Anlage E.0 – Liste verlangte Nachweise
| Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0 bzw. D.0-TW. |
In der nachstehenden Liste sind alle Nachweise aufgeführt, die der Bieter / Bewerber bzw. der Bevollmächtigte der Bewerber-/ Bietergemeinschaft in diesem Vergabeverfahren mindestens einreichen muss.
In diesem Vergabeverfahren sind folgende Nachweise / Unterlagen einzureichen:
| * Angebotsschreiben (Vordruck D.0) |
| * Erklärung Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft (Vordruck D.1) [nur bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften] |
| * Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Subunternehmen) / Freien Mitarbeitern (Vordruck D.2) [nur bei Einschaltung von Unterauftragnehmern (Subunternehmen) / Freien Mitarbeitern] |
| * Erklärung zur Eignungsleihe (Vordruck D.6) [nur bei Rückgriff auf externe Ressourcen zum Nachweis der Eignung] |
| * Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7) |
| * Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8) |
| * Fragebogen zur Eignungsprüfung im Format AIDF |
| * Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Gesetze (Vordruck C.1) |
| * Leistungsverzeichnis (LV) im Format AIDF |
| * Nachweis und technische Datenblätter des Herstellers für jedes angebotene Produkt (LV-Gruppen 1 – 3) mit folgenden Angaben: * TÜV/ GS-Prüfung und Kennzeichnung oder ein gleichwertiges Sicherheitszertifikat * Alle Teile Brandschutzklasse mind. B1 – schwer entflammbar * Die DIN EN 16139 ist eingehalten * Kanten müssen Grat frei verarbeitet sein nach DIN EN 1022/DIN ISO 13715/DIN EN 16139) * Lochabstände ist eingehalten nach DIN 24041 * Materialstärke des Lochbleches (Sitzfläche und Lehne/Rücken) mind. 2mm; Qualität nach DIN EN 10131 * Haltbarkeitsgarantie über 5 Jahre auf die gelieferten Produkte |
| * Eigenerklärung Russland |
Weitere Unterlagen können, wenn dies aus Bieter-/ Bewerbersicht erforderlich oder zielführend erscheint, zusätzlich auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochgeladen werden.
Verwenden Sie bitte für alle Dateien jeweils einen „sprechenden“ Dateinamen, aus dem sich der Inhalt der jeweiligen Datei unproblematisch ergibt.