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Beschaffung und Inbetriebnahme von 48 Sicherheitswerkbänken der Klasse 2

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:56 (Europe/Berlin)

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Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gGmbH

VgV-Verfahren

Beschaffung und Inbetriebnahme von Sicherheitswerkbänken für einen Forschungsneubau

B E W E R B U N G S B O G E N

I. Angaben zum Bewerber und zur wirtschaftlichen Verknüpfung:

Name, Rechtsform / Anschrift:
Inhaber / Partner / Gesellschafter (bei jur. Personen: bevollmächtigter Vertreter)
Ansprechpartner: Telefon / Telefax / Email:
Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet:
Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro haben – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten.
Hinweis der Vergabestelle: Folgende geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen sind entweder direkt in das Bewerbungsformular einzutragen oder als (eigene) Anlage zum Bewerbungsbogen beizulegen (alle Erklärungen und Nachweise sind zu erbringen und durch Ankreuzen zu bestätigen):
[ ]Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsbogen.
[ ]Bewerbergemeinschaftserklärung – unter Verwendung der Anlage 2 zum Bewerbungsbogen (wenn erforderlich)
[ ]Verpflichtungserklärung Nachunternehmer – unter Verwendung der Anlage 3 zum Bewerbungsbogen (wenn erforderlich).
[ ]Eigenerklärung (Russland-Sanktionen) – unter Verwendung der Anlage 4 zum Bewerbungsbogen.
[ ]Eigenerklärung zum LkSG – unter Verwendung der Anlage 5 zum Bewerbungsbogen.
[ ]Angaben im Bewerbungsbogen zu den gesamten und tätigkeitsspezifischen Jahresumsätzen.
[ ]Nachweis oder Eigenerklärung des Bewerbers über das Bestehen eines Versicherungsschutzes gem. den Mindestanforderungen – eigene Anlage des Bewerbers.
[ ]Referenzangaben unter Verwendung des veröffentlichten Referenzblattes.
[ ]Eigenerklärung zum Landestariftreuegesetz – unter Verwendung der Anlage 6 zum Bewerbungsbogen.
[ ]Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle – eigene Anlage des Bewerbers
[ ]Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems) – eigene Anlage des Bewerbers
[ ]Nachweis eines Konzeptes zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz – eigene Anlage des Bewerbers

Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Ziffer III.1.2 der EU-Bekanntmachung

Erklärung zum Umsatz

Angaben zum Gesamtumsatz in € (sofern eine Unternehmensgründung erst in diese Zeit fällt, sind nur die entsprechenden Felder zu befüllen)
JahrGesamtumsatzdavon mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar
2023
2024
2025:

Anlage 1 zum Bewerbungsbogen

1. Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB

Wir erklären, dass kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 229b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis § 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

vorliegt.

Darüber hinaus erklären wir, dass auch kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB gegeben ist, d.h. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und ein Verstoß nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder auf sonstige geeignete Weise ein solcher Verstoß nachgewiesen werden kann.

Darüber hinaus erklären wir, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.

§ 124 GWB lautet wie folgt:

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  9. das Unternehmen

a)

versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b)

versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c)

fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

__________________________________ Büro / Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers) / Datum

Anlage 2 zum Bewerbungsbogen

Erklärung bei Bewerbergemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft, werden im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend ausführen. Wir bevollmächtigen das unten unter 1) genannte Mitglied der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft die im anhängenden Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.

Bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft

1) Federführender Vertreter der Bewerbergemeinschaft
Name
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft

2)
Name
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

3)
Name
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

4)
Name der Firma
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

5)
Name der Firma
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 3 zum Bewerbungsbogen

(sofern erforderlich auszufüllen, ggf. mehrfach)

Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

Ich/wir verpflichte(n) uns, im Falle der Auftragsvergabe an den/die o.g. Hauptunternehmer/Bewerbergemeinschaft diesen/dieser mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. Die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, sind dieser Erklärung beigefügt.

Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung

_____________________ _________________________

Name des sich verpflichtenden Unternehmens

_________________________________________________

___________________________________________________

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 4 zum Bewerbungsbogen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
  2. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
  3. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
  4. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
  5. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
  6. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
__________________________________ Büro / Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers) / Datum

Artikel 5k lautet wie folgt:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

Anlage 5 zum Bewerbungsbogen

Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG – in Kraft ab 1. Januar 2023)

Nach § 22 Abs. 1 LkSG sind Unternehmen mit dem Ausschluss vom Vergabeverfahren bedroht, die innerhalb der letzten drei Jahre wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden sind und noch keine Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachgewiesen haben.

Der oben genannte Ausschluss setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Abweichend davon wird

  1. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,

  2. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

  3. in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte zur Überprüfung der oben gemachten Angabe abfragen und einholen kann.

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 6 zum Bewerbungsbogen

Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)

Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.

Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

  • meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €; ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 €; ab 1.10.2022:12,00; ab 1.1.2024: 12,41 €; ab 1.1.2025: 12,82 €; ab 1.1.2026: 13,90 €; ab 1.1.2027: 14,60 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;

  • Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
  • im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.

Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;

  • vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung