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Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa
Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers (RTH) Christoph Odenwald am Standort Ravenstein
- Bewerberinformation -
| Frage 1 | In den Bewerbungsbedingungen unter der Ziffer 13.2. (Bewertung der | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Qualität) auf der Seite 30 wird angegeben, dass die Ausführungen pro | |||||
| Unterkonzept mit der Schriftart Arial oder Times New Roman | |||||
| vorzunehmen sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass unter die | |||||
| Schriftart „Arial“ auch die Schriftart „Arial Narrow“ fällt? Wir bitten um | |||||
| Bestätigung. | |||||
| Antwort 1 | Auch die Schriftart „Arial Narrow“ ist zulässig. | ||||
| Frage 2 | Frage 2 | Wir bitten um Bestätigung, dass das Ausfüllen der im PDF-Format zur | |||
| Verfügung gestellten Formblätter auch mittels elektronischer Mittel (z. B. | |||||
| PDF-editor) zulässig ist, sofern dabei die vorhandenen Inhalte der | |||||
| Formblätter nicht verändert werden. | |||||
| Antwort 2 | Das wird bestätigt. | ||||
| Hinweis 3 | Hinweis 3 | In Ergänzung zu einer Ortsbesichtigung des finalen Standortes wurde | |||
| heute im Portal das luftfahrtrechtliche Eignungsgutachten vom 30.06.2025 | |||||
| mit den entsprechenden Anlagen und einem zusätzlichen Satellitenbild | |||||
| „Grundstücke Luftrettungsstandort Merchingen“ den Bietern als Zip-Datei | |||||
| zur Verfügung gestellt. | |||||
| Frage 4 | Wir bitten um Bestätigung, dass zum Nachweis der geforderten | ||||
| Referenzen inkl. Randzeitenerweiterung auch Referenzaufträge für den | |||||
| Betrieb von 24-Stunden-Stationen als gleichwertig anerkannt werden. | |||||
| Antwort 4 | Solche Referenzen werden als gleichwertig anerkannt. | ||||
| Frage 5 | Frage 5 | Wir bitten im Hinblick auf die Regelung unter Ziffer 5.1.12 der | |||
| Bekanntmachung, wonach das Einreichen mehrerer Angebote zulässig | |||||
| ist, um Bestätigung, dass damit die Einreichung des indikativen | |||||
| Erstangebotes sowie evtl. eines finalen weiteren Angebotes gemeint ist, |
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| nicht hingegen die parallele Abgabe mehrerer Hauptangebote auf der | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe des Erst- bzw. finalen Angebotes. | |||||||
| Antwort 5 | Das wird bestätigt. | ||||||
| Frage 6 | Frage 6 | Gemäß Leistungsbeschreibung (Ziffer 3. Leistungsumfang: | |||||
| Einsatzbereich des RTH, Vorhaltezeit und Umfang der Einsatzleistung) | |||||||
| hat der Leistungserbringer den RTH täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr | |||||||
| bzw. während der Erweiterung der Einsatzbereitschaft im | |||||||
| Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang (wenn dieser von 08:00 Uhr liegt) | |||||||
| und bis Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt) einsatzbereit | |||||||
| am Standort Ravenstein vorzuhalten. Der früheste Sonnenaufgang in | |||||||
| Ravenstein liegt bei ca. 05:15 Uhr und tritt regelmäßig etwa im Zeitraum | |||||||
| vom 10. bis 22. Juni auf. Sollte die Einsatzbereitschaft bereits ab dem | |||||||
| tatsächlichen Sonnenaufgang herzustellen sein, ergäbe sich an rund 180 | |||||||
| Kalendertagen im Jahr eine Einsatzbereitschaft vor 07:00 Uhr; an etwa | |||||||
| 100 Kalendertagen wäre die Einsatzbereitschaft bereits vor 06:00 Uhr | |||||||
| sicherzustellen. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Dienst- und | |||||||
| Schichtplanung. Insbesondere wäre zu berücksichtigen, dass eine | |||||||
