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Betrieb des Digitalfunk-Zugangsnetzes und der Leitstellenkonzentratorentechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 17:02 (Europe/Berlin)

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PRÄSIDIUM TECHNIK, LOGISTIK,

SERVICE DER POLIZEI

EUROPAWEITE VERGABE DES BETRIEBS

DES ZUGANGSNETZES DIGITALFUNK

BOS IN BADEN-WÜRTTEMBERG UND

DER LANDESEIGENEN

LEITSTELLENKONZENTRATORENTECHNIK

IM VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT

TEILNAHMEWETTBEWERB NACH VSVGV

BEWERBERMEMORANDUM

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

Europaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

Bewerbermemorandum

Seite 2 von 20 Seiten

Inhaltsverzeichnis

1 Gegenstand des Verfahrens ....................................................... 4

2 Auftraggeber, Vergabestelle, Berater......................................... 4

3 Formale Angaben zum Verfahren ............................................... 5

3.1 Art des Verfahrens ....................................................................... 5

3.2 Teilnahmeberechtigung .............................................................. 5

3.3 Bewerbergemeinschaften ........................................................... 5

3.4 Unterauftragnehmer / Eignungsleihe ......................................... 5

3.4.1 Unterauftragnehmer .......................................................................... 5

3.4.2 Eignungsleihe .............................................................................. 6

3.4.3 Zugang von Unterauftragnehmern / Eignungsverleihern zu Verschlusssachen ....................................................................... 6

3.5 Ablauf des Verfahrens ................................................................. 7

3.6 Angebotswertung / Zuschlagskriterien ...................................... 8

4 Formale Vorgaben Teilnahmewettbewerb ................................. 8

4.1 Form und Frist der Teilnahmeanträge ....................................... 8

4.2 Einreichung der Teilnahmeanträge ............................................ 9

4.3 Inhalte der Teilnahmeanträge ..................................................... 9

4.3.1 Nachweis der Eignung ................................................................ 9

4.3.2 Verschlusssachen „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ . 9

4.3.3 Auswahl der Bieter .................................................................... 10

4.4 Nachforderung von Unterlagen ................................................ 15

5 Bedingungen für die Auftragsdurchführung im Auftragsfalle ..................................................................................................... 16

5.1 Projektleitung – Selbstausführung .......................................... 16

5.2 Zugriff auf das Network Management System (NMS) ............. 16

5.3 Erforderliche Sprachkenntnisse ............................................... 16

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5.4 Sicherheitsüberprüfung ............................................................ 17

5.5 Zuverlässigkeitsüberprüfung .................................................. 17

5.6 Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz .... 18

6 Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens ....................... 18

6.1 Einverständnis der Bewerber ................................................... 18

6.2 Fragen zum Verfahren ............................................................... 19

6.3 Änderung und Aufhebung des Verfahrens .............................. 19

6.4 Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren ... 20

7 Vergabekammer ......................................................................... 20

8 Anlagen....................................................................................... 20

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1 Gegenstand des Verfahrens

Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg.

Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung eines zuverlässigen, sicheren und unterbrechungsfreien Betriebs des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Auftragsausführung erfordert insbesondere die Einhaltung strenger Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Verschlusssachen und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Bezüglich der Einzelheiten zum Leistungsumfang wird auf die übrigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung verwiesen.

2 Auftraggeber, Vergabestelle, Berater

Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg, vertreten durch das

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Nauheimer Straße 101 D-70372 Stuttgart

Der Auftraggeber ist für den Vertrag Vertragspartner des Auftragnehmers.

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei wird in den Vergabeunterlagen gleichbedeutend auch als "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" bezeichnet. Die Bewerber/Bieter werden gleichbedeutend auch als "Auftragnehmer" bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam auch als "Vertragspartner" bezeichnet.

