10 Information DSGVO.docx

Beschaffung von Laptops und Desktop-Computern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten

nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

(Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Berufsförderungswerk Dortmund im NW Berufsförderungswerk e.V. Dr. Christian Vogel Hacheneyer Straße 180 44265 Dortmund
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:Biehn & Professionals GmbH IT- Sicherheit und Risikomanagement Wiesenstraße 32 33397 Rietberg-Mastholte
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Landeshaushaltsordnung NRW nebst zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) i.V.m. der Unterschwellenvergabeordnung sowie Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beträgt nach den VV zu § 79 LHO NRW (Aufbewahrungsbestimmungen) grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des letzten Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt.
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zustimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener DatenDiese Rechte ergeben sich Artikel 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/ Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s.a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung Dritter im Rahmen des Vergabeverfahrens in den Fällen des § 26 (Unterauftragsvergabe), §§ 31 ff. UVgO (Eignung) und § 43 Abs.2 Nr.2 UVgO (Zuschlagskriterium) ausdrücklich geregelt ist.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung