Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware[1]
Inhaltsangabe
1 Vertragsgegenstand und Vergütung 2
3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 2
4 Zugesicherte Eigenschaften 4
7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 4
8 Kopier- oder Nutzungssperren 4
10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken 5
11 Verantwortlicher Ansprechpartner 5
12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 5
13 Telefonische Unterstützung 5
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
Zwischen der Conciliamus GmbH, Große Hamburger Straße 3, 10115 Berlin als Auftraggeber
Vertragsnummer: 1.1232
und [Nach Zuschlag auszufüllen] als Auftragnehmer
Vertragsnummer: [Nach Zuschlag auszufüllen]
wird folgender Vertrag geschlossen:
Vertragsgegenstand und Vergütung
1.1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3
1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
Vertragsbestandteile
2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
- dieser Vertrag (Seite 1 bis ) mit Anlage(n):
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Letzte Version des beantworteten Bieterfragenkatalogs | - | - |
| 2 | Die letzte veröffentlichte Version der Leistungsbeschreibung sowie die anderen Vergabeunterlagen | - | - |
| 3 | Das vom Auftragnehmer mit dem Angebot abgegebene Preisblatt | - | - |
| 4 | Die Angebotsunterlagen des Auftragnehmers | - | - |
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1
- Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert.
2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche Vergütung:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. für die in der Leistungsbeschreibung unterschiedlichen Einrichtungstypen | Anzahl | Lieferzeitraum/-termin | MVD¹ in Monaten | Überlassungsdauer Beginn | Überlassungsdauer Ende | KNV² | EXP³ | Monatlicher Einzelpreis (netto) | Summe der monatlichen Vergütung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Microsoft 365 Apps for Enterprise | Gemäß Anlage 2 - Leistungsbeschreibung | Gemäß Anlage 2 – Leistungsbeschreibung und Anlage 3 – Preisblatt |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer. |
| 2 | KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt. |
| 3 | EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B. |
3.2 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt
[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)
[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)
[ ] jährlich (zahlbar bis zum _____)
[ ] einmalig zum _____
[x] Gemäß Anlage 2
3.3 Vergütungsvorbehalt
Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart
[ ] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B
[ ] anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes
Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus Anlage 2
Es gelten die Dokumente in
[ ] obiger Reihenfolge
[ ] folgender Reihenfolge
[x] Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage 2
Zugesicherte Eigenschaften
[ ] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Dokumentation
5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)
_____
5.2 Vervielfältigungsrecht
[ ] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ kann _____fach vervielfältigt werden.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Lieferanschrift
_____
Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) _____
Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B
7.1 Mehrfachnutzung
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ darf bis zu _____fach gleichzeitig genutzt werden.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.2 Systemumgebung
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: _____.
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen
[ ] Gemäß Anlage Nr. _____.
Kopier- oder Nutzungssperren
gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B
[ ] Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.
Kündigung
(abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)
[ ] Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.
Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
Verantwortlicher Ansprechpartner
des Auftraggebers: [Nach Zuschlag auszufüllen]
des Auftragnehmers: [Nach Zuschlag auszufüllen]
Störungsmeldung und Nacherfüllung
12.1 Adresse für Störungsmeldung
gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B
Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | [Nach Zuschlag auszufüllen] |
| Organisationseinheit/Abteilung: | [Nach Zuschlag auszufüllen] |
| [ ] Postanschrift: | [Nach Zuschlag auszufüllen] |
| [ ] Telefon: | [Nach Zuschlag auszufüllen] |
| [ ] Fax: | [Nach Zuschlag auszufüllen] |
| [ ] E-Mail: | [Nach Zuschlag auszufüllen] |
| [ ] Web-Adresse: | [Nach Zuschlag auszufüllen] |
12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten
Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____
[ ] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. _____.
Telefonische Unterstützung
[ ] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Versicherung
[ ] Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
Sonstige Vereinbarungen
_____
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