Leistungsbeschreibung_Ganztagsfoerderung_Husum_mitVorblatt.pdf

Betreuungsleistungen und Essensausgabe für den schulischen Ganztag an Husumer Grundschulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 12:46 (Europe/Berlin)

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Vergabe von Betreuungsleistungen sowie

Essensausgabe für den Ganztagsbetrieb an

den Grundschulen Bürgerschule, Iven-Agßen-

Schule sowie Klaus-Groth-Schule mit

Außenstelle Schobüll in Husum

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Ganztagsförderung an den

städtischen Grundschulen

Vergabe des schulischen Ganztags- und Betreuungsangebotes an einen Durchführungsträger

Auftraggeber / Schulträger:Stadt Husum
Der Bürgermeister
Zingel 10
25813 Husum
Schulstandorte:Bürgerschule
Asmussenstraße 1, 25813 Husum
Iven-Agßen-Schule
Otto-Backens-Weg 3, 25813 Husum
Klaus-Groth-Schule mit Außenstelle Schobüll
Hauptstelle: Richard-von-Hagn-Str. 40, 25813 Husum
Außenstelle: Bornweg 1, 25813 Husum
Schulform:Grundschulen (Primarstufe, Klassen 1 - 4)
Leistungsbeginn:01.01.2027
Leistungsende:31.07.2028, optionale Verlängerung maximal 2 x um ein weiteres
Schuljahr
Rechtsgrundlage:§ 24 Abs. 4 SGB VIII
Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des
Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und
Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das
Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder
im Grundschulalter (im weiteren Textverlauf als „Richtlinie
Betriebskostenförderung OGTS SH“ bezeichnet; Amtsbl. 2025/459)
Stand:August 2026

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung I. Gegenstand der Vergabe

Die Stadt Husum ist Schulträger der drei Grundschulstandorte Bürgerschule, Iven-Agßen- Schule und Klaus-Groth-Schule mit Außenstelle Schobüll im Stadtgebiet und beabsichtigt, einen externen Durchführungsträger mit der organisatorischen und pädagogischen Durchführung des schulischen Ganztagsförderungsangebotes gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII (Ganztagsförderungsgesetz) zu beauftragen. Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung folgender Leistungen an allen drei Husumer Grundschulstandorten plus einer Außenstelle: • Übernahme der Trägerschaft und Koordination des Offenen Ganztagsangebotes (OGS) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung und der Stadt Husum als Schulträger • Sicherstellung eines verlässlichen, kostenpflichtigen Betreuungsangebotes für Grundschulkinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (Einschüler*innen ab dem Schuljahr 2026/2027) • verlässliche und kostenpflichtige Betreuungsangebote für Grundschulkinder der nicht Rechtsanspruch erfüllenden Jahrgangsstufen • Organisation, Koordination und Durchführung ergänzender Ganztagsangebote für alle Grundschulkinder der drei Standorte plus Außenstelle • Sicherstellung einer qualitativ wertvollen Ferienbetreuung (bis zu vier Wochen Schließung pro Schuljahr zulässig) • Begleitung und Aufsicht bei der Mittagsverpflegung • Begleitung und Aufsicht bei der Hausaufgabenbetreuung • enge Zusammenarbeit mit den Schulleitungen, dem Kollegium sowie der Stadt Husum als Schulträger

Die Leistung wird für alle drei Standorte plus Außenstelle unter einheitlichen Rahmenbedingungen vergeben. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann ein Gesamtangebote für alle drei Standorte plus Außenstelle abgeben.

II. Rechtliche Grundlagen

Die vorliegende Leistungsbeschreibung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenvorgaben: • § 24 Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab dem 01.08.2026 • Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter, Bekanntmachung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Dezember 2025 (Amtsblatt Schl.-H. 2025/459) • §§ 6, 33, 34, 63 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) • Pädagogisches Landesrahmenkonzept 2026 „Gute Ganztagsbildung und -betreuung in gemeinsamer Verantwortung“ des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung • Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe in der jeweils gültigen Fassung • § 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss zum Kinderschutz • § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - Erweitertes Führungszeugnis

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung • §§ 34, 35, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 8 - 10 IfSG) • Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung • § 3 Schul-Datenschutzverordnung Schleswig-Holstein (SchulDSVO) • § 22 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) • § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung • vergaberechtliche Vorschriften (GWB, VgV) soweit anwendbar

III. Beschreibung der Schulstandorte

Die Stadt Husum betreibt als Schulträger die folgenden drei Grundschulstandorte, für die diese Leistungsbeschreibung gilt:

Bürgerschule Husum • reine Grundschule (Klassen 1 - 4), zentraler Standort im Stadtgebiet Husum • bestehende Betreuungsstrukturen am Schulstandort vorhanden • Anzahl Schülerinnen: ca. 260, davon 21 Integrationskinder, 122 DaZ-Teilnehmende • Anzahl Schülerinnen 1. Jahrgangsstufe: ca. 56

