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Beschaffung von etwa 20 verschiedenen Werbemitteln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 20:42 (Europe/Berlin)

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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 28.08.2026 Abteilung 22 – Finanzen und Vermögen Az: 222-10-100-V39001-26

Vertragsbedingungen

1 Auftragsgegenstand

Werbemittel, Rahmenvereinbarung

2 Laufzeit

Die Vereinbarung beginnt ab 01.01.2027 und endet zum 31.12.2030.

2.1 Leistungsort 76135 Karlsruhe, Gartenstraße 105

2.2 Lieferung Die Lieferung erfolgt frei Leistungsort einschließlich Abladen und aller Nebenleistungen auf Ge- fahr des AN. Teillieferungen sind nur ausnahmsweise nach vorheriger Absprache mit der VS zu- lässig. Anfallendes Verpackungsmaterial ist vom AN kostenlos zurück zu nehmen.

2.3 Abnahme Die ordnungsgemäße Lieferung bestätigt der LN. Hierfür wird eine Frist von drei Arbeitstagen nach Wareneingang vorbehalten, die nicht auf die Zahlungsfrist angerechnet wird.

2.4 Rechnungsstellung Rechnungssteller ist der AN auch für die von Nachunternehmen erbrachten Leistungen. Die Rechnung wird nach vollständig erbrachter Leistung je Bestellung an die VS gerichtet.

Rechnungen sind ausschließlich entweder in Papierform per Brief oder elektronisch auf dem Rechnungsportal der Deutschen Rentenversicherung (www.eRechnung-DRV.de) einzureichen. Die Leitweg-ID lautet: 08000000-24BW223100000002-83. Siehe hierzu auch die dem Vergabe- verfahren beigefügte Information. Abweichende elektronische Übermittlungen, z. B. die Zustel- lung als pdf-Datei per E-Mail oder das Einstellen auf einer bietereigenen Plattform zum Down- load durch die VS, sind nicht zugelassen.

Abtretungen von Forderungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Zu- stimmung der VS zulässig.

3 Unteraufträge

Ist die Ausführung des Auftrags oder Teile davon durch Nachunternehmen vereinbart oder wäh- rend der Laufzeit der Vereinbarung beabsichtigt, teilt der AN unaufgefordert vor Beginn der Auf- tragsausführung deren Namen, Kontaktdaten, gesetzlichen Vertreter und Ansprechpersonen der VS mit. Nachunternehmen, bei denen Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen oder wäh- rend der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eintreten, sind zu ersetzen.

Bei einem vorgesehenen Wechsel wird ebenfalls die vom Nachunternehmen ausgefüllte Eigener- klärung1 vorgelegt. Die VS darf Nachunternehmen ablehnen, deren Eignung nicht hinreichend belegt ist oder bei denen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.

Es dürfen nur Nachunternehmen eingesetzt werden, die der AN der VS vorher benannt und de- ren Eignung er durch Eigenerklärung des Nachunternehmens gemäß Bewerbungsbedingungen Ziffer 4 nachgewiesen hat. Vertrags- und alleiniger Ansprechpartner für alle Leistungen und dar- aus folgende Ansprüche ist ausschließlich der AN.

1 Siehe Muster, das dem ursprünglichen Vergabeverfahren beilag

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4 Produktkatalog

Wird während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ein Katalogmanagementsystem bei der VS eingeführt, stellt der AN die notwendigen Katalogdaten bereit, insbesondere Bilddateien der Pro- dukte, und pflegt die Einzelheiten zu dem Dateiformat sowie zu den enthaltenen Daten. Ob diese per cvs-Datei überstellt oder auf das System des AN verlinkt werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt zwischen VS und AN abgestimmt.

5 Vergütung

5.1 Allgemein Die Vergütung ergibt sich aus den vereinbarten Einzelpreisen einschließlich Nachlässen, Staffel- preisen und sonstiger Preiskonditionen. Leistungen von Nachunternehmen werden zu den glei- chen Preisen und Bedingungen berechnet.

Sonstige Artikel, für die keine Einzelpreise vereinbart sind, werden bei Bedarf durch die VS ange- fragt und auf gleicher Grundlage angeboten. Zusätzliche Leistungen, die erst bei Leistungserbrin- gung erkennbar werden, zeigt der AN der VS mit einem Nachtragsangebot an. Sich daraus erge- bende Änderungen der Vergütung sind gegenseitig ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren.

5.2 Preisbindung Die Preise sind bis mindestens 31.12.2027 bindend. Danach vorgesehene Preiserhöhungen sind nur bei nachweislich gestiegenen Kosten zulässig und mindestens acht Wochen vor dem Stich- tag der VS schriftlich bekannt zu geben. Dabei wird neben dem konkreten Zeitpunkt auch die Höhe der Preisänderung in absoluten Beträgen oder als prozentualer Aufschlag angegeben und begründet. Sofern die leistungsspezifische Preiskalkulation nicht offengelegt wird, kann auf allge- mein zugängliche branchenbezogene Preisänderungen, Änderungen der Tariflöhne oder ver- gleichbar unabhängiger Institute hingewiesen werden, z. B. Statistisches Bundesamt, IHK. Die Quelle wird im Antrag genannt.

Sollten sich die Bezugspreise aufgrund gestiegener Herstellerpreise, nicht vorhersehbar gestie- gener Personalkosten oder andere wesentliche Preisbestandteile wie z. B. Fahrkosten zum Zeit- punkt der Bestellerteilung gegenüber der Urkalkulation nachweislich um mehr als 5% erhöhen, können die Preise auf Antrag des AN auch bereits vor Ablauf der o. g. Preisbindung entspre- chend angepasst werden. Die Urkalkulation sowie Nachweise der Vorlieferanten über die Preis- erhöhungen sind mit vorzulegen.

Preisänderungen werden erst mit Zustimmung der VS wirksam. Bis zu einer Einigung gelten die vereinbarten Preise fort. Ohne Einigung ist die Vereinbarung mit nachfolgend genannter Frist auch ohne ausdrückliche Kündigung beendet.

6 Kündigung

Die Vereinbarung kann vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der vorgenannten Preisbindung. Eine fristgemäße Kündigung ist auch zum Ablauf der Laufzeit erforderlich, andernfalls besteht sie unbefristet fort. Bis zum festge- setzten Beendigungszeitpunkt werden alle gegenseitigen Pflichten uneingeschränkt erfüllt.

7 Schriftform

Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen oder vertraglicher Bedingungen bedürfen der Schriftform, insbesondere bei Änderungen der Preise oder Kündigungen.

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8 Allgemeine Vertragsbedingungen

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun- gen VOL/B, ergänzt um die mit dieser Ausschreibung vereinbarten Bedingungen. Anderslau- tende Geschäftsbedingungen sind nur zulässig soweit sie den hier genannten Bedingungen nicht widersprechen. Mit der Unterschrift unter einem Lieferschein o. ä. werden abweichende Bedin- gungen nicht anerkannt. Erfüllungsort ist der Leistungsort. Es gilt deutsches Recht, Gerichts- stand ist Karlsruhe.

9 Datenschutz

Der Bieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Ausschreibung bekanntwerdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln, nur für den aus den Umständen des Vergabeverfahrens bestimmten Zweck zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Erhält der Bieter den Zuschlag, gelten die vorgenannten Verpflichtun- gen auch für ihn als AN.

Der Bieter / AN stellt sicher, dass seine mit dem Vergabeverfahren / dem Vertrag betrauten Mit- arbeiter/innen über die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltungen des Datenschutzes infor- miert sind und die Geheimhaltung der Daten auch über das Vertragsende bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus gewahrt bleibt.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gelten uneingeschränkt in der jeweils gülti- gen Fassung.

Dem AN ist es gestattet, die Adresse des AG mit den Kontaktdaten der VS als Referenz zu ver- wenden, wenn er die VS hierüber vorab unaufgefordert unter Angabe des Adressaten entspre- chend Art. 13 DSGVO informiert. Die Zustimmung kann jederzeit begründet zurückgezogen wer- den.

10 Sonstiges

Bestellungen oder vertragliche Änderungen werden ausschließlich durch die VS schriftlich erteilt und mit der VS schriftlich vereinbart

Sollten einzelne Teile der Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

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