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Beschaffung von etwa 20 verschiedenen Werbemitteln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 20:42 (Europe/Berlin)

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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 28.08.2026 Abteilung 22 – Finanzen und Vermögen Az: 222-10-100-V39001-26

Bewerbungsbedingungen

1 Auftragsgegenstand

Werbemittel, Rahmenvereinbarung

2 Form

Die gesamte Kommunikation erfolgt grundsätzlich und vorrangig elektronisch über die Vergabe- plattform

https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/

der Deutschen Rentenversicherung. Beachten Sie bitte die beigefügten „Hinweise eVergabe“. Weitere Anleitungen zur Nutzung der Vergabeplattform finden Sie auf der vorgenannten Internet- seite im Servicebereich (am Ende der Seite).

Fragen der Teilnehmer / Bieter sind ebenfalls über das vorgenannte Portal einzureichen und wer- den auf diesem Wege beantwortet. Auch das Angebot ist hier einzustellen. Es werden Angebote ohne, mit fortgeschrittener oder mit qualifizierter elektronischer Signatur akzeptiert. Derartige An- gebote werden nicht unterschrieben und sind daher grundsätzlich nicht als pdf-Datei zusätzlich hochzuladen. Das als pdf beiliegende Leistungsverzeichnis ist daher nicht auszufüllen und hoch- zuladen. Auf dem Postweg oder anderweitig außerhalb der Plattform eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.

Bis zum Abgabetermin der Angebote hat sich der Bieter über Ergänzungen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, keine Kenntnis von Ände- rungen erlangt zu haben und trägt das Risiko, dass sein Angebot ausgeschlossen werden muss, wenn es nicht der letzten Fassung der Vergabeunterlagen entspricht. Ergehen Änderungen, nachdem er sein Angebot bereits eingestellt hat, kann er es zurückziehen und bis zum Abgabe- termin ein überarbeitetes einreichen.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache maschinenschriftlich abzufassen.

3 Haupt-/Nebenangebote

Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen. Alle Abweichungen von der Leistungsbeschreibung gel- ten als Nebenangebote und sind nicht zugelassen.

Werden in den Vergabeunterlagen Markennamen verwendet oder geschützte Verfahrenstechni- ken beschrieben, dienen sie lediglich der Beschreibung der Mindestkriterien. Gleichwertige Leis- tungen sind zulässig und gelten nicht als Nebenangebote. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bie- ter mit dem Angebot in geeigneter Weise nachzuweisen. Gleiches gilt bei vorgegebenen Nor- men, Gütezeichen o. ä.

4 Unteraufträge

Die Vergabeunterlagen dürfen nicht weitergegeben werden.

Die Leistungserbringung durch Nachunternehmer ist zugelassen. Mit dem Angebot sind in der Eigenerklärung die durch diese/n ausgeführten Leistungen, deren Wert und, wenn bei Angebots- abgabe bereits bekannt, dessen / deren Namen anzugeben (Erkl1). Nachunternehmen sind alle rechtlich eigenständigen Unternehmen, die der AN zur Erfüllung seiner Pflichten hinzuzieht ein- schließlich Inkassobanken oder vergleichbare Unternehmen, wenn die Forderung abgetreten ist oder aus sonstigen Gründen die Rechnung durch einen Dritten gestellt wird.

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Ist das ausführende bzw. sind die ausführenden Nachunternehmen bei Erstellung des Angebots noch nicht bekannt, werden die von ihnen ausgestellten und unterschriebenen Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der VS nachgereicht. Die Angaben der durch diese/n ausgeführten Leistungen und deren Wert bereits mit dem Angebot bleiben unberührt.

Verfügt der Auftragnehmer (AN) nicht selbst über die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Kapazitäten (Eignungsleihe), sind die von den/m beteiligten/m Unternehmen ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärungen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Eben- falls mit einzureichen ist eine von diesen/m unterschriebene Verpflichtungserklärung, aus der die vollständige Adresse, der Name der verantwortlichen Kontaktperson sowie Art und Umfang der bereitgestellten Kapazitäten zu entnehmen sind.

Hersteller der Produkte, Speditionsunternehmen, die lediglich den Transport zum Leistungsort durchführen, oder freiberufliche Mitarbeiter, die für den AN tätig werden, sind keine Nachunter- nehmen im vorgenannten Sinne.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist diese gesamtschuldnerisch haftend. Es wird ein bevoll- mächtigter Vertreter (beteiligtes Unternehmen und Ansprechperson) benannt, über den die ge- samte Kommunikation, Auftragsabwicklung und Abrechnung erfolgt.

5 Angebotsfristen

Abgabe der Angebote: 01.10.2026, 10:00 Uhr (Eingang bei der VS) Zuschlags- und Bindefrist: 18.12.2026

6 Nachweise und Angaben

Die Formulare „Angebot“ und „Leistungsverzeichnis“ des AI-Bietercockpits sind ausgefüllt zu- sammen mit folgenden hochgeladenen Unterlagen abzugeben:

 Eigenerklärung (Erkl1):  Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  Zum Bieter und beteiligten Unternehmen  Zur Eignung nach § 122 GWB bzw. den vergleichbaren Vorschriften des Staates, in dem der Bieter seinen Sitz hat, zur  Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung  Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit  Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit  Gleichlautende, unterschriebene Erklärungen aller beteiligten Unternehmen bei einer Bieter- gemeinschaft bzw. der Nachunternehmen, soweit vorgesehen und bei Angebotsabgabe be- reits bekannt  Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe

Weitere Unterlagen:  Preisblatt / Kalkulationsdatei (Excel)  Produktbeschreibungen  Gesamtkatalog möglichst als pdf mit Preisen und Nachlässen  Umweltzertifikate o. v.

Es bleibt der VS vorbehalten, fehlende Nachweise, Erklärungen oder Angaben mit Fristsetzung nachzufordern. Unvollständige Angebote können ohne weitere Rückfrage ausgeschlossen wer- den. Liegt ein abgefragter Sachverhalt nicht vor, für den es keine gesetzliche oder durch Verord- nung bestehende Verpflichtung gibt, z. B. Zertifizierung, wird das entsprechend vermerkt.

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Ein Anspruch des Bieters, fehlende Nachweise nachträglich vorlegen zu dürfen, besteht nicht. Auf die Nachweise zur Eignung kann verzichtet werden, wenn der Bieter bereits bei vorausge- gangenen Ausschreibungen der VS innerhalb der letzten zwölf Monate gleichartige Belege vor- gelegt hat. Das betreffende Vergabeverfahren ist zu benennen. Bei präqualifizierten Unterneh- men kann alternativ auch die Bescheinigung der Eintragung in der AVPQ-Datenbank vorgelegt werden.

7 Mindestanforderungen an die Eignung

Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung werden an die Eignung des die Leistung er- bringenden Unternehmens folgende Mindestanforderungen gestellt:  Der Bieter fällt nicht unter Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas- sung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (RUS-Sanktionen).  Ein Jahresumsatz von mindestens dem zweifachen des durchschnittlichen jährlichen Auf- tragswerts ohne Umsatzsteuer des Teils des Auftrags / der Lose, für die ein Angebot abgege- ben wird.  Ausreichende Liquidität, um für einen Jahresbedarf in Vorleistung zu gehen  Maßnahmen zur Qualitätskontrolle der Produkte und der Produktionsbedingungen: Liefer- kettenmanagement und Überwachungssystem insbesondere über die Einhaltung der techni- schen Normen (CE u. ä.), der ILO-Normen für Arbeits- und Sozialstandards sowie der Einhal- tung von Umweltauflagen an den Produktionsstandorten.  Mindestens zwei Referenzen der letzten drei Jahre über Leistungen gleichwertiger Art mit Angabe der vollständigen Adresse, Kontaktperson (inkl. Telefonnummer), Art und Umfang, Zeitpunkt / Zeitraum (ggf. auch Rechtsvorgänger). Bei Verweis auf eine Präqualifizierung müssen die dort hinterlegten Referenzen ebenfalls gleichwertig zur ausgeschriebenen Leis- tung sein.

8 Entgelt

Die Kosten für die Erstellung des Angebots werden nicht erstattet.

9 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird unter Abwägung aller Faktoren auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Be- rücksichtigt werden die in der Tabelle genannten Kriterien in der angegebenen Gewichtung.

Angebote, die weniger als 95 % der angefragten Produkte enthalten, werden nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis einer Teststellung geht in die Wertung ein.

Gewertet wird nach folgender Berechnungsmethode: Der Endbetrag wird zum niedrigsten ins Verhältnis gesetzt.

Die qualitativen Kriterien werden analog dem Kölner Rangfolgeverfahren ermittelt. Erfüllen alle Angebote das jeweilige Kriterium gleich gut, erhält jedes die maximal erreichbaren Wertungs- punkte. Bei unterschiedlichen Ergebnissen wird die Anzahl der Angebote, die besser abschnei- den, von der vorgenannten Gesamtanzahl abgezogen und das Ergebnis mit der Wertigkeit multi- pliziert.

Formel Qualitätskriterium: (cid:4666)𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑟 𝑧𝑢𝑟 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔 𝑧𝑢𝑔𝑒𝑙𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒 𝑔𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡 (cid:3398)𝐴𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒 𝑚𝑖𝑡 𝑏𝑒𝑠𝑠𝑒𝑟𝑒𝑛 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛(cid:4667) (cid:3400)𝑊𝑒𝑟𝑡𝑖𝑔𝑘𝑒𝑖𝑡

Die so ermittelten Einzelwerte werden addiert und die Summe zum besten Wert ins Verhältnis gesetzt.

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Alle Verhältniswerte werden mit 100 und dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Der Zu- schlag wird auf das Angebot mit der in Summe aller Kriterien höchsten erreichten Gesamtpunkt- zahl erteilt.

(cid:3017)(cid:3045)(cid:3032)(cid:3036)(cid:3046) (cid:3040)(cid:3036)(cid:3041)  (cid:3023)(cid:3032)(cid:3045)(cid:3035)ä(cid:3039)(cid:3047)(cid:3041)(cid:3036)(cid:3046)(cid:3050)(cid:3032)(cid:3045)(cid:3047)(cid:3032) (cid:3013)(cid:3032)(cid:3036)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3048)(cid:3041)(cid:3034)(cid:3046)(cid:3043)(cid:3048)(cid:3041)(cid:3038)(cid:3047)(cid:3032) Formel: (cid:3400)100(cid:3400)𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔(cid:3397) (cid:3400)100(cid:3400)𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔 (cid:3017)(cid:3045)(cid:3032)(cid:3036)(cid:3046)  (cid:3023)(cid:3032)(cid:3045)(cid:3035)ä(cid:3039)(cid:3047)(cid:3041)(cid:3036)(cid:3046)(cid:3050)(cid:3032)(cid:3045)(cid:3047)(cid:3032) (cid:3013)(cid:3032)(cid:3036)(cid:3046)(cid:3047)(cid:3048)(cid:3041)(cid:3034)(cid:3046)(cid:3043)(cid:3048)(cid:3041)(cid:3038)(cid:3047)(cid:3032) (cid:3040)(cid:3028)(cid:3051)

Fehlen zur Wertung erforderliche Angaben, erhält das Kriterium keine Punkte. Dieses wird bei den insgesamt erreichbaren Punkten entsprechend berücksichtigt.

Es wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet. Bei Gleichstand zweier Angebote er- hält das mit dem niedrigsten Preis den höchsten Leistungspunkten den Zuschlag. Sind sie auch darin gleich, entscheidet das Los.

Angebote, die weniger als die Hälfte der Leistungspunkte des besten Angebots erreichen, kom- men für den Zuschlag nicht in Betracht.

