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Nachunternehmer-
verpflichtungserklärung
Diese Erklärung ist nur auszufüllen sofern Nachunternehmer eingesetzt werden sollen!
Sofern dies der Fall ist, ist in diesem Formblatt zwingend der Name des Erklärenden des Nachunternehmers anzugeben. Sofern dieser nicht enthalten ist, zählt das Formblatt als nicht abgegeben.
Wir, (Name und Anschrift des Nachunternehmers)
verpflichten uns im Falle der oben genannten Auftragsvergabe an die (Name des Bieters / der Bietergemeinschaft)
die nachstehend beschriebenen Leistungen für diese zu erbringen.
Beschreibung der Teilleistungen:
Der nachfolgende Passus ist nur auszufüllen, sofern gemäß dem Angebotsblatt Nachweise zur Eignung zu erbringen sind, welche über eine Eignungsleihe abgedeckt werden!
Anlage 12 Nachunternehmerverpflichtungserklärung Seite 1 von 2
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Wir erklären, dass uns die technischen, personellen und wirtschaftlichen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der Leistungen zur Verfügung stehen. Für den Fall der Eignungsleihe ☐ Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Soweit einschlägig bitte ankreuzen) Wir erklären hiermit, nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 – 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt zu sein und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. ☐ Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Soweit einschlägig bitte ankreuzen) Wir erklären hiermit, nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1 – 4 GWB genannten Vorschriften verurteilt zu sein und dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Wir erklären darüber hinaus, dass wir mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft gemeinsam entsprechend dem Umfang unserer Eignungsleihe haften.
Ort, Datum Name des Erklärenden des Nachunternehmers
Anlage 12 Nachunternehmerverpflichtungserklärung Seite 2 von 2