[Seite 1]
Anlage zur BB
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
1. Abrechnungsgrundsätze
1.1 Allgemein
Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Bauabrechnung ist von besonderer Bedeutung für die Abwicklung der Baumaßnahme. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf und eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, gelten nachfolgende Abrechnungsgrundsätze für alle Leistungen des Vertrags.
Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Grundlage bilden die VOB/Teil C und die anzuwendenden DIN‐Unterlagen
Alle Aufmaße sind zwingend unter Beachtung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und der HVA B‐StB zu erstellen. Insbesondere sind dabei folgende ergänzende Festlegungen zu beachten:
Die zahlungsbegründen Unterlagen, Mengenermittlungen, Abrechnungspläne, Aufmaße, etc. sind mind. 6 Arbeitstage vor Rechnungslegung an den AG zu übergeben Zu jeder Abschlagsrechnung ist ein Abrechnungsplan auf Basis der Ausführungspläne zu erstellen, aus dem die abgerechneten Leistungen grafisch zu entnehmen sind. Dieser ist je Abschlagsrechnung fortzuschreiben. Die einzelnen Mengen je Abschlagsrechnung sind dabei als Einzellayer zu führen. Die Pläne sind digital und in Papierform zu übergeben. Die Abrechnung von OZ mit der Mengeneinheit (ME) „psch“ bzw. zeitabhängige OZ werden ausschließlich mit entsprechenden Listen (siehe Punkt 4.1) [im Format MS‐Excel] geführt; ausgenommen Wasserhaltung, Pumpenstunden, o.ä. Zu den Abschlagsrechnungen sind nachvollziehbare Mengenermittlungen zu liefern (vorläufige Aufmaßblätter, „Feldaufmaße“ o.ä. aufmaßähnliche Einzelaufstellungen sind unzulässig!) Zu jeder Abschlagsrechnung ist ein Abrechnungsplan auf Basis der Ausführungspläne zu erstellen, aus dem die abgerechneten Leistungen grafisch zu entnehmen sind. Dieser ist je Abschlagsrechnung fortzuschreiben. Die einzelnen Mengen je Abschlagsrechnung sind dabei als Einzellayer zu führen. Die Pläne sind digital und in Papierform zu übergeben. Der AN hat den AG rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden Nur für den Fall, dass Leistungen aufgemessen werden müssen, sind sie entsprechend dem Fortgang der Leistung entsprechend in Aufmaßblättern gemeinsam zu erfassen. Unterlässt es der AN, rechtzeitig das gemeinsame Aufmaß von Leistungen zu beantragen, die später nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an dem Aufmaß, so gelten die evtl. auch unvollständigen Aufmaße des AG, es sei denn, der AN beweist ihre Unrichtigkeit. Die Aufmaßblätter sind an die Form der HVA B‐StB gebunden Die Angaben zum AG müssen immer die Projekt‐ und Vertragsbezeichnung beinhalten Aufmaße sind mit Angaben zu versehen, aus denen hervorgeht, in welcher Örtlichkeit aufgemessen wurde Angaben im Aufmaßblatt und Skizzen müssen eindeutige Positionsbezüge haben Aufmaße dürfen keine Berechnungen enthalten
Seite 1 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 2]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
Die Aufmaßblätter sind vom AN und dem AG mit Datumsangabe unter „Aufgestellt" abzuzeichnen. Nur solche Aufmaße dürfen in die Mengenberechnung einfließen Jede Aufmaßblattnummer darf nur einmal vergeben werden. Entfällt ein Aufmaßblatt, so ist dessen Nummer nicht wieder zu verwenden In der Adressbezeichnung (DA11) kann die Aufmaßblattnummer verwendet werden. (z.B. Aufmaßblatt 15 ‐ alle auf diesem Aufmaßblatt befindlichen Positionen sind unter der Adresse, Blatt‐Nummer 0015 zu erfassen); Details regelt die Abrechnungsvereinbarung Die Originale der Liefer‐/Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN Mengenbilanzen im Erdbau sind grundsätzlich tabellarisch und in einem Massenverteilungsplan darzustellen
Detaillierte Abrechnungsfestlegungen und ‐verfahren für das jeweilige Bauvorhaben werden nach der Beauftragung, schriftlich in der Vereinbarung zur Bauabrechnung (siehe Muster in der Anlage) gem. den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen getroffen.