Iven-Agßen-Schule Husum • reine Grundschule (Klassen 1 - 4), Stadtrandlage im Stadtgebiet Husum • bestehende Betreuungsstrukturen am Schulstandort vorhanden • Anzahl Schülerinnen: ca. 204, davon 9 Integrationskinder, 32 DaZ-Teilnehmende • Anzahl Schülerinnen 1. Jahrgangsstufe: ca. 52

Klaus-Groth-Schule Husum mit Außenstelle Schobüll • reine Grundschule (Klassen 1 - 4) an zwei Standorten: Hauptstandort Klaus-Groth- Schule in Husum und Außenstelle Schobüll • bestehende Betreuungsstruktur an beiden Schulstandorten vorhanden • Ferienbetreuung kann standortkonzentriert an einem Standort durchgeführt werden, sofern der Bedarf dies erlaubt • Bieterinnen / Bietergemeinschaften haben ein schlüssiges Konzept zur organisatorischen Vernetzung beider Standorte vorzulegen • Anzahl Schülerinnen Hauptstandort: ca. 277, davon 9 Integrationskinder, 76 DaZ- Teilnehmende • Anzahl Schülerinnen Außenstelle: ca. 80, davon 1 Integrationskind, 2 DaZ- Teilnehmende • Anzahl Schülerinnen 1. Jahrgangsstufe gesamt / beide Standorte: ca. 108 • Berücksichtigung einer städtischen sozialpädagogischen Assistentin (SPA) mit 38 Std./Wo. an der Außenstelle Schobüll, diese ist entsprechend der Personaleinsatzplanung des zukünftigen Durchführungsträgers an diesem Standort miteinzuplanen und einzusetzen (vgl. VII.1 Personaleinsatz und Qualifikationen)

Die jeweiligen pädagogischen Konzepte der vorgenannten Schulstandorte sind den Vergabeunterlagen in der Anlage beigefügt. Die pädagogischen Konzepte sind bei der Organisation, Koordination und Durchführung der Ganztagsförderung je nach Schulstandort zu beachten und in der Arbeit und Umsetzung dieser ausgeschriebenen Betreuungsleistung zu berücksichtigen.

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung IV. Bietervoraussetzungen

An der Vergabe können sich ausschließlich Bieter beteiligen, die alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen und im Angebot nachweisen: • mindestens dreijährige nachgewiesene Erfahrung im Bereich der Ganztagsarbeit an Schulen mit Primarstufe ODER mindestens dreijährige Erfahrung im pädagogischen Arbeitsfeld Schule oder Kindertageseinrichtung; mindestens eine Referenz ist anzugeben • Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; der Nachweis der Anerkennung ist beizufügen • Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) • Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfallversicherung für Beschäftigte) • im Übrigen gelten die Kriterien der Bietererklärungen bzw. die Vorlage mit dieser Ausschreibung in Verbindung stehender vergaberechtlicher Formblätter und Eigenerklärungen

V. Ziele der zu erbringenden Leistung

Die nachfolgenden Ziele leiten sich aus den Vorgaben des § 24 Abs. 4 SGB VIII, der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH (Amtsbl. 2025/459) sowie dem Pädagogischen Landesrahmenkonzept 2026 ab: • Gewährleistung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für alle anspruchsberechtigten Grundschulkinder an allen drei Husumer Grundschulstandorten plus Außenstelle • Bereitstellung von Ganztagsförderung für Grundschulkinder der Jahrgangsstufen, die den Rechtsanspruch nicht erfüllen, an allen drei Husumer Grundschulstandorten plus Außenstelle • Bereitstellung eines verlässlichen, qualitativ hochwertigen und inklusiven Betreuungsangebotes mit einheitlichen fachlichen Standards • Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch bedarfsgerechte und verlässliche Betreuungszeiten • Förderung von Bildungs- und Chancengerechtigkeit für jedes Grundschulkind unabhängig von seiner sozialen Herkunft • Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, sozialer Kompetenzen sowie individueller Stärken der Grundschulkinder • enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen Durchführungsträger, Schulleitungen und der Stadt Husum als Schulträger • aktive Beteiligung von Kindern und Eltern an der Gestaltung der Ganztagsangebote (Partizipation) • Integration sozialräumlicher Ressourcen und regionaler Partner/-innen aus Husum und Nordfriesland • Sicherstellung des Kinderschutzes unter Berücksichtigung des jeweiligen Präventions- und Interventionskonzeptes der Schule • Einbindung der Grundsätze von Inklusion, Vielfalt und Demokratiebildung in den Ganztagsalltag • Sicherstellung einer kindgerechten, sicheren und förderlichen Lern- und Aufenthaltsumgebung an allen Standorten

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung VI. Leistungsinhalte

VI.1 Verlässliche Betreuung Die verlässliche Betreuung ist ein kostenpflichtiges Angebot, das Erziehungsberechtigte für ihr Kind verbindlich buchen. Die Anmeldung erfolgt für mindestens ein Schulhalbjahr. Die Teilnahme ist freiwillig, nach Anmeldung jedoch verbindlich. Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung (Einschüler*innen ab dem Schuljahr 2026/2027) haben vorrangigen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die gleichermaßen Vorhaltung von Betreuungsplätzen für Kinder der Jahrgangsstufen ohne Rechtsanspruch ist bedarfsdeckend anzustreben.

