Eigenerklärung zur Eignung.pdf

Betonsanierung am Standort Verden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 13:38 (Europe/Berlin)

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2026-085-AE | SZ Verden Betonsanierung

Angaben zum Bieter / zur Bietergemeinschaft:

Name / Institution / Bezeichnung / Rechtsform
Anschrift / Hauptsitz
PLZ / Ort / Land

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Alle nachstehenden Erklärungen beziehen sich auf die Bieter/die Bietergemeinschaft und weitere Personen, deren Verhalten dem Bieter/der Bietergemeinschaft zuzurechnen ist.

I. Erklärung zu § 123 Abs. 1, Abs. 2 GWB

Liegt eine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer der folgenden Straftaten bzw. nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten (§ 123 GWB) vor:

  • § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
  • § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen
  • § 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
  • § 89c StGB Terrorismusfinanzierung bzw. Beteiligung an einer solchen Tat
  • § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
  • § 263 StGB Betrug
  • § 264 StGB Subventionsbetrug
  • § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern
  • §§ 333, 334 StGB Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
  • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr
  • §§ 232, 233 StGB Menschenhandel
  • § 233a StGB Förderung des Menschenhandels

Ja Nein

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II. Erklärung zu § 123 Abs. 4 GWB

Es liegt ein Verstoß gegen eine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vor.

Ja Nein

III. Erklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Wurde bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags wurde gegen geltende Vorschriften des Umweltrechts, Sozialrechts oder Arbeitsrechts verstoßen?

Ja Nein

IV. Erklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Über mein/unser Unternehmen wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen wurde beantragt oder mangels Masse abgelehnt oder das Unternehmen ist faktisch zahlungsunfähig.

Ja Nein – Auf Wunsch des Auftraggebers werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes vorlegen.

V. Erklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Liegt ein fakultativer Ausschlussgrund wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vor:

  • § 70 StGB Anordnung des Berufsverbots
  • § 132a StPO Vorläufiges Berufsverbot
  • § 242 StGB Diebstahl
  • § 246 StGB Unterschlagung
  • § 253 StGB Erpressung
  • § 259 StGB Hehlerei
  • § 264 StGB Subventionsbetrug
  • § 265b StGB Kreditbetrug
  • § 266 StGB Untreue
  • § 267 StGB Urkundenfälschung
  • § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen
  • §§ 283 – 283d StGB Insolvenzstraftaten
  • § 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
  • § 306 StGB Brandstiftung
  • § 319 StGB Baugefährdung
  • §§ 324, 324a StGB Gewässer- oder Bodenverunreinigung
  • § 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen

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  • § 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
  • § 17 Abs. 2 UWG Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • § 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
  • § 4 Bundestariftreuegesetz

Ja Nein

VI. Erklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6 GWB

Hat das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Bitte machen Sie insbesondere Angaben zu kartellrechtlichen Bußgeldentscheidungen und/oder Ermittlungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist.

Ja Nein

Besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit vom öffentlichen Auftraggeber bei der Durchführung des Vergabeverfahrens in Frage stellt?

Ja Nein

War/en der Teilnehmer/ die Teilnehmergemeinschaft oder ein Dritt- /Nachunternehmer bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen?

Ja Nein

VII. Erklärung zu § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Wurde eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder dauerhaft mangelhaft erfüllt, woraus eine vorzeitige Beendigung, eine Schadensersatzpflicht oder eine vergleichbare Rechtslage resultierte?

Ja Nein

VIII. Erklärung nach § 124 Abs. 2 GWB

  1. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Wurde wegen eines Verstoßes gegen einen in § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz genannten Bußgeldtatbestand eine Geldbuße von wenigstens

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zweitausendfünfhundert Euro verhängt?

Ja Nein

Liegt ein Verstoß gegen einen in § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz genannten Bußgeldtatbestand vor, bei dem angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an der Verhängung einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro besteht?

Ja Nein

  1. § 98c Aufenthaltsgesetz

Wurde in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Verstoßes gegen § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, außer dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde, eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig verhängt?

Ja Nein

Wurde in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Verstoßes gegen §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verhängt?

Ja Nein

  1. § 19 Mindestlohngesetz

Wurde wegen eines Verstoßes gegen einen in § 21 Mindestlohngesetz genannten Bußgeldtatbestand eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro verhängt?

Ja Nein

  1. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Wurde wegen eines Verstoßes gegen

  • § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
  • § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
  • §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und/oder
  • § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

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eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verhängt?

Ja Nein

Wird wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die o. g. Vorschriften ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt, bei dem angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einem Verstoß besteht?

Ja Nein

  1. Menschenrechtliche und umweltbezogene Standards

Gibt es Kenntnisse, Verdachtsmomente verhängte und/oder drohende Sanktionen aufgrund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Verstoßes Ihres Unternehmens oder entlang Ihrer Lieferkette gegen die in Anlage LksG Menschenrechtliche und umweltbezogene Standards genannten Anforderungen und Verbote?

Ja Nein

IX. Ergänzende Hinweise

Die Unternehmen werden auf die Regelungen gem.

  • § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB,
  • § 125 GWB und
  • § 126 GWB

ausdrücklich hingewiesen.

Falls auf eine der obenstehenden Fragen „JA“ geantwortet wurde, hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf einem selbst zu erstellenden Anhang zu dieser Anlage den Sachverhalt zu erläutern und seine Selbstreinigung darzulegen!

Ich erkläre durch Angebotsabgabe, dass ich den jeweils geltenden Mindestlohn zahlen werde.

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