Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71 Die Autobahn GmbH des Bundes · Friedrichstraße 71 · 10117 Berlin 10117 Berlin An alle www.autobahn.de Geschäftspartner der Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf / OT Stolpe sowie des Bundes, vertreten durch die Autobahn GmbH, NL Nordost
22.07.2021
XRechnungs-Leitweg-ID gemäß Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) Weitere Informationen zur Rechnungsstellung
Sehr geehrte Geschäftspartner,
mit dem vorliegenden Schreiben erhalten Sie sowohl Informationen zur XRechnungs- Leitweg-ID als auch weitere Informationen für Ihre Rechnungsstellung gegenüber der Autobahn GmbH. Wir möchten Sie bitten, das Schreiben vollständig und aufmerksam zu lesen und entsprechend zu berücksichtigen.
XRechnungs-Leitweg-ID
Ab sofort besteht für Sie die technische Möglichkeit, Ihre Rechnungen als XRechnung bei der Autobahn GmbH einzureichen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Ver- ordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO). Geschäftsführung Stephan Krenz (Vorsitzender) Gunther Adler In Abhängigkeit von Ihrem konkreten Auftraggeber sind dabei zwei Fälle zu unter- Anne Rethmann scheiden: Aufsichtsratsvorsitz Dr. Michael Güntner Fall 1: Haben Sie einen oder mehrere Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland, vertre- Sitz ten durch Die Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen bzw. richten Sie Ihre Rech- Berlin AG Charlottenburg nung an die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des HRB 200131 B Bundes, so lautet die Leitweg-ID: 992-02766-22 Steuernummer 30/260/50246 Fall 2: Haben Sie einen oder mehrere Verträge mit der Die Autobahn GmbH des Bundes ab- Bankverbindung geschlossen bzw. richten Sie Ihre Rechnung an Die Autobahn GmbH des Bundes, so Uni Credit Bank IBAN lautet die Leitweg-ID: 992-00133-64 DE10 1002 0890 0028 7048 95 BIC HYVEDEMM488
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| Die Rechnungen müssen auf das OZG-RE-Portal, erreichbar unter https://xrechnung- | |
|---|---|
| bdr.de/portal#/Welcome, hochgeladen oder dort erzeugt werden. | |
| Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema XRechnung finden Sie unter | |
| https://www.e-rechnung-bund.de/faq-e-rechnung/faq-ozg-re/?cli_ac- | |
| tion=1619613906.565 . | |
| Weitere Informationen zur Rechnungsstellung | |
| Für die Einreichung von Rechnungen, die keine XRechnungen sind, benutzen Sie bitte | |
| die Ihnen bekannten E-Mail-Postfächer: | |
| • rechnungen-nl-no@autobahn.de, wenn die Autobahn GmbH der Auftraggeber ist. | |
| • bund.rechnungen-nl-no@autobahn.de, wenn der Bund, vertreten durch die Auto- | |
| bahn GmbH der Auftraggeber ist. |
Kriterien für den Rechnungsversand per E-Mail:
• Jede E-Mail darf nur eine Rechnung oder eine Gutschrift enthalten. • Die Rechnung muss im PDF-Format vorliegen. • PDF-Anlagen müssen unverschlüsselt sein und dürfen nicht mit einem Komprimie- rungsprogramm (WinZip, 7-Zip, WinRAR etc.) verpackt werden. • Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD-Standard enthalten. • Wird mehr als eine PDF-Anlage gesendet, muss das Rechnungsdokument eindeutig identifizierbar sein. Dafür muss der Dateiname der Rechnung mit „RG“ beginnen oder eins der folgenden Schlagworte enthalten: o RECH o INV o FAKTURA o GUTSCHRIFT
• Im Fall von Baurechnungen schicken Sie bitte zusätzlich die Freistellungsbescheini- gung gemäß §48 ff. EStG als Anlage mit.
Erforderliche Angaben auf der Rechnung:
• Zwingend die vollständige Bestellnummer zusätzlich zu allen anderen Angaben wie z. B. die Nummer des Rahmenvertrags • Bei Bau- und Ingenieurrechnungen geben Sie zusätzlich die entsprechende Ver- tragsnummer an • Die allgemeinen Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG
Senden Sie bitte ausschließlich Rechnungen inkl. etwaiger rechnungsbegründender Unterlagen an das jeweilige Rechnungspostfach. Weitere Unterlagen wie Zahlungs- aufforderungen, Saldenbestätigungen oder Nachfragen, die an die o. g. Rechnungs- postfächer geschickt werden, können nicht bearbeitet werden. Diese und jede wei- tere Korrespondenz senden Sie wie bisher an die Ihnen bekannte postalische An- schrift der Autobahn GmbH.
Zahlungserinnerungen senden Sie bitte an mahnungen-nl-no@autobahn.de.
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Wir bitten Sie, jede Rechnung nur einmal und möglichst auf dem digitalen Zustellweg (XRechnung oder E-Mail oder ZUGFeRD) bei uns einzureichen. Verzichten Sie soweit wie möglich auf Papierrechnungen und vermeiden Sie zwingend, uns Rechnungen mehrfach auf einem bzw. unterschiedlichen Zustellwegen zuzusenden.
Unabhängig vom jeweiligen Zustellweg ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechnung an die Autobahn GmbH bzw. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH korrekt adressieren. Bitte richten Sie für Ihre Leistungen seit dem 01.01.2021 gegenüber der Autobahn GmbH keine Rechnungen an die Straßenbauverwaltung der Länder.
Mit freundlichen Grüßen
Die Autobahn GmbH des Bundes
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