Anlage BB-Nachtragsgrundsätze_NL Nordost_2024-09.pdf

Betoninstandsetzung von Überbaufertigteilträgern an Brückenbauwerken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:13 (Europe/Berlin)

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Anlage zur BB

Die Autobahn GmbH des Bundes

Nachtragsgrundsätze

1. Nachtragsgrundsätze

Sofern es zu geänderten und zusätzlichen Leistungen kommt oder sich andere vertragliche Abweichungen ergeben, kann es erforderlich werden hierfür Nachtragsangebote einzureichen. Um eine reibungslose und zügige Bearbeitung zu ermöglichen, gelten für die Einreichung von Nachtragsangeboten einige formale Anforderungen.

Eine gesonderte Vergütung für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse von Nachtragsangeboten erfolgt nicht.

1.1 Formalien

 Das Nachtragsangebot ist neben der Nummer mit einer Bezeichnung zu versehen, die den wesentlichen Inhalt der Nachtragsforderungen wiedergibt.

 Das Nachtragsangebot sowie alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sind vollständig und deutlich lesbar, sowie ohne Schwärzungen einzureichen. Wird auf verschiedene Anlagen oder einzelne Werte der Anlagen verwiesen, (z. B. als Hinweis: s. Anlage 3.4) sind die aus den Anlagen übernommenen Werte dort kopierfähig zu kennzeichnen (z. B. s. NA‐Pos. 90.03.10).  Ein Nachtragsangebot ist strukturiert aufzustellen und mindestens wie folgt zu gliedern:  Sachverhaltsdarstellung  Nachtragsbegründung  Leistungsverzeichnis  Nachtragskalkulation  Auswirkungsprognose

1.2 Sachverhaltsdarstellung

 Der/Die Nachtragssachverhalt(e) ist/sind eindeutig, unmissverständlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Verschiedene Sachverhalte sind positionsweise getrennt darzulegen.  Der/Die Nachtragssachverhalt(e) ist/sind dem vertraglich geschuldeten Bausoll gegen‐ überzustellen –SOLL‐IST Vergleich– und mittels Anlagen zu belegen (z. B. Auszüge aus der Leistungsbeschreibung, selbst entwickelte Plandarstellungen etc.).  Die Anspruchsvoraussetzung(en) ist/sind gemäß § 1 VOB/B mittels Anlage(n) zu belegen (z. B. Anordnungen des AG, Mehrkostenanmeldung, Schriftwechsel etc.).

1.3 Nachtragsbegründung

 Die Anspruchsgrundlage(n) auf Vergütung der Nachtragleistung(en) ist/sind in Ableitung zur Sachverhaltsdarstellung gemäß § 2 VOB/B darzulegen. Verschiedene Tatbestände sind positionsweise getrennt darzulegen.

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Die Autobahn GmbH des Bundes

Nachtragsgrundsätze

1.4 Leistungsverzeichnis

 Zu jedem Nachtragsangebot ist ein Leistungsverzeichnis aufzustellen.  Die einzelnen Positionen sind ausführlich zu beschreiben und im Nachtragsangebot als Langtextverzeichnis aufzustellen (möglichst STLK). Ganz oder teilweise entfallene Leistungen sind als gesonderte Positionen in das Leistungsverzeichnis mit negativem Mengenansatz aufzunehmen.

 Alle Nachtragsangebote sind dem gesonderten (Abrechnungs‐)Titel 90. ‐ Nachträge zuzuordnen. Die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind dabei wie folgt zu nummerieren: bspw. 90.01.0001 (cid:31) 90. Nr. des Titels für Nachträge (cid:31) 01. Nr. des Nachtragsangebotes (cid:31) 0001. Nr. der Position

 Die Nachtragsangebote sind einfach in Papier, soviel digital als *.pdf‐Datei an die angegeben Ansprechpartner:innen des Projekts zu übergeben. Das LV ist gleichzeitig als Datei im Format DA86 in der GAEB‐Struktur des Hauptvertrags zu übergeben.

1.5 Nachtragskalkulation

 Nachtragsangebote sind stets mit der Kalkulation der Einheitspreise (NA‐Kalkulation) zu untersetzen. Die NA‐Kalkulation ist analog der Urkalkulation mit Ansätzen für die einzelnen Kostenarten (z. B. Stunden, Lohn, Stoffe, Geräte, Material, NU etc. einschl. dazugehöriger Leistungsansätze) aufzugliedern.  Allgemeine Ansätze aus der Urkalkulation, wie z. B. Kalkulationslohn, Zuschlagsfaktoren einschließlich deren Zusammensetzung (AGK, BGK, WuG) etc. sind gesondert zu belegen (z. B. Kalkulationsschlussblatt).

 Rechenansätze sind nachvollziehbar auszuweisen. Formelansätze sind ggf. als Sonderzeile anzugeben und zu erläutern. Der Ansatz von Divisoren und Faktoren ist zu erläutern.  Der NA‐Kalkulation sind die Auszüge aus der Urkalkulation zu den jeweils zugehörigen und/oder vergleichbaren Vertragspositionen in Anlage beizufügen und in der jeweiligen NA‐ Position entsprechend zu kennzeichnen/auszuführen. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um einzelne Teilleistungsansätze / Unterpositionen handelt. Ggf. sind zu nur einer NA‐ Position Auszüge aus der Urkalkulation mehrerer Vertragspositionen beizufügen.

 Für NU‐Leistungen ist zunächst die Preisbasis der in der Urkalkulation der betreffenden Positionen ausgewiesenen NU‐Leistungen zu belegen. Die NA‐Kalkulation des NU ist stets beizulegen.

 Zusätzliche Leistungen oder Leistungsanteile sind möglichst mit Vergleichsangeboten zu belegen. Dies gilt auch für Material‐ und/oder Stoffpreise, soweit diese nicht mit Auszügen aus der Urkalkulation belegbar sind (Preislisten werden i. d. R. nicht als Nachweis anerkannt).  Gerätekosten sind mit Auszügen aus der Urkalkulation zu belegen.

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Die Autobahn GmbH des Bundes

Nachtragsgrundsätze

1.6 Auswirkungsprognose

 Für den/die Nachtragssachverhalt(e) ist/sind die Auswirkungen auf den Bauablauf adäquat/kausal nachvollziehbar darzulegen.

 Für alle zeitabhängige Leistungen oder Leistungsanteile, welche auf dem kritischen Weg liegen, sind die terminlichen Auswirkungen auf die Vollendung der Gesamt‐ oder Teilleistung anhand der gewählten Leistungsansätze zu prognostizieren.

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