10 Muster

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer 5 sind Muster der in der Tabelle AngAnl entspre- chend gekennzeichneten Artikel mit einem Aufdruck aus einer früheren Referenzlieferung in der gemäß Leistungsbeschreibung geforderten Drucktechnik einzureichen. Bitte reichen Sie aus- schließlich den gekennzeichneten Artikel an die

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ein.

Alle Muster müssen mit dem Namen des Bieters und der Produkt-/ Positionsbezeichnung des Angebots versehen sein. Dabei entstehende Kosten für die Produkte, Transport oder Sonstiges werden nicht erstattet. Das Ergebnis geht in die Wertung ein.

11 Angebotsgestaltung

11.1 Voraussetzung Sind die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers unklar, weist er die VS unverzüg- lich, in jedem Fall vor Abgabe des Angebots schriftlich darauf hin. Nachträglich vorgebrachte Ein- schränkungen sind ausgeschlossen.

11.2 Darstellung Nur die den Vergabeunterlagen beigefügten, vollständig ausgefüllten Vordrucke werden als An- gebot berücksichtigt. Darin enthaltene Vorschlagswerte sind bei Bedarf zu überschreiben. Reicht der vorhandene Platz nicht aus, können ergänzende Hinweise, technische Erläuterungen o. ä. als Anlagen beigefügt werden. In den Vordrucken wird dabei in dem jeweiligen Feld eindeutig die Fundstelle benannt, auf die verwiesen wird (Bezeichnung der Anlage, Seite, Punkt oder Absatz). Beigefügte Datenblätter ersetzen die Erklärungen / Angaben in den Vordrucken nicht, auch wenn diese durch die VS ausdrücklich gefordert werden. Ein allgemeiner Verweis auf Anlagen oder Internetseiten ist nicht ausreichend und wird als nicht abgegebene Auskunft behandelt.

Änderungen im Leistungsumfang sind nicht zulässig. Alle eventuellen Abweichungen sind darzu- stellen. Alle zur Auftragsausführung getroffenen Angaben gelten als zugesicherte Eigenschaften und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

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11.3 Preisangaben In der beigefügten Excel-Datei AngAnl sind durch den Bieter die blau gerahmten Felder der Ta- belle Kalkulation auszufüllen. Das Blatt enthält folgende Angaben:

 Artikelbeschreibung  Artikelnummer  Lieferzeit  Produktionsort / Land  Stückpreis  Nachlass in Prozent

Zusätzlich wird aufgrund zahlreicher jedoch nicht konkretisierbarer Einzelbestellungen der voran- gegangenen Jahre ein kalkulatorischer Aufschlag (Pos. 24) mit aufgenommen.

Die Einzelpreise sind fix, in Euro und wie im Angebot-Anlage vorgegeben auszuweisen. Der Endbetrag (Pos. 26) ist in das elektronische Leistungsverzeichnis zu übertragen. Enthalten sind alle Leistungen und alle Nebenleistungen wie z. B. verpacken, liefern.

Nicht ausdrücklich mit Einzelpreisen bezifferte Leistungen, die bereits bei Angebotserstellung er- kennbar sind, können nicht zusätzlich abgerechnet werden.

Es können Staffelpreise ebenso wie Mindermengenzuschläge vereinbart werden, wenn diese im Angebot verbindlich und zweifelsfrei dargestellt sind. Nachträgliche Bonusregelungen sind nicht zugelassen.

Zusätzliche Artikel oder sonstige Leistungen, für die mit dem beigefügten Angebot keine Fest- preise vereinbart sind, werden bei Bedarf durch die VS angefragt und auf der gleichen Kalkulati- onsgrundlage angeboten.

Die vorgegebenen Mengen sind lediglich Richtwerte. Diese können erheblich über- oder auch unterschritten werden. Die VS verpflichtet sich nicht, Bestellungen zu erteilen oder einen be- stimmten Umsatz zu erreichen. Auf eventuelle Einschränkungen bei der Preisgestaltung weist der Bieter im Angebot ausdrücklich hin.

11.4 Lieferzeit Die Lieferzeit ist im Angebot verbindlich anzugeben.

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