Betrieb der Regionalbahnlinie RB 74 zwischen München und Buchloe

Status
Offen
Angebotsfrist
25.01.2027, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.08.2026
Bekanntmachungsnummer
599603-2026
Verfahrensnummer
e37ed403-88ea-4ac1-aca8-d12ec037ff76
CPV-Codes
60210000 · Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

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Kurzbeschreibung

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH beauftragt den Betrieb der Regionalbahnlinie RB 74 zwischen München und Buchloe im Schienenpersonennahverkehr. Der Umfang beträgt etwa 0,7 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2029 vorgesehen; der Vertrag läuft bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 und hat eine Laufzeit von acht Jahren zuzüglich möglicher Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Angebote können bis zum 25. Januar 2027, 11:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regional-verkehrs im Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf der folgenden Linie: RB 74: München – Buchloe. Betriebsaufnahme ist zum Fahr-planwechsel im Dezember 2029. Der Vertrag endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 (Vertragsdauer: 8 Jahre, zzgl. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vorortverkehr München – Buchloe 2030+

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regional-verkehrs im Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf der folgenden Linie: RB 74: München – Buchloe. Betriebsaufnahme ist zum Fahr-planwechsel im Dezember 2029. Der Vertrag endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 (Vertragsdauer: 8 Jahre, zzgl. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen).

    Frist: 25.01.2027, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i. S. d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich werden nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft ergriffen hat. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Auftraggeber wird einen Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bieter auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i. S. d. § 124 GWB gegeben ist. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vorliegen. Zudem soll der Auftraggeber einen Bieter in den Fällen des § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG und § 22 Abs. 1 LkSG ausschließen. Schließlich werden nach Art. 5 k) VO (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. des Art. 1 Ziff. 22 der VO (EU) 2025/2033 des Rates vom 23.10.2025 (nachfolgend VO (EU) Nr. 833/2014) Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen Bezug zu Russland aufweisen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlussgründen haben die Bieter Eigenerklärungen abzugeben. Hierfür haben die Bieter die Formblätter FB F und FB G ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft ergriffen hat. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, sind die Formblätter auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026Berichtigung 1Das Ende der Angebotsfrist sowie der Zeitpunkt der Angebotsöffnung sind falsch, daher ist diesbezüglich eine Korrektur erforderlich. alt: Frist für den Eingang der Angebote: 31/12/2037 23:59 Datum des Eröffnungstermins: 31/12/2037 23:59 neu: Frist für den Eingang der Angebote: 25/01/2027 12:00 Datum des Eröffnungstermins: 25/01/2027 13:00
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