| Vorhaltung ab dem frühesten Sonnenaufgang bis zum spätesten | |||||||
| Sonnenuntergang (ca. 21:30 Uhr) unter Einhaltung der Vorgaben der 2. | |||||||
| DVLuftBO nur im Zweischichtbetrieb rechtskonform sichergestellt werden | |||||||
| kann. Der hieraus resultierende zusätzliche Personalbedarf ist für die | |||||||
| Angebotskalkulation von maßgeblicher Relevanz, u. a. auch mit Blick auf | |||||||
| das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wir bitten daher um Klarstellung, ob die | |||||||
| Einsatzbereitschaft im Sommerhalbjahr bereits ab dem tatsächlichen | |||||||
| Sonnenaufgang oder zu einem festgelegten frühesten Zeitpunkt (z. B. | |||||||
| 07:00 Uhr oder 08:00 Uhr) herzustellen ist. | |||||||
| Antwort 6 | Der Auftraggeber hat sich entschlossen die Vorhaltezeiten wie folgt | ||||||
| anzupassen: | |||||||
| die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers („RTH“) | |||||||
| inklusive der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für | |||||||
| den Betrieb des RTH Christoph Odenwald in der Zeit täglich von 8:00 | |||||||
| Uhr bis 20:00 Uhr; Erweiterung der Einsatzbereitschaft im | |||||||
| Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang ( | frühestens ab 7:00 Uhr | ) und bis | |||||
| Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt); | |||||||
| Frage 7 | Bezugnehmend auf die Bewerbungsbedingungen Ziffer 12.1.7.5 dort | ||||||
| Unterpunkt 24. muss der RTH über einen geeigneten Suchscheinwerfer | |||||||
| (NVG kompatibel) verfügen. Der Einbau, der Betrieb und der fortlaufende | |||||||
| Nachweis der Lufttüchtigkeit des Hochleistungssuchscheinwerfers muss | |||||||
| für das jeweilige Flugmuster genehmigt sein. |
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| Gehen wir Recht in der Annahme, dass mit Hochleistungsscheinwerfer | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| das HISL (High Intensive Search Light), z.B. der Trakka Beam gemeint | |||||
| ist? Wir bitten um Bestätigung. | |||||
| Antwort 7 | Das wird bestätigt. | ||||
| Frage 8 | Frage 8 | Leistungsbeschreibung Personal Ziffer 8 (Personal) | |||
| Bezugnehmend auf die Leistungsbeschreibung Ziffer 8 heißt es u. a. in | |||||
| Absatz 3: „Die fliegerische Crew (Pilot/en und HEMS-TC) ist stets so | |||||
| aufzustellen, dass Einsätze des RTH in der fliegerischen Nacht mit dem | |||||
| bzw. den jeweils bereitstehenden Hubschraubermuster/n unmittelbar – | |||||
| ohne weiteren Vorlauf – vorschriftsmäßig und sicher absolviert werden | |||||
| können (Anzahl, Qualifikation/Einweisung, Erfahrung und Berechtigungen | |||||
| des Personals sowie Ausrüstung, insbes. mit NVIS/NVG)“. In der | |||||
| SPA.HEMS.130 (e) sind unter Absatz (2) die Anforderungen an die | |||||
| Besatzung im Nachtflug festgelegt. Die Mindestbesatzung besteht aus (i) | |||||
| zwei Piloten oder einem Piloten sowie einem technischen | |||||
| Besatzungsmitglied (TC-HEMS). Sofern die Besatzung aus einem Piloten | |||||
| und einem technischen Besatzungsmitglied (TC-HEMS) besteht, welcher | |||||
| zugleich die Doppelfunktion des Notfallsanitäters ausfüllt, muss in diesem | |||||
| Fall der TC-HEMS/Notfallsanitäter im Nachtflug (HEMS-Nachtflüge) im | |||||
| Cockpit verbleiben. Daher steht dieser während eines Patiententransports | |||||
| regelhaft nicht in der Kabine zur Verfügung. Gehen wir daher recht in der | |||||
| Annahme, dass für die Zeit nach Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20 | |||||
