502 Los 1 - Anlage 2 des Betreibervertrages.pdf

Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft (Kapazität 177 Personen)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 22:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026

Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2

30165 Hannoverr

Titel Inhaltsverzeichnis Seite

1.0VERSORGUNG2
1.1Wasser2
1.2Wärme2
1.3Strom2
1.4Telekommunikation2
1.5TV und Rundfunk2
2.0ENTSORGUNG2
2.1Abwasseranlagen (in Gebäuden)2
2.2Niederschlagswasseranlagen2
2.3Abfall2
2.4Sperrmüll2
3.0GEBÄUDE3
3.1Bauliche Anlagen3
3.2Dachentwässerungen3
3.3Dachflächen3
4.0TECHNISCHE ANLAGEN3
4.1.Wärmeversorgungsanlagen3
4.2.Lüftungsanlagen3
4.3.Frischwasser3
4.4Sanitäranlagen4 4 4
4.5Abwasseranlagen
4.6Trinkwasserhygiene
4.7Elektroanlagen, ortsfeste4
4.8Medien4
4.9TV- und Runkfunkanlagen5
4.10Überwachungsanlagen (nicht vorhanden)5
4.11Aufzugsanlagen, Hebebühnen (nicht vorhanden)5
4.12Blitzschutzanlagen5
5.0AUSSENANLAGEN5
5.1Oberflächenentwässerungen5
5.2Pflanz- und Grünflächen5
5.3Einfriedungen5
5.4Spielplätze6
5.5Öffentlicher Raum6
6.0BRANDSCHUTZ6
6.1Technischer Brandschutz6
6.2Baulicher Brandschutz7
6.3Organisatorischer Brandschutz7
7.0AUSSTATTUNGEN7
7.1Schließung / Schlüssel7
7.2Inventar8
7.3Schönheitsreparaturen8
7.4Vandalismus8
7.5 7.6Weiße Ware8
Schädlingsbekämpfung8
8.0BEGRIFFSDEFINITION9 - 12

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Titel Aufgaben Ausführung
le tiTn o itis o PBetreffLeistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden)re b ie rte Bplanmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen)
1.0VERSORGUNG
1.1Wasser
1Wasser - Verbrauchskosten, AblesungZählerablesung und Übermittlung an VersorgerXlt. Energie - Versorgungs - Unternehmen (EVU)
2Wasser - Verbrauchskosten, AbrechnungVerbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen-
1.2Wärme
1Heizung - Verbrauchskosten, AblesungZählerablesung und Übermittlung an VersorgerXlt. Energie - Versorgungs - Unternehmen (EVU)
2Heizung - Verbrauchskosten, AbrechnungVerbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen-
3Schornsteinfeger Mess-, Prüf- und Kehraufgaben, um die Betriebssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zu garantieren.Turnusmäßige Schornsteinfeger-Begehungen begleiten. Die Zeitintervalle der Prüfung sind dabei abhängig von der eingesetzten HeizungsartXlt. Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) = in der jeweils gültigen Fassung
4Schornsteinfeger Mess-, Prüf- und Kehraufgaben, um die Betriebssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zu garantieren.Schornsteinfeger-Begehungen organisieren und Rechnung prüfen und anweisen.-
1.3Strom
1Strom - Verbrauchskosten, AblesungZählerablesung und Übermittlung an VersorgerXlt. Energie - Versorgungs - Unternehmen (EVU)
2Strom - Verbrauchskosten, AbrechnungVerbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen-
1.4Telekommunikation
1Telefon- und Internetanschluss für BetreiberVertragsabschluss, Verbrauchskosten übernehmenX
2Telefon- und Internetanschluss, EDV- Ausstattung, Geräte für BetreiberVertragsabschluss, Verbrauchskosten übernehmenX
3Internetanschluss für GemeinschaftsräumeVertragsabschluss, Verbrauchskosten übernehmen-
4Internetanschluss für EDV-Ausstattung (WLAN) Gemeinschaftsräume, jedoch ohne Endgerätenach Bedarf gem. Vorgabe LHH-
1.5TV und Rundfunk
1Satelliten-, Kabel- TV-AnlageVertragsabschluss, Betriebskosten-
2.0ENTSORGUNG
2.1Abwasseranlagen (in Gebäuden)
1Abwasseranlage - VerbrauchskostenVerbrauchskostenabrechnungen prüfen, unverhältnismäßig hohe Verbräuche an die LHH, OE 19.25, melden und Rechnung begleichen-
2.2Niederschlagswasseranlagen
1Regenwasser - GebührenVertragsabschluss Regenwasserentsorgung, Verbrauchskosten-
2.3Abfall
1Abfall- und Abstellanlagen, EinhausungenErrichtung-
2Abfall- und Abstellanlagen, EinhausungenInstandhaltung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch Nutzer ggf. Einzelfall- Pauschale gem. VertragXSK
3AbfallbehälterAbfall schätzen und der LHH mitteilenXAHA
AbfallbehälterAbfallbehälter bestellen-
4AbfallkostenXAHA
2.4Sperrmüll
1Sperrmüll, Organisation; Lagerorte kontrollieren KostenübernahmeXSK, fortlaufend nach Bedarf

