Dokumentationsrichtlinie_BBR_Stand_02_2008.pdf

Beschaffung von 48 Stahlblechtüren einschließlich Wartungsleistungen und Baustelleneinrichtung

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Präambel

Der wesentliche Umfang der Gebäude- und Liegenschaftsdokumentation entsteht im Bauprozess. Die ordnungsgemäße Erstellung und Kontinuität der Dokumentation von Gebäuden und Liegenschaften ist somit Bestandteil der originären Bauherrenaufgaben. Die Menge und Vielfalt an Dokumenten und Daten sowie der Grad der Arbeitsteilung bei der Durchführung von Baumaßnahmen nehmen weiterhin zu. Dokumente werden noch stärker als bisher zum umfangreichen Arbeitsmittel, zum Arbeitsergebnis im Bauplanungs- und Managementprozess. Das Planen bzw. „Erdenken“ von komplexen Bauwerken und deren Ausführung sind als rekursive Prozesse zu begreifen, die eine stabile Kommunikation und Überlieferung erfordern.

Mittel dafür ist die Dokumentation.

Impressum

Verantwortlich: Referat A5/ BBR - Informations- und Dokumentationsstelle (IuD-Stelle)

Die Verantwortung zur Verwirklichung der in dieser Richtlinie formulierten Zielstellung wird gemeinsam von allen Geschäftsbereichen des BBR getragen, die im Rahmen ihrer Planungs-, Bau- und Betreuungsaufgaben verpflichtet sind, Dokumentationen im hier definierten Sinne bereitzustellen.

Redaktionsschluss: 29.02.2008 Ansprechpartner: Matthias Reif Tel.: 030/ 18401-9500 eMail: Matthias.Reif@BBR.Bund.de

Diese Richtlinie wird einschl. der Formatvorlagen im Internet, unter www.bbr.bund.de, in der Rubrik Service - Baufachliche Regelungen, veröffentlicht. An dieser Stelle sind auch die aktuellen Versionen der Datenaustauschformate einsehbar.

Präambel und Impressum Seite 1 von 1

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Inhalte der Kapitel

  1. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie

0.1 Zielsetzung 0.2 Geltungsbereich 0.3 Inhalt und Struktur der Dokumentationsrichtlinie 0.4 Grundsätze zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie 0.5 Organisation des Dokumentationsprozesses 0.6 Beauftragung von Dokumentationsleistungen 0.6.1 Architekt/Objektplanung Gebäude, Freianlagen, raumbildende Ausbauten, Fachplaner TGA- Planung und Baubegleitung 0.6.1.1 Planung/Vergabe 0.6.1.2 Bauüberwachung 0.6.1.3 Übergabedokumentation 0.6.2 Ausführende Firmen 0.6.3 Unterlagen weiterer Fachbereiche/ Sonstige 0.6.4 Beauftragung von Raum- und Gebäudebüchern 0.6.5 Beauftragung der Dokumentation zu Außenanlagen 0.6.6 Beauftragung Besonderer Dokumentation 0.7 Qualitätsmanagement zur Dokumentation 0.8 Datenübergabe und Datenpflege 0.9 Aufbewahrung von Bauakten

  1. Kennzeichnung und Strukturierung

1.1 Strukturierung aller Dokumentationsunterlagen 1.1.1 Zeitliche Zuordnung 1.1.2 Orts- und Gewerkebezug 1.1.3 Funktionsbezogene Kategorien 1.2 Papierdokumentation 1.2.1 Strukturierung von Ordnern 1.2.1.1 Format und Struktur der Ordner-Inhaltsverzeichnisse 1.2.2 Beschriftung von Ordnerrücken 1.3 Datenträgerdokumentation 1.3.1 Bezeichnung von Dateien 1.3.2 Bezeichnung, Inhalt und Form von Datenträgern 1.3.3 Struktur der CD-ROM/DVD 1.4 Formatvorgaben für Wartung, Inspektion und Instandsetzung 1.4.1 Anlagen-Bestandsliste 1.4.2 Leistungskataloge/Arbeitskarten 1.5 Übergabe der Dokumente 1.5.1 Austauschformate für digitale Dokumente 1.5.2 Dokumentationsschein

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System

2.1 Ziele des AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System 2.2 Umsetzungsvorgaben für das AKS 2.3 AKS-Anwendung 2.3.1 Kategorie „Technische Anlage“ 2.3.2 Kategorie „Plancodierung“ 2.3.3 Beispielkennzeichnungen für die Kategorie „Technische Anlage“ 2.3.4 Beispielkennzeichnungen für die Kategorie „Plancodierung“

  1. CAD-Vorgaben (geometrische Daten)

3.1 Erläuterungen 3.2 Allgemeine Vorgaben 3.3 Fachliche Vorgaben 3.3.1 Papierformate 3.3.2 Planlayout 3.3.3 Plankopf 3.3.4 Übersichtsplan und Nordpfeil 3.3.5 Legende 3.3.6 Schriftsatz, Schriftfont 3.3.7 Flächenfüllelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen 3.4 CAD-spezifische Vorgaben 3.4.1 Modellbereich 3.4.2 Papierbereich 3.4.3 Koordinaten 3.4.4 Allgemeine Folienstruktur 3.4.5 Stiftdicken und Linienarten 3.4.6 Festlegungen zur Geometrie und Konstruktion 3.4.7 Flächennachweis/Raumdefinitionen 3.5 Qualitätsmanagement

  1. RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten)

4.1 Beschreibungsstrukturen im Raum- und Gebäudebuch (RGB) 4.1.1 Merkmale und Artikel 4.2 Festlegung der räumlichen Struktur 4.2.1 Festlegung der örtlichen Struktur in Gebäuden 4.2.2 Festlegung der örtlichen Struktur in Außenanlagen 4.2.3 Bezeichnung der Liegenschaften / Liegenschaftsbereiche 4.2.4 Bezeichnung der Gebäude 4.2.5 Festlegung der Bezeichnung von Geschossen 4.2.6 Festlegung zur Definition und der Bezeichnung von Räumen 4.2.7 Nummerierungsregeln von Ausstattungen 4.3 Datenumfang der zu übergebenden alphanumerischen Daten 4.3.1 Standard-Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation 4.3.2 Zusätzliche Daten der Gebäudebestandsdokumentation 4.3.3 Zusätzliche Beschreibungsdaten in Außenanlagen

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. Besondere Dokumentation

5.1 Bild- und Fotodokumentation 5.1.1 Zweck 5.1.2 Regelmäßige fachlich-technische Dokumentation des Baufortschritts 5.1.3 Fotodokumentation für Veröffentlichungen und Ausstellungen 5.1.3.1 Aufnahmen auf Veranlassung durch das Pressereferat 5.1.3.2 Besondere Motive und Abschlussdokumentation 5.1.4 Besondere Anforderungen 5.1.5 Bildinformationen und Kennzeichnung 5.2 Modelle, „Kunst am Bau“ Objekte, Veröffentlichungen und Sonstiges

  1. Anhang / Formatvorlagen

6.1 Abkürzungsverzeichnis, Formatvorlagen, Austauschformat 6.1.1 Abkürzungsverzeichnis 6.1.2 Digitale Formatvorlagen 6.1.3 Austauschformate / Schnittstellen 6.2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System 6.2.1 AKS - Länderkennung Ausland (1. Ebene, 1.-3. Stelle) 6.2.2 AKS - Ortskennung Ausland (2. Ebene, 4.-6. Stelle) 6.2.3 AKS - Gebäude (3. Ebene, 7.-9. Stelle) 6.2.4 AKS - Geschossbezeichnungen (4. Ebene, 10.-11. Stelle) 6.2.5 AKS - Dokumentationsstand (5. Ebene, 12. Stellen) 6.2.6 AKS - Kostengruppe (6. Ebene, 13.-16. Stellen) 6.2.7 AKS - Anlagennummer (7. Ebene, 17.-19. Stelle) 6.2.8 AKS – Katalog der Betriebsmittel/ Baugruppen (8. Ebene, 20.-23. Stelle) 6.2.9 AKS - lfd. Nummer Betriebsmittel/ Baugruppe (9. Ebene, 24.-27. Stelle) 6.2.10 AKS - Datenpunkt (10. Ebene, 28.-29. Stelle) 6.2.11 AKS - lfd. Nummer Datenpunkt (11. Ebene, 30.-31. Stelle) 6.2.12 AKS - Planart (7. Ebene, 17.-18. Stelle) 6.3 CAD-Vorgaben 6.3.1 Dokumentation der Folienstruktur 6.3.1.1 Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 300 6.3.1.2 Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 400 6.3.1.3 Beispiele: Folienstrukturen für die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Bestandsdokumentation im Hochbau 6.3.1.4 Beispiel: Folienstrukturen für die Bestandsdokumentation und die fortgeschriebene Ausführungsplanung in der TGA 6.3.1.5 Auszug: Allgemeine Folienstrukturen Außenanlagen 6.3.2 CAD-Standard (Bürostandard) – nur digital 6.3.3 Auszug wichtiger Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen 6.3.4 Beispiel Plankopf BBR

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.3.5 Beispiel Prüfprotokoll 6.4 RGB-Vorgaben (alphanumerische Beschreibungsdaten) 6.4.1 Standard-Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation 6.4.2 Zusätzlicher Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation 6.4.2.1 Zusätzliche Daten der baulichen Bestandsdokumentation 6.4.2.2 Zusätzliche Daten der technischen Bestandsdokumentation 6.4.2.3 Zusätzliche Beschreibungsdaten an der Gebäudehülle (außen) 6.4.3 Datenumfang in Außenanlagen 6.4.4 Zusätzlicher Datenumfang in Außenanlagen 6.4.4.1 Zusätzliche Daten der Baukonstruktion und Einbauten 6.4.4.2 Zusätzliche Daten der Technischen Anlagen und Baugruppen 6.4.4.3 Projektspezifische Abstimmungsergebnisse Außenanlagen 6.4.5 Merkmal-Katalog – Minimalfassung (MS Excel, nur digital) 6.4.6 Merkmal-Katalog – vollständige Fassung (MS Excel, nur digital) 6.4.7 Artikel-Katalog – Minimalfassung (MS Excel, nur digital) 6.4.8 Artikel-Katalog – vollständige Fassung (MS Excel, nur digital)

6A Anhänge zur Leistungsbeschreibung

Anhang Kennzeichnungs-/Strukturierungs- und CAD-Vorgaben Kostengruppen 300/400 Gewerkespezifischer Anhang Ausführende Gewerke Hochbau - Technische Bauteile des Geäudes Kostengruppe 300 Gewerkespezifischer Anhang Ausführende Gewerke Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktionen Kostengruppe 300 Gewerkespezifischer Anhang Abwasser, Wasser- und Gasanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 410 und 541 bis 543, 549 sowie 475 Gewerkespezifischer Anhang Wärmeversorgungsanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 420 und 544 Gewerkespezifischer Anhang Lufttechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 430 und 545 Gewerkespezifischer Anhang Starkstromanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 440 und 546 Gewerkespezifischer Anhang Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 450 und 547 Gewerkespezifischer Anhang Förderanlagen Kostengruppe 460 Gewerkespezifischer Anhang Gebäudeautomation Kostengruppe 480 u.w.

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

0. Erläuterungen zur Anwendung

der Dokumentationsrichtlinie

Inhaltsverzeichnis

0.1 Zielsetzung.........................................................................................................................3

0.2 Geltungsbereich................................................................................................................3

0.3 Inhalt und Struktur der Dokumentationsrichtlinie.........................................................4

0.4 Grundsätze zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie..........................................6

0.5 Organisation des Dokumentationsprozesses................................................................7

0.6 Beauftragung von Dokumentationsleistungen...............................................................9

0.6.1 Architekt/Objektplanung Gebäude, Freianlagen, raumbildende Ausbauten, Fachplaner TGA- Planung und Baubegleitung...............................................................9

0.6.1.1 Planung/Vergabe...............................................................................................................9

0.6.1.2 Bauüberwachung...............................................................................................................9

0.6.1.3 Übergabedokumentation................................................................................................10

0.6.2 Ausführende Firmen........................................................................................................10

0.6.3 Unterlagen weiterer Fachbereiche/ Sonstige...............................................................11

0.6.4 Beauftragung von Raum- und Gebäudebüchern.........................................................11

0.6.5 Beauftragung der Dokumentation zu Außenanlagen..................................................12

0.6.6 Beauftragung Besonderer Dokumentation...................................................................12

0.7 Qualitätsmanagement zur Dokumentation...................................................................13

0.8 Datenübergabe und Datenpflege...................................................................................14

0.9 Aufbewahrung von Bauakten.........................................................................................15

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 2 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

0.1 Zielsetzung

Mit dieser Dokumentationsrichtlinie (DRL) des BBR werden, in Einklang mit den Regelungen der RBBau, der HOAI und der einschlägigen Verdingungsordnungen, Vorgaben für eine einheitliche, übergreifende Kennzeichnung und Strukturierung der Informationen in Papier- und digitaler Form sowie die Mindestanforderungen an Inhalt und Umfang der Dokumentation festgelegt.

Dabei ersetzt und ergänzt die Dokumentationsrichtlinie des BBR die Vorgaben der Baufach- lichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation BFR GBestand, gemäß Abschnitt H RBBau.

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Einheitlichkeit, Transparenz, Aktuali- tät und Verwendbarkeit von umfassenden und interdisziplinären Gebäude- und Liegenschaftsin- formationen nachhaltig zu unterstützen und zu optimieren.

Voraussetzung dafür ist, dass die Daten und Informationen über Gebäude und Liegenschaften an zentraler Stelle (Informations- und Dokumentationsstelle/ IuD- Stelle) gesammelt werden und ver- fügbar sind sowie einem abgestimmten Aktualisierungs- und Archivierungsprozess unterliegen.

0.2 Geltungsbereich

Zur Sicherung der Qualität der Dokumentation bei Bauvorhaben des BBR ist die Dokumentations- richtlinie verbindlich anzuwenden und bei den Planungs- und Projektbeteiligten in der zum Zeit- punkt des Vertragsabschlusses gültigen Version zu beauftragen.

Diese Richtlinie stellt Mindestanforderungen an die Dokumentation, die grundsätzlich einzuhalten sind. Abweichungen von Festlegungen der Dokumentationsrichtlinie, der Umfang bzw. die Anzahl der zu übergebenden Dokumentationsexemplare sind grundsätzlich vertraglich zu vereinbaren.

Die DRL dient dabei als Richtschnur mit der Möglichkeit projektbezogener Abstimmungen.

Die Anwendung der DRL erstreckt sich auf Unterlagen, Pläne und Daten über die Planung, Errich- tung, den Bauunterhalt und die Bewirtschaftung von Objekten. Sie beschreibt das Erstellen und Zusammenstellen von Dokumentationsunterlagen für den Teil der Bauakten, der die Planung und Projektdurchführung dokumentiert und die Grundlage bildet für die Bestandsdokumentation, das infrastrukturelle und technische Gebäudemanagement.

Adressaten dieser Richtlinie sind in erster Linie: (cid:1) Mitarbeiter des BBR, die im Rahmen ihrer Planungs-, Bau- und Betreuungsaufgaben für die In- formationsbereitstellung verantwortlich sind, als Hilfestellung bei der Beauftragung von Doku- mentationsleistungen an Externe, (cid:1) Auftragnehmer des BBR, die im Rahmen ihrer Leistungserbringung verpflichtet sind, Dokumen- tationen zu liefern.

Das Verwalten, Bearbeiten, Ablegen und Aussondern von Schriftgut (Akten und Dokumenten) der Behörde insgesamt wird in dieser Richtlinie nicht beschrieben. Dafür gelten Regelungen der Ge- schäftsordnung bzw. der Registraturanweisung des BBR (mit aufgabenbezogenem Aktenplan).

Auch die nach der DRL erstellten und zusammengestellten Unterlagen, Pläne und Daten sind Be- standteil der Bauakten und unterliegen (hinsichtlich Aktenzeichen, Aktenablage, Aktenaussonde- rung) den vorgenannten Regelungen.

Der Ablauf des Bauprozesses und die Projektorganisation, mit Verweis auf den Einsatz baufachli- cher Software, werden in der Arbeitsregelung des BBR verbindlich beschrieben.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 3 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

0.3 Inhalt und Struktur der Dokumentationsrichtlinie

Die Dokumentationsrichtlinie besteht aus einem allgemeinen Erläuterungsteil (Kapitel 0) und sie- ben Kapiteln mit Dokumentationsvorgaben (Kapitel 1 bis 6 und 6A).

Jedes Kapitel kann separat als eigenständiges Dokument mit jeweils einem eigenen Inhaltsver- zeichnis gehandhabt und beauftragt werden.

Das Kapitel 0 dient dabei nur der Erläuterung und ist kein Vertragsbestandteil. (cid:1) 0. Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie

Dieser Abschnitt enthält grundsätzliche Aussagen über die Zielsetzung, den Geltungsbereich und den Aufbau der Dokumentationsrichtlinie. Es werden Verantwortungen im Dokumentati- onsprozess und allgemeine Inhalte der Dokumentationsunterlagen beschrieben. Ferner werden Hinweise zur Beauftragung von Dokumentationsleistungen, zu Pflegevereinbarungen und Emp- fehlungen zur Integration der Dokumentation nach DRL in die Bauakten gegeben. (cid:1) 1. Kennzeichnung und Strukturierung

In diesem Kapitel sind Vorgaben zur Kennzeichnung und Strukturierung von Papier- und digita- len Unterlagen dargestellt und Regelungen zur Datenübergabe und zu Datenaustauschforma- ten enthalten. (cid:1) 2. AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System

Dieses Kapitel beschreibt die Anwendung der Kennzeichnungssystematik für die Dokumentati- onsunterlagen in den Kostengruppen 300ff, 400ff und 540 in den AKS- Kategorien „Technische Anlage“ und „Plancodierung“. (cid:1) 3. CAD-Vorgaben (geometrische Daten)

Dieses Kapitel der DRL enthält fachliche und CAD- spezifische Vorgaben zu digitalen grafi- schen Daten. Es werden Layer, Strukturen und Standards, sowohl für die Abbildung von Ge- bäuden als auch von Außenanlagen vorgegeben. (cid:1) 4. RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten)

Dieses Kapitel beschreibt die Anforderungen an die Beschreibungsstrukturen, Bezeichnungen und den Umfang der alphanumerischen Bestandsdokumentation von Gebäuden und Außenan- lagen. (cid:1) 5. Besondere Dokumentation

In diesem Kapitel sind Anforderungen zur Dokumentation von Bildern, Fotografien, insbesonde- re für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, von Modellen und Kunstgegenständen gestellt. (cid:1) 6. Anhang/ Formatvorlagen

Korrespondierend zu den Kapiteln 1 bis 5 enthält dieses Kapitel spezifische Erläuterungen, digi- tale Formatvorlagen und Kataloge sowie Vorlagen für projektbezogene Abstimmungen. (cid:1) 6.A Gewerkespezifische Anhänge

An dieser Stelle werden in den Gewerkespezifischen Anhängen Hochbau und TGA der Inhalt und der Umfang der Dokumentationsunterlagen beschrieben.

Der erste Anhang „Kennzeichnungs-, Strukturierungs- und CAD-Vorgaben (Kostengrup- pen 300/400)“ stellt eine Kurzfassung der Mindestvorgaben der DRL dar.

Außerhalb des Richtlinientextes werden den Projektleitungen Vertragsmuster und -textbausteine, Vertragsanlagen zur Sicherung der Qualität der Dokumentation, die das Prüfen der zusammenzu- stellenden Unterlagen auf Vollständigkeit, inhaltliche, formelle und strukturelle Richtigkeit beschrei- ben und begleiten, sowie eine Mustervereinbarung zur Primärnachweispflege zur Verfügung ge- stellt.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 4 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Die Einordnung der DRL in den Regelungskontext verdeutlicht folgende Abbildung:

Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes / RBBau

Dokumentation Gebäude: Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation/ BFR GBestand Dokumentation Techn. Anlagen: VOB/ Teil C, ATV DIN Dokumentatio n Außenanlagen: Baufachliche Richtlinien Vermessung/ BFR Vermessung (für vermessungstechnische Bestands-/ digitale Liegenschaftsdaten)

Dokument ationsrichtlinie des BBR, Stand 02/2008

Dokumentatio n Gebäude, Technische Anlagen und Außenanlagen (ohne vermessungstechnische Leistungen)

Kapitel 0 Kapitel 2 Kapitel 4 Erläuterun gen zur Allgemeines Kenn- Raum- und Gebäude- Anwendun g und Ein- zeichnungs- System bücher / Vorgaben zur führung in die Doku- AKS / Techn. Anlagen Erstellung alphanume- mentation srichtlinie KGR 300ff/400ff/540 rischer Daten Kapitel 6, 6A Formatvorlagen, Proto- typdateien, Gewerke- Kapitel 1 Kapitel 3 Kapitel 5 spezifische Anhänge Kennzeichnung und CAD- Vorgaben zur Besondere Dokumen- Strukturie rung/ Erstellung von Zeich- tation, z.B. Formate und nungen und Plänen/ Bilder, Fotografie, Beschriftu ngen grafischer Daten Kunst am Bau- Objekte

Kapitel 6/ 6A : Anhänge für die Kapitel 1-5 der Dokumentationsrichtlinie

  • Abkürzungsverzeichnis, Austauschformate, Planarten, Planungsstände, Normen/Richtlinienübersichten
  • Definition von Stammdaten- und zusätzlichen Daten zur Bestandsdokumentation, Datenformate, Übersichtslisten alphanumerischer Beschreibungsdaten des Planers (Raum, Boden, Fenster, Türen, Glas), CAD-Vorgab en als Prototypdateien (für Teilbild-/Layerstrukturen, BBR-Bürostandard)
  • AKS-Länder-/Ortskennung, Geschossbezeichnung, relevante KGR 300/400ff DIN 276 bis 7.Ebene, Baugruppen KGR 480 bis 11.Ebene
  • Dokumentationsschein, Leistungskataloge, digitale Formatvorlagen (Ordnerrücken, CD-Cover, Inhaltsverzeichnis etc.)
  • Gewerkespezifische Anhänge - Hochbau KGR, 300ff und Technische Bauteile Gebäude
  • Gewerkespezifische Anhänge - TGA/ KGR 410, 420, 430, 440, 450, 460 und 480 je für Inhalt und Umfang der Dokumentati- onsunterlagen
  • Anhang- Kennzeichnungs-, Strukturierungs- und CAD-Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie (Kurzfassung)

zur BBR internen Verwendung:

  • Vertragstextbausteine §§ 2, 3 und 6 - Gebäude, in Ergänzung Anhang 10 RBBau
  • Vertragstextbausteine §§ 2, 3 und 6 - Fachplaner TGA, in Ergänzung Anhang 11 RBBau
  • Vertragstextbausteine §§ 2 und 3 - Entscheidungsunterlage Bau, in Ergänzung Anhang 9 RBBau
  • Vertragstextbausteine §§ 2 und 3 - Tragwerksplanung- in Ergänzung Anhang 12 RBBau
  • Vertragstextbausteine §§ 2, 3 und 6 - Freianlagen, in Ergänzung Anhang 13 RBBau
  • Textb austein für Leistungen von Projektsteuerern/Projektcontrollern,
  • Vertragsanlage zu „Prüfung der Dokumentation Gebäude“
  • Vertr agsanlage „Prüfung der Dokumentation TGA“
  • Textbausteine WBVB
  • Posit ionsbeschreibung/Vorgabe für LV-Erstellung Ausführende Firmen der Hochbau- Gewerke mit Verweis auf den jeweiligen Gewerkespezifischen Anhang Hochbau und Kennzeichnungs-, Strukturierungs-, CAD-Vorgaben
  • Posit ionsbeschreibung/Vorgabe für LV-Erstellung Ausführende Firmen der TGA- Gewerke mit Verweis auf den jeweiligen Gewerkespezifischen Anhang TGA und Kennzeichnungs-, Strukturierungs-, CAD-Vorgaben

Abbildung 0.3-1: Einordnung der DRL in die Regelwerke

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 5 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

0.4 Grundsätze zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie

Anwendung der Dokumentationsrichtlinie bei Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Für die Dokumentation von Kleinen und Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ge- mäß RBBau ist die Dokumentationsrichtlinie generell anzuwenden.

Bei Neubaumaßnahmen ist von der kompletten Neuerstellung von Dokumentationsunterlagen aus- zugehen und die Dokumentationsrichtlinie somit umfassend zu beauftragen.

Bei Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen bzw. Baumaßnahmen im Bestand sind je nach Umfang der Maßnahmen entweder punktuelle Änderungen und Ergänzungen der Dokumentation im Sinne von Deckblättern/ Teildokumentationen oder eine komplette Neuerstellung von Dokumentationsun- terlagen nach DRL vorzunehmen (z.B. bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen).

Bei Vorliegen einer im Primärnachweis gepflegten digitalen Baubestandsdokumentation werden daraus Sekundärdaten als Basis für die Planung und Projektbearbeitung dupliziert. Dabei sind die Basisdaten in Verantwortung des Planers mit der gebauten Realität abzugleichen. Die Dokumentationslogik der gepflegten Bestandsunterlagen ist bei Teildokumentationen fortzusetzen (z.B. Weiternutzung des vorhandenen AKS), die DRL gilt dann subsidiär.

Liegen keine im Primärnachweis gepflegten digitalen Baubestandsdaten vor, ist zunächst der Rückgriff auf weitere Gebäude- und Liegenschaftsdaten zu prüfen und deren Verwendbarkeit durch Abgleich und Aufnahme vor Ort zu eruieren. Teildokumentationen sind nach DRL aufzustel- len. Nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgt ein Abgleich mit der tatsächlichen Bauausfüh- rung und eine Übernahme in die Bestandsunterlagen. Die Neuerfassung des gesamten Gebäudes nach der Dokumentationsrichtlinie ist nur dann durchzuführen, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist.

Anwendung der Dokumentationsrichtlinie bei Bauunterhaltungsmaßnahmen

Maßnahmen im Bauunterhalt werden im Rahmen der Datenpflege im Primärnachweis abgebildet.

Bei Nichtvorliegen digitaler Bestandsunterlagen sind Daten aus dem Bauunterhalt zusammenzu- stellen und entsprechend Dokumentationsrichtlinie aufzubereiten (Kennzeichnung und Strukturie- rung). Die Dokumentationsrichtlinie ist dann im Ermessen der Projektleitung, jedoch nach Abstim- mung mit der IuD- Stelle, anzuwenden.

Begriffserklärungen

Nachfolgendes Schema veranschaulicht die unterschiedlichen Dokumentationsbegriffe:

(Bau-) Dokumentation/ Bauakten

Übergabedokumentation/ Grundstücksakte

Bestandsunterlagen Revisionsunterlagen

Bestandspläne (Papier) Revisionspläne (Papier)

Digitale Daten (CAD) Digitale Daten (CAD)

Alphanumerische Daten Alphanumerische Daten

Digitale Baubestandsdokumentation/ Primärnachweis

Abbildung 0.4-1: Erläuterung der Begriffserklärungen zu den Dokumentationsunterlagen

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 6 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

(Bau-) Dokumentation Bauakten, als Gesamtheit der im Bauprozess in Umsetzung einer Baumaßnahme erstellten Unterlagen in Papier- und digitaler Form, dazu gehören: in der Projektvorbereitung u.a. Wettbewerbsunterla- gen, VOF-Verfahren, Vertragsunterlagen FbT, Schriftverkehr, Pro- jektkenndaten und -entwicklung, in der Projektdurchführung u.a. die Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsplanung und die Ausführungspla- nung der Fachgewerke, die Bauaufsichtsakte, Ausschreibungsunter- lagen, Verträge mit ausführenden Firmen, Baurechnungen, Aufmaß- und Abrechnungsunterlagen bis hin zur Baubestandsdokumentation

Übergabedokumentation Grundstücksakte, d.h. alle zur Übergabe der Baumaßnahme zu- sammengestellten Unterlagen, als Anlage zur Bauübergabe- Niederschrift, vgl. Abschnitt H RBBau

Bestandsunterlagen Unterlagen zur Dokumentation der tatsächlichen Ausführung, ein- schließlich Änderungen, die sich aus dem Bauprozess ergaben, vor allem bezogen auf Hochbaugewerke KGR 300ff

Revisionsunterlagen Revision (i. S. v. Abändern, Überprüfen, Kontrollieren, Korrekturle- sen), vor allem bezogen auf die technischen Gewerke KGR 400ff

Bestandspläne Pläne im Rahmen der Bestandsunterlagen, i.d.R. als Fortschreibung der Ausführungspläne/ Architektenpläne

Revisionspläne Pläne im Rahmen der Revisionsunterlagen, i.d.R. als Fortschreibung der Werk- und Montagepläne

Bestandsdokumentation Digitale Bestandsdokumentation von Gebäuden, Technischen Anla- gen und Außenanlagen nach Abschnitt H RBBau, insbesondere die zeichnerische Darstellung der Baumaßnahmen in digitalen Be- stands-/ Revisionsplänen mit alphanumerischen Beschreibungsda- ten

Primärnachweis Original der Liegenschaftsbestandsdokumentation, Nachweis aller baulichen Veränderungen nach Abschnitt H RBBau in fortgeschrie- bener digitaler Baubestandsdokumentation

Bestandsaufnahme zu Beginn einer Baumaßnahme im Bestand / Besondere Leistung LP 1 § 15 HOAI als Planungsvoraussetzung

0.5 Organisation des Dokumentationsprozesses

Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, insbesondere RBBau, für die Organisation des Dokumentationsprozesses, die Beauftragung der Daten-/ Dokumentati- onserstellung, der Datenbearbeitung und Fortschreibung, für die Qualität der Dokumentationsun- terlagen einschl. der Baubestandsdokumentation, deren Prüfung auf fachliche, inhaltliche Richtig- keit und Vollständigkeit sowie für den Abschluss von Vereinbarungen mit den Gebäudenutzern zu Standort und Pflege des Primärnachweises lt. Abschnitt H RBBau, sind die Bauabteilungen bzw. die jeweiligen Projektleitungen. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen werden durch die Pro- jektverantwortlichen

1.- die Dokumentationserstellung und –zusammenstellung,

2.- die Erstellung von Raum- und Gebäudebüchern und Besonderer Dokumentationsunterlagen,

3.- das Qualitätsmanagement zur Dokumentation sowie

4.- die Datenübergabe an den Nutzer nebst Vereinbarung zur Pflege des Primärnachweis

organisiert.

Die IuD-Stelle unterstützt die Projektleitungen durch Beratung bei der Beauftragung sowie bei Prüf- tätigkeiten und Abnahmen von Dokumentationsleistungen.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 7 von 16

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Verantwortungen im Dokumentationsprozess

Die Verantwortungen im Dokumentationsprozess sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Planungs-/verantwortlich für
Projektbeteiligte
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Referat II5, Informations- und Dokumentations- stelle (IuD-Stelle)(cid:1) Zentrale Vergabe der AKS-Codierung (AKS - Allgemeines Kennzeich- nungs- System) und Auskunft (cid:1) CAD-Pilottest zu Beginn der Planungstätigkeiten (cid:1) Stichprobenartige formelle/strukturelle Prüfung der Dokumentationen (cid:1) Erstellung eines Prüfprotokolls über die gelieferte Dokumentation mit ggf. Mängelauflistung einschl. Information der Projektleitung (cid:1) Integration der Dokumentationen/ Daten in die vorhandenen Systeme (cid:1) Gewährleistung der Aktualität dieser Richtlinie in regelmäßigen Abstän- den bzw. bei entsprechendem Änderungsumfang (cid:1) Verteilung dieser Richtlinie (auch Online) (cid:1) Informationen an die Nutzer über Handhabungen, Änderungen etc., Be- ratung der Projektleitungen (Coaching)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Projektleitung, Projektsteuerer(cid:1) Überwachung der Dokumentationserstellung/-prüfung im Bauprozess (cid:1) Entgegennahme der Dokumentationen vom jeweiligen Auftragnehmer bei Abnahme der Leistung, Beteiligung der IuD-Stelle (cid:1) Organisation der Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit, formel- le, strukturelle und inhaltliche Richtigkeit (cid:1) ggf. Weiterleiten von Mängeln in der Dokumentation an den zuständigen Auftragnehmer und Terminsetzung zur Mängelbehebung (cid:1) Eingliederung der geprüften Dokumentationen in Bauakten, Übergabe an die IuD-Stelle des BBR, Übergabe der Grundstücksakte an den Nut- zer etc. (Anzahl der Ausfertigungen wie vertraglich festgelegt) (cid:1) Vereinbarungen zur Primärnachweispflege
Auftragnehmer Architekt, Fachplaner, Sonderfachleute(cid:1) Erstellung und Übergabe der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (cid:1) Erstellung und Übergabe der Ausführungsunterlagen an die Projektlei- tung des BBR zur Weiterleitung an die Ausführenden (cid:1) Entgegennahme der Dokumentationen von den Ausführenden, Zusam- menstellung und Prüfung auf Vollständigkeit/Inhalt/Struktur/Format. Ver- anlassung von Korrekturen (von den Ausführenden), so dass zur Ab- nahme die komplette Dokumentation nach vorliegender Richtlinie der Projektleitung übergeben werden kann (cid:1) Übergabe der geprüften Dokumentation komplett in Papierform und digi- tal an die Projektleitung zur Abnahme der Bauleistung (cid:1) ggf. Erstellung eines Raum- und Gebäudebuches
Auftragnehmer Ausführende Firma(cid:1) Gewerkespezifische Erstellung der Dokumentationen gemäß dem letz- ten Stand der Ausführung (cid:1) Termingerechte Übergabe der Dokumentationen an den Fachplaner/ Architekten/ sachverständige Dritte zur Prüfung (cid:1) ggf. Korrektur der vom Fachplaner/ Architekten/ sachverständigen Drit- ten geprüften Dokumentationen vor Abnahme der Bauleistung

Tabelle 0.5-1: Verantwortungen im Dokumentationsprozess im BBR

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 8 von 16

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0.6 Beauftragung von Dokumentationsleistungen

Je nach Umfang der Planungs- und Dokumentationsleistungen ist bei den AN die DRL kapi- telweise zu beauftragen.

Nachfolgend werden Inhalte definiert, die in den Dokumentationsunterlagen über das Bauwerk, die Baukonstruktion und die Technischen Anlagen (Kostengruppen 300ff, 400ff und 540 DIN 276, nach Bedarf auch darüber hinaus) enthalten sein müssen.

Die Inhalte der Dokumentationsunterlagen werden hier allgemein (gewerkeübergreifend) beschrie- ben. Um Inhalt und Umfang der Dokumentation entsprechend bestehender Vorschriften (RBBau, VOB/Teil C, HOAI, VDI, VDE, VDMA, AMEV etc.) i.d.R. vor der Ausschreibung festzulegen und Dokumentationsleistungen detailliert zu beschreiben, sind für die ausführenden Gewerke- auftragnehmer Gewerkespezifische Anhänge als Vertragsanlagen im Kapitel 6A enthalten.

Alle im Folgenden beschriebenen Unterlagen sind entsprechend den detaillierten Vorgaben dieser Richtlinie wie in Kapitel 1 „Kennzeichnung und Strukturierung“, Kapitel 2 „AKS - Allgemeines Kenn- zeichnungs- System“ und Kapitel 3 „CAD-Vorgaben“ aufzubereiten und zu übergeben.

Für die Kennzeichnung und Verwaltung der objektspezifischen Daten wird durch das BBR ein All- gemeines Kennzeichnungs- System eingeführt. Mit Hilfe dieses AKS wird für Technische Anlagen eine eindeutige Kennzeichnung vergeben. Zugleich sind die Datenträger-/Dateibezeichnungen und die Plancodierungen auf Basis des AKS auszuführen (siehe Kapitel 1 und 2 dieser Richtlinie). Für Pläne ist ein Planverzeichnis anzulegen. Pläne müssen in Papier- und digitaler Form mit identischem Stand erstellt werden und sind entsprechend der tatsächlichen Bauausführung fortzuschreiben.

0.6.1 Architekt/Objektplanung Gebäude, Freianlagen, raumbildende Ausbauten, Fachplaner TGA- Planung und Baubegleitung

Bei Erbringung seiner Dokumentationsleistungen in Form grafischer (CAD- bzw. Papierpläne) und alphanumerischer Daten (Beschreibungen, Berechnungen, Übersichten, Verzeichnisse) einschließ- lich Erfassung der Außenanlagen, hat der Auftragnehmer je Auftragsinhalt und -umfang entspre- chend fortschreitendem Dokumentationsstand die Dokumentationsrichtlinie wie folgt anzuwenden:

0.6.1.1 Planung/Vergabe (cid:1) Vorplanung-/Entwurfsplanung (Übersichtsplan, zeichnerische Darstellung inkl. Alternativen, Kosten- und Flächenermittlungen DIN 276/277) siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 (cid:1) Genehmigungsplanung (Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:100, Lageplan M 1:500, Erläute- rungsbericht, Kostenberechnung, für TGA im Einzelfall Grundrisse, Schnitte mit wesentlichen Bestandteilen der Technischen Anlagen, Strang-/Schaltschemata) siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 (cid:1) Ausführungs-/Detailplanung (Grundrisse, Dachaufsichten, Ansichten, Schnitte M 1:50 bis 1:1, Baubeschreibung, Freianlagenplanung, insbesondere für TGA Berechnungen und Nachweise für Technische Anlagen) siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 (cid:1) Leistungsverzeichnisse Hochbau/TGA mit Mengenberechnungen, siehe Kapitel 1 und 6.1 (cid:1) Bemusterungsübersichten mit Stammdaten je Raumtyp, insbesondere für Architekt/Objekt- planer Elementelisten und alphanumerische Beschreibungsdaten Planer nach Vorgabe des Auftraggebers, als Formatvorlage (Excel- Format, digital)

0.6.1.2 Bauüberwachung (cid:1) Unterlagen aus der Objektüberwachung (Abnahme-/Zustandsprotokolle, Zustimmungen im Ein- zelfall) siehe Kapitel 1 und 6.1 (cid:1) Zusammenstellung der Bestands-/Revisionsunterlagen der ausführenden Gewerke Hochbau und TGA (siehe 0.6.2) siehe Kapitel 1 und 6.1

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 9 von 16

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0.6.1.3 Übergabedokumentation

Baubestandsdokumentation und Unterlagen zur Bauübergabe nach Abschnitt H RBBau- (cid:1) für Gebäude und Außen-/Freianlagen (Lageplan, Grundrisse, Dachaufsichten, Ansichten, Schnitte M 1:50/1:100, ggf. Regeldetails, Brandschutzkonzept und -pläne) als Bestandspläne entsprechend dem tatsächlichen Stand der Ausführung, siehe Kapitel 1, 2, 3 und 6 (cid:1) Alphanumerische Beschreibungsdaten des Planers (gemäß Formatvorlagen) (cid:1) Unterlagen für Technische Anlagen, soweit durch Fachplaner zu liefern, siehe Kapitel 1, 2, 3, 6 (cid:1) Unterlagen zur Bauübergabe Abschnitt H RBBau (Beschreibungen, Prüfbücher, Bedienungs-/ Instandhaltungsanleitungen, Übersicht Gewährleistungsfristen, öffentlich-rechtliche Abnahme- bescheinigungen, Genehmigungsbescheide, eine Auflistung aller Technischer Anlagen unter Anwendung des AKS, Ausrüstungs-/Inventar-/Geräteverzeichnisse, Auflagen/Rechte/Pflichten aus der Baumaßnahme etc.), siehe Kapitel 1, 2 und 6

0.6.2 Ausführende Firmen

Hochbau:

Zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören folgende, durch den Gewerkeauftragnehmer Hoch- bau je Auftragsinhalt und -umfang zu erbringende Dokumentationsleistungen: (cid:1) Abnahme-/Einweisungs- und Prüfprotokolle je siehe Kapitel 1 und 6A (cid:1) Nachweise zur Bauart (cid:1) Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise (cid:1) Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise (cid:1) Hersteller-/Fabrikatsverzeichnisse (cid:1) Bestands- und Revisionszeichnungen/-pläne, Detailpläne, Schnit- Kapitel 1, 2, 3, 6 und 6A te, Montage-, Werkstatt- und Konstruktionszeichnungen

Dazu gehören Material-/Qualitätsnachweise einschließlich der vom Auftragnehmer bereitzustellen- den Berechnungen und Nachweise der verwendeten Baustoffe/-elemente, technische Merkblätter bzw. Produktdatenblätter mit eindeutiger Zuordnung zur Einbausituation sowie Kopien zugehöriger bauaufsichtlicher Zulassungen (siehe Gewerkespezifische Anhänge in Kapitel 6A).

Technische Gebäudeausrüstung TGA:

Zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören folgende, durch den Gewerkeauftragnehmer TGA je Auftragsinhalt und -umfang zu erbringende Dokumentationsleistungen: (cid:1) Abnahme-/Messprotokolle je siehe Kapitel 1 und 6A (cid:1) Anlagenbeschreibungen und Berechnungen (cid:1) Daten der Geräte/Anlagen, Ersatzteilliste, Herstellerverzeichnis (cid:1) Bedienungs- und Betriebsanweisungen (cid:1) Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion, Instandset- zung), u.a. Aufstellung wartungsrelevanter Bauteile, Fristenpläne, Anlagenbestandslisten, Arbeitskarten (cid:1) Werk- und Montagepläne, Revisionszeichnungen/-pläne, Strang- Kapitel 1, 2, 3, 6 und 6A Anlagenschemata als (digitale) Baubestandsdokumentation nach Abschnitt H RBBau (Baubestandszeichnungen TGA- Gewerke)

Die Bestandsdokumentationen müssen alle tatsächlichen am Werk vorhandenen Merkmale der technischen Ausrüstung enthalten, die für den Unterhalt (Wartung, Pflege, Auswertung etc.), die Weiterentwicklung (Umbau, Neubau, Umnutzung etc.) und Instandhaltung (Renovierung, Repara- tur etc.) der Anlagen erforderlich sind.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 10 von 16

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0.6.3 Unterlagen weiterer Fachbereiche/ Sonstige

Unterlagen weiterer Fachbereiche sind gleichfalls im Sinne der Dokumentationsrichtlinie zu behan- deln. Dazu zählen beispielsweise Unterlagen zur Tragwerksplanung/Prüfstatik, Festigkeits-/ Wär- mebedarfsberechnungen, Schall- und Brandschutznachweise, weitere Nachweise (z.B. bauphysi- kalische Nachweise, EnEV, ...) und Gutachten (z.B. Prüfberichte nach den Grundsätzen zur Prü- fung Technischer Anlagen und Einrichtungen, Prüfberichte über Arbeits-, Sicherheits-, Gesund- heitsschutz u.a.) sowie vermessungstechnische Unterlagen nebst Erläuterungen. Diese Unterlagen sind gemäß Kapitel 1 bzw. 6.1 zu übergeben. Inhalt und Umfang sind vertraglich zu regeln.

Für sonstige Unterlagen (z.B. Bauauftragsakten/Abrechnungsunterlagen, Verträge, Bauaufsichts- akte (inklusive Baunebenrecht, barrierefreies Bauen u.a.)) ist die Dokumentationsrichtlinie im Ermessen der Projektleitung anzuwenden.

0.6.4 Beauftragung von Raum- und Gebäudebüchern

In der Baufachlichen Richtlinie Gebäudebestandsdokumentation werden gemäß RBBau verbindli- che Grundlagen für einen Mindestumfang der digitalen Baubestandsdokumentation für neu zu er- richtende bzw. umzubauende Hochbauten, bestehend aus alphanumerischen Beschreibungsdaten in Raum- und Gebäudebüchern und geometrische Bestandsdaten in Bestandsplänen, beschrie- ben.

Die DRL ermöglicht ein dreistufiges Vorgehen bei der Beauftragung alphanumerischer Daten:

  1. Erfassung alphanumerischer Beschreibungsdaten des Planers gemäß vorgegebener Formatvor- lage (Räume mit Flächen DIN 277, Türen, Fenster, Wand-, Boden-, Deckenbeläge, Glasflächen nach vorgegebenen Exceltabellen)

  2. RGB im Standard- Datenumfang (bauliche Ausstattungen- im Programm Allfa)

  3. RGB mit Zusatzdaten (technische Ausstattungen- Schalter, Steckdosen, Beleuchtung…im Allfa)

Als Zusammenfassung von Informationen aus dem Bauprozess für den Gebäudebetrieb sollte im Mindesten die Aufbereitung und Fortschreibung der alphanumerischen Beschreibungsdaten der Planer veranlasst werden. Diese Daten sind 8 Wochen vor Abnahme der Bauleistung durch den Auftragnehmer zu übergeben.

Für die Beauftragung eines Raum- und Gebäudebuches ist Kapitel 4 der DRL Vertragsgrundlage.

Für neu zu errichtende Hochbauten und Umbaumaßnahmen sollte im Regelfall ein Raum- und Ge- bäudebuch im Standard- Datenumfang (RGB/alphanumerische Daten zu baulichen Ausstattungen) nach Kapitel 6.4.1, Teile 1- 5 beauftragt werden. In jedem Fall ist vor Auftragserteilung eine Ab- stimmung mit dem Nutzer/Bedarfsträger über Notwendigkeit und Umfang dieser besonderen Leis- tungen der alphanumerischen Datenerfassung auf Grundlage der digitalen Formatvorlage “Ab- stimmung zusätzlicher alphanumerischer Datenumfang RGB“ herbeizuführen!

Die RGB- Erstellung sollte durch separat beauftragte, qualifizierte Dritte und auf Basis inhaltlich geprüfter Bestands- und Revisionsunterlagen erfolgen (siehe auch Mustertexte für Planer und qua- lifizierte Dritte bzw. BFR GBestand, Kapitel 7-Anlagen zum Kapitel 2 mit Empfehlungen und Text- hinweisen zu den RBBau Vertragsmustern (Gebäude und TGA) und zum Vertragsmuster VOL).

Die Verknüpfung der beauftragten geometrischen/ CAD- Daten mit den alphanumerischen/ Raum- buchdaten ist ebenfalls mit dem Nutzer abzustimmen und bei Bedarf zu beauftragen. Der Beauf- tragungszeitpunkt ist so zu wählen, dass die RGB- Daten am Ende der Baumaßnahme den tat- sächlichen Bestand dokumentieren und möglichst zeitnah mit Gebäudeübergabe an den Nutzer übergeben werden können.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 11 von 16

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0.6.5 Beauftragung der Dokumentation zu Außenanlagen

Für vermessungstechnisch zu erfassende Objekte in den Außenanlagen, die im Rahmen einer di- gitalen Liegenschaftsbestandsdokumentation beauftragt werden, gelten die Baufachlichen Richtli- nien (BFR) Vermessung.

Die BFR Vermessung sind die fachlichen Grundlagen zur Erfassung und Dokumentation von Lie- genschaften des Bundes und können unter http://www.bfrvermessung.de/ in ihrer aktuellen Version eingesehen werden.

Für Leistungen in der Objektplanung für Freianlagen, Gebäude und raumbildende Ausbauten ein- schließlich Außenanlagen mit Integration der TGA-Fachplanung sowie für die Übergabe dieser Un- terlagen in digitaler Form und in Papierform gelten die Vorgaben der Dokumentationsrichtlinie.

In einer projektspezifischen Abstimmung zwischen Nutzer und Projektleitung sollen, bezogen auf die digitale Bestandsdokumentation der Außenanlagen, folgende Festlegungen getroffen werden: (cid:1) Beauftragung und Datenumfang der vermessungstechnisch zu erfassenden Objekte nach BFR Vermessung (cid:1) Beauftragung eines gewerkeübergreifenden koordinierten Außenanlagenplans mit Integration der TGA-Fachplanungen (cid:1) Beauftragung und Datenumfang der zu erfassenden alphanumerischen Beschreibungsdaten zu Außenanlagen gemäß Kapitel 4.3.3 Dabei gilt für:

Leistungen der Ingenieurvermessung

Zur Sicherstellung einer einfachen Übertragung von CAD-Daten aus der Ingenieurvermessung in das System des Auftraggebers ist unter Ziffer 3.4.1/ 3.4.2 des Vertragsmusters nach Anhang 15 RBBau immer „nach Vorgabe des AG…“ auszuwählen. Die der BFR Vermessung zugrunde lie- genden Daten des Objektartenkatalogs, des Objektabbildungskatalogs sowie das Datenaustausch- format werden durch den AG festgelegt und sind bei ihm anzufordern (siehe hierzu „Vertrag Inge- nieurvermessung- Kapitel 3.4 Anhang 15 RBBau- Datenübergabe“).

