Gemeinde Hille Der Bürgermeister Fachbereich 4.1 – Sicherheit u. Ordnung
Begleitschreiben zur Leistungsbeschreibung
Zur Beschaffung drei baugleicher Löschgruppenfahrzeuge – LF 10 – (Fahrzeug DIN EN 1846 Teil 1 - 3, DIN 14502 Teil 2 - 3 und DIN 14530 Teil 26) für die Gemeinde Hille
Die Angebote sind wie folgt darzustellen:
Los 1: Fahrgestelle Los 2: Fahrzeugaufbauten
-
Die Lieferung muss zum frühestmöglichen Termin erfolgen.
-
Die Löschgruppenfahrzeuge müssen den allgemeinen und speziellen DIN-Anforderungen an Feuerwehrfahrzeugen entsprechen, insbesondere DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 Teil 2-3. Die Forderungen der Normen sind zu erfüllen und müssen dem jeweiligen Stand der Technik und allen sonstigen gesetzlichen Bestimmungen im vollen Umfang entsprechen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen nach DIN und den darin weiter genannten tech- nischen Regeln werden für die Angebotsabgabe vorausgesetzt. Ist die Erfüllung der Normen nicht möglich oder treten Widersprüche auf, hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Sollten ausgeschriebene Leistungen versehentlich unter dem Standard der Normen liegen, gilt ausdrücklich der nach Norm vorgesehene Stand.
-
Das Angebot und die gesamte Auftragsabwicklung müssen in deutscher Sprache erfolgen. Die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu liefern. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
-
Produkte, die der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hille nicht bekannt sind, müssen vom Bieter auf Wunsch der Gemeinde Hille auf eigene Kosten am Gerätehaus in 32479 Hille vorgeführt werden. In diesem Falle ist eine Referenzliste über die in den letzten 24 Monaten gelieferten Fahrzeuge gemäß den o. g. DIN-Normen, mit Angabe der Anschriften, Telefonnummern und Ansprechpartner vorzulegen.
-
Bei Vergabe der Lose an zwei unterschiedliche Bieter ist der Lieferort für das Los 1 ein noch zu benennender Aufbauhersteller. Auslieferungsort für die fertigen Fahrzeuge ist die Ferti- gungsstätte des Aufbauherstellers des Loses 2.
Seite 1 von 3
Gemeinde Hille Begleitschreiben zur Leistungsbeschreibung Der Bürgermeister Fachbereich 4.1 – Sicherheit u. Ordnung
-
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung.
-
Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen ganz oder teilweise nicht zu beauftragen.
-
Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen die Gemeinde Hille nicht an einen Dritten abtreten.
-
Sollte der Firmensitz des Auftragnehmers des Loses 2 weiter als 100 km vom Standort Hille entfernt sein, sind die nachfolgenden Bedingungen dieses Punktes zu berücksichtigen: a. Für die Baubesprechung sind Verpflegungs- und Übernachtungskosten (1 Übernachtung) für 6 Personen mit einzuplanen. Für die Abnahme sind die Verpflegungs- und Übernachtungskosten (1 Übernachtung) für 2 Personen mit einzuplanen. Für die Einweisung und Abholung sind für 8 Personen der Feuerwehr Hille Verpflegungs- und Übernachtungskosten (1 Übernachtung) mit einzuplanen. b. Sollte eine weitere Baubesprechung vor der Abnahme/Abholung erforderlich sein, sind Verpflegungs- und Übernachtungskosten (1 Übernachtung) für 5 Personen mit einzuplanen.
Sollte der Firmensitz des Auftragnehmers des Loses 2 weiter als 300 km vom Standort Hille entfernt sein, sind die nachfolgenden Bedingungen des Punktes zu berücksichtigen: a. Für die Baubesprechung sind Verpflegungs- und Übernachtungskosten (2 Übernachtungen) für 6 Personen mit einzuplanen. Für die Abnahme sind die Verpflegungs- und Übernachtungskosten (2 Übernachtungen) für 2 Personen mit einzuplanen. Für die Einweisung und Abholung sind für 8 Personen der Feuerwehr Hille Verpflegungs- und Übernachtungskosten (2 Übernachtungen) mit einzu- planen. b. Sollte eine weitere Baubesprechung vor der Abnahme/Abholung erforderlich sein, sind Verpflegungs- und Übernachtungskosten (2 Übernachtungen) für 5 Personen mit einzuplanen.
-
Teilweise sind Artikel firmenspezifisch ausgeschrieben. Dies ist erforderlich, weil diese zu bereits bei der Feuerwehr der Gemeinde Hille vorhandenen Artikeln passen müssen und damit die Integration, der Gebrauch, der Betrieb und die Wartung reibungslos und wirt- schaftlich erfolgen können.
-
In der Bestellung angegebene Preise sind Festpreise und müssen eventuelle Nebenkosten enthalten. Nachforderungen werden nicht anerkannt. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung werden etwaige Nebenkosten ebenfalls nicht übernommen.
15.06.2026 Seite 2 von 3
Gemeinde Hille Begleitschreiben zur Leistungsbeschreibung Der Bürgermeister Fachbereich 4.1 – Sicherheit u. Ordnung
- Für die allgemeinen Vertrags- und Zahlungsbedingungen gilt die VOL/B, soweit hier nicht anders beschrieben.
Zahlung des Rechnungsbetrages spätestens 30 Tage nach Übernahme der mängelfreien Fahrzeuge und dem vollständigen Lieferumfang, ggf. unter Berücksichtigung eines einge- räumten Skontos sowie Vorlage einer vollständigen prüffähigen Rechnung.
Die Kosten für die Fahrgestelle – Los 1 – können dem Auftraggeber als Abschlags- zahlung des Gesamtauftrages nach Anlieferung beim Aufbauhersteller in Rech- nung gestellt werden.
Die Kosten für die Aufbauten – Los 2 – können in zwei Rechnungen 50% nach Auf- tragsklärungsgespräch und 50% nach Abnahme aufgeteilt werden.
Die genauen Modalitäten sind nach Auftragsvergabe zu klären.
- Um wirtschaftlich seriöse Angebote zu erhalten wird folgende Preisgleitklausel der Aus- schreibung zu Grunde gelegt:
a. Zu dem im Angebot angegebenen Angebotspreis für das Fahrgestell und dem ebenfalls im Angebot anzugebenden Angebotspreis für den Auf-/Aus-/Umbau werden von dem Auftraggeber der jeweilige Preisindex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte GP 579 29 10 41 (Lastkraftwagen mit Selbstzündung) und GP 582 29 2 (Karosserien, Aufbauten und Anhänger) des Statistischen Bundesam- tes zum Zeitpunkt der Vergabe ermittelt und festgehalten. b. Anhand der Preisindizes festzustellende Kostenänderungen führen zu einer Anpassung des zu zahlenden Preises zu dem unten beschriebenen Zeitpunkt, sofern die Preisänderung mehr als fünf Prozent (5 von Hundert) des Angebots- preises beträgt. c. Nach der Lieferung des Fahrgestells an den Aufbauhersteller und Abnahme durch den Auftraggeber wird anhand GP 579 29 10 41 (Lastkraftwagen mit Selbstzün- dung) der für das Fahrgestell zu zahlende Preis ermittelt und beglichen. Das heißt, weicht der Preisindex zum Zeitpunkt der Auslieferung um mehr als fünf Prozent von dem zum Zeitpunkt der Vergabe festgehaltenen Indexwert ab, wird der Angebotspreis um die Differenz in Prozent erhöht oder abgesenkt. Als Sicherheit für den Auftraggeber dient – wird in Absprache festgelegt – eine selbstschuldneri- sche Bankbürgschaft oder die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) des Fahrgestells. d. Nach dem Gefahrenübergang wird anhand GP 582 29 2 (Karosserien, Aufbauten und Anhänger) analog der Regelung für das Fahrgestell der für den Aufbau zu zahlende Preis ermittelt.
15.06.2026 Seite 3 von 3