Die Vergabestelle wird in diesem Verfahren beraten und unterstützt von:

Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB Stresemannstraße 79 70191 Stuttgart

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3 Formale Angaben zum Verfahren

3.1 Art des Verfahrens

Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistung und mit Blick auf den Auftragsgegenstand erfolgt die Vergabe europaweit gemäß den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Das Verfahren wurde dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU zur europaweiten Bekanntmachung übersandt und im Supplement des Amtsblatts der EU veröffentlicht. Die Auftragsbekanntmachung ist auf der Homepage http://ted.europa.eu abrufbar.

3.2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabe- bekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

3.3 Bewerbergemeinschaften

Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerber- gemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich.

3.4 Unterauftragnehmer / Eignungsleihe

3.4.1 Unterauftragnehmer

Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig. Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber nicht zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zwingend benannt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind jedoch zumindest diejenigen Leistungen zu benennen, die der Bewerber unter Einbindung eines Unterauftragnehmers erbringen möchte.

Aus Gründen der Sicherheit der Leistungserbringung und zur Gewährleistung einer transparenten Vertrags- und Verantwortungsstruktur ist eine Weitervergabe von Leistungen nur bis zu einer zweiten Unterauftragnehmerstufe zulässig. Der künftige Auftragnehmer darf

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daher Unterauftragnehmer einsetzen; diese dürfen ihrerseits Unterauftragnehmer (Unter- Unterauftragnehmer) einsetzen. Eine weitere Unterauftragsvergabe durch Unter- Unterauftragnehmer ist jedoch unzulässig.

Wichtig: Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist insoweit generell unzulässig (vgl. Ziff. 5.1). Zudem muss die Rolle des Service Managements vom Auftragnehmer selbst gestellt und besetzt werden, eine Unterauftragsvergabe ist auch insoweit generell unzulässig (vgl. Leistungsbeschreibung_TWB Ziff. 5.).

3.4.2 Eignungsleihe

Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das eignungsverleihende Unternehmen bzw. der eignungsverleihende Unterauftragnehmer ist zwingend bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Zudem ist der Vergabestelle zwingend bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.

Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach der europaweiten Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschluss- gründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.

3.4.3 Zugang von Unterauftragnehmern / Eignungsverleihern zu Verschlusssachen

Soll Unternehmen im Vergabeverfahren oder während der Auftragsausführung Zugang zu Verschlusssachen gewährt werden, sind die besonderen Anforderungen zum Schutz von Verschlusssachen gemäß § 7 VSVgV einzuhalten. Dies gilt sowohl für Unterauftragnehmer

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als auch für Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt. Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Verpflichtungserklärungen wird auf Ziffer 4.3.2 verwiesen.

3.5 Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren wird in zwei Phasen durchgeführt:

Phase 1 – Teilnahmewettbewerb:

Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf der Grundlage der im Teilnahmeformular dargestellten Kriterien werden unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs höchstens drei Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.

Phase 2 – Angebots- und ggf. Verhandlungsverfahren:

Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden.

Das Erstangebot ist als verbindliches Angebot einzureichen. Die Vergabestelle wird die Erstangebote auf Grundlage der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe dargestellten Zuschlagskriterien bewerten und damit den Bestbieter sowie eine Bieterreihenfolge ermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Falls die Vergabestelle nicht bereits auf das bestplatzierte Erstangebot den Zuschlag erteilt, wird sie mit allen Bietern in Verhandlungen treten und diese zur Überarbeitung und Ergänzung ihrer Angebote auffordern.

Nach Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der finalen Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.

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3.6 Angebotswertung / Zuschlagskriterien

Die Bewertung der Angebote und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach folgenden Kriterien:

Zuschlagskriterium
Pos.
Gewichtung
in %-Punkten
1.Preis30
2.Transitions- und Betriebsfortführungskonzept20
3.Service-Level- und Betriebsqualitätskonzept20
4.Netzausbau- und Optimierungskonzept20
5.Störungs-, Notfall- und Wiederanlaufkonzept5
6.Exit- und Übergabekonzept5
Summe100

Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien. Die Vergabestelle behält sich eine geringfügige Modifikation der Zuschlagskriterien vor.

4 Formale Vorgaben Teilnahmewettbewerb

4.1 Form und Frist der Teilnahmeanträge

Für die Abgabe des Teilnahmeantrags stellt die Vergabestelle das beigefügte Teilnahmeformular zur Verfügung.

Der Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online- Vergabeportal unter folgenden Link

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https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZM8U8

bis spätestens

  1. Oktober 2026, 12:00 Uhr (eingehend)

eingereicht werden.

Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ formatiert sein.

4.2 Einreichung der Teilnahmeanträge

Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online- Vergabeportal dtvp zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeanträge“. Dort wird das kostenlose „Bietertool“ bereitgestellt, welches eine separate Installation erfordert.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags (mindestens 24 Stunden vor Ablauf der oben genannten Teilnahmefrist) zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter www.dtvp.de weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support der Vergabeplattform. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.

Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder auch per E-Mail, sind nicht zugelassen.

4.3 Inhalte der Teilnahmeanträge

4.3.1 Nachweis der Eignung

Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eignung des Bewerbers nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeformulars.

4.3.2 Verschlusssachen „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“

Während der Angebots- und Verhandlungsphase werden die im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bieter und während der späteren Vertragsausführungszeit wird der künftige Auftragnehmer Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ erhalten, soweit dies für die Erstellung des Angebots bzw. die Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Die Gewährung dieses Zugangs setzt zwingend

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das vorherige Vorliegen der erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV voraus.

Der Bewerber hat mittels der hierfür im Teilnahmeformular enthaltenen Erklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag seine Bereitschaft zuzusichern, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen vor Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase auf Verlangen des Auftraggebers abzugeben. Von Unterauftragnehmern, denen im Zuge der Angebotserstellung der Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gewährt werden soll bzw., die im Zuge einer Unterbeauftragung Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen erhalten sollen, sind zuvor ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und vor Zurverfügungstellung der betreffenden Unterlagen dem Auftraggeber vorzulegen, vgl. § 7 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VSVgV .

Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist daher auch die Bereitschaft zuzusichern, von etwaigen bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern sowie von weiteren potenziellen Unterauftragnehmern, die im weiteren Verfahrensverlauf hinzukommen könnten, ebenfalls entsprechende Verpflichtungserklärungen einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.

Ohne Vorlage der notwendigen Verpflichtungserklärungen kann und darf dem Bewerber/Bieter bzw. dem Unterauftragnehmer kein Zugang zu den Verschlusssachen gewährt werden. Bei Nichtabgabe der erforderlichen Verpflichtungserklärungen kann ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren erfolgen (vgl. § 7 Abs. 5 VSVgV).

4.3.3 Auswahl der Bieter

Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

  1. Stufe:

Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

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  1. Stufe:

Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

  1. Stufe:

Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der nachfolgend genannten Methodik zur Auswahl der Bieter im Teilnahmewettbewerb beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit ist eine Begrenzung der Bewerberzahl gemäß § 21 Abs. 3 VSVgV verbunden.

Die Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt anhand folgender Bewerberauswahlkriterien mit nachfolgend genannter Gewichtung:

BewerberauswahlkriteriumPunkte
1. Besondere Eignung anhand der Mindestreferenz50
2. Unternehmensstrukturen und Prozesse50
2.1 Ersatzteilmanagement20
2.2 Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung20
2.3 Frequenzmanagement und Umgang mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahren10

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Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags soll der jeweilige Bewerber nach näherer Maßgabe des Teilnahmeformulars zu den vorstehend genannten Bewerberauswahlkriterien gemäß den Ausführungen in Teil C. und Teil D. des Teilnahmeformulars Angaben machen.

Falls Bewerbungen von mehr als drei grundsätzlich geeigneten Bewerbern vorliegen, beurteilt der Auftraggeber auf Grundlage der vorstehenden Kriterien, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern als besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Innerhalb des jeweiligen Bewerberauswahlkriteriums sind die im Folgenden angegebenen Bewertungsmaßstäbe relevant.

Besondere Eignung anhand der Mindestreferenz

Ausgehend von den Aspekten, zu denen der Bewerber bei der Beschreibung der Mindestreferenz Ausführungen treffen soll, namentlich

• Wurden die Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht?

• Welche Leistungen wurden im Einzelnen erbracht?

• Welches Network-Management-System (NMS) war Gegenstand des Referenzprojekts?

• In welchem Bereich wurden Netzkonzentratoren betrieben?

• Wie wurden die Link Neu- und Umbauten im laufenden Betrieb erbracht?

beurteilt der Auftraggeber, welche Bewerber im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund ihrer eingereichten Referenzen mit Blick auf die ausgeschriebenen Leistungen als besonders geeignet erscheint.

Ersatzteilmanagement

Bei der Bewertung des Ersatzteilmanagements stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere

• die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten organisatorischen Maßnahmen und logistischen Strukturen,

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• die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Ersatzteilverfügbarkeit,

• die Belastbarkeit der dargestellten Prozesse für unterschiedliche Störungsszenarien,

• die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile innerhalb der maßgeblichen ServiceLevel-Agreements, insbesondere bei Störungen hoher Priorität,

• die Ausfallsicherheit und Resilienz der dargestellten Ersatzteil- und Logistikstrukturen sowie

• den erkennbaren Beitrag der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer fristgerechten Störungsbeseitigung.

Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung

Bei der Bewertung von Alarmmanagement und Zuständigkeitssteuerung stellt der Auftraggeber die positiven und negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere

• die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen Systeme, Funktionen und organisatorischen Prozesse,

• die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen und differenzierten Darstellung eingehender Alarme im Network Management System (NMS),

• die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur eindeutigen Erkennbarkeit und Zuordnung von Zuständigkeiten für die Alarmbearbeitung,

• die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Prozesse zur Bewertung, Priorisierung und Eskalation von Alarmen,

• die Geeignetheit der dargestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur unverzüglichen Weiterleitung von Alarmen an die jeweils zuständige Stelle, insbesondere bei Zuständigkeiten Dritter,

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• die Geeignetheit der dargestellten Maßnahmen zur Gewährleistung einer durchgängigen Bearbeitung und Weiterleitung von Alarmen zu jeder Tages- und Nachtzeit,

• die Belastbarkeit und Reife der dargestellten technischen Systeme sowie organisatorischen Prozesse zur Steuerung und Nachverfolgung von Alarmierungs- und Eskalationsvorgängen sowie

• den erkennbaren Beitrag der dargestellten Systeme, Funktionen und Prozesse zu einem zuverlässigen und hochverfügbaren Alarmmanagement.

Frequenzmanagement und Umgang mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahren

Bei der Bewertung des Frequenzmanagements und des Umgangs mit Konfliktfällen im Frequenzzuteilungsverfahrens stellt der Auftraggeber die positiven und die negativen Aspekte gegenüber und berücksichtigt dabei insbesondere

• die Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen,

• die Geeignetheit der dargestellten Verfahren, Prozesse und Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Frequenzzuteilungsverfahren,

• die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Strukturen für den Umgang mit Konflikt- und Engpasssituationen bei Frequenzzuteilungen,

• die Geeignetheit der dargestellten technischen und fachlichen Mittel zur Analyse, Bewertung und Lösung frequenzbezogener Fragestellungen,

• die Geeignetheit der dargestellten Prozesse zur Vorbereitung, Koordination und Begleitung von Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur,

• die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Maßnahmen zur Einbindung des Auftraggebers als Frequenzinhaber und Antragsteller in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse,

• die Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der dargestellten Strukturen und Prozesse für die Bearbeitung komplexer oder konfliktbehafteter Frequenzzuteilungsverfahren sowie

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• den erkennbaren Beitrag der dargestellten technischen, organisatorischen und prozessualen Strukturen zu einer sachgerechten, effizienten und nachvollziehbaren Durchführung von Frequenzzuteilungsverfahren.