Betreuungszeiten, optionale Früh- und Spätbetreuung Das verlässliche Betreuungsangebot ist von Montag bis Freitag, jeweils nach dem regulären Unterrichtsschluss, bis mindestens 16:00 Uhr zu gewährleisten. Ergänzend zur Regelbetreuung und nach Bedarf des jeweiligen Schulstandortes soll eine optionale, kostenpflichtige Frühbetreuung (maximal eine Stunde vor Unterrichtsbeginn) sowie eine Spätbetreuung (Zeitblock 16:00 Uhr - 17:00 Uhr) angeboten werden. Das Angebot der optionalen Früh- und Spätbetreuung ist ab mindestens fünf Anmeldungen bereitzustellen; die Kosten ergeben sich aus dem Betreuungsvertrag. Die Gesamtganztagszeit von täglich acht Zeitstunden (Unterricht + Betreuung) darf nicht unterschritten werden, es sei denn, die Erziehungsberechtigten haben eine geringere Betreuungszeit gebucht.

mögliche Buchungsoptionen • Variante 1: Betreuung bis 13:00 Uhr (Betreuungsumfang von fünf Zeitstunden täglich, gilt für Kinder der 1. & 2. Jahrgangsstufe) • Variante 2: Betreuung bis 15:00 Uhr (Betreuungsumfang von sieben Zeitstunden täglich) • Variante 3: Betreuung bis 16:00 Uhr (Betreuungsumfang von acht Zeitstunden täglich) • Variante 4: Betreuung bis 17:00 Uhr (Betreuungsumfang von neun Zeitstunden täglich) • Variante 5: optionale Frühbetreuung von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr (Betreuungsumfang von einer zusätzlichen Zeitstunde) Die Buchungsvariante ist mit Abschluss des Betreuungsvertrages für das gesamte Schuljahr verbindlich zu wählen. Ein unterjähriger Wechsel ist grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen sind bei außerordentlichen pädagogischen Gründen im Einzelfall möglich. Die hier dargestellten möglichen Buchungsoptionen sind Vorschläge und stellen keine abschließende Regelung dar.

Ferienzeiten, Schulentwicklungstage und bewegliche Ferientage • in den Schulferien inkl. beweglicher Ferientage: tägliches Betreuungsangebot von bis zu acht oder neun Zeitstunden (Mo - Fr, je nach Buchungsmodell); maximal vier Wochen Schließzeit pro Schuljahr zulässig (§ 22 Abs. 3 KiTaG); Teilnahme ist nicht verpflichtend; Gewährleistung einer verlässlichen Ferienbetreuung für jedes angemeldete Grundschulkind • Grundschulkindern mit Rechtsanspruch ohne laufenden Betreuungsvertrag ist die Teilnahme an der Ferienbetreuung zu ermöglichen; sofern es die Kapazitäten zulassen, Grundschulkindern ohne Rechtsanspruch und ohne laufenden Betreuungsvertrag ebenso; ein gesonderter Kostenbeitrag ist zu erheben; es sind ggf. Aufnahmekriterien zu beachten • an Schulentwicklungstagen (SE-Tage): Betreuungsangebot von bis zu acht oder neun Zeitstunden für angemeldete Kinder, je nach Buchungsmodell; Teilnahme ist nicht verpflichtend; die Möglichkeit einer Betreuungskooperation mit der jeweiligen Schule kann nach Absprache vereinbart werden

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung • eine Abstimmung und entsprechende Rückmeldung zu den Ferienbetreuungszeiträumen muss bis zum 01.09. dem Schulträger für das aktuelle Schuljahr mitgeteilt werden • der Auftragnehmende kann mit einer angemessenen Frist eine Abfrage seiner Vertragspartner*innen (Erziehungsberechtigte) durchführen, um die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung rechtzeitig und aus Gründend er Planbarkeit zu ermitteln

VI.2 Ergänzende Ganztagsangebote Der Durchführungsträger wird mit der Organisation, Koordination und Durchführung ergänzender Ganztagsangebote (AGs, Workshops, Projekte) an allen drei Grundschulstandorten plus der Außenstelle beauftragt. Die Angebote ergänzen den Bildungsauftrag der Schule, fördern individuelle Fähigkeiten und stärken soziale Kompetenzen. Die Ganztagsangebote sollen den Kindern ermöglichen, eigene Lernerfahrungen in den unterschiedlichsten Wissensbereichen außerhalb des Unterrichtes zu machen, die sie im Alltäglichen nicht machen würden. Die Angebote finden während der Schulzeit (Mo - Fr) statt; pro Schulhalbjahr ist ein förderfähiges Angebotsprogramm vorzulegen. Es soll grundsätzlich jedem Schulkind einer der Schulen ermöglicht werden, an mindestens einem Ganztagsangebot teilnehmen zu können. Die Vergabe der Plätze obliegt dem Auftragnehmenden. Eine Anmeldung der Teilnehmenden ist immer verpflichtend für ein Schulhalbjahr. Die Schulleitung kann einzelne Schüler*innen für bestimmte schulische Veranstaltungen zur Teilnahme verpflichten (u.a. Hausaufgabenhilfe o.ä.). Dies ist in der Planung zu berücksichtigen.