| Uhr liegt, Randzeiten/fliegerische Nacht) der Notfallsanitäter während des | |||||
| Fluges dem Notarzt in der Kabine zur Patientenversorgung zur Verfügung | |||||
| stehen muss und somit die Besetzung des Hubschraubers aus vier | |||||
| Personen besteht? | |||||
| Antwort 8 | Das ist korrekt. | ||||
| Frage 9 | Frage 9 | Leistungsbeschreibung Ziffer 9.2.3 (Sprechfunkeinrichtung, | |||
| Ortungs- und Navigationssystem) | |||||
| In Ziffer 9.2.3. zu Sprechfunkeinrichtung, Ortungs- und Navigationssystem | |||||
| der Leistungsbeschreibung ist beschrieben, dass der zum Einsatz | |||||
| kommende Rettungshubschrauber unter anderem über zertifizierte | |||||
| Analogfunkgeräte als Festeinbau oder Handgerät verfügen muss. Vor | |||||
| dem Hintergrund der flächendeckenden Verfügbarkeit des TETRA- | |||||
| Digitalfunknetzes und des mittlerweile wahrnehmbaren, örtlichen | |||||
| Schwindens analoger Funktechnik in den Fahrzeugen von BOS- | |||||
| Teilnehmern, stellt sich zumindest im Zusammenhang mit der | |||||
| Beauftragungsdauer bis 2052 die Frage der sinnvollen Nutzbarkeit des | |||||
| BOS-Analogfunks. Gemäß Entscheidung des “1. Treffens zivile | |||||
| Luftrettung 2026” (Bundespolizei, DRF Luftrettung, ADAC Luftrettung, | |||||
| JUH Luftrettung) vom 12.05.2026 herrscht zwischen allen | |||||
| bundesdeutschen Luftrettungsbetreibern Konsens, Analogfunktechnik in |
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| neue Rettungshubschrauber, v. a. in neue Hubschraubertypen, nicht mehr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| zu installieren und bei Defekten im verbauten Bestand nicht zwingend eine | |||||
| Instandsetzung zu erwirken. Wir bitten um Bestätigung, dass die | |||||
| Vorhaltung umfangreicher TETRA-Funktechnik, z. B. in Form von | |||||
| mehreren festverbauten bzw. handgeführten und aktivgehalterten BOS- | |||||
| Funkgeräten, ausreichend ist? | |||||
| Antwort 9 | Das wird bestätigt. | ||||
| Frage 10 | Frage 10 | IFR-Berechtigung | |||
| Gem. Leistungsbeschreibung in Ziffer 8.1. wird von den | |||||
| Hubschrauberführern eine Instrumentenflugberechtigung sowie die | |||||
| Erlaubnis zum Einsatz von NVIS/NVG gefordert. Während die NVIS | |||||
| Anforderung für den vollumfänglichen Einsatz bei Dunkelheit erforderlich | |||||
| ist, wird für die ausgeschriebene Leistung aktuell keine | |||||
| Instrumentenflugberechtigung benötigt. Für einen IFR Betrieb in der | |||||
| Luftrettung sind noch viele infrastrukturelle und regulatorische Grundlagen | |||||
| zu schaffen, gleichzeitig stellt der Erwerb und der Erhalt der IFR- | |||||
| Berechtigung für Hubschrauberführer einen erheblichen finanziellen | |||||
| Mehraufwand dar. | |||||
| Gehen wir daher Recht in der Annahme, | |||||
| a) dass die IFR-Berechtigung der Hubschrauberführer erst vorzuhalten | |||||
| ist, wenn auch die infrastrukturellen Grundlagen (Point in Space- | |||||
| Verfahren – PinS) dafür geschaffen sind und Einsätze im IFR Betrieb | |||||
| in Ravenstein geflogen werden können? | |||||
| b) dass, sollte an der Forderung festgehalten werden, die Kostenträger | |||||
| dieser - mit hohen finanziellen Auswirkungen verbundenen - | |||||
| Anforderung zugestimmt haben? | |||||
| Antwort 10 | Zu a): Das ist korrekt. | ||||
| Zu b): Sobald die infrastrukturellen Grundlagen für den IFR-Betrieb vor- | |||||
| liegen, ist seitens des Leistungserbringers eine Verständigung mit den | |||||
| Kostenträgern herbeizuführen. | |||||
| Frage 11 | Standortkonzept | ||||
| a) Gehen wir recht in der Annahme, dass die für die zu wertenden | |||||
