20260713 IM BW Chr. Odenwald Bewerberinformation Nr. 6 - Anlage 2 UVP-VP_2022_12_18_Merchingen.pdf

Betrieb des Rettungshubschraubers Christoph Odenwald in Ravenstein

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Bericht

zur Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls

im Sinne von § 7 Absatz 1 UVPG,

gemäß Anlage 1, Nr. 13.18.2 UVPG

– Prüfung der UVP-Pflicht (UVP-VP) zum Vorhaben der

Errichtung eines Start- und Landeplatzes für Hubschrauber

Auftraggeber:

Auftragnehmer: HabiTat

Alter Graben 21

96049 Bamberg

Projektleitung: Dr. Beate Bugla (Dipl. Biol.)

Bearbeitung: Dr. Beate Bugla (Dipl. Biol.)

Zusammenarbeit: Bernd Grubert (Dipl. Geograph)

Bamberg, im Dezember 2022

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Errichtung Hubschrauber Start-Landeplatz Stadt Ravenstein Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (UVP-VP)

INHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................ - 2 -

Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. - 2 -

Kartenverzeichnis ................................................................................................................................ - 2 -

Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................ - 2 -

  1. Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................................... - 3 -

  2. Einordnung nach UVPG und methodisches Vorgehen ................................................................ - 3 -

  3. Merkmale des Vorhabens ........................................................................................................... - 5 -

  4. Standort des Vorhabens .............................................................................................................. - 9 -

  5. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen ..................................................................... - 18 -

  6. Zusammenfassung ..................................................................................................................... - 18 -

  7. Quellenverzeichnis .................................................................................................................... - 19 -

7.1. Gesetze & Verordnungen .................................................................................................. - 19 -

7.2. Fachliteratur und Internetquellen ..................................................................................... - 19 -

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Merkmale des Vorhabens gemäß Anlage 3 Nr. 1 UVPG. ............................................ - 7 - Tabelle 2: Standortbezogene Kriterien gemäß Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG. .................................... - 15 -

PLANVERZEICHNIS

Plan 1: Übersichtskarte (UVP-VP)

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

  1. BImSchV Störfall-Verordnung

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz

NATURA 2000 kohärentes Schutzgebietsnetz der EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

HabiTat Alter Graben 21 96049 Bamberg - 2 -

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1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

Gegenstand der Untersuchung ist die Errichtung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes im

Zusammenhang mit der Errichtung einer Rettungsstelle westlich der Gemeinde Merchingen. Er wird

vor allem wesentlich dazu beitragen, den medizinischen Versorgungauftrag zu erfüllen. Der

Hubschrauber-Sonderlandeplatz dient der medizinischen Erstbehandlung schwerstverletzter und

zeitkritisch kranker Patienten. Dazu ist es u.U. notwendig, neben dem Transport von schwerverletzten

Patienten, auch Transplantate, Arzneimittel oder Blutkonserven schnellst möglich per Flug zu

transportieren.

Abgeschichtet werden muss, inwieweit das Vorhaben auch umweltrechtlichen Anforderungen

entspricht. Dazu soll geprüft werden, ob für dieses Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.

Mit der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der UVP-Pflicht durch die zuständigen

Behörden gemäß § 5 UVPG wurde das Büro HabiTat in Bamberg beauftragt.

2. EINORDNUNG NACH UVPG UND METHODISCHES VORGEHEN

Die vorliegende Unterlage basiert auf den Vorgaben des Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010

(BGBl.I, S.94), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.Februar 2021 (BGBl. I, S. 1328) geändert

worden ist. Gemäß Anlage 1 Nr. 14.12.2 Spalte 2 UVPG ist das Vorhaben in die Kategorie

„Verkehrsvorhaben; Bau eines Flugplatzes im Sinne der Begriffsbestimmungen des Abkommens von

Chicago 1944 zur Errichtung der internationalen Zivilluftfahrt Organisation (Anhang 14) mit einer Start-

und Landebahngrundlage von weniger als 150 m“ einzuordnen.

Der aktuelle Kenntnisstand (Vorkommen von gesetzlich geschützten Biotopen im Zusammenhang mit

der Ortslage) erlaubt, eine „standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls“ (im Sinne von § 7 Abs. 2

UVPG) durchzuführen.

Bei der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls ist unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG

aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben

kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25

Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde solche

Umweltauswirkungen haben kann.

Nachteilige Umweltauswirkung wären alle erheblich negativen Veränderungen der menschlichen

Gesundheit oder der Beschaffenheit einzelner Bestandteile der Umwelt, die von dem Vorhaben

beeinflusst werden können.

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Die Erheblichkeit nach §3c Abs. 1 Satz 1 UVPG einer nachteiligen Umweltauswirkung wird

entsprechend Ausmaß, Komplexität, Dauer, Häufigkeit oder ihrer möglichen Irreversibilität bewertet.

Es handelt sich dabei um Prognosen

Es gilt der Maßstab einer wirksamen Umweltvorsorge im Sinne der §§1,2 Abs. 1 Satz 2 und 4 UVPG.

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3. MERKMALE DES VORHABENS

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Neckar-Odenwald in Baden-Württemberg ca. 1,3 km

westlich der Gemeinde Merchingen (Stadt Ravenstein), nördlich der Landesstrasse L 515 und östlich

der Bundesautobahn (BAB) 81.

Abb. 1: Geographische Lage des Planungsgebietes (Quellen: oben – Foto Geländebegehung Ingenieur Büro

Weigert, unten – Auszug Flächennutzungsplan Stadt Ravenstein, Ingenieurbüro für Kommunale Planung, IFK)

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Laut Planung ist es vorgesehen, dass der Hubschrauber – Landeplatz wesentlicher Bestandteil einer

Rettungsstation sein wird.

Die Häufigkeit der Flugbewegungen ist entsprechend der Nutzung nicht pauschal voraussagbar.

Allgemein wird der Hubschrauberflug durch zwei Flugbewegungen charakterisiert. Eine Landung und

einen Start. Als Landedauer wird im vorliegenden Fall die Zeitspanne definiert, die ein Hubschrauber

benötigt, um aus einer Entfernung von ca. 305 m zum Landeplatz die Aufsetzfläche des Landeplatzes

zu erreichen. Für diesen Zeitraum sind (konservativ) nicht mehr als 30 Sekunden zu veranschlagen.

Nach dem Aufsetzen des Hubschraubers auf dem Landeplatz ist noch ein sogenannter Kühllauf der

Triebwerke des Hubschraubers erforderlich. Daran anschließend wird der/die Motor/Turbine

abgestellt. Vom Beginn der Landung bis zum vollständigen Stillstand der Rotoren ist je nach

Hubschraubertyp mit ca. 3-4 min zu rechnen (Anflug – Landung - Abstellen der Triebwerke – Stillstand

der Rotoren).

Dieser Vorgang ist unabhängig von den jeweiligen Windverhältnissen.

Vom Starten der Triebwerke bis zum Abflug wird eine Zeitspanne (konservativ) von max. 2 bis 3

Minuten veranschlagt.

Die An- und Abflugflächen sind in einem Sektor von Süden und Osten frei von nennenswerten

Hindernissen. Westlich (ca. 100 m) und nördlich (< 500 m) befindet sich der östliche Rand eines

ausgedehnten Waldgebietes. Die Flüge finden unter Sichtflugbedingungen (VFR) statt.

Notwendig ist weiterhin ein Windrichtungsanzeiger. Dieser ist in der Form zu installieren, dass dieser

kein Hindernis darstellt.

Nach Auswertung von Topographischer Karte, Lage des Plangebietes und Luftaufnahmen wird

konstatiert, dass zum Erreichen des Hubschraubersonderlandeplatzes u.U. ein Überfliegen von

Verkehrswegen (Bundesautobahn – BAB 81, Landesstrasse L515) notwendig sein wird.

In Tabelle 1 werden die Merkmale des Vorhabens gemäß Anlage 3 Nr. 1 UVPG beschrieben bzw.

hinsichtlich ihrer Relevanz bewertet.

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Tabelle 1: Merkmale des Vorhabens gemäß Anlage 3 Nr. 1 UVPG.