Inhaltliche Mindestanforderungen (die Aufzählung ist nicht abschließend) • Hausaufgaben- und Lernzeiten (verpflichtende Teilnahme für alle angemeldeten Kinder) • Sport- und Bewegungsangebote • kreative, musische und kulturelle Angebote • MINT-Förderung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) • Prävention (u. a. Medienkompetenz, Gesundheitserziehung) • Förderung basaler Kompetenzen • freies Spiel (Förderung sozialen Lernens) • Lernen an außerschulischen Lernorten • mindestens ein Angebot pro Schulhalbjahr in Kooperation mit einem regionalen Netzwerkpartner aus Husum oder Nordfriesland

Rahmenbedingungen Bei der Ausgestaltung des Ganztagsprogramms muss sichergestellt sein, dass die Angebote förderfähig nach den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein sind. Für Ganztagsangebote der Schulkinder mit Rechtsanspruch: Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in der aktuell gültigen Fassung. Während der Schulzeit sollen von Montag bis Freitag Ganztagsangebote stattfinden. In den Ferienzeiten finden keine Ganztagsangebote statt. Es soll pro Schulhalbjahr ein Programm mit Ganztagsangeboten angeboten werden. Für Ganztagsangebote der Schulkinder ohne Rechtsanspruch:

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Errichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (kurz: Richtlinie Ganztag und Betreuung; Bekanntmachung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein in der aktuell gültigen Fassung). In der Organisation und Umsetzung ist darauf zu achten, dass die einzelnen Kurse nach den oben genannten Richtlinien förderfähig bzw. rechtsansprucherfüllend sind. Dies kann voraussetzen, dass Angebote nur von einer bestimmten Personengruppe besucht werden können. Der Auftragnehmende hat die gesamte Abwicklung des Anmeldeverfahrens und die Organisation und Koordination des Ganztagsangebotes sowie die entsprechenden Verwaltungsarbeiten auszuführen.

VI.3 Ferienbetreuung Der Durchführungsträger hat in den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen ein qualitativ wertvolles Ferienbetreuungsangebot an jedem der drei Grundschulstandorte anzubieten. • tägliche Betreuungszeit: Mo - Fr, mindestens acht bis neun Zeitstunden (je nach Buchungsmodell) • maximal vier Wochen Schließzeit pro Schuljahr (§ 22 Abs. 3 KiTaG); bei der Klaus- Groth-Schule mit Außenstelle Schobüll kann die Ferienbetreuung standortkonzentriert erfolgen • Es sind besondere Freizeitaktivitäten in der Ferienbetreuung, wie z. B. Sport, Natur, Kreativität, Abenteuer- und Erlebnispädagogik und andere, möglichst in Kooperation mit regionalen Institutionen und Netzwerkpartnern, einzuplanen. • Abstimmung der Ferienbetreuungszeiten mit den Schulleitungen und ggf. ansässigen Kindertageseinrichtungen im Sozialraum Husum • Mittagsverpflegung ist auch während der Ferienbetreuung sicherzustellen • Ferienbetreuungszeiten sind dem Schulträger jährlich bis zum 01.09. für das aktuelle Schuljahr schriftlich mitzuteilen

VI.4 Mittagsverpflegung An allen Tagen, an denen ein rechtsanspruchserfüllendes Ganztagsangebot sowie ein Ganztagsangebot für die Jahrgangsstufen darüber hinaus stattfindet, ist sicherzustellen, dass ein Mittagessen eingenommen werden kann. Die Teilnahme ist freiwillig und wird separat abgerechnet. • Der Durchführungsträger stellt die Aufsicht und Begleitung der Grundschulkinder während der Mittagspause sicher. • Die Mittagsverpflegung ist von dem Durchführungsträger, der diesen Auftrag erhält, selbstständig zu organisieren und bereitzustellen. Dabei sollte die Qualität des ausgeteilten Mittagessens einen regionalen Bezug sowie mindestens einen 30%igen Bioanteil nachweislich enthalten. Berücksichtigen Sie dies bitte bei der Einreichung Ihres Angebotes. Die Essensausgabe und Nachbereitung liegen im Verantwortungsbereich des Durchführungsträgers. • Vorausgesetzt wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Caterer; Abfragen werden über den Durchführungsträger weitergeleitet. • Wünschenswert sind Angebote zur Gesundheitserziehung und Ernährungsbildung (Nachmittagssnack, Obstpause). • Für die erste Vertragslaufzeit (bis 31.07.2028) sind an den Schulstandorten für die Verteilung des Mittagessens Ausgabemöglichkeiten, so genannten Ausgabeküchen,

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung vorhanden. Langfristig ist angedacht diese als Vitalküchen einzurichten, so dass Beilagen zu den Mahlzeiten auch vor Ort frisch zubereitet werden können.