| Unterkonzepte vorgesehenen formalen Vorgaben in Ziffer 13.2. der | |||||
| Bewerbungsbedingungen (z. B. hinsichtlich Seitenumfang und | |||||
| weiteren Formalien, Gestaltungselementen, Tabellen, Grafiken, | |||||
| Abbildungen und sonstigen Darstellungsformen) nicht auf das | |||||
| Standortkonzept anzuwenden sind? |
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| b) Gemäß Ziffer 12.1.7.11 der Bewerbungsbedingungen ist im | |||
|---|---|---|---|
| Standortkonzept darzustellen, wie die Errichtung und Fertigstellung | |||
| des Luftrettungsstandortes auf dem vom Neckar-Odenwald-Kreis zur | |||
| Verfügung gestellten Grundstück in der Gemarkung Merchingen bis | |||
| spätestens 31.12.2028 sichergestellt wird. Als Inhalte werden | |||
| insbesondere ein detaillierter Projektplan sowie Angaben zur | |||
| baulichen Umsetzung genannt. Wir bitten um Klarstellung, ob die | |||
| Anforderungen an das Standortkonzept bereits als erfüllt angesehen | |||
| werden, wenn dieses ausschließlich die Planung, Genehmigung, | |||
| Errichtung, Fertigstellung und den dauerhaften Betrieb des finalen | |||
| Luftrettungsstandortes in Ravenstein beschreibt. | |||
| c) Zudem bitten wir um Bestätigung, dass Ausführungen zum | |||
| Interimsstandort, zum Interimsbetrieb, zum Umzug vom | |||
| Interimsstandort an den Dauerstandort sowie zu etwaigen Rückbau- | |||
| oder Übergangsmaßnahmen nicht Gegenstand des | |||
| Standortkonzeptes sind und bei dessen Prüfung/Bewertung nicht | |||
| vorausgesetzt werden. | |||
| Antwort 11 | Zu a): Das wird bestätigt. | ||
| Zu b): Das wird bestätigt. | |||
| Zu c): Das wird bestätigt. | |||
| Frage 12 | Referenzen | ||
| Gehen wir recht in der Annahme, dass die geforderten Referenzen sowohl | |||
| einen Nachtflugbetrieb bzw. einen 24h-Betrieb als auch die Erbringung | |||
| der Leistungen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Auftrags umfassen | |||
| müssen, um als vergleichbar zu gelten? | |||
| Antwort 12 | Die Referenzen müssen entweder einen Nachtflugbetrieb oder einen 24- | ||
| Stunden-Betrieb umfassen. | |||
| Die Referenzen müssen darüber hinaus „für einen öffentlichen | |||
| Auftraggeber“ erbracht werden. Insofern sind neben öffentlich-rechtlichen | |||
| Aufträgen auch Genehmigungen und/oder Konzessionen zulässig. | |||
| Im Übrigen gelten die weiteren Vorgaben aus Ziffer 12.1.7.7 der | |||
| Bewerbungsbedingungen weiterhin. | |||
| Frage 13 | Personelle Leistungsfähigkeit | ||
| Gemäß Ziffer 12.1.7.9 der Bewerbungsbedingungen ist für den | |||
| Verfügbarkeitsnachweis die Benennung von mindestens acht (8) | |||
| Notärzten und gemäß Ziffer 12.1.7.10 der Bewerbungsbedingungen die | |||
| Benennung von mindestens acht (8) HEMS-TC vorgesehen. | |||
| Entsprechende Anforderungen finden sich zudem in Ziffer 8.2 und 8.3 der |
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| Leistungsbeschreibung. Für die Funktion der Hubschrauberführer werden | |||
|---|---|---|---|
| hingegen gemäß Ziffer 12.1.7.8 der Bewerbungsbedingungen bzw. Ziffer | |||
| 8.1 der Leistungsbeschreibung lediglich vier (4) Personenkapazitäten | |||
| gefordert. Für den Betrieb einer Tagstation, inkl. Randzeiterweiterung im | |||
| Winterhalbjahr, sind nach unseren Personalgestellungsmodellen etwa 4 | |||
| Personenkapazitäten (Vollzeitäquivalente) notwendig, aber auch | |||
| ausreichend. | |||
| a) Wie erklären sich für den Konzessionsgeber die Unterschiede bei den | |||
| Notärzten und auch bei den HEMS-TC, sodass der Konzessionsgeber | |||
| für diese beiden Berufsgruppen den Nachweis von 8 Kapazitäten (also | |||
| nicht Personen) fordert, obwohl 4 Kapazitäten (wie bei den Piloten | |||
| gefordert) für die definierte Vorhaltezeit ausreichen? | |||
| b) Gehen wir recht in der Annahme, dass sich die Mindestanforderung | |||
| bei den Nachweisen der Notärzte und der HEMS-TC analog zu den | |||
| Piloten auf mindestens 4 Personen beschränkt? Bei | |||
| Vollzeitbeschäftigung wären 4 Personen ausreichend, mehr Personen | |||
| / Köpfe werden nur bei anteiligen Beschäftigungen benötigt, wobei der | |||
| Beschäftigungsumfang vom Bieter aktuell frei gestaltet werden kann. | |||
| Antwort 13 | Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den Betrieb mehr als die von | ||
| Ihnen genannten vier Kapazitäten für Notärzte und HEMS-TC erforderlich | |||
| sind, da u. a. für die Notärzte eine regelmäßige klinische Tätigkeit | |||
| gefordert wird, welche bei einer Vollzeitbeschäftigung ausschließlich in | |||
| der Luftrettung nicht möglich wäre. | |||
| Es wird an der Forderung festgehalten. | |||
| Frage 14 | Formale Anforderungen Konzepte | ||
| Gehen wir recht in der Annahme, dass die Verwendung von Tabellen zur | |||
| strukturierten Darstellung von Informationen in den zu wertenden | |||
| Unterkonzepten zulässig ist und nicht wie in Ziffer 13.2. der | |||
| Bewerbungsbedingungen als unzulässige Grafik oder Abbildung gewertet | |||
| wird? | |||
| Antwort 14 | Sofern die Tabellen die Anforderungen an die formalen Vorgaben | ||
| einhalten, werden diese nicht als Grafiken oder Bilder gewertet. | |||
| Frage 15 | Stationserrichtung | ||
| Für die Erstellung eines belastbaren Standortkonzeptes für den vom | |||
| Bieter neu zu errichtenden Luftrettungsstandorts in Ravenstein / | |||
| Gemarkung Merchingen bitten wir um Mitteilung, welche | |||
| vorhabenbezogenen Unterlagen seitens des Auftraggebers bereits | |||
| vorliegen und wie deren Planungs- oder Genehmigungsstand ist. Dies | |||
| betrifft insbesondere: |
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| luftverkehrsrechtliche Genehmigungen des Landeplatzes (§6 LuftVG), | |||
|---|---|---|---|
| baurechtliche Genehmigungen für den Stationsbau, | |||
| Lärmgutachten, | |||
| Baugrund-/Bodengutachten, | |||
| Vermessungsunterlagen, | |||
| Umwelt- und artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie | |||
| Angaben zur Erschließung des Grundstücks und zu den | |||
| Übergabepunkten der Medienanschlüsse. | |||
| Sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, bitten wir um Bereitstellung | |||
| im Rahmen des Vergabeverfahrens, da diese für die Planung, Kalkulation | |||
| und Ausarbeitung des geforderten Standortkonzeptes relevant sind. | |||
| Antwort 15 | Der Auftraggeber hat bereits das luftfahrtrechtliche Eignungsgutachten in | ||
| das Vergabeportal eingestellt (vgl. Hinweis 3). | |||
| Der Auftraggeber stellt darüber hinaus die | |||
| Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung (aus 2022) sowie | |||
| den | |||
| Bericht zur Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls im | |||
| Sinne von § 7 Absatz 1 UVPG, gemäß Anlage 1, Nr. 13.18.2 UVPG | |||
| – Prüfung der UVP-Pflicht (UVP-VP) zum Vorhaben der Errichtung | |||
| eines Start- und Landeplatzes für Hubschrauber (2022) | |||
| als Anlagen zur Verfügung. | |||
| Die weiteren, in der Frage genannten Unterlagen liegen dem Auftraggeber | |||
| nicht vor. | |||
| Frage 16 | RTH-Ersatzgestellung | ||
| Bewerbungsbedingungen 13.2.1 „Konzept Ausfallsicherheit | |||
| (Hubschrauber und Personal)“ | |||
| In den Vergabeunterlagen wird ausgeführt, dass die Bereitstellung eines | |||
| Ersatzhubschraubers bei unerwartetem Ausfall spätestens innerhalb von | |||
| drei Stunden gewährleistet sein muss. Gleichzeitig soll der Bewerber | |||
| darlegen, wie er den Ausfall schnellstmöglich kompensieren wird. Vor | |||
| diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung der Bewertungslogik: | |||
| a) Dürfen Bieter davon ausgehen, dass ein Konzept, das die geforderte | |||
| Ersatzgestellung innerhalb von drei Stunden nachvollziehbar und |
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| belastbar beschreibt, die volle Bewertung hinsichtlich dieses Aspekts | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erreichen kann? | |||||||||
| b) Sofern dies nicht der Fall ist und Zeitunterschiede innerhalb der | |||||||||
| vorgegebenen Drei-Stunden-Frist wertungsrelevant berücksichtigt | |||||||||
| werden sollen, bitten wir im Sinne der Transparenz und der | |||||||||
| Gleichbehandlung aller Bieter um Mitteilung, welche Zeitdifferenzen | |||||||||
| der Konzessionsgeber als so gravierend bewertet, dass diese zu einer | |||||||||
| unterschiedlichen Punktevergabe bzw. zu einer besseren Bewertung | |||||||||
| eines Konzeptes führen können. | |||||||||
| Wir bedanken uns für die Klarstellung. | |||||||||
| Antwort 16 | Da eine Konzeptwertung zulässigerweise auch vergleichend durchgeführt | ||||||||
| werden darf, ist die von Ihnen geforderte „Klarstellung“ vor dem | |||||||||
| eigentlichen Bewertungsvorgang nicht möglich. Es kann u. U. auch eine | |||||||||
| bessere Bewertung eines Konzeptes erfolgen, wenn eine | |||||||||
| Ersatzgestellung unterhalb der Maximalvorgabe erfolgt. | |||||||||
| Frage 17 | Bewertung der Referenzen | ||||||||
| Wir bitten um Klarstellung, ob die in Ziffer 12.4 der | |||||||||
| Bewerbungsbedingungen dargestellte Bewertungsrangfolge einen | |||||||||
| redaktionellen Fehler enthält. Durch die zweimalige Nennung von „6 | |||||||||
| Referenzen“ ist die Bewertung bei Vorliegen von genau 6 vergleichbaren | |||||||||
| Referenzen nicht eindeutig bestimmbar. Nach unserem Verständnis | |||||||||
| werden für „5 bis 6 vergleichbare Referenzen“ 4 Punkte vergeben, | |||||||||
| wodurch 7 Punkte dann anstatt für „6 bis 7“ Referenzen für 7 bis 8 | |||||||||
| Referenzen vergeben werden müssten. Analog dazu müsste die letzte | |||||||||
| Bewertungsstufe „> 8 vergleichbare Referenzen“ lauten. Wir bitten um | |||||||||
| Klarstellung der vorgesehenen Bewertung der Referenzen. | |||||||||
| Antwort 17 | Die Bewertungstabelle enthält tatsächlich einen redaktionellen Fehler. | ||||||||
| Nachfolgend finden Sie die korrigierte Tabelle: | |||||||||
| Bewertungs- | Anzahl vergleichbarer Referenzen | ||||||||
| punkte | |||||||||
| Ausschluss / | < 3 vergleichbare Referenzen über die | ||||||||
| 0 Punkte | Durchführung der Luftrettung | ||||||||
| 1 Punkt | 1 Punkt | 3 bis 4 vergleichbare Referenzen über die | |||||||
| Durchführung der Luftrettung | |||||||||
| 4 Punkte | 5 bis 6 vergleichbare Referenzen über die | ||||||||
| Durchführung der Luftrettung | |||||||||
| 7 Punkte | 7 bis 8 vergleichbare Referenzen über die | ||||||||
| Durchführung der Luftrettung | |||||||||
| 10 Punkte | > 8 vergleichbare Referenzen über die | ||||||||
| Durchführung der Luftrettung |
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| Frage 18 | Wir bitten um Mitteilung, bis zu welchem Zeitpunkt die Bieter sich an ihr | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Angebot gebunden halten müssen, da sich der Konzessionsgeber einen | |||||
| Zuschlag auf das Erstangebot vorbehält. | |||||
| Antwort 18 | Die Bieter müssen sich bis zum 30.09.2026 an ihr Erstanagebot gebunden | ||||
| halten. | |||||
| Frage 19 | In Ziffer 13.1. des Luftrettungsgutachtens werden 972 Primäreinsätze und | ||||
| 100–200 Sekundäreinsätze mit einer durchschnittlich abrechenbaren | |||||
| Flugzeit von 25 Minuten (inklusive Vor- und Nachlaufzeit) als Grundlage | |||||
| für die Kalkulation genannt. Diese Angabe ist für die Kalkulation jedoch | |||||
| nicht ausreichend, da hierfür eine belastbare Prognose der zu | |||||
| erwartenden Flugminuten erforderlich ist. Von welcher konkreten Anzahl | |||||
| an Sekundäreinsätzen ist für die Kalkulation auszugehen? | |||||
| Antwort 19 | Es ist für die Kalkulation von 150 Sekundäreinsätzen auszugehen. | ||||
| Hinweis 20 | Hinweis 20 | Bei der Auftraggeberin sind weiter Unterlagen zur Erschließung des | |||
| Luftrettungsstandortes in Ravenstein eingegangen. Als Anlagen werden | |||||
| daher ein vorläufiger Projektzeitplan und ein Lageplan zur Erschließung | |||||
| beigefügt. | |||||
| Zudem wurde vom Ingenieurbüro die folgende Information | |||||
| bekanntgegeben: | |||||
| „Es wird ein DN 250 Kanal mit einer Anschlusstiefe von 3,8m am | |||||
| SW01 verlegt (siehe angehängter Planausschnitt). | |||||
| Die mit dem LRA abgestimmte Wassermenge gemäß AV vom | |||||
| 26.02.2026 ist einzuhalten. Die innere Erschließung (z.B. Retention, | |||||
| Behandlung des Wassers, Löschwasserbehälter etc.) sind vom | |||||
| Standortbetreiber zu planen. | |||||
| Luftrettungsstandort: | |||||
| - Ableitung Regenwasser Dachflächen und Hofflächen in | |||||
| Knockgraben (Menge: Hoffläche ca. 24 l/s, Dachfläche | |||||
| ca. 3 l/s entspricht in Summe max. 27 l/s (= Vorgabe max. | |||||
| Einleitmenge für innerer Erschließung). Die einzuleitende | |||||
| Wassermenge entspricht dem natürlichen Abfluss. | |||||
| - Ableitung häusliches Schmutzwasser im Sammler | |||||
| Richtung Ravenstein (Menge: max. 2 l/s)“ | |||||
| Frage 21 | Bezugnehmend auf Ziffer 13.2.1 der Bewerbungsbedingungen („Konzept Ausfallsicherheit (Hubschrauber und Personal)“) sowie auf die Bewerberfrage und -antwort Nr. 16 verstehen wir die Vergabeunterlagen dahingehend, dass sich die Bewertung des Konzepts hinsichtlich der Entfernung und die benötigte Zeitangabe der für die notärztliche |
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| Besetzung des Hubschraubers in Betracht kommenden Klinik(en) ausschließlich auf den endgültigen Standort in Ravenstein und nicht auf den Interimsstandort bezieht. Wir bitten um Bestätigung, dass dieses Verständnis zutreffend ist. | |
|---|---|
| Antwort 21 | Das ist zutreffend. |
| Frage 22 | In den Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 12.1.7.5. sowie in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 9.2.1. macht der Auftraggeber Angaben zum gewünschten Hubschraubermuster. Wir verstehen die Vergabeunterlagen dahingehend, dass mit EASA-CS-27 ausschließlich die H 140 gemeint ist. Wir bitten um Bestätigung, dass dieses Verständnis zutreffend ist. |
| Antwort 22 | Das ist korrekt. Es darf damit entweder ein Typ des Hubschraubermusters H 140 oder H 145 zu Einsatz kommen. |
Anlagen:
Anlage 1 (zur Antwort Nr. 15): Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung aus 2022
Anlage 2 (zur Antwort Nr. 15): Bericht/Prüfung der UVP-Pflicht aus 2022
Anlage 3 (zum Hinweis Nr. 20): Vorläufiger Projektzeitplan
Anlage 4 (zum Hinweis Nr. 20): Lageplan Erschließung