20260708 IM BW Chr. Odenwald Bewerberinformation Nr. 5.pdf

Betrieb des Rettungshubschraubers Christoph Odenwald in Ravenstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:01 (Europe/Berlin)

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Baden-Württemberg

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa

Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers (RTH) Christoph Odenwald am Standort Ravenstein

  • Bewerberinformation -
Frage 1In den Bewerbungsbedingungen unter der Ziffer 13.2. (Bewertung der
Qualität) auf der Seite 30 wird angegeben, dass die Ausführungen pro
Unterkonzept mit der Schriftart Arial oder Times New Roman
vorzunehmen sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass unter die
Schriftart „Arial“ auch die Schriftart „Arial Narrow“ fällt? Wir bitten um
Bestätigung.
Antwort 1Auch die Schriftart „Arial Narrow“ ist zulässig.
Frage 2Frage 2Wir bitten um Bestätigung, dass das Ausfüllen der im PDF-Format zur
Verfügung gestellten Formblätter auch mittels elektronischer Mittel (z. B.
PDF-editor) zulässig ist, sofern dabei die vorhandenen Inhalte der
Formblätter nicht verändert werden.
Antwort 2Das wird bestätigt.
Hinweis 3Hinweis 3In Ergänzung zu einer Ortsbesichtigung des finalen Standortes wurde
heute im Portal das luftfahrtrechtliche Eignungsgutachten vom 30.06.2025
mit den entsprechenden Anlagen und einem zusätzlichen Satellitenbild
„Grundstücke Luftrettungsstandort Merchingen“ den Bietern als Zip-Datei
zur Verfügung gestellt.
Frage 4Wir bitten um Bestätigung, dass zum Nachweis der geforderten
Referenzen inkl. Randzeitenerweiterung auch Referenzaufträge für den
Betrieb von 24-Stunden-Stationen als gleichwertig anerkannt werden.
Antwort 4Solche Referenzen werden als gleichwertig anerkannt.
Frage 5Frage 5Wir bitten im Hinblick auf die Regelung unter Ziffer 5.1.12 der
Bekanntmachung, wonach das Einreichen mehrerer Angebote zulässig
ist, um Bestätigung, dass damit die Einreichung des indikativen
Erstangebotes sowie evtl. eines finalen weiteren Angebotes gemeint ist,

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nicht hingegen die parallele Abgabe mehrerer Hauptangebote auf der
Stufe des Erst- bzw. finalen Angebotes.
Antwort 5Das wird bestätigt.
Frage 6Frage 6Gemäß Leistungsbeschreibung (Ziffer 3. Leistungsumfang:
Einsatzbereich des RTH, Vorhaltezeit und Umfang der Einsatzleistung)
hat der Leistungserbringer den RTH täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
bzw. während der Erweiterung der Einsatzbereitschaft im
Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang (wenn dieser von 08:00 Uhr liegt)
und bis Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt) einsatzbereit
am Standort Ravenstein vorzuhalten. Der früheste Sonnenaufgang in
Ravenstein liegt bei ca. 05:15 Uhr und tritt regelmäßig etwa im Zeitraum
vom 10. bis 22. Juni auf. Sollte die Einsatzbereitschaft bereits ab dem
tatsächlichen Sonnenaufgang herzustellen sein, ergäbe sich an rund 180
Kalendertagen im Jahr eine Einsatzbereitschaft vor 07:00 Uhr; an etwa
100 Kalendertagen wäre die Einsatzbereitschaft bereits vor 06:00 Uhr
sicherzustellen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Dienst- und
Schichtplanung. Insbesondere wäre zu berücksichtigen, dass eine
Vorhaltung ab dem frühesten Sonnenaufgang bis zum spätesten
Sonnenuntergang (ca. 21:30 Uhr) unter Einhaltung der Vorgaben der 2.
DVLuftBO nur im Zweischichtbetrieb rechtskonform sichergestellt werden
kann. Der hieraus resultierende zusätzliche Personalbedarf ist für die
Angebotskalkulation von maßgeblicher Relevanz, u. a. auch mit Blick auf
das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wir bitten daher um Klarstellung, ob die
Einsatzbereitschaft im Sommerhalbjahr bereits ab dem tatsächlichen
Sonnenaufgang oder zu einem festgelegten frühesten Zeitpunkt (z. B.
07:00 Uhr oder 08:00 Uhr) herzustellen ist.
Antwort 6Der Auftraggeber hat sich entschlossen die Vorhaltezeiten wie folgt
anzupassen:
 die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers („RTH“)
inklusive der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für
den Betrieb des RTH Christoph Odenwald in der Zeit täglich von 8:00
Uhr bis 20:00 Uhr; Erweiterung der Einsatzbereitschaft im
Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang (frühestens ab 7:00 Uhr) und bis
Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt);
Frage 7Bezugnehmend auf die Bewerbungsbedingungen Ziffer 12.1.7.5 dort
Unterpunkt 24. muss der RTH über einen geeigneten Suchscheinwerfer
(NVG kompatibel) verfügen. Der Einbau, der Betrieb und der fortlaufende
Nachweis der Lufttüchtigkeit des Hochleistungssuchscheinwerfers muss
für das jeweilige Flugmuster genehmigt sein.

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Gehen wir Recht in der Annahme, dass mit Hochleistungsscheinwerfer
das HISL (High Intensive Search Light), z.B. der Trakka Beam gemeint
ist? Wir bitten um Bestätigung.
Antwort 7Das wird bestätigt.
Frage 8Leistungsbeschreibung Personal Ziffer 8 (Personal) Bezugnehmend auf die Leistungsbeschreibung Ziffer 8 heißt es u. a. in Absatz 3: „Die fliegerische Crew (Pilot/en und HEMS-TC) ist stets so aufzustellen, dass Einsätze des RTH in der fliegerischen Nacht mit dem bzw. den jeweils bereitstehenden Hubschraubermuster/n unmittelbar – ohne weiteren Vorlauf – vorschriftsmäßig und sicher absolviert werden können (Anzahl, Qualifikation/Einweisung, Erfahrung und Berechtigungen des Personals sowie Ausrüstung, insbes. mit NVIS/NVG)“. In der SPA.HEMS.130 (e) sind unter Absatz (2) die Anforderungen an die Besatzung im Nachtflug festgelegt. Die Mindestbesatzung besteht aus (i) zwei Piloten oder einem Piloten sowie einem technischen Besatzungsmitglied (TC-HEMS). Sofern die Besatzung aus einem Piloten und einem technischen Besatzungsmitglied (TC-HEMS) besteht, welcher zugleich die Doppelfunktion des Notfallsanitäters ausfüllt, muss in diesem Fall der TC-HEMS/Notfallsanitäter im Nachtflug (HEMS-Nachtflüge) im Cockpit verbleiben. Daher steht dieser während eines Patiententransports regelhaft nicht in der Kabine zur Verfügung. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass für die Zeit nach Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20 Uhr liegt, Randzeiten/fliegerische Nacht) der Notfallsanitäter während des Fluges dem Notarzt in der Kabine zur Patientenversorgung zur Verfügung stehen muss und somit die Besetzung des Hubschraubers aus vier Personen besteht?
Antwort 8Das ist korrekt.
Frage 9Leistungsbeschreibung Ziffer 9.2.3 (Sprechfunkeinrichtung, Ortungs- und Navigationssystem) In Ziffer 9.2.3. zu Sprechfunkeinrichtung, Ortungs- und Navigationssystem der Leistungsbeschreibung ist beschrieben, dass der zum Einsatz kommende Rettungshubschrauber unter anderem über zertifizierte Analogfunkgeräte als Festeinbau oder Handgerät verfügen muss. Vor dem Hintergrund der flächendeckenden Verfügbarkeit des TETRA- Digitalfunknetzes und des mittlerweile wahrnehmbaren, örtlichen Schwindens analoger Funktechnik in den Fahrzeugen von BOS- Teilnehmern, stellt sich zumindest im Zusammenhang mit der Beauftragungsdauer bis 2052 die Frage der sinnvollen Nutzbarkeit des BOS-Analogfunks. Gemäß Entscheidung des “1. Treffens zivile Luftrettung 2026” (Bundespolizei, DRF Luftrettung, ADAC Luftrettung, JUH Luftrettung) vom 12.05.2026 herrscht zwischen allen bundesdeutschen Luftrettungsbetreibern Konsens, Analogfunktechnik in

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neue Rettungshubschrauber, v. a. in neue Hubschraubertypen, nicht mehr zu installieren und bei Defekten im verbauten Bestand nicht zwingend eine Instandsetzung zu erwirken. Wir bitten um Bestätigung, dass die Vorhaltung umfangreicher TETRA-Funktechnik, z. B. in Form von mehreren festverbauten bzw. handgeführten und aktivgehalterten BOS- Funkgeräten, ausreichend ist?
Antwort 9Das wird bestätigt.

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