Seite 2

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Titel Aufgaben Ausführung
le tiTn o itis o PBetreffLeistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden)re b ie rte Bplanmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen)
3.0GEBÄUDE
3.1Bauliche Anlagen
1Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester Einbauten u. dgl.5XSK, 1x pro Woche
2Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester Einbauten u. dgl.Wartung und Einhaltung der Verkehrssicherung. z.B. Nachziehen von Verschraubungen, Nachjustieren von Türen, Fetten / Ölen von Scharnieren. Austausch und Beseitigung von Glasschäden (z.B. Fensterscheiben / Türen mit Glasausschnitt)XSK, fortlaufend nach Bedarf
3Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester Einbauten und ortsfeste technische Anlagen wie Steckdosen, Schalter, Bewegungsmelder, Thermostatventile / Thermostatköpfe, Heizkörper, Lüftungsventile und Zu- und Abluftöffnungen von Lüftungsanlagen, Aussenluftdurchlässe u.dgl.Instandsetzung, ggf. adäquater Ersatz bei Beschädigungen oder / und überdurchschnittlichem Verschleiß sowie Reinigung bei Verschmutzung durch Nutzer / unbekannte Personen, ggf. Einzelfall-Pauschale gem. VertragXSK, n. Bedarf, bzw. sofort, sofern sicherheitsrelevant bzw. gem. Betreibervertrag, spätestens jedoch bei, bzw. Vertragsende
4Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich fester EinbautenInstandsetzung und ggf. Verbesserung beim Ende der Bauteil-Lebensdauer-
5Überprüfung der StandsicherheitBegehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS)-
3.2Dachentwässerungen
1DachentwässerungenSicht- und Funktionsprüfung Inaugenscheinnahme vom Boden aus ggf. Mängelmeldungen an LHHXSK, 1x pro Woche
2Dachentwässerungen7-
3Dachentwässerungen7-
3.3Dachflächen
1DachflächenSicht- und Funktionsprüfung Inaugenscheinnahme vom Boden aus bei z.B. losen Bauteile (Dachpfannen, Zinkabdeckungen, Schneegitter, Laufbohlen, etc.) Mängelmeldungen an LHHXSK, 1x pro Woche
2DachflächenWartung wie z.B. Flachdach-Bekießung von Bewuchse und Unrat reinigen-
3DachflächenInstandsetzung und ggf. Verbesserung beim Ende der Bauteil-Lebensdauer- -
4DachflächenBegehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS)
4.1.Wärmeversorgungsanlagen
1Heizungsanlage, zentrale Warmwasseranlage, Contracter-ÜbergabepunktSichtprüfungX1x pro Woche
2Heizungsanlage, zentrale WarmwasseranlageFunktionsprüfung, ggf. Mängelmeldung an LHHX1x im Monat
3Heizungsanlage, zentrale Warmwasseranlage, Wohnungsstationen.Wartung-SK, 1x jährlich
4Warmwasserbereitung wie vor.Austausch Magnesiumanode des Warmwasserspeichers-SK, nach Bedarf
4.2.Lüftungsanlagen
1Zentrale LüftungsanlagenBei Errichtung und Übernahme: Veranlassen der SV Prüfung Dokumentation der Protokolle bei LHH, ggf. Maßnahmen zum Erreichen der gesetzlich geforderten Werte bei Nichterreichen der Sollwerte-
2Abluftventilatoren, Dunstabzugshauben, zentrale LüftungsanlagenFunktionsprüfung, ggf. Mängelmeldung an LHHX1x im Monat
3Abluftventilatoren, DunstabzugshaubenFilterwechsel, Reinigung Instandhaltung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch NutzerXSK, 1x jährlich Beweisführung durch Foto mit digit. Datumsangabe bzw. Einreichung der Rechnungsunterlagen
4Zentrale Lüftungsanlagen (wenn vorh.)Wartung, inkl. Filterwechsel und Kontrolle der Brandschutzklappen-
4.3.Frischwasser
1Frischwasseranschluss herstellenAnschluss an das Versorgungsnetz Legionellenprüfung, Installationspläne Gewährleistungsunterlagen übernehmen-
2FrischwasseranschlussRückspülbarer Trinkwasserfilter spülenXSK, alle 2 Monate
3FilterpatroneAustausch Filterpatrone des WasserfiltersX

Datumsangabe bzw. Einreichung der

Seite 3

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Titel Aufgaben Ausführung
le tiTn o itis o PBetreffLeistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden)re b ie rte Bplanmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen)
4WasserversorgungsanlagenSicht- und Funktionsprüfung sämtlicher sichtbarer Teile der Wasserversorgungsanlagen wie z.B. Unterputz, Strang- und Absperventile (auf und zu drehen) ggf. Mängelmeldung an LHHXalle 6 Monate
4.4Sanitäranlagen
1Sanitärausstattungen (incl. Containeranlage)Sicht- und Funktionsprüfung der Santärausstattung (Sanitärobjekte mit Einbau- und Anbauteilen u. dgl.), mit besonderem Augenmerk auf die Dichtigkeit von Duschabläufen. Ersatz bei Beschädigungenvon z.B. Spiegel, Seifen- und Handtuchspender, Armaturen und Sanitärobjekten ggf. Mängelmeldung an LHHX1x pro Woche
2Silikonfugen in Duschen (incl. Containeranlage)Sicht- und Funktionsprüfung mit besonderem Augenmerk auf Undichtigkeiten und SchimmelbefallX1x im Monat
3Silikonfugen in Duschen (incl. Containeranlage)Fachgerechter Austausch von Silikonfugen in Duschen einschließlich ProtokollierungXSK, bei Bedarf
4.5Abwasseranlagen
1Abwasseranlage herstellenAnschluss an die öffentliche Kanalisation. Installationspläne, Gewährleistungsunterlagen übernehmen-
2Abwasseranlage, incl. Hebeanlage wenn vorh.Sicht- und Funktionsprüfung, bei Bedarf Reinigung der Hebeanlage und Schacht ggf. Mängelmeldungen an LHHXSK, 1x im Monat Beweisführung durch Foto mit digit. Datumsangabe bzw. Einreichung der Rechnungsunterlagen
3Abwasseranlage, Rohrnetz auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht, Ausgüsse, Abläufe, Rückstauklappen, Bodenabläufe, WCs etc.Instandsetzung wie z.B. fachgerecht Verstopfungen beseitigen und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch Nutzer ggf. Einzelfallpauschale gem. VertragXSK
4Abwasserhebeanlage im Schacht (außen)Zentrale Hebeanlage Wartung, inkl. Reinigung (Hebeanlage und Schacht)-
5Kleinst - Abwasserhebeanlage (innen)Sicht- und laufende Funktionsprüfung. Reinigung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch Nutzer.XSK, 1x jährlich
4.6Trinkwasserhygiene
1TrinkwasserhygieneprüfungenBei Errichtung und Übernahme: Veranlassen der Prüfung gem. TrinkwV, Dokumentation der Protokolle bei LHH, ggf. Maßnahmen zum Erreichen der gesetzlich geforderten Werte bei Nichterreichen der Sollwerte-
2TrinkwasserhygieneprüfungenTurnusmäßige Veranlassung der Prüfung gem. TrinkwV, Übergabe der Protokolle an den FB, ggf. Maßnahmen zum Erreichen der gesetzlich geforderten Werte bei nichterreichen der SollwerteXSV, lt. TrinkwV
3Trinkwasserhygiene, Leitungen spülenSpülung von temporär leerstehenden Einheiten oder Gebäudeteilen, Führen von Spülprotokollen gem. TrinkwV und Versand der Protokolle an die LHHXlt. TrinkwV
4.7Elektroanlagen, ortsfeste
1Stromanschluss herstellen. Sicherheitsstromversorgung wenn bauordnungsrechtlich vorgeschriebenBei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen Verteilungen prüfen und instandhalten-
2Elektrotechnik wie ortsfeste elektrische Anlage, und dgl.Sichtprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder durch überdurchmäßiger Verschleiß durch Nutzer.X1x pro Woche
3Elektrotechnik wie ortsfeste Elektroanlage, inkl. FI-Schalter und dgl.Funktionsprüfung, ggf. Mängelmeldung an LHH; Führen des PrüfbuchesXSK, 1x im Monat
4Elektrotechnik wie Trafostationen, Blockheizkraftwerk, ortsfeste ElektroanlageWartung und Prüfung-
5Prüfung der elektrischen Anlagen (kein Inventar, hierzu siehe Punkt 7.2)Überprüfung gem. DGUV V3. E-Check-
6Instandsetzung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Austausch von Leuchtmitteln ,Instandsetzung von defekten Sicherungen RCD SchalternAustausch, Reparatur, Instandsetzung oder adäquater Ersatz der vorh. elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln. Wie z.B. Lampen, Leuchtmittel, Schalter, Steckdosen usw.XSK, fortlaufend nach Bedarf
4.8Medien (dzt. nicht flächendeckend vorhanden)

1 Telefon- und Internetanschluss, sowie Kabel- Anschlussleitungen an das Versorgungsnetz, Leitungssysteme - oder Satellitenempfangsstation herstellen und Steckdosen betriebsbereit herstellen (baulich)

Seite 4

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Titel Aufgaben Ausführung
le tiTn o itis o PBetreffLeistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden)re b ie rte Bplanmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen)
4.9TV- und Runkfunkanlagen (sofern vorhanden, ohne Nutzer-Endgeräte)
1Satelliten- oder Kabel- TV-Anlage (ohne Endgeräte)Sicht- und laufende Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch Nutzer ggf. Einzelfallpauschale gem. VertragX1x jährlich
2Satelliten- oder Kabel- TV-Anlage (ohne Endgeräte)Wartung-
4.10Überwachungsanlagen (nicht vorhanden)
1Videoüberwachung herstellen, inkl. Leitungssysteme und Anschlussmöglichkeiten im und am GebäudeBei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen-
2Videoüberwachung - Geräte (Kameras, EDV-Ausstattung inkl. Montage, Funktionsprüfung und Einweisung)Funktionsprüfung und Einweisung bedien-berechtigter Personen des Nutzers-
3Videoüberwachung betreibenSicht- und laufende Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß durch Nutzer ggf. Einzelfallpauschale gem. VertragXtäglich
4Videoüberwachung betreibenWartung-
4.11Aufzugsanlagen, Hebebühnen (nicht vorhanden)
1Aufzüge und HebebühnenBei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen-
2Aufzüge und HebebühnenSicht- und Funktionsprüfung Stellen und benennen eines Aufzugsverandwortlichen. Dokumentation der Prüfaufgaben. Instandsetzung und ggf. Ersatzteilbeschaffung bei Beschädigungen durch NutzerXSK, 1x im Monat
3Aufzüge und HebebühnenWartung-
4Aufzüge und HebebühnenSV-Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle, auch bei Stillstand (= Hauptprüfung)-
4.12Blitzschutzanlagen
1Baulicher BlitzschutzBei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen-
2BlitzschutzSichtprüfung. Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch NutzerX1x im Monat
3BlitzschutzFunktionsprüfung-
4Blitzschutz- PrüfungSV-Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle und Mängelbeseitigung-
5.0AUSSENANLAGEN
5.1Oberflächenentwässerungen
1Regenwasser, Rinnen, Rigolen, VersickerungsanlagenBei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen-
2Regenwasser, Rinnen, Rigolen, VersickerungsanlagenSicht- und Funktionsprüfung sowie fachgerechte Reinigung. Bei Errichtung und Übernahme: Installationspläne und Gewährleistungsunterlagen übernehmen. Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen durch NutzerX1x pro Woche
3Regenwasser, Rinnen, Rigolen, VersickerungsanlagenBegehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS)-
5.2Pflanz- und Grünflächen
1Pflanz- u. GrünflächenpflegeSiehe Anlage Nr. 3 zum Betreibervertrag "Pflege der Außenanlagen"XGemäß § 4 Absatz 3 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht
2Befestigte Flächen im Außenbereich innerhalb der GrundstücksgrenzenPflege und Kontrolle, inkl. Winterdienst sowie Instandsetzungen bei Defekt der Anlagen im Außenbereich wie: Müllplatz, Park- und Fahrflächen, Fahrrad- und Kinderwagenständer und / oder –plätze, Umzäunungen sowie Spielplatz / -geräte und SitzbänkeXGemäß § 4 Absatz 3 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht
3Pflege Baumbestand, SichtprüfungBaumscheibenpflege, Entkrautung und Entfernen von unerwünschten Aufwuchses. Bewässerung bei Neupflanzung bis zum 2. Standjahr oder bei extrem Wetterlagen. Visuelle Überprüfung aller auf dem Grundstück stehenden Bäume. 2 x pro Jahr abwechselnd in belaubtem und unbelaubtem Zustand kontrollieren. Zusätzliche Kontrollen sind z.B. nach Starkwindereignissen vorzunehmen.XGemäß § 4 Absatz 3 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht

Seite 5

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Titel Aufgaben Ausführung
le tiTn o itis o PBetreffLeistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden)re b ie rte Bplanmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen)
4Baumkontrolle u. Baumpflegerische MaßnahmenDie fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme bzw. die Regelkontrolle der Bäume mit Festlegung des weiteren Vorgehens (Baumpflegerische Maßnahmen) erfolgt unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Hannover vom 08.06.1995 ausschließlich durch die LHH oder einen von der LHH beauftragten SV-
5.3Einfriedungen
1Elektrische Tür- und Toranlagen, Beschilderungen, ZaunanlagenSicht- und FunktionsprüfungX1x pro Woche
2Elektrische Tür- und Toranlagen, Beschilderungen, Zaunanlagen im SchadenfallInstandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder/und überdurchschnittlichem Verschleiß oder Beschädigung durch Bewohner ggf. Einzelfallpauschale gem. VertragXSK, im Einzelfall
3Elektrische Tür- und Toranlagen, Beschilderungen, Zaunanlagen am Ende des Lebenszyklus deren AnlagenWartung Begehung, Inspektion, Wahrnehmung der Verkerssicherungspflicht (VKS)-
5.4Spielplätze (wenn vorhanden)
1Spielplatzkontrolle; visuelle Inspektion SichtprüfungDie Kontrolle der Spielgeräte und Spielflächen erfolgt durch eingewiesenes, persönlich und fachlich geeignetes Personal nach den jeweiligen aktuellen Bestimmungen in der Norm DIN EN 1176 sowie den dazugehörigen Teilen DIN EN 1177 und DIN 18034. Dabei sind auch die Angaben der Spielgerätehersteller zu berücksichtigen. Diese Routineinspektion hat 1x pro Woche zu erfolgen.XSK, Der Betreiber hat die Einweisung der Personen, die die Visuelle Inspektion vornehmen, durch eine zertifizierte Person sicher zu stellen und auf Anforderung der LHH nachzuweisen. Diese Routineinspektion hat 1x pro Woche zu erfolgen.
2Spielplatzkontrolle 4 x operative Inspektion und jährliche HauptinspektionDie Kontrollen erfolgen ausschließlich durch die LHH, bzw. einen von der LHH beauftragten Sachverständigen-
3Ergebnis Operative Spielplatzkontrolle und Hauptinspektion MängelbeseitigungInstandsetzung und ggf. Ersatz der durch den o.a. SV festgestellten Mängel. Gemäß § 4 Absatz 2 des Betreibervertrages Verkehrssicherungs- und InstandhaltungspflichtXSV, 1x bzw. 4x jhrl. Weiterleitung der Prüfprotokolle an den Betreiber erfolgt durch LHH
5.5Öffentlicher Raum
1Öffentliche Gehwegreinigung inkl. Winterdienst-
2Verkehrssicherungspflichten und Grundreinigungen an Einfriedungen und Grenzbewuchs, angrenzender privaten oder öffentlichen WegenSicht- und Funktionsprüfung Herstellen und Erhalten der Verkehrssicherheit, Rückschnitt von verkehrssicherheits-beeinträchtigenden Pflanzenbewuchs und Entfernen von Müllablagerungen etc.Xtäglich
6.0BRANDSCHUTZ
6.1Technischer Brandschutz
1Sicherheitsbeleuchtung und SicherheitsstromversorgungSicht- und Funktionsprüfung ProtokollierungXtäglich
2Sicherheitsbeleuchtung und SicherheitsstromversorgungWartung Instandsetzung und Ersatz bei Beschädigungen-
3Zentrale Brandmeldeanlage, zentrale AlarmierungseinrichtungSicht- und Funktionsprüfung ProtokollierungX1x pro Woche
4Zentrale Brandmeldeanlage, zentrale Alarmierungseinrichtung - auf FW oder W+S aufgeschaltetWartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen-
5Zentrale Brandmeldeanlage, zentrale Alarmierungseinrichtung - nicht aufgeschaltetWartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen-
6Einzel-Rauchwarnmelder (auch Thermomelder) und Einzel-AlarmierungsanlagenSicht- und FunktionsprüfungX1x pro Woche
7Einzel-Rauchwarnmelder (auch Thermomelder) und Einzel-AlarmierungsanlagenWartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei BeschädigungenXSK, gesetzliche Regelung
8Rauchabzugsanlagen, ggf. Überdruckanlagen zur Freihaltung von RettungswegenSicht- und FunktionsprüfungX1x pro Woche
9Rauchabzugsanlagen, ggf. Überdruckanlagen zur Freihaltung von RettungswegenWartung, Instandsetzung und ggf. Ersatz bei Beschädigungen-
10Tragbare FeuerlöscherSichtprüfungX1x pro Woche
11Tragbare FeuerlöscherWartung Instandsetzung (Neubefüllung nach Gebrauch und ggf. Ersatz bei Beschädigungen oder EntwendungXSK, gesetzliche Regelung

Seite 6

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Titel Aufgaben Ausführung
le tiTn o itis o PBetreffLeistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden)re b ie rte Bplanmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen)
12Autom. Schiebetüren in RettungswegenSicht- und Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei BeschädigungenX1x pro Woche
13Autom. Schiebetüren in RettungswegenWartung-
14BrandschutztürenSicht- und Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei BeschädigungenX1x pro Woche
15BrandschutztürenWartung-
16Einrichtungen zum selbstständigen Schließen von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen (Türen, Tore, Klappen)Sicht- und Funktionsprüfung Instandsetzung und ggf. Ersatz bei BeschädigungenX1x pro Woche
17Einrichtungen zum selbstständigen Schließen von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen (Türen, Tore, Klappen)Wartung-
6.2Baulicher Brandschutz
1Feuerwehrplan-Depoterstellen, bzw. übernehmen-
2Feuerwehrplan-Depotftlfd. Prüfung auf Vollständigkeit, ggf. ErsatzXSK, 1x pro Woche
3Feuerwehr-Schlüsseldepoterstellen, bzw. übernehmen-
4Feuerwehrplan-Schlüsseldepotftlfd. Prüfung auf Vollständigkeit, ggf. ErsatzXSK, 1x pro Woche
5Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Sammelpunktmarkierungerstellen, bzw. übernehmen-
6Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, SammelpunktmarkierungFreihalten, Sichtkontrolle der BeschilderungXSK, täglich
6.3Organisatorischer Brandschutz
1Brandschutznachweis-
2Feuerwehrpläne erstellen und aktualisierenAktualisierung nach baulichen Veränderungen-
3BrandschutzordnungAufstellen und Aushang einer Brandschutzordnung gem. DIN 14096. Teile A und B VOR Inbetriebnahme der Einrichtung; eine Ausfertigung ist an die LHH zu senden (Frist: 4 KWn)XSV, gesetzliche Regelung
4BrandschutzordnungDie Beschäftigten der Einrichtung sind über die Brandschutzordnung und die Handhabung der Sicherheits- und Feuerlösch-Einrichtugnen zu belehren, vgl. hierzu NBauO §§ 14 und 51.XSV, gesetzliche Regelung
5Flucht- und Rettungswegpläne wenn baurechtlich gefordertErstausstattung-
6Flucht- und Rettungswegpläne wenn baurechtlich gefordertAktualisierung nach baulichen Veränderungen-
7Flucht- und Rettungswegpläne wenn nur auf Grundlage von ArbStättV gefordertErstausstattungXSK, gesetzliche Regelung
8Flucht- und Rettungswegpläne wenn nur auf Grundlage von ArbStättV gefordertAktualisierung nach baulichen VeränderungenXSK, gesetzliche Regelung
9Brandschutzbeauftragten vor Ort benennen und schulenXSK, gesetzliche Regelung
10Brandverhütungsschau mit dem Vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr HannoverBegehungen begleiten.XSK, gesetzliche Regelung
11Innerbetriebliche Organisation des BrandschutzesXSK, gesetzliche Regelung
12Flucht- und RettungswegeprüfungSicht- und FunktionsprüfungXSK, gesetzliche Regelung
13Prüfung der baulichen KennzeichnungenSicht- und FunktionsprüfungXSK, gesetzliche Regelung
14Überwachung der technischen BetriebsbereitschaftXSK, gesetzliche Regelung
15regelmäßige BrandschutzbegehungenXSK, gesetzliche Regelung
16Individuell angepasste Mitarbeiter- Qualifizierungenz.B. Schulung zum Ersthelfer bzw. 1. HilfeXSK, gesetzliche Regelung
17Maßnahmen zur Verhütung von EntstehungsbrändenXSK, gesetzliche Regelung
18Ausführliche Dokumentation zum VersicherungsschutzXSK, gesetzliche Regelung

Seite 7

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026 Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2 30165 Hannoverr

Titel Aufgaben Ausführung
le tiTn o itis o PBetreffLeistung / Verantwortlichkeit (sofern für das Objekt zutreffend bzw. dort vorhanden)re b ie rte Bplanmäßiger Intervall Kurzbeschreibung (hierzu siehe auch Begriffsdefinitionen)
7.0AUSSTATTUNGEN
7.1Schließung / Schlüssel
1Schließanlage vorh. ja / neinDie Erstausstattung der Schließung wird auf die Nutzung und den Bedarf abgestimmt und von der LHH eingebaut; die Übergabe an den Betreiber / Nutzer wird protokolliert.-
2SchließanlageNutzerspezifische Änderungen und Ersatzbeschaffung bei Verlust und / oder Beschädigung. Bei Rückgabe des Gebäudes sind ALLE Schlüssel und ggf. Sicherungskarte der LHH protokolliert zurückzugeben.Xbei Bedarf
7.2Inventar
1Küchen: bestehend aus Spüle inkl. Armaturen und Syphon, Schränken, Arbeitsplatten, Elektroherd inkl. Backofen, Reinigung der Dunstabzugshauben incl. Filtermatte,ggf. Kühlschränke und Lampen etc..Sicht- und Funktionsprüfung, Elektrogeräte gem. VDE 0701 prüfen, Spüle, Armaturen und Abflüsse auf Dichtigkeit prüfen, Instandsetzung, ggf. ErsatzbeschaffungXSK, E-Geräte: gesetzliche Regelung gem. DVUG V3 Wiederkehrende Prüfungen von elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
2Bewohnerzimmer und Gemeinschaftsräume: gesamtes Mobiliar (Stühle, Schränke, Tische, Betten etc.), Kühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Lampen etc..w i e v o r . P u nkt 7.2.1XSK, E-Geräte: gesetzliche Regelung gem. DVUG V3 Wiederkehrende Prüfungen von elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
3Geräte-Erstprüfung: Mit Übergabe an den Betreiber werden gebrauchte Geräte gem. VDE 0701 geprüft.Überprüfen der Elektrogeräte gem. VDE 0701, Instandsetzung, ggf. Ersatzbeschaffung-SK
7.3Schönheitsreparaturen
1Bewohnerzimmer mit / ohne Pantry und SanitärbereichKomplette sach- und fachgerechte Renovierung durch Anstrich der Wände, Decken und bei Bedarf, lackierter Türen, Türrahmen und Fensterrahmen, sowie Heizkörper und Heizungsleitungen, Erneuerung von Unterhaltsfugen, optisch und qualitativ wie Bestand, einschl. erforderlicher Anschlussflächen. Reparatur, adäquate Erneuerung von Bodenbelägen, Fliesen, Fußbodenleisten, Fenstern und Türen, Beschlägen und Schaltern u.dgl. sowie Küchenzeilen mit Herdplatten und Backofen, Kühlschränke etc. Die LHH behält sich die Qualitätsprüfung (vor Ort und der entsprechenden Nachweise) sowie eine formale Abnahme vor.XSK, nach jedem Auszug / gem. Betreibervertrag. Des Weiteren ist bei bewohnten Wohneinheiten, die einen nicht sauberen und hygienischen Zustand aufweisen, eine Zwischen- Renovierung durchzuführen. In diesem Fall ist derdie Bewohnerin in ein freies Zimmer umzusetzen. Bei Zweifeln in der Zustandsbewertung entscheidet LHH, OE 56.2.
2Gemeinschaftsräume, Büros, Flure, Lagerräume, allgemeine Sanitärbereiche, Gemeinschafts- Küchen etc.siehe Titel 7.3.1 Spalte Leistung / VerantwortlichkeitXSK, nach jedem Auszug / gem. Betreibervertrag, spätestens jedoch bei, bzw. zum Vertragsende
3Wohnraum mit Küchen- und Sanitärbereich in Wohnungensiehe Titel 7.3.1 Spalte Leistung / VerantwortlichkeitXSK, nach jedem Auszug / gem. Betreibervertrag, spätestens jedoch bei, bzw. zum Vertragsende
7.4Vandalismus
1Vandalismus durch Bewohner o.dgl.Sicht- und Funktionsprüfung, Instandsetzung, ggf. Ersatzbeschaffung im Innen- und AußenbereichXSK, täglich, bzw. gem. Betreibervertrag
7.5Weiße Ware
1 2ErstausstattungErstausstattung mit Waschmaschinen und TrocknernX
Waschmaschinen, Trockner und KühlschränkeInstandsetzung, Ersatzbeschaffung bei Beschädigungen und / oder überdurchschnittlichem Verschleiß. Sofern nach Vertragsende Kühlschränke fehlen oder beschädigt/ verschlissen sind, sind diese zu ersetzen. Waschmaschinen und Trockner sind nach Vertragsende zu demontieren und entfernen.Xfortlaufend nach Bedarf
7.6Schädlingsbekämpfung
1 2BefallBekämpfung / Beseitigung von Ungeziefer, Mäusen, Ratten, usw. sowie unter Naturschutz stehenden Insekten,durch eine Fachfirma. Beim Auftreten eines außergewöhnlichen Befall u.ä. sind der FB Gesellschaftliche Teilhabe und der FB Gesundheit der Region Hannover unverzüglich zu informieren.Xfortlaufend nach Bedarf
Eichenprozessionsspinner KEINE EICHENBÄUME AUF DER AUSSENANLAGE VORHANDEN.Beim Auftreten einens Befall, diesen durch eine Fachfirma mit speziellen Absaugverfahren beauftragen bzw. beseitigen. Der umliegende Bereich der befallenen Bäume bis zur Beseitigung ausreichend Absperren / Sichern.Xfortlaufend nach Bedarf

Seite 8

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026

Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2

30165 Hannoverr

Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung

-nicht zutreffend / nicht zuständig
Xzutreffend / zuständig
(X)deligierte Zuständigkeit (vom Vermieter oder Gebäudeeigentümer auf die LHH)
e lla v r e t n ifü r PSoweit Prüfungs- und Wartungsintervalle nicht explizit vertraglich vereinbart sind, hat der Auftragnehmer die Intervalle einzuhalten, die sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN, VDE) und den Herstellervorgaben in ihrer jeweils gültigen Fassung ergeben.
SKSach- und Fachkundiger Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende beruflicheTätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. (Quelle BG Bau) Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Sachkundig ist ferner, wer über eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt. (Quelle BG Bau)
SVSachverständiger Sachverständige sind besonders ausgebildete, amtlich anerkannte Sachkundige. Sie haben durch ihre Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf einem Gebiet und sind mit den Unfallverhütungsvorschriften, Normen etc. vertraut. Sie prüfen Einrichtungen und geben Gutachten ab. Sachverständige sind z. B. Angehörige der Technischen Überwachungs-Vereine. Sachverständige haben die Aufgabe, bestimmte Einrichtungen, technische Geräte und Arbeitsmittel zu bestimmten Zeiten zu prüfen. (Quelle BG Bau)
lie t u a BDas Bauteil ist im Bauwesen eine funktionelle Komponente eines Bauwerks. Nach der EN ISO 10209 wird ein Bauteil definiert als „Bestandteil einer Ausrüstung, das nicht weiter zerlegt werden kann, ohne seine grundlegenden Eigenschaften zu verlieren. Es unterscheidet sich damit vom Einzelteil im technischen Sinn, das nach der gleichen Norm definiert ist als „Gegenstand, der nicht demontierbar ist“ Prinzipiell kann sich ein Bauteil aus einer großen Anzahl Einzelteilen zusammensetzen. Entsprechend besteht ein Gebäudeteil aus mehreren Bauteilen (und ein Gebäude aus mehreren Gebäudeteilen). Ein Bauteil im Bauwesen ist eine geometrisch oder funktionell zusammenhängende Fläche oder ein Körper, die einen einheitlichen Aufbau und Konstruktion aufweisen, wie zum Beispiel Wände, Stützen, Decken. Bauteilgruppen wie Türen, Fenster und Treppen, die nach der Fertigstellung des Rohbaus in die Bauwerksöffnungen eingesetzt werden (ohne in die Statik des Gebäudes einzugreifen), werden häufig als Bauelemente bezeichnet. Bauteilgruppen der Haus- und Versorgungstechnik werden demgegenüber eher als Komponenten der jeweiligen technischen Anlage betrachtet.

Seite 9

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026

Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2

30165 Hannoverr

Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung

r e b ie r te BAls Betreiber einer Unterkunft bzw. Wohnung wird die OE gesehen, die Eigentümerin ist bzw. darüber die Verfügungsgewalt hat. „Betreiber ist gemäß EU-Definition jede natürliche oder juristische Person, die eine Anlage betreibt oder besitzt oder dem – sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen – die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über den technischen Betrieb der Anlage übertragen wurde (1999/13/EG).“ Quelle Abruf 20.09.2023: https://www.ihk.de/chemnitz/servicemarken/branchen/immobilienwirtschaft/betreiberpflichten-4439900 OE 56 bezeichnet Auftragnehmer, die im Auftrag der LHH eine Unterkunft betreiben, als „Betreiber“.
th c ilfp r e b ie r te BBetreiberpflichten ergeben sich aus der Betreiberverantwortung: Sie lassen sich untergliedern in Pflichten der Organisation bzw. Unternehmens sowie persönliche Pflichten. Zielsetzung ist die Unversehrtheit von Menschen, Schutz der Umwelt und die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften. (vgl. Präsentation Technische Hochschule Mittelhessen „Betreiberverantwortung im Facility Management“ 29.09.2014, S.28; vgl. GEFMA 190)
g n u tr o w t n a r e v r e b ie r te BLaut VDI 3810 gilt: „Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr).“ Es handelt sich um „die Pflicht, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Schadenseintritte abzuwenden.“ Quelle Abruf 20.09.2023: https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/wissen- kompakt/betreiberpflichten-wahrnehmen-und-delegieren-so-vermeiden-unternehmen-rechtsfolgen/
g n u ff a h c s e b z t a s r EUnter Ersatzbeschaffung ist eine Investition zu verstehen, die dem Ersatz funktionsuntüchtiger Vermögensgegenstände dient. Rechtlich spricht man im Zusammenhang mit Schadensersatz von Ersatzbeschaffungen. Der Verursacher eines Schadens ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch/BGB dem Geschädigten gegenüber verpflichtet, „den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“ (Quelle BGB § 249 Abs.1).

Seite 10

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026

Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2

30165 Hannoverr

Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung

g n u fü r p s n o it k n u FErfolgt nach Durchführung von z.B. einer Reparatur. (vgl. DIN 13306) Die Funktionsprüfung kann ohne Fachfirmen ausgeführt werden, setzt aber Fachkunde voraus und ist die laufende Überwachung der Funktion von Anlagen.
g n u tla h d n a t s n IDer Begriff der Instandhaltung entsprechend der Definition der DIN 31051,2019 S. 4 Als Oberbegriff, unter dem die Bereiche Inspektion, Wartung,Instandsetzung und Verbesserung zusammengefasst sind, verwendet. Instandhaltung ist eine Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des ur- sprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Soll-Zustand) sowie zur Feststel- lung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zu- stand). Instandhaltung umfasst Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. (DIN 31051:2019)
g n u z t e s d n a t s n I„Physische Maßnahme, die ausgeführt wird, um die Funktion eines fehlerhaften Objekts wiederherzustellen“ (vgl. DIN 31051:2019, S.6) Instandsetzung beinhaltet Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Sollzustand) gemäß DIN 31051, 4.1.4. Mit der Instandsetzung wird die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Bau- teils bzw. einer Gebäudeausstattung beschrieben. Die Instandsetzung bedeutet oftmals die Reparatur eines Bauteils bzw. den Austausch von Bauteilen (z.B. Dich tungen an Ventilen der Wasserleitungen) kann aber auch nur eine Gangbarmachung bedeuten. (DIN 31051:2019)
/ g ng un du le d le m m ler gö n tS a MDer Begriff „Mangel“ wird im Bauwesen und bei OE 19 im Zusammenhang mit der Gewährleistung verwendet. Mitteilung über die Abweichung vom gewünschten Zustand mit der Aufforderung, die Störung zu beheben.
r u ta r a p e RDie Reparatur eines defekten Bauteils wird meist vom jeweiligen Fachbetrieb (Gewährleistung bzw. Garantie) ausgeführt. Ist die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich, bleibt letztlich nur der Austausch des defekten Bauteils. Eine Früherkennung des defekten Bauteils durch Sichtprüfung hält die Kosten der Reparatur gering

Seite 11

Leistungsabgrenzung Gemeinschaftsunterkunft Stand 06.01.2026

Anlage Nr. 2 zum Betreibervertrag Helmkestr. 25 A-H, J Version 1.2

30165 Hannoverr

Legende Begriffsdefinitionen / Beschreibung

n o it k e p s n I / g n u fü r p th c iS„Prüfung auf Konformität der maßgeblichen Merkmale eines Objekts, durch Messung, Beobachtung oder Funktionsprüfung“ (vgl. DIN 31051:2019, S.5) Inspektion beinhaltet Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand) gemäß DIN 31051, 4.1.3. Man versteht darunter im allgemeinen die Prüfung bzw. Kontrolle der technischen Funktionalität der einzelnen Gebäudekonstruktionen sowie der technischen Einrichtungen, die erfahrungsgemäß aufgrund von Verschleiß, Alterungsprozessen und Beanspruchungsgrad zu Funktionsausfällen neigen. Diese Inspektionsarbeiten kön- nen teilweise vom Nutzer selbst durchgeführt werden (Sichtprüfung), teilweise ist aber das Wissen vom Fachmann gefragt. (DIN 31051:2019)
th c ilfp s g n u r e h c is s r h e k r e VDie Grundlage der Wahrnehmung der Verkehrssicherung ergibt sich aus BGB „§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
) 9 1 0 g2 n u : 1 5 tr0 a1 W3 N ID („Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats“ (vgl. DIN 31051:2019, S.5) Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Anlagen gerechnet, die durch Fachfirmen auszuführen sind, wie z. B. das Reinigen, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen, Austausch von Verschleißteilen, sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen und zur Sicherstellung eines möglichst störungsfreien Betriebes. Sofern es Wartungsvorgaben/Anleitungen des Herstellers gibt sind diese zu beachten.

Seite 12

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung