Merkblatt zur Herstellung von Bestandsunterlagen.pdf

Betoninstandsetzung von Überbaufertigteilträgern an Brückenbauwerken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Merkblatt zur Herstellung von Bestandsunterlagen

Stehen einzelne Teile dieses Merkblattes im Widerspruch zu einem speziell zum Vermessungsvertrag erstellten Leistungsverzeichnis, gilt das Leistungsverzeichnis. Die anderen Teile dieses Merkblatts behalten ihre Gültigkeit.

1. Bestandspläne

1.1 Maßstab, Format Straßenbestandspläne sind in dem Regelmaßstab 1 : 1000 anzufertigen. Der darzustellende Straßenbereich umfasst je Plan 1,0 km (1 : 1000) und beginnt in der Regel bei einer runden km-Station. Darüber hinaus sind zusätzlich sinnvolle Überlappungen auf den einzelnen Kartenblättern anzubringen. Die Breite der Pläne soll 29,7 cm (DIN A4 - hoch) betragen, richtet sich im Einzelfall aber nach der Breite des darzustellenden Geländes. Die Straße soll in der Bildmitte des Planes liegen, wobei die Stationierung von links nach rechts verläuft.

1.2. Datenerfassung

Grundlage des Planes sind die Unterlagen der Vermessungs- und Katasterämter (Flurkarten und Katasterzahlenwerk). Die Beschaffung der erforderlichen Vermessungsunterlage wird nicht gesondert vergütet. Einmessungen und sonstige Datenerfassungen haben grundsätzlich auf das Lage- und Höhensystem: Gauß/Krüger 42/83, 3 Grd. / Höhe HN 76 zu erfolgen. Im offenen Gelände sind der Straßenkörper und die angrenzende Topografie darzustellen. Vorhandene Polygonpunkte und Höhenfestpunkte sind in die örtliche Datenerfassung mit einzubeziehen. Grundlage der Stationierung der BAB ist die vorhandene Betriebskilometrierung. In der Bauvermessung ist die topographische Aufnahme des vollständigen Baubereiches einschließlich des Randbereiches vorzunehmen. Die angrenzende Topografie ist 100 Meter links und rechts des Straßenkörpers darzustellen. Innerhalb geschlossener Bebauung erfolgt die Darstellung bis einschließlich der angrenzenden Gebäude, sonst bis 100 m links und rechts.

Grundsätzlich sind alle darzustellenden Elemente durch Aufmessung des AN zu gewinnen. Eine Übernahme aus anderen Unterlagen (z. B. Planungsunterlagen, Entwurfsvermessungen) ist nicht zulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Möchte der AN ausnahmsweise einzelne Details, wie etwa Schachttiefen, aus der Dokumentation der Bauabrechnung übernehmen, bedarf dies der ausdrücklichen Genehmigung des AG. Dann sind die Daten aber stichprobenartig zu überprüfen und entsprechende Vermerke über deren Ursprung im Stempelfeld anzubringen. Über das Maß der Schlussvermessung hinausgehende Aufwendungen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Die Bestandspläne werden vom AG zu Lasten des AN an ein anderes Unternehmen vergeben, wenn der AN die Pläne nicht im geforderten Umfang, der geforderten Qualität oder nicht in der gesetzten Frist liefert.

Die Bestandspläne sind in digitaler und analoger Form (DXF-Datei und PDF-Format) sowie als Papierplan an den AG zu übergeben. Im Einzelnen sind unter Einhaltung der RAS-Verm. und unter Angabe des Unterhaltspflichtigen (Textzusatz im Stempelfeld oder Kartenbild) grundsätzlich zu erfassen:

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Achse der Straße Straßengrundrissdaten, Straßenaufrissdaten mit Stationierung sowie Darstellung der Netzknoten (einschl. Netzknotennummer)

Elemente der Straßenquerschnitte Alle auftretenden Regelquerschnitte mit Fahrbahnbefestigungsaufbau (auch bei Radwegen), Regelquerneigung, Mittelstreifen mit Überfahrten, Fahrbahn, getrennt nach Fahrstreifen für den durchgehenden Verkehr und Zusatzfahrstreifen m. befestigten u. unbefestigten Seitenstreifen (mit Breitenangaben).

Ausstattungen Anschlussstellen, Zufahrten, Zugänge (mit Bezeichnungen), Böschungen und Biotope, Blendschutzzäune, Wildschutzzäune mit Türen, Schallschutzanlagen, abweisende Schutzeinrichtungen mit Türen, Amphibiendurchlässe mit Leitzäunen, Straßenbäume mit Angabe des Stammdurchmessers, der Baumart und Kronendurchmesser, Schutzplanken mit Angabe der Art (z. B. EDSP, DDSP usw.), der Pfostenabstände und der Art der Absenker (kurz oder lang)

Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierung Bauwerke (jeweils mit Bauwerksnummer, ASB-Nummer und Stationierung, der genauen Bauwerksbezeichnung sowie der nächstgelegenen größeren Orte in beiden Richtungen) Brücken, Tunnel, Schilderbrücken mit Angabe der lichten Weite und lichten Höhe, Stützmauern mit Breite/Höhe, Durchlässe (mit Durchmesser, Material, Rohrsohlenhöhe)

Notrufsäulen, Autobahnfernmeldekabel, Verkehrssignaleinrichtungen, Straßenleuchten Eisenbahnkreuzungen mit Bahnkilometer und Kreuzungswinkel zur BAB Entwässerung Darstellung der Entwässerung gemäß DIN 2425, Teil 4 Gewässer, Gräben, Durchlässe, Rückhaltebecken, Drän- und Bewässerungsleitungen (Leitungen jeweils unter Angabe des Mediums, der Fließrichtung, der Nennweite, des Materials, des Betreibers und des Gefälles), Mulden, Sickeranlagen, Straßeneinläufe, Schächte (mit Deckel-, Sohl- und allen Ein- u. Auslauflaufhöhen), Ölabscheider, Pumpwerke, Sandfänge, an- und abfließende Gewässer, Kläranlagen, Grundwasserschutzeinrichtungen

Anlagen der Ver- und Entsorgung (mit Angabe der Eigentumsverhältnisse) Leitungen sowie deren oberirdische Merkmale (Marken, Merksteine u. Ä.) unter Angabe des Mediums, der Nennweite und des Materials, Beleuchtungseinrichtungen, Tankanlagen Park- und Rastanlagen, jeweils mit Bezeichnung Begrenzung der Rastanlage (z. B. Zäune, Grenzmarkierungen) Verkehrsanlagen mit Stellplätzen, Fahrgassen, Grünflächen, Betriebsgrundstücke mit Nebengebäuden sowie Funktionsflächen, Zuwegung und rückwärtige Anbindung, Erfassung der kompletten Topografie

Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete mit Klassifizierung Naturdenkmale, Straßenbaudenkmale Sonstige topografische Objekte, Merkmale Katastersituation (als separate Folie / Ebene) Grenzpunkte und Grenzen (im Stempelfeld ist das Einpassungsverfahren und die erzielte Genauigkeit anzugeben), katastertechnische Bezeichnungen (z. B. Flurstücksnummern, Gemeindebezeichnung, Gemarkungsbezeichnung)

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Punkte der Landesvermessung mit Bezeichnungen Vermessungspunkte der StBV Unterlagen der Lagenetzverdichtung, Polygonnetzplan, Einmessungsskizzen der Polygonpunkte bzw. Lagefestpunkte, Koordinatenverzeichnis der Lagefestpunkte als Computerausdruck und als ASCII-Datei, Unterlagen der Höhennetzverdichtung, Höhennetzplan, Höhenfestpunkteinmessungsskizzen und -beschreibungen als Ausdrucke und als PDF-Datei, Höhenverzeichnis als Liste und als ASCIII-Datei

Der AN hat die kompletten Leiteinrichtungen, Ausstattungen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Bauwerke, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrs- signaleinrichtungen, Leuchten, Park- und Rastanlagen usw. in den Bestandsunterlagen zu dokumentieren. Dies gilt auch dann, wenn er nicht alle Bauleistungen selbst erbracht hat und die Vermessung dafür zeitlich nach der Erbringung seiner eigenen Bauleistung erfolgen muss.

1.4 Analoge Pläne

Die zeichnerische Darstellung richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Vermessung (RAS-Verm), Abschnitt 2 und soweit erforderlich, hierzu ergänzend, der Musterzeichenvorschrift der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Leitungen der Ver- und Entsorgung sind hiervon abweichend entsprechend DIN 2425 darzustellen. Nach vorhergehender Abstimmung mit der planführenden Stelle (i. d. R. mit der Abteilung 3 Autobahn) können einzelne Planinhalte in gesonderten Deckfolien und Plänen dargestellt werden. Besteht ein Bestandsplan aus mehreren Einzelplänen, ist sicherzustellen, dass die gewählten Blattschnitte und Maßstäbe gleich sind. Auf die Darstellung einzelner gern. 1.2 erfasster und gern. 1.3 zu übergebender Daten kann nach vorhergehender Zustimmung des AG verzichtet werden, wenn diese anderweitig Bestandteil der Straßendatenbank sind.

2. Übergabe vermessungstechnischer Daten

Die Erstellung von großmaßstäblichen vermessungstechnischen Plänen zu Gunsten der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat ausnahmslos unter Zuhilfenahme ent- sprechender EDV-Programme zu erfolgen. Die vorausgehende örtliche Datenerfassung ist mit selbstregistrierenden Tachymetern durchzuführen. Um die Prüfbarkeit und die weitere Verwendbarkeit derartiger Daten sicherzustellen, sind neben den analogen Plänen grundsätzlich

  • die polare Messdatei und zugehörige Koordinatendatei;
  • die Zeichnungsdatei und die zugehörige Plotdateien zu übergeben.

2.1 Allgemeines

Vorhandene Polygonpunkte und Höhenfestpunkte sind in die örtliche Datenerfassung mit einzubeziehen. Die Bogenhauptpunkte der vorhandenen Autobahnachse sind darzustellen. Die Stationierung der BAB ist auf die vorhandene Betriebskilometrierung zu beziehen. Der Leistungsumfang der Entwurfsvermessung ist gesondert vertraglich zu vereinbaren. Über das Maß der Schlussvermessung hinausgehende Aufwendungen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Die Dateien sind im DXF- und PDF-Format, die Koordinaten im Ascii-Format zu übergeben. Ein absoluter Koordinatenbezug muss möglich sein.

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2.2 Datenträgerbeschreibung

Als Datenträger sind CDs sowie DVDs zu verwenden. Darüber hinaus gilt:

  • Datenträger sind projektweise in geeigneten Schutzhüllen zu liefern. Der Datenträgerinhalt ist durch einen Ausdruck als Begleitblatt beizufügen.
  • Datenträger sind unter Angabe des Aktenzeichens, des Herstellers, des Auslieferungsdatums sowie einer kurzen Projektbeschreibung (z. B. Entwurfsvermessung B123IV BA) durch den Hersteller auf dem Datenträger zu beschriften.
  • Datenträger sind vor Auslieferung mit einem aktuellen Virensuchprogramm auf Viren zu prüfen.
  • Packprogramme sind regelmäßig nicht zu verwenden. Im Einzelfall kann nach vorhergehender Abstimmung das Programm WinZip genutzt werden.
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