Anlage BB-Abrechnungsgrundsätze_NL Nordost_2024-09.pdf

Betoninstandsetzung von Überbaufertigteilträgern an Brückenbauwerken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:13 (Europe/Berlin)

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Anlage zur BB

Die Autobahn GmbH des Bundes

Abrechnungsgrundsätze

1. Abrechnungsgrundsätze

1.1 Allgemein

Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Bauabrechnung ist von besonderer Bedeutung für die Abwicklung der Baumaßnahme. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, gelten nachfolgende Abrechnungsgrundsätze für alle Leistungen des Vertrags.

Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Grundlage bilden die VOB/Teil C und die anzuwendenden DIN‐Unterlagen

Alle Aufmaße sind zwingend unter Beachtung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und der HVA B‐StB zu erstellen. Insbesondere sind dabei folgende ergänzende Festlegungen zu beachten:

 Die zahlungsbegründen Unterlagen, Mengenermittlungen, Abrechnungspläne, Aufmaße, etc. sind mind. 6 Arbeitstage vor Rechnungslegung an den AG zu übergeben  Zu jeder Abschlagsrechnung ist ein Abrechnungsplan auf Basis der Ausführungspläne zu erstellen, aus dem die abgerechneten Leistungen grafisch zu entnehmen sind. Dieser ist je Abschlagsrechnung fortzuschreiben. Die einzelnen Mengen je Abschlagsrechnung sind dabei als Einzellayer zu führen. Die Pläne sind digital und in Papierform zu übergeben.  Die Abrechnung von OZ mit der Mengeneinheit (ME) „psch“ bzw. zeitabhängige OZ werden ausschließlich mit entsprechenden Listen (siehe Punkt 4.1) [im Format MS‐Excel] geführt; ausgenommen Wasserhaltung, Pumpenstunden, o.ä.  Zu den Abschlagsrechnungen sind nachvollziehbare Mengenermittlungen zu liefern (vorläufige Aufmaßblätter, „Feldaufmaße“ o.ä. aufmaßähnliche Einzelaufstellungen sind unzulässig!)  Zu jeder Abschlagsrechnung ist ein Abrechnungsplan auf Basis der Ausführungspläne zu erstellen, aus dem die abgerechneten Leistungen grafisch zu entnehmen sind. Dieser ist je Abschlagsrechnung fortzuschreiben. Die einzelnen Mengen je Abschlagsrechnung sind dabei als Einzellayer zu führen. Die Pläne sind digital und in Papierform zu übergeben.  Der AN hat den AG rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden  Nur für den Fall, dass Leistungen aufgemessen werden müssen, sind sie entsprechend dem Fortgang der Leistung entsprechend in Aufmaßblättern gemeinsam zu erfassen. Unterlässt es der AN, rechtzeitig das gemeinsame Aufmaß von Leistungen zu beantragen, die später nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an dem Aufmaß, so gelten die evtl. auch unvollständigen Aufmaße des AG, es sei denn, der AN beweist ihre Unrichtigkeit.  Die Aufmaßblätter sind an die Form der HVA B‐StB gebunden  Die Angaben zum AG müssen immer die Projekt‐ und Vertragsbezeichnung beinhalten  Aufmaße sind mit Angaben zu versehen, aus denen hervorgeht, in welcher Örtlichkeit aufgemessen wurde  Angaben im Aufmaßblatt und Skizzen müssen eindeutige Positionsbezüge haben  Aufmaße dürfen keine Berechnungen enthalten

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Abrechnungsgrundsätze

 Die Aufmaßblätter sind vom AN und dem AG mit Datumsangabe unter „Aufgestellt" abzuzeichnen. Nur solche Aufmaße dürfen in die Mengenberechnung einfließen  Jede Aufmaßblattnummer darf nur einmal vergeben werden. Entfällt ein Aufmaßblatt, so ist dessen Nummer nicht wieder zu verwenden  In der Adressbezeichnung (DA11) kann die Aufmaßblattnummer verwendet werden. (z.B. Aufmaßblatt 15 ‐ alle auf diesem Aufmaßblatt befindlichen Positionen sind unter der Adresse, Blatt‐Nummer 0015 zu erfassen); Details regelt die Abrechnungsvereinbarung  Die Originale der Liefer‐/Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN  Mengenbilanzen im Erdbau sind grundsätzlich tabellarisch und in einem Massenverteilungsplan darzustellen

Detaillierte Abrechnungsfestlegungen und ‐verfahren für das jeweilige Bauvorhaben werden nach der Beauftragung, schriftlich in der Vereinbarung zur Bauabrechnung (siehe Muster in der Anlage) gem. den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen getroffen.