Leistungen der Objektplanung

Die DIN 276 (Kostengruppe 500) bildet das Gerüst zur Strukturierung der Außen-/ Freianlagen- Planungen (Kostengruppen 510 - 539, 550 - 590) sowie der zugehörigen TGA-Fachplanungen (Kostengruppen 540 – 549), die zusätzlich die gewerkespezifischen Normen und Vorgaben umset- zen müssen.

Die Objektplanung und die zugehörigen TGA-Fachplanungen sind nach ihrer Ausführung überar- beitet als Revisionspläne in der vereinbarten Form und Struktur zu übergeben.

Die der DRL zugrunde liegenden Muster-/ Prototypdateien zu Formaten und Strukturen der Ob- jektplanung für Freianlagen, Gebäude und raumbildende Ausbauten einschließlich Außenanlagen, der TGA-Fachplanung und den zusätzlichen alphanumerischen Beschreibungsdaten werden durch den AG bereitgestellt (siehe hierzu: www.bbr.bund.de → Planen und Bauen → Baufachlicher Ser- vice → Dokumentationsrichtlinie → Downloads).

0.6.6 Beauftragung Besonderer Dokumentation

Die Regelungen in Kapitel 5 betreffen die besondere Foto- bzw. Bild-Dokumentation für die Öffent- lichkeitsarbeit sowie die Darstellung von „Kunst-am-Bau“-Objekten des Auftraggebers. Ferner sind Vorgaben für die fachlich-technische Fotodokumentation enthalten.

Foto- bzw. Bildbeweise aus baulich- technischer Sicht und für gutachterliche Tätigkeit unterliegen nicht den Anforderungen nach Kapitel 5.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 12 von 16

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0.7 Qualitätsmanagement zur Dokumentation

Übergabe der Dokumentationsunterlagen

Die Übergabe der Dokumentation gemäß Kapitel 1 bis 3 der DRL nach Erstellung und Zusammen- stellung an den AG muss grundsätzlich mit einem vollständig ausgefüllten Dokumentationsschein erfolgen, welcher neben der Übergabe die Prüfung der Dokumentationsunterlagen bestätigt. Diese Vorgaben beziehen sich auf Bestands- und Revisionsunterlagen. Regelungen zur Übergabe und Prüfung der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen sind nicht Bestandteil der Do- kumentationsrichtlinie. Einzelheiten zu den Übergabeterminen der Dokumentationsunterlagen sind den Vertragstexten zu entnehmen.

CAD- Pilottest

Im Vorfeld der Planungstätigkeiten bietet die IuD-Stelle den Auftragnehmern die Durchführung ei- nes CAD-Pilottests auf Basis einer bereitgestellten Prototypdatei an. Der erfolgreiche Datenaus- tausch vom Format des Auftragnehmers in das Format des Auftraggebers wird mit einem Prüfpro- tokoll bzw. Zertifikat dokumentiert.

Prüfung der Dokumentationsunterlagen

Zur Sicherstellung der Qualität der Baubestandsdokumentation sind die Dokumentationsunterlagen entsprechend zu prüfen. Das Prüfverfahren umfasst i.d.R. folgende 3 Ebenen:

  1. Vollständigkeitsprüfung

Die Bestandsdokumentation ist umfassend auf Vollständigkeit gemäß den vertraglichen Vereinba- rungen mit den Gewerkeauftragnehmern zu prüfen.

Diese Prüfung ist im Verantwortungsbereich der Projektleitung durchzuführen. Die Gewerkespezifi- schen Anhänge zu Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen (gemäß Kapitel 6A) können dabei als Checklisten genutzt werden.

  1. Inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit der gebauten Realität

Mit der inhaltlichen Prüfung ist sicherzustellen, dass die abgebildeten Daten und Inhalte der Bau- bestandsdokumentation mit den tatsächlich gebauten örtlichen Verhältnissen übereinstimmen. Hierbei wird eine stichprobenartige Prüfung je Gewerk empfohlen, so dass die Stückzahl der ge- prüften Unterlagen repräsentativ ist und einen Rückschluss auf die Qualität der Unterlagen ermög- licht. Diese Prüfung ist ebenfalls im Verantwortungsbereich der Projektleitung durchzuführen.

  1. Form- und Strukturprüfung

Die Überprüfung der Baubestandsdokumentation in Bezug auf Einhaltung der Form- und Struktur- vorgaben ist ebenfalls umfassend durchzuführen.

Eine Überprüfung der Unterlagen auf formelle und strukturelle Richtigkeit gemäß Vorgaben der DRL erfolgt durch die IuD-Stelle des BBR. Zur Abnahme von Leistungen gemäß DRL prüft die IuD- Stelle die grafischen (CAD-Unterlagen) und alphanumerischen Daten (Raum- und Gebäudebü- cher). Die Ergebnisse der Prüftätigkeiten werden in standardisierten Prüfbericht festgehalten und den verantwortlichen Projektleitungen für das Mängelmanagement zur Verfügung gestellt.

Leistungen der Dokumentationsprüfung zur Beauftragung an FbT werden in den Vertragsanlagen „Prüfen der Dokumentation Gebäude“ und „Prüfung der Dokumentation TGA“ beschrieben.

Einsatz eines Projektkommunikationsmanagementsystems (PKM- System)

Während der Durchführung der Baumaßnahme wird zur Sicherung der Daten- und Informationsho- heit des Bauherrn im Regelfall ein Projektkommunikationsmanagementsystem eingesetzt. In die- sem System wird die digitale Projektdokumentation aller Projektbeteiligten erfasst und nach Pro- jektabschluss gesichert. Der Umfang der mit diesem System erfassten Informationen ist in Verant- wortung der Projektleitungen festzulegen, unter Beachtung des Schriftformerfordernisses und der Vorgaben der DRL.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 13 von 16

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0.8 Datenübergabe und Datenpflege

Datenübergabe an den Nutzer:

Zur Übergabe der Baubestandsdokumentation an den Bedarfsträger/ Nutzer sind gemäß Abschnitt H RBBau Vereinbarungen zum Standort und zur Pflege des Primärnachweises zu treffen.

Hierin ist auch festzuhalten, in welcher Form und in welchem Datenformat weitere Unterlagen zur Niederschrift nach Muster 14 RBBau übergeben werden (gemäß Mustervereinbarung).

Datenpflege im Primärnachweis

Die als Grundstücksakte dem Gebäudenutzer bzw. zuständigen Verwaltungsdienststelle zu über- gebenden Unterlagen dienen der Dokumentation der Baumaßnahme und als Grundlage für die Durchführung von zukünftigen Bauaufgaben und Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie für die Be- wirtschaftung der Gebäude durch die hausverwaltenden Dienststellen. Bestandteil der Grund- stücksakten sind digitale Daten zur Baubestandsdokumentation. Dieser Bestandteil an digitalen Daten umfasst zeichnerische Darstellungen der Baumaßnahmen und vorgegegebene Planinforma- tionen, i.d.R. in Form der alphanumerischen Beschreibungsdaten als RGB, verknüpft mit den geo- metrischen Bestandsdaten in CAD-Bestandsplänen.

Zur Vermeidung redundanter Datenhaltung sind die digitalen Daten an zentraler Stelle im Primär- nachweis zu pflegen. Die den Primärnachweis führende Stelle hat für die Aktualität und Richtigkeit der digitalen Baubestandsdokumentation zu sorgen und der hausverwaltenden Dienststelle bzw. für bauliche Veränderungen in der Nutzungsphase den jeweils verantwortlichen Stellen, Daten aus dem Primärnachweis in einem weiterbearbeitbaren Datenformat zur Verfügung zu stellen.

Im Primärnachweis sind alle vom BBR/ von der Bauverwaltung bzw. vom Bedarfsträger/ Nutzer während der gesamten Nutzungsphase der Bauwerke durchgeführten baulichen Veränderungen dauerhaft nachzuweisen. Dazu hat der jeweilige Veranlasser von Veränderungen diese zeitnah im entsprechenden Datenformat an die den Primärnachweis führende Stelle zu übergeben.

Angaben aus Bauunterlagen dürfen nur nach vorheriger Feststellung ihrer Übereinstimmung mit der Örtlichkeit übernommen werden. Änderungen sind zeitnah einzupflegen, damit die Baube- standsdokumentation mit den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen übereinstimmt.

Abläufe und Verantwortlichkeiten für die Datenaufbereitung und -pflege, beispielsweise im Zuge des Bauunterhalts, werden in dieser Dokumentationsrichtlinie nicht näher beschrieben.

Datenübergabe an die IuD-Stelle:

Mit Übergabe des Gebäudes an den Nutzer werden der IuD-Stelle zeitgleich Plan- und Aktenver- zeichnisse sowie die digitale Baubestandsdokumentation in Form von CAD-Projekten und elektro- nischen Raum- und Gebäudebüchern einschl. Vereinbarung zur Primärnachweispflege (H RBBau, Muster 14) übergeben, sowie begleitend und nach Abschluss der Baumaßnahmen die digitale Pro- jektdokumentation des PKM-Systems.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 14 von 16

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0.9 Aufbewahrung von Bauakten

Umfang der Bauakten

Zur Dokumentation einer Baumaßnahme und zur Gesamtheit der Bauakten in Papier- und digitaler Form zählen:

Nr.BezeichnungGrundlagen-Aufbewahrungsfrist lt. K10 RBBau
RBBau 2003,
HOAI, VOB/C
01Rechnungslegungsunterlagen (Große NUE- Maßnahmen), Abrechnungsunterlagen, AufmaßeJ RBBau5 Jahre nach Abschluss der Prüfung durch BRH, 7 Jahre nach Rechnungslegung, bei baudurchführender Ebene
02Vergabeunterlagen/unberücksichtigte Angebote, Bauaufträge, Verfahrensakten (VOL/ VOF)VOB, HOAI, VOL, VOF
03Vorplanung/Entwurfsplanung, Genehmigte Entscheidungsunterlagen ES- BauLP 2-3 HOAI E/F RBBau3 Jahre nach Veräußerung der Lie- genschaft bzw. Beseiti- gung des Bauwerks, bei baudurchführender Ebene
04Genehmigungsplanung/ Entwurfsunterlagen EW- BauLP 4 HOAI E/F RBBau
05Ausführungsplanung/Detailplanung, Leistungsverzeichnisse mit Mengenberechnungen, LeistungsbeschreibungenLP 5-6 HOAI, E/F RBBau
06Tragwerksplanung/Prüfstatik, Festigkeits-/ Wärmebedarfsberech- nung, Schall- und Brandschutznachweise, weitere bauphysikalische Nachweise und Gutachten, Baugrund- und Brandschutzgutachten etc.§§ 62ff HOAI
07Lageplan ÖbVI, vermessungstechnische Unterlagen/Erläuterungen§§ 96ff HOAI
08Zustimmungsunterlagen/Unterlagen über die öffentlich-rechtliche Behandlung/Bauaufsichtakten mit bauordnungs- und bauplanungs- rechtlichen Vorgängen/Vorgängen sonstiger RechtsbereicheK 14 RBBau
09FBT-Verträge/Verträge mit freiberuflich Tätigen, ZweitschriftenHOAI, RBBau
10Schriftverkehr mit Nutzer/FBT/Ausführenden (soweit nicht innerhalb der Rechnungslegung), Vermerke, Berichte, Protokolle etc.K 10 RBBau
11Haushaltsüberwachungslisten HÜL Bau, Kostenzusammenstellun- genRBBau
12Werk- und Montageplanungen, Werkstatt- und Konstruktionszeich- nungen ausführender FirmenVOB/C
13Bestands-/Revisionsunterlagen/Hochbau, Technische Anlagen und Außenanlagen, Pläne/Flächenberechnungen entspr. der Bauaus- führung, technische Beschreibungen, Dokumente der Objektüber- wachung (Bautagebücher, Prüfzeugnisse, Abnahmeprotokolle etc.), Unterlagen ausführender Gewerke, Brandschutzkonzept/-pläne, digitale BaubestandsdokumentationLP 8, 9 §§ 15/ 73 HOAI H RBBau
14Dokumentation zur Bauübergabe, Unterlagen für die Grundstücks- akte/Hochbau, Technische Anlagen und Außenanlagen, einschließ- lich Gewährleistungsfristen, Geräteverzeichnissen, öffentlich- rechtliche Abnahmebescheinigungen, Auflagen/Rechte/Pflichten aus Baumaßnahme etc.H RBBau, VOB/Cwie vor, bei zuständiger Verwal- tungsdienststelle

Tabelle 0.9-1: Verantwortungen im Dokumentationsprozess im BBR

Aktenbegriff und Registratur

Die Geschäftstätigkeit einer Behörde beruht auf dem Prinzip der Schriftlichkeit bzw. der Aktenmä- ßigkeit aller Vorgänge und findet ihren Niederschlag in der systematischen Aktenbildung. Die Aktenbildung unterstützt die Geschäftsbearbeitung und gewährleistet die Nachvollziehbarkeit der Geschäfte. Grundsätzlich sind drei Arten von Ablagen möglich: reine Papierablagen, hybride Ablagen und rein elektronische Ablagen.

Die Registratur einer Behörde ist die mit der Schriftgutverwaltung beauftragte Stelle. Sie bildet die Grundlage für das Verwaltungshandeln und ist daher ein grundlegendes Element ihres Wissens- managements. Zu den Aufgaben einer Registratur gehören u.a. die zweckmäßige Aktenbildung, die Vergabe von Aktenzeichen gemäß Aktenplan, die Führung von Aktenverzeichnissen, die Überwachung von Aufbewahrungsfristen und die Aussonderung an das zuständige Archiv.

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 15 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Aktenarchive

Die Bauakten (s.o.) sind Bestandteil des Schriftguts der Behörde, welches grundsätzlich in zentra- len Registraturen überwacht, geordnet und aufbewahrt wird. Für bestimmte Aufgabengebiete ist gem. Registraturanweisung die Aufbewahrung außerhalb der zentralen Registraturen, z.B. in Sachbearbeiter- bzw. Referatsregistraturen, gestattet. So erfolgt die Verwaltung und Lagerung der Bauakten (einschl. der Führung von Aktenverzeichnissen) zunächst in den Bauabteilungen, in Ver- antwortung der Projektreferate (Baudokumentation für laufende Maßnahmen, Rechnungslegungen bis zur Vorlage an die Prüfinstanz). Bauakten abgeschlossener Bauvorhaben, so die Baubestands- dokumentation einschl. Tragwerksplanung und Bauaufsichtsakte, sind i. S. einer Altregistratur ab- teilungsbezogen zentral oder in der IuD-Stelle zu archivieren; die Rechnungslegungsunterlagen sind in den Fachreferaten Einsatzplanung/Bauhaushalt aufzubewahren. Die IuD-Stelle fungiert als Kontaktstelle zum Bundesarchiv und führt nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen die Aussonde- rung der Bauakten durch. Ihr obliegen auch die zentrale Archivierung der digitalen Baubestands- dokumentation sowie der Fotodokumentation, die Archivierung abgeschlossener PKM-Projekte, die Qualitätssicherung und die Organisation der Datenpflege (soweit keine eigenständigen Projekte).

Nach Abschluss der Baumaßnahme sind durch die verantwortliche Projektleitung die mit dieser Richtlinie erstellten Unterlagen in die Bauakten zu integrieren (nach GO, Registraturanweisung und Aktenplan). Dabei können Vorgaben dieser Richtlinie auf die Gesamtheit der Baudokumentation übertragen werden, z.B. mit Anwendung einheitlicher Kennzeichnungs-/ Strukturierungsvorgaben:

  • Ordnerrücken der DRL ergänzt um Aktenzeichen/ Aufbewahrungs- bzw. Aussonderungsvermerke
  • Datenträger- und Dateibezeichnung nach DRL
  • Aktenstrukturierung und -verzeichnisse nach Aktenplan und -zeichen
  • Zuordnung der Papierakte zur digitalen Struktur etc.

BBR 1 Logo des BBR

2 Aktentyp oder Dokumentationsstand und Bundesamt Gewerk / KGR gem. DIN 276 für Bauwesen und Raumordnung 3 Nutzer / Gebäude / Adresse Entscheidungsunterlage 4 ES Bau TGA-Anlagenbezeichnung mit Anlagen-AKS oder Bauvorhaben mit Gebäudecodie- BMX rung AKS 3. Ebene und/oder Gebäude 1 Inhalt lt. Aktenplanstruktur Musterstraße 11 5 10117 Berlin Ordnerkennung Ordner Nr. x / n

6 Sanierungsmaßnahmen Laufzeit des Ordners (Anlage bis Abschluss) oder D10117MG1 Datum der Übergabe/ Archivierung

Ordner 01 / 05 7 Leerfeld für Aussonderungsvermerk 2007 - 2008

8 2038 Aktenzeichen lt. Aktenplan BBR – Referat / Nutzercode / Baupro- IV B 1 – BMX 56789 02 jektnummer / Teilaktenzeichen

Abbildung 0.9-2: Beispiel Ordnerrücken für Schriftgut/ Bauakten gesamt

Erläuterungen zur Anwendung der Dokumentationsrichtlinie Kapitel 0 - Seite 16 von 16

[Seite 23]

[Seite 23: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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1. Kennzeichnung und Strukturierung

Inhaltsverzeichnis

1.1 Strukturierung aller Dokumentationsunterlagen...........................................................3

1.1.1 Zeitliche Zuordnung..........................................................................................................3

1.1.2 Orts- und Gewerkebezug..................................................................................................3

1.1.3 Funktionsbezogene Kategorien.......................................................................................3

1.2 Papierdokumentation........................................................................................................3

1.2.1 Strukturierung von Ordnern.............................................................................................5

1.2.1.1 Format und Struktur der Ordner-Inhaltsverzeichnisse..................................................5

1.2.2 Beschriftung von Ordnerrücken......................................................................................6

1.3 Datenträgerdokumentation...............................................................................................8

1.3.1 Bezeichnung von Dateien.................................................................................................8

1.3.2 Bezeichnung, Inhalt und Form von Datenträgern..........................................................8

1.3.3 Struktur der CD-ROM/DVD..............................................................................................10

1.4 Formatvorgaben für Wartung, Inspektion und Instandsetzung..................................10

1.4.1 Anlagen-Bestandsliste....................................................................................................11

1.4.2 Leistungskataloge/Arbeitskarten...................................................................................11

1.5 Übergabe der Dokumente...............................................................................................12

1.5.1 Austauschformate für digitale Dokumente...................................................................12

1.5.2 Dokumentationsschein...................................................................................................12

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 2 von 13

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

1.1 Strukturierung aller Dokumentationsunterlagen

1.1.1 Zeitliche Zuordnung

Die während der Planung und nach Fertigstellung einer Baumaßnahme anfallende Dokumentation muss den entsprechenden Leistungsphasen nach HOAI (siehe Tabelle 1.1.1-1) zugeordnet sein. Hierzu sind die Dokumentationsunterlagen entsprechend dem Dokumentationsstand unter Ver- wendung folgender Schlüssel zu kennzeichnen.

DokumentationsstandBezeichnung
VVorplanung
EEntwurfsplanung
GGenehmigungsplanung
AAusführungsplanung
MWerk- und Montageplanung
BBestandsdokumentation

Tabelle 1.1.1-1 : Schlüsseltabelle Dokumentationsstand

1.1.2 Orts- und Gewerkebezug

Bei der Kennzeichnung der Ordnerrücken und CD-ROM/DVD-Cover sind der Ortsbezug (Nut- zer/Adresse/Gebäude) und der Gewerkebezug über Klartext sowie nach AKS (Anlagenkennung bei TGA) herzustellen.

1.1.3 Funktionsbezogene Kategorien

Zusammengehörende Dokumentationen sind innerhalb von Ordnern (Papierform) als Register und als Verzeichnisse auf Datenträgern funktionell unterteilt.

Zur Kennzeichnung wird ein einstelliger Buchstabenschlüssel eingeführt. Die in der Tabelle 1.1.3-1 angeführten Beispiele stellen einen Überblick zur Einordnung der Dokumentationsunterlagen in die funktionsbezogenen Kategorien dar.

1.2 Papierdokumentation

Die im Ordner befindlichen Unterlagen müssen in kopierfähiger Form übergeben werden und den Einsatz eines Einzelblatt-Einzugsscanners ermöglichen. Die Unterlagen dürfen deshalb nicht ge- heftet oder gebunden sein. Notwendige Markierungen sollten nur mit einem schwarzen Stift vorge- nommen werden.

Die Ordner sind anlagen- bzw. themenbezogen aufzubauen, wobei grundsätzlich für jede Anlage/ jedes Thema ein Ordner zu erstellen ist. Wenn erforderlich, sind nach Rücksprache mit dem Auf- traggeber Anlagen/Themen in einem Ordner zusammenzufassen.

Zur Fortschreibung der Papierdokumentation: Mit dem Ziel einer sicheren und zügigen Aggregation des aktuellen Stands muss der betreffende Ordner bei Austausch oder Integration von fortge- schriebenen Dokumentationsunterlagen einen Änderungsverweis, z.B. in Form einer ergänzenden Einlage zum Inhaltsverzeichnis, erhalten.

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 3 von 13

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
KategorieBezeichnungBeispiele
AAbnahme-/Einweisungs- und MessprotokollePrüfberichte/Abnahmeunterlagen/ Protokolle, Fachunternehmer-Erklärung
BBedienungs- und Betriebsanwei- sungenHinweise zur Bedienung, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Betriebskontrolle, Technische Betriebsführung
CInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisse für Ordner
DDatenblätter/BestandsdatenDatenblätter der technischen Baugruppen, Geräte und Anlagen, Bauprodukt- Daten- blätter und weitere Daten in Tabellen- oder Listenform
EErsatz- und ZubehörteileBetriebs- und Verbrauchsstoffe, Hinweise zur Lagerung von Betriebsstoffen und Er- satzteilen
FFoto- und BilddokumentationGemäß Kapitel 5, fachlich-technische Fotodokumentation
GGenehmigungenBaugenehmigungen
HHerstellerverzeichnisseAuflistung der Hersteller verwendeter Pro- dukt- bzw. Baugruppen und Ersatzteile
LLeistungskataloge/ ArbeitskartenDokumentation der Instandhaltungsleistun- gen und Leistungen der Technischen Be- triebsführung in den Arbeitskarten nach Leistungskatalogen
NNachweise, Prüfergebnisse und GutachtenNachweise zur Bauart und weitere Nach- weise zur Einhaltung vorgegebener Bau- stoff- und Bauteilqualitäten/-eigenschaften
PPläne/ Zeichnungen/ SchemataPlanverzeichnisse, Ausführungspläne, Mon- tage-, Bestands- und Revisionspläne
SSoftwareProgrammbeschreibungen, Listings, Ab- laufpläne
TTechnische Beschreibungen/ BerechnungenAnlagen-/Funktionsbeschreibungen und Be- rechnungen, Daten zur Anlagenauslegung und Dimensionierung, Produktunterlagen der Hersteller,
USicherheit und UmweltschutzNachweise zur Gewährleistung von Sicher- heit und Umweltschutz
VVerträgeWartungsverträge
WWartungs- und Pflegehinweise/ InstandhaltungInspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- anweisungen, Hinweise zur Fehler- und Störungssuche bzw. Instandhaltungskata- loge, Reinigungs- und Pflegehinweise so- wie Anlagenübersichten/-Bestandslisten

Tabelle 1.1.3-1: Funktionsbezogene Kategorien

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 4 von 13

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

1.2.1 Strukturierung von Ordnern

Grundsätzlich sind die Dokumentationsunterlagen entsprechend den funktionsbezogenen Katego- rien (siehe Beispiel) aus Tabelle 1.1.3-1 in Register zu gliedern. Die thematische Trennung der Do- kumentationsunterlagen innerhalb eines Registers erfolgt durch beschriftete Trennblätter (Klartext der „Bezeichnung“ aus dem Inhaltsverzeichnis).

Beispiel: Ordner über Ausführungsplanung vom Fachplaner erstellt (cid:1) Register C (Inhaltsverzeichnis), (cid:1) Register T (Berechnungen und Auslegung), (cid:1) Register P (Planverzeichnis, Ausführungspläne) (cid:1) Grundriss Erdgeschoss (cid:1) Grundriss 1. Obergeschoss

1.2.1.1 Format und Struktur der Ordner-Inhaltsverzeichnisse

Der Inhalt pro Ordner muss in einem Inhaltsverzeichnis dokumentiert sein. Beinhaltet die Doku- mentation einer Anlage mehrere Ordner, so ist im 1. Ordner zusätzlich ein Gesamtinhaltsverzeich- nis über alle Ordner beizufügen. Die Inhaltsverzeichnisstruktur ist entsprechend dem Kapitel 1.1.3 mit funktionsbezogenen Kategorien aufzubauen. Das Inhaltsverzeichnis ist im MS-Excel-Format zu erstellen. Die digitale Formatvorlage steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de (cid:1) Planen und Bauen (cid:1) Baufachlicher Service (cid:1) Dokumentationsrichtlinie (cid:1) Downloads (cid:1) Formatvorlagen zur Verfügung.

Je Inhaltsverzeichnis ist eine Datei anzulegen (siehe Tabellen 1.2.1.1-1 und 1.2.1.1-2). Der Datei- name des Inhaltsverzeichnisses wird wie im Kapitel 1.3.1 beschrieben gebildet. Diese Datei ist auf der CD-ROM/DVD immer im Verzeichnis „C_Inhaltsverzeichnis“ zu hinterlegen.

Beispiel für ein Inhaltsverzeichnis des Ordners “Bestandsdokumentation“ Ordner eins von drei:

Leistungsphase: B_Bestandsdokumentation Anlagenbezeichnung: Lüftungsungsanlage 1 AKS-Anlage: D10117MG1U1B431_001 Ordnerkennung: Ordner 01 / 03 Gewerk: Lüftung Aktualität: 12/2003Firma: Mustermann Straße: Steinweg 12 PLZ/Ort: 11111 Musterstadt
RegisterBeschreibung des InhaltesDateiname
C VerzeichnisseC VerzeichnisseInhaltsverzeichnis Ordner 1 D10117MG1U1B431_001-C001.xls Anlagendaten D10117MG1U1B431_001-T001.doc Auslegungsberechnungen D10117MG1U1B431_001-T002.xls Abnahmeprotokoll D10117MG1U1B431_001-A001.pdf
T Technische Be- schreibungen/ BerechnungenT Technische Be-
schreibungen/
Berechnungen
A Abnahme-/Ein-
weisungs- und Mess-
protokolle

Tabelle 1.2.1.1-1: Muster-Ordnerinhaltsverzeichnis am Beispiel D10117MG1U1B431_001-C001.xls

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 5 von 13

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Beispiel für ein Inhaltsverzeichnis des Ordners “Bestandsdokumentation“ Ordner zwei von drei:

Leistungsphase: B_Bestandsdokumentation Anlagenbezeichnung: Lüftungsanlage 1 AKS-Anlage: D10117MG1U1B431_001 Ordnerkennung: Ordner 02 / 03 Gewerk: Lüftung Aktualität: 12/2003Firma: Mustermann Straße: Steinweg 12 PLZ/Ort: 11111 Musterstadt
RegisterBeschreibung des InhaltesDateiname
C VerzeichnisC VerzeichnisInhaltsverzeichnis Ordner 2 D10117MG1U1B431_001-C002.xls einschl. Planverzeichnis Herstellerunterlagen D10114MG1U1B431_001-T003.pdf Funktionsbeschreibung D10117MG1U1B431_001-T004.xls Bedienungshinweise D10117MG1U1B431_001-B001.pdf Technische Betriebsführung D10117MG1U1B431_001-B002.doc Bestandsplan D10117MG1U1B431_GR001-2A.dwg Strangschema D10117MG1U1B431_SE001-2A.dxf
T Technische
Beschreibugen/
Berechnungen
B Bedienungs- und
Betriebs-
anweisungen
P Pläne/
Zeichnungen/
Schemata

Tabelle 1.2.1.1-2: Muster-Ordnerinhaltsverzeichnis am Beispiel D10117MG1U1B431_001-C002.xls

1.2.2 Beschriftung von Ordnerrücken

Die Beschriftung der Ordnerrücken hat nach folgender Struktur zu erfolgen:

  1. Logo des BBR

  2. Leistungsphase/Gewerk

Entsprechend der Tabelle 1.1.1-1 ist auf dem Ordnerrücken der entsprechende Dokumentations- stand einzutragen. Das Gewerk und die Kostengruppe lt. DIN 276 sind hinzuzufügen.

Beispiel: Bestandsdokumentation/Lüftung KGR 431

  1. Nutzer/Adresse/Gebäude

In diesem Feld sind als Klartext Nutzer, Adresse und das Gebäude zu nennen, auf die sich die Do- kumentation bezieht.

Beispiel: BMX, Musterstraße 11, 10117 Berlin, Gebäude 1

  1. Anlagenbezeichnung und -kennung nach AKS

Die Anlagenbezeichnung ist als Klartext sowie die zugehörige Anlagenkennung nach AKS (siehe Kapitel 2 „AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System“) auszuführen.

Beispiel: Lüftungsanlage 1 D10117MG1U1B431_001

Beachte: Sind mehrere Anlagen in einem Ordner dokumentiert, so sind Klartext und AKS- Bezeichnung untereinander zu schreiben.

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 6 von 13

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. Ordnerkennung

Die Ordnerkennung setzt sich aus der laufenden zweistelligen Nummer des Ordners sowie der Maximalzahl der Ordner dieser Anlage zusammen.

Beispiel: Ordner 01 / 03 („Bestandsdokumentation“ erster Ordner von drei)

  1. Stand des Ordners

Stand der Dokumentationsunterlagen im Format MM / JJJJ.

Beispiel: 02 / 2008

  1. Leerfeld

Dieses Leerfeld ist für Aussonderungsvermerke des AG oder Eintragungen des (späteren) Nutzers vorgesehen.

  1. Leerfeld

Das Leerfeld am unteren Rand ist für den Eintrag des Aktenzeichens des AG reserviert.

Nachfolgend ist ein Beispiel für Ordnerrücken dargestellt. Die digitale Formatvorlage steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de (cid:1) Planen und Bauen (cid:1) Baufachlicher Service (cid:1) Dokumen- tationsrichtlinie (cid:1) Downloads (cid:1) Formatvorlagen zur Verfügung.

BBR

1 Logo des BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 2 Dokumentationsstand und Bestandsdokumentation Gewerk / KGR gem. DIN 276 Lüftung / KGR 431 3 Nutzer / Gebäude / Adresse BMX 4 Gebäude 1 TGA-Anlagenbezeichnung mit Anlagen-AKS Musterstraße 11 10117 Berlin 5 Ordnerkennung Ordner Nr. x / n Lüftungsanlage 1 6 D10117MG1U1B431_001 Datum der Übergabe/ Archivierung

7 Leerfeld, z.B. für Ordner 01 / 05 Aussonderungsvermerk 02 / 2008 8 Leerfeld, z.B. für Aktenzeichen lt. Aktenplan BBR – Referat / Nutzercode / Baupro- jektnummer / Teilaktenzeichen

Abbildung 1.2.2-1: Beispiel Ordnerrücken

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 7 von 13

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

1.3 Datenträgerdokumentation

1.3.1 Bezeichnung von Dateien

Für die Zuordnung der digitalisierten Dokumentationsdaten sind Dateibezeichnungen gemäß Kapi- tel 2 „AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System" festzulegen. Hierbei werden prinzipiell zwei Dateibezeichnungsstrukturen unterschieden: Anlagenspezifische Dateien und CAD-Dateinamen.

Anlagenspezifische Dateien

Die Dokumentationsdateien, die direkt einer Anlage bzw. einem technischen Gewerk zuzuordnen sind, sind wie folgt zu kennzeichnen:

Stellen Ebene Beispiel

Stelle 1-19 Anlagenkennung D10117MG1U1B431_001

(siehe Kapitel 2 „AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System“)

Stelle 20 Bindestrich -

Stelle 21 funktionsbezogene Kategorie A (Abnahme-/Einweisungs-/Messprotokolle)

(entsprechend Tabelle 1.1.3-1)

Stelle 22-24 laufende Nummer der Datei 001

Beispiel für die Bezeichnung einer Datei: D10117MG1U1B431_001-A001.pdf

CAD-Dateinamen

Pläne haben als Dateibezeichnung den Plancode (vgl. Kapitel 2).

1.3.2 Bezeichnung, Inhalt und Form von Datenträgern

Zur Übergabe der Dokumentation in digitaler Form werden ausschließlich CD-ROMs/DVDs ver- wendet.

Die übergebenen Dateien sind grundsätzlich unkomprimiert auf dem Datenträger abzulegen. Die Inhalte der Datenträger sind analog zu den übergebenen Ordnern aufzubauen.

Soweit die Datenmengen es zulassen, ist für jeden Ordner eine CD-ROM/DVD zu übergeben. Das Cover der CD-ROM/DVD ist entsprechend der Abbildung 1.3.2-1 zu beschriften. Neben dem Da- tenträger zum Ordner, ggf. in diesem abgeheftet, ist eine Kopie des Datenträgers für die IuD- Stelle bereitzustellen. Die digitale Formatvorlage steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de (cid:1) Planen und Bauen (cid:1) Baufachlicher Service (cid:1) Dokumentationsrichtlinie (cid:1) Downloads (cid:1) Formatvor- lagen zur Verfügung.

Wenn die Inhalte eines Papierordners nicht komplett auf einer CD-ROM/DVD zusammengefasst werden können, sind weitere CD-ROMs/DVDs anzulegen und deren Cover fortlaufend über die „Datenträgerkennung“ zu nummerieren.

Datenträgerkennung

Die Datenträgerkennung setzt sich wie folgt zusammen: (cid:1) Anlagenkennung nach AKS (siehe Kapitel 2 „AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System“) (cid:1) Ordnerkennung der Papiervorlage (siehe Kapitel 1.2.2 Punkt 5.) (cid:1) Laufende Nummer der CD-ROM/DVD.

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 8 von 13

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Beispiel für Datenträgerkennung CD-ROM/DVD Nr. 1 für den Papierordner „Bestandsdokumentati- on“ eins von drei: D10117MG1U1B431_001-O01-03-1

Erläuterung: (cid:1) D10117MG1U1B431_001 - AKS der im Ordner dokumentierten Anlage (cid:1) - - Bindestrich (cid:1) O01-03 - Ordnerkennung („Bestandsdokumentation“) (cid:1) - - Bindestrich (cid:1) 1 - laufende Nummer der CD–ROM/DVD je Ordner

BBBBRR

Leistungsphase

Gewerk

Nutzer / Gebäude / Adresse

Kostengruppe nach DIN 276

Datenträgerkennung

Firma Monat/Jahr

Inhaltsverzeichnis

AKS Anlagenbezeichnung

D10117MG1U1B431_001 Lüftungsanlage 1

Abbildung 1.3.2-1: Beispiel CD-Cover Formatvorlage

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 9 von 13 gnunhciezebnegalnA gnunnekregärtnetaD RBB BBR D10117MG1U1B431_001-O01-03-1

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

1.3.3 Struktur der CD-ROM/DVD

Die Struktur der CD-ROM/DVD ist entsprechend den funktionsbezogenen Kategorien (siehe Tabel- le 1.1.3-1) als Inhaltsverzeichnis (siehe Abbildung 1.3.3-1) aufzubauen. Die jeder funktionsbezoge- nen Kategorie zugehörigen Dateien sind im jeweiligen Ordner abzulegen.

Dem Dateiordner, der der Ordnerkennung entspricht, ist eine Datei mit dem strukturierten Inhalts- verzeichnis des Papierordners hinzuzufügen. Sie ist gemäß dem Beispiel Abbildung: 1.3.3-1 zu bezeichnen.

Beispiel:

D10117MG1U1B431_001-O01-03 C001

Ordnerkennung Dokumentationsdatei

10117 Berlin, Musterstraße 11, Gebäude 1, Inhaltsverzeichnis Ordner 1

  1. Untergeschoß, Lüftungsanlage,

Anlage Nr. 1

Bestandsdokumentation

Ordner 1 von 3

Inhaltsverzeichnis-Dateien

Ordnerkennung Dokumentationsdatei

Funktionsbezogene Kategorien

Abbildung 1.3.3-1: Musterverzeichnisbaum und Dateibezeichnung (Inhaltsverzeichnis) auf einer CD-ROM/DVD

1.4 Formatvorgaben für Wartung, Inspektion und Instandsetzung

Die Benutzerinformationen und die für den wirtschaftlichen Betrieb und zur Instandhaltung der Ge- bäudeausstattung erforderlichen Betriebs- und Wartungsanweisungen sind entsprechend dieser Dokumentationsrichtlinie zu strukturieren und zu katalogisieren.

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 10 von 13

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1.4.1 Anlagen-Bestandsliste

Die in einem/r Gebäude/Liegenschaft vorhandenen Technischen Anlagen werden gemäß AMEV mit dem zugehörigen AKS wie in der Tabelle 1.4.1.1-1 ersichtlich beschrieben.

Die Bestandslisten werden durch die Ausführenden/Anlagenerrichter erstellt. Die digitale Format- vorlage steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de (cid:1) Planen und Bauen (cid:1) Baufachlicher Service (cid:1) Dokumentationsrichtlinie (cid:1) Downloads (cid:1) Formatvorlagen zur Verfügung.

Tabelle 1.4.1-1: Beispiel Anlagen-Bestandsliste

1.4.2 Leistungskataloge/Arbeitskarten

Für alle gemäß VOB/Teil C instandhaltungsrelevanten Anlagenteile (Baugruppen) sind Arbeitskar- ten auf Basis der Leistungskataloge mit Anlagenbezug entsprechend den AMEV-Richtlinien zu erstellen.

Die Kennzeichnung erfolgt nach dem AKS bis zur 7. Ebene.

Inhalte der Leistungskataloge sind Instandhaltungsanweisungen und Pflegeanleitungen mit Erläu- terung und Spezifikation der erforderlichen Überwachung und der durchzuführenden Tätigkeiten zur Instandhaltung, in Art und Zeitfolge.

Es ist zwischen folgenden Leistungen zu unterscheiden: (cid:1) Wartung (cid:1) Inspektion

Sind anlagenspezifisch besondere Instandhaltungsleistungen erforderlich, die darüber hinausge- hen, so sind diese ebenfalls entsprechend der Leistungskatalogform zu dokumentieren.

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 11 von 13

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Beispiel: Lüftungsanlage, Standort Deutschland, Berlin-Mitte, Mustertstr. 11, Gebäude 1 AKS: D10117MG1U1B431_001:

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristenBemer- kungen
1- monat- lich3- monat- lich6- monat- lich1- Jähr- lich2- jähr- lichbei Bedarf
1100Ventilatoren
Hygienemaßnahmen
nach VDI 6022 Blatt 1
61Ventilator auf Verschmutzung, Beschädigung u. Korrosion prüfen,x
62Funktionserhaltendes Reinigen der luftberührten Teile des Ventilators sowie des Wasserablaufesx
Funktionelle Maßnahmen
1102Laufrad auf Unwucht prüfenx
1103Schaufelverstelleinrichtung auf Funktion prüfenx
1104Lager auf Geräusch prüfenx
1105Lager schmierenx
1106Flexible Verbindungen auf Dichtigkeit prü- fenx
1107Schwingungsdämpfer auf Funktion prüfenx
1108Schutzeinrichtungen auf Funktion prüfenx

Tabelle 1.4.2-1: Beispiel zu den Arbeitskarten nach Leistungskatalogen - KGR 430 - Lufttechnische Anlagen

Das digitale Musterbeispiel steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de (cid:1) Planen und Bau- en (cid:1) Baufachlicher Service (cid:1) Dokumentationsrichtlinie (cid:1) Downloads (cid:1) Formatvorlagen zur Verfü- gung.

1.5 Übergabe der Dokumente

1.5.1 Austauschformate für digitale Dokumente

Alle digital erstellten Unterlagen sind in digitaler Form in vorgegebenen Austauschformaten gemäß Kapitel 6.1.3 zu übergeben.

CAD-Daten sind in einem der vorgegebenen Formate (siehe Kapitel 6.1.3) und als Plotfile im hpgl-2-Format zu übergeben. Berechnungsdaten - insbesondere Datensätze technischer Berech- nungen - sind in einem der vorgegebenen Formate und im jeweiligen programmspezifischen For- mat zu übergeben.

Eine Übergabe in einem geschützten Format (z.B. pdf) ist nur für Unterlagen zulässig, die ur- sprünglich nicht in einem digitalen Format erstellt worden sind (z.B. gescannte Unterlagen).

1.5.2 Dokumentationsschein

Für die Übergabe und Prüfung der Dokumentationsunterlagen (Papierordner, Datenträger) ist das Beiblatt „Dokumentationsschein“ (siehe Abbildung 1.5.2-1) zu verwenden. Dieser Dokumentations- schein ist vom Ersteller der Dokumentation und vom Prüfer dieser Dokumentation auszufüllen. Die digitale Formatvorlage steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de (cid:1) Planen und Bauen (cid:1) Baufachlicher Service (cid:1) Dokumentationsrichtlinie (cid:1) Downloads (cid:1) Formatvorlagen zur Verfügung.

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 12 von 13

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Dokumentations-Übergabe (vom Auftragnehmer auszufüllen)
Nutzer / Adresse / Gebäude: BMX / Gebäude 1 / Musterstraße 1, 10117 Berlin Dokumentationsstand: Bestandsdokumentation Gewerk: Lüftung Anlagenbezeichnung: Lüftungsanlage 1 Firma: Frischluft GmbH Straße: Sauberweg 10 PLZ / Ort: 12345 Lufthausen Tel. / Fax.: (0815) 123456 / (0815) 123457 Name: Müller Stempel / Unterschrift:
Papierordner:
Ordnerkennung: D10117MG1U1B431_001-01-01 Aktualität (Datum): 02 / 2008 Inhalt (Register): C, A, T, D, N, E, H, L, P
Datenträger:
Datenträgerkennung: D10117MG1U1B431_001-01-01-1 Aktualität (Datum): 02 / 2008 Datenträgerinhalt: C, P
Dokumentations-Übergabe (vom Auftraggeber auszufüllen)
Name: Datum / Unterschrift:
Dokumentations-Prüfung (von der prüfenden Stelle auszufüllen)
Die übergebenen Dokumentationsunterlagen (Papierordner und Datenträger) wurden gemäß Dokumentationsrichtlinie einschließlich projektspezifischer Abstimmungen in vollem Umfang erstellt: Inhaltliche Prüfung und Freigabe: Name / Datum: Unterschrift: Prüfung auf Vollständigkeit und Name / Datum: Freigabe: Unterschrift: Prüfung der Kennzeichnung & Name / Datum: Strukturierung und Freigabe: Unterschrift:

Abbildung: 1.5.2-1: Dokumentationsschein für die Übergabe und Prüfung einer Dokumentation

Kennzeichnung und Strukturierung Kapitel 1 - Seite 13 von 13

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[Seite 36: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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2. AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System

Inhaltsverzeichnis

2.1 Ziele des AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System...............................................3

2.2 Umsetzungsvorgaben für das AKS.................................................................................4

2.3 AKS-Anwendung...............................................................................................................4

2.3.1 Kategorie „Technische Anlage“.......................................................................................5

2.3.2 Kategorie „Plancodierung“............................................................................................10

2.3.3 Beispielkennzeichnungen für die Kategorie „Technische Anlage“...........................13

2.3.4 Beispielkennzeichnungen für die Kategorie „Plancodierung“...................................15

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 2 von 16

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2.1 Ziele des AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System

Das Allgemeine Kennzeichnungs- System (AKS) dient zur eindeutigen Kennzeichnung aller Doku- mentationsunterlagen eines Bauwerks, insbesondere zur Kennzeichnung aller bewirtschaftungsre- levanten Anlagen und der dazugehörigen Dokumentationsunterlagen. Hierbei wird eine Verbindung zwischen den realen Anlagen und den grafischen bzw. alphanumerischen Daten (Papierform und/oder digitalisiert) hergestellt.

In der Abbildung 2.1-1 ist dargestellt, wie das AKS als zentrales Bindeglied zwischen den realen Anlagen, der Papier- und Digitaldokumentation und den CAD-Plänen fungiert.

RReeRRRRaaeeeelleeaaaallll eeeeAA AAAAnnnnnnllaallllaaaaggggggeeeeeennnnnn

PPaappiiPPPPeeaaaarrppppddiiiieeeeoorrrrkkdddduuooookkkkmmuuuummmmeeeeeennnnnnttttttaaaaaattttttiiiiiioooooonnnnnn DD DDDD iigg iiiigggg ii iiii tt ttttaaaa aa llll ll eeee ee DDDD DD ooookkkk oo uuuu kk mmmm uu eeeennnn mm ttttaaaa ee ttttiiii nn oooonnnn ttaattiioonn

AAAAKKKKSSSS

BBBBeeeessssttttaaaannnnddddssss---- ddddooookkkkuuuummmmeeeennnnttttaaaattttiiiioooonnnn

MMMMuuuusssstttteeeerrrrssssttttrrrraaaaßßßßeeee AAAAllllttttbbbbaaaauuuu

CCAACCCCAAAADDDDDD------PPPPPPlllllläääääännnnnneeeeee BBBBBBBBeeeeeeeezzzzzzzzeeeeeeeeiiiiiiiicccccccchhhhhhhhnnnnnnnnuuuuuuuunnnnnnnngggggggg KKKKKKKKeeeeeeeennnnnnnnnnnnnnnnuuuuuuuunnnnnnnngggggggg KKKKoooosssstttteeeennnnggggrrrruuuuppppppppeeee KKKKKKKKoooooooosssssssstttttttteeeeeeeennnnnnnnggggggggrrrrrrrruuuuuuuuppppppppppppppppeeeeeeee nnnnnnnnaaaaaaaacccccccchhhhhhhh DDDDDDDDIIIIIIIINNNNNNNN 222222227777777766666666 OOOOrrrrddddnnnneeeerrrr 1111////3333 DDDDDDDDaaaaaaaatttttttteeeeeeeennnnnnnnttttttttrrrrrrrrääääääääggggggggeeeeeeeerrrrrrrrkkkkkkkkeeeeeeeennnnnnnnnnnnnnnnuuuuuuuunnnnnnnngggggggg

Abbildung 2.1-1: Zentrale Verknüpfung durch das AKS

Das Allgemeine Kennzeichnungs- System ist bei Neu- oder Umbauprojekten von allen Planungs- und Baubeteiligten anzuwenden. Bei der Beauftragung von neuen digitalen Bestandsdokumentationen ist die Kennzeichnungslogik des AKS ebenfalls anzuwenden. Ziel ist es, mit dem AKS eine gewerkeübergreifende und somit allgemeinverständliche Kennzeich- nungsstruktur für alle Anlagen und Dokumentationsunterlagen zu schaffen.

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 3 von 16

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2.2 Umsetzungsvorgaben für das AKS

Für die Verwendung des AKS zur Beschreibung Technischer Anlagen sind die Projektbeteiligten (siehe Tabelle 0.5-1) verantwortlich.

Das Allgemeine Kennzeichnungssystem (AKS) ist in die Planung einzuarbeiten und bis zur Be- stands- und Revisionsplanung fortzuführen.

Dabei hat bereits in der Entwurfs- und Ausführungsplanung die Kennzeichnung durch den Planer/ Fachplaner bis zur Anlagenebene (7. Ebene) zu erfolgen.

Kennzeichnungen dürfen nicht doppelt vergeben werden.

