512a 01-2020 - Vertragsbedingungen des Landes NRW Kurzfassung.docx

Beschaffung von Dienstkleidung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Vertragsbedingungen des Landes NRW (VB-NRW)

1 Vertragsbestandteile

1.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

a) das Auftragschreiben mit sämtlichen Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Zeichnungen,

Skizzen)

b) diese Vertragsbedingungen

c) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL Teil B)

1.2 Die VOL/B kann im Internet unter https://www.vergabe.nrw.de/formulare.

1.3 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.

2 Preise

Die vereinbarten Preise sind feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich sonstiger Kosten und Lasten (z. B. Fracht, Verpackung, usw.) abgegolten sind.

3 Gütezusicherung, technische, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Anforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen) sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.

4 Lieferung/Leistung

Leistungs- und Erfüllungsort ist – wenn im Auftrag nichts anderes angegeben – die Verwendungsstelle. Diese ist nur montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 14.00 Uhr und ggf. nach besonderer Vereinbarung zur Annahme der Lieferung bzw. zur Abnahme der Leistung verpflichtet.

5 Rechnung

5.1 Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung unter Beachtung der umsatzsteuerlichen Regelungen auf die auftragserteilende(n) Dienststelle(n) auszustellen.

5.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.

5.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung beigefügt sind; dies geschieht in der Regel durch anerkannte Stundenverrechnungsnachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise.

6 Bezahlung/Abtretung

6.1 Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der auftragserteilenden Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.

6.2 Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden.

7 Lösung des Vertrages

7.1 Außer in den in § 8 VOL/B genannten Fällen kann der Auftraggeber auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung des Auftraggebers Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den genannten Personen des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.

7.2 Vor der Ausübung des Rechtes nach Nr. 7.1 ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, unverzüglich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.

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