VI.5 Elternbeiträge / Kostenbeiträge Die Elternbeiträge werden gemäß der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH (Amtsbl. 2025/459) sowie ggf. zukünftiger städtischer Regelungen festgesetzt. Aktuell gelten folgende Höchstbeträge:

Variante 1 (bis 13:00 Uhr):bis zu 35,00 €/Monat und angemeldetes Kind
Variante 2 (bis 15:00 Uhr):bis zu 100,00 €/Monat und angemeldetes Kind
Variante 3 (bis 16:00 Uhr):bis zu 135,00 €/Monat und angemeldetes Kind (Höchstbetrag bei 8-
stündigem Betreuungsumfang)
Variante 4 (bis 17:00 Uhr):bis zu 170,00 €/Monat und angemeldetes Kind
Variante 5 Frühbetreuungbis zu 35,00 €/Monat und angemeldetes Kind
(07:00 Uhr bis 08:00 Uhr)
Mittagessen:gesondert abzurechnen
besonderegesondert abzurechnen
Veranstaltungen

• Damit Elternbeiträge nicht zum Ausschluss einzelner Schülerinnen oder Schüler führen, stellt die Stadt Husum als Schulträger eine Geschwisterermäßigung und Sozialstaffel sicher. Diese sieht vor, dass Elternbeiträge in entsprechender Anwendung von den in § 7 Abs. 1 - 3 KiTaG geregelten Kriterien ermäßigt werden bzw. entfallen. Der Durchführungsträger ist verpflichtet, Eltern aktiv zu informieren • Für die Teilnahme am Ganztagsangebot ohne kostenpflichtige Betreuung wird kein monatlicher Beitrag erhoben; angebotsbezogene Gebühren sind möglich, dürfen jedoch nicht zum Ausschluss einzelner Kinder führen. • Verbot der Doppelförderung: Schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten im Anmeldeprozess, dass kein weiterer rechtsanspruchserfüllender Platz gleichzeitig in Anspruch genommen wird.

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung VII. Personal

VII.1 Personaleinsatz und Qualifikationen Der Durchführungsträger ist für die Auswahl, Einstellung und Führung geeigneten Personals verantwortlich. Das eingesetzte Personal muss über Basis- und Orientierungswissen sowie Handlungs- und Reflexionsfähigkeit in der pädagogischen Arbeit verfügen. Gute Kommunikationsfähigkeit und ein wertschätzender Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller und sprachlicher Hintergründe werden vorausgesetzt. Hinweis: An der Klaus-Groth-Schule Husum Außenstelle Schobüll ist in der Personalbedarfsplanung eine dort tätige sozialpädagogische Assistentin (SPA) mit 38 Stunden / Woche zu berücksichtigen. Diese Fachkraft hat einen direkten Arbeitsvertrag mit der Stadt Husum abgeschlossen und ist vom zukünftigen Durchführungsträger entsprechend seiner Personaleinsatzplanung an diesem Standort einzusetzen und einzubinden. Im Hinblick auf Personal und bestehender Teams, die bereits bei früheren Durchführungsträgern an den drei Grundschulstandorten sowie an der Außenstelle tätig waren, sollte gern geprüft werden, ob eine Übernahme von freiwerdendem oder freigesetztem Personal entsprechend den jeweils geforderten Qualifikationen möglich ist. Voraussetzung ist, dass dies arbeitsrechtlich umsetzbar ist und das Einverständnis der betroffenen Personen vorliegt. Damit ist kein aktives Abwerben von Personal anderer Träger gemeint.

Ganztagsleitung Als Ganztagsleitung kann ausschließlich eine pädagogische Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss (mindestens staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in) tätig sein. Sie ist namentlich gegenüber Schulleitung und der Stadt Husum zu benennen. Für die Klaus- Groth-Schule mit Außenstelle Schobüll ist ein schlüssiges Koordinationskonzept für beide Standorte vorzulegen.

Qualifikationsanforderungen Fachkräfte im Sinne dieser Leistungsbeschreibung sind Personen mit einem der folgenden Abschlüsse: • staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in • staatlich anerkannte/-r sozialpädagogische/-r Assistent/-in • gleichwertige Berufsabschlüsse gemäß Personenqualifizierungsverordnung (PQVO) des Landes Schleswig-Holstein (Prüfung durch Schulträger auf schriftlichen Antrag) Quereinsteiger/-innen können im Ganztagsbereich tätig sein, sofern Qualifizierungspflichten erfüllt werden: • bereits im Ganztagsbereich Tätige, die über erhebliche Berufserfahrung verfügen, ohne pädagogischen Abschluss: Abschluss einer anerkannten Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren • Menschen mit einer Berufsausbildung aus einem anderen Fachbereich und Erfahrungen in anderen pädagogischen Arbeitsfeldern: entsprechende Qualifizierungsmaßnahme innerhalb des ersten Tätigkeitsjahres • Menschen ohne qualifizierten Berufsabschluss, die jedoch für den pädagogischen Bereich durch besuchte Fortbildungen pädagogische Qualifizierungen nachweisen können und Berufserfahrung im pädagogischen Arbeitsfeld haben: entsprechende Qualifizierungsmaßnahme innerhalb des ersten Tätigkeitsjahres • ausgenommen: geringfügig Beschäftigte und AG-/Workshopleiter/-innen mit weniger als fünf Wochenstunden • als anerkannte Qualifizierungsmaßnahme wird auf das Angebot der Serviceagentur Ganztägig Lernen Schleswig-Holstein verwiesen: Basis-Zertifikatskurs für pädagogisch Mitarbeitende der Serviceagentur Ganztägig Lernen Schleswig-Holstein