Alle Stellen des AKS-Schlüssels sind bis zur beschreibenden Ebene zu belegen. Stellen, die hier- bei nicht eindeutig gekennzeichnet werden können, sind mit Füllzeichen zu belegen. Als Füllzeichen ist entweder der Unterstrich „_“ (im Sinne eines Platzhalters) oder die Angabe von Nullstellen „0“ (z.B. bei geschossübergreifenden Plänen wie Schnitten und Ansichten) zu verwen- den. Prinzipiell können Ergänzungen zum AKS in einem projektspezifischen Anhang zum Kapitel 2 / 6.2 definiert und schriftlich festgelegt werden.

2.3 AKS-Anwendung

Die orts- und funktionsbezogenen Informationen des AKS werden in zwei Kategorien abgebildet. Für jede Kategorie wird ein Kennzeichnungsschlüssel mit einer bestimmten Struktur der Informati- onsebenen (Anzahl und Inhalte) festgelegt.

Es werden die folgenden zwei Kategorien definiert: - Kategorie „Technische Anlage“

  • Kategorie „Plancodierung“

Abbildung 2.3-1: Anwendung der Kategorie „Technische Anlage“ und der Kategorie „Plancodierung“

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 4 von 16

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2.3.1 Kategorie „Technische Anlage“

Im Folgenden wird die Kennzeichnungssystematik für die Kategorie “Technische Anlage“ erläutert. Die Kennzeichnungssystematik ist bindend nach den Vorgaben für die Bezeichnung von techni- schen Objekten jeglicher Art anzuwenden.

Die Kennzeichnungssystematik für die Kategorie „Technische Anlage“ besteht aus insgesamt 31 Stellen, die in 11 Informationsebenen eingeteilt sind.

In den Plänen sind die AKS- Bezeichnungen der Technischen Anlagen so vorzunehmen, dass die Zuordnung der Baugruppen zur jeweiligen Anlage erkennbar ist.

Die Verantwortung und Durchführung der Festlegung des Schlüsselcodes entsprechend der Bil- dungsregel geht aus der nachstehenden Abbildung 2.3.1-1 hervor.

Zur Kategorie „Technische Anlage“ zählen alle relevanten Technischen Anlagen nach DIN 276 aus folgenden Kostengruppen: (cid:1) KGR 300 Technische Anlagen im Hochbau, (cid:1) KGR 400 Technische Anlagen, (cid:1) KGR 540 Technische Anlagen der Außenanlagen.

AKS - Kennzeichnungstiefe

In vorgenannten Kostengruppen ist das AKS bis zur Ebene der laufenden Nummer der An- lage (7.Ebene/ Anlagenebene) verbindlich zu verwenden.

Ebene Code Struktur (Stelle) Beispiel

  1. D Länderkennung (1.) Deutschland Architekt/ 2. 10117 Ortskennung (2.-6.) Postleitzahl Bauherr 3. MG1 Gebäude (7.-9.) Musterstraße 11, Gebäude 1
  2. U1 Geschoss (10.-11.) 1. Untergeschoss
  3. B Dokumentationsstand (12.) Bestandsdokumentation Fachplaner/ Planer 6. 431_ Kostengruppe (13.-16.) Lüftungsanlage
  4. 001 Lfd. Nr. der Anlage (17.-19.) Anlage Nr. 001

Abbildung 2.3.1-1: Alphanumerischer Schlüsselcode zur Kennzeichnung einer Technischen Anlage: D10117MG1U1B431_001

Eine Weiterführung des AKS, Kategorie „Technische Anlage“ bis auf Datenpunktebene (8. bis 11. Ebene) erfolgt im Regelfall nur bei der Einbindung von Technischen Anlagen in die Gebäudeautomation (GLT / MSR).

(Hierbei entspricht die AKS- Bezeichnung der Bezeichnung des Datenpunktes der Gebäudeauto- mation.)

Für eine Fortführung des AKS (gemäß Abbildung 2.3.1-2) und weitere projektspezifische Er- gänzungen werden die hier aufgeführten Bildungsregeln empfohlen.

Der Codierung von Baugruppen bzw. Betriebsmitteln, wie im Katalog im Kapitel 6.2.8 beschrieben, liegt die Anwendung der Strukturierungsprinzipien und der Referenzkennzeichnung nach DIN EN 61346 zugrunde.

Eine Erweiterung dieses Katalogs um Baugruppen/ Betriebsmittel ist nur in begründeten Fällen und nach Abstimmung mit der jeweiligen Projektleitung möglich.

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 5 von 16

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Ebene Code Struktur (Stelle) Beispiel

  1. D Länderkennung (1.) Deutschland Architekt/ 2. 10117 Ortskennung (2.-6.) Postleitzahl Bauherr 3. MG1 Gebäude (7.-9.) Musterstraße 11, Gebäude 1
  2. U1 Geschoss (10.-11.) 1. Untergeschoss
  3. B Dokumentationsstand (12.) Bestandsdokumentation Fachplaner/ Planer 6. 431_ Kostengruppe (13.-16.) Lüftungsanlage
  4. 001 Lfd. Nr. der Anlage (17.-19.) Anlage Nr. 001
  5. G030 Baugruppe/ Betriebsmittel(20.-23.) Motor Klimakonvektor Ausführen-
  6. -001 Trennzeichen, Lfd. Nr. Betriebsmittel(24.-27.) lfd.Nr. 001 de Firma
  7. ES Messgröße/Datenpunkt(28.-29.) elektr. Größe, Schaltb. GA-MSR
  8. 01 Lfd. Nr. des Datenpunktes (30.-31.) Stufe 1 oder lfd.Nr.01

Abbildung 2.3.1-2: Alphanumerischer Schlüsselcode zur Kennzeichnung eines Datenpunktes: D10117MG1U1B431_001G030-001ES01

AKS - Kennzeichnung in den Plänen

Die Darstellung der AKS-Nummern von Technischen Anlagen, Baugruppen, Verteilern u.ä. kann prinzipiell mit der Codierung der Kostengruppe (6. Ebene und ff.) beginnen, wenn aus der Planco- dierung oder einer zusätzlichen Beschriftung („D10117MG1U1B…“) die Zugehörigkeit der Anlage zum Gebäude und Geschoss (1.-4. Ebene) ersichtlich ist. Beispiel : 431_001 Mögliche Beschriftung einer Technischen Anlage im Plan 431_001G030-001 Mögliche Beschriftung einer Baugruppe/ Betriebsmittel im Plan Projektspezifisch festgelegte ergänzende Informationen im AKS (nach Ebene 11) werden prinzipiell nicht in den Plänen dargestellt.

AKS - Vor-Ort-Kennzeichnung

Eine Vor-Ort-Kennzeichnung aller nach AKS codierten Anlagen ist obligatorisch.

Die Vor-Ort-Kennzeichnung von Baugruppen und ggf. Datenpunkten wird bei Bedarf vereinbart und projektspezifisch festgelegt.

Die Vor-Ort-Beschriftung kann prinzipiell mit der Codierung der Kostengruppe (6. Ebene und ff.) beginnen, wenn die Anlage zweifelsfrei dem Gebäude zuzuordnen ist.

Beispiel : 431_001 Mögliche Vor-Ort-Beschriftung einer Technischen Anlage 431_001G030-001 Mögliche Vor-Ort-Beschriftung einer Baugruppe/ Betriebs- mittel

Projektspezifisch festgelegte ergänzende Informationen im AKS (nach Ebene 11) werden prinzipiell nicht in der Vor-Ort-Beschriftung dargestellt.

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 6 von 16

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AKS – Ebenen der Kategorie „Technische Anlage“

Nachstehend sind die einzelnen Ebenen der Kategorie „Technische Anlage“ detailliert beschrieben.

  1. Ebene Länderkennung (Stelle 1. für Deutschland bzw. 1.-3. für Ausland)

Die erste Ebene beschreibt die Länderkennung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Inland (Deutschland) und Ausland unterschieden. Für das Inland gilt das einstellige „D“ als Kürzel. Das Ausland wird nach dem Ländercode ISO 3166 dreistellig gebildet (siehe Kapitel 6.2.1). Beispiel: D für Deutschland GBR für Großbritannien

  1. Ebene Ortskennung (Stellen 2.-6. für Deutschland bzw. 4.-6. für Ausland)

Die zweite Ebene beschreibt die Ortskennung. Orte in Deutschland werden mit der 5-stelligen Postleitzahl des Gebäudestandortes gekennzeichnet. Die Ortskennung für das Ausland wird nach dem Dienstortschlüssel des Auswärtigen Amtes dreistellig gebildet (siehe Kapitel 6.2.2). Beispiel: 10117 für Berlin-Mitte 459 für London

  1. Ebene Gebäude (Stelle 7.-9.)

Der Schlüssel für das Gebäude besteht aus einem dreistelligen, alphanumerischen Code.

Die Festlegung des Codes erfolgt für Neubauten und Umbauten in Abstimmung mit der IuD-Stelle des BBR durch die Projektleitung. Zu diesem Zweck ist zunächst ein Vorschlag des Gebäude- Codes an die IuD-Stelle des BBR zu richten. Alle Gebäude-Codes werden dort zentral gepflegt. Erst nach erfolgter Bestätigung bzw. Änderung darf dieser Gebäude-Code verwendet werden. Beispiel: MG1 Musterstraße 11, Gebäude 1 GI9 Greenstreet 9, Goethe- Institut

  1. Ebene Geschoss (Stelle 10.-11.)

Über einen zweistelligen, alphanumerischen Code wird eine exakte Kennzeichnung des Geschos- ses erreicht. Im Kapitel 6.2.4 befindet sich das verbindliche Abkürzungsverzeichnis. Beispiel: U1 1. Untergeschoss O1 1. Obergeschoss 10 10. Obergeschoss Beachte: Das „O“ beim 1. bis 9. Obergeschoss ist als Buchstabe zu schreiben!

Bei der Bildung des AKS für eine Technische Anlage (über mehrere Geschosse) ist als Geschoss stets die Aufstellungsebene der Anlagenzentrale zu verwenden. Werden mehrere Gebäude von ei- ner Anlage versorgt ist dies der Übergabepunkt im versorgten Gebäude.

  1. Ebene Dokumentationstand (Stelle 12.)

An dieser Stelle wird der Dokumentationsstand z.B. (A) für „Ausführungsplanung“ verwendet (siehe Kapitel 6.2.5 bzw. 1.1.1).

Beispiel: A Ausführungsplanung

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 7 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. Ebene Kostengruppe (Stelle 13.-16.)

In dieser Ebene wird die entsprechende Kostengruppe der Anlage gekennzeichnet.

Die Kostengruppe wird durch einen dreistelligen Zahlencode entsprechend DIN 276 gekennzeich- net. Die Codierung hat entsprechend Kapitel 6.2.6 zu erfolgen.

Zur besseren Lesbarkeit des AKS- Schlüssels, wird der dreistelligen Kostengruppe ein Unterstrich angefügt. Beispiel: 431_ Kostengruppe 431 (Lüftungsanlage) 461_ Kostengruppe 461 (Aufzugsanlagen)

Beachte: In der Praxis sind Technischen Anlagen meist aus mehreren Anlagenkomponenten (jeweils unterschiedliche KGR) zusammengesetzt. Dadurch ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob diese Anlagenkomponenten zu einer Hauptanlage (eine KGR) zu- sammengefasst, oder in mehrere Anlagen (unterschiedliche KGR) aufgeteilt werden.

Die Betriebsdatenpunkte (z.B. für Differenzdruckschalter, Temperaturwächter) werden den jeweili- gen Kostengruppen (z.B. KGR 431, 420) zugeordnet. Bei Abweichungen von dieser Vorgehensweise (z.B. Zuordnung in die KGR 480) sind Doppelbe- zeichnungen der Betriebsdatenpunkte ggf. über projektspezifische Abstimmungen auszuschließen.

Wenn in einer Baumaßnahme die dreistelligen Kostengruppen der DIN 276 zur Klassifizierung der Technischen Anlagen nicht ausreichen, dann kann für einzelne KGR oder für alle KGR die Codie- rung der Technischen Anlagen nach den Festlegungen des Musters 7/03 der RBBau mit 4 Zeichen erfolgen, wobei das 4.Zeichen (anstelle des Unterstriches) zur Differenzierung der Anlagentypen verwendet wird. Beispiel: 4561 Kostengruppe 456, Brandmeldeanlage 4562 Kostengruppe 456, Überfall-, Einbruchmeldeanlage

  1. Ebene Lfd. Nummer der Anlage (Stelle 17.-19.)

Hier erfolgt eine fortlaufende Durchnummerierung der Anlagen in der jeweiligen Kostengruppe je Gebäude (unabhängig vom Geschoss) mit einem dreistelligen Zahlencode. Beispiel: 001 1. Anlage 002 2. Anlage

  1. und 9. Ebene Baugruppe/Betriebsmittel (Stelle 20.-27.)

Die Betriebsmittelkennzeichnung erfolgt nach den Codierungsregeln der DIN EN 61346 (siehe Ka- pitel 6.2.8.).

Die 4-stellige Kennzeichnung der Betriebsmittel (ein Buchstabe, gefolgt von 3 Ziffern) wird in Ebe- ne 8 (20.- 23.Stelle) abgebildet. In der 9. Ebene (24.- 27. Stelle) werden zunächst immer ein Minus-Zeichen und 3 weitere Ziffern zur fortlaufenden Nummerierung abgebildet. Beispiel: B001-001 => Raumtemperaturfühler 1 der Anlage B001-002 => Raumtemperaturfühler 2 der Anlage B001-nnn => Raumtemperaturfühler n der Anlage

Sofern Betriebsmittel vorhanden sind, die nicht in die Strukturierung passen, sind diese Betriebs- mittelkennzeichnungen direkt mit dem AG abzustimmen.

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 8 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. Ebene Messgröße/ Datenpunkt (Stelle 28.-29.)

Der Schlüsselcode für den Datenpunkt (gemäß DIN 19227) besteht aus einem Großbuchstaben für die Mess-/ Eingangsgröße sowie aus einem weiteren Großbuchstaben, der den Typ des Daten- punktes beschreibt. Die Codierung hat entsprechend dem Kapitel 6/ Anhang 6.2.10 zu erfolgen. Beispiel: E Elektrische Größe (Stelle 28) S Schaltbefehl (Stelle 29)

  1. Ebene Laufende Nummer der Datenpunkte (Stelle 30.-31.)

Nach der Unterscheidung der verschiedenen Datenpunkte werden in dieser Ebene die Datenpunk- te durchnummeriert.

Die Kennzeichnung besteht aus einem zweistelligen Zahlencode. Beispiel: 01 1. Datenpunkt 02 2. Datenpunkt

Nach 11. Ebene - Projektbezogene Erweiterung der Kategorie „Technische Anlage“

Falls es notwendig wird, dann können dem AKS nach Ebene 11 (ab Stelle 32) weitere ergänzende Informationen hinzugefügt werden. Die Kennzeichnung der projektbezogenen Erweiterungen erfolgt immer mit einem Minus-Zeichen als 1.Zeichen in der 12.Ebene.

Beachte: Nicht benutzte Stellen zwischen 2 ausgefüllten Ebenen des AKS (Ebene 1 bis 11) sind immer mit Füllzeichen (im Sinne eines Platzhalters) zu belegen.

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 9 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

2.3.2 Kategorie „Plancodierung“

Im Folgenden wird die Kennzeichnungssystematik für die Kategorie “Plancodierung“ des BBR er- läutert. Neben den Ebenen zum Ortsbezug schließen sich noch Ebenen mit Aussagen zum Planungs- stand, zur Kostengruppe, zur Planart, die laufende Nummer, die Dimension und der Index an.

Die Kategorie „Plancodierung“ bezeichnet einheitlich den Inhalt eines Planes und dessen Fort- schreibung im Index.

Ebene Code Struktur (Stelle) Beispiel Architekt/ 1. D Länderkennung (1.) Deutschland Bauherr 2. 10117 Ortskennung (2.-6.) Postleitzahl 3. MG1 Gebäude (7.-9.) Musterstraße 11, Gebäude 1 4. U1 Geschoss (10.-11.) 1. Untergeschoss 5. B Dokumentationsstand (12.) Bestandsdokumentation Fachplaner/ 6. 430_ Kostengruppe (13.-16.) Lüftungsanlage Planer 7. GR Planart (17.-18.) Grundriss 8. 001 Laufende Nr. der Pläne (19.-21.) 1. Plan 9. -2 Dimension (22.-23.) 2-dimensional 10. A Index (24.) 1. Änderung

Abbildung 2.3.2-1: Alphanumerischer Schlüsselcode zur Kennzeichnung eines Planes: D10117MG1U1B430_GR001-2A

TGA-Pläne sind gewerkespezifisch zu erstellen, wobei grundsätzlich für jede Kostengruppe ein Plan zu erstellen ist.

Wenn erforderlich, ist nach Rücksprache mit dem Auftraggeber (bei Anlagen/ Bauteilen mehrerer KGR je Plan [übergreifende Pläne]) für die Plancodierung die Zuordnung zur Hauptkostengruppe 400 zu treffen.

Beispiele für Planbezeichnungen: D10117MG1O1B300_GR001-2_ 1.Bestandsplan Architekt D10117MG1O1B300_GR001-2A 1.Bestandsplan Architekt, 1. Änderung D10117MG1O1A420_GR001-2B 1.Ausführungsplan Fachplaner Heizung, 2. Änderung D10117MG1O1M380_GR001-2A 1.Montageplanung einer ausführenden Hochbaufirma,

  1. Änderung

AKS – Ebenen der Kategorie „Plancodierung“

Nachstehend sind die einzelnen Ebenen der Kategorie „Plancodierung“ detailliert beschrieben.

1.-3. Ebene (Stelle 1.-9.)

Die Bezeichnung dieser Ebenen erfolgt wie im Kapitel 2.3.1 beschrieben.

  1. Ebene Geschoss (Stelle 10.-11.)

Die Standard-Bezeichnung dieser Ebenen erfolgt wie im Kapitel 2.3.1 beschrieben.

Im Gegensatz zur Kategorie „Technische Anlage“, wo der Standort der Anlagenzentrale den Ge- schoss-Code bestimmt, ist hier in der 4. AKS-Ebene das jeweils betrachtete Geschoss abzubil- den. Beispiel: D10117MG1O1B Bestandsplan für das 1. Obergeschoss Bei geschossübergreifenden Plänen (Ansichten, Schnitte usw.) ist „00“ als Füllzeichen im Sinne von Gesamtdarstellung zu verwenden. Beispiel: D10117MG100B Bestandsplan Schnittdarstellung für das Gebäude

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 10 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. Ebene Dokumentationstand (Stelle 12.)

Die Bezeichnung dieser Ebenen erfolgt wie im Kapitel 2.3.1 beschrieben.

  1. Ebene Kostengruppe (Stelle 13.-16.)

Die Bezeichnung dieser Ebenen erfolgt wie im Kapitel 2.3.1 beschrieben.

  1. Ebene Planart (Stelle 17.-18.)

Hier erfolgt der Eintrag zur Planart mit zwei Großbuchstaben, wie im Kapitel 6.2.11 ausgewiesen. Beispiel: GR Grundriss SE Schema

  1. Ebene Laufende Nummer der Pläne (Stelle 19.-21.)

Hier erfolgt eine fortlaufende Durchnummerierung der Zeichnungen innerhalb eines Planungsstan- des im jeweiligen Geschoss, pro Kostengruppe, pro Planart mit einem dreistelligen Zahlencode.

Beispiel: D10117MG1O1A300_GR001-2A 1.Ausführungsplan Architekt im 1.OG, 1. Änderung D10117MG1O1B300_GR001-2A 1.Bestandsplan Architekt im 1.OG, 1.Änderung D10117MG1O2B300_GR001-2A 1.Bestandsplan Architekt im 2.OG, 1.Änderung D10117MG1O2A420_GR001-2B 1.Ausführungsplan Fachplaner Heizung im 2 OG, 2.Änderung D10117MG1O1A420_GR001-2B 1.Ausführungsplan Fachplaner Heizung im 1.OG, 2.Änderung Die Nummerierungslogik der Pläne kann projektspezifisch festgelegt werden und erfolgt bei großen Gebäuden häufig in Abgängigkeit von den vorhandenen Bauteilen oder den Planschnitten.

Für technische Pläne kann die laufende Nummer der Pläne korrespondierend mit der AKS- Nummer der Technischen Anlage verwendet werden.

Die laufende Nummerierung der Zeichnungen kann auch projektspezifisch durch die Vergabe von Nummernkreisen organisiert werden (bspw.GR010, GR020, GR030 etc.), jedoch nur nach Abwä- gen der Umfänge erwarteter Planunterlagen, da somit der Vorrat verfügbarer Nummern reduziert wird.

In besonderen Fällen ist die Bezeichnung des Schnittverlaufes sowie eine Kombination von Buch- staben und/ oder Zahlen zulässig. Diese projektbezogenen Festlegungen sind zu dokumentieren.

Beispiel: D10117MG100A300_SN-AA-2A Schnitt AA, 1.Änderung D10117MG1O1A300_DET02-2B Treppen-Detail Nr. 02 im 1. OG, 2.Änderung D10117MG100A300_DEF12-2C Fassaden-Detail Nr. 12, 3.Änderung

  1. Ebene Dimension (Stelle 22.-23.)

Die Aussage, ob es sich bei der vorliegenden Zeichnung um eine 2- oder 3-dimensionale Darstel- lung handelt, erfolgt an dieser Stelle durch eine Ziffer im Dateinamen. Zur besseren Lesbarkeit wird vor der Ziffer ein Bindestrich eingefügt. Beispiel: -2 2-dimensional -3 3-dimensional

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 11 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. Ebene Index (Stelle 24.)

Der Index für Änderungen wird mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Beispiel: _ ohne Änderung A 1. Änderung B 2. Änderung

Nach 10. Ebene - Projektbezogene Erweiterung der Kategorie „Plancodierung“

Falls es notwendig wird, können dem AKS nach Ebene 10 (ab Stelle 25) weitere ergänzende In- formationen z.B. Bauteile, Blattbezeichnungen, Status usw. hinzugefügt werden. Die Kennzeichnung der projektbezogenen Erweiterungen erfolgt immer mit einem Minus-Zeichen als 1. Zeichen in der 11. Ebene.

Ebene Code Struktur (Stelle) Beispiel

  1. D Länderkennung (1.) Deutschland Architekt/
  2. 10117 Ortskennung (2.-6.) Postleitzahl Bauherr
  3. MG1 Gebäude (7.-9.) Musterstraße 11, Gebäude 1
  4. U1 Geschoss (10.-11.) 1. Untergeschoss
  5. B Dokumentationsstand (12.) Bestandsdokumentation Fachplaner/ 6. 430_ Kostengruppe (13.-16.) Lüftungsanlage Planer 7. GR Planart (17.-18.) Grundriss
  6. 001 Laufende Nr. der Pläne (19.-21.) 1. Plan
  7. -2 Dimension (22.-23.) 2-dimensional
  8. A Index (24.) 1. Änderung
  9. -A 1. projektspez. Ergänzung (25.-26.) Bauteil A
  10. a 2. projektspez. Ergänzung (27.) Blatt a
  11. VA 3. projektspez. Ergänzung (28.-29.) Status ... …

Abbildung 2.3.2-2: Alphanumerischer Schlüsselcode zur Kennzeichnung eines Planes mit projektbezogener Ergänzung: D10117MG1U1B430_GR001-2A-AaVA

Der Inhalt und die sich daraus ergebende Länge von ergänzenden Feldern sind projektbezogen festzulegen und zu dokumentieren. Beispiel: A Abkürzung der Bauteile A, B, C (einstellige Ziffer) A1 Abkürzung der Bauteile A1, B2, C3 (zweistellige Ziffer) a Blattbezeichnungen (a, b, c, …) (einstellige Ziffer) VA Status (VA-Vorabzug, PU-Prüfumlauf, …) (zweistellige Ziffer)

Plancode - Plotfiles

Die Bezeichnung der plt-Datei ergibt sich aus dem Namen der dazugehörigen *.dwg- bzw. *.dxf-Datei.

Beispiele für Bezeichnungen von Plotfiles: D10117MG1O1B300_GR001-2_.plt Bestandsplan Architekt (ohne Änderung) D10117MG1O1B300_GR002-2A-Aa.plt Bauteil A, Blatt a Bestandsplan, Index A D10117MG3O1B300_GR002-2A-B1b.plt Bauteil B1, Blatt b Bestandsplan, Index A

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 12 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

2.3.3 Beispielkennzeichnungen für die Kategorie „Technische Anlage“

Im Folgenden soll an Hand von Beispielen die Kennzeichnung nach dem AKS verdeutlicht werden.

Beispiel 1: Schemadarstellung von RLT- Anlagen mit AKS bis Anlagenebene, 2 Anlagen, 1 Kostengruppen Ortsbezug: Deutschland, Berlin-Mitte, Musterstraße 11,Gebäude 1 Geschoss entsprechend Anlagen- Standort Funktionsbezug: automatisierte RLT- Anlagen

Fortluft

Dachgeschoss DGB431_002

  1. Obergeschoss

Außenluft

Erdgeschoss

Abluft Zuluft
+ EGB431_001

Abbildung 2.3.3-1: Beispiel AKS-Codierung von Technischen Anlagen

Im Plankopf ist die Information D10117MG1 bereits enthalten. Deshalb werden die nachfolgenden Anlagen wie folgt gekennzeichnet:

RLT-Anlage Nr. 1 im Erdgeschoss EGB431_001

RLT-Anlage Nr. 2 im Dachgeschoss DGB431_002

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 13 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 - Beispiel 2: Schemadarstellung von Anlagen mit AKS bis Baugruppenebene, mehrere Anlagenkomponenten in einer Anlage Ortsbezug: Deutschland, Berlin-Mitte, Musterstraße 11, Gebäude 1 Geschoss entsprechend Anlagen- Standort im Erdgeschoss Funktionsbezug: Lüftungsanlage Kostengruppe 431, Anlage 001 Zuluft

431_001F051-001 431_001F075-001 TIC PIC

Außenluft 431_001G055-001

431_001G004-001

431_001G010-001 431_001A051-001

Abbildung 2.3.3-2: Beispiel für AKS-Codierung von Anlagen und Anlagenkomponenten

AKS für RLT- Anlage Nr. 1: Baugruppe/ Betriebsmittel: D10117MG1EGB431_001 F075-001 Temperaturwächter Nr. 1 (*ist mindestens einmal G055-001 Zirkulationspumpe Nr. 1 im Plan oder Plankopf G004-001 Klappe Zuluft Nr. 1 in Langform anzugeben) G010-001 Zuluftventilator Nr. 1 A051-001 Wärmetauscher Nr. 1 F051-001 Differenzdruckschalter Filter Zuluft Nr. 1

Die Betriebsdatenpunkte (z.B. für Differenzdruckschalter, Temperaturwächter) werden den jeweili- gen Kostengruppen (z.B. KGR 431, 420) zugeordnet.

Bei Abweichungen von dieser Vorgehensweise (z.B. Zuordnung in die KGR 480) sind Doppelbe- zeichnungen der Betriebsdatenpunkte ggf. über projektspezifische Abstimmungen auszuschließen.

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 14 von 16

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

2.3.4 Beispielkennzeichnungen für die Kategorie „Plancodierung“

Im Folgenden soll an Hand von Beispielen die Kennzeichnung der Pläne nach dem AKS verdeut- licht werden.

Beispiel 1: D10117MG1O1B300_GR001-2A Deutschland, Berlin, Musterstraße 11, Gebäude 1, 1. Obergeschoss Bestandsplan, Grundriss 001, 2D

Abbildung 2.3.4-1: Beispiel für die AKS- Codierung eines Grundrisses in der Kategorie „Plancodierung“

Beispiel 2: D10117MG1O1B300_GR001-2A Deutschland, Berlin, Musterstraße 11, Gebäude 1, Gebäudeschnitt 001, 2D

Abbildung 2.3.4-2: Beispiel für die AKS- Codierung einer Schnittdarstellung in der Kategorie „Plancodierung“

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 15 von 16

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Beispiel 3: D10117MG1O1B300_GR001-2_-A,

Deutschland, Berlin, Musterstraße 11, Gebäude 1, 1. Obergeschoss, 2D, Bestandsplan, Grundriss 001 inhaltlicher Darstellung Bauteil A und projektspezifischer Ergänzung in der Plancodierung

Abbildung 2.3.4-3: Beispiel für die AKS- Codierung mit projektspezifischer Ergänzung im AKS für Bauteil A

Beispiel 4: D10117MG1O1B300_GR002-2_-Ba,

D10117MG1O1B300_GR002-2_-Bb, Deutschland, Musterstraße 11, Gebäude 1, 1. Obergeschoss, 2D, Planübersicht der Grundrisse 002 mit inhaltlicher Darstellung Bauteil B, Blatt a und b und projektspezifischen Ergänzungen in der Plancodierung

Abbildung 2.3.4-4: Beispiel für die AKS-Codierung mit projektspezifischen Ergänzungen im AKS für Bauteil B und Blattaufteilungen a und b

AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System Kapitel 2 - Seite 16 von 16

[Seite 52]

[Seite 52: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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3. CAD-Vorgaben (geometrische Daten)

Inhaltsverzeichnis

3.1 Erläuterungen....................................................................................................................3

3.2 Allgemeine Vorgaben........................................................................................................3

3.3 Fachliche Vorgaben...........................................................................................................3

3.3.1 Papierformate.....................................................................................................................4

3.3.2 Planlayout...........................................................................................................................4

3.3.3 Plankopf..............................................................................................................................4

3.3.4 Übersichtsplan und Nordpfeil..........................................................................................4

3.3.5 Legende..............................................................................................................................5

3.3.6 Schriftsatz, Schriftfont......................................................................................................5

3.3.7 Flächenfüllelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen.................................................5

3.4 CAD-spezifische Vorgaben...............................................................................................5

3.4.1 Modellbereich.....................................................................................................................5

3.4.2 Papierbereich.....................................................................................................................5

3.4.3 Koordinaten........................................................................................................................6

3.4.4 Allgemeine Folienstruktur................................................................................................6

3.4.5 Stiftdicken und Linienarten..............................................................................................7

3.4.6 Festlegungen zur Geometrie und Konstruktion.............................................................7

3.4.7 Flächennachweis/Raumdefinitionen...............................................................................8

3.5 Qualitätsmanagement.......................................................................................................9

CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 2 von 9

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3.1 Erläuterungen

Für die Übergabe der digitalen Dokumentation ist die Einhaltung des CAD-Standards (Bürostan- dard) des Auftraggebers verbindlich. Der CAD-Standard des Auftraggebers setzt sich zusammen aus Layerstrukturen, Vorgaben für Stiftdicken, Linienarten, Muster, Schraffuren, Schriftfont. Diese Vorgaben sind fachliche (zeichentechnische) und CAD-spezifische Anforderungen. Dieser CAD- Standard (Bürostandard) wird als Projektstandard in Form von Prototypdateien oder Beispielprojek- ten vorgegeben. Mit den übertragenen Vorgaben und Konfigurationen ist die digitale Dokumentati- on anzufertigen bzw. zu übergeben.

Für eine Weiterverarbeitung der objektspezifischen Daten wird die Übergabe der Abbildungen von Außen- und Freianlagen, Gebäuden, Gebäudeteilen bzw. Abschnitten sowie raumbildenden Aus- bauten und Technischen Anlagen in Form von Vektordaten mit den dazugehörigen beschreiben- den Informationen benötigt. Hierbei werden verschiedene Planinhalte, Darstellungsqualitäten und Datenaustauschformate unterschieden.

3.2 Allgemeine Vorgaben

Diese Vorgaben gelten für die (Papier)Pläne und Dateien aller am Prozess Beteiligten.

Der produktive Arbeitsprozess des FbT/ Auftragnehmers und der Gebrauch von CAD- Werkzeugen werden hiermit nicht vorgegeben. Das Verwenden eigener CAD-Standards ist nur für die interne Bearbeitung erlaubt. Mit Übergabe der Daten (Leistungsphase 5 bzw. 9 HOAI) müssen die Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt sein.

Unberührt davon bleiben qualitative Anforderungen an Zeichnungsdarstellungen nach allgemein gültigen und gewerkespezifischen Richtlinien. (cid:1) Grundsätzlich sind in den Plänen Rohbaumaße zu verwenden. Ist das nicht möglich, (z.B. bei Bestandsaufnahmen vorhandener Gebäude) sind Fertigmaße zu verwenden. In jede Zeichnung ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. (cid:1) Die Darstellungstiefe der Ausführungsdetails ist dem jeweiligen Planungsfortschritt anzupassen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. (cid:1) Bei der Auftragsvergabe werden Prototypdateien gemäß den CAD-Vorgaben des Auftraggebers in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Diese digitalen Standardvorgaben des Auftraggebers müssen als Projektstandard eingespielt und als Vorlage verwendet werden. (cid:1) Der Auftraggeber übernimmt keine CAD-Koordination zwischen den Projektbeteiligten im Do- kumentationsprozess.

3.3 Fachliche Vorgaben

Normen und Standards, die bei der Umsetzung von technischen Zeichnungen ihre Gültigkeit ha- ben, sind in ihren aktuellen Fassungen mit den verwendeten CAD-Systemen umzusetzen. Verbind- lich sind die folgenden fachlichen Vorgaben (siehe hierzu Kapitel 6.3.3 - Auszug wichtiger Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen).

Die fachlichen Vorgaben zur Erstellung geometrischer Liegenschaftsdokumentationen werden in der BFR Vermessung geregelt. Diese Richtlinien enthalten verfahrenstechnische Regelungen für die Durchführung vermessungstechnischer Leistungen zur Darstellung der Bestandsdokumentation in einem einheitlichen Bezugssystem (liegenschaftsbezogenes Festpunktfeld), zur Objektbildung und Objektdarstellung (Objektartenkatalog, Objektabbildungskatalog) sowie zur Dokumentation un- terirdischer Leitungen und Anlagen in den Liegenschaften. Dies sind Leistungen der Ingenieurver- messung.

CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 3 von 9

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3.3.1 Papierformate

Bei der Erstellung der Planunterlagen sind die genormten Blattgrößen nach DIN EN ISO 5457 ein- zuhalten. Das vorgegebene Verhältnis von Zeichnungsbreite zu Zeichnungshöhe von 1/(cid:214) 2 kann bei stark vom Standardmaß abweichenden Darstellungen variiert werden, wobei grundsätzlich die nächst- größeren Längenmaße zu wählen sind. Die genormten Streifenformate sind im entsprechenden Feld des jeweiligen Plankopfes in mm anzugeben.

3.3.2 Planlayout

Alle Pläne sind gewerkeübergreifend mit einheitlichem Layout einzurichten, d.h. Planausschnitte sind über alle Geschosse möglichst jeweils gleich zu wählen, aufzuteilen und darzustellen (Abwei- chungen bei wechselnden Grundrissausdehnungen sind möglich). Pläne sollten jeweils einheitliche Papierformate haben.

Im rechten Planabschnitt sind der Plankopf des Auftraggebers mit Indexfeld sowie der Übersichts- plan, die Legende und alle weiteren erforderlichen Informationen angeordnet. Wenn kein ausrei- chender Platz vorhanden ist, kann z.B. die Legende im nächstgelegenen Faltfeld eingefügt werden.

3.3.3 Plankopf

Alle Pläne sind mit dem einheitlichen Plankopf des BBR in dem festgelegten Format herzustellen (siehe hierzu Kapitel 6.3.4 - Beispiel Plankopf BBR. Die digitale Formatvorlage steht auf der Ho- mepage des BBR www.bbr.bund.de (cid:1) Planen und Bauen(cid:1) Baufachlicher Service(cid:1) Dokumentati- onsrichtlinie (cid:1) Downloads (cid:1) Beispiel_Plankopf_BBR zur Verfügung).

Der vorgegebene Plankopf unterliegt dem Corporate Design des BBR.

Beim Einfügen des Plankopfes sind Schrifttypen-/ Schriftfonteinstellungen zu überprüfen (Schrift- font Isocpeur.ttf, standard.txt bzw. Schriftfont 8). Ein als Block eingefügter Plankopf ist für die Be- arbeitung aufzulösen. Das zusätzliche Verwenden eines Plankopfs des Nutzers kann projektspezi- fisch festgelegt werden. Werden Planungsgrundlagen anderer Büros übernommen, so muss immer das Datum des Planstandes im Datumsfeld des Architekten eingetragen sein.

Abwandlungen des Plankopfes für DIN A3- bzw. DIN A4- Formate sind nach Abstimmung mit dem AG zulässig. Hierbei ist der Informationsgehalt jedoch im Wesentlichen beizubehalten.

3.3.4 Übersichtsplan und Nordpfeil

Ein Lage- bzw. Übersichtsplan der Liegenschaft bzw. des Gebäudes ist bei umfangreichen Ge- schossflächen, Gebäuden und bei der Arbeit mit Ansichtsfenstern in jeden Plan zu integrieren. Der Nordpfeil ist in allen Grundrisszeichnungen darzustellen.

Darzustellen sind die wichtigsten objektbezogenen Informationen, wie z.B.: (cid:1) spezifische Bezeichnungen (Bauteil-Nummerierungen), (cid:1) übergeordnete Einteilungen (Achsen), (cid:1) Kennzeichnung des in der Zeichnung dargestellten Bereiches, (cid:1) die straßenmäßige Erschließung, (cid:1) die Grundgrenzen der Liegenschaft.

Die Größe des Übersichtsplanes ist dem auf der Zeichnung zur Verfügung stehenden Platz über dem Plankopf anzupassen. Es darf nur die Kontur mit den wesentlichen Gebäudekanten, sowie Flächenfüllelementen dargestellt werden. Auf die Modelldaten referenzierende Ausschnitte sind hier nicht erlaubt.

CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 4 von 9

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3.3.5 Legende

Die Darstellung entspricht dem vorgegebenen einheitlichen Layout. Für alle Zeichnungen eines Bauvorhabens ist mit einheitlichen Legenden zu arbeiten, die dem jeweiligen Planungsstand ange- passt werden müssen.

3.3.6 Schriftsatz, Schriftfont

Die Bemaßung und Beschriftung der Konstruktion, der Legende u.a. textliche Darstellungen müs- sen nach den dafür geltenden Zeichennormen (DIN ISO 128/ DIN EN ISO 3098-5) erfolgen.

Außerdem sind die Einheitennamen und Einheitenzeichen der DIN 1301-1 anzuwenden.

3.3.7 Flächenfüllelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen

Die Darstellung von Flächen (Schraffuren, Muster, Füllflächen) ist im Bürostandard vorgegeben.

3.4 CAD-spezifische Vorgaben

3.4.1 Modellbereich

Die Bauwerke, Bauteile und Einrichtungsgegenstände und die Freianlagen, Gebäude und raumbil- dende Ausbauten einschließlich Außenanlagen sind im Modellbereich des CAD-Systems im Maß- stab 1:1 lagegerecht zu erstellen. Das abgebildete Modell ist als eine Datei ohne zusätzliche Mehr- fachbelegung anderer Zeichnungselemente (Details, Ansichten, Legenden etc.) zu übergeben. Die digitalen Abbildungen sind im Modell- und auch im Papierbereich zu übertragen. In dem Übergabe- format sind die Zeichnungseinheiten (ZE) in der Regel festgelegt für: (cid:1) Haustechnikzeichnungen: 1 ZE = 1mm (ein physikalischer Millimeter), (cid:1) Architektenzeichnungen: 1 ZE = 1m (ein physikalischer Meter). (cid:1) Freianlagen, Gebäude: 1 ZE = 1m (ein physikalischer Meter).

3.4.2 Papierbereich

Unter Papierbereich (Begriffsbezeichnung ist systemabhängig) wird allgemein eine Zusammenstel- lung von Plänen bezeichnet (z.B. „Planzusammenstellung“, „Layout“).

Das Planlayout mit Zeichnungsrahmen und -kopf, Indexfeld, Legende und den nötigen Ansichts- fenstern wird im Papierbereich eingerichtet. (im M 1:1, ZE = 1mm).

Ansichtsfenster realisieren die Darstellung des Zeichenobjekts in dem gewünschten Maßstab (z.B.: M 1:50, 1:100, 1:500).

Aus diesem Papierbereich sind Plotdateien als zusätzliche Dateien im programmunabhängigen hpgl-2-Format mit Plotfaktor 1:1 zu erzeugen und zu übergeben. Eine Übersicht der erstellten Plot- dateien ist spätestens mit Übergabe der Papierpläne einzureichen.

Lässt sich der Modellbereich auf Grund ihrer Größe nicht in einem genormten bzw. handlichen Pa- pierformat maßstäblich darstellen, so ist der Modellbereich in mehrere Ansichtsfernster (Plan- schnitte, Planfenster) im Papierbereich aufzuteilen und in dafür angelegten Layouts darzustellen. Es ist dann zusätzlich ein Gesamtübersichtsplan in einem geeigneten Maßstab herzustellen, des- sen Blattbreite nicht größer als DIN A0 sein darf.

CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 5 von 9

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3.4.3 Koordinaten

Der Koordinatenbezugspunkt des Gebäudes hat die Koordinate (x,y,z - 0,0,0) und ist durch einen Kreis zu kennzeichnen. Alle weiteren bauwerksbezogenen (relativen) Koordinaten sind mit dem Koordinatenursprung eindeutig in Bezug zu setzen.

Die Festlegung der Bezugspunkte gilt sinngemäß auch für alle Ansichten, Schnitte und Lagepläne, wobei bei den Lageplänen der vom Auftraggeber vorgegebene Einfügepunkt als Bezugspunkt zu verwenden ist.

Die Verfügbarkeit von digitalen Koordinaten in einem anderen Primärnachweis (z.B. bei Außenan- lagen-Koordinaten gemäß BFR Verm) ist abzufragen und die darin dargestellten Objekte (z.B. Ge- bäudekonturen) sind vor Erstellung der Gebäudebestandsdokumentation zu übernehmen.

Objektvermessungen sind durch Messungen an vorhandene oder vorher zu bestimmende Fest- punktfelder anzuschließen. Damit lassen sich die Objektkoordinaten sowohl lage- als auch höhen- mäßig im jeweils einheitlichen Bezugssystem der Liegenschaft bestimmen.

3.4.4 Allgemeine Folienstruktur

Um ein einheitliches Format bei der CAD-Datenübergabe zu gewährleisten, sind Standard- Layerstrukturen bei Auftragsvergabe vorgegeben, die sich an der Kostenstellenstrukturierung der DIN 276 (TGA, Außenanlagen) bzw. an der Folienstruktur der BFR Vermessung orientieren (ab- hängig von der Beauftragung gemäß Kapitel 0.6.5) oder es werden projektspezifisch weiterführen- de Strukturen abgestimmt. Dies ist immer dann notwendig, wenn die Standardvorgaben für die Do- kumentationen im Planungs- und Ausführungsprozess für die KGR 400 nicht genügen. Es emp- fiehlt sich in diesem Fall, eine Differenzierung zu erzeugen.

Im Kapitel 6.3.1 sind die Layer für die Kostengruppen 300 und 400 dokumentiert. Grundsätzlich ist der zusätzliche Gebrauch von Layern mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Layerstruktur wird vom Auftraggeber gepflegt.

Planstrukturen, das Verwenden einer Layerstruktur und die Aufteilung der Planlayouts sind vor Be- ginn der Arbeiten projektspezifisch mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die projektspezifisch fest- gelegte Struktur ist für die Datenübergabe zwingend einzuhalten. Nicht benötigte Folien können übersprungen werden. Es ist jede Folie eindeutig zu beschriften (siehe hierzu Kapitel 6.3.1.1 - Sys- tematik der Folienbezeichnung für die bauliche Dokumentation und Kapitel 6.3.1.2 - Systematik der Folienbezeichnung für die technische Dokumentation (Grundrisse und Schemata)).

Systematik der Layerbezeichnungen für die Kostengruppe 300 und 400 (cid:1) Zahlencode/Kostengruppe Stelle 1–3 (cid:1) Differenzierung Stelle 4 (cid:1) Layertyp Stelle 5–8

Beispiele für Layerbezeichnungen: 300ARAUM Kostengruppe (DIN 276) 300 Raumdefinitionen 331TWAND Kostengruppe (DIN 276) 331 Tragende Außenwände 420APLAN Kostengruppe (DIN 276) 420 Legende Wärmeversorgungsanlagen 460AMASS Kostengruppe (DIN 276) 460 Bemaßung Förderanlagen 802AGEWA Systemkatalog BFR Verm 802 Vermessung und Topographie, Gewässer 820AGEBA Systemkatalog BFR Verm 820 Bauliche Anlagen, Gebäude 526AGERA Kostengruppe (DIN 276) 526 Spielplatzflächen, Geräte 541ANETZ Kostengruppe (DIN 276) 541 Abwasseranlagen, Leitungen

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Differenzierungen (Vorlauf, Rücklauf, Warmwasser, Kaltwasser) werden durch die 4. Stelle vorgenommen, also 420ANETZ, 420BNETZ, 420CNETZ usw., gleiches gilt für Geräte, Siche- rungseinrichtung etc. (siehe hierzu Kapitel 6.3.1.3 und 6.3.1.4: Beispiele aus den Folienstrukturen für die bauliche und die technische Dokumentation).

3.4.5 Stiftdicken und Linienarten

Die Erstellung der Konstruktion, des Planrahmens u.a. geometrischer Darstellungen muss nach den dafür geltenden Normen (z.B. DIN ISO 128) erfolgen bzw. übergeben werden. Die nach DIN genormten Stiftdicken und die für die bauliche oder gewerkespezifische Darstellung geforderten Li- nienarten sind anzuwenden. Dies gilt ebenso für die Wahl der farbigen Darstellung dieser Linien (Abriss, Neubau, Lüftungsleitungen, Warmwasser etc.). Bestandszeichnungen im Hochbau sind monochrom (einfarbig schwarz) darzustellen.

In den Formatvorlagen für die Plotkonfigurationsdateien werden Strichstärken und Linientypen vor- gegeben (siehe hierzu Kapitel 6.3.2 in digitaler Form: CAD – Bürostandard; Komplettdokumentati- on Prototypdateien inkl. Folienstruktur und CAD-Standard).

3.4.6 Festlegungen zur Geometrie und Konstruktion

Darstellung

Alle Grundrisse der Baukonstruktion werden in 2-D bzw. vereinfachtem 3-D erstellt. Dies wird pro- jektspezifisch festgelegt. Das bedeutet: (cid:1) Detaillierung wie gängige Pläne M 1:100 (cid:1) Ansichten, Schnitte und Fassaden- Darstellungen sind grundsätzlich zweidimensional. (cid:1) Außenwände übereinander liegender Geschosse schließen in der perspektivischen Darstellung lückenfrei an (cid:1) einheitliche Geschosshöhe

Fluchten der Geschosse

Die vertikale und horizontale Zuordnung eines Gebäudes ist vor Abgabe der Daten zu kontrollie- ren. Bei der Aufteilung in mehreren Abschnitten sind die Anschlüsse ohne Überlappungsbereiche auszubilden. Es ist ein Übersichtsplan auf einer Folie (Layer) zu liefern.

Darstellungstreue

Verformungsgetreue Gebäudedokumentationen sind nur nach ausdrücklicher Aufforderung anzu- fertigen. In der Regel werden bei der baulichen Dokumentation stilisierte orthogonale Darstellun- gen erzeugt, die von der Wirklichkeit pro Raum +/- 2 cm abweichen dürfen.

Maße

Maße sind unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vorschriften darzustellen. Es ist auf eine assoziative Vermassung (Referenzpunkt) zu achten. Nischentiefen sind anzugeben. Bei der Angabe der Brüstungshöhe ist der Bezug anzugeben.

Symbole

Für die geometrische Darstellung von Ausstattungsobjekten sind standardisierte Symbolkataloge für normgerechte Abbildungen, z.B. in den Bereichen Architektur, Elektrotechnik und Haustechnik zu verwenden. Weitere benötigte Objekte sind als Symbole oder Makros jeweils projektspezifisch zu definieren und deren Verwendung anzugeben.

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Blöcke, Makros

Blöcke bzw. Makros, mit Ausnahme von Symbolen in Technikgewerken, Außenanlageplänen oder speziellen Elementen (z.B. Piktogramme für Feuerlöscher), sind im Regelfall vor der Übergabe aufzulösen. Blöcke sind in jedem Fall so zu erzeugen, dass sich die Zeichnungselemente des Blocks und die Blockreferenz auf demselben Layer befinden. Der Layer 0 ist grundsätzlich frei zu halten.

Referenzierte Dateien

Bei der Übergabe einer digitalen Dokumentation sind die bei der Übernahme von Fremdlayern ein- gebundenen Dateien, z.B. Grundriss des Architekten, mit ihren Referenzen aufzulösen und alle In- formationen dieser referenzierten Datei auf einer Folie z.B. 421ANULL (Einfügungen, Fremdlayer für Kostengruppe 421 gemäß DIN 276) mitzuliefern.

Folien (Teilbilder, Layer)

Innerhalb jeder Zeichnung werden Folien in dem jeweils zugrunde liegenden Ausgabemaßstab an- gelegt. Alle Folien sind eindeutig (zeichnungsübergreifend) innerhalb eines Projektes nummeriert. Es dürfen keine gefrorenen Layer o.ä. übergeben werden. Die Modelldaten auf den Folien müssen überarbeitbar sein. Auf dem Layer „0“ darf nicht gezeichnet werden.

Die übergebenen Daten sind in ihren Folien soweit bereinigt, dass nur die für die Darstellung not- wendigen Inhalte übergeben werden. (Hilfskonstruktionen, Hilfslinien etc.)

Sämtliche in den Folienbezeichnungen verwendeten Abkürzungen und Kurzbezeichnungen sind zu dokumentieren. Das Verwenden von Umlauten wird prinzipiell ausgeschlossen.

Details u. ä. gehören nicht zum Grundriss. In Form der Prototypdateien werden vordefinierte Fo- lienstrukturen zur Verfügung gestellt, je für die Ingenieurvermessung und die Objektplanung.

3.4.7 Flächennachweis/Raumdefinitionen

Raumdefinitionen (Raumpolygone) sind immer auf der dafür vorgesehenen Folie abzubilden. Die Raumgeometrie ist nach den Regeln der DIN 277 und bei reinen Wohngebäuden nach der Wohn- flächenberechnungsverordnung abzubilden. Daraus ergeben sich die Flächenberechnungen. Raumdefinitionen sind auf Basis der Raumbuchdaten nach folgendem Schema zu beschriften: Raum-Nummer Text Raum-Bezeichnung Text Fläche Format: **.## m² Höhe Format: **.## m Für die Darstellung dieser Raumbuchdaten wird ein Beschriftungsstempel seitens des AG (siehe Kapitel 6.3.2) bereitgestellt.

In den Zeichnungen sind für jeden Raum nur die wichtigsten Informationen mittels Raumstempels einzutragen. Die Struktur und die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vor Baubeginn definiert und als Muster zur Verfügung gestellt.

Der Raumstempel ist innerhalb des Raumes abzulegen. Ist dies aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht möglich, kann der Raumstempel auch außerhalb der Gebäudedarstellung eingefügt werden. In diesem Fall muss der eindeutige Bezug zwischen Raum und Raumstempel herstellbar sein (z.B. Verbindung mittels Linie).

Verknüpfung zwischen CAD- und Datenbank-Räumen (gilt nur in Verbindung mit Kapitel 4: RGB !)

Wenn die Erfassung alphanumerischer Informationen datenbankgestützt erfolgt, dann ist die Be- schriftung der Räume aus den Datenbankinformationen zu erzeugen. Dies erfordert eine Verknüp- fung zwischen geometrischen und alphanumerischen Informationen und wird zusätzlich vertraglich vereinbart.

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3.5 Qualitätsmanagement

Bereits mit dem Vergabeverfahren oder mit Beginn der Erstellung digitaler Dokumentationen initi- iert der FbT/Auftragnehmer einen Datenabgleich mit Testdateien. Dieses „CAD- Pilottest“ genannte Verfahren dient der frühzeitigen Korrektur fehlerhaft erstellter/abgespeicherter Dokumentationen durch Optimierungshinweise. Der FbT/Auftragnehmer überlässt hierfür dem AG für die aktuelle Baumaßnahme repräsentative digitale Zeichnungen in den geforderten Formaten. Nach beende- tem Pilottest erfolgt die Benachrichtigung an die Vergabestelle/Projektleitung bzw. die Aushändi- gung eines Zertifikats an den FbT/Auftragnehmer. Die durch den Pilottest festgelegten Verfah- rensweisen zur Erstellung, Speicherung und Übergabe der Daten müssen umgesetzt werden mit Übergabe der digitalen Dokumentationen in den Leistungsphasen 5 und 9 (HOAI).

Die Abnahme dieser Datensätze erfolgt durch die Anfertigung eines Prüfberichts (siehe hierzu Ka- pitel 6.3.5: Beispiel: Qualitätsmanagement - Datenprüfung) der wiederum Optimierungshinweise enthalten kann bzw. die korrekturlose Übernahme der Daten bestätigt.

CAD-Vorgaben (geometrische Daten) Kapitel 3 - Seite 9 von 9

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[Seite 61: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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4. RGB - Raum- und Gebäudebücher

(alphanumerische Daten)

Inhaltsverzeichnis

4.1 Beschreibungsstrukturen im Raum- und Gebäudebuch (RGB)...................................3

4.1.1 Merkmale und Artikel........................................................................................................3

4.2 Festlegung der räumlichen Struktur................................................................................5

4.2.1 Festlegung der örtlichen Struktur in Gebäuden.............................................................5

4.2.2 Festlegung der örtlichen Struktur in Außenanlagen.....................................................6

4.2.3 Bezeichnung der Liegenschaften / Liegenschaftsbereiche..........................................8

4.2.4 Bezeichnung der Gebäude...............................................................................................8

4.2.5 Festlegung der Bezeichnung von Geschossen.............................................................8

4.2.6 Festlegung zur Definition und der Bezeichnung von Räumen.....................................8

4.2.7 Nummerierungsregeln von Ausstattungen.....................................................................9

4.3 Datenumfang der zu übergebenden alphanumerischen Daten..................................10

4.3.1 Standard-Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation..................................10

4.3.2 Zusätzliche Daten der Gebäudebestandsdokumentation...........................................10

4.3.3 Zusätzliche Beschreibungsdaten in Außenanlagen....................................................10

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 2 von 10

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  1. Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten)

Ein Raum- und Gebäudebuch besteht aus alphanumerischen Beschreibungsdaten. Diese beinhal- ten Informationen von Liegenschaften, Gebäuden und Räumen mit der Beschreibung und Doku- mentation ihrer Qualitäten und Quantitäten.

In diesem Kapitel werden Art und Umfang alphanumerischer Daten für ein Raum- und Gebäude- buch definiert. CAD-Vorgaben (geometrische Daten) werden in Kapitel 3 beschrieben. Festlegungen zur Verknüpfung der geometrischen mit den alphanumerischen Daten sind projekt- spezifisch zu vereinbaren (siehe hierzu Kapitel 6.4.2.1). Die MS Excel-Datei „alphanumerische Beschreibungsdaten Planer“ (digitale Formatvorlage unter www.bbr.bund.de -- „Planen und Bauen“ -- “Baufachlicher Service“ -- Dokumentationsrichtlinie -- Downloads) mit der Übersicht der Räume und der baulichen Ausstattungen (Raumoberflächen, Fenster, Türen) ist im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen immer zu beauftragen (siehe Kapitel 0.6.1.3).

Die Beauftragung der alphanumerischen Beschreibungsdaten in Form eines Raum- und Gebäude- buch hat immer im Allfa-Datenformat zu erfolgen (siehe Kapitel 6.1.3- Austauschformate/ Schnitt- stellen).

Inhaltlich werden die alphanumerischen Beschreibungsdaten zunächst in Liegenschafts- und Ge- bäudebestandsdaten und anschließend in bauliche und technische Bestandsdaten unterschie- den. Der Umfang der baulichen und der technischen Bestandsdaten ist vom Verwendungszweck der Daten abhängig.

4.1 Beschreibungsstrukturen im Raum- und Gebäudebuch (RGB)

In diesem Abschnitt werden die einzuhaltenden Beschreibungsstrukturen der alphanumerischen Gebäudebestandsdokumentation näher erläutert.

4.1.1 Merkmale und Artikel

Artikel und Merkmale sind grundsätzliche Beschreibungsstrukturen im Raumbuch.

Definition von Merkmalen:

Ein Merkmal ist die abstrakte Definition einer Eigenschaft eines Objektes. Ein Merkmal beschreibt einen grundsätzlich möglichen Sachverhalt, wobei die konkrete Erscheinungsform unterschiedlich sein kann und erst im Rahmen einer Merkmal-Ausprägung festgelegt wird.

Im Raumbuch können Objekte jeweils mit beliebig vielen Merkmalen beschrieben werden: (cid:1) Liegenschaft, Gebäude (cid:1) Räumliche Einheiten (Gebäudeabschnitt, Geschoss, Geschossbereich, Raumgruppe, Raum, Raumzone), (cid:1) Artikel, Ausstattungen u.a.

Gleiche Eigenschaften von Liegenschaften, Gebäuden, Räumen, Artikeln, Ausstattungen usw. müssen einheitlich mit dem gleichen Merkmal (= Merkmalcode) beschrieben werden.

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 3 von 10

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Die Gruppierung der Merkmale erfolgt im Katalog durch eine 3-stufige hierarchische Gliederung, welche durch den Merkmals-Code ergänzt wird.

Beispiel: 1. Stufe: „ZG3“ Merkmale für „Bauwerk-Baukonstruktion“ 2. Stufe: „34“ Merkmale für „Außentüren und -fenster“ 3. Stufe: „af1“ Merkmale für „Fenster - allgemeine Merkmale“ Merkmal: „103“ Fensterbreite (m)

Sämtliche geforderten Merkmale sind immer anzulegen. Falls es aus fachlichen Günden keinen bekannten Wert für ein Merkmal geben sollte, dann ist der Merkmalswert als „unbekannt“ (für Textmerkmale) oder mit „0,00“ (für Merkmale vom Datentyp real) zu kennzeichnen.

Definition von Artikeln:

Artikel sind i.d.R. quantifizierbare (zählbare) Typen von Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegens- tänden, die mit weiteren Merkmalen beschrieben werden können.

Artikel können interpretiert werden als: (cid:1) Fenster(typ), Tür(typ), Heizkörper(typ), ... (cid:1) Fußbodenbelag(styp), Wandbelag(styp), ...

Durch die Zuordnung von Artikeln zu „Räumlichen Einheiten“ (Gebäudeabschnitt, Geschoss, Ge- schossbereich, Raumgruppe, Raum, Raumzone) entstehen Ausstattungen.

Gleiche Ausstattungstypen müssen einheitlich immer mit dem gleichen Artikelcode be- schrieben werden.

Die Gruppierung der Artikel erfolgt im Katalog durch eine 5-stufige hierarchische Gliederung, wel- che durch den Artikel-Code ergänzt wird.

Beispiel: 1. Stufe: „Z“ „Zentraler ISYBau-Katalog“ 2. Stufe: „G3“ „Bauwerk-Baukonstruktion“ 3. Stufe: „52“ „Bodenbeläge“ 4. Stufe: „7“ „Holz“ 5. Stufe: „2“ „Parkett“ Artikel: „101“ Parkettdielen (m²)

Da bei der Gebäudebestandsdokumentation die Materialarten der Ausstattungen bekannt sind, müssen materialspezifische Artikel dokumentiert werden.

Zur einheitlichen Gebäudebeschreibung werden durch das BBR ein „zentraler Artikelkatalog“ und ein „zentraler Merkmalkatalog“ vorgegeben, in welchem ein Grundstock der zur Gebäudebeschrei- bung notwendigen Artikel und Merkmale enthalten ist (siehe hierzu Kapitel 6.4.5/ 6.4.6 Merkmal- Katalog und 6.4.7/6.4.8 Artikel-Katalog). Sämtliche in den Katalogen enthaltenen Daten (z.B. Maßeinheiten, Vorschlagswerte usw.) dürfen nicht verändert werden. Die Zuordnung von Merkmalen zu Artikeln ist jedoch erlaubt.

Falls Ergänzungen der Kataloge (neue Merkmale bzw. neue Artikel) notwendig werden, müssen diese mit dem Auftraggeber abgestimmt werden und können anschließend im fachlich zutreffenden Katalogzweig erfasst werden.

Zur Kennzeichnung und Unterscheidung dieser neuen, projektspezifischen Merkmale bzw. Artikel ist es notwendig, eine abweichende Bezeichnung für die Codierung in der „Kurzbezeichnung“ des Merkmals bzw. des Artikels zu verwenden. Deshalb sind die neuen Einträge immer mit einem Buchstaben zu beginnen z.B. „B_010“.

Die zentralen Beschreibungskataloge des BBR werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 4 von 10

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4.2 Festlegung der räumlichen Struktur

In der räumlichen Struktur werden sämtliche Liegenschaften, Gebäude und räumliche Einheiten entsprechend ihrer örtlichen Lage strukturiert gegliedert und erfasst.

Die Festlegung der Strukturen und die dazugehörigen Codierungen (für Liegenschaften, Gebäude, Gebäudeabschnitte, Geschosse, Räume und ggf. Identifikations-Nummern an Ausstattungen) defi- nieren für jedes Gebäude die Eindeutigkeit der Bestandsdaten bis zu den einzelnen Räumen und ggf. deren Ausstattungen. Sie sind in einer gemeinsamen Abstimmung zwischen der Bauverwaltung und der hausverwalten- den Dienststelle vor Auftragsvergabe der Bestandsdokumentation festzulegen. Das Abstimmungs- ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren und wird Teil des Vertrages zur Erstellung der Gebäude- bestandsdokumentation.

Durch gegenseitige Abstimmung zwischen der hausverwaltenden Dienststelle und der Bauverwal- tung ist abzusichern, dass diese festgelegten Strukturen und Codierungen möglichst dauerhaft er- halten bleiben und nicht verändert werden.

4.2.1 Festlegung der örtlichen Struktur in Gebäuden

Die Gliederung der räumlichen Struktur erfolgt streng hierarchisch.

Die nachfolgend mit „muss“ gekennzeichneten Strukturierungsebenen müssen zwingend für die beauftragten Gebäude verwendet werden.

LiegenschaftLiegenschaftmuss
Liegenschaftsbereichmöglich
GebäudeBauwerk (=Gebäude)muss
Baukörpermöglich
Gebäudestruktur mitGebäude-Abschnittmöglich
Geschossmuss
Geschossbereichmöglich
Raumgruppemöglich
Raummuss
Raumzonemöglich

Tabelle 4.2.1-1

Ob die optional möglichen Strukturierungsebenen benutzt werden, hängt von der jeweiligen geo- metrischen und baulichen Struktur eines Gebäudes ab.

In diesem Zusammenhang gelten folgende Empfehlungen: (cid:1) Zusätzliche Strukturierungsebenen sollten nur dann gewählt werden, wenn es zwingend not- wendig ist. (cid:1) Auf die Verwendung der Strukturierungsebene „Baukörper“ sollte weitgehend verzichtet wer- den, da die Strukturierungsebene „Gebäude-Abschnitt“ häufig den gleichen Zweck erfüllt und im Sinne der Einheitlichkeit von Gebäudestrukturen zu bevorzugen ist. (cid:1) Die Strukturierungsebene „Gebäude-Abschnitt“ wird i.d.R. dann verwendet, wenn es eine not- wendige vertikale Unterteilung im Gebäude gibt (z.B. Bauteile), die den Geschossen hierar- chisch übergeordnet sind. (cid:1) Die Strukturierungsebene „Geschossbereich“ wird i.d.R. dann verwendet, wenn es eine not- wendige vertikale Unterteilung im Gebäude gibt (z.B. Bauteile), die den Geschossen hierar- chisch untergeordnet sind. (cid:1) Die Strukturierungsebene „Raumgruppe“ wird häufig in Wohngebäuden verwendet, um baulich abgeschlossene Wohnungen mit ihren Räumen in einer Gruppe abzubilden.

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 5 von 10

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 - (cid:1) Die Strukturierungsebene „Raumzone“ wird häufig in Großraumbüros verwendet, in welchen durch flexible Trennwände Teile eines Raumes abgetrennt werden, um unterschiedliche „raum- ähnliche“ Funktions- bzw. Nutzungseinheiten abzubilden.

Jede Strukturierungsebene muss mit einem eigenen Schlüsselcode identifiziert werden und muss zusätzlich dazu eine Bezeichnung erhalten.

Der Schlüsselcode besteht i.d.R. aus fünf alphanumerischen Zeichen, wobei Sonderzeichen nicht erlaubt sind.

Das Bezeichnungsfeld besteht i.d.R. aus 40 alphanumerischen Zeichen.

Die hierarchische Gliederungsstruktur der räumlichen Ebenen bewirkt eine mehrstufig zusammen- gesetzte Codierung, bei der sich die fachlich eindeutige Adressierung z.B. eines Raumes aus allen einzelnen Codierungen der übergeordneten Hierarchiestufen zusammensetzt.

Beispiel:

CodierungsfelderBezeichnungsfelder
72301Liegenschaft "Julius-Leber-Kaserne Berlin"
. 1904Liegenschaftsbereich „TRUKFT JLK“
.G16Kindergarten
D13405G16entsprechender AKS-Schlüssel des Gebäudes (Ebene 1 bis 3)

Tabelle 4.2.1-2

72301.1904.G16 ist die eindeutige Codierung eines Gebäudes in der Julius-Leber-Kaserne Berlin. Die eindeutige Adresse eines Raumes im Haus 16 (Kindergarten) wäre z.B. 72301.1904.G16.EG.R01.

Die Ausführungen zur Festlegung der räumlichen Struktur tragen allgemeinen Charakter und müs- sen immer im Rahmen der Abstimmung zwischen der hausverwaltenden Dienststelle und der Bau- verwaltung projektspezifisch festgelegt und schriftlich dokumentiert werden.

4.2.2 Festlegung der örtlichen Struktur in Außenanlagen

Die örtliche Struktur zur Abbildung der Flächen in Außenanlagen sollte so gewählt werden, dass einerseits die grafischen Informationen der gesamten Außenanlagen in einem gesondertes CAD- Projekt abgebildet werden und andererseits die alphanumerischen Sachdaten der Außenanlagen analog zu den vorhandenen Gebäudedaten innerhalb einer Liegenschaft abgebildet werden kön- nen.

Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Codierung der einzelnen Strukturierungsebenen ist beispielhaft und sollte auf die Gegebenheiten der jeweiligen Liegenschaft (in Abstimmung mit der verwaltenden Dienststelle) abgestimmt werden.

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 6 von 10

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Tabelle 4.2.2-1

Die Verwendung und Codierung des Liegenschaftsbereiches (siehe Spalte 2) und der Baukörper (siehe Spalte 4) ist optional und wurde deshalb „gestrichen“ dargestellt.

In Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Codierung der Gebäudedaten kann die Strukturie- rungsebene „Liegenschaftsbereich“ benutzt werden oder auch nicht.

Die Abbildung der gesamten Außenanlagen einer Liegenschaft muss in der Strukturierungsebene „Bauwerk/ Gebäude“ erfolgen.

Die Ebene „Baukörper“ kann für die Strukturierung des Ortsbezuges der Außenanlagen wahlweise benutzt werden oder auch nicht.

In der Strukturierungsebene „Geschoss“ sollen immer die Flächenarten der Außenanlagen (nach DIN 276, der KGR 520 und 570) abgebildet werden.

In der Strukturierungsebene „Raum“ sollen immer die einzelnen Flächen mit ihrer eindeutigen Nummer und einer Bezeichnung abgebildet werden. Für diese einzelnen Flächen sind Raumpolygone zu definieren und anschließend mit der Daten- bank zu verknüpfen.

In der Strukturierungsebene „Raumzone“ sollten (nur bei Bedarf) einzelne Teilflächen abgebildet werden.

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 7 von 10

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

4.2.3 Bezeichnung der Liegenschaften / Liegenschaftsbereiche

Auf die Vorgabe einer bundesweit einheitlichen Regelung zur Bildung von Liegenschafts-Nummern wird bewusst verzichtet.

Siehe hierzu Vorgaben zur Regelung von einheitlichen Liegenschaftsnummern: (cid:1) im Bereich des BMF: Bundesliegenschaftsnachweis (cid:1) im Bereich des BMVg: spezifische Vorgaben (cid:1) im Bereich der einzelnen Bundesländer: länderspezifische Vorgaben

Wenn vom zukünftigen Gebäudenutzer keine abweichende Vorgabe für die Codierung des Liegen- schaftsbereiches erfolgt, dann ist standardmäßig „BF“ (Bebaute Fläche) zu verwenden.

4.2.4 Bezeichnung der Gebäude

Die zu verwendenden Gebäude-Nummern, Gebäude-Bezeichnungen und Gebäudetypen sind mit der hausverwaltenden Dienststelle und dem Auftraggeber abzustimmen.

Des Weiteren sind die nachfolgenden Vorgaben zu beachten: (cid:1) im Bereich des BMF: Bundesliegenschaftsnachweis (cid:1) im Bereich des BMVg: spezifische Vorgaben (cid:1) im Bereich der einzelnen Bundesländer: länderspezifische Vorgaben

4.2.5 Festlegung der Bezeichnung von Geschossen

Das verbindliche Abkürzungsverzeichnis der Geschosse befindet sich in Kapitel 6.2.4.der DRL.

4.2.6 Festlegung zur Definition und der Bezeichnung von Räumen

Die gesamte Nettogrundfläche eines Geschosses muss sich in den definierten Räumen wieder fin- den.

Die Raumgeometrie ist nach den Regeln der DIN 277-1: 2005 zu definieren (siehe hierzu Kapitel 3.4.7 – Flächennachweis/ Raumdefinition).

Ein Raum wird immer dann definiert, wenn durch die umschließenden raumhohen Wände eine ab- geschlossene Einheit vorhanden ist. Bei miteinander verbundenen Räumen gilt die Regel, dass beim Vorhandensein von einer durch- gehenden Tür neue Räume zu definieren sind.

Beispiel: Wenn der Vorraum durch eine Tür von dem Toilettenraum getrennt ist, erhält er eine eigene Raumnummer. Einzelnen WC-Kabinen werden i.d.R. nicht als gesonderte Räume abgebildet.

Bestehende Nummerierungsregeln haben Vorrang vor neuen Regeln.

Bestehende Raumnummern sollen übernommen werden und haben damit ebenfalls Vorrang vor der Neuvergabe. Falls es noch keine bestehenden Nummerierungsregeln und Raumnummern gibt (z.B. beim Neu- bau) sind diese zwischen Bauverwaltung und der hausverwaltenden Dienststelle vor Auftragsver- gabe abzustimmen.

Die Raumnummern müssen innerhalb eines Geschosses immer eindeutig sein und dürfen maxi- mal aus 12 Zeichen bestehen (möglichst ohne Sonderzeichen).

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 8 von 10

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Vertikal zusammengehörende Treppenhäuser, Aufzugschächte, Versorgungsschächte u.a. sind in- nerhalb eines Geschosses als einzelne Räume zu definieren und geschossübergreifend mit identi- schen Raumnummern zu versehen.

Beispiel: Der durchgehende Personenaufzug hat innerhalb eines Gebäudes im Erdgeschoss die eindeutige Raumnummer „EG.P01“, im 1. Obergeschoss die Raumnummer „O1.P01“ und im 2. Obergeschoss die Raumnummer „O2.P01“ usw.

4.2.7 Nummerierungsregeln von Ausstattungen

Türnummern

Die Erfassung von Türnummern hat zu erfolgen.

Die Regeln zur Erfassung der Tür- Nr. sind mit der hausverwaltenden Dienststelle abzustimmen.

Falls noch keine Türnummern existieren, können sie nach folgenden Regeln vergeben werden:

V1: Türnummern wiederholen die Raumnummern und sind demzufolge i.d.R. identisch mit den Raumnummern. Bei mehreren Türen im Raum wird ab der 2. Tür zunächst ein Trennzeichen und dann eine fortlaufende Zahl (1, 2, 3, ...) in Uhrzeigerrichtung vergeben.

V2: Türnummern wiederholen die Raumnummern und kennzeichnen die Türarten, indem sie immer mit „TF“ für Flurtüren oder „TV“ für Verbindungstüren der Räume untereinan- der beginnen. Anschließend folgt die Raumnummer und eine fortlaufende Zahl (1, 2, 3, ...), die in Uhrzeigerrichtung vergeben wird. Dabei wird von der Haupttür des Raumes (= die 1. Zu- gangstür vom Flur aus) ausgegangen. Als Trennzeichen zwischen Raumnummer und der lau- fenden Nummer der Tür wird „/“ empfohlen (z.B. „TF113/1“ ist die 1. Flurtür im Raum 113).

Fensternummern

Die Erfassung von Fensternummern hat zu erfolgen.

Die Regeln zur Erfassung der Fensternummern sind mit der hausverwaltenden Dienststelle abzu- stimmen.

Falls noch keine Fensternummern existieren, können sie nach folgenden Regeln vergeben werden:

V1: Fensternummern orientieren sich an den Gebäudefassaden und werden innerhalb eines Geschosses und/oder einer Fassade fortlaufend nummeriert.

V2: Fensternummern orientieren sich an den Räumen und beginnen immer mit „F“ und werden anschließend je Raum, links beginnend mit Zahlen (1, 2, 3, ...) in Uhrzeigerrichtung fortlaufend gezählt (z.B. „F113/2“ ist das 2. Fenster im Raum 113).

Nummern von Dosen

Die Erfassung von Dosennummern (elektrische Dosen, IT-/Fernmeldedosen) erfolgt nur nach zu- sätzlicher Anforderung durch die hausverwaltende Dienststelle und wird projektspezifisch festge- legt (siehe hierzu Kapitel 6.4.2.2 - Zusätzliche Daten der technischen Bestandsdokumentation).

Falls die Erfassung beauftragt wird, ist sowohl eine Nummerierungsregel für die elektrischen Do- sen und eine Nummerierungsregel für die IT-/Fernmeldedosen festzulegen, welche sich i.d.R. an der bereits vorhandenen Beschriftung der Dosen orientieren.

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 9 von 10

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

4.3 Datenumfang der zu übergebenden alphanumerischen Daten

4.3.1 Standard-Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation

Der Standard-Datenumfang der zu übergebenden alphanumerischen Daten des Raum- und Ge- bäudebuches wird im Kapitel 6.4.1 - Standard-Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation dokumentiert und beinhaltet im Wesentlichen die baulichen Bestandsdaten eines Gebäudes.

4.3.2 Zusätzliche Daten der Gebäudebestandsdokumentation

Vor Beauftragung der Gebäudebestandsdokumentation hat zwischen der Bauverwaltung, der hausverwaltenden Dienststelle und dem zukünftigen Gebäudenutzer eine projektspezifische Ab- stimmung zu erfolgen, in der die zusätzlichen Daten für die Gebäudebestandsdokumentation ver- einbart werden (siehe hierzu Kapitel 6.4.2 - Zusätzlicher Datenumfang der Gebäudebestandsdo- kumentation).

Die Erfassung und der Umfang der alphanumerischen technischen Bestandsdaten erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Beauftragung.

4.3.3 Zusätzliche Beschreibungsdaten in Außenanlagen

Im Rahmen der projektspezifischen Abstimmung zwischen der Bauverwaltung, der hausverwalten- den Dienststelle und dem zukünftigen Gebäudenutzer muss der Datenumfang der zu übergeben- den alphanumerischen Daten der Außenanlagen festgelegt werden (siehe Kapitel 6.4.3 und 6.4.4).

RGB - Raum- und Gebäudebücher (alphanumerische Daten) Kapitel 4 - Seite 10 von 10

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[Seite 71: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

5. Besondere Dokumentation

Inhaltsverzeichnis

5 Besondere Dokumentation...............................................................................................3

5.1 Bild- und Fotodokumentation..........................................................................................3

5.1.1 Zweck..................................................................................................................................3

5.1.2 Regelmäßige fachlich-technische Dokumentation des Baufortschritts......................3

5.1.3 Fotodokumentation für Veröffentlichungen und Ausstellungen..................................4

5.1.3.1 Aufnahmen auf Veranlassung durch das Pressereferat...............................................4

5.1.3.2 Besondere Motive und Abschlussdokumentation.........................................................4

5.1.4 Besondere Anforderungen...............................................................................................4

5.1.5 Bildinformationen und Kennzeichnung..........................................................................5

5.2 Modelle, „Kunst am Bau“ Objekte, Veröffentlichungen und Sonstiges......................5

Besondere Dokumentation Kapitel 5 - Seite 2 von 5

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

5 Besondere Dokumentation

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beauftragt die Anfertigung von Modellen (Wett- bewerbs- oder Architektenmodelle), „Kunst am Bau“-Objekten, die Erstellung von Veröffentlichun- gen und Fotodokumentationen zu laufenden Baumaßnahmen.

5.1 Bild- und Fotodokumentation

5.1.1 Zweck

Die Fotodokumentation lässt sich in 2 Schwerpunktthemen unterteilen:

(cid:131) Regelmäßige fachlich-technische Dokumentation des Baufortschrittes der Baumaßnahme, er- stellt in Zuständigkeit der Projektleitung bzw. der Projektbeteiligten oder von freiberuflich tätigen Fotografen. (cid:131) Qualitativ hochwertige und aus architektonisch-künstlerischer Sicht anspruchsvolle Aufnahmen für Veröffentlichungen des BBR in den Medien und für Ausstellungen, erstellt von freiberuflich tätigen Fotografen

5.1.2 Regelmäßige fachlich-technische Dokumentation des Baufortschritts

Die regelmäßige Fotodokumentation des Bauvorhabens dokumentiert den Bauablauf aus fachlich- technischer Sicht sowie den allgemeinen Baufortschritt.

Sie kann von den Projektbeteiligten erstellt werden und beinhaltet eine regelmäßige Dokumentati- on der Baumaßnahme innerhalb des Bauprozesses. Hierzu gehören insbesondere die baulichen Maßnahmen, die im Nachhinein nicht mehr sichtbar sind (Verlauf von Elektro-/ Wasser-, Sprinkler- leitungen, eingebaute Materialien), sowie eine Darstellung der wesentlichen Ereignisse des Bau- fortschritts. Bei Beauftragung eines Fotografen sind der Zeitpunkt der Aufnahmen und die Auswahl der zu fotografierenden Motive zwischen dem AN und der Projektleitung anhand des Bauablauf- planes abzustimmen.

Die Anzahl der Aufnahmen wird entsprechend Art und Umfang der Baumaßnahme in Absprache mit der Projektleitung vertraglich geregelt. Die Mindestanzahl beträgt 40 Aufnahmen im Monat.

Die Ausführung hat zur Sicherstellung einer Langzeitarchivierung auf Kleinbild-Diapositiv mit zwei Aufnahmen vom selben Motiv zu erfolgen. Die Qualität der zu liefernden Dias muss dem Anspruch einer Bucherstellung mit Abbildungen bis zu DIN A5 Größe gerecht werden.

Jedes Motiv ist außerdem als Preview-Scan 72 dpi / RGB / jpg, max. Breite 850 Pixel digital zu ü- bergeben.

Bei gleicher Qualität können die Aufnahmen auch mit digitaler Technik erfolgen. Die dabei entste- henden Daten können anstatt des Preview-Scans übergeben werden.

Die Übergabe erfolgt monatlich auf CD-ROM bzw. DVD, die Übergabe der Dias hat zusammenge- fasst in DIN A4-Diahüllen zu erfolgen. Für die Beschreibung der Bilddaten ist die Formatvorlage „Übersichtsliste Bilddateien“ zu nutzen und auf der Übergabe-CD-ROM / DVD abzuspeichern. Die- se steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de(cid:128)Planen und Bauen(cid:128)Baufachlicher Servi- ce(cid:128)Dokumentationsrichtlinie(cid:128)Downloads(cid:128)Formatvorlagen zur Verfügung.

Nutzungsrechte gemäß Kapitel 5.1.4 gehen mit Übergabe der Baudokumentation an den Bauherrn über.

Besondere Dokumentation Kapitel 5 - Seite 3 von 5

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

5.1.3 Fotodokumentation für Veröffentlichungen und Ausstellungen

5.1.3.1 Aufnahmen auf Veranlassung durch das Pressereferat

Sie beinhaltet die Dokumentation der wesentlichen Ereignisse des Baufortschritts für die Öffent- lichkeit bei herausragenden Baumaßnahmen von öffentlichem Interesse. Hierbei sollen insbeson- dere auch Motive ausgewählt werden, die unter baukulturellen sowie kunst- und architekturhistori- schen Aspekten für ein breites Publikum von Interesse sind.

Das Pressereferat ist über besondere Ereignisse im Baugeschehen (Grundsteinlegungen, Richt- feste etc.) durch die Projektleitung zu informieren. Die Absprachen zur Auswahl der Motive und Übergabe der Fotodateien erfolgen direkt zwischen dem Pressereferat und dem Auftragnehmer.

Die Mindestanzahl beträgt 40 Aufnahmen für die gesamte Baumaßnahme.

Die Aufnahmen können analog oder digital erfolgen. Sie werden jedem Fall als tif-Datei, Auflösung 300 dpi, Bildgröße DIN A4, übergeben.

Für die Beschreibung der Bilddaten ist die Formatvorlage „Übersichtsliste Bilddateien“ zu nutzen und digital zu übergeben. Diese steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de(cid:128)Planen und Bauen(cid:128)Baufachlicher Service(cid:128)Dokumentationsrichtlinie(cid:128)Downloads(cid:128)Formatvorlagen zur Verfü- gung.

5.1.3.2 Besondere Motive und Abschlussdokumentation

Zur Fotodokumentation einzelner besonderer Motive (z.B. „Kunst am Bau“-Objekte) sowie der Ab- schlussdokumentation sollten insgesamt mindestens 45 Aufnahmen übergeben werden.

Der Zeitpunkt der Aufnahmen sowie die Auswahl der zu fotografierenden Motive sind zwischen dem AN und der Projektleitung abzustimmen.

Die Aufnahmen sind mit einer Großbildfachkamera auf Diapositiv im Format 6 x 8 cm bzw. 4/5 Inch je nach Bildintention in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen.

Dem Auftraggeber sind je ein Original Dia pro Motiv gerahmt mit Passepartout zu übergeben. Dar- über hinaus ist jedes Motiv als High-End Feinscan 300 dpi / RGB / tif auf Format DIN A4 auf CD- ROM / DVD zu übergeben.

Für die Beschreibung der Bilddaten ist die Formatvorlage „Übersichtsliste Bilddateien“ zu nutzen und digital zu übergeben. Diese steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de(cid:128)Planen und Bauen(cid:128)Baufachlicher Service(cid:128)Dokumentationsrichtlinie(cid:128)Downloads(cid:128)Formatvorlagen zur Verfü- gung.

5.1.4 Besondere Anforderungen

Datenschutz

Bauliche Anlagen, die dem Geheimschutz unterliegen bzw. entsprechend schutzbedürftig sind, und sämtliche Bauten der Bundeswehr und der NATO- Infrastruktur dürfen nur mit vorheriger Zustim- mung der nutzenden Verwaltung fotografiert werden.

Nutzungsrechte

Mit freiberuflichen Fotografen ist folgende Regelung verbindlich zu vereinbaren:

An den jeweils ausgewählten Motiven überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 3 UrhG.

Die Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an den Dia- Aufnahmen erfolgt jeweils mit der Übergabe der digitalen Fotos bzw. der CD-ROM/ DVD.

Besondere Dokumentation Kapitel 5 - Seite 4 von 5

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Das ausschließliche Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Rechte nach §§ 15ff UrhG, und zwar das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG, das Recht zur Verbreitung nach § 17 UrhG, das Ausstellungsrecht nach § 18 UrhG, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht nach § 19 UrhG bzw. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG sowie die Senderech- te nach § 20 bis 22 UrhG.

Die Nutzungsrechte an allen Aufnahmen gehen für nachstehenden Verwendungszweck ex- klusiv und ohne zeitliche Begrenzung auf den Auftraggeber über.

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG kann der AN diese Aufnahmen auch für eigene Zwecke verwenden, wobei die Art der Nutzung ebenfalls der Genehmigung bedarf. Soweit die Interessen des AG, z.B. Geheimschutzbelange, nicht entgegenstehen, wird er die Ge- nehmigung i. d. R. erteilen.

Als Verwendungszweck gelten alle Veröffentlichungen (Vorträge, Präsentationen, Pressemappen, Ausstellungen, Internetpräsenz, Publikationen), die vom Auftraggeber, den zuständigen Ministerien und Nutzern (Gebäudenutzern) oder in deren Auftrag herausgegeben werden.

Unter die hier vereinbarten Nutzungsrechte fallen auch Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse. Das Recht zur Erstveröffentlichung liegt beim Auftraggeber.

Die Positive des ausgewählten Bildmaterials werden dem Auftraggeber übergeben und von diesem archiviert. Die nicht berücksichtigten Motive verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

5.1.5 Bildinformationen und Kennzeichnung

Alle oben genannten Fotodokumente sind wie folgt zu beschreiben: (cid:131) Aufnahmedatum (cid:131) Bildnummer (cid:131) Bauobjekt (cid:131) Motivbeschreibung (ggf. Himmelsrichtung, Raumnummer bzw. –bezeichnung) (cid:131) Autor

Für die Beschreibung der Bilddaten ist die Formatvorlage „Übersichtsliste Bilddateien“ zu nutzen und digital zu übergeben. Diese steht auf der Homepage des BBR www.bbr.bund.de(cid:128)Planen und Bauen(cid:128)Baufachlicher Service(cid:128)Dokumentationsrichtlinie(cid:128)Downloads(cid:128)Formatvorlagen zur Verfü- gung.

Die Bezeichnung der Fotodateien sollte aus dem Aufnahmedatum zuzüglich Bildnummer bestehen (z.B. 2007_08_29_B001).

Die Dias sind mit dem entsprechenden Dateinamen zu beschriften.

5.2 Modelle, „Kunst am Bau“ Objekte, Veröffentlichungen und Sonstiges

Es sind individuelle Abstimmungen mit dem BBR erforderlich.

Besondere Dokumentation Kapitel 5 - Seite 5 von 5

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[Seite 76: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008

6. Anhang / Formatvorlagen

Inhaltsverzeichnis

6.1 Abkürzungsverzeichnis, Formatvorlagen, Austauschformate.....................................4

6.1.1 Abkürzungsverzeichnis....................................................................................................4

6.1.2 Digitale Formatvorlagen....................................................................................................5

6.1.3 Austauschformate / Schnittstellen..................................................................................6

6.2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System................................................................7

6.2.1 AKS - Länderkennung Ausland (1. Ebene, 1.-3. Stelle).................................................7

6.2.2 AKS - Ortskennung Ausland (2. Ebene, 4.-6. Stelle)....................................................11

6.2.3 AKS - Gebäude (3. Ebene, 7.-9. Stelle)..........................................................................14

6.2.4 AKS - Geschossbezeichnungen (4. Ebene, 10.-11. Stelle)..........................................15

6.2.5 AKS - Dokumentationsstand (5. Ebene, 12. Stelle)......................................................15

6.2.6 AKS - Kostengruppe (6. Ebene, 13.-16. Stellen)...........................................................16

6.2.7 AKS - Anlagennummer (7. Ebene, 17.-19. Stelle).........................................................17

6.2.8 AKS – Katalog der Betriebsmittel/ Baugruppen (8. Ebene, 20.-23. Stelle).................17

6.2.9 AKS - lfd. Nummer Betriebsmittel/ Baugruppe (9. Ebene, 24.-27. Stelle)..................26

6.2.10 AKS - Datenpunkt (10. Ebene, 28.-29. Stelle)................................................................26

6.2.11 AKS - lfd. Nummer Datenpunkt (11. Ebene, 30.-31. Stelle)..........................................27

6.2.12 AKS - Planart (7. Ebene, 17.-18. Stelle)..........................................................................27

6.3 CAD-Vorgaben.................................................................................................................28

6.3.1 Dokumentation der Folienstruktur.................................................................................28

6.3.1.1 Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 300...................................................28

6.3.1.2 Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 400...................................................31

6.3.1.3 Beispiele: Folienstrukturen für die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Bestandsdokumentation im Hochbau...........................................................................32

6.3.1.4 Beispiel: Folienstrukturen für die Bestandsdokumentation und die fortgeschriebene Ausführungsplanung in der TGA....................................................33

6.3.1.5 Auszug: Allgemeine Folienstrukturen Außenanlagen.................................................34

6.3.2 CAD-Standard (Bürostandard) – nur digital..................................................................34

6.3.3 Auszug wichtiger Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen.................34

6.3.4 Beispiel Plankopf BBR....................................................................................................35

6.3.5 Beispiel Prüfprotokoll.....................................................................................................36

6.4 RGB-Vorgaben (alphanumerische Beschreibungsdaten)...........................................37

6.4.1 Standard-Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation..................................37

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 2 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.2 Zusätzlicher Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation.............................41

6.4.2.1 Zusätzliche Daten der baulichen Bestandsdokumentation........................................41

6.4.2.2 Zusätzliche Daten der technischen Bestandsdokumentation....................................43

6.4.2.3 Zusätzliche Beschreibungsdaten an der Gebäudehülle (außen)................................46

6.4.3 Datenumfang in Außenanlagen......................................................................................49

6.4.4 Zusätzlicher Datenumfang in Außenanlagen...............................................................50

6.4.4.1 Zusätzliche Daten der Baukonstruktion und Einbauten..............................................50

6.4.4.2 Zusätzliche Daten der Technischen Anlagen und Baugruppen.................................51

6.4.4.3 Projektspezifische Abstimmungsergebnisse Außenanlagen.....................................53

6.4.5 Merkmal-Katalog – Minimalfassung (MS Excel, nur digital)........................................54

6.4.6 Merkmal-Katalog – vollständige Fassung (MS Excel, nur digital)..............................54

6.4.7 Artikel-Katalog – Minimalfassung (MS Excel, nur digital)...........................................54

6.4.8 Artikel-Katalog – vollständige Fassung (MS Excel, nur digital).................................54

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 3 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.1 Abkürzungsverzeichnis, Formatvorlagen, Austauschformate

6.1.1 Abkürzungsverzeichnis

Die nachfolgenden Abkürzungen sind vorrangig fachspezifische Begriffe, die in der Dokumentati- onsrichtlinie verwendet wurden.