Nr. inMerkmale des Vorhabens gemäß Anlage 3 Nr. 1 UVPGAngaben zu den Kriterien hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und NutzungRelevanz gegeben?
Anl. 3NeinJa
UVPG
1.1Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens- siehe vorstehende Ausführungen -
1.2Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten-x
1.3Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische VielfaltIm Zuge der Errichtung eines Start-Landeplatzes für Hubschrauber westlich der Gemeinde Merchingen wird die durch das Vorhaben bedingte Flächeninanspruchnahme nicht als nennenswert zusätzlicher Flächenverbrauch bewertet. Lebensräume für Pflanzen und Tiere gehen durch das Vorhaben nur marginal (äußerst kleinflächig) verloren. Dieser Verlust wird als nicht erheblich bewertet. Unterstrichen wird diese Aussage durch die geplante Ortslage und dadurch, dass nicht in gesetzlich geschützte Biotope eingegriffen wird. Eine Nutzung natürlicher Ressourcen (Versiegelung von Flächen, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt), die hinsichtlich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen relevant wäre, findet nicht statt. Stattdessen ist denkbar, dass durch Gestaltung des gesamten Flurstückes außerhalb des geplanten Hubschrauber- Start-Landeplatzes Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten/ neu geschaffen wird.x
1.4Erzeugung von Abfällen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 8 des KrWGIm Zuge der Umsetzung des Vorhabens ist temporär mit baustellenbedingtem Abfall zu rechnen. Ein entsprechender Platz zur Baustelleneinrichtung ist abzugrenzen und während der Baumaßnahmen einzuhalten. Darüber hinaus wird kein erhöhtes Abfallaufkommen erwartet.x

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Nr. inMerkmale des Vorhabens gemäß Anlage 3 Nr. 1 UVPGAngaben zu den Kriterien hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und NutzungRelevanz gegeben?
Anl. 3NeinJa
UVPG
1.5Umweltverschmutzung und BelästigungenIm Zuge der Bauarbeiten kann es zu vorübergehend erhöhten Schallemissionen kommen. Auch während der Nutzung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes ist mit deutlich erhöhten Lärmbelästigungen zu rechnen. Aufgrund der Nutzungsdauer und Häufigkeit sowie Sinn der Nutzung werden erhebliche sowie langfristige Belästigungen und Verschmutzungen jedoch nicht erwartet.x
1.6Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf:
1.6.1Verwendete Stoffe und TechnikenIm Rahmen des Vorhabens werden keine Stoffe oder Techniken eingesetzt, von denen ein besonderes Risiko für Störfälle, Unfälle oder Katastrophen ausgeht.X
1.6.2Die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), insbesondere aufgrund seiner Verwirklichung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Abs. 5a des BImSchGNeinX
1.7Risiken für die menschliche Gesundheit, z.B. durch Verunreinigung von Wasser oder LuftNeinX

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4. STANDORT DES VORHABENS

• 4.1 Beschreibung des Standortes

Die Gemeinde Merchingen befindet sich 286 m über NN direkt nördlich der Stadt Ravenstein (Gauß- Krüger R 3536882.751; H 5473753.683).

Der geplante Hubschrauberstart- und Landeplatz soll auf einer, aktuell extensiv genutzten

Grünlandfläche entstehen.

Abb.2: Vergrößerung Planausschnitt Draufsicht: Flugbetriebsfläche (roter Kreis). Quadratisch ist das geplante

Gebäude für die Notfallaufnahme incl. Personalunterkunft (Arzt sowie weiteres medizinisches Personal)

• 4.2 Bewertung des Standortes

Zur Beurteilung der Auswirkungen der Errichtung des Hubschrauberlandeplatz werden Angaben der

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abgeschichtet.

Zugrunde gelegt wurden alle verfügbaren Daten zum Arten- und Flächenschutz (Stand Nov. 2022;

Quelle: Daten- und Kartendienst LUBW), darunter Daten zur Biotopkartierung sowie nationale

(Naturschutzgebiete) und Internationale Schutzgebietsgrenzen (FFH-Gebiete und spa-Gebiete zum

Schutz der Avifauna (Stand Nov. 2022; Quelle: Daten- und Kartendienst LUBW).

Des Weiteren wurde eine in Baden-Württemberg übliche Potentialabschätzung zum Vorkommen

einzelner Arten durchgeführt, insofern die Art im relevanten Kartenblatt nachgewiesen, jedoch keine

exakten Fundortangaben vorgelegen haben.

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Biotopkartierung

Abb. 3a: Biotope u.a.Schutzgebietsgrenzen im UG (rotes Rechteck) bzw. dessen Umgebung: Gesetzl geschützte

Biotope … ocker Offenlandbiotop, grün …Waldbiotop.