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung Sprachanforderungen Alle eingesetzten Personen müssen über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B1 (GER) verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen dem eingesetzten Personal ermöglichen, die tägliche pädagogische Arbeit mit den betreuten Kindern sachgerecht auszuführen, mit Erziehungsberechtigten, Schulen und dem Schulträger angemessen zu kommunizieren sowie sicherheitsrelevante Anweisungen zu verstehen und umzusetzen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen der Stadt Husum vorzulegen.

VII.2 Personalschlüssel und Betreuungsschlüssel Der Auftragnehmende wird verpflichtet, die Betreuungsstärke am Maßstab der gebuchten und in Anspruch genommenen Betreuungsstunden auszurichten. Dies gilt insbesondere auch in den Ferienzeiten. Für die verlässliche Betreuung gilt folgender Mindestpersonalschlüssel: • pro 25 in Anspruch genommene Betreuungsplätze sind 2 Mitarbeitende vorzuhalten • mindestens 50 % des eingesetzten Personals müssen Fachkräfte sein (diese dürfen nicht nur durch sozialpädagogische Assistent*innen oder gleichwertigen Qualifikationen bestehen, sondern müssen auch mit mindestens eine/-r staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in besetzt sein) • Aufsichtspflicht muss unter Berücksichtigung des Kindesalters jederzeit gewährleistet sein

Für Schüler*innen mit anerkanntem Förderschwerpunkt (gemäß Richtlinie Amtsbl. 2025/459, Ziff. I.5.2): • Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE): 3,205 VZÄ (Betreuungsschlüssel 1:4) • übrige Förderschwerpunkte: 1,5384 VZÄ (Betreuungsschlüssel 3:25)

VII.3 Nachweispflichten und Fortbildung • erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG: bei Neueinstellung nicht älter als drei Monate; Wiedervorlage nach spätestens fünf Beschäftigungsjahren; Kosten für das erweiterte Führungszeugnis werden nicht von der Auftraggeberin Stadt Husum übernommen • Belehrung gemäß § 34 Abs. 5a IfSG (Lebensmittelhygiene) vor Tätigkeitsbeginn • Nachweis Masernschutz gemäß § 20 Abs. 8 - 10 IfSG • Datenschutzbelehrung gemäß § 3 SchulDSVO durch die Schulleitung; jede Neueinstellung ist der Schulleitung umgehend zu melden • kein Tätigkeitsausschluss gemäß § 72a SGB VIII; Prüfpflicht liegt beim Durchführungsträger • mindestens alle zwei Jahre: Fortbildungen mit Schwerpunkt Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) für alle eingesetzten Personen

Verlangt die Stadt Husum als Schulträger aus dringenden sachlichen Gründen den Abzug einer eingesetzten Person, hat der Durchführungsträger den Einsatz dieser Person zukünftig zu unterlassen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die bei im Schuldienst Beschäftigten zur fristlosen Kündigung berechtigen würden.

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung VIII. Räumliche Ressourcen

Die Stadt Husum stellt dem Durchführungsträger an den jeweiligen Schulstandorten in Abstimmung mit der Schulleitung kostenfrei geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung: • Betreuungs-, Ruhe- und Freizeiträume • Aufenthalts- und Arbeitsraum für das Ganztagspersonal • Lagermöglichkeiten für Materialien

Die Deckung des Bedarfes an Räumlichkeiten erfolgt durch integrative Nutzung bestehender Räume am Schulstandort, wie z. B. bereits vorhandene Betreuungsräume als auch Klassenräume, Fachräume, Turnhallen und Schulhöfe. Ziel ist es, den Lebensraum Schule durch eine funktionale Verzahnung von Vor- und Nachmittag ganzheitlich zu gestalten und vorhandene räumliche Ressourcen effizient einzusetzen. Dabei ist von allen Nutzer*innen der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Sorge über eine entsprechend sorgsame und pflegliche Nutzung zu tragen, so dass bei der Doppelnutzung von Räumen die jeweilige alltägliche Nutzung niedrigschwellig umsetzbar ist. Der Durchführungsträger kann optional eigene oder externe Räume nutzen, sofern im unmittelbaren Einzugsbereich der Schule gelegen und vorher mit Schulleitung und Schulträger abgestimmt. Instandhaltung, Energie, Wasser, Reinigung und Grundausstattung mit Mobiliar werden von der Stadt Husum bereitgestellt. Spiel-, Beschäftigungs- und Verbrauchsmaterial im laufenden Betrieb sind durch den Durchführungsträger zu finanzieren.

