Beschaffung von Elektrohaushaltsgeräten auf Abruf 2027
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 618564-2026
- Verfahrensnummer
- e8f4438c-0b2e-403f-b155-c8a13e5d1429
- CPV-Codes
- 39700000 · Haushaltsgeräte; 39710000 · Elektrische Haushaltsgeräte
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Kurzbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) beschaffen im Namen und auf Rechnung der Gemeinnützigen Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) Elektrohaushaltsgeräte. Die Geräte sollen im Rahmen eines Abrufauftrags für die kommunale Daseinsvorsorge im Raum Duisburg (Region DEA12) im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2027 geliefert werden; die technischen Anforderungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Abrufauftrag über die Beschaffung von Elektrohaushaltsgeräten für den Leistungszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027 für die Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2026-0537 GfB mbH: Beschaffung von Elektrohaushaltgeräten für den Zeitraum 01.01.2027- 31.12.2027
Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung von Elektrohaushaltsgeräten. Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Elektrohaushaltsgeräte ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Frist: 08.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. keine
Vergabeunterlagen
5 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 193 KB | |
| Anschreiben | 215 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,2 MB | |
| Vertragsbedingungen | 723 KB | |
| Sonstiges | 97 KB |
Anforderungen
Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. keine
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (12) · Thüringen (1) · Baden-Württemberg (1) · Brandenburg (1) · Sachsen (1)| LNLandkreis Nordsachsen | - | 1 | 20.08.2026 |
| WDWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und Rechnung für Stadt Duisburg - Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI) | - | 1 | 20.08.2026 |
| GEGELSENDIENSTE | - | 1 | 19.08.2026 |
| GEGELSENDIENSTE | Gelsenkirchen | 1 | 19.08.2026 |
| SMStadt Mönchengladbach | - | 1 | 13.08.2026 |
| GDGt-service Dienstleistungs GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg namens u. i. A. der Teilnehmer | Stuttgart | 1 | 07.08.2026 |
| SRStadtverwaltung Rudolstadt | Rudolstadt | 1 | 30.07.2026 |
| SLStadt Langenfeld Rhld. - ZVS | Langenfeld | 1 | 22.07.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Rahmenvereinbarung für energieeffiziente Kühl-, Gefrier-, Wasch- und Spülgeräteexpert TechnoMarkt SchongauLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.02.2025noch 3 Monate31.12.2026
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR in Namen und Rechnung für die GfB
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 08.09.2026 | Beschaffung von Elektrohaushaltsgeräten auf Abruf 2027 | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenErneuerung der Wärmeversorgung am Standort Gneisenaustraße in Duisburg
Offen · Frist 06.10.2026
Beschafft wird die Erneuerung der Wärmeversorgung am Standort Gneisenaustraße in Duisburg. Auftraggeber sind die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR im Namen und auf Rechnung der Stadt Duisburg, Sondervermögen Immobilien Duisburg. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
59 % ähnlichLieferung von Tellerbesen, Bürstenwalzen und Wildkrautbüscheln für Kehrmaschinen
Duisburg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschaffen verschiedene Tellerbesen, Bürstenwalzen und Wildkrautbüschel für Kehrmaschinen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 195.000 Euro; die Lieferung erfolgt im Raum Duisburg im Rahmen eines einjährigen Abrufauftrags voraussichtlich vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung verschiedener Elektroartikel
Hamburg · Offen · Frist 28.09.2026
F&W Fördern & Wohnen AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung verschiedene Elektroartikel für das eigene Handwerkerteam. Die Einzelheiten zu Material, Abmessungen und weiteren Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vereinbarung gilt voraussichtlich 365 Tage; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichElektrogeräte für Gemeinschaftsunterkünfte in der Oberpfalz
Offen · Frist 06.10.2026
Die Regierung der Oberpfalz sucht ab dem 1. Januar 2027 einen oder mehrere Vertragspartner für die Lieferung von Waschmaschinen, Wärmepumpentrocknern, Elektroherden, Tischkühlschränken sowie Kühl- und Gefrierkombinationen auf Abruf. Die Geräte sind für Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge bestimmt, die über die gesamte Oberpfalz verteilt sind. Als jährliche Größenordnung werden etwa 40 Waschmaschinen, 90 Wärmepumpentrockner, 150 Elektroherde, 25 Tischkühlschränke und 50 Kühl- und Gefrierkombinationen genannt; diese Mengen sind nicht garantiert und können schwanken. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
52 % ähnlichBeschaffung von 10 Geräteträgern mit Anbauteilen
Duisburg · Offen · Frist 29.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschaffen zehn Geräteträger mit passenden Anbauteilen. Der Leistungsort liegt in Duisburg; die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen sind im Leistungsverzeichnis enthalten. Angebote können bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichLieferung verschiedener Elektroartikel im Rahmenvertrag
Düsseldorf · Offen · Frist 18.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Sitz in Düsseldorf beschafft diverse Elektroartikel über einen Rahmenvertrag. Die Leistung ist der Region Düsseldorf zugeordnet. Angebote müssen bis zum 18. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
50 % ähnlichRahmenvertrag über die Lieferung von Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik
Haar · Offen · Frist 06.10.2026
Das kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost in Haar bei München sucht einen Rahmenvertrag für die Lieferung von Haushaltsgeräten („weiße Ware“) und Unterhaltungselektronik („braune Ware“). Der Auftrag wird für die Region Haar ausgeschrieben; als Frist ist der 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) angegeben, und der geschätzte Auftragswert beträgt laut Ausschreibung 1 Euro.
50 % ähnlichBeschaffung von Maschinen- und Geräteausstattung
Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Sundern beschafft Maschinen und Geräteausstattung. Der genaue Umfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DEA in Deutschland zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 09:30 Uhr.
50 % ähnlichLieferung von Haushaltsgroßgeräten im Rahmenvertrag
Berlin · Offen · Frist 27.10.2026
Die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH in Berlin beschafft weiße Ware, also Haushaltsgroßgeräte. Die Lieferung erfolgt im Rahmen eines Vertrags mit einer Laufzeit von 720 Tagen für den Raum Berlin. Ein geschätzter Auftragswert und konkrete Zuschlagskriterien sind nicht angegeben; die Angebotsfrist endet am 27. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
49 % ähnlichLieferung von Maschinen in zwei Losen
Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister und die Zentrale Vergabestelle, beschafft Maschinen in zwei Losen. Der Auftrag ist der Region DEA, dem Regierungsbezirk Düsseldorf, zugeordnet. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlichWartung, Reparatur sowie sicherheits- und messtechnische Kontrollen von Medizingeräten
Dortmund · Offen · Frist 19.10.2026
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund beschafft einen Rahmenvertrag für Reparaturen, Wartungen sowie sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen medizinischer Geräte. Der Auftrag betrifft die Feuerwehr Dortmund, den Rettungsdienst Dortmund und die Eigenbetriebe der Stadt Dortmund in Dortmund (Region DEA52). Der Vertrag soll 48 Monate laufen und am 14. März 2027 beginnen; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 18:00 Uhr.
46 % ähnlichÜberprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Zwickau
Zwickau · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadtverwaltung Zwickau, vertreten durch die BFZ Service GmbH, beauftragt die Überprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gemäß den genannten technischen Prüfregeln und Normen. Vorgesehen sind 26.289 Geräte im Jahr 2027 und 22.837 Geräte im Jahr 2028. Die Leistungen werden in Zwickau erbracht und sollen vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 laufen; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
45 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von weißer und brauner Ware
Offen · Frist 06.10.2026
Das kbo-Isar-Amper-Klinikum München-Ost beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags weiße und braune Ware, also Haushaltsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik. Die Ausschreibung ist der Region Bayern zugeordnet; konkrete Mengen oder ein Vertragszeitraum sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
44 % ähnlichBeschaffung von 12 Abfallsammelfahrzeugen mit Diesel- und Elektroantrieb
Krefeld · Offen · Frist 05.10.2026
Die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG beschafft insgesamt 12 Abfallsammelfahrzeuge für Krefeld. Vorgesehen sind 10 Niederflur-Dieselfahrgestelle, 2 batterieelektrische Niederflurfahrgestelle, verschiedene Abfallsammelaufbauten mit 19 beziehungsweise 22 Kubikmetern sowie 10 automatische Liftersysteme. Die Beschaffung soll im Zeitraum von 2027 bis 2030 erfolgen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
43 % ähnlichErrichtung eines modularen Ausstellungs- und Vorführungsraums in Containerbauweise
Offen · Frist 18.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, beschaffen die Errichtung eines modularen Gebäudes in Containerbauweise für den Ausstellungs- und Vorführungsraum „KlärBar“. Der Standort ist die Liebigstraße in Duisburg-Hochfeld, Nordrhein-Westfalen. Die Frist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichLieferung von 2-in-1-TH- und Waldbrandjacken für die Feuerwehr
Duisburg · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Duisburg beschafft im Rahmen einer Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 2-in-1-TH- und Waldbrandjacken. TH steht für technische Hilfeleistung. Vorgesehen sind jährlich etwa 360 Jacken, die an das Feuerwehrbedarfslager in der Gießereistraße 12 in Duisburg geliefert werden sollen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 8:00 Uhr.
43 % ähnlichBeschaffung von Dell-Notebooks
Offen · Frist 30.09.2026
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR beschafft Dell-Notebooks. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Region DEA und umfasst ein Los; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 10:00 Uhr.
43 % ähnlichBeschaffung von Kraftfahrzeugen, darunter Elektrofahrzeuge
Offen · Frist 05.10.2026
Die Handwerkskammer Düsseldorf beschafft Kraftfahrzeuge, darunter Elektrofahrzeuge. Mengen, genauer Leistungsumfang und geschätzter Auftragswert sind nicht angegeben. Die Ausschreibung ist der Region Düsseldorf beziehungsweise Nordrhein-Westfalen zugeordnet; die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 07:00 Uhr.
42 % ähnlichLieferung, Montage und Inbetriebnahme küchentechnischer Einrichtungen
Offen · Frist 06.10.2026
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beschafft neue küchentechnische Einrichtungen einschließlich Regalanlagen, Schränken, Handwaschbecken, Ablufthauben, einem multifunktionalen Gargerät, einem Induktionskochfeld und einem Kühltisch. Die Leistung ist in der Region Bonn (NUTS-Code DEA22) zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr deutscher Zeit.
42 % ähnlichLieferung von Haushaltswasserzählern für 2027
Offen
Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH, Stadtwerke Norden, beschaffen Haushaltswasserzähler. Der Auftrag umfasst die Lieferung von Hauswasserzählern für das Jahr 2027. Der regionale Bezug ist Nordwestdeutschland (NUTS-Region DE9); weitere Angaben zu Menge, Frist oder Laufzeit sind nicht enthalten.
41 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
5 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 08:21 (Europe/Berlin)
LV und auszufüllende Anlagen.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 1,2 MB · Stand 08.09.2026
Bewertungsmatrix.pdf
PDF · Sonstiges · 193 KB · Stand 08.09.2026
Bieteranschreiben.pdf
PDF · Anschreiben · 215 KB · Stand 08.09.2026
Verfahrens-, Angebots- und Vertragsbedingungen.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 723 KB · Stand 08.09.2026
Verhütung und Bekämpfung von Korruption.pdf
PDF · Sonstiges · 97 KB · Stand 08.09.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
16 vergleichbare Verfahren, davon 10 mit erfasstem Zuschlag · 9 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 10.558.388,25 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 107 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Stadtwerke Solingen GmbH · Solingen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CHG-MERIDIAN AG · Weingarten
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Stadtwerke Konstanz GmbH · Konstanz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Swiss Economics · Zürich
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LogoEnergie GmbH · Euskirchen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EVR Energieversorgung Rudolstadt GmbH · Rudolstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Future Street GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für energieeffiziente Kühl-, Gefrier-, Wasch- und Spülgeräte
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: expert TechnoMarkt Schongau
Vertragsschluss: 11.02.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR in Namen und Rechnung für die GfB
47059 · Duisburg
v.vanboesekoem@wb-duisburg.de+49 20328332241 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de+49 251411-1691
Zi. 1507 - 1510
submissionsstelle@stadt-duisburg.de+49 203283986469
Kontakt laut Bekanntmachung
r.engh@wb-duisburg.de+49 203 283 94558
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:32 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 08.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 08:21 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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