01c_Anhang C_Handllungsempfehlungen zur gendergerechten Sprache.pdf

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Anhang C

ÜberzeuGENDERe Sprache

Empfehlung für eine gendersensible Sprache

gem. diverser Vorgaben inkl. praktischer Regeln und

Beispiele

Ihre Gleichstellungsbeauftragte

Martina Suchanek

Stand Dezember 2022

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Hintergründe zu gendergerechter Sprache:

  1. Bundesgleichstellungsgesetz § 4 Abs. 3

Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, die Dienstvereinbarungen der Dienststellen sowie die Satzungen, Verträge und Vertragsformulare der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den Schriftverkehr.

  1. Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien

§ 2 Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).

Runderlass des BMG (Z13-00210/2018) vom 15.10.18 für den Geschäftsbereich

In allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen ist die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck zu bringen.

Zur Vereinheitlichung und besserer Lesbarkeit von Texten sind zur Ansprache der Geschlechter geschlechterneutrale Formulierungen (z. B. die Beschäftigten, die Führungskräfte) zu wählen oder ansonsten die weibliche und männliche Form auszuschreiben. In einigen Fällen ist auch die Verwendung des Pural (z. B. Teilnehmenden, Interessierten) sinnvoll.

Andere Formen, wie bspw. Wortbildungen mit Binnen-I, Sternchen, Unterstrichen, Klammern, Schrägstrichen oder Kombinationen hiervon, sind zu vermeiden. Diese Sparschreibungen sind nur noch aus Platzgründen (z.B. in Formularen, Grafiken) vertretbar.

Das Genderwörterbuch www.geschicktgendern.de kann zu Hilfe genommen.

Weiteres auch über den Rat der deutschen Rechtschreibung https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03- 2021/

sowie den Vorgaben des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit (Randnummer 110 ff)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/RechtsdurchsetzungUndBuerokratie abbau/HandbuchDerRechtsfoermlichkeit_deu.pdf;jsessionid=E0B9271D5B9C4A3129D5CDCB6D 45F399.1_cid334?__blob=publicationFile&v=2

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