1.2 Vermessung und Datenaustausch
Für die Dokumentation der Vermessung und den Datenaustausch sind die folgenden Festlegungen und Beschreibungen verbindlich: „Leitfaden für den Datenaustausch von Vermessungsdaten mit Ingenieurbüros und Baufirmen sowie der Grundsätze für die Geländeerfassung und die Bestandsdokumentation der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordost" (Anlage X zur BB)
1.3 Mengenmehrungen und Zusatzleistungen
- Ein Mehreinbau wird nicht gesondert vergütet, sofern eigenmächtiges Handeln des AN vorliegt. Der Mehreinbau bedarf der Zustimmung des AG. Mindereinbau:
- Mindereinbau bedingt Abzug. Zur Abrechnung gelangen nur die tatsächlichen ”Ist‐Mengen”.
- Der Nachweis von Mehr‐ bzw. Mindereinbau erfolgt durch ein gemeinsames Aufmaß von AN und AG sowie die Originale der Lieferscheine.
Seite 2 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 3]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
2. Elektronische Bauabrechnung
Ergänzend zu den entsprechenden Ziffern der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen wird festgelegt:
Um einen reibungslosen Ablauf der Bauabrechnung zu gewährleisten, sind vor Ausführung der Vertragsleistungen zwischen dem AG einerseits sowie dem AN andererseits in den jeweiligen Bauanlaufbesprechungen detaillierte Festlegungen für die Anwendung der Datenverarbeitung bei der Bauabrechnung schriftlich zu treffen. Dazu gelten folgende Grundsätze:
Aufstellung der Mengenberechnung im Format REB 23.003 (NICHT 2009) Vorläufige Abrechnungsmengen sind im Nummernbereich 8000 bis 8999 abzurechnen Die Verwendung des Kennzeichens „Schätzmenge“ ist nicht zulässig Korrekturen durch den AG erfolgen im Nummernbereich 9000 bis 9999 Die Verwendung der Kennzeichen „P“ und „Z“ ist nicht zulässig Das Vornehmen von Korrekturen Nummernbereich des AN ist unzulässig Das Aufstellen von Mengen im Nummernbereich des AG ist unzulässig Die Übergabe der Daten erfolgt grundsätzlich als Zuwachs und zur Schlussrechnung auch kumuliert Die Ausdrucke der Mengenermittlung sind jeweils je AZ und kumuliert je AR aufzustellen; dabei sind die einzelnen Mengenberechnungen seitlich mit dem jeweiligen AZ zu kennzeichnen, so dass nachzuvollziehen ist, in welchem AZ welche Mengen abgerechnet wurden Die DA11‐Dateien sind eindeutig mit Rechnungsdatum und Nr. des AZ im Dateinamen zu kennzeichnen (ohne Leer‐ und Sonderzeichen im Dateinamen) Die Korrekturdaten des AG werden dem AN zurückgegeben und sind zwingend einzulesen und im nächsten AZ zu berücksichtigen Die Übergabe der geprüften Rechnungsmengen (Prüfzeilen des AG) erfolgt ausschließlich als DA11
Die Mengenberechnungen haben für die Bauabrechnung elektronisch zu erfolgen. Die Unterlagen für die Mengenberechnung sind dem AG in analoger (2‐fach) und digitaler Form (Tabellen im auch im Format MS‐Excel) zu übergeben.
Bei der Auswahl der Software ist zu beachten, dass die zur Anwendung kommenden Programme, den in der Sammlung enthaltenen „Allgemeinen Bedingungen für die Anwendung der REB‐ Verfahrensbeschreibungen“ Ausgabe 2012, entsprechen.
Seite 3 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 4]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
3. Rechnungslegung
3.1 Allgemeines
Die Bauleistung ist über monatliche Abschlagsrechnungen abzurechnen.
Die Bestellnummer des AG ist zwingend auf jeder Rechnung anzugeben. Diese wird dem AN nach bzw. im Rahmen der Auftragserteilung/Zuschlagsschreiben mitgeteilt.
Es erfolgt eine getrennte Rechnungslegung für die Leistungen auf Rechnung der Autobahn GmbH des Bundes (BK 1000) und für die Leistungen auf Rechnung der Bundesrepublik Deutschland (BK 2000).
Die Rechnungen sind mit den entsprechenden zahlungsbegründenden Unterlagen zu stellen (siehe Pkt. 1.1). Die Lieferscheine, insbesondere der Asphaltarbeiten / Deckenschlussarbeiten sind gesondert an den AG zu übergeben und NICHT als Anlage an die zentralen Rechnungspostfächer zu übersenden.
Unabhängig vom jeweiligen Zustellweg der Rechnung ist es wichtig, dass sie Ihre Rechnung an die Autobahn GmbH des Bundes bzw. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes korrekt adressieren – siehe Auftragsunterlagen/Zuschlagsschreiben.
3.2 Rechnungseingang per E‐Mail (bevorzugter Weg)
Die Rechnungen sind als *.pdf‐Datei unverschlüsselt, nicht komprimiert und getrennt je Kostenträger/Buchungskreis an u.g. zentrale Rechnungseingangspostfächer per E‐Mail und dem zuständigen Projektleiter/Bauüberwacher in cc zu senden. Bei der Einsendung der Rechnung per E‐ Mail hat dies in zwei getrennten Dateien zu erfolgen:
- Das Rechnungsdeckblatt muss im Dateinamen „Rechnung“ oder die Schlagworte „RG, RECH, INV, FAKTURA, GUTSCHRIFT“ und die Bestellnummer enthalten
- Die begründenden Unterlagen müssen im Dateinamen „Anlagen“ und die Bestellnummer enthalten
- Jede E‐Mail darf nur eine Rechnung (nebst Anlagen) oder Gutschrift enthalten
Kostenträger Autobahn GmbH des Bundes bzw. Buchungskreis 1000: rechnungen‐nl‐no@autobahn.de Kostenträger Bund bzw. Buchungskreis 2000: bund.rechnungen‐nl‐no@autobahn.de
Seite 4 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 5]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
3.3 Rechnungseingang per Post
Alternativ sind die Rechnungen per Post ebenfalls getrennt je Kostenträger/Buchungskreis an nachfolgende Anschrift zu senden. Zeitgleich ist dem Projektleiter die Rechnung nebst Anlagen per E‐ Mail als *.pdf‐Datei und DA11‐Datei zuzusenden.
Kostenträger Autobahn GmbH des Bundes bzw. Buchungskreis 1000: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der A111 16540 Hohen Neuendorf
Kostenträger Bund bzw. Buchungskreis 2000: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der A111 16540 Hohen Neuendorf
3.4 Rechnungseingang per XRechnung
Es besteht die technische Möglichkeit, die Rechnungen als XRechnung bei der Autobahn GmbH des Bundes einzureichen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Ver ordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E‐Rechnungs‐Verordnung – E‐Rech‐ VO).
In Abhängigkeit von Ihrem konkreten Auftraggeber sind dabei zwei Fälle zu unter‐ scheiden:
Fall 1: Haben Sie einen oder mehrere Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland, vertre ten durch Die Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen bzw. richten Sie Ihre Rech nung an: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Leitweg‐ID: 992‐02766‐22
Fall 2: Haben Sie einen oder mehrere Verträge mit der Die Autobahn GmbH des Bundes ab‐ geschlossen bzw. richten Sie Ihre Rechnung an: Die Autobahn GmbH des Bundes Leitweg‐ID: 992‐00133‐64
Die Rechnungen müssen auf das OZG‐RE‐Portal, erreichbar unter https://xrechnung‐ bdr.de/portal#/Welcome, hochgeladen oder dort erzeugt werden. Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema XRechnung finden Sie unter https://www.e‐rechnung‐bund.de/faq‐e‐rechnung/faq‐ ozg‐re/?cli_ac‐ tion=1619613906.565 .
Seite 5 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 6]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
3.5 Mahnungen
Zahlungserinnerungen senden Sie bitte an mahnungen‐nl‐no@autobahn.de.
4. Muster/Vorlagen
4.1 Vorhalte‐ und Pauschalenlisten
Seite 6 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 7]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
4.2 Einstellungen AVA‐Software
AZ 1 AZ 1
Seite 7 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 8]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
4.3 Muster „Vereinbarung Bauabrechnung“
Bezeichnung der Bauleistung:
| A.12345.00 | Projektbezeichnung analog PSP‐Element |
|---|---|
| [Vertragsnummer] | [Vertragsbezeichnung] |
Vereinbarung zur Bauabrechnung
| AG: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn A111 16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe | Vertrags‐Nr. (AG) SAP‐Bestellnummern | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| AN: | Projekt‐Nr. (AN) | ||||||||
| 1. Datenübergabe vom AG an den AN (Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.) | Termine/ Bemerkungen | ||||||||
| Auftrags‐Leistungsverzeichnis GAEB 90 GAEB XML 3.2 | |||||||||
| Ausführungs‐/Entwurfsunterlagen | |||||||||
| Übergabe als… vollständiges CARD/1‐Projekt VESTRA‐Projekt | |||||||||
| Übergabe als vollständiges iTWO Civil‐Projekt | |||||||||
| Format | |||||||||
| DA | dxf | dwg | OKSTRA | BIM | (sonstige) | ||||
| Pläne/Verzeichnisse | |||||||||
| Lagepläne | |||||||||
| Höhenpläne | |||||||||
| Regelquerschnitte | |||||||||
| Querprofile | |||||||||
| Längsprofile | |||||||||
| Achsen | |||||||||
| Gradienten | |||||||||
| Aufweitungen | |||||||||
| Planumsbuch, Deckenbuch | |||||||||
| Lagefestpunktverzeichnisse | |||||||||
| Höhenfestpunktverzeichnisse | |||||||||
| Absteckverzeichniss |
Seite 8 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 9]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
| Geländeaufnahmen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Urgelände | |||||||||||
| Querprofile | |||||||||||
| Bauwerke | |||||||||||
| Sonstige | |||||||||||
| 2. Vermessung | |||||||||||
| Übergabe‐Termine 1. Achsabsteckung: 2. Sicherung Festpunktfeld: 3. Baufeldgrenzen: 4. Rückgabe Festpunktfeld: eine Woche vor Rückbau Verkehrssicherung | |||||||||||
| Koordinaten‐/Höhensystem aus der Planung | |||||||||||
| Bestandsvermessung: ETRS 89 und DHHN 2016 (auch wenn Planung in anderen Systemen erfolgt ist) | |||||||||||
| Aufmaß Endzustand: vor nach Oberboden‐Auftrag | |||||||||||
| Sonstiges | |||||||||||
| 3. Abrechnung mit IT‐Anlagen | |||||||||||
| REB‐VB GAEB‐VB | Erstberechnungs‐programm | Aufsteller | Format der Datenüber gabe | ||||||||
| 23.003 (1979) | DA11 |
| 4. Vorgesehene Abrechnung wesentlicher Positionen (Standard ist die Soll‐Abrechnung nach DIN 18299, Abschnitt 5.) | Termine/ Bemer‐ kungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilleistung | Leistungserfassung | Mengenberechnung nach REB‐VB/GAEB‐VB | |||||
| Bereich, Abschnitt oder Position (OZ) | nach Soll | nach Ist | Querprofile | Prismen, DGM | Allgemeine Mengen‐ berechnung | Sonstige/ frei vereinbarte | |
| Aus‐ führungs‐ unterlagen | Aufmaß‐ methode | ||||||
| (beschreiben) | VB | VB | VB |
Seite 9 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 10]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
| 5. Berechungsabschnitte | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufteilung in Berechungsabschnitte Stationsintervall Hauptstrecke 20 m (max. 25m) siehe Anlage Nebenstrecke 10 m Weitere Intervalle (ggf. siehe Anlage) (richtet sich grundsätzlich nach Deckenbuch) | ||||||||||||||||||||
| Festlegung der Abrechnungsgrenzen siehe Anlage | ||||||||||||||||||||
| 6. Kostenteilung siehe Anlage | ||||||||||||||||||||
| zusätzliche Leistung Aufteilung nach Kostenträgern gemäß Bauvertrag (besondere Vereinbarung erforderlich) | ||||||||||||||||||||
| 7. Aufmaßverfahren | ||||||||||||||||||||
| Aufmaßunterlagen | ||||||||||||||||||||
| Allgemeine Aufmaße (Längen, Flächen etc.) Abrechnungspläne Mengenermittlung in AVA‐Software Aufmaßblätter Ausdruck digitaler Aufmaße | ||||||||||||||||||||
| Aufmaßhorizonte | Messverfahren | |||||||||||||||||||
| Nivellement | Tachymeter | GPS | (sonstige) | |||||||||||||||||
| Urgelände | ||||||||||||||||||||
| nach Oberbodenabtrag | ||||||||||||||||||||
| Boden‐/Felshorizonte | ||||||||||||||||||||
| Abtrag außerhalb Sollprofil | ||||||||||||||||||||
| Planum | ||||||||||||||||||||
| Oberbauschichten | ||||||||||||||||||||
| Sonstiges (siehe auch Anlage …) | ||||||||||||||||||||
| Anzahl der Punkte im Querprofil | ||||||||||||||||||||
| Einrücken der äußeren Punkte am Rand |
Seite 10 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 11]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
| 8. Nachweise der Dicken, Massen, Höhen etc. | Termine/ Bemer‐ kungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konstruktions‐ schicht/OZ | Schnurmessung | Nivellement | Tachymeter | Wiegescheine | Laserscan | … | Eichnachw eis der eingesetzt en Messgerät e sind an den AG zu übergeben . |
| Planum | |||||||
| Höhenanschluss Bauwerk Nr.: Sonstige Höhen: | |||||||
| 9. Übergabe vom AN an den AG | |||||||
| Mengenberechnungen Allg. Mengenberechnung .. Profil‐/Prismenmethode Anzahl der Exemplare (Papierform): 1 ‐ fach 1 ‐ fach Rückgabeexemplar für AN (zusätzlich): Ja Nein Ja Nein Datenübergabe nach Fertigstellung Teilleistung: Ja Nein Ja Nein Datenübergabe zu Abschlagsrechnungen: Ja Nein Ja Nein Die Datenübergabe erfolgt 6 Werktage vor jeder Abschlagsrechnung. Datenübergabe nur zur Schlussrechnung: Ja Nein Ja Nein | |||||||
| Abrechnungspläne zu jeder Abschlagsrechnung Anzahl und Form: Übergabe 2‐fach in Papier und digital | |||||||
| Bestandspläne dxf dwg pdf OKSTRA CARD/1‐Projekt Koordinatensystem: ETRS 89; Höhensystem: DHHN 2016 (auch wenn Planung in anderen Systemen erfolgt ist) | |||||||
| Geräterohdaten: Zu allen Vermessungsleistungen sind die elektronischen Gerätedatensätze im Original zu übergeben | |||||||
| Übergabetermin Freistellungsbescheinigungen | |||||||
| Nachweise Großraum‐ und Schwertransporte (GST): Durchfahrtshöhen Brücken (siehe Formblatt Anlage X): Übergabe 14 Tage vor Verkehrsfreigabe Durchfahrtsbreiten (siehe Formblatt Anlage Y): Übergabe 14 Tage vor Verkehrsfreigabe |
Seite 11 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 12]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
| Sonstiges | |||
|---|---|---|---|
| Zu Abschlagsrechnungen sind Plausibilitäts‐ und Mengennachweise zu liefern (keine HVA‐Aufmaße, o.ä.) | |||
| 10. Zuständigkeiten | Auftraggeber | Auftragnehmer | |
| Vermessung | Name Telefon Telefax E‐Mail | Name Telefon Telefax E‐Mail | |
| Mengenermittlung/Aufmaße | Name Telefon Telefax E‐Mail | Name Telefon Telefax E‐Mail | |
| Abrechnung/Prüfung | Name Telefon Telefax E‐Mail | Name Telefon Telefax E‐Mail |
| 11. Festlegung zur Adressierung (REB‐VB 23.003) | ||||
|---|---|---|---|---|
| 11.1 Grundlage für die Blattadressen der Mengenermittlung sind die Aufmaßblattnummern (Papier). | ||||
| 11.2 Die Blattadressen werden wie folgt vergeben: | ||||
| - Die OZ werden fortlaufend beginnend mit Blatt‐Nr. 1 durchnummeriert; | ||||
| - Die Schrittweite wird auf 1 festgelegt | ||||
| 11.3 Reserviert für den AN | ||||
| Bezeichnung | Blätter | Zeilen | Bemerkung | |
| 11.3.1 | ||||
| 11.3.2 | ||||
| 11.3.3 | ||||
| 11.3.4 | ||||
| 11.3.5 | ||||
| 11.3.6 | ||||
| 11.3.7 | ||||
| 11.3.8 | Vorläufige Mengen | 8000‐ 8999 | A0 bis Z9 | Schrittweite 1 |
Seite 12 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 13]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
| 11.4 Reserviert für den AG | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Blätter | Zeilen | Bemerkung | |
| 11.4.1 | Korrekturen | Ab 9000 | alle | Schrittweite 1 |
| 11.4.2 | ||||
| 11.4.3 | ||||
| 11.4.4 | ||||
| 11.5 Behandlung von vorläufigen Mengen (Schätzwerte) | ||||
| Plausibilitätsnachweis je AR über Pläne/Planauschnitte – KEINE Aufmaßblätter/“Feldaufmaße“ o.ä. | ||||
| Die Verwendung des Kennzeichens „Schätzmenge“ ist nicht zulässig | ||||
| 11.6 Korrekturen | ||||
| 11.7 Sonstiges | ||||
| Lohngleitklausel Ja Nein ‐ Stoffpreisgleitklausel Ja Nein | ||||
| Abrechnung Gleitklausel im Titel 70. |
| 12. Toleranzregelungen | |
|---|---|
| 12.1 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu Prüfbe‐ rechnungen; | |
| 12.2 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen zu Ver‐ gleichsberechnungen. Folgende Toleranzregelungen werden vereinbart: | |
| Position/OZ/Bereich | Toleranzregel |
Seite 13 von 14 Rev. 2 09/2024
[Seite 14]
Die Autobahn GmbH des Bundes
Abrechnungsgrundsätze
| 13. Weitere Vereinbarungen | ||
|---|---|---|
| Nachtragsnummerieung in Struktur des Haupts‐LV’s beginnend mit Gruppenstufe 90; Unterabschnitt 01 (90.01.) – Nachtrag Nr. 1 usw., Schrittweite: (wie HLV); Übergabe als DA86 und im Format *.pdf | ||
| STLK vor Freitext auch STLK vom AN | ||
| Abrechnung der Pauschalen und Vorhaltungen über separate Liste | ||
| Wenn Kostenteilung vorhanden sind, sind getrennte Rechnungen zu erstellen. | ||
| Kennzeichen P (Positionssumme) & Z (Zwischensumme) sind nicht zulässig | ||
| 14. Unterschriften | ||
| Auftraggeber | Auftragnehmer | |
| Name | Name | |
| Unterschrift | Unterschrift | |
| Datum | Datum | |
| Anlagen | ||
| Muster der Pauschalen‐ und Vorhalte‐Liste | ||
| Verteiler: AN AG BÜ |
Seite 14 von 14 Rev. 2 09/2024