IX. Kooperation und Zusammenarbeit

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Durchführungsträger, den Schulleitungen und der Stadt Husum als Schulträger ist unabdingbar. Folgende Kooperationsstrukturen sind verbindlich:

Regelkommunikation und Berichtspflichten • regelmäßige Koordinierungsgespräche zwischen Ganztagsleitung, Schulleitung und der Abteilung für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Stadt Husum; Turnus wird zu Beginn eines jeden Schuljahres vereinbart • mindestens ein Koordinierungsgespräch pro Schulhalbjahr zwischen Durchführungsträger, Schulleitung (optional) und Schulträger; Initiierung, Organisation und Protokollierung liegen beim Durchführungsträger • Jahresbericht über das abgelaufene Schuljahr; Vorlage spätestens bis zum 31.10. an die Stadt Husum

Zusammenarbeit auf Schulebene • enge Zusammenarbeit mit Kollegium, Schulsekretariat, Schulsozialarbeit, Eingliederungshilfe sowie weiteren schulischen Akteur*innen • Kenntnis und Beachtung des schulinternen Präventions- und Interventionskonzeptes (§ 4 Abs. 11 SchulG) • Teilnahme der Ganztagsleitung an Elternabenden und Informationsveranstaltungen nach Absprache und bei Bedarf • aktive Beteiligung von Kindern und Eltern an der Ausgestaltung der Ganztagsangebote

Externe Kooperationen • mindestens eine Kooperation mit einem regionalen Netzwerkpartner (Verein, Verband, kulturelle Einrichtung aus Husum oder Nordfriesland) pro Schulhalbjahr • mit jedem außerschulischen Kooperationspartner ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zu schließen

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung • Vorgaben zu Führungszeugnissen und IfSG-Belehrungen gelten auch für Personen aus Kooperationsvereinbarungen

X. Förderung und Abrechnung

Die Stadt Husum ist als Schulträger Zuwendungsempfänger gemäß der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH (Amtsbl. 2025/459). Die Landeszuwendung (75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Abzug der Elternbeiträge) wird nach Bewilligung an die Stadt Husum ausgezahlt und an den Durchführungsträger weitergeleitet. Alle abrechnungsrelevanten Punkte werden inhaltlich in dem zwischen Durchführungsträger und Schulträger zu vereinbarendem Kooperationsvertrag schriftlich festgehalten werden. Sollte es über die zuwendungsrechtlichen Regelungen der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH (Amtsbl. 2025/459) weitere finanzielle Bedarfe aufgrund fehlender Auskömmlichkeit geben, so ist hierfür schulträgerseitig zunächst der entsprechende politische Beschluss herbeizuführen.

Zuwendungsfähige Ausgaben (Amtsbl. 2025/459, Ziff. I.5.2) • Ist-Personalkosten (Arbeitgeberbrutto inkl. betrieblicher Altersversorgung und Fortbildungskosten), begrenzt auf definierten Maximalstandard, Berechnungsgrundlage bilden die Vorgaben aus der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH • Abrechnung nur der tatsächlich angefallenen Personalkosten entsprechend der Personalplanung anhand der tatsächlich gebuchten Betreuungsplätze; nicht verwendete Personalmittel müssen zurückgezahlt werden • Erhöhung der Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt; der Durchführungsträger hat den Schulträger über eine Tarifsteigerung schriftlich zu informieren • Sach- und Betriebskostenpauschale: 700,- €/Schuljahr/belegtem Platz; Förderschwerpunkt GE: 1.400, - €/Schuljahr/belegtem Platz; übrige Förderschwerpunkte: 1.100, - €/Schuljahr/belegtem Platz; jährliche Steigerung um 1,5 % ab 2027/2028; es gelten die Berechnungsgrundlagen und Vorgaben aus der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH • Ausgaben für ergänzende Angebote mit Kooperationspartnern: pauschal 25,- €, 50,- € oder 75,- € pro belegtem Platz und Halbjahr; es gelten die Berechnungsgrundlagen und Vorgaben aus der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH

Abrechnung und Verwendungsnachweis • jeweils 8 Wochen vor Schulbeginn muss der Durchführungsträger dem Schulträger die Anzahl der gebuchten und belegten Plätze, die Anzahl der Kinder in der Ganztagsförderung mit Förderschwerpunkt (dabei ist der Förderschwerpunkt GE gesondert auszuweisen), die Anzahl der Platzangebote mit einem Kooperationspartnerin und die Anzahl der ergänzenden Angebote melden • zum 01.03. und zum 01.10. muss der Durchführungsträger die tatsächlichen Kennzahlen des vorausgegangenen Schulhalbjahres dem Schulträger melden: die tatsächlich entstandene Personal- und Sachkosten nach Personalstellen, Leitungsstunden sind extra auszuweisen, die tatsächlich vereinnahmten Elternbeiträge, die tatsächliche Anzahl der gebuchten und belegten Betreuungsplätze aufgeteilt nach den Buchungsvarianten, die tatsächliche Anzahl der Kinder mit Förderschwerpunkt (dabei ist der Förderschwerpunkt GE gesondert auszuweisen), die Anzahl der Platzangebote mit einem Kooperationspartnerin sowie die Anzahl der ergänzenden Angebote • ein entsprechendes Formblatt wird zu den beiden vorherigen benannten Punkten vom Schulträger bereitgestellt

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung • der Durchführungsträger verpflichtet sich die Vorgaben der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH (Amtsbl. 2025/459) in der aktuell gültigen Fassung zu erfüllen und so eine maximale Erstattung der Kosten für den Schulträger zu gewährleisten • zum Schuljahresende (bis zum 31.10.) muss der Durchführungsträger einen Verwendungsnachweis und Sachbericht zu den erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben dem Schulträger vorlegen: die tatsächlich angefallen Personalkosten pro Monat nach Personalstellen und Einsatzort aufgeschlüsselt, die entstandenen Kosten zur Deckung von Sach- und Verwaltungskosten (aufgeschlüsselt pro Monat), die verbrauchten Verbrauchsmittel, die verbrauchten Kooperationspauschalen pro Schulhalbjahr sowie die eingenommenen Elternbeiträge pro Monat • Dateneingabe durch Schulträger in digitaler Antragsplattform des Ministeriums für Allgemeinde und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur zu den in der Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH entsprechend vorgegebenen Fristen; Durchführungsträger stellt erforderliche Daten rechtzeitig bereit • Aufbewahrung der Nachweise und relevanten Abrechnungsunterlagen: nach Ablauf des Schuljahres für fünf Jahre; diese sind auf Verlagen des Schulträgers oder durch Prüfung des Ministeriums für Allgemeinde und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur bereitzustellen • Mitwirkungspflicht des Durchführungsträgers bei der Landesevaluation nach den Schuljahren 2026/2027 und 2028/2029

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung XI. Vertragsbedingungen und Laufzeit

Leistungsbeginn:01.01.2027
Leistungsende:31.07.2028, optionale Verlängerung maximal 2 x um ein weiteres
Schuljahr
Vertragsverlängerung:automatisch um jeweils ein Schuljahr; Kündigung bis 31.01. des
laufenden Schuljahres erforderlich
Kooperationsvertrag:wird nach der Auftragserteilung zwischen der Stadt Husum als
Schulträger und dem Durchführungsträger geschlossen;
Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides sind dem
Durchführungsträger aufzuerlegen

Weisungsrechte Fachbezogene Weisungen erteilt die Stadt Husum ausschließlich gegenüber der benannten Ganztagsleitung. Das schulrechtliche Weisungsrecht der Schulleitung gilt entsprechend § 33 SchulG SH; ein arbeitsrechtliches Direktionsrecht steht der Schulleitung gegenüber eingesetztem Personal nicht zu.

Kündigung • ordentlich: bis 31.01. eines jeden Jahres zum Ende des Schuljahres (31.07.) • außerordentlich: gemäß § 314 BGB bei wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegendem Vertragsverstoß oder Wegfall der Eignungsvoraussetzungen

Kinderschutz und Schutzkonzept Der Durchführungsträger nimmt das schulinterne Präventions- und Interventionskonzept zur Kenntnis, beachtet es bei der Leistungserbringung und bringt es mit dem eigenen Schutzkonzept nach § 8a SGB VIII in Einklang. Das Personal ist regelmäßig zum Kinderschutz zu schulen.

Unfallversicherungsschutz Schüler*innen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung. Der Durchführungsträger ist verpflichtet, den Unfallversicherungsschutz für seine Beschäftigten zu gewährleisten. Ein Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

Qualitätssicherung und Evaluation • regelmäßige Evaluierung der Ganztagsangebote in Abstimmung mit Schulleitungen und der Stadt Husum als Schulträger • rechtzeitige Veröffentlichung der Ganztagsangebote gegenüber Schüler*innen und Erziehungsberechtigten • Mitwirkungspflicht bei der Landesevaluation gemäß Richtlinie zur Betriebskostenförderung OGTS SH (Amtsbl. 2025/459) • gemeinsames Beschwerdemanagement ist mit Schule, Schulträger und Eltern zu entwickeln und aktiv zu betreiben

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Leistungsbeschreibung Ganztagsförderung Angebot

Für die Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen auszufüllen und beizufügen: • vergaberechtliche Formulare wie das Angebotsschreiben, die Eigenerklärung zu Lieferungen und Dienstleistungen, die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohnes und ggf. die Erklärung über Bieter- und Arbeitsgemeinschaften • Preisblatt • ein Kostenplan • Darstellung des pädagogischen Konzeptes • Referenz*en zur bisherigen Tätigkeit im Arbeitsfeld (s. Bietervoraussetzungen) • Nachweis über die Anerkennung als anerkannter Träger der Jugendhilfe (s. Bietervoraussetzungen) • Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht, Unfallversicherung für Beschäftigte) (s. Bietervoraussetzungen) • Nachweis über die Qualität des Mittagessens: regionaler Bezug und ein mindestens 30%iger Bioanteil (s. Mittagsverpflegung)

Diese Leistungsbeschreibung gilt in Verbindung mit den Anlagen sowie den einschlägigen Vergabeunterlagen der Stadt Husum. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung aller Vertragspartner*innen.

Stadt Husum - Der Bürgermeister Stadtleben & Gesellschaft Abteilung für Schule, Jugend, Kultur und Sport C. Petersen August 2026

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung