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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2026-065-Ö | ||
| Maßnahme Stadt Königs Wusterhausen, Beschaffung eines Lernmanagementsystems (E-Learning) | ||
| Leistung Dienstleistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Die Vergabe erfolgt an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die Wirtschaftlichkeit bewertet die aus- schreibende Stelle entsprechend den nachfolgend aufgeführten Punkten und deren Gewichtung. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Gewichtung der Zuschlagskriterien
| Zuschlagskrite- rien | Gewich- tung % | Grundlage Punktebewertung | Punkte min./max je Kriterium | Verhältnis Punkte/Ge- wichtung | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Preis | 40 | Auf den niedrigsten Angebotspreis: | 10 | 400 |
| 2 | Umfang/Qualität/ Service | 60 | Auf das Angebot mit den höchsten Wer- tungspunkten: | 10 | 600 |
| Summe | 100 | 1.000 |
Hinweise:
1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Maximal 400 Punkte werden auf den Angebotspreis (siehe Leistungsverzeichnis) vergeben. Die Gewichtung beträgt 40 %. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:
| 10 Punkte entfallen auf den niedrigsten Angebotspreis (siehe Leistungsverzeichnis). | |
|---|---|
| Die Punktermittlung für die darüber liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation, d. h. | |
| der Punktwert wird über das Verhältnis mit dem niedrigsten Angebotspreis wie folgt ermittelt: |
der Punktwert wird über das Verhältnis mit dem niedrigsten Angebotspreis wie folgt ermittelt: niedrigster Angebotspreis Punktzahl = x 10 Punkte Angebotspreis des jeweiligen Bieters
Der ermittelte Punktwert wird auf jeweils zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Abschließend wird zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl der erreichte Punktwert mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert.
2 Gewichtung der Zuschlagskriterien Umfang/Qualität/Service: Maximal 600 Punkte werden auf Umfang/Qualität/Service (siehe Leistungsverzeichnis) vergeben. Die Ge- wichtung beträgt 60 %. Die Punktbewertung wird wie folgt vorgenommen:
| 10 Punkte entfallen auf das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten (max. 230, siehe Leistungsver- | |
|---|---|
| zeichnis). | |
| Die Punktermittlung für die darunter liegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation, d. h. der | |
| Punktwert wird über das Verhältnis mit der höchsten Punktzahl wie folgt ermittelt: |
Punktwert wird über das Verhältnis mit der höchsten Punktzahl wie folgt ermittelt: höchste Punktzahl Punktzahl = x 10 Punkte Punktzahl des jeweiligen Bieters
Der ermittelte Punktwert wird auf jeweils zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Abschließend wird zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl der erreichte Punktwert mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1