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Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa
Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers (RTH) Christoph Odenwald am Standort Ravenstein
- Bewerberinformation -
| Frage 1 | In den Bewerbungsbedingungen unter der Ziffer 13.2. (Bewertung der | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Qualität) auf der Seite 30 wird angegeben, dass die Ausführungen pro | |||||
| Unterkonzept mit der Schriftart Arial oder Times New Roman | |||||
| vorzunehmen sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass unter die | |||||
| Schriftart „Arial“ auch die Schriftart „Arial Narrow“ fällt? Wir bitten um | |||||
| Bestätigung. | |||||
| Antwort 1 | Auch die Schriftart „Arial Narrow“ ist zulässig. | ||||
| Frage 2 | Frage 2 | Wir bitten um Bestätigung, dass das Ausfüllen der im PDF-Format zur | |||
| Verfügung gestellten Formblätter auch mittels elektronischer Mittel (z. B. | |||||
| PDF-editor) zulässig ist, sofern dabei die vorhandenen Inhalte der | |||||
| Formblätter nicht verändert werden. | |||||
| Antwort 2 | Das wird bestätigt. | ||||
| Hinweis 3 | Hinweis 3 | In Ergänzung zu einer Ortsbesichtigung des finalen Standortes wurde | |||
| heute im Portal das luftfahrtrechtliche Eignungsgutachten vom 30.06.2025 | |||||
| mit den entsprechenden Anlagen und einem zusätzlichen Satellitenbild | |||||
| „Grundstücke Luftrettungsstandort Merchingen“ den Bietern als Zip-Datei | |||||
| zur Verfügung gestellt. | |||||
| Frage 4 | Wir bitten um Bestätigung, dass zum Nachweis der geforderten | ||||
| Referenzen inkl. Randzeitenerweiterung auch Referenzaufträge für den | |||||
| Betrieb von 24-Stunden-Stationen als gleichwertig anerkannt werden. | |||||
| Antwort 4 | Solche Referenzen werden als gleichwertig anerkannt. | ||||
| Frage 5 | Frage 5 | Wir bitten im Hinblick auf die Regelung unter Ziffer 5.1.12 der | |||
| Bekanntmachung, wonach das Einreichen mehrerer Angebote zulässig | |||||
| ist, um Bestätigung, dass damit die Einreichung des indikativen | |||||
| Erstangebotes sowie evtl. eines finalen weiteren Angebotes gemeint ist, |
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| nicht hingegen die parallele Abgabe mehrerer Hauptangebote auf der | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe des Erst- bzw. finalen Angebotes. | |||||||
| Antwort 5 | Das wird bestätigt. | ||||||
| Frage 6 | Frage 6 | Gemäß Leistungsbeschreibung (Ziffer 3. Leistungsumfang: | |||||
| Einsatzbereich des RTH, Vorhaltezeit und Umfang der Einsatzleistung) | |||||||
| hat der Leistungserbringer den RTH täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr | |||||||
| bzw. während der Erweiterung der Einsatzbereitschaft im | |||||||
| Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang (wenn dieser von 08:00 Uhr liegt) | |||||||
| und bis Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt) einsatzbereit | |||||||
| am Standort Ravenstein vorzuhalten. Der früheste Sonnenaufgang in | |||||||
| Ravenstein liegt bei ca. 05:15 Uhr und tritt regelmäßig etwa im Zeitraum | |||||||
| vom 10. bis 22. Juni auf. Sollte die Einsatzbereitschaft bereits ab dem | |||||||
| tatsächlichen Sonnenaufgang herzustellen sein, ergäbe sich an rund 180 | |||||||
| Kalendertagen im Jahr eine Einsatzbereitschaft vor 07:00 Uhr; an etwa | |||||||
| 100 Kalendertagen wäre die Einsatzbereitschaft bereits vor 06:00 Uhr | |||||||
| sicherzustellen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Dienst- und | |||||||
| Schichtplanung. Insbesondere wäre zu berücksichtigen, dass eine | |||||||
| Vorhaltung ab dem frühesten Sonnenaufgang bis zum spätesten | |||||||
| Sonnenuntergang (ca. 21:30 Uhr) unter Einhaltung der Vorgaben der 2. | |||||||
| DVLuftBO nur im Zweischichtbetrieb rechtskonform sichergestellt werden | |||||||
| kann. Der hieraus resultierende zusätzliche Personalbedarf ist für die | |||||||
| Angebotskalkulation von maßgeblicher Relevanz, u. a. auch mit Blick auf | |||||||
| das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wir bitten daher um Klarstellung, ob die | |||||||
| Einsatzbereitschaft im Sommerhalbjahr bereits ab dem tatsächlichen | |||||||
| Sonnenaufgang oder zu einem festgelegten frühesten Zeitpunkt (z. B. | |||||||
| 07:00 Uhr oder 08:00 Uhr) herzustellen ist. | |||||||
| Antwort 6 | Der Auftraggeber hat sich entschlossen die Vorhaltezeiten wie folgt | ||||||
| anzupassen: | |||||||
| die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers („RTH“) | |||||||
| inklusive der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für | |||||||
| den Betrieb des RTH Christoph Odenwald in der Zeit täglich von 8:00 | |||||||
| Uhr bis 20:00 Uhr; Erweiterung der Einsatzbereitschaft im | |||||||
| Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang ( | frühestens ab 7:00 Uhr | ) und bis | |||||
| Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt); | |||||||
| Frage 7 | Bezugnehmend auf die Bewerbungsbedingungen Ziffer 12.1.7.5 dort | ||||||
| Unterpunkt 24. muss der RTH über einen geeigneten Suchscheinwerfer | |||||||
| (NVG kompatibel) verfügen. Der Einbau, der Betrieb und der fortlaufende | |||||||
| Nachweis der Lufttüchtigkeit des Hochleistungssuchscheinwerfers muss | |||||||
| für das jeweilige Flugmuster genehmigt sein. |
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| Gehen wir Recht in der Annahme, dass mit Hochleistungsscheinwerfer | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| das HISL (High Intensive Search Light), z.B. der Trakka Beam gemeint | |||||
| ist? Wir bitten um Bestätigung. | |||||
| Antwort 7 | Das wird bestätigt. | ||||
| Frage 8 | Frage 8 | Leistungsbeschreibung Personal Ziffer 8 (Personal) | |||
| Bezugnehmend auf die Leistungsbeschreibung Ziffer 8 heißt es u. a. in | |||||
| Absatz 3: „Die fliegerische Crew (Pilot/en und HEMS-TC) ist stets so | |||||
| aufzustellen, dass Einsätze des RTH in der fliegerischen Nacht mit dem | |||||
| bzw. den jeweils bereitstehenden Hubschraubermuster/n unmittelbar – | |||||
| ohne weiteren Vorlauf – vorschriftsmäßig und sicher absolviert werden | |||||
| können (Anzahl, Qualifikation/Einweisung, Erfahrung und Berechtigungen | |||||
| des Personals sowie Ausrüstung, insbes. mit NVIS/NVG)“. In der | |||||
| SPA.HEMS.130 (e) sind unter Absatz (2) die Anforderungen an die | |||||
| Besatzung im Nachtflug festgelegt. Die Mindestbesatzung besteht aus (i) | |||||
| zwei Piloten oder einem Piloten sowie einem technischen | |||||
| Besatzungsmitglied (TC-HEMS). Sofern die Besatzung aus einem Piloten | |||||
| und einem technischen Besatzungsmitglied (TC-HEMS) besteht, welcher | |||||
| zugleich die Doppelfunktion des Notfallsanitäters ausfüllt, muss in diesem | |||||
| Fall der TC-HEMS/Notfallsanitäter im Nachtflug (HEMS-Nachtflüge) im | |||||
| Cockpit verbleiben. Daher steht dieser während eines Patiententransports | |||||
| regelhaft nicht in der Kabine zur Verfügung. Gehen wir daher recht in der | |||||
| Annahme, dass für die Zeit nach Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20 | |||||
| Uhr liegt, Randzeiten/fliegerische Nacht) der Notfallsanitäter während des | |||||
| Fluges dem Notarzt in der Kabine zur Patientenversorgung zur Verfügung | |||||
| stehen muss und somit die Besetzung des Hubschraubers aus vier | |||||
| Personen besteht? | |||||
| Antwort 8 | Das ist korrekt. | ||||
| Frage 9 | Frage 9 | Leistungsbeschreibung Ziffer 9.2.3 (Sprechfunkeinrichtung, | |||
| Ortungs- und Navigationssystem) | |||||
| In Ziffer 9.2.3. zu Sprechfunkeinrichtung, Ortungs- und Navigationssystem | |||||
| der Leistungsbeschreibung ist beschrieben, dass der zum Einsatz | |||||
| kommende Rettungshubschrauber unter anderem über zertifizierte | |||||
| Analogfunkgeräte als Festeinbau oder Handgerät verfügen muss. Vor | |||||
| dem Hintergrund der flächendeckenden Verfügbarkeit des TETRA- | |||||
| Digitalfunknetzes und des mittlerweile wahrnehmbaren, örtlichen | |||||
| Schwindens analoger Funktechnik in den Fahrzeugen von BOS- | |||||
| Teilnehmern, stellt sich zumindest im Zusammenhang mit der | |||||
| Beauftragungsdauer bis 2052 die Frage der sinnvollen Nutzbarkeit des | |||||
| BOS-Analogfunks. Gemäß Entscheidung des “1. Treffens zivile | |||||
| Luftrettung 2026” (Bundespolizei, DRF Luftrettung, ADAC Luftrettung, | |||||
| JUH Luftrettung) vom 12.05.2026 herrscht zwischen allen | |||||
| bundesdeutschen Luftrettungsbetreibern Konsens, Analogfunktechnik in |
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| neue Rettungshubschrauber, v. a. in neue Hubschraubertypen, nicht mehr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| zu installieren und bei Defekten im verbauten Bestand nicht zwingend eine | |||||
| Instandsetzung zu erwirken. Wir bitten um Bestätigung, dass die | |||||
| Vorhaltung umfangreicher TETRA-Funktechnik, z. B. in Form von | |||||
| mehreren festverbauten bzw. handgeführten und aktivgehalterten BOS- | |||||
| Funkgeräten, ausreichend ist? | |||||
| Antwort 9 | Das wird bestätigt. | ||||
| Frage 10 | IFR-Berechtigung Gem. Leistungsbeschreibung in Ziffer 8.1. wird von den Hubschrauberführern eine Instrumentenflugberechtigung sowie die Erlaubnis zum Einsatz von NVIS/NVG gefordert. Während die NVIS Anforderung für den vollumfänglichen Einsatz bei Dunkelheit erforderlich ist, wird für die ausgeschriebene Leistung aktuell keine Instrumentenflugberechtigung benötigt. Für einen IFR Betrieb in der Luftrettung sind noch viele infrastrukturelle und regulatorische Grundlagen zu schaffen, gleichzeitig stellt der Erwerb und der Erhalt der IFR- Berechtigung für Hubschrauberführer einen erheblichen finanziellen Mehraufwand dar. Gehen wir daher Recht in der Annahme, a) dass die IFR-Berechtigung der Hubschrauberführer erst vorzuhalten ist, wenn auch die infrastrukturellen Grundlagen (Point in Space- Verfahren – PinS) dafür geschaffen sind und Einsätze im IFR Betrieb in Ravenstein geflogen werden können? b) dass, sollte an der Forderung festgehalten werden, die Kostenträger dieser - mit hohen finanziellen Auswirkungen verbundenen - Anforderung zugestimmt haben? | ||||
| Antwort 10 | Zu a): Das ist korrekt. Zu b): Sobald die infrastrukturellen Grundlagen für den IFR-Betrieb vor- liegen, ist seitens des Leistungserbringers eine Verständigung mit den Kostenträgern herbeizuführen. | ||||
| Frage 11 | Standortkonzept a) Gehen wir recht in der Annahme, dass die für die zu wertenden Unterkonzepte vorgesehenen formalen Vorgaben in Ziffer 13.2. der Bewerbungsbedingungen (z. B. hinsichtlich Seitenumfang und weiteren Formalien, Gestaltungselementen, Tabellen, Grafiken, Abbildungen und sonstigen Darstellungsformen) nicht auf das Standortkonzept anzuwenden sind? |
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| b) Gemäß Ziffer 12.1.7.11 der Bewerbungsbedingungen ist im Standortkonzept darzustellen, wie die Errichtung und Fertigstellung des Luftrettungsstandortes auf dem vom Neckar-Odenwald-Kreis zur Verfügung gestellten Grundstück in der Gemarkung Merchingen bis spätestens 31.12.2028 sichergestellt wird. Als Inhalte werden insbesondere ein detaillierter Projektplan sowie Angaben zur baulichen Umsetzung genannt. Wir bitten um Klarstellung, ob die Anforderungen an das Standortkonzept bereits als erfüllt angesehen werden, wenn dieses ausschließlich die Planung, Genehmigung, Errichtung, Fertigstellung und den dauerhaften Betrieb des finalen Luftrettungsstandortes in Ravenstein beschreibt. c) Zudem bitten wir um Bestätigung, dass Ausführungen zum Interimsstandort, zum Interimsbetrieb, zum Umzug vom Interimsstandort an den Dauerstandort sowie zu etwaigen Rückbau- oder Übergangsmaßnahmen nicht Gegenstand des Standortkonzeptes sind und bei dessen Prüfung/Bewertung nicht vorausgesetzt werden. | |
|---|---|
| Antwort 11 | Zu a): Das wird bestätigt. Zu b): Das wird bestätigt. Zu c): Das wird bestätigt. |
| Frage 12 | Referenzen Gehen wir recht in der Annahme, dass die geforderten Referenzen sowohl einen Nachtflugbetrieb bzw. einen 24h-Betrieb als auch die Erbringung der Leistungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Auftrags umfassen müssen, um als vergleichbar zu gelten? |
| Antwort 12 | Die Referenzen müssen entweder einen Nachtflugbetrieb oder einen 24- Stunden-Betrieb umfassen. Die Referenzen müssen darüber hinaus „für einen öffentlichen Auftraggeber“ erbracht werden. Insofern sind neben öffentlich-rechtlichen Aufträgen auch Genehmigungen und/oder Konzessionen zulässig. Im Übrigen gelten die weiteren Vorgaben aus Ziffer 12.1.7.7 der Bewerbungsbedingungen weiterhin. |
| Frage 13 | Personelle Leistungsfähigkeit Gemäß Ziffer 12.1.7.9 der Bewerbungsbedingungen ist für den Verfügbarkeitsnachweis die Benennung von mindestens acht (8) Notärzten und gemäß Ziffer 12.1.7.10 der Bewerbungsbedingungen die Benennung von mindestens acht (8) HEMS-TC vorgesehen. Entsprechende Anforderungen finden sich zudem in Ziffer 8.2 und 8.3 der |
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| Leistungsbeschreibung. Für die Funktion der Hubschrauberführer werden hingegen gemäß Ziffer 12.1.7.8 der Bewerbungsbedingungen bzw. Ziffer 8.1 der Leistungsbeschreibung lediglich vier (4) Personenkapazitäten gefordert. Für den Betrieb einer Tagstation, inkl. Randzeiterweiterung im Winterhalbjahr, sind nach unseren Personalgestellungsmodellen etwa 4 Personenkapazitäten (Vollzeitäquivalente) notwendig, aber auch ausreichend. a) Wie erklären sich für den Konzessionsgeber die Unterschiede bei den Notärzten und auch bei den HEMS-TC, sodass der Konzessionsgeber für diese beiden Berufsgruppen den Nachweis von 8 Kapazitäten (also nicht Personen) fordert, obwohl 4 Kapazitäten (wie bei den Piloten gefordert) für die definierte Vorhaltezeit ausreichen? b) Gehen wir recht in der Annahme, dass sich die Mindestanforderung bei den Nachweisen der Notärzte und der HEMS-TC analog zu den Piloten auf mindestens 4 Personen beschränkt? Bei Vollzeitbeschäftigung wären 4 Personen ausreichend, mehr Personen / Köpfe werden nur bei anteiligen Beschäftigungen benötigt, wobei der Beschäftigungsumfang vom Bieter aktuell frei gestaltet werden kann. | |
|---|---|
| Antwort 13 | Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den Betrieb mehr als die von Ihnen genannten vier Kapazitäten für Notärzte und HEMS-TC erforderlich sind, da u. a. für die Notärzte eine regelmäßige klinische Tätigkeit gefordert wird, welche bei einer Vollzeitbeschäftigung ausschließlich in der Luftrettung nicht möglich wäre. Es wird an der Forderung festgehalten. |
| Frage 14 | Formale Anforderungen Konzepte Gehen wir recht in der Annahme, dass die Verwendung von Tabellen zur strukturierten Darstellung von Informationen in den zu wertenden Unterkonzepten zulässig ist und nicht wie in Ziffer 13.2. der Bewerbungsbedingungen als unzulässige Grafik oder Abbildung gewertet wird? |
| Antwort 14 | Sofern die Tabellen die Anforderungen an die formalen Vorgaben einhalten, werden diese nicht als Grafiken oder Bilder gewertet. |
| Frage 15 | Stationserrichtung Für die Erstellung eines belastbaren Standortkonzeptes für den vom Bieter neu zu errichtenden Luftrettungsstandorts in Ravenstein / Gemarkung Merchingen bitten wir um Mitteilung, welche vorhabenbezogenen Unterlagen seitens des Auftraggebers bereits vorliegen und wie deren Planungs- oder Genehmigungsstand ist. Dies betrifft insbesondere: |
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| luftverkehrsrechtliche Genehmigungen des Landeplatzes (§6 LuftVG), baurechtliche Genehmigungen für den Stationsbau, Lärmgutachten, Baugrund-/Bodengutachten, Vermessungsunterlagen, Umwelt- und artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie Angaben zur Erschließung des Grundstücks und zu den Übergabepunkten der Medienanschlüsse. Sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, bitten wir um Bereitstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens, da diese für die Planung, Kalkulation und Ausarbeitung des geforderten Standortkonzeptes relevant sind. | |
|---|---|
| Antwort 15 | Der Auftraggeber hat bereits das luftfahrtrechtliche Eignungsgutachten in das Vergabeportal eingestellt (vgl. Hinweis 3). Der Auftraggeber stellt darüber hinaus die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung (aus 2022) sowie den Bericht zur Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne von § 7 Absatz 1 UVPG, gemäß Anlage 1, Nr. 13.18.2 UVPG – Prüfung der UVP-Pflicht (UVP-VP) zum Vorhaben der Errichtung eines Start- und Landeplatzes für Hubschrauber (2022) als Anlagen zur Verfügung. Die weiteren, in der Frage genannten Unterlagen liegen dem Auftraggeber nicht vor. |
| Frage 16 | RTH-Ersatzgestellung Bewerbungsbedingungen 13.2.1 „Konzept Ausfallsicherheit (Hubschrauber und Personal)“ In den Vergabeunterlagen wird ausgeführt, dass die Bereitstellung eines Ersatzhubschraubers bei unerwartetem Ausfall spätestens innerhalb von drei Stunden gewährleistet sein muss. Gleichzeitig soll der Bewerber darlegen, wie er den Ausfall schnellstmöglich kompensieren wird. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung der Bewertungslogik: a) Dürfen Bieter davon ausgehen, dass ein Konzept, das die geforderte Ersatzgestellung innerhalb von drei Stunden nachvollziehbar und |
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| belastbar beschreibt, die volle Bewertung hinsichtlich dieses Aspekts erreichen kann? b) Sofern dies nicht der Fall ist und Zeitunterschiede innerhalb der vorgegebenen Drei-Stunden-Frist wertungsrelevant berücksichtigt werden sollen, bitten wir im Sinne der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Bieter um Mitteilung, welche Zeitdifferenzen der Konzessionsgeber als so gravierend bewertet, dass diese zu einer unterschiedlichen Punktevergabe bzw. zu einer besseren Bewertung eines Konzeptes führen können. Wir bedanken uns für die Klarstellung. | |
|---|---|
| Antwort 16 | Da eine Konzeptwertung zulässigerweise auch vergleichend durchgeführt werden darf, ist die von Ihnen geforderte „Klarstellung“ vor dem eigentlichen Bewertungsvorgang nicht möglich. Es kann u. U. auch eine bessere Bewertung eines Konzeptes erfolgen, wenn eine Ersatzgestellung unterhalb der Maximalvorgabe erfolgt. |
| Frage 17 | Bewertung der Referenzen Wir bitten um Klarstellung, ob die in Ziffer 12.4 der Bewerbungsbedingungen dargestellte Bewertungsrangfolge einen redaktionellen Fehler enthält. Durch die zweimalige Nennung von „6 Referenzen“ ist die Bewertung bei Vorliegen von genau 6 vergleichbaren Referenzen nicht eindeutig bestimmbar. Nach unserem Verständnis werden für „5 bis 6 vergleichbare Referenzen“ 4 Punkte vergeben, wodurch 7 Punkte dann anstatt für „6 bis 7“ Referenzen für 7 bis 8 Referenzen vergeben werden müssten. Analog dazu müsste die letzte Bewertungsstufe „> 8 vergleichbare Referenzen“ lauten. Wir bitten um Klarstellung der vorgesehenen Bewertung der Referenzen. |
| Antwort 17 | Die Bewertungstabelle enthält tatsächlich einen redaktionellen Fehler. Nachfolgend finden Sie die korrigierte Tabelle: Bewertungs- Anzahl vergleichbarer Referenzen punkte Ausschluss / < 3 vergleichbare Referenzen über die 0 Punkte Durchführung der Luftrettung 1 Punkt 3 bis 4 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung 4 Punkte 5 bis 6 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung 7 Punkte 7 bis 8 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung 10 Punkte > 8 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| Bewertungs- punkte | Anzahl vergleichbarer Referenzen |
|---|---|
| Ausschluss / 0 Punkte | < 3 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 1 Punkt | 3 bis 4 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 4 Punkte | 5 bis 6 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 7 Punkte | 7 bis 8 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
| 10 Punkte | > 8 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung |
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| Frage 18 | Wir bitten um Mitteilung, bis zu welchem Zeitpunkt die Bieter sich an ihr Angebot gebunden halten müssen, da sich der Konzessionsgeber einen Zuschlag auf das Erstangebot vorbehält. |
|---|---|
| Antwort 18 | Die Bieter müssen sich bis zum 30.09.2026 an ihr Erstanagebot gebunden halten. |
| Frage 19 | In Ziffer 13.1. des Luftrettungsgutachtens werden 972 Primäreinsätze und 100–200 Sekundäreinsätze mit einer durchschnittlich abrechenbaren Flugzeit von 25 Minuten (inklusive Vor- und Nachlaufzeit) als Grundlage für die Kalkulation genannt. Diese Angabe ist für die Kalkulation jedoch nicht ausreichend, da hierfür eine belastbare Prognose der zu erwartenden Flugminuten erforderlich ist. Von welcher konkreten Anzahl an Sekundäreinsätzen ist für die Kalkulation auszugehen? |
| Antwort 19 | Es ist für die Kalkulation von 150 Sekundäreinsätzen auszugehen. |
Anlagen:
Anlage 1 (zur Antwort Nr. 15): Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung aus 2022
Anlage 2 (zur Antwort Nr. 15): Bericht/Prüfung der UVP-Pflicht aus 2022