FAZIT: Im UG befinden sich keine amtlich kartierten Biotopflächen.

Nationale und Internationale Schutzgebiete

Abb. 3b: Schutzgebietsgrenzen im UG bzw. dessen Umgebung

FAZIT: Im UG befinden sich kein FFH und spa-Gebiet, kein Biosphärenreservat,

kein Natuschutzgebiet und kein Landschaftschutzgebiet.

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Weitere Gebietskulissen

Abb. 4: Naturschutz und Landschaftspflegerelevante Gebietskulissen aufbauend auf Biotopkartierung und

Artenschutzprogramm; Karte gelb …Kerngebiete, orange …Kerngebiete in Projektgebiet (Quelle: Karten- und

Datendienst LUBW).

FAZIT: Das UG ist kein Bestandteil eines Naturschutz oder Landschaftspflegerelevanten Kern- oder

Projektgebietes.

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Biotopverbund

Abb. 5: Aussagen zum Biotopverbund (Quelle: Karten- und Datendienst LUBW).

FAZIT: Im UG befinden sich für den Biotopverbund mittlerer Standorte relevanten Elemente.

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Intention des Biotopveerbundes ist die Erkenntnis, dass das Überleben zahlreicher Tier- und

Pflanzenarten von spezifischen Lebensräumen abhängig ist. Jedoch kommen diese für die einzelnen

Arten charakteristischen Lebensräume nicht überall vor, sondern sind wie Inseln in der Landschaft

verteilt, z.B. benötigen charakteristische Bewohner feuchter und nasser Standorte zwingend Wasser.

Große Habitatinseln vermögen sowohl mehrere verschiedene als auch umfangreichere

Lebensgemeinschaften (Populationen) charakteristischer Pflanzen und Tiere zu beherbergen.

Umgekehrt steigt das Aussterberisiko, je kleiner die Population ist, d.h. je weniger Individuen einer

Art vorhanden sind (sein können).

Speziell im Rahmen des geplanten Vorhabens sind somit folgende Aspkte zu beachten:

• Der Eingriffsumfang ist auf den absolut notwendigen Umfang zu begrenzen.

• Der Eingriff ist ggf. entprechend des Eingriffsumfanges, möglichst ortsnah auszugleichen

(Ausgleichsbilanz).

• Sämtliche Eingriffsmaßnahmen (baulich) sind naturschutzfachlich durch Umsetzung der

Angaben einer Umweltbaubegleitung (UBB) kontinuierlich zu gewährleisten.

Biotopverbund – speziell Feldvogelkulisse

Abb.

6: Aussagen zum Biotopverbund/ Feldvogelkulisse (Quelle: Karten- und Datendienst LUBW).

FAZIT: Anhand dieser Übersicht ist ein Vorkommen von Feldvögeln im UG nicht ausgeschlossen.

Die Datengrundlage ist allerdings laut Verfasser unsicher.

Im Zusammenhang mit den allgemein zum Biotopverbund getroffenen Aussagen, wird speziell für ein

potentielles Vorkommen von Feldvögeln im UG vorgeschlagen, dass bei Umsetzung der Massnahmen

eine Vergrämung (Großzügige Installation Flatterband/ regelmäßige Kontrolle) entsprechend der

naturschutzfachlichen Angaben stattfindet.

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Potentialanalyse Artvorkommen

Im TK Blatt nachgewiesen wurden:

• Zauneidechse

• Grasfrosch

• Springfrosch

• Erdkröte

• Blindschleiche

• Bergmolch.

Ein Vorkommen des Bergmolches und des Springfrosches kann entsprechend der

Lebensraumansprüche (Wald) ausgeschlossen werden.

Aufgrund des Nichtvorhandenseins eines Laichgewässers kann auch ein Vorkommen von Erdkröte und

Grasfrosches weitestgehend ausgeschlossen werden.

Ein Vorkommen von Blindschleiche und Zauneidechse ist jedoch möglich.

Abb. 7: Gebietsrelevante Tierartvorkommen (Quelle: Karten- und Datendienst LUBW).

