16 Hinweise_Einreichung_Teilnahmeantraege_Angebote.docx

Beschaffung von Laptops und Desktop-Computern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ wird empfohlen. Diese bietet den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert zu werden. Antworten sind Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

Elektronische Einreichung

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ www.dtvp.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf der Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - mittels eines sog. Bietertools grundsätzlich in Form der Einreichung in Textform nach §126b BGB erfolgen.

In diesem Fall erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.

Weitere Informationen zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind, soweit nichts anderes bestimmt, nicht zwingend auszufüllen.

Unterschrifterfordernis bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Drittunternehmererklärungen

Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften/Angeboten von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag/das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber- bzw. Bieter-gemeinschaft in Textform nach § 126b BGB und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen wird hingewiesen. Die von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung („Bietergemeinschaftserklärung“) ist dem Teilnahmeantrag/Angebot als Datei eingescannt oder abfotografiert beizufügen.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.

Allgemeiner Hinweis zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen

Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über die Vergabeplattform erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über die Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf der o.g. Vergabeplattform.

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