Bewertung anhand der Bewerberauswahlkriterien

Ausgehend von den zuvor genannten im Rahmen des jeweiligen Bewerberauswahlkriteriums relevanten Aspekten werden die vom Bewerber eingereichten Inhalte innerhalb des jeweiligen Bewerberauswahlkriteriums jeweils wie folgt bewertet:

PunktzahlBeschreibung
100 % der maximal erreichbaren PunkteAuf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine sehr gute Darstellung.
80 % der maximal erreichbaren PunkteAuf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine gute Darstellung
60 % der maximal erreichbaren PunkteAuf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine befriedigende Darstellung.
40 % der maximal erreichbaren PunkteAuf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine ausreichende Darstellung.
20 % der maximal erreichbaren PunkteAuf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine mangelhafte Darstellung.
0 PunkteAuf Grundlage der im jeweiligen Bewerberauswahlkriterium vorgegebenen Aspekte eine unzureichende Darstellung.

4.4 Nachforderung von Unterlagen

Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber aufzufordern, bei Einreichung des Teilnahmeantrags fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige

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Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

5 Bedingungen für die Auftragsdurchführung im Auftragsfalle

5.1 Projektleitung – Selbstausführung

Die Projektleitung muss durch den späteren Auftragnehmer selbst erfolgen, eine Unterbeauftragung ist unzulässig (vgl. im Übrigen zum zulässigen Umfang der Unterauftragsvergabe Ziff. 3.4.1). Bestehen seitens des Auftraggebers gegen die Person des Projektleiters Bedenken, insbesondere vor dem Hintergrund der ausschreibungsgegenständlichen Geheimschutz- und Sicherheitsinteressen, kann der Auftraggeber den sofortigen Austausch verlangen. Die Projektleitung muss die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)).

5.2 Zugriff auf das Network Management System (NMS)

Der Zugriff und Zugang auf das NMS und die Datenbanken muss ausschließlich aus Deutschland erfolgen. Die Bedienung des NMS aus dem Ausland heraus ist nicht zulässig.

5.3 Erforderliche Sprachkenntnisse

Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für den 1st Level-Support vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)).

Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für den 2nd Level-Support vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)).

Der Auftragnehmer muss auf Anforderung des Auftraggebers Teilleistungen, insbesondere betreffend die Planung, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbringen. Nicht muttersprachliche Arbeitnehmer, die für derartige Leistungen, insbesondere betreffend die Planung, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vorgesehen sind, müssen die deutsche Sprache fehlerfrei in Wort und Schrift beherrschen (Mindestanforderung: Sprachniveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR)).

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Zur Erläuterung:

C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

C2 – Annähernd muttersprachliche Kenntnisse

Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sach- verhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

Auf Verlangen des Auftraggebers ist der spätere Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb einer Frist von 4 Wochen die entsprechenden Sprachkenntnisse der jeweiligen Mitarbeiter mittels Sprachzertifikats/Sprachdiploms nachzuweisen.

5.4 Sicherheitsüberprüfung

Der spätere Auftragnehmer wird an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das dafür vorgesehene Personal vor Aufnahme der Tätigkeiten einer nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg (LSÜG BW) jeweils erforderlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der spätere Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen nachzuweisen. Die Bestimmungen des LSÜG BW sind in ihrer jeweils geltenden Fassung vom Auftragnehmer zu beachten.

5.5 Zuverlässigkeitsüberprüfung

Der spätere Auftragnehmer versichert, dass er im Auftragsfall ausschließlich zuverlässige Personen mit Arbeiten für den Digitalfunk BOS BW betrauen wird und sein eingesetztes oder beauftragtes Personal ggf. auf Verlangen des Auftraggebers einer Zuverlässigkeits- überprüfung unterziehen lässt. Gleiches gilt im Falle des Nachunternehmereinsatzes. Das Ergebnis kann durch den Auftraggeber jederzeit kontrolliert werden. Entsprechende

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Formulare sind als Anlage beigelegt (vgl. Anlage - Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung) und müssen nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Die Dauer der Bearbeitung beträgt i.d.R. 3-5 Tage, insbesondere bei Personen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort im Ausland kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich länger dauern.

5.6 Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Der Auftraggeber wird im Auftragsfall und bei Bedarf den Auftragnehmer und dessen Mit- arbeiter sowie etwaige Nachunternehmer oder sonstige Beauftragte nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (Bundesgesetzblatt - BGBl. - S. 469/547), geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichten. Das entsprechende Formular ist als Anlage informationshalber beigelegt und muss nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden (vgl. Anlage – Niederschrift über die förmliche Verpflichtung). Der Bewerber versichert, dass er im Auftragsfall und sofern der Auftraggeber eine förmliche Verpflichtung durchführen will, ausschließlich Mitarbeiter zur Leistungserbringung einsetzen wird, die einer förmlichen Verpflichtung zugestimmt haben. Das Gleiche gilt für eingesetzte Nachunternehmer oder sonstige Beauftragte.

6 Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens

6.1 Einverständnis der Bewerber

Jeder am Verfahren beteiligte Bewerber erklärt sich durch seine Beteiligung und Mitwirkung mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Verfahrens vor und während der Laufzeit des Wettbewerbs sowie des ggf. anschließenden Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung aller Ergebnisse dürfen nur durch die Vergabestelle und ihre Bevollmächtigten abgegeben werden.

Jeder Bewerber willigt durch seine Beteiligung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem o.g. Verfahren in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Vertreter, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.

Jeder Bewerber hat mit Übersendung von Unterlagen im Teilnahmewettbewerb bzw. in den nachfolgenden Vergabeverhandlungen diejenigen Unterlagen deutlich kenntlich zu

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

Europaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

Bewerbermemorandum

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machen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten und in welche nach Auffassung des Bewerbers daher im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens die Akteneinsicht durch Dritte zu versagen ist.

6.2 Fragen zum Verfahren

Interessenten haben die Möglichkeit, auf den Teilnahmewettbewerb bezogene Fragen zu diesem Vergabeverfahren bis zum

  1. September 2026

mittels Vergabeplattform

https://www.dtvp.de/

zu stellen.

Bitte beachten Sie:

Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt.

Bewerber müssen regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.

6.3 Änderung und Aufhebung des Verfahrens

Die Vergabestelle behält sich vor, den Teilnahmewettbewerb zu jedem Zeitpunkt zu modifizieren oder durch einfache Mitteilung zu beenden, insbesondere dann, wenn nicht genügend qualifizierte Bewerbungen eingehen. Im Falle der Beendigung des Verfahrens während des Teilnahmewettbewerbs sind Ansprüche gegen die Vergabestelle ausgeschlossen.

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

Europaweite Vergabe des Betriebs des Zugangsnetzes Digitalfunk BOS in Baden-Württemberg und der landeseigenen Leitstellenkonzentratorentechnik im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VSVgV

Bewerbermemorandum

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Bewerber, die ihre Bewerbungsunterlagen im Verlauf des Verfahrens ganz oder teilweise publizieren oder Dritten ohne Einverständnis der Vergabestelle aushändigen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.

6.4 Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren

Für das Bearbeiten und Erstellen der Teilnahmeanträge sowie der Angebote wird den Bewerbern keine Entschädigung gewährt.

7 Vergabekammer

Die für Nachprüfungsverfahren zuständige Stelle ist die:

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Tel.: +49 7219268730

8 Anlagen

Neben dem vorliegenden Bewerbermemorandum sind die folgenden Anlagen nebst deren Anhängen unmittelbarer Teil und Gegenstand des Vergabeverfahrens:

Anlage: Teilnahmeformular Anlage: Leistungsbeschreibung_TWB Anlage: Anlage 4 zum GHB – VS-NfD-Merkblatt Anlage: Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung Anlage: Niederschrift über die förmliche Verpflichtung Anlage: Information DSGVO

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung