandsetzung (Neubefüllung nach Gebrauch und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder Entwendung | X | SK, gesetzliche Regelung |
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Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr
| Titel Aufgaben Ausführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| le tiT | n o itis o P | Betreff | Leistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden) | re b ie rte B | planmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen) |
| 12 | Autom. Schiebetüren in Rettungswegen | Sicht- und Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen | X | 1x pro Woche | |
| 13 | Autom. Schiebetüren in Rettungswegen | Wartung | - | ||
| 14 | Brandschutztüren | Sicht- und Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen | X | 1x pro Woche | |
| 15 | Brandschutztüren | Wartung | - | ||
| 16 | Einrichtungen zum selbstständigen Schließen von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen (Türen, Tore, Klappen) | Sicht- und Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen | X | 1x pro Woche | |
| 17 | Einrichtungen zum selbstständigen Schließen von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen (Türen, Tore, Klappen) | Wartung | - | ||
| 6.2 | Baulicher Brandschutz | ||||
| 1 | Feuerwehrplan-Depot | erstellen, bzw. übernehmen | - | ||
| 2 | Feuerwehrplan-Depot | ftlfd. Prüfung auf Vollständigkeit, ggf. Ersatz | X | SK, 1x pro Woche | |
| 3 | Feuerwehr-Schlüsseldepot | erstellen, bzw. übernehmen | - | ||
| 4 | Feuerwehrplan-Schlüsseldepot | ftlfd. Prüfung auf Vollständigkeit, ggf. Ersatz | X | SK, 1x pro Woche | |
| 5 | Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Sammelpunktmarkierung | erstellen, bzw. übernehmen | - | ||
| 6 | Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Sammelpunktmarkierung | Freihalten, Sichtkontrolle der Beschilderung | X | SK, täglich | |
| 6.3 | Organisatorischer Brandschutz | ||||
| 1 | Brandschutznachweis | - | |||
| 2 | Feuerwehrpläne erstellen und aktualisieren | Aktualisierung nach baulichen Veränderungen | - | ||
| 3 | Brandschutzordnung | Aufstellen und Aushang einer Brandschutzordnung gem. DIN 14096. Teile A und B VOR Inbetriebnahme der Einrichtung; eine Ausfertigung ist an die LHH zu senden (Frist: 4 KWn) | X | SV, gesetzliche Regelung | |
| 4 | Brandschutzordnung | Die Beschäftigten der Einrichtung sind über die Brandschutzordnung und die Handhabung der Sicherheits- und Feuerlösch-Einrichtugnen zu belehren, vgl. hierzu NBauO §§ 14 und 51. | X | SV, gesetzliche Regelung | |
| 5 | Flucht- und Rettungswegpläne wenn baurechtlich gefordert | Erstausstattung | - | ||
| 6 | Flucht- und Rettungswegpläne wenn baurechtlich gefordert | Aktualisierung nach baulichen Veränderungen | - | ||
| 7 | Flucht- und Rettungswegpläne wenn nur auf Grundlage von ArbStättV gefordert | Erstausstattung | X | SK, gesetzliche Regelung | |
| 8 | Flucht- und Rettungswegpläne wenn nur auf Grundlage von ArbStättV gefordert | Aktualisierung nach baulichen Veränderungen | X | SK, gesetzliche Regelung | |
| 9 | Brandschutzbeauftragten vor Ort benennen und schulen | X | SK, gesetzliche Regelung | ||
| 10 | Brandverhütungsschau mit dem Vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr Hannover | Begehungen begleiten. | X | SK, gesetzliche Regelung | |
| 11 | Innerbetriebliche Organisation des Brandschutzes | X | SK, gesetzliche Regelung | ||
| 12 | Flucht- und Rettungswegeprüfung | Sicht- und Funktionsprüfung | X | SK, gesetzliche Regelung | |
| 13 | Prüfung der baulichen Kennzeichnungen | Sicht- und Funktionsprüfung | X | SK, gesetzliche Regelung | |
| 14 | Überwachung der technischen Betriebsbereitschaft | X | SK, gesetzliche Regelung | ||
| 15 | regelmäßige Brandschutzbegehungen | X | SK, gesetzliche Regelung | ||
| 16 | Individuell angepasste Mitarbeiter- Qualifizierungen | z.B. Schulung zum Ersthelfer bzw. 1. Hilfe | X | SK, gesetzliche Regelung | |
| 17 | Maßnahmen zur Verhütung von Entstehungsbränden | X | SK, gesetzliche Regelung | ||
| 18 | Ausführliche Dokumentation zum Versicherungsschutz | X | SK, gesetzliche Regelung |
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Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr
| Titel Aufgaben Ausführung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| le tiT | n o itis o P | Betreff | Leistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden) | re b ie rte B | planmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen) |
| 7.0 | AUSSTATTUNGEN | ||||
| 7.1 | Schließung / Schlüssel | ||||
| 1 | Schließanlage vorh. ja / nein | Die Erstausstattung der Schließung wird auf die Nutzung und den Bedarf abgestimmt und von der LHH eingebaut; die Übergabe an den Betreiber / Nutzer wird protokolliert. | - | ||
| 2 | Schließanlage | Nutzerspezifische Änderungen und Ersatzbeschaffung bei Verlust und / oder Beschädigung. Bei Rückgabe des Gebäudes sind ALLE Schlüssel und ggf. Sicherungskarte der LHH protokolliert zurückzugeben. | X | bei Bedarf | |
| 7.2 | Inventar | ||||
| 1 | Küchen: bestehend aus Spüle inkl. Armaturen und Syphon, Schränken, Arbeitsplatten, Elektroherd inkl. Backofen, Reinigung der Dunstabzugshauben incl. Filtermatte,ggf. Kühlschränke und Lampen etc.. | Sicht- und Funktionsprüfung, Elektrogeräte gem. VDE 0701 prüfen, Spüle, Armaturen und Abflüsse auf Dichtigkeit prüfen, Instandsetzung, ggf. Ersatzbeschaffung | X | SK, E-Geräte: gesetzliche Regelung gem. DVUG V3 Wiederkehrende Prüfungen von elektrischer Anlagen und Betriebsmittel | |
| 2 | Bewohnerzimmer und Gemeinschaftsräume: gesamtes Mobiliar (Stühle, Schränke, Tische, Betten etc.), Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Lampen etc.. | w i e v o r . P u nkt 7.2.1 | X | SK, E-Geräte: gesetzliche Regelung gem. DVUG V3 Wiederkehrende Prüfungen von elektrischer Anlagen und Betriebsmittel | |
| 3 | Geräte-Erstprüfung: Mit Übergabe an den Betreiber werden gebrauchte Geräte gem. VDE 0701 geprüft. | Überprüfen der Elektrogeräte gem. VDE 0701, Instandsetzung, ggf. Ersatzbeschaffung | - | SK | |
| 7.3 | Schönheitsreparaturen | ||||
| 1 | Bewohnerzimmer mit / ohne Pantry und Sanitärbereich | Komplette sach- und fachgerechte Renovierung durch Anstrich der Wände, Decken und bei Bedarf, lackierter Türen, Türrahmen und Fensterrahmen, sowie Heizkörper und Heizungsleitungen, Erneuerung von Unterhaltsfugen, optisch und qualitativ wie Bestand, einschl. erforderlicher Anschlussflächen. Reparatur, adäquate Erneuerung von Bodenbelägen, Fliesen, Fußbodenleisten, Fenstern und Türen, Beschlägen und Schaltern u.dgl. sowie Küchenzeilen mit Herdplatten und Backofen, Kühlschränke etc. Die LHH behält sich die Qualitätsprüfung (vor Ort und der entsprechenden Nachweise) sowie eine formale Abnahme vor. | X | SK, nach jedem Auszug / gem. Betreibervertrag. Des Weiteren ist bei bewohnten Wohneinheiten, die einen nicht sauberen und hygienischen Zustand aufweisen, eine Zwischen- Renovierung durchzuführen. In diesem Fall ist derdie Bewohnerin in ein freies Zimmer umzusetzen. Bei Zweifeln in der Zustandsbewertung entscheidet LHH, OE 56.2. | |
| 2 | Gemeinschaftsräume, Büros, Flure, Lagerräume, allgemeine Sanitärbereiche, Gemeinschafts- Küchen etc. | siehe Titel 7.3.1 Spalte Leistung / Verantwortlichkeit | X | SK, nach jedem Auszug / gem. Betreibervertrag, spätestens jedoch bei, bzw. zum Vertragsende | |
| 3 | Wohnraum mit Küchen- und Sanitärbereich in Wohnungen | siehe Titel 7.3.1 Spalte Leistung / Verantwortlichkeit | X | SK, nach jedem Auszug / gem. Betreibervertrag, spätestens jedoch bei, bzw. zum Vertragsende | |
| 7.4 | Vandalismus | ||||
| 1 | Vandalismus durch Bewohner o.dgl. | Sicht- und Funktionsprüfung, Instandsetzung, ggf. Ersatzbeschaffung im Innen- und Außenbereich | X | SK, täglich, bzw. gem. Betreibervertrag | |
| 7.5 | Weiße Ware | ||||
| 1 2 | Erstausstattung | Erstausstattung mit Waschmaschinen und Trocknern | X | ||
| Waschmaschinen, Trockner und Kühlschränke | Instandsetzung, Ersatzbeschaffung bei Beschädigungen und / oder überdurchschnittlichem Verschleiß. Sofern nach Vertragsende Kühlschränke fehlen oder beschädigt/ verschlissen sind, sind diese zu ersetzen. Waschmaschinen und Trockner sind nach Vertragsende zu demontieren und entfernen. | X | fortlaufend nach Bedarf | ||
| 7.6 | Schädlingsbekämpfung | ||||
| 1 2 | Befall | Bekämpfung / Beseitigung von Ungeziefer, Mäusen, Ratten, usw. sowie unter Naturschutz stehenden Insekten,durch eine Fachfirma. Beim Auftreten eines außergewöhnlichen Befall u.ä. sind der FB Gesellschaftliche Teilhabe und der FB Gesundheit der Region Hannover unverzüglich zu informieren. | X | fortlaufend nach Bedarf | |
| Eichenprozessionsspinner KEINE EICHENBÄUME AUF DER AUSSENANLAGE VORHANDEN. | Beim Auftreten einens Befall, diesen durch eine Fachfirma mit speziellen Absaugverfahren beauftragen bzw. beseitigen. Der umliegende Bereich der befallenen Bäume bis zur Beseitigung ausreichend Absperren / Sichern. | X | fortlaufend nach Bedarf |
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Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung
| - | nicht zutreffend / nicht zuständig |
|---|---|
| X | zutreffend / zuständig |
| (X) | deligierte Zuständigkeit (vom Vermieter oder Gebäudeeigentümer auf die LHH) |
| e lla v r e t n ifü r P | Soweit Prüfungs- und Wartungsintervalle nicht explizit vertraglich vereinbart sind, hat der Auftragnehmer die Intervalle einzuhalten, die sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE) und den Herstellervorgaben in ihrer jeweils gültigen Fassung ergeben. |
| SK | Sach- und Fachkundiger Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende beruflicheTätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. (Quelle BG Bau) Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. (Quelle BG Bau) |
| SV | Sachverständiger Sachverständige sind besonders ausgebildete, amtlich anerkannte Sachkundige. Sie haben durch ihre Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf einem Gebiet und sind mit den Unfallverhütungsvorschriften, Normen etc. vertraut. Sie prüfen Einrichtungen und geben Gutachten ab. Sachverständige sind z. B. Angehörige der Technischen Überwachungs-Vereine. Sachverständige haben die Aufgabe, bestimmte Einrichtungen, technische Geräte und Arbeitsmittel zu bestimmten Zeiten zu prüfen. (Quelle BG Bau) |
| lie t u a B | Das Bauteil ist im Bauwesen eine funktionelle Komponente eines Bauwerks. Nach der EN ISO 10209 wird ein Bauteil definiert als „Bestandteil einer Ausrüstung, das nicht weiter zerlegt werden kann, ohne seine grundlegenden Eigenschaften zu verlieren. Es unterscheidet sich damit vom Einzelteil im technischen Sinn, das nach der gleichen Norm definiert ist als „Gegenstand, der nicht demontierbar ist“ Prinzipiell kann sich ein Bauteil aus einer großen Anzahl Einzelteilen zusammensetzen. Entsprechend besteht ein Gebäudeteil aus mehreren Bauteilen (und ein Gebäude aus mehreren Gebäudeteilen). Ein Bauteil im Bauwesen ist eine geometrisch oder funktionell zusammenhängende Fläche oder ein Körper, die einen einheitlichen Aufbau und Konstruktion aufweisen, wie zum Beispiel Wände, Stützen, Decken. Bauteilgruppen wie Türen, Fenster und Treppen, die nach der Fertigstellung des Rohbaus in die Bauwerksöffnungen eingesetzt werden (ohne in die Statik des Gebäudes einzugreifen), werden häufig als Bauelemente bezeichnet. Bauteilgruppen der Haus- und Versorgungstechnik werden demgegenüber eher als Komponenten der jeweiligen technischen Anlage betrachtet. |
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Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung
| r e b ie r te B | Als Betreiber einer Unterkunft bzw. Wohnung wird die OE gesehen, die Eigentümerin ist bzw. darüber die Verfügungsgewalt hat. „Betreiber ist gemäß EU-Definition jede natürliche oder juristische Person, die eine Anlage betreibt oder besitzt oder dem – sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen – die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über den technischen Betrieb der Anlage übertragen wurde (1999/13/EG).“ Quelle Abruf 20.09.2023: https://www.ihk.de/chemnitz/servicemarken/branchen/immobilienwirtschaft/betreiberpflichten-4439900 OE 56 bezeichnet Auftragnehmer, die im Auftrag der LHH eine Unterkunft betreiben, als „Betreiber“. |
|---|---|
| th c ilfp r e b ie r te B | Betreiberpflichten ergeben sich aus der Betreiberverantwortung: Sie lassen sich untergliedern in Pflichten der Organisation bzw. Unternehmens sowie persönliche Pflichten. Zielsetzung ist die Unversehrtheit von Menschen, Schutz der Umwelt und die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften. (vgl. Präsentation Technische Hochschule Mittelhessen „Betreiberverantwortung im Facility Management“ 29.09.2014, S.28; vgl. GEFMA 190) |
| g n u tr o w t n a r e v r e b ie r te B | Laut VDI 3810 gilt: „Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr).“ Es handelt sich um „die Pflicht, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Schadenseintritte abzuwenden.“ Quelle Abruf 20.09.2023: https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/wissen- kompakt/betreiberpflichten-wahrnehmen-und-delegieren-so-vermeiden-unternehmen-rechtsfolgen/ |
| g n u ff a h c s e b z t a s r E | Unter Ersatzbeschaffung ist eine Investition zu verstehen, die dem Ersatz funktionsuntüchtiger Vermögensgegenstände dient. Rechtlich spricht man im Zusammenhang mit Schadensersatz von Ersatzbeschaffungen. Der Verursacher eines Schadens ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch/BGB dem Geschädigten gegenüber verpflichtet, „den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“ (Quelle BGB § 249 Abs.1). |
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Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung
| g n u fü r p s n o it k n u F | Erfolgt nach Durchführung von z.B. einer Reparatur. (vgl. DIN 13306) Die Funktionsprüfung kann ohne Fachfirmen ausgeführt werden, setzt aber Fachkunde voraus und ist die laufende Überwachung der Funktion von Anlagen. |
|---|---|
| g n u tla h d n a t s n I | Der Begriff der Instandhaltung entsprechend der Definition der DIN 31051,2019 S. 4 Als Oberbegriff, unter dem die Bereiche Inspektion, Wartung,Instandsetzung und Verbesserung zusammengefasst sind, verwendet. Instandhaltung ist eine Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des ur- sprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Soll-Zustand) sowie zur Feststel- lung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zu- stand). Instandhaltung umfasst Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. (DIN 31051:2019) |
| g n u z t e s d n a t s n I | „Physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion eines fehlerhaften Objekts wiederherzustellen“ (vgl. DIN 31051:2019, S.6) Instandsetzung beinhaltet Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Sollzustand) gemäß DIN 31051, 4.1.4. Mit der Instandsetzung wird die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Bau- teils bzw. einer Gebäudeausstattung beschrieben. Die Instandsetzung bedeutet oftmals die Reparatur eines Bauteils bzw. den Austausch von Bauteilen (z.B. Dich tungen an Ventilen der Wasserleitungen) kann aber auch nur eine Gangbarmachung bedeuten. (DIN 31051:2019) |
| / g ng un du le d le m m ler gö n tS a M | Der Begriff „Mangel“ wird im Bauwesen und bei OE 19 im Zusammenhang mit der Gewährleistung verwendet. Mitteilung über die Abweichung vom gewünschten Zustand mit der Aufforderung, die Störung zu beheben. |
| r u ta r a p e R | Die Reparatur eines defekten Bauteils wird meist vom jeweiligen Fachbetrieb (Gewährleistung bzw. Garantie) ausgeführt. Ist die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich, bleibt letztlich nur der Austausch des defekten Bauteils. Eine Früherkennung des defekten Bauteils durch Sichtprüfung hält die Kosten der Reparatur gering |
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Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung
| n o it k e p s n I / g n u fü r p th c iS | „Prüfung auf Konformität der maßgeblichen Merkmale eines Objekts, durch Messung, Beobachtung oder Funktionsprüfung“ (vgl. DIN 31051:2019, S.5) Inspektion beinhaltet Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand) gemäß DIN 31051, 4.1.3. Man versteht darunter im allgemeinen die Prüfung bzw. Kontrolle der technischen Funktionalität der einzelnen Gebäudekonstruktionen sowie der technischen Einrichtungen, die erfahrungsgemäß aufgrund von Verschleiß, Alterungsprozessen und Beanspruchungsgrad zu Funktionsausfällen neigen. Diese Inspektionsarbeiten kön- nen teilweise vom Nutzer selbst durchgeführt werden (Sichtprüfung), teilweise ist aber das Wissen vom Fachmann gefragt. (DIN 31051:2019) |
|---|---|
| th c ilfp s g n u r e h c is s r h e k r e V | Die Grundlage der Wahrnehmung der Verkehrssicherung ergibt sich aus BGB „§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ |
| ) 9 1 0 g2 n u : 1 5 tr0 a1 W3 N ID ( | „Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats“ (vgl. DIN 31051:2019, S.5) Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Anlagen gerechnet, die durch Fachfirmen auszuführen sind, wie z. B. das Reinigen, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen, Austausch von Verschleißteilen, sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen und zur Sicherstellung eines möglichst störungsfreien Betriebes. Sofern es Wartungsvorgaben/Anleitungen des Herstellers gibt sind diese zu beachten. |