FAZIT: Nach Prüfung der Daten des LUBW (Daten- und Kartendienst LUBW) und der

Lebensraumpotentialanalyse werden durch die Errichtung eines Hubschrauber-Start- und

Landeplatzes keine unüberwindbaren Betroffenheiten ausgelöst. Das nachgewiesene Vorkommen

von Blindschleiche und Zauneidechse (ca. 420 m westl. des UG) kann durch entsprehende

Vergrämungsmaßnahmen während der Phase der Errichtung verhindert werden und ökologische

Funktionen bleiben erhalten. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind somit nicht zu

erwarten.

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Die Ergebnisse der Prüfung, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien

vorliegen, werden in nachfolgender Tabelle zusammengefasst und beurteilt

Tabelle 2: Standortbezogene Kriterien gemäß Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG.

Nr. in Anl. 3 UVPGBesonders empfindliche GebieteBetroffenheit gegeben?
gemäß Anlage 3 Nr. 2.3 UVPGNeinJa
2.1Nutzung des Gebietes incl. kumulative WirkungenX
2.2Qualitätskriterien (Reichtum, Qualität und Regeneration von Wasser, Boden, Natur und Landschaft)X
2.3Schutzkriterien
2.3.1• Natura 2000-GebieteX
2.3.2• NaturschutzgebieteX
2.3.3• Nationalparke und Nationale NaturmonumenteX
2.3.4• Biosphärenreservate und LandschaftsschutzgebieteX
2.3.5• NaturdenkmälerX
2.3.6• Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich AlleenX
2.3.7• Gesetzlich geschützte BiotopeX
2.3.8• Wasserschutzgebiete/ Heilquellenschutzgebiete • Risikogebiete • ÜberschwemmungsgebieteX
2.3.9• Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sindX
2.3.10• Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale OrteX
2.3.11• Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler, archäologisch bedeutende LandschaftenX

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SchutzgutÜberschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des StandortesBeurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die
Umwelt unter Verwendung der Kriterien Ausmaß,
grenzüberschreitender Charakter, Schwere und
Komplexität, Dauer, Häufigkeit und Reversibilität
BodenIm Rahmen des Vorhabens werden nur kleinflächig Bereiche für die Errichtung eines Hubschrauberstart- und Landeplatzes zusätzlich versiegell. Durch evtl. vorgenommenen Bodenaustausch während der Baumaßnahmen werden bei Anwendung guter fachlicher Praxis Wechselwirkungen zu umliegenden Bereichen ausgeschlossen. Im Bereich der Errichtung einesHubschrauber-Startund Landeplatzes wird die Bodenfunktion (z.B. Versickerung von Oberflächenwasser, Lebensraumfunktionen etc.) nicht verändert. Aufgrund der Art des Vorhabens, dessen Ausmaß und Schwere werden keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden erwartet.-
WasserDurch evtl. stattfindenden Eintrag von Abwasser während der Baumaßnahmen werden bei Anwendung guter fachlicher Praxis Wechselwirkungen zu umliegenden Bereichen ausgeschlossen. Im Bereich der Umsetzung der Planung wird z.B. die Versickerung von Oberflächenwasser nicht erheblich verändert. Eine Beeinträchtigung des Grundwassers wird ausgeschlossen. Aufgrund der Art des Vorhabens, dessen Ausmaß und Schwere werden keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser erwartet.-
Luft/ KlimaAufgrund der Art des Vorhabens, dessen Ausmaß und Schwere sowie betriebsbedingten Häufigkeit wird keine erhebliche Auswirkung auf das Lokalklima erwartet.o
TiereAllgemein wird eine gewisse Mobilität des Schutzgutes vorausgesetzt. Die Bodenständigkeit von Wiesenbrütern ist für den planungsrelevanten Bereich nicht bekannt. Für andere Vogelarten wird keine Betroffenheit zugrunde gelegt. Ebenso wird in das ca. 1,8 km entfernte Vogelschutzgebiet südlich von Merchingen nicht eingegriffen. Zudem wird ausschließlich eine temporär begrenzte Nutzung des Hubschrauberstart- und Landeplatzes zugrunde gelegt.-

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SchutzgutÜberschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des StandortesBeurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf die
Umwelt unter Verwendung der Kriterien Ausmaß,
grenzüberschreitender Charakter, Schwere und
Komplexität, Dauer, Häufigkeit und Reversibilität
Entsprechend Biotopkartierung u.a. relevanten Datengrundlagen sind keine Besonderheiten (z.B. bedrohte Arten der RL) im UG bzw. Vorhabengebiet vorhanden, noch wird in ökologische Funktionsabläufe bedeutend eingegriffen, weshalb keine erheblichen Auswirkungen auf die Fauna erwartet werden. Da in die Projektkulisse Biotopverbund mittlerer Standorte eingegriffen wird, ist u.U. Ausgleich notwendig.
PflanzenLaut Biotopkartierung sind keine Besonderheiten (z.B. bedrohte Arten der RL) vorhanden, noch wird in ökologische Funktionsabläufe bedeutend eingegriffen, weshalb keine erheblichen Auswirkungen auf die Flora erwartet werden. Da in die Projektkulisse Biotopverbund mittlerer Standorte eingegriffen wird, ist u.U. Ausgleich notwendig.-
LandschaftEs finden keine wesentlichen Veränderungen des Landschaftsbildes statt, weshalb keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild erwartet werden.-
Kultur-/ SachgüterKultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden, deshalb werden keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter erwartet.-
MenschDurch Start- und Landevorgänge eines Hubschraubers kommt es wiederholt kurzzeitig zu einer deutlich erhöhten Lärmbelastung. Infolge der Zweckbestimmung kann man jedoch davon ausgehen, dass unnötige Flugbewegungen nicht stattfinden werden. Die Hubschrauber und die damit verbundenen Flugbewegungen werden zugunsten des Menschen eingesetzt. Aufgrund der Art des Vorhabens, dessen Ausmaß und Schwere sowie der betriebsbedingten Nutzungshäufigkeit sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten.o

Erheblich …… + Vernachlässigbar o Unerheblich … -

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5. ART UND MERKMALE DER MÖGLICHEN AUSWIRKUNGEN

Im Folgenden werden die Art und die Merkmale der möglichen Auswirkungen des Vorhabens gemäß

Anlage 3 Nr. 3 UVPG dargelegt.

Erheblich nachhaltige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sind

nicht zu erwarten. Ebenso sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen lagebedingt durch die

Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Biotope durch das Vorhaben auszuschließen.

In der Bauphase des Vorhabens werden geringfügig Bodenaushub und Abfälle anfallen (siehe

Kapitel 3). Diese werden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einer ordnungs-

gemäßen Verwendung bzw. Entsorgung zugeführt. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind

somit in dieser Hinsicht nicht zu erwarten.

Da sich das UG in der Projektkulisse des Biotopverbundes „Mittlerer Standorte“ befindet, sind

Eingriffsmaßnahmen naturschutzfachlich zu begleiten (UBB). Potentiell mögliche Betroffenheiten

einzelner Pflanzen- und Tierarten im Rahmen des Projektes können im Bedarfsfall durch Umsetzung

eines Ausgleichkonzeptes vollständig vermieden werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass vom Vorhaben keine erheblichen nachteiligen

Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG entstehen.

Es besteht somit keine Pflicht für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das

Vorhaben ist nicht UVP-pflichtig.

6. ZUSAMMENFASSUNG

Das Vorhaben zur Errichtung eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes westlich von Merchingen wurde

gemäß Anlage 1 Nr. 13.18.1 Spalte 2 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG entsprechend einer

standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls bewertet. Dabei wurden die besonderen örtlichen

Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien sowie die Merkmale

des Vorhabens beurteilt.

Die Möglichkeit nachteiliger erheblicher Umweltauswirkungen durch das Vorhaben kann auf dieser

Grundlage ausgeschlossen werden. Es besteht somit keine Pflicht für die Durchführung einer

Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben ist nicht UVP-pflichtig.

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7. QUELLENVERZEICHNIS

7.1 Gesetze & Verordnungen

BIMSCHV – ZWÖLFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (STÖRFALL- VERORDNUNG – 12. BIMSCHV): Störfall-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 483), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882) geändert worden ist.

BNATSCHG – BUNDESNATURSCHUTZGESETZ: Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (BGBl. I S. 440) geändert worden ist.

BIMSCHG – BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ: Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) geändert worden ist.

KRWG – KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ: Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.

UVPG – GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG: Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) geändert worden ist

7.2 Fachliteratur und Internetquellen

Daten-und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Würtemberg (Stand Nov.2022).

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