1.2 Vermessung und Datenaustausch

Für die Dokumentation der Vermessung und den Datenaustausch sind die folgenden Festlegungen und Beschreibungen verbindlich: „Leitfaden für den Datenaustausch von Vermessungsdaten mit Ingenieurbüros und Baufirmen sowie der Grundsätze für die Geländeerfassung und die Bestandsdokumentation der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordost" (Anlage X zur BB)

1.3 Mengenmehrungen und Zusatzleistungen

  • Ein Mehreinbau wird nicht gesondert vergütet, sofern eigenmächtiges Handeln des AN vorliegt. Der Mehreinbau bedarf der Zustimmung des AG. Mindereinbau:
  • Mindereinbau bedingt Abzug. Zur Abrechnung gelangen nur die tatsächlichen ”Ist‐Mengen”.
  • Der Nachweis von Mehr‐ bzw. Mindereinbau erfolgt durch ein gemeinsames Aufmaß von AN und AG sowie die Originale der Lieferscheine.

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2. Elektronische Bauabrechnung

Ergänzend zu den entsprechenden Ziffern der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen wird festgelegt:

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauabrechnung zu gewährleisten, sind vor Ausführung der Vertragsleistungen zwischen dem AG einerseits sowie dem AN andererseits in den jeweiligen Bauanlaufbesprechungen detaillierte Festlegungen für die Anwendung der Datenverarbeitung bei der Bauabrechnung schriftlich zu treffen. Dazu gelten folgende Grundsätze:

 Aufstellung der Mengenberechnung im Format REB 23.003 (NICHT 2009)  Vorläufige Abrechnungsmengen sind im Nummernbereich 8000 bis 8999 abzurechnen  Die Verwendung des Kennzeichens „Schätzmenge“ ist nicht zulässig  Korrekturen durch den AG erfolgen im Nummernbereich 9000 bis 9999  Die Verwendung der Kennzeichen „P“ und „Z“ ist nicht zulässig  Das Vornehmen von Korrekturen Nummernbereich des AN ist unzulässig  Das Aufstellen von Mengen im Nummernbereich des AG ist unzulässig  Die Übergabe der Daten erfolgt grundsätzlich als Zuwachs und zur Schlussrechnung auch kumuliert  Die Ausdrucke der Mengenermittlung sind jeweils je AZ und kumuliert je AR aufzustellen; dabei sind die einzelnen Mengenberechnungen seitlich mit dem jeweiligen AZ zu kennzeichnen, so dass nachzuvollziehen ist, in welchem AZ welche Mengen abgerechnet wurden  Die DA11‐Dateien sind eindeutig mit Rechnungsdatum und Nr. des AZ im Dateinamen zu kennzeichnen (ohne Leer‐ und Sonderzeichen im Dateinamen)  Die Korrekturdaten des AG werden dem AN zurückgegeben und sind zwingend einzulesen und im nächsten AZ zu berücksichtigen  Die Übergabe der geprüften Rechnungsmengen (Prüfzeilen des AG) erfolgt ausschließlich als DA11

Die Mengenberechnungen haben für die Bauabrechnung elektronisch zu erfolgen. Die Unterlagen für die Mengenberechnung sind dem AG in analoger (2‐fach) und digitaler Form (Tabellen im auch im Format MS‐Excel) zu übergeben.

Bei der Auswahl der Software ist zu beachten, dass die zur Anwendung kommenden Programme, den in der Sammlung enthaltenen „Allgemeinen Bedingungen für die Anwendung der REB‐ Verfahrensbeschreibungen“ Ausgabe 2012, entsprechen.

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Abrechnungsgrundsätze

3. Rechnungslegung

3.1 Allgemeines

Die Bauleistung ist über monatliche Abschlagsrechnungen abzurechnen.

Die Bestellnummer des AG ist zwingend auf jeder Rechnung anzugeben. Diese wird dem AN nach bzw. im Rahmen der Auftragserteilung/Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

Es erfolgt eine getrennte Rechnungslegung für die Leistungen auf Rechnung der Autobahn GmbH des Bundes (BK 1000) und für die Leistungen auf Rechnung der Bundesrepublik Deutschland (BK 2000).

Die Rechnungen sind mit den entsprechenden zahlungsbegründenden Unterlagen zu stellen (siehe Pkt. 1.1). Die Lieferscheine, insbesondere der Asphaltarbeiten / Deckenschlussarbeiten sind gesondert an den AG zu übergeben und NICHT als Anlage an die zentralen Rechnungspostfächer zu übersenden.

Unabhängig vom jeweiligen Zustellweg der Rechnung ist es wichtig, dass sie Ihre Rechnung an die Autobahn GmbH des Bundes bzw. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes korrekt adressieren – siehe Auftragsunterlagen/Zuschlagsschreiben.

3.2 Rechnungseingang per E‐Mail (bevorzugter Weg)

Die Rechnungen sind als *.pdf‐Datei unverschlüsselt, nicht komprimiert und getrennt je Kostenträger/Buchungskreis an u.g. zentrale Rechnungseingangspostfächer per E‐Mail und dem zuständigen Projektleiter/Bauüberwacher in cc zu senden. Bei der Einsendung der Rechnung per E‐ Mail hat dies in zwei getrennten Dateien zu erfolgen:

  1. Das Rechnungsdeckblatt muss im Dateinamen „Rechnung“ oder die Schlagworte „RG, RECH, INV, FAKTURA, GUTSCHRIFT“ und die Bestellnummer enthalten
  2. Die begründenden Unterlagen müssen im Dateinamen „Anlagen“ und die Bestellnummer enthalten
  3. Jede E‐Mail darf nur eine Rechnung (nebst Anlagen) oder Gutschrift enthalten

 Kostenträger Autobahn GmbH des Bundes bzw. Buchungskreis 1000: rechnungen‐nl‐no@autobahn.de  Kostenträger Bund bzw. Buchungskreis 2000: bund.rechnungen‐nl‐no@autobahn.de

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3.3 Rechnungseingang per Post

Alternativ sind die Rechnungen per Post ebenfalls getrennt je Kostenträger/Buchungskreis an nachfolgende Anschrift zu senden. Zeitgleich ist dem Projektleiter die Rechnung nebst Anlagen per E‐ Mail als *.pdf‐Datei und DA11‐Datei zuzusenden.

Kostenträger Autobahn GmbH des Bundes bzw. Buchungskreis 1000: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der A111 16540 Hohen Neuendorf

Kostenträger Bund bzw. Buchungskreis 2000: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der A111 16540 Hohen Neuendorf

3.4 Rechnungseingang per XRechnung

Es besteht die technische Möglichkeit, die Rechnungen als XRechnung bei der Autobahn GmbH des Bundes einzureichen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Ver ordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E‐Rechnungs‐Verordnung – E‐Rech‐ VO).

In Abhängigkeit von Ihrem konkreten Auftraggeber sind dabei zwei Fälle zu unter‐ scheiden:

Fall 1: Haben Sie einen oder mehrere Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland, vertre ten durch Die Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen bzw. richten Sie Ihre Rech nung an: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Leitweg‐ID: 992‐02766‐22

Fall 2: Haben Sie einen oder mehrere Verträge mit der Die Autobahn GmbH des Bundes ab‐ geschlossen bzw. richten Sie Ihre Rechnung an: Die Autobahn GmbH des Bundes Leitweg‐ID: 992‐00133‐64

Die Rechnungen müssen auf das OZG‐RE‐Portal, erreichbar unter https://xrechnung‐ bdr.de/portal#/Welcome, hochgeladen oder dort erzeugt werden. Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema XRechnung finden Sie unter https://www.e‐rechnung‐bund.de/faq‐e‐rechnung/faq‐ ozg‐re/?cli_ac‐ tion=1619613906.565 .

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3.5 Mahnungen

Zahlungserinnerungen senden Sie bitte an mahnungen‐nl‐no@autobahn.de.

4. Muster/Vorlagen

4.1 Vorhalte‐ und Pauschalenlisten

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4.2 Einstellungen AVA‐Software

AZ 1 AZ 1

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Abrechnungsgrundsätze

4.3 Muster „Vereinbarung Bauabrechnung“

Bezeichnung der Bauleistung:

A.12345.00Projektbezeichnung analog PSP‐Element
[Vertragsnummer][Vertragsbezeichnung]

Vereinbarung zur Bauabrechnung

AG: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn A111 16540 Hohen Neuendorf OT StolpeVertrags‐Nr. (AG) SAP‐Bestellnummern
AN:Projekt‐Nr. (AN)
1. Datenübergabe vom AG an den AN (Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.)Termine/ Bemerkungen
Auftrags‐Leistungsverzeichnis GAEB 90 GAEB XML 3.2
Ausführungs‐/Entwurfsunterlagen
Übergabe als… vollständiges CARD/1‐Projekt VESTRA‐Projekt
Übergabe als vollständiges iTWO Civil‐Projekt
Format
DAdxfdwgpdfOKSTRABIM(sonstige)
Pläne/Verzeichnisse
Lagepläne
Höhenpläne
Regelquerschnitte
Querprofile
Längsprofile
Achsen
Gradienten
Aufweitungen
Planumsbuch, Deckenbuch
Lagefestpunktverzeichnisse
Höhenfestpunktverzeichnisse
Absteckverzeichniss

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Geländeaufnahmen
Urgelände
Querprofile
Bauwerke
Sonstige
2. Vermessung
Übergabe‐Termine 1. Achsabsteckung: 2. Sicherung Festpunktfeld: 3. Baufeldgrenzen: 4. Rückgabe Festpunktfeld: eine Woche vor Rückbau Verkehrssicherung
Koordinaten‐/Höhensystem aus der Planung
Bestandsvermessung: ETRS 89 und DHHN 2016 (auch wenn Planung in anderen Systemen erfolgt ist)
Aufmaß Endzustand: vor nach Oberboden‐Auftrag
Sonstiges
3. Abrechnung mit IT‐Anlagen
REB‐VB GAEB‐VBErstberechnungs‐programmAufstellerFormat der Datenüber gabe
23.003 (1979)DA11
4. Vorgesehene Abrechnung wesentlicher Positionen (Standard ist die Soll‐Abrechnung nach DIN 18299, Abschnitt 5.)Termine/ Bemer‐ kungen
TeilleistungLeistungserfassungMengenberechnung nach REB‐VB/GAEB‐VB
Bereich, Abschnitt oder Position (OZ)nach Sollnach IstQuerprofilePrismen, DGMAllgemeine Mengen‐ berechnungSonstige/ frei vereinbarte
Aus‐ führungs‐ unterlagenAufmaß‐ methode
(beschreiben)VBVBVB

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5. Berechungsabschnitte
Aufteilung in Berechungsabschnitte Stationsintervall Hauptstrecke 20 m (max. 25m) siehe Anlage Nebenstrecke 10 m Weitere Intervalle (ggf. siehe Anlage) (richtet sich grundsätzlich nach Deckenbuch)
Festlegung der Abrechnungsgrenzen siehe Anlage
6. Kostenteilung siehe Anlage
zusätzliche Leistung Aufteilung nach Kostenträgern gemäß Bauvertrag (besondere Vereinbarung erforderlich)
7. Aufmaßverfahren
Aufmaßunterlagen
Allgemeine Aufmaße (Längen, Flächen etc.) Abrechnungspläne Mengenermittlung in AVA‐Software Aufmaßblätter Ausdruck digitaler Aufmaße
AufmaßhorizonteMessverfahren
NivellementTachymeterGPS(sonstige)
Urgelände
nach Oberbodenabtrag
Boden‐/Felshorizonte
Abtrag außerhalb Sollprofil
Planum
Oberbauschichten
Sonstiges (siehe auch Anlage …)
Anzahl der Punkte im Querprofil
Einrücken der äußeren Punkte am Rand

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Abrechnungsgrundsätze

8. Nachweise der Dicken, Massen, Höhen etc.Termine/ Bemer‐ kungen
Konstruktions‐ schicht/OZSchnurmessungNivellementTachymeterWiegescheineLaserscanEichnachw eis der eingesetzt en Messgerät e sind an den AG zu übergeben .
Planum
Höhenanschluss Bauwerk Nr.: Sonstige Höhen:
9. Übergabe vom AN an den AG
Mengenberechnungen Allg. Mengenberechnung .. Profil‐/Prismenmethode Anzahl der Exemplare (Papierform): 1 ‐ fach 1 ‐ fach Rückgabeexemplar für AN (zusätzlich): Ja Nein Ja Nein Datenübergabe nach Fertigstellung Teilleistung: Ja Nein Ja Nein Datenübergabe zu Abschlagsrechnungen: Ja Nein Ja Nein Die Datenübergabe erfolgt 6 Werktage vor jeder Abschlagsrechnung. Datenübergabe nur zur Schlussrechnung: Ja Nein Ja Nein
Abrechnungspläne zu jeder Abschlagsrechnung Anzahl und Form: Übergabe 2‐fach in Papier und digital
Bestandspläne dxf dwg pdf OKSTRA CARD/1‐Projekt Koordinatensystem: ETRS 89; Höhensystem: DHHN 2016 (auch wenn Planung in anderen Systemen erfolgt ist)
Geräterohdaten: Zu allen Vermessungsleistungen sind die elektronischen Gerätedatensätze im Original zu übergeben
Übergabetermin Freistellungsbescheinigungen
Nachweise Großraum‐ und Schwertransporte (GST): Durchfahrtshöhen Brücken (siehe Formblatt Anlage X): Übergabe 14 Tage vor Verkehrsfreigabe Durchfahrtsbreiten (siehe Formblatt Anlage Y): Übergabe 14 Tage vor Verkehrsfreigabe

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Sonstiges
Zu Abschlagsrechnungen sind Plausibilitäts‐ und Mengennachweise zu liefern (keine HVA‐Aufmaße, o.ä.)
10. ZuständigkeitenAuftraggeberAuftragnehmer
VermessungName Telefon Telefax E‐MailName Telefon Telefax E‐Mail
Mengenermittlung/AufmaßeName Telefon Telefax E‐MailName Telefon Telefax E‐Mail
Abrechnung/PrüfungName Telefon Telefax E‐MailName Telefon Telefax E‐Mail
11. Festlegung zur Adressierung (REB‐VB 23.003)
11.1 Grundlage für die Blattadressen der Mengenermittlung sind die Aufmaßblattnummern (Papier).
11.2 Die Blattadressen werden wie folgt vergeben:
- Die OZ werden fortlaufend beginnend mit Blatt‐Nr. 1 durchnummeriert;
- Die Schrittweite wird auf 1 festgelegt
11.3 Reserviert für den AN
BezeichnungBlätterZeilenBemerkung
11.3.1
11.3.2
11.3.3
11.3.4
11.3.5
11.3.6
11.3.7
11.3.8Vorläufige Mengen8000‐ 8999A0 bis Z9Schrittweite 1

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Abrechnungsgrundsätze

11.4 Reserviert für den AG
BezeichnungBlätterZeilenBemerkung
11.4.1KorrekturenAb 9000alleSchrittweite 1
11.4.2
11.4.3
11.4.4
11.5 Behandlung von vorläufigen Mengen (Schätzwerte)
Plausibilitätsnachweis je AR über Pläne/Planauschnitte – KEINE Aufmaßblätter/“Feldaufmaße“ o.ä.
Die Verwendung des Kennzeichens „Schätzmenge“ ist nicht zulässig
11.6 Korrekturen
11.7 Sonstiges
Lohngleitklausel Ja Nein ‐ Stoffpreisgleitklausel Ja Nein
Abrechnung Gleitklausel im Titel 70.
12. Toleranzregelungen
12.1 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu Prüfbe‐ rechnungen;
12.2 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu Ver‐ gleichsberechnungen. Folgende Toleranzregelungen werden vereinbart:
Position/OZ/BereichToleranzregel

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13. Weitere Vereinbarungen
Nachtragsnummerieung in Struktur des Haupts‐LV’s beginnend mit Gruppenstufe 90; Unterabschnitt 01 (90.01.) – Nachtrag Nr. 1 usw., Schrittweite: (wie HLV); Übergabe als DA86 und im Format *.pdf
STLK vor Freitext auch STLK vom AN
Abrechnung der Pauschalen und Vorhaltungen über separate Liste
Wenn Kostenteilung vorhanden sind, sind getrennte Rechnungen zu erstellen.
Kennzeichen P (Positionssumme) & Z (Zwischensumme) sind nicht zulässig
14. Unterschriften
AuftraggeberAuftragnehmer
NameName
UnterschriftUnterschrift
DatumDatum
Anlagen
Muster der Pauschalen‐ und Vorhalte‐Liste
Verteiler: AN AG BÜ

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