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Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa
Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers
(RTH) Christoph Odenwald am Standort Ravenstein
- Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs -
[Hinweis: Soweit für Bezeichnungen männliche und weibliche Wortformen existieren, sind beide Formen
gemeint, auch wenn aus Gründen der Vereinfachung lediglich die männliche Form Anwendung findet.]
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Innenministerium Baden-Württemberg – Vergabeverfahren für den Betrieb des RTH Christoph Odenwald am Standort Ravenstein Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb
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- Anzuwendende gesetzliche Vorschriften
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa (nachfolgend: „Auftraggeber“) beabsichtigt, ein geeignetes Unternehmen gemäß § 4 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz (RDG) mit der Durchführung der Luftrettung am Standort Ravenstein durch Erteilung einer Dienstleistungskonzession zu beauftragen.
Die Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement – Klinikum der Universität München vom Mai 2020 (nachfolgend: „Bedarfsanalyse“) sieht zur Schließung der festgestellten Versorgungslücke im nördlichen Baden-Württemberg, im Bereich der Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und Hohenlohekreis ein zusätzliches Luftrettungsmittel vor. Mit dem gegenständlichen Verfahren soll dieser Bedarf durch die Indienstnahme des RTH Christoph Odenwald gedeckt werden.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.
- Verfahrensart und kurze Beschreibung des Verfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird zweistufig durchgeführt.
Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb zu den nachfolgend dargestellten Bedingungen durchgeführt.
Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden anhand der unter Ziff. 12.2 dargestellten Kriterien die drei geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert.
Auf zweiter Stufe wird mit diesen drei Bewerbern der Inhalt der Erstangebote verhandelt, wobei sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag, ohne in Verhandlungen einzutreten, auf das Erstangebot zu erteilen.
Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, dass die Verhandlungen in der Kalenderwoche 39 des Jahres 2026 durchgeführt werden.
Sollte der Zuschlag nicht auf ein Erstangebot erteilt werden, werden die Bewerber – unter Beachtung des Verhandlungsergebnisses – aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben.
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- Leistungszeit und kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes
Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung mit dem RTH Christoph Odenwald am zu errichtenden Standort in Ravenstein für den Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2052 (25,5 Jahre) zu vergeben.
Die Durchführung der Luftrettung ist als Aufgabe der Notfallrettung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst
die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers („RTH“) inklusive der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für den Betrieb des RTH Christoph Odenwald in der Zeit täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr; Erweiterung der Einsatzbereitschaft im Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang (wenn dieser vor 08:00 Uhr liegt) und bis Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt));
die Errichtung und der Betrieb einer Luftrettungsstation auf einem vom Neckar- Odenwald-Kreis zur Verfügung gestellten Grundstück;
die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer, Notärzte und HEMS-TC;
die Durchführung von Primär- und Sekundäreinsätzen („Dual-Use-Modell“)
gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Hinweis zur Luftrettungsstation:
Die benötigte Luftrettungsstation in Ravenstein existiert zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Der Auftraggeber hat allerdings schon ein geeignetes Grundstück bestimmt, welches vom Zuschlagsbieter durch Abschluss des in Anlage 13 befindlichen Erbbaurechtsvertrages mit dem Neckar-Odenwald-Kreis als Grundstückseigentümer verpflichtend zu nutzen ist.
Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Errichtung der Luftrettungsstation bis zum hier vorgesehenen Leistungsbeginn am 01.07.2027 abgeschlossen sein wird, hat der Betrieb des RTH Christoph Odenwald ab Leistungsbeginn bis zur Fertigstellung der Luftrettungsstation in Ravenstein von einem Interimsstandort aus zu erfolgen. Sobald der dauerhafte Standort bezugsfertig ist, hat der Umzug vom Interimsstandort unverzüglich dorthin zu erfolgen.
Dem Auftraggeber sind zwei mögliche Flughäfen, die als Interimsstandorte in Betracht kommen, bekannt. Diese liegen zwar nicht in dem vorgesehenen Bereich
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des Gutachtens, allerdings im Norden von Baden-Württemberg. Es handelt sich um folgende Flugplätze:
Flugplatz Walldürn, Am Flugplatz, Würzburger Str. 33 in 74731 Walldürn
und
Flugplatz Mosbach, Am Flugplatz 5 in 74821 Mosbach.
Der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Interimsstandort an einem dieser beiden Flugplätze zu betreiben.
Die für die Flugplätze bestehenden Betriebsgenehmigungen lassen bereits jetzt den Betrieb eines Standorts zu den oben genannten Zeiten zu. Darüber hinaus haben die jeweiligen Betreiber der Flugplätze gegenüber dem Auftraggeber versichert, dass sämtliche Bieter des gegenständlichen Verfahrens gleichbehandelt werden und die in den Anlagen 14 und 15 enthaltenen Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Bewerber hat sich mit den jeweiligen Betreibern unter den nachfolgend dargestellten Kontaktdaten rechtzeitig in Verbindung zu setzen:
Flugplatz Walldürn: Dr. Christian Kuhn, Vorstandsteam FSCO Flugsportclub Odenwald Walldürn, christian.kuhn@fsco.de, +49 6282 927844, www.fsco.de, Würzburger Str. 33, Am Flugplatz, 74731 Walldürn, Flugplatz Tel. +49 6282 7419.
Flugplatz Mosbach: Lucy Paul, Betriebsleiterin, Beauftragte für Luftaufsicht, Geschäftsführer: Dr. Thomas Pfirrmann, Flugplatz Mosbach Betriebs-GmbH, Am Flugplatz 5, 74821 Mosbach, Tel. +49 6261 938566 (Büro), Tel. +49 6261 674791 (Betriebsleitung/Luftaufsicht), www.flugplatz-mosbach.de, info@flugplatz- mosbach.de.
- Elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ abgewickelt. Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung einbezogen:
Bereitstellung der Vergabeunterlagen und aller Anlagen für den Bewerber/Bieter zum Download im Angebotsassistenten auf der o. g. Internetadresse,
Beantwortung der Bewerber-/Bieterfragen über die Bieterkommunikation (Nachrichten) im Nachrichtenmodul in Form von Bieterrundschreiben,
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Bereitstellung von wichtigen Informationen zu den Verfahrensunterlagen oder zum Ablauf des Verfahrens und
Einreichung der Teilnahmeanträge, Angebote, Anlagen und Nachweise.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf dem Vergabeportal heruntergeladen wurden, erhält das Unternehmen keine E-Mail- Benachrichtigung. Das Unternehmen ist dann in der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung (Anmeldung) auf dem Vergabeportal empfohlen.
- Form und Fristen
Es sind – sofern vorhanden – die vom Aufgabenträger bereitgestellten Vordrucke (Formblätter) zu verwenden.
Soweit erforderlich sind die Formblätter zu duplizieren und mehrfach zu verwenden.
5.1. Teilnahmeantrag und Erstangebot
Der Teilnahmeantrag und die damit vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (siehe Ziff. 12.1) sind ausschließlich in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ bis zum
14.08.2026, 12:00 Uhr
einzureichen.
Der Teilnahmeantrag mit dem Erstangebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Teilnahmefrist ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrages gestartet wurde.
5.2. Letztverbindliches Angebot
Sofern der Auftraggeber davon absieht, den Zuschlag auf das mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Erstangebot zu erteilen, werden die Bewerber mit einer
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angemessenen Frist nach den Verhandlungsrunden aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot einzureichen.
5.3. Form
Über das vorgenannte Vergabeportal können die Teilnahmeanträge mit dem Erstangebot sowie dann auch die letztverbindlichen Angebote elektronisch übermittelt werden.
Für die Form des Teilnahmeantrages wie auch des letztverbindlichen Angebotes gilt Folgendes:
Ausreichend ist Textform im Sinne von § 126 b BGB.
Für die Wahrung der Textform in diesem Sinne sind bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften der Firmenname und die Rechtsform zu benennen. Darüber hinaus ist ergänzend die Benennung des Namens des konkreten Mitarbeiters bzw. Vertreters erforderlich, der den Teilnahmeantrag / das Angebot abgegeben hat. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten.
Anlagen zum Teilnahmeantrag bzw. den letztverbindlichen Angeboten (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Teilnahmeantrag / dem letztverbindlichen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden.
Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen.
Teilnahmeanträge/Angebote, die über das Vergabeportal eingereicht wurden, können bis zum Abgabetermin zurückgezogen werden. Bis zum Abgabetermin kann ein berichtigter oder geänderter Teilnahmeantrag bzw. ein berichtigtes oder geändertes Angebot abgegeben werden, indem der Bewerber einen neuen Teilnahmeantrag bzw. ein neues Angebot über das Vergabeportal einreicht. Hierdurch verliert der zuvor eingereichte Teilnahmeantrag bzw. das Angebot seine Gültigkeit. Es gilt ausschließlich der zeitlich neuere Teilnahmeantrag bzw. Angebot.
- Aufklärungs- und Auskunftsverlangen
Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines
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Bewerbers Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Angebotsassistent/Nachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bewerber auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern gleichermaßen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 07.08.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
- Ortsbesichtigung
Die Interimsstandorte können durch die Bewerber mit entsprechender Voranmeldung besichtigt werden.
Soweit Bewerber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie sich bis spätestens bis zum 20.07.2026 18:00 Uhr per E-Mail unter folgender Adresse für den Besichtigungstermin anmelden:
Für den Flugplatz Walldürn: christian.kuhn@fsco.de.
Für den Fluplatz Mosbach: info@flugplatz-mosbach.de.
Für den endgültigen Standort in Ravenstein können mit entsprechender Voranmeldung ebenfalls Besichtigungstermine vereinbart werden. Soweit Bewerber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie sich ebenfalls bis spätestens bis zum 20.07.2026 18:00 Uhr per E-Mail unter folgender Adresse für den Besichtigungstermin anmelden: Ausschreibung-Luftrettung@im.bwl.de.
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- Bewerbergemeinschaften
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist;
dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt;
dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften;
in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt.
Ist beabsichtigt, einen Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen von Bewerbern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Einzelbieter – sind unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Teilnahmeanträge/Angebote.
Sofern im Folgenden auf „den Bewerber“ Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bewerbergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.
- Nachunternehmer
Die Durchführung von Leistungen der Luftrettung durch Nachunternehmer ist ausgeschlossen.
Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sogenannte Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u. a.
die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) des Rettungshubschraubers,
die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung des RTH,
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die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem AÜG und
die Errichtung der Luftrettungsstation.
- Eignungsleihe
Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 25 KonzVgV), hat er in seinem Teilnahmeantrag bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und
Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen.
Die Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist jedoch nur insoweit zulässig, wie das betreffende, die Eignung leihende Unternehmen die betreffenden Leistungen, für welche der oder die Eignungsnachweise gefordert werden, auch tatsächlich erbringt. In diesem Fall ist durch den Bewerber auf einem gesonderten Beiblatt zu Anlage 4 darzustellen, welche Leistungen durch das die Eignung leihende Unternehmen erbracht werden.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bewerbers und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden.
Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 4 auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer handschriftlich bzw. in Textform zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bewerber im Konzern verbunden sind.
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- Bedingungen für den Auftrag
11.1. Geforderte Sicherheit
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:
-
Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);
-
Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);
-
Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bewerber/Bewerbergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Aufgabenträger) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);
-
Haftung des Bürgen:
a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus der – im Rahmen dieses Vergabeverfahrens – zu vergebenden Dienstleistungskonzession über den Betrieb eines RTH am Standort Ravenstein zustehen,
b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab 01.07.2027 bis 31.12.2052),
bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 EUR.
Zum Nachweis hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
11.2. Personal
Es darf nur solches – ärztliches wie nichtärztliches – medizinisches Personal eingesetzt werden, dass im Durchschnitt eines Jahres mind. zwei (2) Schichten pro
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Monat auf dem RTH absolviert. Die Dienstzeiten dürfen nicht in einem Block abgeleistet werden, sondern sie sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen.
Es dürfen nur solche Hubschrauberführer/Piloten eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer mit Dienstvertrag im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche fest angestellt sind.
11.3. Erklärung zu Russlandsanktionen
Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Es ist das Formblatt „Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket“ (Anlage 5) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
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- Stufe 1: Teilnahmewettbewerb - Eignung und Auswahl der Unternehmen
12.1. Eignungskriterien
Grundlage für die Zuerkennung der Eignung ist die Vorlage der nachfolgend unter Ziffer 12.1.4 bis 12.1.7 genannten Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen sind. Das Fehlen der geforderten Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Fehlen die Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
12.1.1. Besonderheiten bei Bewerbergemeinschaften
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 12.1.4) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 12.1.5) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die wirtschaftliche und finanzielle (Ziff. 12.1.6) sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.1.7) der Bewerbergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
12.1.2. Besonderheiten bei der Eignungsleihe
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will (sog. Eignungsleihe), wird die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem/den eignungsverleihenden Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
12.1.3. Besonderheiten bei Bewerbern aus anderen Staaten
Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Können die unter den Ziff. 12.1.4 und Ziff. 12.1.5.2 geforderten Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bewerber bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des
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Niederlassungsstaates des Bewerbers an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die in den Ziff. 12.1.4 und Ziff. 12.1.5.2 benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine „Versicherung an Eides statt“ ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine „Versicherung an Eides statt“ gibt, darf die „Versicherung an Eides statt“ durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers abgibt.
12.1.4. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRV) vorgelegt werden. Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
12.1.5. Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.1.5.1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung des Bewerbers im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“, Anlage 6).
12.1.5.2. Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem
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BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Auftraggeber Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa, Abteilung 6, Referat 63, Willy-Brand-Str. 41, 70173 Stuttgart zu übersenden ist.
12.1.6. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
12.1.6.1. Umsatznachweis
Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto- Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 7).
12.1.6.2. Nachweis Versicherungen
- Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung:
Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 LuftVG sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den jeweils geltenden Vorgaben des LuftVG sowie der LuftZVO und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer gemäß § 103 LuftVZO i. V. m. § 49b LuftVG:
Es sind mindestens 4 Fluggastplätze durch eine Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer für den Fall der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes mit einer Mindestdeckungssumme für jede Person mit 250.000 Rechnungseinheiten (vgl. § 103 LuftVZO i. V. m. § 49 b LuftVG) zu versichern.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen- sowie Umweltschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber jeweils eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice
seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie
der Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer und
der Betriebshaftpflichtversicherung
jeweils inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen.
Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Versicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.
12.1.7. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
12.1.7.1. Nachweis fachliche Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen
Der Bewerber muss den Nachweis erbringen, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist (z. B. durch den Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen).
12.1.7.2. Nachweis Luftfahrtunternehmer
Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein. Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß Art. 3 VO (EG) 1008/2008 vorzulegen.
12.1.7.3. Nachweis Qualitätsmanagementsystem
Der Bewerber muss den Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf, erbringen. Als Nachweis hierfür kann eine Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bewerbers (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung
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des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Gleichwertigkeit darzulegen.
12.1.7.4. Unternehmensdarstellung und Mindestvorgabe Anzahl Rettungseinsätze
Unternehmensdarstellung mit folgenden Angaben:
Name, Rechtsform, Kontaktdaten und Ansprechpartner, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr
Anzahl der Rettungseinsätze (differenziert nach Primär- und Sekundäreinsätzen) in öffentlich-rechtlichem Auftrag in den Jahren 2023, 2024, 2025.
Es ist das Formblatt „Unternehmensdarstellung und Anzahl Rettungseinsätze“ in Anlage 8 zu nutzen.
Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1.000 (tausend) Primär- und 500 (fünfhundert) Sekundäreinsätzen im öffentlichen Auftrag pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2023, 2024 und 2025.
Hinweis: Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinn.
Die Anzahl der Rettungseinsätze ist gleichzeitig Bewertungskriterium (vgl. hierzu Ziffer 12.2).
12.1.7.5. Nachweis Verfügbarkeit Rettungshubschrauber
Als Rettungshubschrauber sowie als Ersatzmaschine muss ein Baumuster zum Einsatz kommen, welches uneingeschränkt in der Primärrettung verwendbar ist und auch hinsichtlich Lärm- und Schadstoffemissionen sowie Betriebs- und Wartungskosten optimale Bedingungen erfüllt.
Der Auftragnehmer hat für die Stamm-Maschine sowie die Ersatzmaschine ein Hubschraubermuster vom Muster H 140 bzw. H 145 oder ein gleichwertiges Hubschraubermuster einzusetzen.
Es bedarf daher des Nachweises bzw. der verbindlichen Zusicherung, dass ein RTH und eine Ersatzmaschine (im eigenen AOC) vom Typ H 140 bzw. Typ H 145 oder gleichwertig bei Leistungsbeginn einsatzbereit sein werden. Es sind ferner Angaben zu dem zum Einsatz kommenden Luftfahrzeugmuster sowie darüber, ob sich der einzusetzende Rettungshubschrauber und die Ersatzmaschine im Eigentum oder in
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der Halterschaft des Bewerbers befinden sowie deren Baujahr, Anschaffungsjahr und darüber, ob es sich um eine neue oder gebrauchte Maschine handelt, zu machen.
Im Falle eines anderen Luftfahrzeugs als der H 140 bzw. H 145 hat der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Hierbei sind insbesondere die Musterzulassung und das Flugbetriebshandbuch des jeweiligen Flugmusters (ggf. beglaubigte Kopie) vorzulegen. Das Luftfahrzeug und die Ersatzmaschine müssen für Flugverfahren der Kategorie A zugelassen sein und in Übereinstimmung mit der Flugleistungsklasse 1 betrieben werden können. Hierfür hat der Bewerber einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Das Luftfahrzeug und die Ersatzmaschine dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
Für einen Windenbetrieb am Luftfahrzeug / an der Ersatzmaschine besteht kein Bedarf.
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht über die erforderlichen Hubschrauber, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über die erforderlichen Hubschrauber zum Leistungsbeginn verfügen wird.
Folgende Anforderungen muss das Flugmuster (RTH und Ersatzmaschine) in jedem Fall erfüllen:
-
Der RTH muss gemäß EASA-CS-27 (Certification Specifications for Small Rotorcraft CS-27) bzw. EASA-CS-29 (Certification Specifications for Large Rotorcraft CS-29) zertifiziert sein und die Anforderungen gemäß DIN EN 13718- 1:2020-10 und 13718-2:2020-10 (auch die Anforderungen an den Einsatz von Intensivtransporthubschraubern (HICAMS)) erfüllen.
-
Der RTH muss für Flugverfahren nach Kategorie A zugelassen sein und in Übereinstimmung mit der Flugleistungsklasse 1 betrieben werden können bis zu einer maximalen Länge über alles von 14,99 m.
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Der RTH muss mindestens über zwei elektronisch geregelte Triebwerke verfügen und fünf Personen (Durchschnittsgewicht 90 kg), die Ausrüstung und die mitzuführende medizinisch-technische Ausstattung transportieren können.
-
Der RTH muss innerhalb von 2 Minuten nach Anforderung starten können und mit max. Einsatzstartmasse einschließlich der unter Ziff. 3 erwähnten Zuladung mindestens 1,5 Stunden lang mit einer Reisegeschwindigkeit von mindestens 200 km/h fliegen können, zuzüglich 20 Minuten als Reservezeit.
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Mit Einsatzstartmasse zuzüglich 150 kg je Notfallpatient muss der RTH unter ISA-Bedingungen (zzgl. +20° Celsius / bei Windstille) in der Lage sein, bei Ausfall eines Triebwerks am Startort wieder sicher zu landen oder den Flug sicher zu einem geeigneten Landeplatz fortzusetzen.
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Ist der Startort von Hindernissen umgeben, muss der RTH unter den o. g. Bedingungen in der Lage sein, die Hindernisse im Flugweg mit einem vertikalen Abstand von mind. 10,7 m (35 ft) zu überfliegen.
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Ferner muss der RTH auch unter erschwerten Bedingungen, gegebenenfalls auf schrägem bzw. unebenem Gelände, landen können. Die Landung muss in einer Richtung auf mindestens 8 Grad geneigtem Gelände möglich sein.
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Der RTH muss über ein Kufenlandegestell verfügen und es muss eine ausreichende Bodenfreiheit bei Außenlandungen im unwegsamen Gelände gewährleistet sein.
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Die Bauweise des RTH soll eine gefahrlose Annäherung an den stehenden RTH auch bei laufenden Rotoren ermöglichen. Die Blattspitzenebene des Hauptrotors darf unabhängig von der Drehzahl des Hauptrotors bei ebenem Gelände eine Höhe von 2,20 m nicht unterschreiten.
-
Die Rotoren müssen nach der Landung nach Abschaltung der Triebwerke notfalls innerhalb von 30 Sekunden zum Stillstand gebracht werden.
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Der RTH muss darüber hinaus über eine Sitzmöglichkeit für eine zu Ausbildungszwecken mitfliegende Person („Learner’s Seat“) haben.
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Der Patientenraum im RTH muss Transportmöglichkeiten für mindestens eine liegend zu transportierende Person bieten. Er muss so gestaltet sein, dass die Behandlung eines Notfallpatienten während des Fluges möglich ist.
-
Für das medizinische Personal muss vom Kopfende aus in Körperlängsachse und seitlich des Notfallpatienten ausreichend Raum zur Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen vorhanden sein.
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Medizinische Ausrüstungen und Ausstattungen müssen gemäß den jeweils geltenden luftfahrtrechtlichen Vorgaben so beschaffen und gesichert sein, dass von ihnen eine möglichst geringe Verletzungsgefahr ausgeht. Die Halterungen müssen für das jeweilige Flugmuster den nach der Verordnung VO (EU) 748/2012 geltenden Anforderungen genügen.
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Es müssen ausreichend Platz und entsprechende Halterungs-/ Sicherungsvorrichtungen vorhanden sein, um die Mitnahme und Nutzung von den im Versorgungsbereich des RTH regelhaft zum Einsatz kommenden Geräten zur Extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) sowie von Transportinkubatoren für Neugeborene und Kleinkinder (Baby Pod) während des Fluges zu ermöglichen.
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Die Ladeöffnung muss das Ein- und Ausladen eines Notfallpatienten auf einer Krankentrage mit aufgelegter Vakuummatratze ungehindert ermöglichen. Sie muss einen ausreichenden Freiraum über und neben dem Patienten besitzen.
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Eine ausreichende Anzahl und Größe von Sichtfenstern muss im Patientenraum vorhanden sein.
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Vibrationen des Luftfahrzeugs, Innen- und Außengeräusche sowie die Schadstoffemissionen der Triebwerke sollten so gering wie möglich sein. Wenn ein Lärmpegel von 85 dB(A) im Krankenraum überschritten wird, muss ein entsprechender Schutz für Patienten und Personal vorhanden sein.
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Der RTH muss über einen Vier-Achsen-Autopiloten verfügen.
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Der RTH muss instrumentenflug- (IFR) und NVG-tauglich sein
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Der RTH muss über ein Kollisionswarnsystem (Traffic Advisory System), ein Terrain-Annäherungswarnsystem und ein Wetterradar verfügen.
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Der RTH muss über ein digitales „Moving Map“-, „Situational Awareness“- und ein „Mission Management“-System sowie ein „Synthetic Vision System“ verfügen.
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Die Allgemeinbeleuchtung muss blendkontrolliert sein.
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Der RTH muss über einen geeigneten Suchscheinwerfer (NVG kompatibel) verfügen. Der Einbau, der Betrieb und der fortlaufende Nachweis der Lufttüchtigkeit des Hochleistungssuchscheinwerfers muss für das jeweilige Flugmuster genehmigt sein.
12.1.7.6. Nachweis über Zugriff auf lizenzierten Werftbetrieb
Der zukünftige Leistungserbringer ist für die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der zum Einsatz kommenden Luftrettungsmittel und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen verantwortlich. Die Wartung hat entweder im eigenen lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb des Auftragnehmers
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(eigene Werft) oder durch einen fremden, lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb (fremde Werft) zu erfolgen.
Im Teilnahmewettbewerb hat der Bewerber den Nachweis zu erbringen, dass er zu Leistungsbeginn über eine entsprechende eigene oder fremde Werft verfügen wird. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
durch Vorlage der Kopie der Betriebslizenz (eigene Werft) oder
durch (Fremd-)Erklärung eines lizenzierten Betriebes, dass er im Falle der Beauftragung des Bewerbers zu Leistungsbeginn dem Bewerber seine Mittel zur Verfügung stellen wird und Vorlage der Kopie der Betriebslizenz des Betriebes.
12.1.7.7. Referenzen für die Durchführung der Luftrettung
Benennung von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzen (inkl. Randzeitenerweiterung) für die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Referenzbeschreibung sowie Angaben zur Aufgabe des Bewerbers, zum Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber und Leistungszeitraum (Beginn und Ende) gemäß Formblatt „Referenzen Durchführung Luftrettung“ in Anlage 9.
Hinweis: Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung: drei (3) Referenzen für die Durchführung der Luftrettung.
Die Anzahl der insgesamt vorgelegten Referenzen ist gleichzeitig Bewertungskriterium (vgl. hierzu Ziffer. 12.4).
12.1.7.8. Eignungsnachweise Hubschrauberführer
Für die Leistungserbringung sind mindestens vier (4) Hubschrauberführer im Sinne einer Personenkapazität vorzusehen. Diese müssen folgende Qualifikationen aufweisen:
Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift; ein Nachweis ist bei Angebotsabgabe nicht erforderlich;
Festanstellung mit mind. 20 Stunden pro Woche im Unternehmen des Bewerbers oder dem Unternehmen eines Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft;
die Hubschrauberführer müssen mindestens die Erlaubnis zum Berufshubschrauberführer und die erforderliche Musterberechtigung besitzen sowie darüber hinaus für häufige Außenlandungen unter erschwerten
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Bedingungen besonders geschult sein, das medizinische Personal unterstützen und Rettungsmaßnahmen mit den an Bord befindlichen Hilfsmitteln durchführen können;
aufgrund der erschwerten Einsatzbedingungen wird eine Mindestflugerfahrung von 2.500 Flugstunden als verantwortlicher Pilot gefordert. Davon müssen mindestens 1.250 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf einem Hubschrauber sowie auf eine Tätigkeit im Luftrettungsdienst oder vergleichbare Missionen (Landungen im freien, unbekannten Gelände) entfallen. Darüber hinaus muss der Hubschrauberführer auch mindestens 250 Flugstunden auf dem vom Bewerber angebotenen Flugmuster absolviert haben;
zudem muss jeder eingesetzte Hubschrauberführer über eine Instrumentenflugberechtigung sowie über die Erlaubnis zum Einsatz von NVIS/ NVG verfügen.
Zum Nachweis hat der Bewerber mindestens vier (4) konkrete Hubschrauberführer namentlich in einer Eigenerklärung zu benennen und Mitarbeiterprofile der vorgesehenen Hubschrauberführer einzureichen, mit denen die genannten Anforderungen nachgewiesen werden können. Für die Mitarbeiterprofile besteht keine bestimmte Formvorgabe.
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er durch eine konzeptuelle Darstellung den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG
Für eine angemessene Sicherstellung der dienstplanerischen Verfügbarkeit des RTH sind nach Ansicht des Auftraggebers mindestens vier (4) Personen im Sinne von vier (4) Personenkapazitäten erforderlich.
Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis in Form einer Eigenerklärung mit Mitarbeiterprofilen oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese vier (4) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
12.1.7.9. Verfügbarkeitsnachweis Notärzte
Der Leistungserbringer muss über eine ausreichende Anzahl geeigneter Notärzte verfügen. Als Notarzt darf nur eingesetzt werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
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Gültige Approbation als Arzt und Facharztqualifikation in einem Gebiet mit unmittelbarem Bezug zur Notfallversorgung (Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin),
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und mindestens drei (3)-jährige Einsatzerfahrung im bodengebundenen Notarztdienst mit mehr als 300 eigenständig durchgeführten Einsätzen,
Zusatzbezeichnung Klinische Akut- und Notfallmedizin oder Zusatzbezeichnung Spezielle Intensivmedizin oder aktuell in Weiterbildung zum Erwerb einer dieser Zusatzbezeichnungen,
mindestens 100 eigenständig durchgeführte endotracheale Intubationen und mindestens 45 Anlagen (gemäß der gültigen Leitlinie) eines supraglottischen Atemwegs oder Facharzt für Anästhesiologie,
Nachweis von Erfahrung im Umgang mit pädiatrischen Notfallpatienten (Bescheinigung über Notfallversorgung von mindestens 50 Kindern im Alter von < 5 Jahren oder Mitwirkung an mindestens 50 Anästhesien bei Kindern < 5 Jahren oder Facharzt für Anästhesiologie),
regelmäßige klinische Tätigkeit in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin oder Intensivmedizin oder Anästhesiologie (mit regelmäßiger Behandlung von Patienten der Risikogruppen ASA 3-4),
Kurs Intensivtransport nach den Richtlinien der DIVI,
Kurse zu den erweiterten Reanimationsmaßnahmen bei Erwachsenen und Kindern entsprechend den aktuellen internationalen Leitlinien (z. B. ALS/ACLS und PALS/EPALS, DIVI Kindernotfall-Kurs etc.),
Kurs zur Versorgung schwerstverletzter Patienten (z. B. ATLS, EZC, Trauma- Management etc.),
Fachkunde Leitender Notarzt bzw. Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs zum Leitenden Notarzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer und
Einweisung gemäß SEPA HEMS VO (EU) 965/2012.
Der Nachweis ist durch Benennung von mindestens acht (8) konkreten Personen im Formblatt „Verfügbarkeit Notärzte“ in Anlage 10 zu führen.
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Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er durch eine konzeptionelle Darstellung den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG
Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der dienstplanerischen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens acht (8) Personen im Sinne von acht (8) Personenkapazitäten erforderlich.
Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 10 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese acht (8) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
12.1.7.10. Verfügbarkeitsnachweis HEMS-TC
Der Leistungserbringer muss über eine ausreichende Anzahl geeigneter HEMS-TC verfügen. Als HEMS-TC darf nur eingesetzt werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter nach dem Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013, zuletzt geändert am 19.07.2023, in der jeweils geltenden Fassung,
Qualifikation als HEMS Technical Crew Member (HEMS-TC) nach den Luftverkehrsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 vom 5. Oktober 2012,
mindestens drei (3)-jährige Erfahrung als Notfallsanitäter in der boden- oder in der luftgebundenen Notfallrettung,
Kurs Intensivtransport nach DIVI-Richtlinien,
Zertifikate von Kursen in erweiterten Reanimationsmaßnahmen bei Erwachsenen und Kindern nach internationalen Empfehlungen,
Nachweis eines curricularen Kurses im Traumamanagement,
Befähigung und Berechtigung zum Einsatz von NVIS (NVG),
Sprechfunkberechtigung für den digitalen und analogen Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Sprechfunk) und
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Einweisung gemäß SEPA HEMS VO (EU) 965/2012.
Der Nachweis ist durch Benennung von mindestens acht (8) konkreten Personen im Formblatt „Verfügbarkeit HEMS-TC“ in Anlage 11 zu führen.
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er durch eine konzeptionelle Darstellung den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG
Für die Besetzung mit HEMS-TC sind für eine angemessene Sicherstellung der dienstplanerischen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens acht (8) Personen im Sinne von acht (8) Personenkapazitäten erforderlich.
Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 11 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese acht (8) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
12.1.7.11. Standortkonzept Ravenstein
Der Leistungserbringer ist für die Errichtung und den Betrieb des
Luftrettungsstandorts auf dem zur Verfügung gestellten Grundstück des Neckar-
Odenwald-Kreises in der Gemarkung Merchingen verantwortlich.
Er hat in einem Konzept darzustellen, wie er die Errichtung und Fertigstellung eines
den Anforderungen gemäß Ziff. 5.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
entsprechenden Luftrettungsstandort bis zum 31.12.2028 sicherstellt. Hierzu hat er
insbesondere folgende Angaben zu machen:
Detaillierter Projektplan mit realistischen Zeitansätzen sowie
Angaben zur geplanten baulichen Umsetzung (Bauweise, Flächenplan,
Nachhaltigkeitskonzept etc.).
Das Konzept muss erkennen lassen, dass die Luftrettungsstation für den Betrieb
eines RTH rechtlich und fachlich geeignet ist und bis spätestens zum 31.12.2028
final errichtet sein wird.
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12.2. Auswahl der Bewerber
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs – sofern vorhanden – drei (3) geeignete Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den Bewertungskriterien „Anzahl der Rettungseinsätze (im öffentlichen Auftrag)“ und „Referenzen Durchführung der Luftrettung“ zur Verhandlung aufzufordern. Es werden nur Referenzen gewertet, welche alle angegebenen und erforderlichen Angaben enthalten.
Die Bewertungskriterien erhalten hierbei folgende Gewichtung:
Anzahl von Rettungseinsätzen (im öffentlichen Auftrag): 40 %
Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1.000 (tausend) Primär- und 500 (fünfhundert) Sekundäreinsätzen pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 erforderlich. Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinne.
Referenzen zur Durchführung der Luftrettung: 60 %
Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist die Nennung von drei (3) Referenzen in Bezug auf die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren erforderlich.
Pro Auswahlkriterium werden jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert (Anzahl Mittelwert Rettungseinsätze x 4 + Referenzen Durchführung Luftrettung x 6) und zur Gesamtpunktzahl addiert (maximal 100 Gesamtpunkte).
12.3. Bewertungsmaßstab „Anzahl der Rettungseinsätze im öffentlichen Auftrag“ (40 %)
Die für die Wertung maßgebliche „durchschnittliche Anzahl an Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in den Jahren 2023, 2024 und 2025“ wird wie folgt ermittelt:
Gesamtanzahl der Rettungseinsätze (Primär- und Sekundäreinsätze jeweils ohne Fehleinsätze) im öffentlichen Auftrag in den Jahren 2023, 2024 und 2025 / 3 = durchschnittliche Zahl der Rettungseinsätze.
Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinne.
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| Bewertungspunkte | Durchschnittliche Anzahl der Rettungseinsätze in den Jahren 2023, 2024 und 2025 |
|---|---|
| Ausschluss / 0 Punkte | < 1.500 Einsätze |
| 1 Punkt | 1.500 bis < 2.500 Rettungseinsätze |
| 4 Punkte | 2.500 bis < 7.500 Rettungseinsätze |
| 7 Punkte | 7.500 bis < 12.000 Rettungseinsätze |
| 10 Punkte | ≥ 12.000 Rettungseinsätze |
12.4. Bewertungsmaßstab „Referenzen Durchführung Luftrettung“ (60 %)
Beim Bewertungskriterium „Referenzen Durchführung Luftrettung“ werden die Bewertungspunkte von 0 bis 10 anhand folgenden Bewertungsmaßstabes vergeben:
| Bewertungspunkte | Anzahl vergleichbarer Referenzen |
|---|---|
| Ausschluss / 0 Punkte | < 3 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 1 Punkt | 3 bis 4 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 4 Punkte | 5 bis 6 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 7 Punkte | 6 bis 7 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 10 Punkte | > 7 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
- Zuschlagskriterien für die endgültige Auswahlentscheidung
Der Zuschlag auf das letztverbindliche oder ggf. auch bereits auf das indikative Angebot wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei anhand der Kriterien Preis/Kosten des Luftrettungsdienstes (Gewichtung 40 %) und Qualität (Gewichtung 60 %) ermittelt.
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HINWEIS: Das Preisblatt und die Konzepte sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, da sich der Auftraggeber vorbehält, auch auf dieses indikative Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Die Bewertung der vorgenannten Zuschlagskriterien wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben:
13.1. Bewertung des Preises / der Kosten des Luftrettungsdienstes
Anhand der prognostizierten Kosten der zu erbringenden Leistungen für den Leistungszeitraum sind die Kosten des Luftrettungsdienstes für den Zeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2028 im Preisblatt (Anlage 12) anzugeben.
Leitstellenentgelte und auch ggf. anfallende Entgelte der Zentralen Koordinierungsstelle für Intensivtransporte (ZKS) sind im Preisblatt nicht zu berücksichtigen.
Das Preisblatt liegt als Excel-Datei bei. Es ist vollständig auszufüllen und zusätzlich ausgefüllt als PDF-Datei dem Angebot beizufügen. Die Preise sind in EUR (ohne Cent-Angaben) anzugeben.
Einsatzzahlen:
Für den Standort Ravenstein sieht das Luftrettungsgutachten folgende Einsatzzahlen vor:
Primärrettung 972 Einsätze
Sekundärrettung 100 bis 200 Einsätze.
Die prognostizierten Einsätze sind in Verbindung mit einer durchschnittlichen abrechenbaren Flugzeit von 25 Minuten (inklusive Vor- und Nachlaufzeit) zur Grundlage der Kalkulation zu machen.
Bewertet werden die Gesamtkosten des Luftrettungsdienstes für den Zeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2028.
In Bezug auf den Interimsstandort ist bei der Kalkulation davon auszugehen, dass die von den Flugplätzen gemäß den Anlagen 14 bzw. 15 mitgeteilten Pachtkosten anfallen.
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Zur rechnerischen Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die Gesamtkosten des Luftrettungsdienstes für den Zeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2028 in Punkte umgerechnet. Dies geschieht anhand folgender Formel:
WA-GA P = 100 x (1 – ( )) GA
P: Punktzahl der Bewertungspunkte des Zuschlagskriteriums Preis GA: Gesamtpreis des günstigsten Angebots WA: Gesamtpreis des zu wertenden Angebots
Eine Punktzahl von 100 Bewertungspunkten entspricht dabei dem Bestwert des Zuschlagskriteriums Preis/Kosten des Luftrettungsdienstes. Negativpunkte werden nicht vergeben.
Die vergebenen Bewertungspunkte beim Preis werden für die Gesamtwertung anschließend mit 40 % gewichtet und mit den erzielten und gewichteten Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium Qualität (vgl. Ziff. 13.2) zur Gesamtpunktzahl addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Hinweis: Die Preisangaben dienen ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Vergabeverfahrens. Da vorliegend eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, kann sich aus den angebotenen Preisen kein Anspruch des Bewerbers ableiten, diese auch in der angegebenen Höhe gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können. Denn über die Höhe der Benutzungsentgelte sollen die Bewerber mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen (vgl. § 46 Abs. 2 RDG).
Bei den Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern hat sich der Bewerber allerdings in der ersten (ggf. ersten beiden), auf die Beauftragung folgenden Entgeltverhandlung für den Zeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2028 an die Preiskalkulation in dem hier abgegebenen Angebot nach oben gebunden zu halten. Es können allenfalls aufgrund von Flugleistung entstehende variable Mehr- oder Minderkosten ausgeglichen werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungserbringer dazu verpflichtet ist, den Auftraggeber über die Ergebnisse der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern vollumfänglich zu informieren. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters den Kostenträgern für die Durchführung der Entgeltverhandlungen zur Verfügung gestellt wird.
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13.2. Bewertung der Qualität
Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand folgender Unterkriterien bewertet:
| Unterkriterien | Gewichtung im Rahmen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| der Qualität: | ||||||
| 1. | Konzept Ausfallsicherheit (Hubschrauber und Personal) | 40 % | ||||
| 2. | Fortbildungskonzept | 20 % | ||||
| 3. | 3. | Konzept zur Optimierung der Hygienemaßnahmen | 10 % | |||
| 4. | Konzept zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität | 30 % |
Die Bewerber haben für jedes Unterkriterium ein Konzept zu erstellen und bereits dem Teilnahmeantrag als Bestandteil des ersten indikativen Angebots beizufügen.
Im Rahmen der Auftragsverhandlungen werden die Konzepte ggf. vertieft verhandelt und erörtert, sodass sich der Auftraggeber ein genaueres Bild darüber machen kann, welcher von den bereits ausgewählten Bewerbern die beste Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.
Die Konzepte umfassen wesentliche Leistungs- und Handlungsbereiche, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Es wird besonderer Wert daraufgelegt, dass der Bewerber erläutert, wie er die ausgeschriebene Leistung konkret erbringen will.
Mindestvoraussetzung für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen ist die Einhaltung der rechtlichen sowie der vertraglichen Vorgaben. Ein Konzept, welches erkennen lässt, dass es die in dem jeweiligen Bereich geltenden Mindeststandards oder die vertraglichen Vorgaben nicht einhält, entspricht daher nicht der geforderten Leistung. Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet und das Angebot ausgeschlossen.
Im Übrigen werden für jedes Unterkriterium 1 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Es werden nur volle Punkte vergeben. Die pro Unterkriterium erzielten Punkte werden gemäß der angegebenen Gewichtung gewichtet und anschließend zur Gesamtpunktzahl der Qualität addiert (maximal 100 Punkte). Diese geht mit 60 % in die Gesamtwertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein.
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Je besser die angebotene Leistung die in den Unterkriterien genannten Ziele erfüllt, umso mehr Punkte erhält das Angebot. Die Einzelpunktvergabe der einzelnen Unterkriterien erfolgt dabei anhand folgender Wertungsskala:
9 bis 10 Punkte:
Sehr schlüssige und überaus fundiert dargestellte und angebotene Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist in allen Punkten sehr gut nachvollziehbar und dient in herausragender Weise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Luftrettung.
7 bis 8 Punkte:
Sehr schlüssige, fundierte und gut dargestellte und angebotene Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist gut nachvollziehbar und dient in besonderer Weise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Luftrettung.
5 bis 6 Punkte:
Schlüssige Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist nachvollziehbar und dient daher der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Luftrettung.
3 bis 4 Punkte:
Teils lückenhafte Herangehensweise; die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist nur teilweise nachvollziehbar und dient daher nur teilweise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Luftrettung.
1 bis 2 Punkte:
Die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist rudimentär, befasst sich inhaltlich nicht mit der Thematik oder ist lückenhaft und kaum nachvollziehbar. Sie dient daher nicht der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Luftrettung.
Die Ausführungen pro Unterkonzept sind auf maximal fünf (5) DIN A4 Seiten (Seitenränder mindestens 1 cm, Schriftgröße mindestens 11, Zeilenabstand mindestens 1,5, Schriftart Arial oder Times New Roman) zu begrenzen.
Grafiken, Bilder etc. sind nicht zulässig.
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Es ist zulässig, jedem Konzept ein reines Deckblatt und Inhaltsverzeichnis voranzustellen. Dieses schmälert den zulässigen Maximalumfang des Konzepts nicht, geht aber auch nicht in die Bewertung ein.
Weicht ein Konzept von diesen Vorgaben ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
13.2.1. Unterkriterium: Konzept Ausfallsicherheit (Hubschrauber und Personal)
Die Leistungserbringung im Rettungsdienst erfordert als Aufgabe der Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge die Sicherstellung der bedarfsnotwendigen Vorhaltung.
Hierzu gehört in der Luftrettung,
a) dass Ausfälle des Rettungshubschraubers minimiert und eine notwendige Ersatzbeschaffung mit einem gleichwertigen Hubschraubermuster im eigenen AOC möglichst zeitnah erfolgt und
b) dass fachlich und gesundheitlich geeignetes Personal (Hubschrauberführer, Notärzte, nichtärztliches Personal) in ausreichendem Umfang für die Besetzung des Rettungsmittels zur Verfügung steht.
Anforderungen zu a):
Der Bewerber soll darlegen, wie er den Ausfall des Rettungshubschraubers schnellstmöglich kompensieren wird. Zudem hat er zu erläutern, wie er das Risiko eines ungeplanten Ausfalls minimieren wird. Es ist zu beachten, dass die Bereitstellung eines Ersatzhubschraubers bei unerwartetem Ausfall spätestens innerhalb von drei (3) Stunden gewährleistet sein muss.
Anforderungen zu b):
Der Bewerber soll konkret darlegen, wie im Rahmen der Leistungserbringung an der RTH-Station am Standort Ravenstein auf Ausfälle des Personals reagiert wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Ausfallsicherheit zu optimieren. Der Bewerber soll darlegen, wie die personelle Bereitstellung von geeignetem Personal während dem Leistungszeitraum dauerhaft erfolgen und der Einsatzdienst der RTH- Station am Standort Ravenstein im Regelrettungsdienst personell sichergestellt und durchgeführt werden soll.
Hierbei soll insbesondere – ggf. unter Einbeziehung des von Dritten zur Verfügung gestellten Personals – beschrieben werden
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wie auf planbare Ausfälle (z. B. Urlaub) und nicht planbare Ausfälle (z. B. aufgrund von Krankheit) reagiert wird,
welche Rückfallebenen der Bewerber bei Personalausfällen vorsieht,
wie hoch der zeitliche Vorlauf bis zum Einsatz des „Ersatzpersonals“ ist (je Rückfallebene) und
wie die Alarmierungswege aufgebaut und sichergestellt sind.
Bewertetes Ziel ist eine möglichst hohe Ausfallsicherheit.
13.2.2. Unterkriterium: Fortbildungskonzept
Die regelmäßige Fortbildung des Einsatzpersonals ist Grundvoraussetzung einer qualitätsvollen Leistungserbringung. Daher hat der Bewerber in seinem Fortbildungskonzept darzulegen,
welche Maßnahmen zur intensiven Einweisung und vorbereitenden Schulung der Notärzte und des nichtärztlichen Personals ergriffen werden, um diesen die für die Luftrettung notwendigen Kenntnisse über Geräte und Rettungsmitteltechnik, Einsatztaktik, Fernmeldetechnik, medizinische Dokumentation sowie Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen vor und bei Betriebsaufnahme zu vermitteln;
welche Maßnahmen zur Weiterbildung im Bereich der Luftrettung des eingesetzten Personals (Hubschrauberführer, Notärzte, HEMS-TC) während des laufenden Betriebes insgesamt ergriffen werden und wie dabei je Mitarbeiter der fachliche Wissensstand aufrechterhalten bzw. der sich weiter entwickelnden Medizin angepasst wird.
Bewertetes Ziel ist eine optimierte Fortbildung in Bezug auf die Luftrettung sowie eine stetige Verbesserung der medizinischen und flugbetrieblichen Leistungen in der Luftrettung.
13.2.3. Unterkriterium: Konzept zur Optimierung der Hygienemaßnahmen
Der Bewerber soll darlegen, wie die Durchführung von Hygieneschutzmaßnahmen in seinem Betrieb gewährleistet und umgesetzt wird.
Er soll dabei insbesondere auf die konkrete Umsetzung des Hygieneplans, die personelle Verantwortung, die Schulung der Beschäftigten und die Kontrollmaßnahmen eingehen.
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Innenministerium Baden-Württemberg – Vergabeverfahren für den Betrieb des RTH Christoph Odenwald am Standort Ravenstein Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb
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Bewertetes Ziel ist ein – auch bereits präventiv wirkendes – optimiertes Hygieneschutzkonzept, das sich an klaren Verantwortlichkeiten sowie einer schnellen, aber gründlichen Desinfektion ausrichtet, welche die Ausfallzeiten des RTHs minimiert.
13.2.4. Unterkriterium: Konzept zur Verbesserung der medizinischen Versorgungs- qualität
Der Bewerber soll darlegen, wie er im laufenden Betrieb des Rettungshubschraubers die medizinische Versorgungsqualität aufrechterhalten und kontinuierlich verbessern wird. Hierbei ist insbesondere auf die Datenübermittlung an die SQR-BW einzugehen.
Er soll dabei auf die Evaluierung der medizinischen Versorgungsprozesse eingehen und beschreiben, wie er mit den dort gewonnenen Erkenntnissen umgeht.
Sofern der Bewerber Erfahrungen auch aus anderen Standorten zur Verbesserung seiner medizinischen Versorgung nutzt, ist dies ebenfalls zu beschreiben.
- Vertraulichkeit
Die Bewerbungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages und zur Erfüllung des eventuellen Auftrages genutzt werden. Jede Benutzung oder Weitergabe – auch auszugsweise – für andere Zwecke ist untersagt. Über sämtliche, den Bewerbern zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs – Verschwiegenheit zu bewahren. Der Bewerber hat die mit diesem Vergabeverfahren befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus zu verpflichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters gegenüber den Kostenträgern für die nach gemäß § 28 RDG vorgesehenen Verhandlungen über die Benutzungsentgelte offengelegt werden muss.
- Abschließende Liste aller mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen und Nachweise („Checkliste“)
-
Ggf. Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (Ziff. 8 und Anlage 3)
-
Ggf. Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Ziff. 10 und Anlage 4)
-
Nachweis Bankbürgschaft (Ziff. 11.1)
-
Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“ (Ziff. 11.3 und Anlage 5)
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Innenministerium Baden-Württemberg – Vergabeverfahren für den Betrieb des RTH Christoph Odenwald am Standort Ravenstein Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb
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-
Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister (Ziff. 12.1.4)
-
Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ (Ziff. 12.1.5.1 und Anlage 6)
-
Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 12.1.5.2)
-
Formblatt „Umsatznachweis“ (Ziff. 12.1.6.1 und Anlage 7)
-
Nachweis Versicherungen (Halterhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer, Betriebshaftpflichtversicherung), alternativ Fremderklärung (Ziff. 12.1.6.2)
-
Nachweis fachliche Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen (Ziff. 12.1.7.1)
-
Nachweis Luftfahrtunternehmer (Ziff. 12.1.7.2)
-
Nachweis Qualitätsmanagementsystem (Ziff. 12.1.7.3)
-
Formblatt „Unternehmensdarstellung und Anzahl Rettungseinsätze“ (Ziff. 12.1.7.4 und Anlage 8)
-
Nachweis Verfügbarkeit Rettungshubschrauber (Ziff. 12.1.7.5)
-
Nachweis Zugriff auf lizenzierten Werftbetrieb (Ziff. 12.1.7.6)
-
Formblatt „Referenzen Durchführung Luftrettung“ (Ziff. 12.1.7.7 und Anlage 9)
-
Eignungsnachweise Hubschrauberführer, alternativ Konzept (Ziff. 12.1.7.8)
-
Formblatt „Verfügbarkeit Notärzte“, alternativ Konzept (Ziff. 12.1.7.9 und Anlage 10)
-
Formblatt „Verfügbarkeit HEMS-TC“, alternativ Konzept (Ziff. 12.1.7.10 und Anlage 11)
-
Standortkonzept (Ziff. 12.1.7.11)
-
Preisblatt in Excel-Format (Ziff. 13.1 und Anlage 12)
-
Preisblatt in PDF-Format (Ziff. 13.1 und Anlage 12)
-
Konzept Ausfallsicherheit (Hubschrauber und Personal) (Ziff. 13.2.1)
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Fortbildungskonzept (Ziff. 13.2.2)
-
Konzept zur Optimierung der Hygieneschutzmaßnahmen (Ziff. 13.2.3)
-
Konzept zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität (Ziff. 13.2.4)
- Anlagen
Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Anlage 2 Beauftragungsvertrag
Anlage 3 Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“
Anlage 4 Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“
Anlage 5 Formblatt „5. RUS-Sanktionspaket“
Anlage 6 Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“
Anlage 7 Formblatt „Umsatznachweis“
Anlage 8 Formblatt „Unternehmensdarstellung und Anzahl der Rettungseinsätze“
Anlage 9 Formblatt „Referenzen Durchführung Luftrettung“
Anlage 10 Formblatt „Verfügbarkeit Notärzte“
Anlage 11 Formblatt „Verfügbarkeit HEMS-TC“
Anlage 12 Preisblatt
Anlage 13 Erbbaurechtsvertrag
Anlage 14 Informationen Interimsstandort Flugplatz Walldürn
Anlage 15 Informationen Interimsstandort Flugplatz Mosbach
Anlage 16 Hinweisblatt zu den Informationspflichten gem. Artikel 13 und 14 EU- Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)