AbkürzungLangtextErläuterung
AGAuftraggeber
AKSAllgemeines Kennzeichnungs- SystemSystem für die eindeutige Zuordnung von Objekten mittels eines alphanu- merischen Codes
AMEVArbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
ANAuftragnehmer
ATVAbwassertechnische Vereinigung
BBRBundesamt für Bauwesen und Raumord- nung
BFR GBes- tandBaufachliche Richtlinien Gebäudebestands- dokumentation
BFR VermBaufachliche Richtlinien Vermessung
BGBaugruppe
BGFBrutto-Grundfläche
BGVBerufsgenossenschaftliche Vorschrift
BMBetriebsmittel
BRIBruttorauminhalt
BSIBundesamt für Sicherheit der Informations- technik
CADComputer Aided DesignComputerunterstützte Erstellung von Zeichnungen
CAFMComputer Aided Facility ManagementComputerunterstütztes Facility Management
DINDeutsche Institut für Normung
DRLDokumentationsrichtlinie„neue“ Kurzbezeichnung für das Pflichtenheft Dokumentation
DVGWDeutsche Vereinigung des Gas- und Was- serfaches
EDVElektronische Datenverarbeitung
ELAElektro-akustische Anlage
FbTFreiberuflich Tätige
EnEVEnergieeinsparverordnung
FMFacility Management
GAEBGemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
GFZGeschossflächenzahl
GRZGrundflächenzahl
GSGeprüfte Sicherheit
GWLGewährleistung
HOAIHonorarordnung für Architekten und Ingenieure
IuD-StelleInformations- und DokumentationsstelleIm BBR, Referat II5
KGRKostengruppeEinteilung von Kostengruppen lt. DIN 276
LVLeistungsverzeichnis
NFNutzfläche
RBBauRichtlinie für die Durchführung von Bauvor- haben des Bundes

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
AbkürzungLangtextErläuterung
RGBRaum- und Gebäudebuch, elektronischesHier: alphanumerische Daten
RLRichtlinie
RLTReinlufttechnik
SHBauSicherheitshandbuch für die Durchführung von Bauvorhaben des Bundes im Zustän- digkeitsbereich der Finanzverwaltungen
STLB BauStandardleistungsbuch Bau
TFTechnische Funktionsfläche
TGATechnische Gebäudeausrüstung
TGMTechnisches Gebäudemanagement
TKTele-Kommunikation
TN-STerra Neutralum Separatum (separate Erdleitung in Stromnetzen)
TRbFTechnische Regeln für brennbare Flüssig- keiten
VDEVerband der Elektrotechnik und Elektronik
VDIVerein Deutscher Ingenieure
VDMAVerein deutscher Maschinen- und Anlagenbauer
VdSVerband der Sachversicherer
VFVerkehrsfläche
VOBVerdingungsordnung für Bauleistungen
ZEZeichnungseinheit
ZuKo- AnlageZutrittskontrollanlage
ZVEHZentralverband der deutschen Elektrohand- werke

Tabelle 6.1.1-1

6.1.2 Digitale Formatvorlagen

Ordnerinhaltsverzeichnis (MS Excel) (Kapitel 1)

Ordnerrücken (MS Word) (Kapitel 1)

CD-ROM/DVD – Cover (MS Word) (Kapitel 1)

Anlagen- Bestandsliste (MS Excel) (Kapitel 1)

Arbeitskarten-/ Leistungskatalog – Musterbeispiel (MS Excel) (Kapitel 1)

Dokumentationsschein (MS Word) (Kapitel 1)

Plankopf (dxf / dwg) (Kapitel 3)

Prototypprojekt (Allplan) / Prototypdatei (dxf / dwg) (Kapitel 3)

Alphanumerische Beschreibungsdaten Planer (MS Excel) (Kapitel 4)

Abstimmung zusätzlicher alphanumerischer Datenumfang RGB (MS Word) (Kapitel 6.4.2)

Übersichtsliste Bilddateien (MS Excel) (Kapitel 5)

Alle digitalen Formatvorlagen sind der BBR Homepage www.bbr.bund.de unter der Rubrik „Planen und Bauen“ (cid:128) “Baufachlicher Service“ (cid:128) Dokumentationsrichtlinie (cid:128) Downloads (cid:128) Formatvorla- gen zu entnehmen.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 5 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.1.3 Austauschformate / Schnittstellen

(cid:131) Zeichnungen/Pläne ALLPLAN oder AutoCad (*.dxf oder .dwg) (cid:131) Plotfiles hpgl2-Format (.plt, *.prn) (cid:131) Raumbuchdaten Datenformat ALLFA (cid:131) Leistungsverzeichnisse Ausschreibungsprogramme (GAEB-Format) (cid:131) Geschützte Dokumente *.pdf (cid:131) Bilddateiformate *.tif, .bmp, .jpg, .gif, .eps (cid:131) Komprimierungsdateien WinZip (.zip) (cid:131) Textdokumentationen MS Word(.doc) (cid:131) Tabellendokumentationen MS Excel (.xls) (cid:131) Präsentationen MS Power- Point (.ppt)

Die Versionen der festgelegten Austauschformate sind den Veröffentlichungen auf der BBR Ho- mepage www.bbr.bund.de unter der Rubrik „Planen und Bauen“ → “Baufachlicher Service“ → Do- kumentationsrichtlinie zu entnehmen. Als Mindestanforderung gelten die veröffentlichten Versionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Bei länger laufenden Projekten sind diese in Abstimmung mit der Projektleitung des BBR zeitnah zur Gebäudeübergabe den Veröffentlichungen zu entnehmen. Die Abstimmung ist schriftlich zu dokumentieren.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 6 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.2 AKS - Allgemeines Kennzeichnungs- System

6.2.1 AKS - Länderkennung Ausland (1. Ebene, 1.-3. Stelle)

Ländercode Klassifizierung für Klassifizierung für gemäß Auswertungen Auswertungen DIN/ISO Staat

Afrika Subsahara Afrika Süd AGO Angola BDI Burundi BWA Botsuana COD Demokratische Republik Kongo COM Komoren KEN Kenia LSO Lesotho MDG Madagaskar MUS Mauritius MOZ Mosambik MWI Malawi NAM Namibia RWA Ruanda SWZ Swaziland SYC Seychellen TZA Tansania UGA Uganda ZAF Südafrika ZMB Sambia ZWE Simbabwe Subsahara Afrika Nord BEN Benin BFA Burkina Faso CAF Zentralafrikanische Republik CIV Côte d'Ivoire CMR Kamerun COG Republik Kongo CPV Kap Verde DJI Dschibuti ERI Eritrea ETH Äthiopien GAB Gabun GMB Gambia GHA Ghana GIN Guinea GNB Guinea-Bissau GNQ Äquatorialguinea LBR Liberia MLI Mali NER Niger NGA Nigeria SEN Senegal SLE Sierra Leone

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 7 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Ländercode Klassifizierung für Auswertun- Klassifizierung für Auswertun- gemäß gen gen DIN/ISO Staat

SOM Somalia STP Sao Tome und Principe TCD Tschad TGO Togo Amerika Nordamerika CAN Kanada USA Vereinigte Staaten von Amerika Mittelamerika CRI Costa Rica GTM Guatemala HND Honduras MEX Mexiko NIC Nicaragua PAN Panama SLV El Salvador Südamerika ARG Argentinien BOL Bolivien BRA Brasilien CHL Chile COL Kolumbien ECU Ecuador PER Peru PRY Paraguay URY Uruguay VEN Venezuela Karibik ATG Antigua und Barbuda BLZ Belize BMU Bermuda CUB Kuba DMA Dominica DOM Dominikanische Republik GRD Grenada GUY Guyana HTI Haiti JAM Jamaika KNA St. Kitts und Nevis LCA St. Lucia SUR Surinam TTO Trinidad und Tobago VCT St. Vincent und die Grenadinen Asien Asien AFG Afghanistan BGD Bangladesch BRN Brunei BTN Bhutan CHN China FSM Mikronesien IDN Indonesien IND Indien JPN Japan KHM Kambodscha KOR Korea LAO Laos LKA Sri Lanka MDV Malediven MHL Marshallinseln MMR Myanmar

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 8 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Ländercode Klassifizierung für Klassifizierung für gemäß Auswertungen Auswertungen DIN/ISO Staat

MNG Mongolei MYS Malaysia NPL Nepal PAK Pakistan PHL Philippinen PLW Palau PRK Demokratische Volksrepublik Korea SGP Singapur THA Thailand TWN Taiwan VNM Vietnam Europa EU-MS AUT Österreich BEL Belgien DNK Dänemark ESP Spanien FIN Finnland FRA Frankreich GBR Großbritannien GRC Griechenland IRL Irland ITA Italien LUX Luxemburg NLD Niederlande PRT Portugal SWE Schweden Nicht-EU-MS West-/ Süd-/Nordeur AND Andorra CHE Schweiz CYP Zypern ISL Island LIE Liechtenstein NOR Norwegen MCO Monaco MLT Malta SMR San Marino TUR Türkei VAT Vatikan MOE/Balkan/ Baltikum ALB Albanien BGR Bulgarien BIH Bosnien und Herzegowina CZE Tschechische Republik EST Estland HRV Kroatien HUN Ungarn LTU Litauen LVA Lettland MKD Mazedonien POL Polen ROM Rumänien SVK Slowakische Republik SVN Slowenien YUG Jugoslawien GUS/NUS GUS MDA Moldau BLR Weißrussland RUS Russland

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 9 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Ländercode Klassifizierung für Klassifizierung für gemäß Auswertungen Auswertungen DIN/ISO Staat

UKR Ukraine NUS ARM Armenien AZE Aserbaidschan GEO Georgien KAZ Kasachstan KGZ Kirgisistan TJK Tadschikistan TKM Turkmenistan UZB Usbekistan Australien/Pazifik Australien/Pazifik AUS Australien COK Cookinseln FJI Fidschi-Inseln KIR Kiribati NRU Nauru NIU Niue NZL Neuseeland PNG Papua-Neuguinea SLB Salomonen WSM Samoa TON Tonga TUV Tuvalu VUT Vanuatu Naher-/Mittlerer Osten/Maghreb Naher-/Mittlerer Osten/Maghreb ARE Vereinigte Arabische Emirate BHR Bahrein DZA Algerien EGY Ägypten IRN Iran IRQ Irak ISR Israel JOR Jordanien KWT Kuwait LBN Libanon LBY Libyen MAR Marokko MRT Mauretanien OMN Oman PSE Palästinensisches Autonomiegebiet QAT Katar SAU Saudi Arabien SDN Sudan SYR Syrien TUN Tunesien YEM Jemen

Tabelle 6.2.1-1

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 10 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.2.2 AKS - Ortskennung Ausland (2. Ebene, 4.-6. Stelle)

Dienstortschlüssel

Abidjan........................................ 004 Bilbao........................................... 131 Abu Dhabi................................... 007 Bischkek...................................... 020 Abuja........................................... 012 Bissau. VB............ ...................... 041 Accra........................................... 009 Bogota......................................... 136 Addis Abeba................................ 013 Bordeaux..................................... 149 Aden............................................ 015 Boston......................................... 154 Alexandria................................... 022 Brasilia......................................... 159 Algier........................................... 027 Brazzaville................................... 163 Alicante........................................ 029 Bregenz....................................... 168 Almaty......................................... 030 Breslau........................................ 170 Amman........................................ 031 Brüssel......................................... 172 Amsterdam.................................. 036 Brüssel EU.................................. 177 Andorra la Vella........................... 025 Brüssel NATO.............................. 178 Ankara......................................... 040 Brüssel WEU............................... 010 Antalya........................................ 056 Budapest..................................... 179 Antananarivo............................... 043 Buenos Aires............................... 181 Antwerpen................................... 045 Bujumbura. VB............................ 183 Apenrade..................................... 049 Bukarest...................................... 185 Apia............................................. 038 Canberra..................................... 186 Aschgabat................................... 024 Caracas....................................... 190 Asmara........................................ 047 Casablanca.................................. 195 Astana…………………………….. 066 Chengdu………………………….. 058 Asuncion...................................... 054 Chennai....................................... 495 Athen........................................... 059 Chicago....................................... 199 Atlanta......................................... 063 Chisinau...................................... 021 Bergen......................................... 118 Colombo...................................... 209 Bagdad........................................ 068 Conakry....................................... 213 Baku............................................ 019 Concepcion................................. 218 Bamako....................................... 072 Cordoba....................................... 222 Banda Aceh………………………. 076 Cotonou....................................... 224 Bandar Seri Begawan................. 075 Curitiba........................................ 227 Bangalore………………………… 080 Dakar........................................... 236 Bangkok...................................... 077 Damaskus.................................... 240 Bangui. VB.................................. 081 Danzig......................................... 243 Banja Luka.................................. 057 Daressalam................................. 245 Banjul. VB................................... 033 Den Haag.................................... 249 Barcelona.................................... 086 Den Haag CW............................. 011 Beirut........................................... 099 Detroit.......................................... 254 Belgrad........................................ 104 Dhaka.......................................... 260 Bern............................................. 127 Djibouti........................................ 261

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 11 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Djidda.......................................... 263 Kanton......................................... 046 Doha............................................ 265 Kapstadt...................................... 381 Duala........................................... 266 Kapstadt-Residenz...................... 382 Dubai........................................... 267 Karachi........................................ 385 Dublin.......................................... 268 Kathmandu.................................. 387 Durban......................................... 270 Khartum....................................... 389 Duschanbe.................................. 023 Kiew............................................. 390 Edinburgh.................................... 272 Kigali............................................ 392 Edmonton.................................... 277 Kingston...................................... 395 Eriwan......................................... 018 Kinshasa...................................... 397 Faisabad………………………….. 070 Klagenfurt.................................... 399 Florenz........................................ 279 Königsberg.................................. 044 Freetown..................................... 281 Kopenhagen................................ 404 Fünfkirchen.................................. 282 Krakau......................................... 406 Gaborone.................................... 283 Kuala Lumpur.............................. 409 Genf............................................. 286 Kunduz……………………………. 069 Genf CD...................................... 006 Kuwait.......................................... 411 Genf internat. Org........................ 005 Liverpool...................................... 449 Genua.......................................... 290 La Paz......................................... 413 Goeteborg.................................... 295 Lagos........................................... 418 Graz............................................. 299 Laibach (Ljubljana)..................... 417 Guatemala-Stadt......................... 304 Las Palmas.................................. 419 Hanoi........................................... 311 Leningrad..................................... 421 Harare......................................... 312 Libreville...................................... 427 Havanna...................................... 313 Lille.............................................. 431 Heiliger Stuhl / Vatikanstadt……. 318 Lilongwe...................................... 433 Helsinki........................................ 322 Lima............................................. 436 Herat………………………………. 067 Linz.............................................. 440 Hermannstadt.............................. 325 Lissabon...................................... 445 Ho-Chi-Minh-Stadt....................... 326 Lome............................................ 454 Hongkong.................................... 327 London......................................... 459 Houston....................................... 331 Los Angeles................................. 463 Innsbruck..................................... 336 Luanda......................................... 472 Islamabad.................................... 338 Luettich........................................ 477 Istanbul........................................ 340 Lusaka......................................... 479 Izmir............................................. 345 Luxemburg................................... 481 Jülich........................................... 915 Lyon............................................. 486 Jakarta......................................... 347 Maastricht.................................... 490 Jaunde......................................... 349 Madrid.......................................... 499 Jekaterinenburg………………….. 071 Mailand........................................ 504 Johannesburg.............................. 354 Malaga......................................... 507 Kaduna........................................ 361 Male............................................. 035 Kabul........................................... 359 Managua...................................... 513 Kabul EU…………………………. 065 Manama....................................... 515 Kairo............................................ 363 Manchester.................................. 517 Kaliningrad……………………….. 044 Manila.......................................... 518 Kalkutta........................................ 368 Maputo......................................... 520 Kampala...................................... 372 Marseille...................................... 522

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 12 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Masar-e-Scharif………………….. 079 Pjoengjang................................... 656 Maseru......................................... 524 Port Moresby............................... 660 Maskat......................................... 525 Podgorica………………………… 062 Mauritius...................................... 002 Port au Prince.............................. 659 Mbabane VB……………………... 082 Port of Spain................................ 661 Medan…………………………….. 074 Porto............................................ 663 Melbourne................................... 527 Porto Alegre................................. 668 Mersin.......................................... 529 Prag............................................. 670 Mexiko-Stadt................................ 531 Praia............................................ 032 Miami........................................... 534 Pressburg (Bratislava) 671 ................. Minsk........................................... 535 Pretoria........................................ 672 Mogadischu................................. 536 Pristina......................................... 060 Monaco........................................ 001 Prizren…………………………….. 061 Monrovia...................................... 540 Quito............................................ 677 Montevideo.................................. 545 Rabat........................................... 681 Montreal....................................... 549 Ramallah..................................... 048 Moroni......................................... 034 Rangun........................................ 686 Moskau........................................ 554 Recife.......................................... 690 Mumbai........................................ 140 Reykjavik..................................... 695 N'Djamena................................... 560 Riad............................................. 697 New Orleans................................ 586 Riga............................................. 698 Nairobi......................................... 568 Rio de Janeiro............................. 699 Nancy.......................................... 572 Rom............................................. 704 Neapel......................................... 577 Rom internat. Org........................ 706 New Delhi.................................... 581 Rotterdam.................................... 709 New York..................................... 590 Salzburg...................................... 727 New York GIC.............................. 595 San Francisco.............................. 731 New York VN............................ 599 San Jose...................................... 736 Niamey........................................ 602 San Marino.................................. 026 Nikosia......................................... 604 San Salvador............................... 740 Nouakchott.................................. 606 Sanaa.......................................... 742 Nowosibirsk................................. 016 Santa Cruz de Tenerife............... 743 Nuku'alofa.................................... 039 Santiago de Chile........................ 745 Oppeln......................................... 608 Santo Domingo............................ 749 Osaka Kobe................................. 609 Oslo............................................. 613 Sao Paulo.................................... 754 Ottawa......................................... 618 Sarajewo...................................... 003 Ouagadougou.............................. 620 Saratow....................................... 042 Palermo....................................... 622 Shanghai.................................... 756 Palma de Mallorca....................... 625 Seattle......................................... 759 Seoul........................................... 763 Panama-Stadt.............................. 627 Sevilla.......................................... 765 Paris............................................ 631 Singapur...................................... 768 Paris OECD................................. 640 Skopje.......................................... 769 Paris UNESCO............................ 645 Sofia............................................ 770 Peking......................................... 647 St. Petersburg............................. 741 Perth............................................ 648 Stettin.......................................... 771 Phnom Penh................................ 654 Stockholm.................................... 772 Phuket……………………………. 078

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 13 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Straßburg..................................... 774 Tunis............................................ 822 Straßburg Europarat.................... 777 Ulan Bator.................................... 823 Suva............................................ 037 Vaduz.......................................... 028 Sydney........................................ 781 Valletta......................................... 825 Taipei........................................... 050 Vancouver................................... 831 Tallinn.......................................... 788 Vientiane...................................... 832 Tanger......................................... 795 Warschau.................................... 834 Taschkent.................................... 797 Washington.................................. 836 Tegucigalpa................................. 799 Washington GIC.......................... 017 Teheran....................................... 804 Wellington.................................... 840 Tel Aviv........................................ 806 Wien............................................ 845 Temesvar.................................... 008 Wien OSZE.................................. 014 Thessaloniki................................ 807 Wien internat. Org....................... 847 Tiflis............................................. 815 Wilna............................................ 848 Tirana.......................................... 808 Windhuk....................................... 849 Tokyo.......................................... 809 Zagreb......................................... 859 Toronto........................................ 813 Zürich........................................... 863 Tripolis......................................... 818

Tabelle 6.2.2-1

6.2.3 AKS - Gebäude (3. Ebene, 7.-9. Stelle)

Die Festlegung des Codes der Gebäude erfolgt für Neubauten und Umbauten durch die Projektlei- tung in Abstimmung mit der IuD-Stelle des BBR.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 14 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.2.4 AKS - Geschossbezeichnungen (4. Ebene, 10.-11. Stelle)

4. EbeneGeschoss (10.-11. Stelle)
U2Untergeschoss 2
U1Untergeschoss 1
KKKriechkeller
EGErdgeschoss
HPHochparterre
SGSockelgeschoss
O11. Obergeschoss
O22. Obergeschoss
O3...3. Obergeschoss
O99. Obergeschoss
1010. Obergeschoss
11...11. Obergeschoss
ZGZwischengeschoss
DGDachgeschoss
SPSpitzboden
DADachaufsicht
AUAußenbereich
BPBodenplatte
MKMedienkanal
DTDach Technik
00geschossübergreifend sonstige

Tabelle 6.2.4-1

6.2.5 AKS - Dokumentationsstand (5. Ebene, 12. Stelle)

Hier ist der Dokumentationsstand (Buchstabenschlüssel) gemäß Kapitel 1.1.1 zu verwenden.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 15 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.2.6 AKS - Kostengruppe (6. Ebene, 13.-16. Stellen)

Auszug aus der DIN 276-1: 2006

6. EbeneKostengruppe6. EbeneKostengruppe
Stellen 13 bis 16, z.B. 431_ = Lüftungsanlagen
334 Außentüren und Außenfenster, RWA-Anlagen, Toranlagen461 Aufzugsanlage
338 Sonnenschutz462 Fahrtreppen, Fahrsteige
344 Innentüren und Innenfenster, RWA-Anlagen, Toranlagen463 Befahranlagen
362 Dachfenster, Dachöffnungen, RWA-Anlagen464 Transportanlagen
411 Abwasseranlagen465 Krananlagen
412 Wasseranlagen469 Förderanlagen, sonstige
413 Gasanlagen471 Küchentechnische Anlage
419 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen
421 Wärmeerzeugungsanlagen473 Medienversorgungsanlagen
422 Wärmeverteilnetze474 Medizin- und labortechnische Anlagen
423 Raumheizflächen475 Feuerlöschanlagen
429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges476 Badetechnische Anlagen
431 Lüftungsanlagen477 Prozesswärme-, -kälte- und - luftanlagen
432 Teilklimaanlagen478 Entsorgungsanlagen
433 Klimaanlage479 Nutzungsspezifische Anlagen, sonstiges
434 Kälteanlagen481 Automationssystem
439 Lufttechnische Anlagen, sonstiges482 Schaltschränke
441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen483 Management- und Bedienungseinrich- tungen
442 Eigenstromversorgungsanlagen484 (neu) Raumautomationssysteme
443 Niederspannungsschaltanlagen485 (neu) Übertragungsnetze
444 Niederspannungsinstallations- anlagen489 Gebäudeautomation, sonstiges
445 Beleuchtungsanlagen511 Oberbodenarbeiten
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen521 Wege
449 Starkstromanlagen, sonstiges531 Einfriedungen Tore, Schrankenlagen
451 Telekommunikationsanlagen541 Abwasseranlagen
452 Such- und Signalanlagen542 Wasseranlagen
453 Zeitdienstanlagen543 Gasanlagen
454 Elektroakustische Anlagen544 Wärmeversorgungsanlagen
455 Fernseh- und Antennenanlagen545 Lufttechnische Anlagen
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen546 Starkstromanlagen
457 Übertragungsnetze547 Fernmelde- und Informationstechni- sche Anlagen

Tabelle 6.2.6-1

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 16 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
6. EbeneKostengruppe6. EbeneKostengruppe
Stellen 13 bis 16, z.B. 3813 = Beton- und Stahlbetonarbeiten
3802 Erdarbeiten3824 Fliesen- und Plattenarbeiten
3806 Verbau-, Rahmen- und Ein- pressarbeiten3825 Estricharbeiten
3808 Wasserhaltungsarbeiten3827 Tischlerarbeiten
3810 Drainarbeiten3828 Parkettarbeiten und Holzpflaster- arbeiten
3812 Maurerarbeiten3829 Beschlagarbeiten
3813 Beton- und Stahlbetonarbeiten3830 Rollladenarbeiten, Rollabschlüsse, Sonnenschutz- und Verdunklungs- anlagen
3814 Naturwerkstein-, Betonwerk- steinarbeiten3831 Metallbauarbeiten und Schlosser- arbeiten
3816 Zimmer- und Holzbauarbeiten3832 Verglasungsarbeiten
3817 Stahlbauarbeiten3834 Maler- und Lackierarbeiten
3820 Dachdeckungsarbeiten3835 Korrosionsschutzarb. An Stahl- und Aluminiumbaukonstruktionen
3821 Dachdichtungsarbeiten3836 Betonbelagsarbeiten
3822 Klempnerarbeiten3837 Tapezierarbeiten
3823 Putz- und Stuckarbeiten,3839 Trockenbauarbeiten

Tabelle 6.2.6-2

6.2.7 AKS - Anlagennummer (7. Ebene, 17.-19. Stelle)

Hier ist die laufende Nummer der Anlage einzutragen (max. 3 Stellen).

6.2.8 AKS – Katalog der Betriebsmittel/ Baugruppen (8. Ebene, 20.-23. Stelle)

Die Betriebsmittelkennzeichnung erfolgt nach den Codierungsregeln der DIN EN 61346.

Die nachfolgenden Codierungen betreffen nur die Betriebsmittel der Technischen Anlagen, die in die Gebäudeautomationstechnik (GLT / MSR) eingebunden sind.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 17 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
Stelle Baugruppe/ Betriebs- mittelBeschreibung
20.-23. KZ
Stelle Baugruppe/ Betriebs- mittelBeschreibung
20.-23. KZ

A Allgemein () A001 Aufzug A051 Wärmetauscher A002 Feuerwehraufzug A052 Heizungskessel A003 Fassadenaufzug A053 BHKW A004 Aktenförderanlage A054 Wärmepumpe Melde / Steuermodul BSK-System / A005 Geschirrförderanlage A055 Dezentrale Peripherie Betriebseinrichtung Brandschutz A006 Fahrsteige, Fahrtreppen A056 (z.B. Ansullöschanlage) Sprinkler A007 sonstige Förderanlagen A057 Feuerwehr- / Entrauchungstableau A008 Gasversorgung A058 Klimaschrankgerät Elektrische Heizung, Rohrbegleithei- A009 Brandmeldetechnik A059 zung (Schalt-/ Steuerkasten) A010 CO2-Löschanlage A060 Türluftschleieranlagen A011 Argon-Löschanlage A061 Statische Heizung A012 Inergen-Löschanlage A062 Fußbodenheizungssystem A013 Druckbelüftungsanlage A063 Fassadenheizung A014 Brandschutzvorhang A064 Betonkerntemperierung A015 Brandschutztore/-türen A065 Raumkonvektoren A016 Nachströmeinrichtungen A066 Küchentechnische Einrichtungen A018 Induktionsgeräte A067 Sanitär A022 Luftleitgerät (z.B. HESCO) A068 Zentrale Quittierung GLT A023 Anlagenschaltbefehl A069 Ventilatorkonvektor A024 Umschalten Heizen / Kühlen A070 Druckerhöhungsanlage A025 Aufheizbetrieb A071 Druckhalteanlage Steuerung mit Membraneinheit und A026 Gesamtanlage (Sammelstörung) A072 Behälter A027 Pneumatik A073 Straßenanlagen A028 Nassmüll A074 Beschilderung A029 Papier A075 Signalanlagen Klimakonvektor oder andere Regel- A030 A076 Bepflanzung / Begrünung komponenten zu Einzelraumregeln A031 Decken-/ Umluftgeräte A077 Gewässer A032 Restmüll A078 Parking (Schranken, Rolltore,…) A033 Sondermüll A079 Kältemaschine A034 Küchenmüll A080 Raumklimagerät A035 CO-Controller A081 Kühlturm A036 Schließsysteme A082 Absalz- und Qualitätseinrichtg. Wasser A037 Schmutzwasseraufbereitung A083 Pumpen-Dosieranlage A038 Gasüberwachung A084 UV -Desinfektion A039 Gaswarnanlage A085 Kondensathebeanlage A040 Druckluft A086 Enthärtungs-Doppelanlage A041 Sauerstoff A087 Fettabscheider A042 Tresor A088 Hydranten – Meldetableau A043 Tankanlagen A090 Sprinkler-Überwachungsanlage A044 Hebeanlagen A091 Vakuum-Entwässerungsanlage A045 Schwimmbad A092 Hochleistungsbiologie A046 Wasseraufbereitung A093 Biologische – Grauwasseraufb. Anlage A047 Brauchwasseranlage A094 Absaugeinheit A048 Regenwassernutzung A095 Tauchpumpe A049 Sprinkleranlage A096 Empfangseinrichtung A050 Fernwärmeversorgung A097 Büroeinrichtung A098 Sozialeinrichtung A099 Freianlage

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 18 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ
Stelle Baugruppe/ Betriebs- mittelBeschreibung
20.-23. KZ

Differenzdruck Medium Wasser A101 10kV Netz B023 (Messumformer) Differenzdruck Medium Wasser A102 AV-Netz B024 (Druckschalter) A103 SV-Netz B025 Druck Pressostat A107 Notstromanlagen B026 Druck Messumformer (Wasser) Elektro (Unterverteilungen, Beleuch- A117 B027 Filterüberwachung Zuluft (Analogwert) tungssteuerung,…) A121 Einbruchschutz, Gebäudeüberwachung B028 Filterüberwachung Abluft (Analogwert) Raumtemperaturfühler / Sollwertsteller A122 Sonnenschutz B029 für Einzelraumleger A140 Kommunikationsanlage B030 Luftqualität Raum (Messwert) A142 Telefonanlage B031 Leitfähigkeitsgeber allgemein A144 Zeiterfassung B032 Luftqualität Raum (Messwert) A146 Uhrensysteme B033 Präsenzmelder CO2 -, CO - Messfühler, Luftqualitäts- A148 Personenruf- / Sprechanlage B034 fühler Temp.fühler rekuperative WRG A150 Brandmeldezentrale B035 (Wasser) A151 RWA-Zentrale B036 Druckmessung Gas A152 Früherkennungsanlage B037 Helligkeitsmessung Lufttemperatur nach Vorerhitzer (nicht A170 Einbruch-Melde-Zentrale B040 Zulufttemperatur) A171 Rettungswegzentrale B043 Abluftenthalpie A172 Zentrale B044 Außenluftenthalpie A175 Behinderten-Notruf B045 Rohrthermostat (Regelung) A185 Zentrale B053 Rauchmelder Zuluft A190 Rundfunkanlagen B054 Rauchmelder Abluft Fühler Rohrbegleitheizung (An- A191 Fernsehanlagen B059 schlussdose und Heizelement) A192 Medieneinrichtungen B060 Kaltwasser Mischtemperatur Vorlauf A194 Blitzschutz / Potentialausgleich B061 Kaltwasser Mischtemperatur Rücklauf B Umsetzer B070 Umformereintrittstemperatur primär B001 Raumtemperaturfühler B071 Umformeraustrittstemperatur primär B002 Lufttemperaturfühler B072 Umformeraustrittstemperatur sekundär B003 Ablufttemperaturfühler B073 Temperatur Pufferspeicher B004 Außenlufttemperaturfühler B074 Umformereintrittstemperatur sekundär B005 Thermostat / Anlegefühler B075 Regensensor B006 Taupunkttemperaturfühler B076 Windsensor B007 Fortlufttemperaturfühler B077 Kondensattemperatur Temperatur Abschlämmung (Wasser, B008 Mischlufttemperaturfühler B078 Kondensat) B009 Vorlauftemperaturfühler B079 Vorlaufssammler Temperatur B010 Rücklauftemperaturfühler B080 Rücklaufsammler Temperatur B011 Raumluftfeuchtefühler B081 Vorlauftemperatur Kühlwasser B012 Zuluftfeuchtefühler B082 Rücklauftemperatur Kühlwasser B013 Abluftfeuchtefühler B086 Vorlauftemperatur Kaltwasser B014 Außenluftfeuchtefühler B087 Rücklauftemperatur Kaltwasser B015 Rohrleitungsthermometer B088 Sprühwassertemperatur B016 Manometer B090 Differenzdruck Kaltwasser Differenzdruck Messumformer B017 Fortluftfeuchtefühler B091 (Durchflussmess.) B018 Feuchtefühler Kühldecke B095 Leitwertmessung B019 Volumenstromfühler Medium Luft B096 Druckluftmangel Mengenzähler (Wärme- B020 Differenzdruck Raumluft (Messwert) B097 ,Wassermenge,…) B021 Differenzdruck Zuluft (Messwert) B098 Leckwarngerät Höhenstands- / Niveaumessung (Le- B022 Differenzdruck Abluft (Messwert) B099 vel-Switch)

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 19 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ

B112 Lichtsensor E Energieübertragung B113 Präsensmelder E001 Glasfass-Sprinkler B115 LON Schalten Beleuchtung E008 Beleuchtung BÜRO B116 LON Dimmen Beleuchtung E009 Gasbrenner B117 LON Schalten Allgemein E010 Elektroerhitzer Kanal B118 LON Dimmen Allgemein E011 Dampfbefeuchter B119 LON Multigerät E012 Dampfbefeuchter B150 Rauchmelder (optisch) E013 Wäscher B151 Wärmemelder E014 Kaltdampfbefeuchter B152 Druckknopfmelder E015 Sprühbefeuchter B153 Transponder E016 Notbeleuchtung B154 Rauansaugsystem E017 Sicherheitsbeleuchtung B170 Magnetkontakt E019 Elektroerhitzer Raum B171 Schließblechkontakt E020 Warmwasser B172 Körperschallmelder E021 Durchlauferhitzer B173 Alarmdrahtglas E022 Warmwasserspeicher B174 Überfallmelder E023 Klein-Warmwasserspeicher B175 IR-Bewegungsmelder E029 Kühldecke B176 Geldscheinkontakt E050 Heizwand B178 Lichtschranke E051 Statische Heizkörper B180 Kamera E052 Unterflurkonvektoren B181 Kamera Wetterschutz E054 Fußbodenheizung B182 Kamera mit IR-Melder E055 Fassadenheizung B183 Gegensprechstelle Notruf E056 Betonkernheizung B184 Gegensprechstelle Video E057 Raumkonvektoren B185 Tischsprechstelle E059 Plattenwärmetauscher B186 Tischsprechstelle Video E060 Rohrbegleitheizung Rohrbegleitheizung mit selbst- B187 Magnetkontakt E061 regelndem Heizband B188 Zutrittsleser E070 Warmwasserbereiter B192 Abschlussantenne B195 OMNI-Antenne F Schutzeinrichtung F001 Frostschutzthermostat Medium Luft Frostschutzthermostat Medium Luft C Speicher F002 Rekuperative WRG C003 Batterieanlage F003 Frostschutz-Steuergerät C004 Frostschutzthermostat Medium Was- USV für MS/NS F005 ser C005 USV für EDV F006 Sicherheitstemperaturbegrenzer Luft C009 Auffüllbehälter F008 Brandschott C010 Staubehälter F009 Füllstandsüberwachung Differenzdruckschalter Zulüfter C020 Membran-Druckbehälter F010 (Strömung) Windfahnenrelais Zuluft C022 Ausdehnungsgefäß F011 (Luftströmung) C030 Schlammsammelbehälter F012 Drehzahlüberwachung Zulüfter Drucküberwachung MIN/MAX C031 Selbstentl. Abwassersammelbehälter F013 Zuluftkanal Sicherheitseinrichtung Sonnenschutz / C040 Warmwasserspeicher F015 Jalousien C079 Eisspeicher F016 Feuerlöscher C080 Pfahlspeicher F017 Sprinklerkopf Vorlagebehälter Biologie, - C092 F018 Wandhydrant Regenwassernutzung, -Filtration

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 20 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

G013 Antrieb Rotationswärmetauscher G015 Jalousiemotor, Sonnenschutzmotor G020 Abluftventilator Motor Klimakonvektor (z.B. bei Einze- G030 lraumregelung) / Umluftventilatoren

G031 Antrieb Jalousie, Sonnenschutz

G036 Pumpe Rekuperative WRG G037 Ventile Gas G040 Vorerhitzer-Pumpe G041 Nacherhitzer-Pumpe

G050 Befeuchter-Pumpe

G051 Absperrklappe Heizung

G052 Heizungsumwälzpumpe

Stellantrieb BSK (Entrauchung, G053 Feuerwehrschaltungen) Stellantrieb Entrauchungsfenster / G054 Entrauchungsöffnungen G055 Zirkulationspumpe G056 Handmembranpumpe G057 Druckhaltepumpe

G058 Sprinklerpumpe

Absperrventile Kaltwasser Misch- G060 temperatur G062 Nachspeisepumpen G071 Versorgungspumpe Umformer primär Versorgungspumpe Umformer G072 sekundär G073 Pumpe Heizkessel G076 Absperrklappen Umformer primär G077 Absperrklappen Umformer sekundär Versorgungspumpen Verbraucher G078 allgemein Umschaltventile/-klappen HEIZEN <=> G079 KÜHLEN G080 Sprühpumpe (Kühlturm) G081 Kühlturmventilator G082 Absperrklappe (Kühlwasser) G083 Kühlwasserpumpe G085 Kältemaschine (Motor) G086 Kaltwasserpumpe

G087 Prozesskaltwasserpumpe

G088 Absperrklappe Kaltwasser

G089 Versorgungspumpen Kaltwasser G095 Pumpe Kondensatanlage G097 WRG-Füllpumpe G098 Fensterantriebe G099 Pumpe Hebeanlage

StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ
F020 Differenzdruckschalter Ablüfter F021 Windfahnenrelais Abluft F022 Drehzahlüberwachung Ablüfter Drucküberwachung MIN/MAX Abluft- F023 kanal Trockenlaufschutz Pumpe, Anlage, F026 etc. F030 Differenzdruck über Befeuchter F040 Maximalbegrenzung Feuchte F044 Rohrthermostat (STB) F045 Rohrthermostat (Sicherheit) Differenzdruckschalter Filter Medium F047 Wasser F048 Strömungsmelder Differenzdruckschalter Filter F050 (Allgemein / Luft) F051 Differenzdruckschalter Filter Zuluft F052 Differenzdruckschalter Filter Abluft F053 Brandschutzklappe ZULUFT F054 Brandschutzklappe ABLUFT F055 Entrauchungsklappe mit Stellantrieb Sicherheitsthermostat / Auslöse- F056 einrichtung BM/ER F058 Anlegefühler Rohrbegleitheizung F059 Sicherheitsventil F060 Vollhub-Feder-Sicherheitsventil F061 Thermische Absperrsicherung F062 Wassermangelsicherung F064 Luftgefäß F065 Ausdehnungsgefäß Sicherheitstemperaturbegrenzer F070 Wasser F071 Wassermelder F072 Max.-Sicherheits-Druckbegrenzer F073 Min.-Sicherheits-Druckbegrenzer F074 Maximalbegrenzungsthermostat F075 Temperaturwächter F076 Regenwächter (schaltend) F077 Windwächter (schaltend) Kühlturmventilator (Keilriemenüber- F081 wachung) Thermostat Kühlturm / Strömung- F083 wächter Kühlwasser F090 Strömungswächter Kaltwasser F091 Strömungswächter Kühlwasser F092 Trockenlaufschutz Kühlturm F093 Rohrtrenner G Energie und Materialtransport G004 Absperrklappe Zuluft G005 Absperrklappe Abluft G006 Jalousieklapppe Zuluft G007 Jalousieklapppe Abluft G010 Zuluftventilator
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 21 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ

K Signal- u. Informationsverarbeitung K001 Automationsstation K066 Ventil - Grenztasteranbausatz K002 Erweiterungsgerät Automationsstation K067 Zonenscheckarmatur K003 Dezentrale Peripherie (z.B. ET100) K068 Verstärker K004 Interne Baugruppen (MSR / DDC) K069 Systemrechner / Rechnerkopplung Örtliches Eingangs/Ausgangsmodul Wärmetauscher Regelventil primär K005 K071 DDC (Elektronische Klemmleiste) (Umformer) (auch für Kältemaschine) Steuermodul Jalousien, Impulsgeber Wärmetauscher Regelventil sekundär K006 K072 Sonnenschutz (Umformer) K007 Kontakteinrichtung K073 Adressierelement 2E K009 Systemrechner / Rechnerkopplung K074 Adressierelement 4E Wärmetauscher Absperrventil primär K010 Vorerhitzerventil K077 (Umformer) Dampf (auch für Kältema- schine) Wärmetauscher Absperrventil sekun- K011 Nacherhitzerventil K078 där (Umformer) Dampf K015 LON Schalten Beleuchtung K079 Regelventil Heizung Verteilung K016 LON Dimmen Beleuchtung K080 Bypassventil Kälte K017 LON Schalten Allgemein K081 Absperrventil Kühlturm K018 LON Dimmen Allgemein K082 Verteiler ZK K019 LON Multigerät K083 Controller K020 Kühlerventil K084 Bypassventil Kühlwasser K036 Rekuperative WRG Regelventil K085 Ventil Kühlwasser allgemein K037 Klappe Plattenwärmetauscher K086 Ventil Kaltwasser allgemein K038 Ansteuerung Rotationswärmetauscher K087 Tapper 2-way K039 Wärmerohr K088 Abschlämmventil K040 Befeuchterventil (geregelt) K089 Regelventil Kälte Allgemein Befeuchtermagnetventil (Nachspei- K041 K090 Differenzdruck-Regelventil sung) K042 Befeuchterabschlämmventil K091 Dralldrossel Zulüfter K044 Elektrodampfbefeuchter (geregelt) K092 Dralldrossel Ablüfter K045 Steuerelement K093 Pneumatische Absperrklappe Zuluft K046 Kontaktkoppler K094 Vari-Tapper K050 Zonenventil statische Heizung K095 Koppler K051 Regelventil Kühldecke K096 Splitter 2-way K052 Regelventil statische Heizung K097 Absperrventil allgemein RWA- Modul zur Steuerung von RWA- K053 K098 Magnetventil oder RAA- Komponenten BSK-Modul zur Erfassung von Signal- K054 K099 Regelventil Plattenwärmetauscher zuständen der BSK Systemkoppler (z.B. iLON, DP LINK, K057 Buskoppler EIB usw.) K058 Druckregelgerät M Motoren K059 Parametriereinheit M010 Motor RLT K060 Repeater M012 Motor Heizung K061 Router M013 Motor Kaltwasser K063 Netzteilnehmer M014 Motor Sanitär K064 HOST K065 Nassalarmventilstationen

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 22 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ

N Regler N010 Zulufttemperatur P021 Energiezähler Heizung Dampf N011 Ablufttemperatur P022 Durchflusszähler Heizung Wasser N012 Raumtemperatur P025 Durchflusszähler Kondensat N013 Zuluft/Raumtemperatur (Kaskade) P030 Energiezähler Kälte Wasser N014 Zuluft/Ablufttemperatur (Kaskade) P031 Energiezähler Kälte Dampf Begrenzungsregler VE Rücklauftem- N015 P034 Durchflusszähler Wasser peratur N016 Begrenzungsregler WRG P037 Durchflusszähler GAS N017 Begrenzungsregler Frostschutz P045 Hauswasserzähler (ohne El.) N018 WRG- / Mischluftregelung P049 Blitzleuchte / Optische Alarm Begrenzungsregler NE Rücklauf- N019 P050 Externe Melderanzeige temperatur N020 Zuluftfeuchte P051 Alarmglocke N021 Abluftfeuchte P052 Hupe / Akustischer Alarm N022 Raumfeuchte P070 Warntransparente CO-Warnanlagen N023 Zuluft/Raumfeuchte (Kaskade) P071 Hupe CO-Warnanlagen N024 Zuluft/Abluftfeuchte (Kaskade) P072 Terminal N027 Regelung Zuluftdruck P080 Akustischer Signalgeber N028 Regelung Abluftdruck P081 Akustisch-/ Optischer Signalgeber N030 Einzelraumregler P085 Einbaulautsprecher Vorlauftemperatur Heizung nach N050 P086 Aufbaulautsprecher Heizkennlinie Begrenzungsregler Rücklauf- N051 P087 Trichterlautsprecher temperatur Heizung N052 Vorlauftemperatur Heizung (statisch) P092 Nebenuhr N053 Vorlauftemperatur Heizung dynamisch Behältertemperatur Warmwasser- N055 Q Schalten Energie bereiter Behältertemperatur Warmwasser- N056 Q003 Entrauchungsklappe bereiter WRG Begrenzungstemperatur Warm- N057 Q006 Diffusionsgitter als Abluftgitter wasserbereiter Begrenzungstemperatur Warm- N058 Q007 Drallauslass wasserbereiter N059 Regler Rohrbegleitheizung Q008 Luftauslass N060 Druckregelung Heizung Q009 Lüftungsventil N072 Vorlauftemp.reglung Wärmetauscher Q010 Schlitzauslass Kombination aus Wetterschutzgitter N083 Kühlwasserregler Q011 und Jalousieklappe N086 Kaltwasserregler Q012 Außenluftklappe (auf/zu) Q013 Zuluftklappe (auf/zu) P Anzeige/Information Q021 Fortluftklappe (auf/zu) P003 Wasserverbrauch Allgemein Q022 Abluftklappe (auf/zu) P004 Wasserverbrauch Sprinkler Q031 Umluftklappe (auf/zu) Wasserverbrauch Nachspeisung Volumenstromregler Zuluft (AUF-ZU), P005 Q032 Kälte / Kühltürme Motorische Luftauslässe Zuluft Wasserverbrauch Nachspeisung Volumenstromregler Abluft (AUF-ZU), P006 Q033 Medien Motorische Luftauslässe Abluft P008 Elektrozähler Mittelspannung Q034 Konstant-Volumenstromregler Zuluft P009 Elektrozähler Niederspannung Q035 Konstant-Volumenstromregler Abluft P010 Temperaturanzeige Q036 Gaskugelhahn P011 Druckanzeige Q037 Gas-Motorventil P012 Feuchteanzeige Q045 Thermostatische und Heizkörperventil P013 Strömungsanzeige Q046 Heizkörperventil mit Thermoantrieb P015 Warntransparent "Gasalarm" Q050 Lüftungsdecke P020 Energiezähler Heizung Wasser Q070 Druckminderventil

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 23 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ

Q071 Blockschloss S081 Reparaturschalter Kühlturmventilator Q072 Sperrelement S083 Reparaturschalter Kühlwasserpumpe Q080 Berührungslose Waschtischarmatur S086 Reparaturschalter Kaltwasserpumpe Q081 Brausegarnitur S088 Ruftaster Reparaturschalter Versorgungs- / Q082 Druckminderventil S089 Verteilpumpen Kaltwasser Infrarotgesteuerte – Urinalwasser- Q083 S095 Örtliche Steuerstelle Umluftkühlgeräte spülung Q086 Kugelhahn S096 Örtliche Steuerstelle Digestorium Q087 Verschneidearmatur S097 Örtlicher Entrauchungsschalter Q088 Auslassventil S098 Not-Aus-Schalter HLK- Zentralen Q089 Belüftungsventil Q090 Brauswannenablaufventil T Energieumwandlung Q091 Dreiwegehahn T002 Trafo 10kV Q092 Drossel- und Strangabsperrventil T004 Trafo 400V Q093 Eckventil T010 Vorerhitzer Q094 Entleerungsventil T011 Nacherhitzer Q095 Flanschen-Absperrventil T020 Kühler Q096 Schieber T029 Trafo / Spannungsversorgung ERR Q097 Schrägsitzventil T030 WRG rekuperativ Q098 Einhand-Einlochbatterie T031 Rotationswärmetauscher Q099 Mischbatterie T032 Plattenwärmetauscher T033 Umluftanlage S Schalter, Wähler T040 Luftbefeuchter S010 Reparaturschalter Zulüfter T041 Tropfenabscheider S011 Örtliche Steuerstelle Befehl AUS T042 Telefon S012 Örtliche Steuerstelle 1-Stufig T044 Ausweisleser S013 Örtliche Steuerstelle Mehrstufig T049 Netzgerät Jalousienschalter (Aktorik), Stellungs- S015 T050 Wärmetauscher Heizung schalter Sonnenschutz S016 Lichtschaltung Raum T051 Versorgung Niedertemperatur S020 Reparaturschalter Ablüfter T060 Ela-Sprechstelle S023 Endschalter Klappen- Rückmeldung T079 Wärmetauscher Kälte Schalter/Bedieneinrichtungen Einzel- S030 T080 Versorgung Kühldecke raumregler S031 Fensterkontakt / Raumüberwachung T090 Druckreduzierstation Druckluft S037 Reparaturschalter Kessel S039 RWA- Auslösetaster U Befestigung Montage S040 Reparaturschalter Vorerhitzer-Pumpe U010 Schwingungsdämpfer Reparaturschalter Nacherhitzer- S041 U011 Isolator Pumpe S050 Reparaturschalter Befeuchter-Pumpe U049 Unterputz-Verteilerschrank S052 Reparaturschalter Heizungspumpe U050 Lageplantableau S053 Steuerstelle Entrauchung U051 Hauptanlage-Tableau S054 Steuerstelle RWA Treppenhaus U052 Feuerwehrbedienfeld S060 Steuergerät S061 Ein-/Ausschalteinrichtungen S062 Elektrische - Einschalteinrichtung S070 Sicherheitstüröffner S071 Panikschloss Drückerfunktion S072 Panikschloss Riegelflur

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 24 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ
StelleBeschreibung
Baugruppe/
Betriebs-
mittel
20.-23. KZ

V Verarbeitung Fahrbarer Kohlendioxyd – Feuer- V001 W047 Verteiler löscher V002 Kohlendioxyd-Handfeuerlöscher W048 Vorlauf Verteilung V003 Schaummittel-Handfeuerlöscher W049 Rücklauf Verteilung V004 Spezial-Handfeuerlöscher W050 RWA- Abzweigdose Motor V010 Kanalfilter, Gerätefilter Zuluft W060 Kaltwasser V011 Kanalfilter, Gerätefilter Abluft W061 Verteiler Kaltwasser V012 E-Filter W062 Warmwasser V013 Kanalfilter, Gerätefilter Zuluft W063 Verteiler Warmwasser V014 Kanalfilter, Gerätefilter Abluft W064 Brauchwasser V015 E-Filter W065 Verteiler Brauchwasser V020 Filter W070 Ausgussbecken V021 Schmutzfänger W071 Badewanne V024 Nachspeisung W072 Urinale V025 Enthärter W073 Vakuumtoilette V026 Dosiereinrichtung W074 Dusche V027 BIOZID- Anlage W075 Tiefspülklosett V028 Ozonierung W076 Waschtisch WC V030 Zerkleinerung W077 Waschbecken Teeküche, Küche V031 Filter W080 Gasfilter V032 Schmutzfänger W085 ELA-Verteiler V033 Sieb W086 Anschlussdose V034 Mischer und Rührwerke W087 Verteiler 4-fach V035 Zerkleinerung W088 Verteiler 1-fach V070 Grobfang W090 Fallstrang Entlüftung V071 Grobfiltersackanlage W091 Dacheinläufe V072 Wasser-Schutzfilter W092 Bodeneinläufe V073 Geruchverschluss W093 Außeneinläufe V090 Feuerlöschanlage Ansul R 102 W094 Drainage

W Transport X Verbindung W001 Hebezeuge X001 Kompensator, Wellrohr-Kompensator W002 Krananlagen X020 Steckdose 400V W003 Rohrpost X021 Steckdose 230V W010 Kanalnetz Zuluft X022 Steckdosenkombination W011 Kanalnetz Abluft X028 Anschlussdose IT W012 Kanalnetz Anlage X029 Bodentanks, Techniksäulen W013 Auslässe Zuluft Entleer- und Spülanschluss für Prüf- X030 einrichtungen, Sprinklerspülleitung W014 Auslässe Abluft X040 Entleerungsanschluss f. Sprinkler- rohrnetz W040 Dampfnetz X041 Anschluss SAT W041 Kondensatnetz X042 Anschluss LWL Wasseranschluss - Auffülbehälter W042 Vorlauf Versorgung X050 Sprinklerpumpe, - Löschwasservorratsbehälter W043 Rücklauf Versorgung X061 Terminator (Abschlussklemme) W045 Hydraulische Weiche X093 Potentialausgleichschiene W046 Überströmung

Tabelle 6.2.8-1

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 25 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.2.9 AKS - lfd. Nummer Betriebsmittel/ Baugruppe (9. Ebene, 24.-27. Stelle)

Hier ist die laufende Nummer der Betriebsmittel einzutragen (ein Minus-Zeichen und 3 Ziffern (fort- laufende Nummerierung, 24.- 27. Stelle, 9. Ebene)).

6.2.10 AKS - Datenpunkt (10. Ebene, 28.-29. Stelle)

Die Bezeichnung der Datenpunkte erfolgt nach den Vorgaben der DIN 19227.

StelleMessgröße/Eingangsgröße
Datenpunkt
28.
D Dichte E Elektrische Größe F Durchfluss, Durchsatz G Abstand, Länge, Stellung H Handeingabe, Handeingriff K Zeit L Stand (auch von Trenschicht) M Feuchte N Frei verfügbar O Frei verfügbar P Druck Q Qualitätsgröße (Analyse, Stoffeigenschaften),außer D, M, V (6) R Strahlungsgrößen S Geschwindigkeit, Drehzahl, Frequenz T Temperatur U Zusammengesetzte Größe V Viskosität W Gewichtskraft, Masse X Sonstige Größen Y Frei verfügbar
StelleBezeichnung des Datenpunkts
Datenpunkt
29.
A Alarmmeldung B Betriebsmeldung E Allgemeinmeldung F Führungsgröße/ Sollwert G Grenzwertmeldung N Normalbetriebsmeldung O Örtlich/ Fern- Meldung P Regler R Rückmeldung S Schaltbefehl V Virtueller Schaltbefehl W Wartungsmeldung X Messwert Y Stellbefehl Z Zähler

Tabelle 6.2.10-1

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 26 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.2.11 AKS - lfd. Nummer Datenpunkt (11. Ebene, 30.-31. Stelle)

Hier ist die laufende Nummer des Datenpunktes einzutragen (max. 2 Stellen).

6.2.12 AKS - Planart (7. Ebene, 17.-18. Stelle)

GRGrundriss
SNSchnitt
ANAnsicht
SESchema
DEDetailplan
DSDeckenspiegel
WAWandabwicklung
RARaumabwicklung
FRFreiflächenplan
LALageplan
STStatikplan
BWBewehrungsplan
ÜSÜbersichtsplan
BSBrandschutzplan
FWFlucht- und Ret- tungspläne (auch Feuerwehrlaufkar- ten)
APAbbruchplan
ABAbsteckplan
HOHöhenplan
AUAußenanlagen
SDSchlitze/Durchbrüche
GLGrundleitungsplan
PFPflanzplan

Planarten für die Tragwerksplanung

POPositionsplan
KOKonstruktionsplan
SPSchalplan
RBRohbauplan
DTDetailplan Trag- werksplanung
LPLastenplan

Tabelle 6.2.12-1

Weitere Planarten können projektspezifisch festgelegt werden.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 27 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.3 CAD-Vorgaben

6.3.1 Dokumentation der Folienstruktur

6.3.1.1 Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 300

  1. Für die Bestandsdokumentation (wird immer folgende Systematik zur Strukturierung der Da- ten verwendet:

KGR+ Variable + Folientyp = Folienname

Beispiel: 300 + A+ KONS = 300AKONS

Die CAD-Elemente werden auf die (in Anlehnung an die BFR GBestand) vorgegebenen Folien- typen abgelegt:

Aufstellung der Folientypen für die Strukturierung im Hochbau

FolientypNr.Inhalte, Teilbildname
KONS1Konstruktion, Wände, Gründungen
DECK2Decken, Unterzüge, Dachkonstruktionen
TREP3Treppen, Rampen
RAUM4Raumdefinitionen
EINB5Baukonstruktive Einbauten
FASS6Fassaden
SANI7Sanitär
HEIZ8Heizung
FUSS9Fußboden
DESP10Deckenspiegel
WABW11Wandabwicklungen
SONS12Sonstiges, Bestand
MASS13Bemaßungen
TEXT14Beschriftungen
FLAE15Flächenelemente
LINE16Linien, Ergänzungen
ACHS17Achsen, Raster
SCHN18Schnittführungen
MOEB19Möblierungen
NUTZ20Nutzungsangaben
UMZU21Umzugseinträge
FLUR22Flucht- und Rettungseinträge
BRAN23Brandschutzmaßnahmen
ZUSA24Zusätze, Ergänzungen
KOPF25Plankopf
UEBS26Übersicht Liegenschaft, Plankopf
INDX27Index, Änderung
LEGE28Legende, Hochbau
RAHM29Rahmen
DATA30Datenaustausch

Tabelle 6.3.1.1-0: Aufstellung Folientypen Hochbau

Die Bestandsdokumentation Hochbau wird durch die vorangestellte Ziffer 300 (KGR der DIN 276) identifiziert. Der nachfolgende Buchstabe kann nach projektspezifischer Absprache bei Bedarf vari- iert werden (A, B, C….X, Y). Der Buchstabe Z ist zur internen Verwendung vorgesehen (=Primärnachweis, letzter Stand).

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 28 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Beispiele für Variationsmöglichkeiten der Folientypen Bestandsdokumentation Hochbau:

Folientyp Bestand „Konstruktion, Wände, Gründungen“

KGRVariableFolientypFolieninhaltFolienname
300AKONSKonstruktion, allgemein300AKONS
300BKONSBekleidungen300BKONS
300FKONSFenster300FKONS
300GKONSGründungen300GKONS
300IKONSInnenwände300IKONS
300PKONSBodenplatte300PKONS
300SKONSStützen300SKONS
300TKONSTüren300TKONS
300WKONSAußenwände300WKONS

Tabelle 6.3.1.1-1: Folientyp Bestand „Konstruktion, Wände, Gründungen“

Folientyp Bestand „Decken, Unterzüge, Dachkonstruktionen“

KGRVariableFolientypFolieninhaltFolienname
300ADECKDecken, allgemein300ADECK
300BDECKDeckenbeläge300BDECK
300CDECKDeckenkonstruktion300CDECK
300DDECKDachkonstruktion300DDECK
300EDECKDachbeläge300EDECK
300FDECKDachfenster300FDECK
300GDECKDachgauben300GDECK
300KDECKDeckenbekleidungen300KDECK
300SDECKDecken, sonstiges300SDECK

Tabelle 6.3.1.1-2: Folientyp Bestand „Decken, Unterzüge, Dachkonstruktionen“

Folientyp Bestand „Treppen, Rampen“

KGRVariableFolientypFolieninhaltFolienname
300ATREPTreppe, allgemein300ATREP
300BTREPTreppenbeläge300BTREP
300CTREPTreppenkonstruktion300CTREP
300ETREPTreppenbekleidung300ETREP
300STREPTreppe, sonstiges300STREP
300TTREPTreppenbeschriftung300TTREP

Tabelle 6.3.1.1-3: Folientyp Bestand „Treppen, Rampen“

Folientyp Bestand „Raumdefinitionen, Flächenberechnung“

KGRVariableFolientypFolieninhaltFolienname
300ARAUMRaum, allgemein300ARAUM
300KRAUMRaum, Kubatur300KRAUM
300PRAUMRaum, Polygon300PRAUM
300BRAUMRaum, Bruttorauminhalt300BRAUM
300NRAUMBeschriftung, Nutzer300NRAUM
300TRAUMBeschriftung, Planer300TRAUM
300SRAUMRaum, sonstiges300SRAUM

Tabelle 6.3.1.1-4: Folientyp Bestand „Raumdefinitionen, Flächenberechnung“

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 29 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
  1. Für die Ausführungsplanung wird immer folgende Systematik verwendet:

KGR + Variable + Folientyp = Folienname

Beispiele: 331 + T + WAND = 331TWAND (Tragende Außenwände)

340 + I + WAND = 340IWAND (Innenwände)

Die Ausführungsplanung Hochbau wird durch die vorangestellte Ziffer der jeweiligen KGR der DIN 276 identifiziert. Dies ist bis zur dritten Stufe/Ziffer möglich. Der nachfolgende Buchstabe kann projektspezifisch variiert werden (alphabetisch sortiert bzw. als Deskriptor für den Folientyp). Die CAD-Elemente werden auf die vorgesehenen Folientypen (siehe Tab. 6.3.1.1.-0: Aufstellung Folientypen Hochbau) abgelegt. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen (3D-Daten, Planlay- out, nutzerspezifische Einträge) werden diese gruppiert: Gruppierungen der CAD-Elemente in der Ausführungsplanung:

(cid:131) 3D/2D-Konstruktion mit Beschriftungen (optional mit Materialattributen) (cid:131) 3D/2D-Konstruktionsausbau mit Beschriftungen (optional mit Materialattributen) (cid:131) 2D-Ergänzungen (cid:131) Nutzerspezifische Ergänzungen (cid:131) Planlayout (cid:131) TGA (vereinfacht als Ergänzung der Hochbaudarstellungen - nicht für TGA-Fachplaner bzw. -Ausführende)

Beispiele für die Anwendung der Kostengruppe und der Variablen bzw. des Deskriptors:

KGRVar./Deskr.Folien- typFolieninhaltBemerkung
300KRAUMRaumkubaturRaum, K=Kubatur
300PRAUMRaumpolygonRaum, P=Polygon
300NRAUMBeschriftung NutzerRaum, , N=Nutzereinträge
331TWANDTragende AußenwändeAußenwand (331), T=tragend
332NWANDNichttragende Außen- wändeAußenwand (331), N=nichttragend
340IWANDInnenwändeInnenwand (340), I=innen
341AWANDTragende InnenwändeTragende Innenwand (341), A=Typ A
341TWANDTragende InnenwändeTragende Innenwand (341), T=tragend
350ADECKDeckenkonstruktionenDeckenkonstruktionen (350), A=allgemein
350BDECKDeckenbelägeDeckenkonstruktionen (350), B=Beläge
350CDECKDeckenbekleidungenDeckenkonstruktionen (350), C=Andere Darstellungen, z.B. Bekleidungen, alpha- betisch sortiert
350SDECKDecken, sonstigesDeckenkonstruktionen (350), S=sonstige Darstellungen

Tabelle 6.3.1.1-5: Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 300 (Ausführungsplanung)

Beachte: Die digitale Fassung in Form von Prototypdateien erhält der FbT/AN vom Ansprech- partner des Auftraggebers. Die Prototypdateien sind auch per Download unter www.bbr.bund.de erhältlich. Es handelt sich bei den digitalen Fassungen lediglich um eine Arbeitserleichterung für den FbT/AN.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 30 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.3.1.2 Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 400

Für Bestands- und Revisionszeichnungen der technischen Gewerke wird immer folgende Sys- tematik verwendet:

KGR + Variable + Folientyp = Folienname

Beispiele: 412 + A +TEXT = 412ATEXT (Wasseranlagen, Beschriftung allg. Angaben) 455 + C + NETZ = 455CNETZ (Fernseh- u. Antennenanlage, Netze, Leitungen)

Die Folien der technischen Gewerke werden durch die vorangestellte Ziffer der jeweiligen KGR der DIN 276 identifiziert. Der nachfolgende Buchstabe (A) kann bei Bedarf variiert werden (alphabe- tisch sortiert bzw. als Deskriptor für den Folientyp). Die CAD-Elemente werden auf die vorgesehe- nen Folientypen (TEXT, NETZ etc.) abgelegt.

Folgende Folientypen werden verwendet:

(cid:131) NULL (übernommene Grundlagen)

(cid:131) TEXT (Beschriftung allgemein, jedoch ohne Beschriftungen für Geräte, Netze, Dimensi- onsangaben etc.)

(cid:131) GERA (Geräte, Anlagenteile, „alles Anfassbare“ jedoch ohne Elemente nachfolgender Fo- lien)

(cid:131) SICH (Sicherheits-, Schutz-, Noteinrichtungen etc.)

(cid:131) NETZ (Führungen, Vorrichtungen für den Transport verschiedener Medien)

(cid:131) MASS (Bemaßungen, Höhenangaben, Dimensionen, Flussgeschwindigkeiten)

(cid:131) PLAN (Planlayoutelemente, z. B. Plankopf, -rahmen, Logo, Nordpfeil)

(cid:131) ALLG (Projektspezifische Zusätze, Unvorhergesehenes)

Beispiele für Foliensystematik TGA

KGRVariableFolientypFolieninhalt
400ANULLÜbernommener Grundriss
411ANETZAbwasserleitung
412TNETZTrinkwasserleitung
431FGERAFilter, Lüftungsanlage
431ESICHEntrauchungsanlage., mechanisch
456SGERASensor (Einbruchmelder)
456VNETZKabelkanal Video

Tabelle 6.3.1.2-1: Systematik der Folienbezeichnung für die KGR 400 (Grundrisse, Schemata)

Beachte: Die digitale Fassung in Form von Prototypdateien erhält der FbT/AN vom Ansprech- partner des Auftraggebers. Die Prototypdateien sind auch per Download unter www.bbr.bund.de erhältlich. Es handelt sich bei den digitalen Fassungen lediglich um eine Arbeitserleichterung für den FbT/AN.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 31 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.3.1.3 Beispiele: Folienstrukturen für die Ausführungsplanung sowie die Be- standsdokumentation im Hochbau

Die Folienstruktur Hochbau orientiert sich an den BFR GBestand. Die CAD-Elemente werden auf die jeweiligen Folientypen abgelegt. Für den Datenaustausch sind ausschließlich die Folienkurz- namen zu verwenden.

Beispiel für Folienstruktur Hochbau

KGR: 300FoliengruppeFolientypFolienkurzname
3D/2DKonstruktion (mit Beschriftung, opt. mit Materialattributen)Wände331TWAND 340IWAND
Stützen343ASTUE
Treppen351ATREP
Raumdefinitionen300ARAUM
Decken351UDECK
Fassaden300AFASS
3D/2D-Konstruktionsausbau (mit Beschriftung, opt. mit Materialattributen)Einbauten371AEINB
Sanitär300ASANI
Heizung300AHEIZ
Fußboden352AFUSS
Deckenspiegel353ADSPI
Wandabwicklungen300AABWI
2D-ErgänzungenFlächenelemente300AFLAE
Linien300ALINE
Bemaßungen300AMASS
Beschriftungen300ATEXT
Achsen300AACHS
Schnittführungen300ASCHN
Nutzerspezifische ErgänzungenMöblierungen300AMOEB
Nutzungsangaben300ANUTZ
Umzugseinträge300AUMZU
Flucht- und Rettungswege300AFLUR
Brandschutzmaßnahmen300ABRAN
Zusätze, Ergänzungen300AZUSA
PlanlayoutPlankopf300AKOPF
Übersicht300AUEBS
Index300AINDX
Koordinaten300AKOOR
Legende300ALEGE
Rahmen300ARAHM
TGA-vereinfacht (nicht für TGA-Fachplaner bzw. -Ausführende)Abwasser-, Wasser-, Gasan- lagen410AAWGA
Wärmeversorgungsanlagen420AWVAN
Lufttechnische Anlagen430ALTAN
Starkstromanlagen440ASTAN
Fernmelde- u. informations- technische Anlagen450AFIAN
Förderanlagen460AFOAN
Nutzungsspezifische Anlagen470ANUAN
Gebäudeautomation480AGEBA
Sonstige Maßnahmen f. Technische Anlagen490ASMTA

Tabelle 6.3.1.3-1: Beispiel - Folienstruktur Hochbau

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 32 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 - 6.3.1.4 Beispiel: Folienstrukturen für die Bestandsdokumentation und die fortge- schriebene Ausführungsplanung in der TGA

Beispiel für Bestands-, Revisionszeichnungen TGA (Grundriss, Auszug)

Datei: 41_Abwasser_ Wasser_ GasKGR: 410FoliengruppeFolieninhaltBezeichnung
410_AllgemeinesAllgemein410_ALLG
411_AbwasseranlagenEinfügungen, Fremdfolie411ANULL
Beschriftung, allg. Angaben411ATEXT
Zentralen, Anlagenteile, Geräte411AGERA
Sicherungen, Schutzmaßnahmen411ASICH
Netze, Leitungen, Trassen411ANETZ
Vermaßung411AMASS
Rahmen, Plankopf, Legende, Logo411APLAN
412_WasseranlagenEinfügungen, Fremdfolie412ANULL
Beschriftung, allg. Angaben412ATEXT
Zentralen, Anlagenteile, Geräte412AGERA
Sicherungen, Schutzmaßnahmen412ASICH
Netze, Leitungen, Trassen412ANETZ
Vermaßung412AMASS
Rahmen, Plankopf, Legende, Logo412APLAN
413_GasanlagenEinfügungen, Fremdfolie413ANULL
Beschriftung, allg. Angaben413ATEXT
Zentralen, Anlagenteile, Geräte413AGERA
Sicherungen, Schutzmaßnahmen413ASICH
Netze, Leitungen, Trassen413ANETZ
Vermaßung413AMASS
Rahmen, Plankopf, Legende, Logo413APLAN
414_FeuerlöschanlagenEinfügungen, Fremdfolie414ANULL
Beschriftung, allg. Angaben414ATEXT
Zentralen, Anlagenteile, Geräte414AGERA
Sicherungen, Schutzmaßnahmen414ASICH
Netze, Leitungen, Trassen414ANETZ
Vermaßung414AMASS
Rahmen, Plankopf, Legende, Logo414APLAN
419_SonstigeEinfügungen, Fremdfolie419ANULL
Beschriftung, allg. Angaben419ATEXT
Zentralen, Anlagenteile, Geräte419AGERA
Sicherungen, Schutzmaßnahmen419ASICH
Netze, Leitungen, Trassen419ANETZ
Vermaßung419AMASS
Rahmen, Plankopf, Legende, Logo419APLAN
42_ Wärme- versorgungsan- lagen420420_AllgemeinesAllgemein420_ALLG
421_WärmeerzeugungEinfügungen, Fremdfolie421ANULL
Beschriftung, allg. Angaben421ATEXT
Zentralen, Anlagenteile, Geräte421AGERA
Sicherungen, Schutzmaßnahmen421ASICH
Netze, Leitungen, Trassen421ANETZ
Vermaßung421AMASS
Rahmen, Plankopf, Legende, Logo421APLAN
422_WärmeverteilnetzeEinfügungen, Fremdfolie422ANULL

Tabelle 6.3.1.4-1: Teil 1: Beispiel: Technische Dokumentation nach den Kostengruppen der DIN 276

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 33 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.3.1.5 Auszug: Allgemeine Folienstrukturen Außenanlagen

Abbildung 6.3.1.5-1: Abbildung 6.3.1.5-2: Auszug „Layerstruktur BFR Vermessung“ Auszug „Layerstruktur Objektplanung“

Für Leistungen der Ingenieurvermessung wird die Folienstruktur gemäß BFR Vermessung zur Ver- fügung gestellt und ist anzuwenden. Für Leistungen der Objektplanung wird die Folienstruktur ge- mäß DIN 276, Kostengruppe 500 bereitgestellt (unter www.bbr.bund.de -- Planen und Bauen -- Baufachlicher Service – Dokumentationsrichtlinie) und ist anzuwenden.

6.3.2 CAD-Standard (Bürostandard) – nur digital

Die Komplettdokumentation der Prototypdateien inkl. Folienstruktur und CAD-Standard sind der BBR-Homepage www.bbr.bund.de zu entnehmen.

6.3.3 Auszug wichtiger Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen

RichtlinieTitelInhalte
DIN ISO 128 (alle für Bau- wesen relevanten Teile)Technische ZeichnungenGrundlagen der Darstellung
DIN 406MaßeintragungenAusführungsregeln
DIN 476PapierendformateTechnische Zeichnungen
DIN 824Technische ZeichnungenFaltungen auf Ablageformat
DIN 1301-1EinheitenEinheitennamen, Einheitenzeichen
DIN 1356 Teil 1-10BauzeichnungenGrundregeln, Objektplanung, etc.
DIN EN ISO 3098- Teil 5Technische Produktdoku- mentation -Schrift-CAD- Schrift des lateinischen Alpha- bets sowie der Ziffern und Zeichen
DIN EN ISO 4157BezeichnungssystemeAnforderungen Bezeichnungssysteme
DIN ISO 5455Technische ZeichnungenMaßstäbe
DIN EN ISO 5457Technische Produktdoku- mentationFormate und Gestaltung von Zeich- nungsvordrucken im Bauwesen
DIN ISO 7518Zeichnungen im BauwesenDarstellung Abriss und Wiederaufbau
ISO 2594Building drawingsProjektion methods

Tabelle 6.3.3-1: Auszug wichtiger Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 34 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.3.4 Beispiel Plankopf BBR

Zeichnun gsvermerke In diese Felder werden Zeich- nungserste ller und -prüfer na- mentlich bzw. mit Kürzel einge- tragen. Die restlichen freien Felder stehen für interne Vermer- ke wie zum Beispiel die Leis- tungsphase zur Verfügung. Beispiel: Leistungsphase Ausführung Bauvorhaben, Bau- herr/Nutzer Beauftragende Dienststelle In dieses Feld ist auf der linken Seite die Anschrift der Baumaß- In dieses Feld ist die jeweils nahme und auf der rechten Seite beauftragende Dienststelle die Bezeichnung des Bauvorha- einzutragen. bens mit eindeutigem Ortsbezug Beispiel: einzutragen. Referat II5, Fasanenstr. 87, Beispiel: 10623 Be rlin linkes Feld rechtes Feld, Umbau BMX-Gebäude 1 Angaben zum Plan Südflügel Musterstr. 11 10117 Berlin BV-Nr.: Fa lls vorhanden, bitte die Bauvorhabennummer eintragen Blattgröße: Angabe in mm x mm Zeichnung Kurzbeze ichnung Plan: Dieses Feld ist wahlweise mit Kurzbe- Hier ist das dargestellte Ge- zeichnung en des Feldes Zeich- schoss und der Planstand nach nung zu belegen. HOAI- Phasen einzutragen. Beispiel: Beispiele: Gebäude 1, 1.Untergeschoss = Gebäude 1 GEB1-U1 1. Untergeschoss Leitungsplan und Auslässe Maßstab: Der Maßstab ist als standardisierter Maßstab an- oder zugeben. W erden in einer Zeich- 3. Obergeschoss, WC-Raum 3.10 nung mehrere Maßstäbe benö- Detail tigt, wird d er Hauptmaßstab in Anschluss Waschbecken den Plankopf eingetragen und die weiteren Maßstabsangaben in der Nähe der Details bzw. in der Nähe der gezeichneten Elemente platziert.

Planverfasser Hochbau, TGA, Ausführende Firma Jeder Planverfasser hat ein eigenes Feld für folgende Eintragungen: Planverfasser: Hier ist der Ersteller des jeweiligen Plans mit Anschrift einzutragen. AKS-Schlüssel / Plancode: In dieses Feld wird der Plancode des Planverfassers als AKS-Schlüssel einge- tragen. Die Verwendung der 6 freien Felder am Ende erfolgt nur nach projektspezifischer Abstimmung. Beispiel für einen AKS-Schlüssel: D10117MG1U1B431_GR001-2_ Datum, Gewerk: Diese Felder sind entsprechend der Bezeichnung auszufüllen. Beachte: Die Felder für den Hochbau-Planer (AKS-Schlüssel Hochbau, Gewerk, Datum, Planverfasser Hochbau) müssen unbedingt ausgefüllt sein.

Abbildung 6.3.4-1: Plankopf des BBR, auch als digitale Formatvorlage verfügbar

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 35 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.3.5 Beispiel Prüfprotokoll

Abbildung 6.3.5-1: Beispiel Prüfprotokoll

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 36 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4 RGB-Vorgaben (alphanumerische Beschreibungsdaten)

6.4.1 Standard-Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation

Teil 1: Datenumfang der Liegenschaft

InhaltMerkmal-Codierung (gemäß Anlage A-3.3)ME
Codierung der Liegenschaft *1) (= Nummer der Liegenschaft)statisches Feld
Bezeichnung der Liegenschaftstatisches Feld
Eindeutiger Schlüssel der Liegenschaft *2) (nur wenn abweichend von Zeile 1)statisches Feld
Bezeichnung der Adressestatisches Feld
Gesamtfläche Liegenschaft (i.d.R. aus BFR Verm)ZL008.11.a01.101
tatsächliche GFZZL008.11.2.101
tatsächliche GRZZL008.11.2.102
GemarkungsnummerZL011.11..103
GemarkungsnameZL011.11..104
FlurZL011.11..105
Flurstück 1ZL011.11..106
Fläche Flurstück 1ZL011.11..107
Flurstück 2 usw.ZL011.11..108

1

  • ) Im Feld „Codierung der Liegenschaft“ wird i.d.R. die Liegenschafts-Codierung der den Primärnachweis führenden Stelle abgebildet (z.B. der Bauverwaltung) 2
  • ) Im Feld „Eindeutiger Schlüssel der Liegenschaft“ wird i.d.R. die Liegenschafts-Codierung der hausverwaltenden Dienst- stelle abgebildet (z.B. BMVg, BMF)

Tabelle 6.4.1-1

Vorgaben durch die Bauverwaltung/hausverwaltende Dienststelle: (cid:131) Codierung der Liegenschaft *1) (cid:131) Bezeichnung der Liegenschaft (cid:131) Eindeutiger Schlüssel der Liegenschaft *2) (cid:131) Adresse

Liegenschaftsbereich

InhaltMerkmal-Codierung (gemäß Anlage A-3.3)ME
Codierung der Liegenschaftstatisches Feld
Codierung des Liegenschaftsbereichesstatisches Feld
Bezeichnung Liegenschaftsbereichstatisches Feld

Tabelle 6.4.1-2

Vorgaben durch die Bauverwaltung/hausverwaltenden Dienststelle:

(cid:131) Codierung des Liegenschaftsbereiches (standardmäßig „BF“) (cid:131) Bezeichnung des Liegenschaftsbereiches (standardmäßig „Bebaute Fläche“)

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 37 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Teil 2: Datenumfang der Gebäude

InhaltMerkmal-Codierung (gemäß Anlage 6.4.3 und 6.4.4)ME
Codierung der Liegenschaftstatisches Feld
Codierung des Liegenschaftsbereichesstatisches Feld
Codierung der Gebäudestatisches Feld
Bezeichnung der Gebäudestatisches Feld
Codierung Gebäudetyp (lt. RBBau, Muster 6, Bau- werkszuordnungskatalog)statisches Feld
AKS- Schlüssel (Ebene 1 bis 3)ZG4.a0.100.200
Codierung Gebäudetyp (nach Vorgabe der haus- verwaltenden Dienststelle)ZG001.12..201
Datum letzte InstandsetzungZB001.14..101
Baujahr (nach Bauübergabe der Errichtung)ZG001.13..101
aggregierte Flächen der Nutzungsgruppen 1-6 (nach DIN 277-2: 2005)ZG004.11..210
aggregierte Flächen der Nutzungsgruppe 7 (nach DIN 277-2: 2005)ZG004.11..211
Nutzfläche NF (aggregiert aus Raumflächen)ZG004.11..103
BGF (aggregiert aus Geschossflächen)ZG004.11..108
Gebäudegrundfläche (i.d.R. aus BFR Verm )ZG004.11..109
BRIZG004.13..101
Denkmalschutz (ja/nein)ZL003.17..101

Tabelle 6.4.1-3

Vorgaben durch die Bauverwaltung/hausverwaltende Dienststelle:

(cid:131) Codierung der Gebäude (cid:131) Bezeichnung der Gebäude (cid:131) Codierung des Gebäudes nach AKS (cid:131) Codierung des Gebäudetyps (nach RBBau, Muster 6, BWZ) (cid:131) Codierung des Gebäudetyps (nach BMVg- Bauwerkskatalog)

Teil 3: Datenumfang der Geschosse

InhaltMerkmal-Codierung (gemäß Anlage 6.4.3 und 6.4.4)ME
Codierung der Liegenschaftstatisches Feld
Codierung des Liegenschaftsbereichesstatisches Feld
Codierung des Gebäudesstatisches Feld
.....*1)
Codierung der Geschossestatisches Feld
Bezeichnung der Geschossestatisches Feld
beheizbare Fläche (=beheizbare Nutzfläche je Ge- schoss lt. EnEV)ZG004.12..103
aggregierte Flächen der Nutzungsgruppen 1-6 (nach DIN 277-2: 2005)ZG004.11..210
BGFZG004.11..108
DeckentragfähigkeitZA005.11..108kN/m²

1

  • ) Falls für das zu dokumentierende Gebäude zusätzliche Strukturierungsebenen (Baukörper, Gebäude-Abschnitt) not- wendig sind, dann sind diese entsprechend zu ergänzen.

Tabelle 6.4.1-4

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 38 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Teil 4: Datenumfang der Räume

InhaltMerkmal-Codierung (gemäß Anlage 6.4.3 und 6.4.4)ME
Codierung der Liegenschaftstatisches Feld
Codierung des Liegenschaftsbereichesstatisches Feld
Codierung des Gebäudesstatisches Feld
.....*1)
Codierung des Geschossesstatisches Feld
.....*2)
Kurzbezeichnung der Raum-Nummerstatisches Feld
Raum-Nummer (lang)statisches Feld
Bezeichnung des Raumesstatisches Feld
Nutzungsart nach DIN 277-2: 2005 (1. Stelle)statisches Feld
Nutzungsart nach DIN 277-2: 2005 (2. Stelle)statisches Feld
Raumlänge (Fertigmaß) (falls rechtwinklig)statisches Feldm
Raumbreite (Fertigmaß) (falls rechtwinklig)statisches Feldm
Raumfläche (Fertigmaß) (nach DIN 277-1: 2005)statisches Feld
Raumhöhe (Fertigmaß)statisches Feldm
Deckentragfähigkeit (nur, wenn abweichend vom Geschoss)ZA005.11..108kN/m²

1

  • ) Falls für das zu dokumentierende Gebäude zusätzliche Strukturierungsebenen (Baukörper, Gebäude-Abschnitt) not- wendig sind, sind diese entsprechend zu ergänzen. 2
  • ) Falls für das zu dokumentierende Gebäude zusätzliche Strukturierungsebenen (Geschossbereich, Raumgruppe) not- wendig sind, sind diese entsprechend zu ergänzen.

Tabelle 6.4.1-5

Teil 5: Datenumfang der baulichen Ausstattungen

Raumoberflächen Für Wände, Decken und Fußboden sollen Ausstattungen nach sichtbaren Oberflächen mit kombi- niertem Schichtaufbau verwendet werden (z.B. „Tapete mit Anstrich“). Als Menge der Wand- und Deckenbeläge ist in Abhängigkeit von der Materialbeschaffenheit die geometrische Fläche (in m2) um die vorhandenen geometrischen Öffnungen zu reduzieren. Als Menge der Bodenbelagsflächen ist die tatsächliche Fläche der Bodenbeläge (inklusive Tür- und Fensternischen) vermindert um die Fläche der festen Einbauten zu erfassen. Fenster Fenster sollen als einzelne Ausstattungen im Raum beschrieben werden. Bei Fenstern zwischen 2 Räumen wird das Fenster dem Raum mit der höherwertigen Nutzflächen- art lt. DIN 277 zugeordnet, d.h. Räume der NF haben Vorrang vor Räumen der TF und VF. Bei Räumen mit gleicher Nutzflächenart entscheidet die Raumnummer darüber, welchem Raum das Fenster zugeordnet wird (niedrige Raumnummern mit Vorrang vor höheren). Türen Türen sollen als einzelne Ausstattungen im Raum beschrieben werden. Die Zuordnung der Türen zu Räumen muss zunächst in Abhängigkeit von der Nutzflächenart lt. DIN 277 erfolgen, d.h. NF- Räume haben Vorrang vor Räumen der TF und VF. Bei Räumen gleicher Nutzflächenart entscheidet die Anschlag-(/Türband-)Seite, zu welchem Raum die Tür zählt. Oberlichter Oberlichter von Türen werden nicht als einzelne Ausstattung sondern als Merkmale an der Tür, einzelne Oberlichter zwischen 2 Räumen werden wie feststehende Fenster beschrieben. Heizkörper

Heizkörper sind in Abhängigkeit von ihrem Typ zu erfassen.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 39 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Sonstige fest eingebaute und sichtbare bauliche Ausstattungen

Als sonstige bauliche Ausstattungen sind alle sichtbaren und fest eingebauten Ausstattungen der Baukonstruktion - Kostengruppe 370 - zu erfassen (z.B. Wandschränke, Regale usw.).

Geforderte Beschreibungsmerkmale der baulichen Ausstattungen

Artikel zur Beschreibung vonBeschreibungseinheitMerkmale (Mindestvariante)
Deckenbeläge, abgehängte Decken (Z.G3.53.*)Je kombinierte Schicht (in m²)- Fläche (im Mengenfeld)
Wandbeläge (Z.G3.45.* ) (z.B. Tapete mit Anstrich) (Z.G3.46., Z.G3.49.)Je kombinierte Schicht (in m²)- Fläche (im Mengenfeld) - ZR.14.1.106 Glasreinigungsfläche Wand (falls vorhanden)
Bodenbeläge, aufgeständerte Böden (Z.G3.52.*)Je oberste Schicht und je Materialart (in m²)- Fläche (im Mengenfeld)
Fenster Z.G3.34.5.* (außen) Z.G3.44.5.* (innen) Dachfenster Z.G3.62.*Je Fenster (in Stück)- Anzahl (im Mengenfeld) - ZG3.34.af1.103 Fensterbreite - ZG3.34.af1.104 Fensterhöhe - ZR.14.2.102 Glasreinigungsfläche Fenster - ZA004.11.a01.104 Brandschutzklasse Fenster (falls vorhanden)
Türen Z.G3.34.1.* (außen) Z.G3.44.1.* (innen)Je Tür (in Stück)- Anzahl (im Mengenfeld) - ZG3.34.at1.104 Türbreite - ZG3.34.at1.105 Türhöhe - ZR.14.2.106 Glasreinigungsfläche Tür - ZR.14.2.114 Glasreinigungsfläche Oberlicht - ZA004.11.a01.103 Brandschutzklasse Türen
Heizkörper Z.G4.23.*Je Typ (in Stück)- Anzahl (im Mengenfeld)
Sonstige fest eingebaute und sichtbare bauliche Ausstattungen Z.G3.7*Je Typ (in Stück)- Anzahl (im Mengenfeld) - ZA008..101 Breite (m) - ZA008..102 Höhe (m) - ZA008..104 Tiefe (m) - ZA002..100 Materialart
  • bedeutet, dass alle relevanten Artikel unterhalb der angegebenen Gliederungsebene zu erfassen sind.

Tabelle 6.4.1-6

Definition der zu erfassenden Merkmale

Als „Glasreinigungsfläche Wand“ ist die Summe der tatsächlichen Glasflächen der Wände im jeweiligen Raum (einseitig) zu erfassen.

Als „Fensterbreite“ ist die lichte Öffnungsbreite der Innenleibung zu erfassen.

Als „Fensterhöhe“ ist die lichte Öffnungshöhe der Innenleibung zu erfassen.

Als „Glasreinigungsfläche Fenster“ ist die Summe der tatsächlichen Glasflächen (einseitig) zu erfassen.

Als „Türbreite“ ist die lichte Öffnungsbreite der Tür zu erfassen.

Als „Türhöhe“ ist die lichte Öffnungshöhe der Tür zu erfassen.

Als „Glasreinigungsfläche Tür“ ist die Summe der tatsächlichen Glasflächen (einseitig) zu erfas- sen.

Als „Glasreinigungsfläche Oberlicht“ ist die Summe der tatsächlichen Glasflächen (einseitig) des jeweiligen Oberlichtes zu erfassen.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 40 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Datenumfang der technischen Ausstattungen und Beschreibungsmerkmale

Die Erfassung von Technischen Anlagen und deren Ausstattungen erfolgt nur nach zusätzlicher Anforderung durch die hausverwaltende Dienststelle und wird projektspezifisch in Anlage 6.4.2.2 „Zusätzlicher Datenumfang der alphanumerischen Gebäudebestandsdokumentation“ festgelegt.

6.4.2 Zusätzlicher Datenumfang der Gebäudebestandsdokumentation

6.4.2.1 Zusätzliche Daten der baulichen Bestandsdokumentation

Zusätzlicher Umfang der baulichen Gebäudebestandsdokumentationjaneinsiehe ...
Festlegung weiterer Raummerkmale Folgende Raummerkmale sollen zusätzlich für jeden Raum erfasst werden: 1. .............................................................................. 2. .............................................................................. n. ...................................................................................X................
VOB-Anstrichflächen Die Erfassung der VOB-Anstrichflächen für Malerarbeiten (Fenster, Türen, Wand- und Deckenbeläge) sollen beauftragt werden......X................
Wandbelag mit Abzugsfläche für feste Einbauten Falls ein Teil des Wandbelages durch feste Einbauten (KGR 370) verdeckt wird, soll die Summe dieser Teilfläche in dem dynamischen Merkmal „Abzugsfläche wandbündige feste Einbauten (ZR.14.1.203)“ am Wandbelag gesondert ausgewiesen werden......X................
Deckenbelag mit Abzugsfläche für feste Einbauten Falls ein Teil der Decke durch feste Einbauten (KGR 370) verdeckt wird, soll die Summe dieser Teilfläche in dem dynamischen Merkmal „Abzugsfläche deckenbündige feste Einbauten (ZR.14.1.202)“ am Deckenbelag gesondert ausgewiesen werden......X................
Sockelleisten (Z.G3.45.9.1.*) Die Erfassung von Sockelleisten soll in Abhängigkeit von Typ und Materialbeschaffenheit erfolgen und mit folgenden Merkmalen be- schrieben werden. 1. Menge (in m) 2. VOB-Anstrichfläche Fußleisten (ZB002.1.2.109).....X................
Fensternummern Die Erfassung von Fensternummern wird beauftragt. Bei der Vergabe der Fensternummern sollen: V1: Die vorhandenen Fensternummern verwendet werden. V2: Die empfohlenen Nummerierungsregeln angewendet werden. V3: Eigene von der hausverwaltenden Dienststelle entwickelte Nummerierungsregeln vorgegeben werden.X X ..... ............... .......... X X................ ................ ................ siehe Vor- gabe
Fensterflächen Fenster zwischen 2 Räumen werden dem Raum mit der höherwerti- gen Nutzungsart zugeordnet. Zusätzlich dazu soll dem benachbar- ten Raum (niederwertige Nutzungsart oder höhere Raum- Nr.) ein zusätzlicher Artikel „Fensterfläche“ zugeordnet werden mit dem Zweck, die Anstrichfläche des Fensters diesem Raum zuzuordnen......X................

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
Zusätzlicher Umfang der baulichen Gebäudebestandsdokumentationjaneinsiehe ...
Fensterbänke (innen und außen) (Z.G3.34.5.97., Z.G3.34.5.98.) Die Erfassung von Fensterbänken soll in Abhängigkeit von Typ und der Materialbeschaffenheit erfolgen und mit folgenden Merkmalen beschrieben werden. 1. Menge (in m) 2. Fenster-Nr. (ZG3.34.af1.109) 3. Reinigungsfläche Fensterbrett (ZR.14.2.103).....X................
Sonnenschutzeinrichtungen (Z.G3.38., Z.G3.49.4.) Die Erfassung von Sonnenschutzeinrichtungen soll in Abhängigkeit von Typ und der Materialbeschaffenheit erfolgen und mit folgenden Merkmalen beschrieben werden. 1. Menge (in m) 2. Fenster-Nr. (ZG3.34.af1.109) 3. Breite (ZA008…101) 4. Höhe (ZA008...102) 5. .................................................X................
Türnummern Die Erfassung von Türnummern wird beauftragt. Bei der Vergabe der Türnummern sollen: V1: Die vorhandenen Türnummern verwendet werden. V2: Die empfohlenen Nummerierungsregeln angewendet werden. V3: Eigene von der hausverwaltenden Dienststelle entwickelte Nummerierungsregeln vorgegeben werden.X X ..... ............... .......... X X................ ................ ................ siehe Vor- gabe
Türflächen Türen werden dem Raum mit der höherwertigen Nutzungsart zuge- ordnet. Zusätzlich dazu soll dem benachbarten Raum (niederwertige Nutzungsart oder Nicht-Bandseite) ein zusätzlicher Artikel „Türflä- che“ zugeordnet werden mit dem Zweck, die Anstrichfläche der Tür diesem Raum zuzuordnen......X................
Festlegung der zu erfassenden Möblierung Folgende Möblierungsgegenstände sollen erfasst werden: 1. .............................................................................. 2. .............................................................................. n. ..................................................................................X................
Festlegung zur Verknüpfung der Räume Die Erstellung von Verknüpfungen zwischen CAD-Raum-Polygonen und den dazugehörigen Datenbank-Objekten wird beauftragt. Die Raum-Beschriftung im CAD ergibt sich demzufolge aus den Informationen in der Datenbank.X…….................
Sonstiges 1. .............................................................................. 2. .............................................................................. n. ...................................................................................X................

Tabelle 6.4.2.1-1

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 42 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.2.2 Zusätzliche Daten der technischen Bestandsdokumentation

Datenumfang von technischen Ausstattungen Falls die Erfassung von technischen Ausstattungen erfolgen soll, dann sind die in der Spalte "An- lagen und Ausstattungstypen“ aufgeführten Technischen Anlagen und deren Ausstattungen mit ih- rem Raumbezug zu erfassen. Mit den in der Spalte „Beschreibungsmerkmale“ aufgeführten Merk- malen müssen i.d.R. die Anlage und die einzelnen technischen Ausstattungen beschrieben wer- den.

Anlagen und Ausstattungstypen (= Artikel) (mit Raumbezug).Einheitrelevante Beschreibungsmerkmale
Wasser (Z.G4.1*) Wasseraufbereitungsanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen, Hebeanlagen, Warmwasseraufbereiter u.a.Je Typ (in Stück)- evtl. allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
Sanitär (Z.G4.12.*) Einbauwaschtische, Handwaschbecken, Spültische, Aus- gussbecken, Laborbecken, Tiefspülklosetts, Flachspülklosetts, Bidets, Urinale, Badewannen, Sitzbadewannen, Duschwan- nen u.a.Je Typ (in Stück)- Länge, Breite oder Durch- messer
Heizung (Z.G4.2*) Heizanlagen, Heizkessel, Heizungsunterstationen, Wärme- tauscher, Radiatoren, Plattenheizkörper , Bodenheizflächen u.a.Je Typ (in Stück)- allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
Raumlufttechnik (Z.G4.3*) Kühl- und Lüftungsanlagen, Aggregate, Klimaanlagen, Luft- auslässe, Lufteinlässe u.a.Je Typ (in Stück)- Länge, Breite bei Aus- /Einlässen - allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
Elektrische Anlagen, Starkstrom (Z.G4.4*) Elektrodosen, Sondersteckdosen, Elektroschalter, Ortsfeste Leuchten für allgemeine Beleuchtung, sonstige Beleuchtungs- anlagen, Schaltanlagen, Transformatoren, elektroakustische Anlagen u.a.Je Typ (in Stück)- evtl. allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
Fernmelde-, Informationstechnik (Z.G4.5*) Telefon-Anschlüsse, Datenanschlüsse, Antennensteckdosen, Antennenanlagen, Lautsprecher, Gegensprechanlagen, Zent- rale Uhrenanlagen, u.a.Je Typ (in Stück)- allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
Meldeanlagen (Z.G4.56*) Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlagen und -zentralen, Brandschutzanlagen, Brandschutzklappen, Sprinkleranlagen , Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen, sonstige Gefahrenmeldeanlagen u.a.Je Typ (in Stück)- allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
Förderanlagen (Z.G4.6*) Aufzüge, Fahrtreppen, Transportrampen, Befahranlagen, Transportanlagen, Förderanlagen, Hebebühnen u.a.Je Typ (in Stück)- allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
Nutzungsspezifische Anlagen (Z.G4.7*) Küchentechnik, Wäscherei- und Reinigungsanlagen, Medien- versorgung, Medizintechnik, Labortechnik, Badetechnik, Käl- teanlagen, Entsorgungsanlagen, u.a.Je Typ (in Stück)- allg. Identifikations-Nr. (vor Ort) - Länge, Breite oder Durch- messer
  • bedeutet, dass alle relevanten Artikel unterhalb der angegebenen Gliederungsebene zu erfassen sind.

Tabelle 6.4.2.2-1

Das Merkmal "allg. Identifikations-Nr. vor Ort" (ZG4.a0.100.1) ist immer dann zu erfassen, wenn sich vor Ort auf der Anlage bzw. dem Gerät eine Identifikationsnummer befindet (i.d.R. die AKS- Nummer).

Die Merkmale "Länge" (ZA008...103), "Breite" (ZA008...101) oder "Durchmesser" (ZA008...106) sind immer, wenn sinnvoll vorhanden, zu erfassen (d.h. nicht bei Dosen, Schalter, Anschlüssen).

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 43 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
Zusätzlicher Umfang der technischen Gebäudebestands- dokumentationjaneinsiehe ...
Umfang der technischen Dokumentation (im Raumbuch) Zusätzlich zur bauliche Bestandsdokumentation wird folgender Umfang der technischen Bestandsdokumentation als Leistungserbringung ver- einbart: V1: Der „Datenumfang von technischen Ausstattungen“ in Tabelle 6.4.2.2-1 wird Bestandteil der Beauftragung. V2: Der „Datenumfang von technischen Ausstattungen“ in Tabelle 6.4.2.2-1 wird Bestandteil der Beauftragung. Zusätzlich dazu sollen folgende technischen Merkmale an allen prüf- und wartungspflichtigen Ausstattungen erfasst werden: - Prüfzyklus (ZW.3.1.1021) - Wartungszyklus (ZW.3.1.1011) - ............................................. - ............................................. - ............................................. V3: Der „Datenumfang von technischen Ausstattungen“ in Tabelle 6.4.2.2-1 wird nicht beauftragt. Es sollen lediglich folgende tech- nische Ausstattungen erfasst werden: - Dosentypen und Anzahl - ............................................. - ............................................. - ................................................... ...... ...... ......X ......... .......... .......................... ................ ................ ................
Nummern von elektrischen Dosen Die Erfassungvon Nummern für elektrische Dosen wird beauftragt und soll im dynamischen Merkmal "allg. Identifikations-Nr. vor Ort" (ZG4.a0.100.1) erfolgen. Bei der Vergabe der Dosennummern sollen: V1: Die vorhandenen Dosennummern verwendet werden. V2: Eigene von der hausverwaltenden Dienststelle entwickelte Nummerierungsregeln vorgegeben werden.X X ............... .......... X................ ................ ................
Nummern von IT-/Fernmeldedosen Die Erfassung von Nummern für IT-/Fernmeldedosen wird beauftragt und soll im dynamischen Merkmal "allg. Identifikations-Nr. vor Ort" (ZG4.a0.100.1) erfolgen. Bei der Vergabe der Dosennummern sollen: V1: Die vorhandenen Dosennummern verwendet werden. V2: Eigene von der hausverwaltenden Dienststelle entwickelte Nummerierungsregeln vorgegeben werden.X X ............... .......... X................ ................ ................
Ergänzende Beschreibung für Heizkörper Heizkörper sollen zusätzlich mit folgenden Merkmalen beschrieben werden. 1. Heizkörper-Bautiefe (ZG4.23.a01.109) 2. Heizkörper-Gliederanzahl (ZG4.23.a01.107) 3. Heizkörper-Bauhöhe (ZG4.23.a01.110) 4. Heizkörper-Baulänge (ZG4.23.a01.119) 5. Thermostatventil vorhanden ? (ZG4.23.a01.104) 6. TH/ Heizkörperventil absperrbar ? (ZG4.23.a01.118)X…….................

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 44 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
Zusätzlicher Umfang der technischen Gebäudebestands- dokumentationjaneinsiehe ...
Ergänzende Beschreibung von Leuchten Leuchten sollen mit folgenden zusätzlichen Merkmalen beschrieben werden. 1. Leuchte Bestückungsart (ZG4.45.a01.205) 2. Leuchte Bestückung (Stück) (ZG4.45.a01.206) 3. Leuchtmittel-Typ (ZG4.45.100.142) 4. ………………………………………………………......X................
Umfang der TGA-Dokumentation (je Anlage) - Jede vorhandene Anlage bzw. Teilanlage ist mit ihrem räumlichen Bezug zu erfassen und mit dem Anlagen-AKS zu dokumentieren. - Für jede vorhandene Anlage bzw. Teilanlage sind folgende Merkmale zu erfassen: - Herstellungskosten (ZB001.17..101) - Lebensdauer (ZB001.13..119) - Gewährleistungsdauer (ZA006.12..110) - ....................................................................... - ....................................................................... - ....................................................................... - .......................................................................X ............... ......................... ................
Erfassung und Nummerierung von Leitungen Sämtliche verlegte Kabel (Elektro- und Fernmeldekabel) sind an ihren Endpunkten eindeutig zu kennzeichnen und zu nummerieren. Die Kabelnummern, die Kennzeichnung und die Raumnummern der Endpunkte sind zur Beschreibung der verlegten Kabel in einer MS Excel-Liste zu liefern und zu dokumentieren. Für Starkstrom- und Schwachstrom-Leitungen muss zusätzlich die Zuordnung der Kabel-Nummern zu den Klemmleisten (Unterverteiler, Endgerät, Leuchte, usw.) dokumentiert werden. Die Nummerierung der Leitungen erfolgt nach folgenden Vorgaben: 1. .............................................................................. 2. .............................................................................. 3. .............................................................................. .............................................................................. n. ................................................................................... .....X X................ ................
Sonstiges 1. .............................................................................. 2. .............................................................................. 3. .............................................................................. .............................................................................. n. .............................................................................................................

Tabelle 6.4.2.2-2

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 45 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.2.3 Zusätzliche Beschreibungsdaten an der Gebäudehülle (außen)

Zusätzliche Beschreibungsdaten an der Gebäudehüllejaneinsiehe ...
Fassaden Die Fassaden sollen in einem gesonderten Baukörper (GHA- Gebäudehülle außen) als Räumliche Einheiten (i.d.R. als Gebäude- abschnitte) einzeln erfasst und nummeriert werden, wobei die Num- mern der Fassaden immer mit „F“ beginnen sollten (z.B. „FN“ für Nordfassade, „FS“ für Südfassade, „FO“ für Ostfassade, „FW“ für Westfassade). Beschreibungsmerkmale an Fassaden / (Gebäudeabschnitte) An jeder einzelnen Fassade sind in den statischen Feldern „Länge“, „Höhe“ und „Fläche“ die entsprechenden Bruttowerte zu erfassen. Für jede Fassade ist weiterhin unterschieden nach der Materialart die jeweilige Flächenangabe (vermindert um alle Öffnungsflächen) zu dokumentieren und mit den entsprechenden Merkmalen (ZG3.30.a05.*) abzubilden. Ausstattungen an Fassaden / (Gebäudeabschnitte) Vorhandene Fallrohre und Regenrinnen sind mit ihrer „Materialart“ (ZA002. . .100) und der jeweiligen „Länge“ (ZA008. . .103) als Aus- stattungen an der gesamten Fassade zu erfassen. Fassaden-Räume Die Notwendigkeit zur Abbildung von "Fassadenräumen" und "Trep- penräumen" hängt von der baulichen Situation ab und sollte projekt- spezifisch mit dem Nutzer abgestimmt werden. Ausstattungen an Fassaden-Räumen und Treppen-Räumen Sämtliche an der Fassade vorhandenen Ausstattungen (Beleuch- tungseinrichtungen, Kameras, usw.) sollen je Typ mit ihrer Menge und mit dem Merkmal "allg. Identifikations-Nr. vor Ort" (ZG4.a0.100.1) erfasst werden.…… …… …… …… ………… …… …… …… ……………… ………… ………… ………… …………
Außentreppen sollen als Ausstattungen entweder an der Gesamtfassade oder an "Fassaden-/ Treppen-Räumen" abgebildet werden und mit folgen- den Merkmalen beschrieben werden: - allg. Fläche (ZA008...108) (als Projektionsfläche) - Materialart (ZA002...100).………….…………..…
Rampen sollen als Ausstattungen entweder an der Gesamtfassade oder an "Fassaden-/ Treppen-Räumen" abgebildet werden und mit folgen- den Merkmalen beschrieben werden: - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - Höhe (ZA008...102) - allg. Fläche (ZA008...108) (als Projektionsfläche) - Materialart (ZA002...100).………….…………..…
Überdachungen an Gebäuden sollen als Ausstattungen entweder an der Gesamtfassade oder an "Fassaden-/ Treppen-Räumen" abgebildet werden und mit folgen- den Merkmalen beschrieben werden: - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - allg. Fläche (ZA008...108) (als Projektionsfläche) - Materialart (ZA002...100).………….…………..…

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 46 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -
Zusätzliche Beschreibungsdaten an der Gebäudehüllejaneinsiehe ...
Dachflächen Die Dachflächen sollen im Baukörper (GHA-Gebäudehülle außen) in im Geschoss „DA – Dachaufsicht“ dokumentiert und mit folgenden dynamischen Merkmale beschrieben werden: - Dachfläche (ZG3.60.a01.106) mit der tatsächlichen Dachfläche - Art des Daches (ZG3.60.a01.101) - Art der Dacheindeckung“ (ZG3.60.a01.105) Ausstattungen an der Dachfläche gesamt / (Gebäudeabschnitt) Vorhandene Fallrohre und Regenrinnen sind mit ihrer „Materialart“ (ZA002. . .100) und der jeweiligen „Länge“ (ZA008. . .103) als Aus- stattungen an der gesamten Dachfläche zu erfassen. Dach-Räume Dachterrassen, Pflanzflächen und weitere Räume mit Überdachun- gen sollen als CAD-Räume definiert und unterhalb des Geschosses „DA – Dachaufsicht“ erfasst werden. Die Nummerierung dieser „Dach-Räume“ soll innerhalb des Gesamt- gebäudes fortlaufend und eindeutig sein. Die Raumnummern sollen mit folgenden Buchstaben beginnen: „DT“ - Dachterrassen „DP“ - Pflanzflächen Dach „DR“ - Sonstige Räume und anschließend zweistellig nummeriert werden. „Dach-Räume“ erhalten keine Nutzungsart nach DIN 277-3: 2005. Die einzelnen „Dach-Räume“ sollen zusätzlich zu den vorhandenen Geometriewerten mit dem Merkmal Deckentragfähigkeit (ZA005.11..108) beschrieben werden. Ausstattungen an Dach-Räumen Gitterroste und Glasflächen sind als bauliche Ausstattungen zu er- fassen und mit folgenden Merkmalen zu beschreiben: - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - allg. Fläche (ZA008...108) - Materialart (ZA002...100).…… …… …… …… ………… …… …… …… ……………… ………… ………… ………… …………
Lichtschächte Die Grundfläche von Lichtschächten soll im CAD (auf einem separa- ten Teilbild) definiert und als einzelne Räume abgebildet werden. Die Zugehörigkeit des Lichtschachtes zum Geschoss wird durch die Unterkante des Lichtschachtes bestimmt. Die Raumnummern von Lichtschächten sollten immer mit den Buch- staben „LS“ (Lichtschacht) beginnen und innerhalb des Geschosses (in der Logik der Fassadennummerierung) fortlaufend nummeriert werden. Lichtschächte erhalten keine Nutzungsart nach DIN 277-3: 2005. Die einzelnen Lichtschächte sollen zusätzlich zu den vorhandenen Geometriewerten mit dem Merkmal „Materialart“ (ZA002. . .100) be- schrieben werden. Ausstattungen an Lichtschächten Die vorhandenen Roste sind als Ausstattungen zu erfassen und mit folgenden Merkmalen zu beschreiben: - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - allg. Fläche (ZA008...108) - Materialart (ZA002...100).…… …… …… ………… …… …… ……………… ………… ……..… …………

Tabelle 6.4.2.3-1

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 47 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Beispielhafte Darstellung bezüglich der Abbildungsstrukturen der Gebäudehülle

LSLS BerBau- Baukörper werkGebäude- Abschnitt (R1)Geschoss (R2)R3R4Raum (R5)Raum- Zone (R6)Ausstattung (am Gebäudeabschnitt oder am Raum)
(=CAD- Projekt)(mit Raumpolygonen und ggf. Raumverknüpfungen)
Inv41BF- bebaute FlächeG01 A- Bauteil A Haupt- gebäu- deEG OG1 OG2 DG - Dachgeschoss …1010- Büro 1011- Büro 1012- Büro 1013- FlurBauliche Ausstattungen (am Raum) Technische Ausstattungen (am Raum)
B- Bauteil B
C- Bauteil C
G01 GHA- Gebäude- hülle außenFN- Fassade Nord FO- Fassade Ost FS- Fassade Süd FW- Fassade WestFallrohre (am Gebäudeabschnitt) Regenrinnen (am Gebäudeabschnit)
EG OG1 OG2 …FR01- Fassadenraum 1 FR02- Fassadenraum 2Rampen, Außentreppen, Überdachungen, technische Ausstattungen, sonstige Ausstattungen (am Gebäudeabschnitt oder am Raum
EG UG1 …LS01- Lichtschacht 1 LS02- Lichtschacht 2 LS03- Lichtschacht 3Gitterroste (am Raum) Sonstige Ausstattungen (am Raum)
GHADA- DachaufsichtFallrohre (am Gebäudeabschnitt) Regenrinnen (am Gebäudeabschnitt)
GHADA- DachaufsichtDT - DachterrassenDT01- Dachterrasse 1 DT02- Dachterrasse 2 DT03- Dachterrasse 3 …Gitterroste (am Raum) Regenrinnen (am Raum) Glasflächen (am Raum) Sonstige Ausstattungen (am Raum)
DA- DachaufsichtDP - Pflanzflächen DachDP01- Dachpflanzfläche 1 DP02- Dachpflanzfläche 2 DP03- Dachpflanzfläche 3 …Gitterroste (am Raum) Regenrinnen (am Raum) Glasflächen (am Raum) Sonstige Ausstattungen (am Raum)
DA- DachaufsichtDR - Dachräume

Die Nummerierungsregeln und die Festlegungen der Kurzbezeichnungen der Gebäudeabschnitte, Geschosse und Räume müssen in Abstimmung mit dem Nutzer festgelegt werden.

Die Notwendigkeit der Verknüpfung der Räume wird mit dem Nutzer abgestimmt und festgelegt.

Tabelle 6.4.2.3-2

Die Verwendung und Codierung des Liegenschaftsbereiches (siehe Spalte 2) ist optional und wur- de deshalb „gestrichen“ dargestellt.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 48 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.3 Datenumfang in Außenanlagen

Beschreibungsdaten der Flächen in Außenanlagen

Außenanlagen (KGR 500)BeschreibungsmerkmaleAllgemeine Ausstattungen
Befestigte Flächen (KGR 520) Einzelne Raum- Flächen ------------------------ Einzelne Stellplätze, Parkplätze u.a. sol- len als Raumzonen erfasst werden- Kurzbezeichnung - Bezeichnung - Fläche (m²) - Art des Belages (ZL5.20.1.1010) ------------------------------------------ - eindeutiger Stell-/Parkplatz-Nr. - Bezeichnung Stell-/Parkplatz - Fläche (m²) - behindertengerecht (ja/ nein) (ZG003.12.1.101)
Pflanzflächen (KGR 570) Einzelne Raum- Flächen- Kurzbezeichnung - Bezeichnung - Fläche (m²) ------------------------------------------zusätzlich für Pflanzflächen - Art und Menge der Bäume (St.) - Art und Menge der Sträucher (St.) - Art und Menge der Hecken (m) - Art und Menge der Beet-Fläche (m²) - Art und Menge Rabatten-Fläche (m²)

Tabelle 6.4.3-1

Die Nummerierungsregeln und die Bezeichnungen der einzelnen Flächen müssen in Abstimmung mit dem Nutzer festgelegt werden.

Die Nummern der einzelnen Flächen sollen i.d.R. eindeutig innerhalb der Liegenschaft sein und sowohl in den alphanumerischen Bestandsdaten als auch in den Plänen der Außenanlagen/ Frei- anlagen dokumentiert werden.

Die Flächenwerte ergeben sich i.d.R. aus der Größe der definierten Polygone.

Die Notwendigkeit der Verknüpfungen von definierten Flächenpolygonen (Liegenschaftsfläche, Teilflächen usw.) muss projektspezifisch mit dem Nutzer abgestimmt und festgelegt werden (siehe 6.4.4.3).

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 49 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.4 Zusätzlicher Datenumfang in Außenanlagen

6.4.4.1 Zusätzliche Daten der Baukonstruktion und Einbauten

Baukonstruktion (KGR 530) (= Artikel zur Beschreibung von:)Beschreibungs- EinheitBeschreibungsmerkmale
Einfriedungen Zäune, Mauern, Türen, Tore, Schrankanlagen u.ä. (KGR 531)Je Typ (in Stück)- Menge - Herstellername (ZA006.11..110) Bei Zäunen: - allg. Fläche (ZA008...108) (Anstrichfläche beidseitig: vereinfacht berechnet: Länge x Breite x 2)
Schutzkonstruktionen Lärmschutz-, Sichtschutzwände, Schutzgitter u.ä. (KGR 532)Je Typ (in Stück)- Menge - Herstellername (ZA006.11..110)
Mauern, Wände Stütz- und Schwergewichtsmauern u.ä. (KGR 533)Je Typ (in Stück)- Menge - Herstellername (ZA006.11..110)
Rampen, Treppen, Tribünen Block- und Stellstufen u. ä. (KGR 534)Je Typ (in Stück)- Menge - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - Höhe (ZA008...102) - allg. Fläche (ZA008...108) - Materialart (ZA002...100).
Überdachungen Wetterschutz, Unterstände, Pergolen u.ä. (KGR 535)Je Typ (in Stück)- Menge - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - Höhe (ZA008...102) - allg. Fläche (ZA008...108) - Materialart (ZA002...100).
Brücken, Stege Holz- und Stahlkonstruktionen u.ä. (KGR 536)Je Typ (in Stück)- Menge - eind. Ident-Nr. (ZA006.11..113) - allg. Fläche (ZA008...108) - Materialart (ZA002...100)
Kanal- und Schachtbauanlagen z.B. für Medien- und Verkehrserschließung (KGR 537)Je Typ (in Stück)- eind. Ident-Nr. (ZA006.11..113) - Bezeichnung des Schachtes (ZG4.a0.100.10) - Materialart (ZA002...100)
Wasserbauliche Anlagen Brunnen, Wasserbecken (KGR 538)Je Typ (in Stück)- Herstellername (ZA006.11..110)
Sonstige Baukonstruktion (KGR 539)Je Typ (in Stück)
Einbauten in Außenanlagen Fahrradständer, Schilder, Pflanz- behälter, Abfallbehälter, Fahnenmaste u.ä. (KGR 550)Je Typ (in Stück)- Menge - Materialart (ZA002...100) - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - Tiefe (ZA008...104) - Höhe (ZA008...102)

Tabelle 6.4.4.1-1

Die Einbauten und Baukonstruktionen sind als Ausstattungen an den Flächen der Außenanlagen (i.d.R. Räume) zu erfassen. Die zu dokumentierende Identifikations-Nummern an Brücken, Stege, Schächten und Kanälen müssen innerhalb der gesamten Außenanlagen der Liegenschaften eindeutig und mit dem Nutzer abgestimmt sein (siehe 6.4.4.3). Diese Nummern sind sowohl in den alphanumerischen Bestandsdaten als auch in den Plänen der Außenanlagen/ Freianlagen zu dokumentieren.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 50 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.4.2 Zusätzliche Daten der Technischen Anlagen und Baugruppen

Technische Anlagen (KGR 540) (= Artikel zur Beschreibung von:)Beschreibungs- EinheitBeschreibungsmerkmale
Abwasseranlagen (KGR 541)Je Typ (in St.)- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Baugruppe (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110)
Wasseranlagen (KGR 542)Je Typ (in St.)- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Baugruppe (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110)
Gasanlagen (KGR 543)Je Typ (in St.)- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Baugruppe (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110)
Wärmeversorgungs- anlagen (KGR 544)Je Typ (in St.)- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Baugruppe (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110)
Lufttechnische Anlagen (KGR 545) Baugruppen der Kältean- lage (z.B. Kompressoren) u. ä.Je Typ (in St.)- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Baugruppe (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110) - Breite (ZA008...101) - Länge (ZA008...103) - Durchmesser (ZA008...106)
Starkstromanlagen (KGR 546) Außenbeleuchtung mit ortsfesten Leuchten, Fluchtwegleuchten u. ä.- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Leuchte (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110) - Farbe (ZA001...101) - Anschlussleistung (Watt) (ZG4.40.a01.103) - Anzahl der Leuchtmittel (ZG4.45.100.144) - Leuchtmitteltyp (inklusive Leistung, Länge, Farbton) (ZG4.45.100.142) zusätzlich je Sicherheitsleuchte: - Notstromversorgung (ZG4.42.G01.104)
Fernmelde- und IT- Anlagen (KGR 547) Sprechstellen, Erfassungs- geräte, Videokamera u. ä.Je Typ (in St.)- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Baugruppe (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110)
Nutzungsspezifische Anlagen (KGR 548)Je Typ (in St.)- Menge - Bezeichnung Baugruppe (ZG4.a0.100.10) - Typ der Baugruppe (ZA006.11..104) - Herstellername (ZA006.11..110)

Tabelle6.4.4.2-1

Die Technischen Anlagen und deren Baugruppen sind als Ausstattungen an den Flächen der Außenanlagen (i.d.R. Räume) zu erfassen.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 51 von 54

[Seite 127]

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Beispielhafte Darstellung der Außenanlagen

LSLS BerBau- werk (=CAD- Projekt)Bau- körperR1Geschoss (R2) (ggf. Raum- polygonen)R3R4Raum (R5) (mit Raumpolygonen)Raum-Zone (R6) (ggf. Raum- polygonen)Ausstattung
500 / Gesamte Liegenschaft- Einfriedungen, die sich auf die gesamte Liegenschaft beziehen
Inv41A AußenA Außen520 / BF-521 / W- WegeW01- Weg 01 W02- Weg 02 W03- Weg03- Brücken, Stege, Überdachungen - Kanäle, Schächte - Technische Anlagen/ Ausstattungen ...
Bebaute Fl.
522 / ST- StraßenZH01- Hauptzufahrt 01- Brücken, Stege, Überdachungen - Kanäle, Schächte - Technische Anlagen/ Ausstattungen ...
523 / PL- Plätze, HöfeHW- Wirtschaftshof- Schranken, Zäune, Tore - Mauern, Wände, Rampen, Treppen - Brücken, Stege, Überdachungen - Kanäle, Schächte - Fahrradständer, Fahnenmaste - Technische Anlagen/ Ausstattungen ...
H02- Hof 02siehe oben
ZP01- Zufahrtsplatzsiehe oben
524 / SP- StellplätzePA001- ParkplatzP01- Parkplatz 01 P02- Parkplatz 02 P03- Parkplatz 03- Schranken, Zäune, Tore - Mauern, Wände, Rampen, Treppen - Brücken, Stege, Überdachungen - Kanäle, Schächte - Fahrradständer, Fahnenmaste - Technische Anlagen/ Ausstattungen ...
IHof- InnenhofstellplätzeST01- Stellplatz 01 ST02- Stellplatz 02 ST03- Stellplatz 03siehe oben
570 / P- Pflanzfl.574 / PF- PflanzflächenPf01- Pflanzfläche 1 Pf02- Pflanzfläche 2 Pf03- Pflanzfläche 3- Schranken, Zäune, Tore - Brücken, Stege, Überdachungen - Kanäle, Schächte …
575 / RA- RasenflächenR01- Rasenfläche 1 R02- Rasenfläche 2 R03- Rasenfläche 3- Schranken, Zäune, Tore - Brücken, Stege, Überdachungen - Kanäle, Schächte …

Die Nummerierungsregeln und die Festlegungen der Kurzbezeichnungen der Geschosse, Räume und Raumzonen müssen in Abstimmung mit dem Nutzer festgelegt werden.

Die Notwendigkeit der Verknüpfung der gesamten Liegenschaftsfläche, der Räume und ggf. der Raumzonen muss mit dem Nutzer abgestimmt und festgelegt werden.

Tabelle 6.4.4.2-2

Die Verwendung und Codierung des Liegenschaftsbereiches (siehe Spalte 2) und der Baukörper (siehe Spalte 4) ist optional und wurde deshalb „gestrichen“ dargestellt.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 52 von 54

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.4.3 Projektspezifische Abstimmungsergebnisse Außenanlagen

janeinsiehe ...
Datenerfassung der Außenanlagen Die alphanumerische Dokumentation der Außenanlagen soll erfol- gen (siehe Beschreibungsdaten in Kapitel 6.4.3).…..………
Festlegung zur Nummerierung der einzelnen Flächen (siehe 6.4.3) Die Nummern der einzelnen Flächen im Außenbereich sollen ein- deutig innerhalb der gesamten Liegenschaft sein. Die Nummern der einzelnen Flächen im Außenbereich sollen nach einer der folgenden Varianten vergeben werden: V1: Mit dem dreistelligen Zifferncode der Kostengruppen der DIN 276 (siehe Tabelle 6.4.4.2-2). V2: Mit dem mehrstelligen Buchstabencode der Tabelle 6.4.2-2. V3: nach eigenen von der hausverwaltenden Dienststelle entwickelten Nummerierungsregeln.…… …... …… …………. …... …… ……siehe Vor- gabe
Festlegung der Erfassung von einzelnen Parkplatz-/Stellplatzflächen (siehe 6.4.3) Die Erfassung, Nummerierung und Beschreibung von einzelnen Parkplatz- und Stellplatzflächen soll erfolgen.…………
Festlegung zur Verknüpfung der einzelnen Flächen (siehe 6.4.3) Die Erstellung von Verknüpfungen zwischen den CAD-Polygonen und den dazugehörigen Datenbank-Objekten wird für die gesamte Liegenschaft und für jede einzelne Fläche (Wege, Straßen, Plätze, Pflanz- und Rasenflächen) beauftragt. Die CAD-Beschriftung ergibt sich demzufolge aus den Informationen in der Datenbank.…………
Datenerfassung der Baukonstruktion und Einbauten Die Dokumentation der baulichen Anlagen in Einbauten soll mit den Beschreibungsdaten in Kapitel 6.4.4.1 erfolgen.…..………
Festlegung zur Nummerierung von Brücken, Stegen (siehe 6.4.4.1) Die Nummern der Brücken und Stege sollen eindeutig innerhalb der gesamten Liegenschaft sein. Die Nummern sollen nach folgender Regel vergeben werden: ...................................................................................................….. ………….. ………
Datenerfassung der Baukonstruktion und Einbauten Die Dokumentation der Technischen Anlagen und Baugruppen soll mit den Beschreibungsdaten in Kapitel 6.4.4.2 erfolgen.…… …………
Festlegung zur Nummerierung von Schächten, Kanäle (siehe Kapitel 6.4.4.1) Die Nummern von Schächten und Kanälen sollen eindeutig inner- halb der gesamten Liegenschaft sein. Die Nummern sollen nach folgender Regel vergeben werden: ...................................................................................................….. ………….. ………

Tabelle 6.4.4.3-1

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 53 von 54

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6.4.5 Merkmal-Katalog – Minimalfassung (MS Excel, nur digital)

6.4.6 Merkmal-Katalog – vollständige Fassung (MS Excel, nur digital)

6.4.7 Artikel-Katalog – Minimalfassung (MS Excel, nur digital)

6.4.8 Artikel-Katalog – vollständige Fassung (MS Excel, nur digital)

Die digitalen Kataloge der Kapitel 4.6.5 – 4.6.8. sind der BBR Homepage www.bbr.bund.de unter der Rubrik „Planen und Bauen“ → “Baufachlicher Service“ → Dokumentationsrichtlinie → Downlo- ads zu entnehmen.

Anhang / Formatvorlagen Kapitel 6 - Seite 54 von 54

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[Seite 130: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6A Anhänge zur Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

Anhang Kennzeichnungs-/Strukturierungs- und CAD-Vorgaben Kostengruppen 300/400..1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Ausführende Gewerke Hochbau - Technische Bauteile des Gebäudes Kostengruppe 300......................................................................................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Ausführende Gewerke Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktionen Kostengruppe 300.......................................................................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Abwasser, Wasser- und Gasanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 410 und 541 bis 543, 549 sowie 475......................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Wärmeversorgungsanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 420 und 544........................................................................................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Lufttechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 430 und 545........................................................................................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Starkstromanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 440 und 546..........................................................................................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 450 und 547....................................................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Förderanlagen Kostengruppe 460...........................................1- 4

Gewerkespezifischer Anhang Gebäudeautomation Kostengruppe 480 u.w..........................1- 5

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 43

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Anhang Kennzeichnungs-/Strukturierungs- und CAD-Vorgaben

Kostengruppen 300/400

Dieser Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in den Kostengruppen 300 und 400 aufgeführ- ten Arbeiten der Hochbaugewerke und Technischen Anlagen. Er umfasst in Kurzform kalkulations- relevante Kennzeichnungs- und Strukturierungsinhalte der Dokumentationsrichtlinie des BBR.

1 Kennzeichnung und Strukturierung der Dokumente

Alle Dokumentationsunterlagen (digital und Papier) sind nach zeitlicher Zuordnung, Orts- und Ge- werkebezug bzw. funktionsbezogenen Kategorien nach Vorgabe des AG zu strukturieren.

1.1 Papierdokumentation

Alle Dokumentationsunterlagen sind in Ordnern unter Verwendung von DIN- Normzeichen in deut- scher Sprache vorzulegen. Planunterlagen sind mit verstärktem Einheftrand zu übergeben.

Unterlagen die aus bestimmten Gründen nicht in digitalisierter Form übergeben werden können (z.B. Herstellerunterlagen wie Handbücher, Katalogauszüge etc.), müssen für eine weitere Verar- beitung mit Einzelblatt- Einzugsscannern geeignet sein. Die Unterlagen dürfen deshalb nicht gehef- tet oder gebunden sein. Notwendige Markierungen dürfen nur mit schwarzem Stift erfolgen.

Die Ordner sind kostengruppen- bzw. anlagenbezogen aufzubauen, wobei grundsätzlich für jede Kostengruppe/Anlage ein Ordner (nur wenn nötig - geteilt auf mehrere Ordner) zu erstellen ist. Die thematische Trennung der Dokumentationsunterlagen entsprechend der Gliederung der Gewer- kespezifischen Anhänge (funktionsbezogene Kategorien) innerhalb eines Ordners erfolgt in Regis- tern durch beschriftete Trennblätter.

Bestandslisten, Arbeitskarten nach Leistungskatalogen, Inhaltsverzeichnisse und Ordnerrücken sind nach Vorgaben des AG zu erstellen. Hierfür werden vom AG digitale Formatvorlagen zur Ver- fügung gestellt.

1.2 Datenträgerdokumentation

Grundsätzlich sind alle digital erzeugten Dokumentationsunterlagen in digitaler Form in den vorge- gebenen Austauschformaten zu übergeben. Zur Übergabe der digitalen Bestandsdokumentation sind generell CD-ROM/ DVD zu verwenden. Die übergebenen Dateien sind grundsätzlich unkomp- rimiert auf dem Datenträger abzulegen.

Inhalt und Struktur von Datenträgern

Die Inhaltsverzeichnisstruktur jeder CD-ROM/ DVD ist entsprechend der Gliederung der Gewer- kespezifischen Anhänge „Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen“ (funktionsbezogene Kategorien), d.h. analog der Papierdokumentation aufzubauen. Wird eine Dokumentationsdatei verschiedenen Technischen Anlagen zugeordnet, so ist diese Datei nur einmal auf dem Datenträ- ger zu sichern. Im Verzeichnis ist eine eindeutige Verknüpfung zu der Datei abzulegen.

Bezeichnung von Dateien

Für die Zuordnung der digitalisierten Dokumentationsdaten werden Dateibezeichnungen festgelegt und nach den Bildungsregeln des AG im Kapitel 1.3.1 „Bezeichnung von Dateien“ vorgegeben.

Beschriftung von Datenträgern

Datenträgerhüllen sind einheitlich entsprechend den Vorgaben des AG zu beschriften. Hierfür wer- den vom AG entsprechende digitale Formatvorlagen zur Verfügung gestellt.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Allgemeiner Anhang – Kurzfassung DRL

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Austauschformate Folgende Datenaustauschformate sind zu verwenden: (cid:1) Zeichnungen/Pläne ALLPLAN oder AutoCad, (*.dxf oder .dwg) (cid:1) Plotfiles hpgl2-Format (.plt, *.prn) (cid:1) Leistungsverzeichnisse Ausschreibungsprogramme (GAEB-Format) (cid:1) Geschützte Dokumente *.pdf (cid:1) Bilddateiformate *.tif, .bmp, .jpg, .gif, .eps (cid:1) Komprimierungsdateien WinZip (.zip) (cid:1) Textdokumentationen MS Word(.doc) (cid:1) Tabellendokumentationen MS Excel (.xls) (cid:1) Präsentationen MS Power- Point (.ppt) Die Versionen der festgelegten Austauschformate sind den Veröffentlichungen auf der BBR Ho- mepage www.bbr.bund.de unter der Rubrik „Planen und Bauen“ fi “Baufachlicher Service“ fi Do- kumentationsrichtlinie zu entnehmen. Als Mindestanforderung gelten die veröffentlichten Versionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Bei länger laufenden Projekten sind diese in Abstimmung mit der Projektleitung des BBR zeitnah zur Gebäudeübergabe den Veröffentlichungen zu entnehmen. Die Abstimmung ist schriftlich zu dokumentieren.

CAD-Daten sind in einem der vorgegebenen Formate (ALLPLAN oder AutoCad) und als Plotfile im hpgl-2 - Format zu übergeben. Berechnungsdaten -insbesondere Datensätze technischer Berechnungen- sind in einem der vor- gegebenen Formate und im jeweiligen programmspezifischen Format zu übergeben. Eine Übergabe in einem geschützten Format (z.B. pdf) ist nur für Unterlagen zulässig, die ur- sprünglich nicht in einem digitalen Format erstellt worden sind (z.B. gescannte Unterlagen).

Dokumentationsschein

Die Übergabe aller Dokumentationsunterlagen muss schriftlich bestätigt werden. Dafür wird durch den Auftraggeber eine Formatvorlage „Dokumentationsschein“ zur Verfügung gestellt.

1.3 Allgemeines Kennzeichnungssystem

Das Allgemeine Kennzeichnungs- System (AKS) dient zur eindeutigen, gewerkeübergreifenden und allgemeinverständlichen Kennzeichnung aller Dokumentationsunterlagen eines Bauwerks, insbesondere zur Kennzeichnung aller bewirtschaftungsrelevanten Anlagen und der dazugehöri- gen Dokumentation. Das AKS soll eine Zuordnung der realen Anlagen zu den grafischen bzw. al- phanumerischen Daten (Papierform und/oder digitalisiert) ermöglichen. Orts- und funktionsbezo- gene Informationen werden in zwei Kategorien abgebildet: „Technische Anlage“ bzw. „Plancode“.

Kategorie „Technische Anlage“

Die Kennzeichnungssystematik für Technische Anlagen enthält im AKS 11 Informationsebenen:

Ebene Code Struktur (Stelle) Beispiel

  1. D Länderkennung (1.) Deutschland
  2. 10117 Ortskennung (2.-6.) Postleitzahl
  3. MG1 Gebäude (7.-9.) Musterstraße 11, Gebäude 1
  4. U1 Geschoss (10.-11.) 1. Untergeschoss
  5. B Dokumentationsstand (12.) Bestandsdokumentation
  6. 431_ Kostengruppe (13.-16.) Lüftungsanlage
  7. 001 Lfd. Nr. der Anlage (17.-19.) Anlage Nr. 001
  8. G030 Baugruppe (20.-23.) Motor Klimakonvektor
  9. -001 Trennzeichen, Lfd. Nr. Betriebsmittel(24.-27.) lfd. Nr. 001
  10. ES Messgröße/Datenpunkt (28.-29.) elektr. Größe, Schaltb. 11 01 Lfd. Nr. des Datenpunktes (30.-31.) Stufe 1 oder lfd.Nr.01

Abbildung 1.3-1: Alphanumerischer Schlüsselcode eines zur Kennzeichnung eines Datenpunktes: D10117MG1U1B431_001G030-001ES01

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Allgemeiner Anhang – Kurzfassung DRL

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Die in den Gewerkespezifischen Anhängen festgelegte Verwendungstiefe des AKS ist bei der Er- stellung der Dokumentationsunterlagen zu beachten.

Das AKS ist mindestens bis zur Ebene der laufenden Nummer der Anlage (7.Ebene/ Anlagen- ebene) verbindlich zu verwenden. Eine Weiterführung des AKS, Kategorie „Technische Anlage“ bis auf Datenpunktebene (8. bis 11. Ebene) erfolgt im Regelfall nur bei der Einbindung von Techni- schen Anlagen in die Gebäudeleittechnik (GLT).

Kategorie „Plancodierung“ Neben dem Orts-/ Geschossbezug werden Ebenen zum Planungsstand, zur KGR, zur Planart, lfd. Nummer, Dimension und der Index angegeben. Beispiel: D10117MG1U1B430_GR001-2A Die detaillierten Bildungsvorschriften, die Ortskennung, der Baugruppenschlüssel usw. werden dem AN mit Auftragserteilung übergeben und sind verbindlich anzuwenden. Außerdem sind Ord- nerrücken, Datenträger und Dateibezeichnungen nach den Vorgaben des AKS zu bezeichnen.

2 CAD-Vorgaben

Für die Übergabe der digitalen Dokumentation ist ein vorgegebener CAD-Standard (Bürostandard) zwingend einzuhalten. Der CAD-Standard setzt sich zusammen aus Layerstrukturen, Vorgaben für Stiftdicken, Linienarten, Mustern, Schraffuren, Schriftfont etc..

Die zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen sind bereits nach diesem CAD-Standard er- stellt. Dieser CAD-Standard (Bürostandard) ist als Projektstandard in das AN- eigene CAD-System in Form von Prototypdateien oder Beispielprojekten zu übernehmen und es ist mit den übertrage- nen Vorgaben und Konfigurationen die digitale Dokumentation anzufertigen bzw. zu übergeben.

2.1 Formate

Papierformate/Planlayout

Bei der Erstellung der Planunterlagen sind genormte Blattgrößen lt. DIN EN ISO 5457 einzuhalten. Pläne sind mit einem einheitlichen Layout zu versehen.

Plankopf/Legende

Alle Pläne sind mit dem vorgegebenen, einheitlichen Format für den Plankopf auszustatten.

Alle Zeichnungen sind mit einheitlichen gewerkespezifischen Legenden zu versehen. In den Le- genden müssen alle verwendeten Zeichnungsinhalte wie. z.B. Symbole, Schraffuren und Linienty- pen dargestellt, eindeutig erläutert und mit den notwendigen Klartextbezeichnungen versehen sein.

Schriftsatz, Schriftfont, Stiftdicken, Linienarten und Flächenelemente

Bemaßung, Beschriftung der Konstruktion, Legende, Text, Planrahmen sind nach den geltenden Zeichennormen (DIN ISO 128/ DIN EN ISO 3098-5), Einheitennamen und -zeichen nach DIN 1301-1 auszuführen. Der Plankopf unterliegt dem Corporate Design des BBR.

Schriftfont, Stiftdicken, Linienarten, Strichstärken und Flächenelementen (Schraffuren, Muster, Füll- flächen) sind gemäß Vorgaben aus der Prototypdatei/dem Leerprojekt (CAD-Standard) zu gestal- ten bzw. den übergebenen Planunterlagen zu entnehmen.

2.2 Bereiche und Strukturen

Modell-/Papierbereich

Die Bauwerke, Bauteile und Einrichtungsgegenstände sind in den Zeichnungsdateien des CAD- Systems im Maßstab 1:1 lagegerecht abzubilden.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Allgemeiner Anhang – Kurzfassung DRL

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

In dem Übergabeformat sind die Zeichnungseinheiten (ZE) in der Regel festgelegt für: Haustechnikzeichnungen: 1 ZE = 1mm (ein physikalischer Millimeter) Architektenzeichnungen: 1 ZE = 1 m (ein physikalischer Meter) Zeichnungen werden im Modell- und Papierbereich dargestellt. Unter Papierbereich (Begriff ist systemabhängig) wird allgemein eine Zusammenstellung von Plänen bezeichnet.

Das darzustellende Objekt wird im Modellbereich erstellt und bearbeitet (im M 1:1, ZE = 1mm). Das Planlayout mit Zeichnungsrahmen und -kopf, Indexfeld, Legende und den nötigen Ansichtsfenstern wird im Papierbereich eingerichtet (im M 1:1, ZE = 1mm). Ansichtsfenster realisieren die Darstel- lung des Zeichenobjekts in dem gewünschten Maßstab (z.B.: M 1:50).

Lassen sich Grundrisse auf Grund ihres Maßstabes nicht in einem Papierformat darstellen, so ist der Grundriss in mehrere Ansichtfenster im Papierbereich aufzuteilen und in den dafür anzulegen- den Layouts darzustellen. Speziell für Grundrisse gilt: Die Geschosse müssen gleiche Koordina- tenbezüge haben, eine assoziative Vermassung und das Verwenden von standardisierten Symbol- bibliotheken wird gefordert. Blöcke/ Makros, mit Ausnahme von Symbolen in Technikgewerken o- der speziellen Elementen (z.B. Piktogramme für Feuerlöscher), sind im Regelfall vor der Übergabe aufzulösen. Referenzierte Dateien müssen vor der Übergabe aufgelöst werden.

Alle Pläne sind so zu erstellen, dass ein problemloser Austausch des Basisarchitekturplans mög- lich ist. Die Übergabe der Daten erfolgt jeweils im Modellbereich (M 1:1) und im Planbereich (Plan- layout, maßstabsabhängig).

Koordinaten

Der Gebäudereferenzpunkt ist in den Ursprung der Zeichnung mit den Koordinaten x,y,z - 0,0,0 zu legen. Die Festlegung des Gebäudereferenzpunktes erfolgt durch den Architekten. Auf diesen Punkt müssen sich alle Darstellungen beziehen. Beim Plotten aus dem Papierbereich muss der Plotfaktor 1:1 betragen.

Folienstruktur (Teilbild/Layer)

Um ein einheitliches Format bei der CAD-Planerstellung zu gewährleisten, werden Standard- Layerstrukturen vorgegeben und müssen bei der CAD-Planerstellung verwendet werden. Bei Not- wendigkeit, die Layerbezeichnungen zu erweitern, darf dies nur in Absprache mit dem AG erfolgen.

Standard-Layerstruktur/Systematik der Layerbezeichnung KGR 300 - Baukonstruktion:

30 Ebenen: Konstruktion - Decken_Unterzüge - Treppen_Rampen - Raumdefinition – Baukonstr. Einbauten – Fassaden – Sanitär – Heizung – Fußboden – Deckenspiegel – Wandabwicklungen – Sonstiges – Bemaßun- gen – Beschriftungen - Flächenelemente – Linien, Ergänzungen – Achsen, Raster – Schnittführungen – Möb- lierungen – Nutzungsangaben – Umzugseinträge – Flucht-/Rettungswege – Brandschutzmaßnahmen – Zu- sätze, Ergänzungen - Plankopf – Übersicht Liegenschaft – Index – Legende – Rahmen - Datenaustausch

Standard-Layerstruktur/Systematik der Layerbezeichnung KGR 400ff - Technische Anlagen:

8 Ebenen je KGR DIN 276 (z.B. KGR 412): ANULL, ATEXT, AGERA, ASICH, ANETZ, AMASS, APLAN, AALLG mit weiteren Differenzierungsmöglichkeiten BPLAN, CPLAN, DPLAN etc..

2.3 Pilottest

Vor Beginn der Montageplanung ist ein Pilottest beim AG durchzuführen zu lassen. Vom Auftraggeber werden zur Verfügung gestellt: (cid:1) Download oder CD-ROM der „Dokumentationsrichtlinie des BBR“, (cid:1) Prototypdatei bzw. Leerprojekt (mit entsprechender Umsetzung der Vorgaben), (cid:1) Plankopf, Ordnerrücken, Ordnerinhaltsverzeichnis, CD-ROM-Cover, Dokumentationsschein, Anlagen-Bestandsliste, Arbeitskarten-/Leistungskatalog - bzw. weitere Formatvorlagen (z.B. als MS Excel-Dateien).

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Allgemeiner Anhang – Kurzfassung DRL

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Ausführende Gewerke Hochbau - Technische Bauteile des Gebäudes Kostengruppe 300

Dieser Gewerkespezifische Anhang zur Dokumentationsrichtlinie gilt für technische Bau- u. Anla- genteile in Hochbaugewerken und speziell für folgende aufgeführten Bauleistungen (entsprechend STLB Bau - Standardleistungsbuch für das Bauwesen) der Grundkonstruktionen:

Leistungsbereich -Nr. 008 - Wasserhaltungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 027 - Tischlerarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 029 - Beschlagarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 030 - Rollladenarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 031 - Metallbauarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 032 - Verglasungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 039 - Trockenbauarbeiten.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/Teil C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für die Technischen An- lagen in den Hochbaugewerken ist bei der Erstellung nachfolgender Unterlagen zu beach- ten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss anlagenbezogen bis zur 7. Ebene gemäß Vorgabe des AG in die Erstellung der Do- kumentationsteile (z.B. Pläne, Anlagen- Bestandslisten, Arbeitskarten) einfließen.

Die AKS-Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie deren Einzelkomponenten sind mit den wesentlichen Anla- gendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen. Die Anlagen, die Arten der verwendeten bautechnischen Systeme bzw. der zum Ein- satz kommenden Regelungsarten sind zu beschreiben.

Dabei ist das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Komponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponente aus der KGR 480 - Gebäudeautomation, zu erläutern. Die ak- tualisierten Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Bl. 2 sind beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS (bis zur 11. Ebene, nur im Fall der intelligenten Steuerung bzw. Einbindung in die Gebäudeautomation). Leistungsabgrenzungen/Schnittstellen zu den anderen Gewerken sind genau zu beschreiben.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Technische Bauteile Gebäude

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteillisten und Herstellerverzeichnis sind je Anlagenteil bzw. Systemkomponen- ten nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Kennlinien, Verbräuche, Temperaturen, Sollwerte und Betriebszeiten usw.), Daten zur Auslegung der Stellglieder, elektri- sche Daten (Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsaufnahme, Aus- / Eingangsdaten, Messbereiche, Messgenauigkeiten, Ansprechzeiten usw.) und bauteilspezifische Daten enthalten.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller und Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden. Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstetes und der lokalen Firmenvertretungen, (cid:1) Telefon-/Fax-Nr./Emailadressen des Herstellers, Kundendienstes, lokaler Firmenvertretun- gen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und -merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden, sind detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüstung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu machen.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Technische Bauteile Gebäude

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandsliste ist zu gliedern in Feld-, Automations- und GLT-Ebene und umfasst alle Anlagen- und Bauteile.

Die Feldebene umfasst: (cid:1) Sensoren, z.B. Fühler, (cid:1) Aktoren, z.B. Lichtschranken.

Die Automationsebene umfasst: (cid:1) Automationsstationen und deren Komponenten, (cid:1) Notbedienebene, z.B. Ein- und Ausgabeeinheiten, mechanische Bedienelemente, (cid:1) Anwendungsspezifische Automationsgeräte, z.B. Einzelanlagenbedienfelder, (cid:1) Bedien- und Programmiereinrichtungen, (cid:1) Steuerungsbaugruppen, z.B. Notbedienung, Handbedienung, Sicherheitsabschaltungen, Koppelbausteine.

Die Leit-(GLT) Ebene umfasst: (cid:1) Leitstationen, Bedienstationen und Peripherieeinrichtungen, (cid:1) Kommunikationseinheiten, z.B. Modems- und Schnittstellenadapter.

Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, baugruppen-, bauteilbezogen in Arbeitskarten zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV- Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN und den hersteller- spezifischen Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Einweisungs- u. Prüfprotokolle

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung,

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) alle behördlichen und sachverständigen Bescheinigungen, Einweisungs- u. Prüfprotokolle, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Nachweise zum Schallschutz, Wärmeschutz etc., (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung.

Zu Prüfen und zu Dokumentieren gehören die Einregelung der System- und Anlagenkomponenten, insbesondere die Einstellungen der Soll- und Grenzwerte.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Technische Bauteile Gebäude

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6 Werkstattzeichnungen/Montagepläne

Werkstattzeichnungen und/oder Montagepläne sind auf Basis des letztgültigen realisierten Ausfüh- rungstandes sowie des letztgültigen Architektenplanstandes zu erstellen.

Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Planerstellung die Aktualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen.

Die Platzierung von instandhaltungsrelevanten Bauteilen muss aus den Plänen eindeutig ersicht- lich sein.

Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassenen Maßstab dar. Abweichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Zeichnungen zu liefern: Maßstab

Installationsschaltpläne als Grundrisspläne mit Einbauorten M 1:50

Installationsplan, Werk- und Montageplanung M 1:20 - M 1: 1,

dies sind beispielhaft:

Detailpläne als Standarddetails der Installationen, Frontansichten, Bestückungspläne/Geräteauf- baupläne, Schnitte, Werkstattzeichnungen für Konstruktionen, Anlagenschemata, Regelschemata, Übersichtspläne mit Standorten der Bedienungseinrichtungen und Informationsschwerpunkten, Funktionsschaltpläne der elektrischen Komponenten, Blockschaltplan, Busschemata, Belegungs- pläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne) jeweils im möglichen Maßstab und soweit für den Betrieb des Gebäudes erforderlich.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Technische Bauteile Gebäude

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Ausführende Gewerke Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktionen Kostengruppe 300

Grund-, Roh- und Ausbauarbeiten nach dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen des GAEB

Dieser Gewerkespezifische Anhang zur Dokumentationsrichtlinie gilt für Arbeiten in Hochbauge- werken, insbesondere für folgende Leistungsbereiche (entsprechend STLB Bau - Standardleis- tungsbuch für das Bauwesen) aufgeführten Bauleistungen der Grundkonstruktionen:

Leistungsbereich -Nr. 002 - Erdarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 006 - Bohr-, Verbau-, Ramm- u. Einpressarb., Anker, Pfähle, Schlitzwände,

Leistungsbereich -Nr. 008 - Wasserhaltungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 010 - Dränarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 012 - Mauerarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 013 - Betonarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 014 - Natur-, Betonwerksteinarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 016 - Zimmer- und Holzbauarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 017 - Stahlbauarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 018 - Abdichtungsarbeiten, Bauwerkstrockenlegung,

Leistungsbereich -Nr. 020 - Dachdeckungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 021 - Dachabdichtungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 022 - Klempnerarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 023 - Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme,

Leistungsbereich -Nr. 024 - Fliesen- und Plattenarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 025 - Estricharbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 026 - Fenster, Außentüren,

Leistungsbereich -Nr. 027 - Tischlerarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 028 - Parkett-, Holzpflasterarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 029 - Beschlagarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 030 - Rollladenarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 031 - Metallbauarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 032 - Verglasungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 034 - Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungen,

Leistungsbereich -Nr. 035 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten

Leistungsbereich -Nr. 036 - Bodenbelagarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 038 - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Leistungsbereich -Nr. 039 - Trockenbauarbeiten,

bezogen auch auf Baukonstruktionen in Außenanlagen!

Gesonderte gewerkespezifische Angaben sind im Einzelfall vorzugeben.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich sind durch die Auftragnehmer Nachweise gemäß den Allgemeinen Techni- schen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Liefern von Stoffen und Bauteilen - zu erbringen.

Es sind Angaben zur Ausführung, zur Verwendung ggf. wieder aufbereiteter Stoffe, beson- dere Angaben zur Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile, auch Hilfsstoffe zu treffen und entsprechende Eignungs- und Gütenachweise vorzulegen.

Alle gemäß den jeweiligen ATV zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbei- ten vom Auftragnehmer (AN) dem tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation beizufügen. Durch den Auftragnehmer sind folgende Unterlagen für die Do- kumentation zu liefern:

  1. Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  2. Nachweise zur Bauart

  3. Bauprodukt-Datenblätter, Sicherheitshinweise

  4. Wartungs- und Pflegehinweise

  5. Hersteller-/Fabrikatsverzeichnis

  6. Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung

Die AKS-Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öf- fentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, LAGeTSi, etc.), soweit sie vom AN zu be- schaffen sind, (cid:1) Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontroll- buch) und weitere Prüf-/Messprotokolle.

2 Nachweise zur Bauart

Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart, Angaben zur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. aufgrund von Güteprüfungen, Baustoff- und Bau- teilprüfungen sowie Montagebescheinigungen.

In Ergänzung der o.g. Abnahme-/Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern (nach Ab- schnitt 3 MBO/Musterbauordnung), vor allem für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, d.h. Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

3 Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen sind durch den AN der Aufbau der Bauteile sowie deren Einzelkompo- nenten/Baustoffe, Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick darzustellen. Dabei sind alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen und/oder dergleichen einer amtlich anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den jeweiligen Vorschriften nachzuweisen.

Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte sind Bauproduktdatenblät- ter bzw. Materialdeklarationen nach Vorgabe durch den Auftraggeber (AG) zu liefern.

Diese beinhalten mit Bezug zur LV-Position den Produktnamen/-hersteller, die Produktfunktion ein- schließlich der Lieferung von Technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern, gegliedert nach Kostengruppe bzw. STLB-Bau unter Zuordnung zur speziellen Einbausituation und mit Anga- ben zum Stand der Informationen, ggf. zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leis- tungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten wie: (cid:1) Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materi- albasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften), (cid:1) Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinwei- se, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), (cid:1) Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte), (cid:1) Echtheiten (Licht, Wasser, Reibung), (cid:1) Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten, (cid:1) Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Mit der Produktbeschreibung/Materialdeklaration müssen für jedes der aufgeführten Produkte zu- dem alle notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten sein, die für Reparaturen und Austauscharbeiten (z.B. bei homogenen Oberflächen) benötigt werden.

Dies sind über die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis mit Fabrikatsangabe, Artikelname bzw. Typennummer hinaus: (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung, (cid:1) die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betrei- bern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

4 Wartungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Wartung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Bau- gruppen müssen geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb, zur Reinigung, zur vorbeugenden Wartung, Instandhaltung und Pflege in einem vorgegeben Turnus, ferner Anleitun- gen zu Reparatur- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegemit- tel, deren Geräte und deren Hersteller nebst alternativer Bezugsquellen enthalten.

Deren Umfang resultiert vorrangig aus den herstellerspezifischen Forderungen.

Dies beinhaltet Angaben zur Wartung, Reinigung und Pflege von speziellen Wandverkleidungen, Bodenbelägen, Angaben zum Oberflächenschutz (z.B. von Holzbauteilen), entsprechende Anga- ben zu Feuerlöschern, aber auch zu Beschlägen, Fußbodeneinläufen, Dachentwässerungen etc..

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Für wartungs- und instandhaltungsrelevante technische Bauteile in den Hochbaugewerken (RWA, Rollläden- und Sonnenschutzanlagen, Feststellanlagen mit Rauchmeldern, elektrische Antriebe von Schiebe-, Rolltoranlagen, Schranken, Poller, Regalanlagen etc.) ist der Gewerkespezifische Anhang - Technische Bauteile Hochbau - als Inhaltsvorgabe zur Lieferung der erforderlichen Be- stands- und Revisionsunterlagen zu berücksichtigen.

5 Hersteller-/Fabrikatsverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Produkt-/Baugruppen aufgelistet werden. Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen, (cid:1) Telefon-/Fax- Nr./Emailadressen des Herstellers, des Kundendienstes oder der lokalen Fir- menvertretungen.

6 Montage- und Werkstattzeichnungen

Dies betrifft ergänzend zu den o.a. alphanumerischen Nachweisen alle zu liefernden grafischen Beschreibungen in Form von z.B. Verlege-/Versetzplänen, Lageplänen, Bestands-, Sanierungs- bzw. Kartierungsplänen sowie aller Montage- und Werkstattzeichnungen, die durch den AN auf Basis der Ausführungs-/Detailplanung des AG bzw. Architekten und des letztgültigen realisierten Ausführungsstandes nach den formellen und strukturellen Vorgaben (bzw. Mustervorgaben) des AG aufzubereiten sind.

Alle Zeichnungen müssen prüfbar vermaßt sein, nachvollziehbare Beschreibungen in den Legen- den enthalten und, soweit möglich, den Bezug zu Elementelisten aufweisen.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Abwasser, Wasser- und Gasanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 410 und 541 bis 543, 549 sowie 475

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in den Kostengruppen 410 und 541 bis 543 und 549 aufgeführten Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen. Dabei wird gemäß der DIN 276 die Unterscheidung zwischen den Kostengruppen 411/541 Abwasseranlagen, 412/542 Wasseranlagen, 413/543 Gasanlagen und 419/549 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, sonstiges getroffen. Darüber hinaus gilt dieser Gewerkespezifische Anhang auch für die Kosten- gruppe 475 Feuerlöschanlagen.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungs- Systems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung der nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss (cid:1) anlagenbezogen bis zur 7. Ebene in alle nachfolgenden Dokumentationsteile gemäß AKS-Vorgabe des AG, (cid:1) datenpunktbezogen bis zur 11. Ebene in nachfolgende Dokumentationsteile der Zif- fern 1.1 und 6

bei der Erstellung einfließen.

Die AKS-Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie deren Einzelkomponenten sind mit den wesentlichen Anla- gendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen. Die Anlagen, die Arten der verwendeten sanitärtechnischen Systeme und die Füh- rungsgrößen, der zum Einsatz kommenden Regelungsarten, sind zu beschreiben.

Dabei ist das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Komponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponente aus der KGR 480 - Gebäudeautomation, zu erläutern. Die ak- tualisierten Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Bl. 2 sind beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS (bis zur 11. Ebene). Leistungsabgrenzungen/ Schnittstellen zu den anderen Gewerken sind genau zu beschreiben.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Berechnung des Trinkwasser-Rohrnetzes (Volumenströme, Druckverluste, Rohrquerschnit- te, Betriebsdrücke, Temperaturen) nach DIN einschl. Strangschemen, (cid:1) Berechnungen zum hydraulischen Abgleich und der Sicherheitsarmaturen des Rohrnetzes,

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 410 u. 540 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

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  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

(cid:1) Berechnung zur Dimensionierung von Technischen Anlagen (z.B. von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, Druckerhöhungs- und Druckminderungsanlagen nach DIN), (cid:1) Berechnung der Abwasseranlagen nach DIN einschl. Strangschemen, (cid:1) Berechnung des Regenwasserertrages und der Regenwassernutzungsanlagen nach DIN, einschl. Strangschemen, (cid:1) Berechnung der Abscheideanlagen nach DIN und weiteren geltenden Normen und Vorschrif- ten.

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis sind je Anlage und Anlagenteil bzw. Anlagen- komponente nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (z.B. Abmessungen, Gewicht), Betriebsdaten (z.B. Kennlinien, Verbräuche, Temperaturen), elektrische Daten (z.B. Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsauf- nahme) und bauteilspezifische Daten (z.B. Material, Normungen nach DIN, DVGW, GS) enthalten.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller und Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss mindestens folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen, ggf. An- sprechpartner, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenver- tretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und -merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 410 u. 540 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (z.B. beim Installationsbus), müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüstung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandslisten sind anlagenweise nach Baugruppen und Bauteilen zu strukturieren. Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, bau- gruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV- Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) Bestätigung nach BGV A2, § 5 Absatz 4, (cid:1) Messprotokolle und Auswertungen sowie gemäß Auftrag gesondert geforderte bzw. vom AG übergebene Bescheinigungen von Sachverständigen und Behörden, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung (Kontrollbuch), (cid:1) Protokolle zum Einregeln von Anlagenkomponenten wie Ventilen, Mischern und Klappen etc., (cid:1) Protokolle über die Dichtheits- und Druckprüfung sowie die Spülung, (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart - Leistungsnachweis, (cid:1) Nachweise zum Anlagenabgleich.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 410 u. 540 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne sind auf Basis des letztgültigen realisierten Ausführungstandes sowie des letztgül- tigen Architektenplanstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionspla- nerstellung die Aktualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Die Anlagenkomponenten sind in den Revisionsplänen mit üblichen komponentenspezifischen Leistungsdaten (wie z.B. För- der- bzw. Durchströmungsmengen, Voreinstellungen, thermische und akustische Auslegungsda- ten, elektrische Anschlussleistungen sowie regelungstechnischen Angaben, Fabrikats- und Typen- angaben, Abmessungen) zu versehen. Anlagen sind bis zur 7. Ebene, Datenpunkte bis zur 11. E- bene mit dem AKS zu kennzeichnen. Die Platzierung von instandhaltungsrelevanten Bauteilen so- wie von den Stell- und Regelorgane muss aus den Revisionsplänen eindeutig ersichtlich sein.

Einrichtungen zum Medientransport sind mit Dimensionen, Durchflussmengen, Gefälleangaben und sonstigen erforderlichen spezifischen Angaben zu kennzeichnen.

Die zugehörigen Angaben zur Dämmung sind gemäß Vorgaben der Ausführungsplanung bzw. gemäß vom AG zur Verfügung gestellter Layer zu übernehmen und damit ebenfalls Bestandteil der Revisionspläne und enthalten Angaben zur Art des Dämmstoffes, der verwendeten Stoffdicken, der Dämmstoffklasse (u-Wert), der Brandwiderstandsklasse und der Ummantelung.

Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassen Maßstab dar. Abweichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Grundrisspläne mit eingetragenen Installationen M 1:50

Grundrisspläne als Detailpläne M 1:20

Schnitte M 1:20

Strang- und Anlagenschemata der sanitärtechnischen Anlagen o. M.

Übersichtsschaltpläne o. M.

Elektrische Übersichts- und Anschlusspläne nach DIN EN 61082 o. M.

Schalt- und Funktionspläne der elektrischen Komponenten o. M.

Blockschaltpläne o. M.

Belegungspläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne) o. M.

Busschemata mit Adressen und allen Busteilnehmern o. M.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 410 u. 540 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Wärmeversorgungsanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 420 und 544

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in den Kostengruppen 420 und 544 aufgeführten Wärmeversorgungsanlagen. Dabei wird gemäß der DIN 276 die Unterschei- dung zwischen den Kostengruppen 421 Wärmeerzeugungsanlagen, 422 Wärmeverteilnetze, 423 Raumheizflächen und 429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges sowie 544 Wärmeversorgungs- anlagen in Außenanlagen getroffen.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung der nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss (cid:1) anlagenbezogen bis zur 7. Ebene in alle nachfolgenden Dokumentationsteile gemäß AKS-Vorgabe des AG, (cid:1) datenpunktbezogen bis zur 11. Ebene in nachfolgende Dokumentationsteile der Zif- fern 1.1 und 6

bei der Erstellung einfließen.

Die AKS- Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie deren Einzelkomponenten sind mit den wesentlichen Anla- gendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen. Die Anlagenkonzepte, die Arten der verwendeten heiztechnischen Systeme und die Führungsgrößen, der zum Einsatz kommenden Regelungsarten, sind zu beschreiben.

Dabei ist das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Komponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponente aus der KGR 480 - Gebäudeautomation, zu erläutern. Die ak- tualisierten Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Bl. 2 sind beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS (bis zur 11. Ebene). Leistungsabgrenzungen/ Schnittstellen zu den anderen Gewerken sind genau zu beschreiben.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Berechnung des Rohrnetzes (Massen- und/oder Volumenströme, Druckverluste, Rohrquer- schnitte, Betriebsdrücke, Temperaturen etc.), (cid:1) Berechnungen zum hydraulischen Abgleich des Rohrnetzes, (cid:1) Berechnung von hydraulischen Anlagenkomponenten wie z.B. Stellventilen und Antrieben,

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 420 u. 544 – Wärmeversorgungsanlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

(cid:1) Berechnung zur Dimensionierung von Technischen Anlagen (z.B. von Pumpen, Pumpensta- tionen, Brennstoffbevorratung TRbF, AMEV, Brennstoffversorgung, Wärmeübergabeeinrich- tungen, Abgasanlagen, (cid:1) Berechnung von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Ausdehnungsgefäßen und Ausblaseleitung), (cid:1) Festpunktberechnung, (cid:1) Wärmebedarfsberechnung, (cid:1) Berechnung der Auslegung der Raumheizeinrichtungen, (cid:1) Berechnung der Wärmeerzeuger und Aufteilung der Wärmeleistungen nach AMEV, (cid:1) Berechnungen und Erläuterungen zum Schall- und Brandschutz.

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis sind je Anlagenteil bzw. Anlagenkomponente nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Kennlinien, Verbräuche, Temperaturen usw.), elektrische Daten (Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsauf- nahme usw.) und bauteilspezifische Daten wie Material und Normungen (DIN, TÜV, GS) enthalten.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) Genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller/Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) Mögliche alternativen Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) weitere ersatzteilspezifische Bestell- und Kenndaten.

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstetes und der lokalen Firmenvertretungen, ggf. Ansprechpartner, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenver- tretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und -merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 420 u. 544 – Wärmeversorgungsanlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (wie z.B. beim Installati- onsbus) müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüs- tung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandslisten sind anlagenweise nach Baugruppen und Bauteilen zu strukturieren. Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, bau- gruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV-Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) Bestätigung nach BGV A2, § 5 Absatz 4, (cid:1) Messprotokolle und Auswertungen sowie gemäß Auftrag gesondert geforderte bzw. vom AG übergebene Bescheinigungen von Sachverständigen und Behörden, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung (Gewährsbescheinigung), (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung (Kontrollbuch), (cid:1) Protokolle zum Einregeln von Anlagenkomponenten wie Ventilen, Mischern und Klappen usw., (cid:1) Protokolle zur Dichtheits- und Druckprüfung, Aufheiz- und Spülprotokolle, Leistungsmes- sung, (cid:1) Protokolle zur Abgasmessung (TA Luft, BImSchV), (cid:1) Protokolle zur Brennereinstellung, (cid:1) Protokolle zur Kesseltemperatur- und zum Raumtemperaturverlauf, (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart - Leistungsnachweis, (cid:1) Nachweise zum Anlagenabgleich, Drosselschemata.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 420 u. 544 – Wärmeversorgungsanlagen

[Seite 151]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne als Dokumente der Wärmeversorgungsanlagen sind auf Basis des letztgültigen Ar- chitektenplanstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionsplanerstel- lung die Aktualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Die Anlagenkomponenten sind in den Revisionsplänen mit üblichen komponentenspezifischen Leistungsdaten (wie z.B. Wärmebe- darf und Heizkörperleistung je Raum, Förder- bzw. Durchströmungsmengen, Voreinstellungen, thermische und akustische Auslegungsdaten, elektrische Anschlussleistungen sowie regelungs- technischen Angaben) sowie Fabrikats- und Typenangaben zu versehen. Anlagen sind bis zur 7. Ebene, Datenpunkte bis zur 11. Ebene mit dem AKS zu kennzeichnen. Die Platzierung von war- tungsrelevanten Bauteilen sowie von den Stell- und Regelorgane muss aus den Revisionsplänen eindeutig ersichtlich sein.

Einrichtungen zum Medientransport und Anlagenregulierung sind mit Dimensionen, Durchfluss- mengen, Gefälleangaben und sonstigen erforderlichen spezifischen Angaben zu kennzeichnen. Die zugehörigen Angaben zur Dämmung sind gemäß Vorgaben der Ausführungsplanung bzw. gemäß vom AG zur Verfügung gestellter Layer zu übernehmen und damit ebenfalls Bestandteil der Revisionspläne und enthalten Angaben zur Art des Dämmstoffes, der verwendeten Stoffdicken, der Dämmstoffklasse (u-Wert), der Brandwiderstandsklasse und der Ummantelung. Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassen Maßstab dar. Abweichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Grundrisspläne als Bestandszeichnung mit eingetragenen Installationen M 1:50

Grundrisspläne als Detailpläne M 1:20

Geräteaufbaupläne M 1:10

Schnitte M 1:20

Strangschemata der Raumheizeinrichtungen o. M.

Anlagenschemata o. M.

Übersichtsschaltpläne o. M.

Elektrische Pläne nach DIN EN 61082: Übersichts- und Anschlusspläne o. M.

Schalt- und Funktionspläne der elektrischen Komponenten o. M.

Blockschaltpläne o. M.

Belegungspläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne) o. M.

Busschemata mit Adressen und allen Busteilnehmern o. M.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 420 u. 544 – Wärmeversorgungsanlagen

[Seite 152]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Lufttechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppen 430 und 545

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in der Kostengruppe 430 und 545 aufgeführten lufttechnischen Anlagen. Dabei wird gemäß der DIN 276 die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Anlagentypen der Kostengruppen 431 Lüftungsanlagen, 432 Teilkli- maanlagen, 433 Klimaanlagen, 434 Kälteanlagen, 439 Lufttechnische Anlagen, sonstiges sowie 545 Lufttechnische Anlagen in Außenanlagen getroffen.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung der nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss (cid:1) anlagenbezogen bis zur 7. Ebene in alle nachfolgenden Dokumentationsteile gemäß AKS-Vorgabe des AG, (cid:1) datenpunktbezogen bis zur 11. Ebene in nachfolgende Dokumentationsteile der Zif- fern 1.1 und 6

bei der Erstellung einfließen.

Die AKS- Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie deren Einzelkomponenten sind mit den wesentlichen Anla- gendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen. Die Anlagen, die Arten der verwendeten RLT-Systeme und die Führungsgrößen, der zum Einsatz kommenden Regelungsarten, sind zu beschreiben.

Dabei ist das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Komponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponente aus der KGR 480 - Gebäudeautomation, zu erläutern. Die ak- tualisierten Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Bl. 2 sind beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS (bis zur 11. Ebene). Leistungsabgrenzun- gen/Schnittstellen zu den anderen Gewerken sind genau zu beschreiben.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Berechnungen der auftretenden Kühl-, Heiz- und Stofflasten, (cid:1) Berechnungen der Luftvolumenströme und –geschwindigkeiten, (cid:1) Berechnungen des Außenluftbedarfes, der Außenluftvolumenströme und der Luftwechsel- zahlen nach jeweils geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben,

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 430 u. 545 – Lufttechnische Anlagen

[Seite 153]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

(cid:1) Berechnungen zur Dimensionierung von Lüftungsgeräten und deren Einzelkomponenten (wie z.B. Ventilatoren, Filter, Schalldämpfern, Wärmeübertragern, Befeuchtung) sowie Induk- tionsgeräten, Kühldecken und -böden, Lufteinlässe und -auslässe, Brandschutzklappen und Entrauchungsklappen, des weiteren Regelkomponenten im Kanalnetz, (cid:1) Leitungsnetzberechnungen, (cid:1) Berechnungen und Erläuterungen zum Schallschutz, (cid:1) Berechnungen und Erläuterungen zum Brandschutz.

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis sind je Anlage und Anlagenteil bzw. Anlagen- komponente nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Leistung, Kennlinien, Verbräuche, Temperaturen usw.), elektrische Daten (Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsaufnahme usw.) und bauteilspezifische Daten wie Material und Normungen enthalten (DIN, TÜV, GS etc.).

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller/Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternativen Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen, ggf. An- sprechpartner, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenver- tretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und –merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 430 u. 545 – Lufttechnische Anlagen

[Seite 154]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (wie z.B. beim Installati- onsbus) müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüs- tung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandslisten sind anlagenweise nach Baugruppen und Bauteilen zu strukturieren. Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, bau- gruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV-Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) Bestätigung nach BGV A2, § 5 Absatz 4, (cid:1) Messprotokolle und Auswertungen sowie gemäß Auftrag gesondert geforderte bzw. vom AG übergebene Bescheinigungen von Sachverständigen und Behörden, (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfungen und Funktionsmessungen, (cid:1) alle behördlichen und sachverständigen Bescheinigungen und damit verbundene Messpro- tokolle und Auswertungen, (cid:1) Nachweis zum Schallschutz, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Protokolle zum Einregeln von Anlagenkomponenten wie Mischern und -reglern, Drossel- klappen, (cid:1) Protokolle über die Dichtheitsprüfung, (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart - Leistungsnachweis, (cid:1) Nachweise zum Anlagenabgleich.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 430 u. 545 – Lufttechnische Anlagen

[Seite 155]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne sind auf Basis des letztgültigen realisierten Ausführungstandes sowie des letztgül- tigen Architektenplanstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionspla- nerstellung die Aktualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Die Anlagenkomponenten sind in den Revisionsplänen mit üblichen komponentenspezifischen Leistungsdaten (z.B. Luftvolu- menstrom, Luftgeschwindigkeit, Voreinstellungen, thermische und akustische Auslegungsdaten, elektrische Anschlussleistungen, regelungstechnischen Angaben, Fabrikats- und Typangaben, Abmessungen) zu versehen. Anlagen sind bis zur 7. Ebene, Datenpunkte bis zur 11. Ebene mit dem AKS zu kennzeichnen. Die Platzierung von wartungsrelevanten Bauteilen sowie von den Stell- und Regelorganen muss aus den Revisionsplänen eindeutig ersichtlich sein.

Einrichtungen zum Medientransport sind mit Dimensionen, Durchflussmengen, Gefälleangaben und sonstigen erforderlichen spezifischen Angaben zu kennzeichnen.

Die zugehörigen Angaben zur Dämmung sind gemäß Vorgaben der Ausführungsplanung bzw. gemäß vom AG zur Verfügung gestellter Layer zu übernehmen und damit ebenfalls Bestandteil der Revisionspläne und enthalten Angaben zur Art des Dämmstoffes, der verwendeten Stoffdicken, der Dämmstoffklasse (u-Wert), der Brandwiderstandsklasse und der Ummantelung.

Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassen Maßstab dar. Abweichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Grundrisspläne als Bestandszeichnung mit eingetragenen Installationen M 1:50

Grundrisspläne als Detailpläne M 1:20

Geräteaufbaupläne M 1:10

Schnitte M 1:20

Strang- und Anlagenschemata der lufttechnischen Anlagen und Kälteanlagen o.M.

Übersichtsschaltpläne o.M.

Elektrische Pläne nach DIN EN 61082: Übersichts- und Anschlusspläne o.M.

Schalt- und Funktionspläne der elektrischen Komponenten o.M.

Blockschaltpläne o.M.

Belegungspläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne) o.M.

Busschemata mit Adressen und allen Busteilnehmern o.M.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 430 u. 545 – Lufttechnische Anlagen

[Seite 156]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Starkstromanlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 440 und 546

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in den Kostengruppen 440 und 546 aufgeführten elektrotechnischen Anlagen. Dabei wird gemäß der DIN 276 die Unterschei- dung zwischen den verschiedenen Anlagentypen der Kostengruppen 441 bis 446 sowie 449 und der Kostengruppen 546 getroffen.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung der nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss (cid:1) anlagenbezogen bis zur 7. Ebene in alle nachfolgenden Dokumentationsteile gemäß AKS-Vorgabe des AG, (cid:1) datenpunktbezogen bis 11. Ebene in nachfolgende Dokumentationsteile, Ziffer 1.1 und 6

bei der Erstellung einfließen.

Die AKS- Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie deren Einzelkomponenten sind mit den wesentlichen Anla- gendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen.

Dabei ist das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Komponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponente aus der KGR 480 - Gebäudeautomation, zu erläutern. Die ak- tualisierten Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Bl. 2 sind beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS (bis zur 11. Ebene). Leistungsabgrenzungen/ Schnittstellen zu den anderen Gewerken sind genau zu beschreiben.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Kurzschlussberechnung (nach DIN VDE 0102 für relevante Anlagenteile), (cid:1) Berechnungen zur Auslegung der Kabel- und Leitungsnetze (Querschnitt, Spannungsfall, Absicherung, Kabeltrassen usw.), (cid:1) Berechnungen zur Auslegung der MS-/NS-Anlagen, Kompensationsanlagen, Netzersatzan- lage, Batterieanlagen und USV-Anlagen, (cid:1) Berechnungen für die Beleuchtungsanlagen mit Angabe der mittleren Beleuchtungsstärke und der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz je Raumtyp,

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 440 u. 546 – Starkstromanlagen

[Seite 157]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

(cid:1) Berechnungen für die Sicherheitsbeleuchtung, (cid:1) Berechnungen im Rahmen des Blitzschutzes, (cid:1) Erläuterungen und Nachweise zum Brandschutz.

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis sind je Anlage und Anlagenteil bzw. Anlagen- komponente nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Kennlinien, Verbräuche, Temperaturen usw.), elektrische Daten (Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsauf- nahme usw.) und bauteilspezifische Daten enthalten.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller und Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss mindestens folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen, ggf. An- sprechpartner, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, Kundendienstes und lokaler Firmenvertretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und -merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (z.B. beim Installationsbus), müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüstung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 440 u. 546 – Starkstromanlagen

[Seite 158]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandslisten sind anlagenweise nach Baugruppen und Bauteilen zu strukturieren. Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, bau- gruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV-Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung, (cid:1) Bestätigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (VBG 4)

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) alle behördlichen und sachverständigen Bescheinigungen, Messprotokolle und Auswertun- gen, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Nachweise zum Schallschutz, (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung (Kontrollbuch), (cid:1) die Prüf-/Messprotokolle.

Zu dokumentieren sind die Besichtigung, die Erprobung und die Messungen gemäß DIN VDE 0100 Teil 610 (04/2004). Zur Dokumentation der Prüfungen sind Prüfprotokolle des ZVEH oder gleich- wertig zu verwenden. Die Protokolle sind bezogen auf die Unterverteilungen aufzustellen.

Für Prüfungen im TN-System sind für aller Stromkreise in den Prüfprotokollen mindestens: (cid:1) die Messwerte der Schleifenwiderstände oder der Kurzschlussströme, (cid:1) des Erdungswiderstandes, (cid:1) der Isolationen und (cid:1) der Auslöseströme der FI-Schutzeinrichtungen zu dokumentieren.

Die Durchgängigkeit des Schutzleiters ist messtechnisch nachzuweisen. Schutzleiter - Restströme im TN-S-Netz sind zu messen und ggf. zu begründen.

In den Messprotokollen der Blitzschutzanlage ist folgendes zu dokumentieren: (cid:1) Niederohmiger Durchgang aller Verbindungen und Anschlüsse von Fangeinrichtungen Ablei- tungen, Potentialausgleichsleitungen, Schirmungsmaßnahmen usw.,

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 440 u. 546 – Starkstromanlagen

[Seite 159]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

(cid:1) Nachweis, dass der Übergangswiderstand zur Erdungsanlage an allen Messstellen kleiner als der Richtwertes von 1 Ohm ist, (cid:1) Durchgang zu allen metallenen Installationen (Gas, Wasser, Heizung, Lüftung usw.), (cid:1) sowie die Messergebnisse der Erdwiderstände von Einzelerdern und Teilringerdern und des Gesamterdungswiderstandes des Blitzschutzsystems.

In Prüf-/Messprotokollen für Stromerzeugungsaggregate mit Verbrennungsmotoren folgendes: (cid:1) Einregelung der Anlagenkomponenten wie Ventile, Drosselklappen usw., (cid:1) Prüfung der Dichtigkeit (Aggregat, Abgas- und Tankanlage), (cid:1) Messung der vorgegebenen Leistungs-, Abgas- / Schallpegelwerte (Einhaltung der TA-Luft), (cid:1) Einhaltung der Messwerte gemäß der Richtlinien des EVU für den Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz.

Für die Beleuchtung sind in den Messprotokollen je Raumtyp die mittlere Beleuchtungsstärke und die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz nachzuweisen. (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart – Leistungsnachweis.

6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne als Dokumente der Elektrotechnik nach EN 61082 auf Basis des letztgültigen reali- sierten Ausführungstandes sowie des letztgültigen Architektenplanstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionsplanerstellung die Aktualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Anlagen sind bis zur 7. Ebene, Datenpunkte bis zur 11. Ebene mit dem AKS zu kennzeichnen. Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassen Maßstab dar. Ab- weichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Installationsschaltpläne M 1:50

Installationsplan (Anordnungspläne) M 1:20

Detailpläne als Standarddetails der Installationen M 1:20

Anordnungspläne der Schaltanlagen und Verteiler M 1:10

Frontansichten M 1:10

Geräteaufbaupläne M 1:10

Schnitte M 1:20

Werkstattzeichnungen für Konstruktionen M 1:20

Übersichtsschaltpläne

Stromlaufpläne

Kabel- und Verdrahtungspläne

Funktionsschaltpläne der elektr. Komponenten

Blockschaltplan

Belegungspläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne)

Anschlusspläne

Busschemata/Übersichtsschaltplan mit Adressen und allen Busteilnehmern

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 440 u. 546 – Starkstromanlagen

[Seite 160]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen im Bauwerk und in Außenanlagen Kostengruppe 450 und 547

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in den Kostengruppen 450 und 547 aufgeführten Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen. Dabei wird gemäß der DIN 276 die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Anlagentypen der Kostengruppen 451 bis 457 sowie 459 und der Kostengruppe 547 getroffen.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung der nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss anlagenbezogen bis zur 7. Ebene gemäß AKS-Vorgabe des AG bei der Erstellung aller nachfolgenden Dokumen- tationsteile einfließen.

Die AKS- Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie deren Einzelkomponenten sind mit den wesentlichen Anla- gendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen.

Dabei ist das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Komponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponente aus der KGR 480 - Gebäudeautomation, zu erläutern. Die ak- tualisierten Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Bl. 2 sind beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS. Leistungsabgrenzungen/Schnittstellen zu den an- deren Gewerken sind genau zu beschreiben.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Berechnungen/Auslegung der Kabel- und Leitungsnetze (Querschnitt, Spannungsfall, Absi- cherung, Dämpfungen, Kabeltrassen usw.), (cid:1) Berechnungen zur Auslegung der Batterieanlagen, Notstromversorgungen und USV- Anlagen, (cid:1) Vorhaltung von notwendigen Erweiterungsreserven und Festlegung des benötigten Raum- bedarfs.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 450 u. 547 – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

[Seite 161]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis sind je Anlage und Anlagenteil bzw. Anlagen- komponente nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Verbräuche, Temperaturen usw.), elektrische Daten (Sende- und Empfangsfrequenzen, Nennstrom, Nennspannung, Leis- tungsaufnahme usw.) und gerätespezifische Daten (VdS-Nummer usw.) enthalten.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller und Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss mindestens folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen, ggf. An- sprechpartner, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenver- tretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und –merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten.

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (wie z.B. TK-, ELA-, ZuKo-, Gefahrenmeldeanlagen usw.) müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur er- forderlichen Aufrüstung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 450 u. 547 – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

[Seite 162]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandslisten sind anlagenweise nach Baugruppen und Bauteilen zu strukturieren. Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, bau- gruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV- Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung, (cid:1) Bestätigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (VBG 4)

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) alle behördlichen und sachverständigen Bescheinigungen, Messprotokolle und Auswertun- gen, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Nachweise zum Schallschutz, (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung (Kontrollbuch), (cid:1) die Prüf-/Messprotokolle, insbesondere für (cid:1) Elektroakustische Alarmierungsanlagen: Schallpegelmessungen nach DIN 33404, (cid:1) DIN EN 457 und VDE 0828, (cid:1) Videoanlagen: Plots der Kamerabilder mit Lage der Videosensoren und Videopegel, (cid:1) Übertragungsnetze: Messprotokolle der Kupfer- und LWL-Kabel nach DIN EN 50173, (cid:1) Übergabenachweise der System- und Anwendersoftware der einzelnen Anlagen, (cid:1) Parametrierungsunterlagen der programmierten Anlagen, (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart – Leistungsnachweis.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 450 u. 547 – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne als Dokumente der Elektrotechnik nach EN 61082 auf Basis des letztgültigen reali- sierten Ausführungstandes sowie des letztgültigen Architektenplanstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionsplanerstellung die Aktualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassen Maßstab dar. Ab- weichungen vom vorgegebenen Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Für Gefahrenmeldeanlagen sind darüber hinaus die Forderungen der DIN VDE 0833 bzw. sofern vereinbart der gültigen VdS- und BSI-Richtlinien zu beachten.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Installationsschaltpläne M 1:50

Installationsplan (Anordnungspläne) M 1:20

Detailpläne als Standarddetails der Installationen M 1:20

Anordnungspläne der Zentralen und Verteiler M 1:10

Frontansichten M 1:10

Geräteaufbaupläne M 1:10

Schnitte M 1:20

Werkstattzeichnungen für Konstruktionen M 1:20

Übersichtsschaltpläne

Stromlaufpläne

Kabel- und Verdrahtungspläne

Funktionsschaltpläne der elektr. Komponenten

Blockschaltpläne

Verteilerbelegungspläne

Anschlusspläne

Busschemata/Übersichtsschaltplan mit Adressen und allen Busteilnehmern

Rufnummer- und Kennzifferplan für TK-Anlagen

Meldelinienverzeichnisse der Gefahrenmeldeanlagen mit Angabe Adresse, Meldertyp und Maßnahmentext

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 450 u. 547 – Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Förderanlagen Kostengruppe 460

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in der Kostengruppe 460 aufgeführten Förderanlagen. Dabei wird gemäß der DIN 276 die Unterscheidung zwischen Auf- zugsanlagen (KGR 461), Fahrtreppen/-steige (KGR 462), Befahranlagen (KGR 463), Transportan- lagen (KGR 464), Krananlagen (KGR 465) und Förderanlagen, sonstiges (KGR 469) getroffen.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung der nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss (cid:1) anlagenbezogen bis zur 7. Ebene in alle nachfolgenden Dokumentationsteile gemäß AKS- Vorgabe des AG, (cid:1) datenpunktbezogen bis zur 11. Ebene in nachfolgende Dokumentationsteile der Zif- fern 1.1 und 6

bei der Erstellung einfließen.

Die AKS- Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie deren Einzelkomponenten sind mit den wesentlichen Anla- gendaten und allen Funktionen in der Anlagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick darzustellen.

Dabei ist das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Komponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponente aus der KGR 480 - Gebäudeautomation, zu erläutern. Die ak- tualisierten Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Bl. 2 sind beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS (bis zur 11. Ebene). Leistungsabgrenzungen/ Schnittstellen zu den anderen Gewerken sind genau zu beschreiben.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Berechnung der dynamischen und statischen Lasten, (cid:1) Berechnungen zur auftretenden Stromaufnahme und zum Anlaufstrom, (cid:1) Berechnung der nötigen Anschlussleistung für die Energieversorgung, (cid:1) Förderanlagenbemessung, (cid:1) Dimensionierung der Tragmittel und Triebwerke,

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 460 - Förderanlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

(cid:1) Berechnungen zur Tragfähigkeit, (cid:1) Berechnung zur Dimensionierung von eingesetzten Technischen Anlagen (wie z.B. von Ka- binentüren, Kupplungen, Bremsen), (cid:1) Berechnung von Sicherheitseinrichtungen (wie z.B. Fangsystem), (cid:1) Berechnungen und Erläuterungen zum Schall- und Brandschutz.

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteillisten und Herstellerverzeichnis sind je Anlagenteil bzw. Anlagenkomponen- te nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Tragfähigkeit, Kennlinien, Verbräuche usw.), elektrische Daten (Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsaufnah- me usw.) und bauteilspezifische Daten enthalten.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller und Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstetes und der lokalen Firmenvertretungen, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenver- tretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und –merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 460 - Förderanlagen

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (z.B. beim Installationsbus), müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüstung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandslisten sind anlagenweise nach Baugruppen und Bauteilen zu strukturieren. Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, bau- gruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV-Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung, (cid:1) Bestätigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (VBG 4), (cid:1) Prüfbuch

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Nachweise zum Schallschutz, (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung (Kontrollbuch), (cid:1) Protokolle zum Einregeln der Anlagenkomponenten, (cid:1) die Prüf-/Messprotokolle.

Für alle Installationen nach DIN VDE 0100 ist die Besichtigung, die Erprobung und die Messungen gemäß DIN VDE 0100 Teil 610 (04/2004) zu dokumentieren. Zur Dokumentation der Prüfungen sind Prüfprotokolle des ZVEH oder gleichwertig zu verwenden. Die Protokolle sind bezogen auf die Informationsschwerpunkte bzw. verteilungsbezogen aufzustellen.

Für Prüfungen im TN-System sind für aller Stromkreise in den Prüfprotokollen mindestens: (cid:1) die Messwerte der Schleifenwiderstände oder der Kurzschlussströme, (cid:1) des Erdungswiderstandes, (cid:1) der Isolationen und (cid:1) der Auslöseströme der FI-Schutzeinrichtungen zu dokumentieren.

Die Stromfreiheit des PE-Leiters im TN-S-Netz ist messtechnisch nachzuweisen. (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart – Leistungsnachweis.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 460 - Förderanlagen

[Seite 167]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne sind auf Basis des letztgültigen realisierten Ausführungstandes sowie des letztgül- tigen Architektenplanstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionspla- nerstellung die Aktualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Die Anlagenkomponenten sind in den Revisionsplänen mit üblichen komponentenspezifischen Leistungsdaten (wie z.B. För- derleistung, Auslegungsdaten, elektrische Anschlussleistungen sowie regelungstechnischen Anga- ben, Fabrikats- und Typenangaben, Abmessungen) zu versehen. Anlagen sind bis zur 7. Ebene, Datenpunkte bis zur 11. Ebene mit dem AKS zu kennzeichnen. Die Platzierung von instandhal- tungsrelevanten Bauteilen sowie von den Stell- und Regelorgane muss aus den Revisionsplänen eindeutig ersichtlich sein.

Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassen Maßstab dar. Abweichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Grundrisspläne mit eingetragenen Installationen M 1:50

Grundrisspläne als Detailpläne M 1:20

Schnitte M 1:20

Werkstattzeichnungen für Konstruktionen M 1:20

Anordnungspläne der Schaltanlagen und Verteiler M 1:10

Frontansichten M 1:10

Geräteaufbaupläne M 1:10

Elektrische Übersichts- und Anschlusspläne nach DIN EN 61082 o.M.

Schalt- und Funktionspläne der elektrischen Komponenten o.M.

Blockschaltpläne o.M.

Belegungspläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne) o.M.

Busschemata mit Adressen und allen Busteilnehmern o.M.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 460 - Förderanlagen

[Seite 168]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Gebäudeautomation Kostengruppe 480 u.w.

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in der Kostengruppe 480 aufgeführten Anlagen der Gebäudeautomation zzgl. aller Mess-, Steuer- und Regelungsanlagen der Kostengruppe 400 in der erweiterten Kostengliederung nach DIN 277-3:2005-04, Tabelle 2, wie die Inhalte der Kostengruppen 4217, 4316, 4326, 4336, 4355 und sonstiger anlagenspezifischer MSR-Technik. Gemäß DIN 276 wird die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Anlagenty- pen der Kostengruppen 481 bis 485 sowie Kostengruppe 489 getroffen. Die Dokumentationsvor- gaben treffen auf alle Anlagen- und Bauteile die gemäß DIN 276 der Kostengruppe Gebäudeauto- mation zuzuordnen sind und darüber hinaus auf alle mit der Gebäudeautomation in Zusammen- hang stehende Anlagen- und Bauteile aller Gewerke (Feld-, Automations- und GLT-Ebene) zu. Für funktional eigenständige Einrichtungen, z.B. Kältemaschinensteuerungen, Aufzugssteuerungen, Brennersteuerungen, sind jeweils die Schnittstellen zu diesen und ggf. die Eingriffsart und -tiefe in diese Steuerungen zu dokumentieren.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss (cid:1) anlagenbezogen bis zur 7. Ebene in alle nachfolgenden Dokumentationsteile gemäß AKS-Vorgabe des AG, (cid:1) datenpunktbezogen bis zur 11. Ebene in nachfolgende Dokumentationsteile der Zif- fern 2.1 und 6 gemäß Pflichtenheft SPS/DDC- Programmierung mit GLT-Anbindung

bei der Erstellung einfließen. Die AKS- Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie die technische Beschreibung der Systemkomponenten ein- schließlich Bustopologie sind mit den wesentlichen Anlagendaten und allen Funktionen in der An- lagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick unter Erfassung der Feld-, Automations- und GLT-Ebene darzustellen.

Dabei sind das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Systemkomponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke der techni- schen Gebäudeausrüstung, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponenten der Kos- tengruppen 410 bis 470 sowie 540, zu erläutern. Leistungsabgrenzungen/Schnittstellen zu den an- deren Gewerken sind genau zu beschreiben. Softwarefunktionen der GLT- und Automationsebe- nen sind getrennt zu beschreiben, Zusammenhänge darzustellen. Die Grundfunktionen Schalten, Stellen, Melden, Messen und Zählen sowie die Verarbeitungsfunktionen Überwachen, Steuern, Regeln, Rechnen, Optimieren, Statistik, Mensch/Maschine-Kommunikation sind anlagenbezogen zu erläutern. Anlagenübergreifende Verknüpfungen (z.B. Abluft- und Entrauchungsfunktionen) sind zu erläutern.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 5 Gewerkespezifischer Anhang KGR 480- Gebäudeautomation

[Seite 169]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Das Adressierungskonzept, die Kommunikationsschnittstellen und die Kompatibilitäts- und Sys- temanforderungen der zentralen Einrichtungen und Peripheriegeräte sind zu erläutern.

Der Detaillierungsgrad ist unabhängig von der Bedienerqualifikation und den erworbenen Lizenz- rechten zu sehen. Die Rechte und Pflichten aus den Lizenzvereinbarungen sind darzustellen. Die Anwenderprogramme sind zu beschreiben, hierzu gehören z.B. die Beschreibung der Program- miersprache und der Programmstruktur.

Übergeordnete Verknüpfungen (übergeordnete GLT) bzw. anderweitige Zugangsberechtigungen (z.B. über Modem etc.) sind zu erläutern.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Berechnungen zur Auslegung und zu erforderlichen Parametern, (cid:1) Berechnungen zur Auslegung der Kabel- und Leitungsnetze (Querschnitt, Spannungsfall, Absicherung, Kabeltrassen usw.) und Auslegung der zugehörigen Verteiler.

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteillisten und Herstellerverzeichnis sind je Anlagenteil bzw. Systemkomponen- ten nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Kennlinien, Verbräuche, Temperaturen, Sollwerte und Betriebszeiten usw.), Daten zur Auslegung der Stellglieder, elektri- sche Daten (Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsaufnahme, Aus- und Eingangsda- ten, Messbereiche, Messgenauigkeiten, Ansprechzeiten usw.) und bauteilspezifische Daten enthal- ten.

Im Adressenkatalog sind sämtliche Adressen und deren Beschreibung aufzulisten. Für alle Sys- temkomponenten sind Stücklisten anzufertigen. Die Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Blatt 2 sind für alle Anlagen dem letztgültigen Ausführungstand anzupassen und beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS bis zur 11. Ebene.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller und Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 5 Gewerkespezifischer Anhang KGR 480- Gebäudeautomation

[Seite 170]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstetes und der lokalen Firmenvertretungen, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, Kundendienstes und lokaler Firmenvertretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und –merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Sollwerte und Betriebszeiten sind anlagenbezogen darzustellen.

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (z.B. beim Installationsbus), müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüstung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

Sofern Software (GLT-/Automationsebene sowie Software für funktional eigenständige Einrichtun- gen) im Auftragsumfang enthalten ist, sind die entsprechenden Lizenzen und Handbücher der Do- kumentation beizufügen. Dies gilt analog für von AG beigestellte Software. Eigens erstellte Pro- gramme, Programmanteile und Datenbanken sind ebenfalls der Dokumentation beizufügen.

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandsliste ist zu gliedern in Feld-, Automations- und GLT-Ebene und umfasst alle Anlagen- und Bauteile strukturiert nach Kostengruppen.

Die Feldebene umfasst: (cid:1) Sensoren, z.B. Fühler, (cid:1) Aktoren, z.B. Regelventile.

Die Automationsebene umfasst: (cid:1) Automationsstationen und deren Komponenten, (cid:1) Notbedienebene, z.B. Ein- und Ausgabeeinheiten, (cid:1) Anwendungsspezifische Automationsgeräte, z.B. Einzelraumregler, Heizkesselregler, (cid:1) Bedien- und Programmiereinrichtungen, (cid:1) Steuerungsbaugruppen, z.B. Notbedienung, Handbedienung, Sicherheitsabschaltungen, Koppelbausteine.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 5 Gewerkespezifischer Anhang KGR 480- Gebäudeautomation

[Seite 171]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Die Leit-(GLT) ebene umfasst: (cid:1) Leitstationen, Bedienstationen und Peripherieeinrichtungen, (cid:1) Kommunikationseinheiten, z.B. Modems- und Schnittstellenadapter.

Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, baugruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV-Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung, (cid:1) Bestätigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (VBG 4)

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) alle behördlichen und sachverständigen Bescheinigungen, Messprotokolle, Auswertungen, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Nachweise zum Schallschutz, (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung insbesondere (cid:1) Prüfung von Automationsfunktion, z.B. Regel-, Sicherheits-, Optimierungs- und Kommunika- tionsfunktionen, (cid:1) Einzelprüfungen von Meldungen, Schaltbefehlen, Messwerten, Stellbefehlen, Zählwerten, virtuellen Informationen, (cid:1) 1:1 Test zwischen Feld- und Automationseben, (cid:1) 1:1 Test zwischen Automations- und GLT-Ebene, (cid:1) Prüfung der Systemreaktionszeiten und Systemeigenüberwachung und (cid:1) Prüfung des Systemverhaltens nach Netzausfall und Netzwiederkehr, (cid:1) die Prüf-/Messprotokolle.

Zu Prüfen und zu dokumentieren sind die Einregelung der System- und Anlagenkomponenten ins- besondere die Einstellungen der Soll- und Grenzwerte.

Für alle Installationen nach DIN VDE 0100 ist die Besichtigung, die Erprobung und die Messungen gemäß DIN VDE 0100 Teil 610 (04/2004) zu dokumentieren. Zur Dokumentation der Prüfungen sind Prüfprotokolle des ZVEH oder gleichwertig zu verwenden. Die Protokolle sind bezogen auf die Informationsschwerpunkte bzw. verteilungsbezogen aufzustellen. Für Prüfungen im TN-System sind für aller Stromkreise in den Prüfprotokollen mindestens: (cid:1) die Messwerte der Schleifenwiderstände oder der Kurzschlussströme, (cid:1) des Erdungswiderstandes, (cid:1) der Isolationen und (cid:1) der Auslöseströme der FI-Schutzeinrichtungen zu dokumentieren.

Die Stromfreiheit des PE-Leiters im TN-S-Netz ist messtechnisch nachzuweisen. (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart - Leistungsnachweis.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 5 Gewerkespezifischer Anhang KGR 480- Gebäudeautomation

[Seite 172]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne gemäß VDI 3814 sowie als Dokumente der Elektrotechnik nach EN 61082 sind auf Basis des letztgültigen realisierten Ausführungstandes sowie des letztgültigen Architekten- planstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionsplanerstellung die Ak- tualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Die Anlagenkomponenten sind in den Revisi- onsplänen mit üblichen komponentenspezifischen Leistungsdaten (wie z.B. Förder- bzw. Durch- strömungsmengen, Voreinstellungen, thermische und akustische Auslegungsdaten, elektrische Anschlussleistungen sowie regelungstechnischen Angaben, Fabrikats- und Typenangaben, Ab- messungen) zu versehen. Anlagen sind bis zur 7. Ebene, Datenpunkte bis zur 11. Ebene mit dem AKS zu kennzeichnen. Die Platzierung von instandhaltungsrelevanten Bauteilen sowie von den Stell- und Regelorgane muss aus den Revisionsplänen eindeutig ersichtlich sein.

Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassenen Maßstab dar. Abweichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Installationsschaltpläne als Grundrisspläne mit Einbauorten der Feldgeräte M 1:50

Installationsplan (Anordnungspläne) M 1:20

Detailpläne als Standarddetails der Installationen M 1:20

Anordnungspläne der Schaltanlagen und Verteiler M 1:10

Frontansichten M 1:10

Bestückungspläne/Geräteaufbaupläne M 1:10

Schnitte M 1:20

Werkstattzeichnungen für Konstruktionen M 1:20

Anlagenschemata, Funktions-Fließschemata, Regelschemata

Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung

Übersichtspläne mit Standorten der Bedienungseinrichtungen und Informationsschwerpunkte

Stromlaufpläne

Kabel- und Verdrahtungspläne

Funktionsschaltpläne der elektr. Komponenten, Blockschaltplan

Busschemata mit Darstellung der Bustopologie

Belegungspläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne)

Anschlusspläne

Ausdruck aller Anlagen- und Übersichtsbilder der Benutzeroberfläche

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 5 von 5 Gewerkespezifischer Anhang KGR 480- Gebäudeautomation

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