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Leistungsbeschreibung zur Durchführung einer berufsvorbereiten-
den Bildungsmaßnahme für junge Erwachsene und Jugendliche,
mit dem Ziel der Heranführung an den Ausbildungsmarkt im Elekt-
robereich.
Maßnahme gemäß §16 SGB II in Verbindung mit § 51 SGB III
Vorbemerkung: Sofern nachstehend von Auftraggeberin die Rede ist, ist damit die Stadt Offenbach am Main, MainArbeit. Kommunales Jobcenter, -Kommunale Arbeitsförderung- als Trägerin von Eingliederungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) gemeint.
Kurzbeschreibung:
| Art der Maßnahme: | Durchführung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme für junge Erwachsene und Jugendliche mit dem Ziel der Heranführung an den Ausbildungsmarkt im Elektrobereich gemäß § 16 SGB II in Verbindung mit § 51 SGB III |
|---|---|
| Dauer der Maßnahme: | 01.01.2027 bis 31.12.2028 Eine Verlängerung der Laufzeit ist unter gleichen Bedingun- gen ohne erneute Ausschreibung um 12 Monate möglich |
| Dauer der Teilnahme: | Bis zu 12 Monate |
| Zielgruppe: | Erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von einschließlich 24 Jahren, die arbeitslos, nicht berufsorientiert, aber ausbildungsinteressiert sind (im Text TN für Teilnehmende genannt). |
| Platzzahl: | 5 TN-Plätze |
| Besetzung der Maßnahme: | Die Zuweisung der TN erfolgt übers Jahr durch die Auftrag- geberin. Für freie TN-Plätze erfolgt eine ständige Nachbeset- zung. |
| Teilnehmerzugang | Zuweisung durch MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, ggf. in Kooperation mit dem Übergangsmanagement der Stadt Offenbach und mit den ansässigen Schulen |
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Allgemeine Vorgaben zur Gestaltung des Angebots
Dieses Angebot ist in deutscher Sprache verfasst und sollte in Teil A nicht mehr als 10 und in Teil B nicht mehr als 5 Seiten (Schriftgröße 11 oder mehr, Schriftart Arial, Zeilenabstand ein- fach, Seitenränder normal: oben 2,5cm, unten 2,0cm, links 2,5cm und rechts 2,5 cm) umfas- sen. Die in Teil A der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen sind in einem aussagefä- higen Konzept darzustellen.
Die bietende Partei verwendet für ihr Angebot die Gliederung der Auftraggeberin (A1 bis A10 und B1 bis B7).
Dem Angebot soll ein Anhang beigefügt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, lediglich die in der Ausschreibung genannten Anhänge in die Bewertung mit einzubeziehen. Der An- hang soll folgende Punkte umfassen:
- Nachweis über Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (beispiels- weise durch Lebensläufe)
- Darstellung der Räumlichkeiten (beispielsweise durch Raumpläne)
- Darstellung der Netzwerkpartner*innen und eventueller Referenzen (beispielsweise in Tabellenform)
- Darstellung eventueller Zertifikate und Audit-Berichte (Qualitätsmanagement)
- Praxisbeispiele, falls angefordert.
Eine Ausfertigung des Konzeptes wird der Auftraggeberin bei Zuschlagserteilung in elektroni- scher Form zur Verfügung gestellt.
Leistungsbeschreibung Teil A
A.1 Zielgruppe: Zielgruppe des Angebotes sind erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene bis zu ei- nem Alter von einschließlich 24 Jahren (in besonders begründeten Einzelfällen auch älter), mit einem von der Auftraggeberin festgestellten besonderen Unterstützungs- und Aktivie- rungsbedarf, um sie erfolgreich in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren. Die potentiellen TN interessieren sich für eine Ausbildung im Elektrobereich, bzw. in daran angrenzenden Ausbildungsbereichen.
A.2 Leistungsbeschreibung und Zielsetzung: Ziele des Angebotes sind die aktive Teilnahme aller zugewiesenen Personen an der Maß- nahme, eine adäquate, umfassende und individuell ausgerichtete Berufsorientierung, Heran- führung der TN an den Elektrobereich sowie als übergeordnetes Ziel, die erfolgreiche In- tegration der TN in den allgemeinen Ausbildungsmarkt oder Arbeitsmarkt. Vorrang hat die Vermittlung in Ausbildung, möglichst im allgemeinen Ausbildungsmarkt.
Durch die tägliche Arbeit in einer Elektrowerkstatt und durch konkrete Arbeitssituationen aus dem Elektrobereich sollen das Selbstvertrauen und die Motivation gesteigert sowie die Ar-beits- und Sozialkompetenzen der TN erkannt, gefördert und gestärkt werden. Durch den Einsatz in der Werkstatt sollen die TN einen realistischen Einblick in das Elektro- Berufsfeld erhalten und hierüber an eine Ausbildung in dem Elektrobereich herangeführt werden. Gleichwohl soll den TN die Möglichkeit einer beruflichen Orientierung auf Grundlage ihrer Ressourcen, Wünsche und Ziele geboten werden. 2
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Die TN werden in der Werkstatt von einer Fachanleitung begleitet. Diese ist dafür verantwort- lich, den TN fachspezifisches Wissen und praxisnahe Kenntnisse zu vermitteln. Zudem soll die Fachanleitung im engen Austausch mit der sozialpädagogischen Betreuung stehen, damit Erkenntnisse aus der praktischen Tätigkeit in die Arbeit der sozialpädagogischen Fachkraft einfließen können.
Die TN sollen mittels fachpraktischer Arbeitsversuche in Unternehmen des allgemeinen Aus- bildungs- und Arbeitsmarktes erprobt und auf eine Beschäftigung vorbereitet werden. Die fachpraktischen Arbeitsversuche sollen so ausgewählt sein, dass ein Anschluss in eine Aus- bildung oder Arbeit im gleichen Unternehmen möglich ist. Arbeitseinsatz und Qualifizierung ist individuell mit jedem TN festzulegen und ggfs. während des Maßnahmenzeitraumes an- zupassen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin begleitet die TN intensiv während dieser Arbeitsversuche.
Die Integrationsplanung, d.h. die individuelle Entwicklung und Förderung ist schriftlich, inhaltlich und zeitlich festzulegen.
Den TN soll es während des Maßnahmenzeitraumes möglich sein, den Arbeitsbereich zu wechseln, um mehrere Berufsfelder kennenzulernen, um ihren Berufswunsch herauszufin- den und letztlich durch Einmündung in eine entsprechende Ausbildungsstelle realisieren zu können. Die bietende Partei stellt im Konzept dar, wie und in welchem Umfang sie die fachprakti- schen Arbeitsversuche mit der sozialpädagogischen Begleitung täglich bzw. wöchentlich verbindet, wie sie individuelle Beratung und Unterstützung sicherstellt, bzw. wie sie die Motivation der TN zur regelmäßigen Teilnahme als auch der Aufnahme einer Ausbildung angeht und sicherstellt. Die bietende Partei erläutert hierzu ihre gewählten pädagogischen Vorgehensweisen und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme.
Die bietende Partei beschreibt den praktischen Arbeitsbereich im Detail. Hierbei geht sie ins- besondere auf die Einbindung des Arbeitsbereiches in die konzeptionelle Ausrichtung der Maßnahme ein.
Der Erfolg der Maßnahme wird fortlaufend durch die Auftraggeberin gemessen. Erfolg dieser Maßnahme wird wie folgt definiert:
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Übergang in eine betriebliche, bzw. schulische Ausbildung oder
-
Übergang in eine außerbetriebliche Ausbildung
Die Erfolgserwartung der Auftraggeberin liegt bei 55 % Übergang in eine betriebliche/schuli- sche oder außerbetriebliche Ausbildung der abgemeldeten TN in einem Bemessungszeit- raum von vier Monaten nach individuellem Ende der Maßnahme.
A.3 Leistungsinhalt: Die bietende Partei stellt zur Durchführung der Maßnahme mindestens folgende Leistungen zur Verfügung:
• Durchführung eines intensiven Profiling (z. B. Hamet 3) zu persönlichen, beruflichen und sozialen Kompetenzen unter Einbeziehung der gesundheitlichen Verfassung, aufbauend auf den von der Auftraggeberin übermittelten Fakten und Ergebnissen zur bisherigen Umsetzung der Integrationsbemühungen
• Durchführung und Dokumentation einer individuellen Berufsorientierungsphase mit den TN 3
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• Durchführung von Unterricht zur Erlangung der Ausbildungsfähigkeit, bei Bedarf auch Durchführung eines zusätzlichen Förderunterrichts im Fach Deutsch. In diesem Zu- sammenhang sollen die TN den Umgang mit digitalen Angeboten lernen sowie ent- sprechende Tools und Programme (auch zum Selbstlernen von zu Hause) anwenden können. Die bietende Partei nennt die Gruppenstärke, die für den Unterricht vorgese- hen ist.
• Erstellung eines individuellen, ressourcenorientierten Gesamtplans, basierend auf den Ergebnissen des umfassenden Profilings, der die einzelnen Stationen des Integ- rationsprozesses inhaltlich und zeitlich bestimmt
• Maßnahmen zur Förderung von „soft skills“ (soziale Kompetenzen, Durchhaltevermö- gen, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit) zur Erlangung der Ausbildungsfähig- keit
• Maßnahmen zur Verbesserung der Lernfähigkeit sowie kognitiver Leistungsfähigkeit unter Einsatz geeigneter Trainingsmethoden (z.B. Life Kinetik)
• Unterstützung bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch gezielte Vermittlungsaktivitäten, Bewerbungshilfen (Erstellung kompletter Bewerbungsunterlagen und Bewerbungstraining) und begleitender Betreuung
• Vermittlung digitaler Kompetenzen und Befähigung zur selbständigen Nutzung digita- ler Medien im Kontext der Berufsausbildung
• Sicherstellung der digitalen Durchführung durch den Träger. Dazu erwartet die Auf- traggeberin im Bedarfsfall auch das Beschaffen elektronischer Geräte (z. B. Laptop oder Tablet) mit entsprechender Softwareausstattung (mind. das Microsoft-Office-Pa- ket), welche an die Teilnehmenden ausgegeben werden können.
• Die Qualifikations- bzw. Anwesenheitszeit der TN muss täglich mindestens für 6 Std. (an 5 Tagen in der Woche) exklusive Pausen gewährleistet sein
• Beratung und Klärung leistungsrechtlichen Fragen zu Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Förderungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beim Übergang in Ausbildung
• Begleitung der Personen nach der Ausbildungsaufnahme bis zu sechs Monaten nach Teilnahme- oder Maßnahmenende, auch zur Unterstützung der Nachhaltigkeit
Im Konzept stellt die bietende Partei dar:
• wie die Maßnahme strukturiert wird
• mit welchem methodischen Ansatz gearbeitet wird
• mit welchen Testverfahren sie die Kompetenzfeststellung und das individuelle Profi- ling durchführen wird.
• wie sie zielgruppenspezifische Potentiale und Besonderheiten berücksichtigt. Dafür ist zu beschreiben, welche spezifischen Differenzierungen während der Maßnahme bedarfsorientiert vorgenommen werden, dies dargestellt an den jeweiligen Unterwei- sungs-, Unterrichts-, Praktikums-, Beratungs- und Trainingsformen, die orientiert an
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den Potentialen der Zielgruppe(n) eingesetzt werden. Das Konzept ist durch Praxis- beispiele (im Anhang) zu erläutern.
• wie sie ggf. bedarfsgerecht weitere Partner/-innen in ihre Arbeit einbezieht und über welche Kontakte sie zu Arbeitgeber/-innen verfügt.
A.4 Koproduktion Die bietende Partei stellt dar, wie sie die TN in die Umsetzung der Maßnahme einbezieht und wie sie die Wünsche der TN (im Rahmen des Konzepts) berücksichtigen wird.
A.5 Anzahl der Teilnehmer*innen: 5 Teilnehmerplätze, die nach Möglichkeit laufend nachbesetzt werden sollen.
A.6 Maßnahmendauer: Vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 Die individuelle Zuweisungszeit beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. Eine Verlängerung um bis zu weitere 3 Monate ist im Rahmen der Maßnahmenlaufzeit in Einzelfällen möglich und pro teilnehmende Person individuell zu entscheiden.
A.7 Vertragslaufzeit: Beginn: 01. Januar 2027 Ende: 31. Dezember 2028
Eine Verlängerung der Laufzeit ist unter gleichen Bedingungen ohne erneute Ausschreibung um 12 Monate möglich.
A.8 Maßnahmendurchführung: Die Zuweisung der TN erfolgt durch Mitarbeitende der Auftraggeberin. Dabei muss es möglich sein, dass Personen fortlaufend in die Maßnahme aufgenommen werden können.
Bleibt eine Person der Maßnahme unentschuldigt fern, ist nach dem dritten verpassten Termin die Auftraggeberin unverzüglich zu unterrichten und der/die TN abzumahnen. Die persönlichen Ansprechpartner/-innen erhalten eine Durchschrift dieser Abmahnung. Bei wiederholtem Fehlen oder bei fortgesetztem Fehlen erfolgt eine zweite Abmahnung und bei Bedarf eine Fallbesprechung mit dem/der zuweisenden Mitarbeitenden der Auftraggeberin. Ein weiteres unentschuldigtes Fehlen führt zur Abmeldung aus der Maßnahme. Eine Abmel- dung erfolgt darüber hinaus, wenn eine Person in einem vollen Teilnahmemonat nur einen Tag anwesend war oder zusammenhängend 3 Wochen gefehlt hat (in beiden Fällen unab- hängig vom Grund des Fehlens, eine Ausnahme davon bildet eine von der Auftraggeberin genehmigte Zeit der Nichterreichbarkeit).
Der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin hat für jede Person nach Ablauf der Maßnahmen- dauer einen (Abschluss)-Bericht zu erstellen, in welchem die mit der teilnehmenden Person durchgeführte persönliche Unterstützung dokumentiert wird. Für den Fall einer Verlängerung, über den ursprünglichen Maßnahmenzeitraum hinaus, ist eine gesonderte Begründung zu erstellen. Diese ist vier Wochen vor Maßnahmenende an die/den verantwortliche/n pAp zu übersenden. Im Falle einer Maßnahmeverlängerung nach 6 Monaten der Teilnahme ist dar- über hinaus ein Zwischenbericht zu erstellen.
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TN müssen ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorle- gen.
A.9 Maßnahmenort: Der Maßnahmenstandort befindet sich im Stadtgebiet der Stadt Offenbach am Main. Der Standort sollte mit ÖPNV gut erreichbar sein. Dies ist in den Unterlagen entsprechend darzustellen.
A.10 Gender Mainstreaming Die bietende Partei stellt in seinem Konzept dar, wie sie die unterschiedliche Lebenssituation von Männern und Frauen bei der Umsetzung berücksichtigen wird.
Leistungsbeschreibung Teil B
B.1 Personaleinsatz: Der Personaleinsatz muss qualitativ und quantitativ der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen genügen. Männer und Frauen sind für gleiche Arbeit gleich zu entlohnen. Eine entsprechende Erklärung ist in das Angebot aufzunehmen.
Es ist festangestelltes, fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin weist nach, dass das eingestellte Personal über ent- sprechende interkulturelle Kompetenz und über entsprechende Berufserfahrung mit der Ziel- gruppe mit mindestens zwei Jahren in den vergangenen vier Jahren verfügt. Der Auftragneh- mer/die Auftragnehmerin weist darüber hinaus nach, dass mindestens 75 Prozent des in der Maßnahme eingesetzten Personals über die entsprechende fachspezifische Qualifikation verfügt, um die in Punkt A.2 (Leistungsbeschreibung und Zielsetzung) genannten Kriterien zu erfüllen.
Für die sozialpädagogische Betreuung der TN wird ein abgeschlossenes Studium der Sozia- len Arbeit, Sozialpädagogik, bzw. Pädagogik vorausgesetzt. Ersatzweise wird ein anderer sozialwissenschaftlicher (Fach-) Hochschulabschluss mit einschlägiger Zusatzqualifikation und mind. dreijähriger Berufserfahrung mit der Zielgruppe anerkannt. Für die Fachanleitung der TN in der Elektrowerkstatt werden Fachgesellen mit einem Ab- schluss als Elektroniker für Betriebstechnik oder als Industrieelektriker anerkannt.
Der bietenden Partei wird geraten, im Rahmen ihres Konzepts weitere Ausführungen zur zu- sätzlichen Qualifikation und Erfahrung ihres Personals zu machen.
Entsprechende Nachweise sind in Form eines Anhangs an das Angebot einzureichen. Feh- len einzelne Qualifikationen, wird das Personal vor Beginn der Maßnahme geschult. Verfügt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Rahmen der Ausschreibung noch nicht über das benötigte Personal, sagt er/sie zu, dass das einzustellende Personal den o.g. Anforderungen entsprechen wird.
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung je- derzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.
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Die Personalbemessung, insbesondere der Betreuungsschlüssel, ist im Konzept des Bieters aussagekräftig darzustellen. Der Betreuungsschlüssel orientiert sich an der zu bewertenden Gruppengröße, also z.B. 0,5 x 5. Im Kostenplan soll die Personalbemessung in Vollzeitstel- lenanteilen eingetragen werden, also z.B. 0,5 VZ oder 1,0 VZ.
Im Rahmen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der Fassung vom 17. Juni 2026, wonach bei der Vergabe von Aufträgen nicht allein der Preis, sondern auch die Einhaltung sozialer Standards entscheidend ist, verpflichtet sich die bietende Partei, ihr Per- sonal entsprechend zu vergüten. Das bedeutet, es ist mindestens das Entgelt zu zahlen, das entweder durch eine Rechtsverordnung des Landes nach § 4 Abs. 1 und 3 HVTG festgelegt ist oder, falls keine solche Verordnung gilt, durch folgende Gesetze und Verordnungen vor- geschrieben wird: das Mindestlohngesetz, allgemeinverbindliche Tarifverträge oder spezifi- sche Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 7, § 7a oder § 11) oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 3a).
Diese Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohns erstreckt sich auch auf Subunternehmen und Zeitarbeitsfirmen, die die auftragnehmende Partei beauftragt.
Die Auftraggeberin ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben durch die auftragnehmende Partei und die von ihr beauftragten Firmen nach § 20 HVTG in der Fas- sung vom 17. Juni 2026 zu kontrollieren und bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen. Dafür muss die auftragnehmende Partei auf Anfrage die notwendigen Nachweise vorlegen.
Unter Berücksichtigung des Bestbieterprinzips nach § 16 HVTG werden fehlende, verpflich- tend vorzulegende Erklärungen und Nachweise von dem/der Bestbietenden innerhalb einer zehntägigen Frist nachgefordert. Kommt der/die Bestbietende dieser Frist nicht nach, wird die zweitplatzierte bietende Partei zur Abgabe der Unterlagen aufgefordert. Ausgenommen von dieser Nachforderung nach dem Bestbieterprinzip sind jedoch die für die Bewertung re- levanten leistungsbezogenen Unterlagen wie Konzept, Kostenkalkulation und Preisblatt. Diese müssen als Bestandteil des Angebots verpflichtend eingereicht werden. Die Tariftreueerklärung muss ebenfalls verpflichtend von allen bietenden Parteien einge- reicht werden.
B.2 Dokumentation: Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin informiert die Auftraggeberin regelmäßig über die Entwicklung der Teilnehmenden und fertigt entsprechende Berichte an (siehe dazu Pkt. A.8). Er/sie unterbreitet im Rahmen des Konzeptes die Form der inhaltlichen Berichterstattung über die Teilnahme und Entwicklung der teilnehmenden Person während der Maßnahme. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere eigene Dokumentvorlagen verpflichtend vorzugeben.
Die Liste der Teilnehmenden wird von der Auftraggeberin gestellt. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin verpflichtet sich den aktuellen Besetzungsstand und die Zahl evtl. warten- dender Personen zur Aufnahme in die Maßnahme wöchentlich mitzuteilen. Zum Monatsbe- ginn ist die personenbezogene Anwesenheit des letzten Monats einzureichen. Für die Mittei- lung der Besetzungsstände sind die Vorlagen der Auftraggeberin zu verwenden. Die Rech- nungsstellung hat bis zum Monatsende des Folgemonats zu erfolgen. Werden Teilnehmerinnen aus der Maßnahme abgemeldet oder brechen die Teilnahme ab, ist dies der Auftraggeberin unmittelbar und personenbezogen mitzuteilen.
Die Auftraggeberin behält sich vor Art, Umfang und Form der Dokumentation vorzugeben und im Rahmen des Maßnahmenverlaufes anzupassen.
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Der Austausch mit den zuständigen persönlichen Ansprechpartner/-innen und Sachbearbei- ter/-innen wie auch die Kostenabrechnungen sind im verschlüsselten E-Mail-Verkehr sicher- zustellen. Teilnehmerbezogene Dokumente (Zuweisung, Beratungsverlauf, Berichte, schriftliche Aufforderungen zur Teilnahme o.ä.) sind ausschließlich über das Partnerportal der Main-Arbeit (ein Webportal zur Dokumentennutzung/-austausch) einzureichen, bzw. zu empfangen.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestim- mungen, insbesondere die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz, einzuhalten. Der Auftrag- nehmer/die Auftragnehmerin darf übermittelte oder erhobene Daten der TN nur zur Erfüllung der in diesem Vertrag genannten Pflichten nutzen. Jede Verwendung dieser Daten zu ande- ren Zwecken ist unzulässig. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sichert zu, die verarbei- teten und erhobenen Daten von seinem/ihrem sonstigen Datenbestand zu trennen.
B.3 Infrastruktur: Die auftragnehmende Partei führt die Maßnahme in den eigenen Räumlichkeiten durch. Im Angebot stellt die bietende Partei die Räumlichkeiten schriftlich und, sofern möglich, an Hand von konkreten Plänen dar (Pläne sind in Form eines Anhangs einzureichen). Wenn dies nicht möglich ist, sind die geplanten Räumlichkeiten für die Durchführung der Aktivitäten in Größe, Ausstattung und Nutzung zu beschreiben. Gleiches gilt für die genutzte Technik und Pro- gramme. Werden Räumlichkeiten anteilig genutzt, ist dies kenntlich zu machen.
Für alle räumlichen und ausstattungstechnischen Vorgaben gelten insbesondere folgende Vorschriften / Empfehlungen in jeweils aktuellster Fassung: • Die Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien • Die Bildschirmarbeitsverordnung • Die gültigen Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungen (Berufsgenossen- schaften) • Die Landesbauordnung des Landes Hessen
Die Einrichtung der Werkstatt muss so vollumfänglich gestaltet sein, dass die vorgesehenen praktischen Tätigkeiten ordnungsgemäß und zielführend umgesetzt werden können. Die Werkstatt ist als Praxisraum vorzuhalten, in welchem praktische Übungen im Elektrobereich durchgeführt werden.
Liegt dem Angebot ein Grundriss über die potentiellen Räumlichkeiten der Maßnahme bei, sind die geplanten Räumlichkeiten zu kennzeichnen.
Die bietende Partei betreibt ein eigenes Qualitätsmanagement. Im Angebot ist zu beschrei- ben, welche qualitätssichernden Verfahren und in welchen zeitlichen Intervallen diese in der Durchführung der Maßnahme und der gewünschten Maßnahmeninhalte eingesetzt bzw. diese dokumentiert werden.
B.4 Vergütung: Die Vergütung wird auf der Basis tatsächlich besetzter Plätze gezahlt. Alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang entstehenden Kosten sind mit der Vergütung abzudecken: • Maßnahme Kosten (einschließlich aller anfallenden Materialkosten, Kosten für die Erstellung der Bewerbungsmappen und evtl. Fahrtkosten für z.B. Ausflüge mit der ganzen Gruppe) • Personalkosten • Gesetzliche Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung
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Von dieser Reglung ausgenommen sind Fahrtkosten für TN, die mit der Aufnahme und Durchführung eines Praktikums, Beschäftigung oder der Teilnahme an Angeboten von Netz- werkpartner/innen verbunden sind, welche personenbezogen und monatlich abzurechnen sind.
Die bietende Partei ermittelt eine Kostenpauschale, die sie als kalkulatorische Grundlage an- gibt. Es ist eine Kostenpauschale pro teilnehmende Person und Monat als Angebot der bie- tenden Partei zu ermitteln. Die Abrechnung wird von dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin teilnehmerbezogen pro Kalendermonat/Teilnahmemonat vorgenommen. Ist eine Person jedoch nur für Teilmonate zu- gewiesen, wird die Kostenpauschale für die fehlenden Tage um 1/30 pro Tag gekürzt, unab- hängig davon, wie viele Tage der Monat zählt.
Es dürfen nur TN der Auftraggeberin in Rechnung gestellt werden, die mindestens 1 Tag im Kalendermonat tatsächlich anwesend waren (unabhängig vom Grund der Abwesenheit).
Die bietende Partei nutzt die zur Verfügung gestellten Vordrucke zur Kostenkalkulation und das Preisblatt. Mit der Kostenkalkulation soll der Preis nachvollziehbar dargestellt werden. Hierzu kann das Formular der Kostenkalkulation ergänzt und abgeändert werden, sofern die Struktur erhalten bleibt. Zu den Personalkosten ist zusätzlich der sich ergebene durchschnitt- liche Stundenlohn (der Berufsgruppe), nach Geschlecht getrennt, anzugeben.
Die Kostenkalkulation ist auf eine 100 prozentige Auslastung der Maßnahme auszulegen. Die Auftraggeberin weist explizit darauf hin, dass die Angaben auf dem Preisblatt verbindlich sind. Sofern sich durch die Umsetzung des Konzeptes weitere Kosten ergeben, sind diese auf dem Preisblatt zusätzlich zu vermerken und eine entsprechende Kalkulation mit einzu- reichen.
Vergütet die auftragnehmende Partei das eingesetzte Personal nachweislich nach Tarif, kann sie eine Preisanpassung begehren, sollte sich während der Vertragslaufzeit die Höhe des zu zahlenden Tariflohns verändern. Bei verändertem Tariflohn kann der Lohnkostenanteil in demselben prozentualen Verhältnis erhöht werden, wie der Tariflohn erhöht wurde. Der Lohnkostenanteil wird der dem Angebot beigefügten Urkalkulation entnommen. Die Änderung der Vergütung wird frühestens mit Gültigkeit der neuen tariflichen Regelung und nach Zustimmung durch die Auftraggeberin wirksam. Die auftragnehmende Partei ver- pflichtet sich, die Auftraggeberin rechtzeitig (mind. 3 Monate im Voraus, bzw. nach Bekannt- gabe des Tarifabschlusses) und schriftlich von dem Anpassungsbegehren zu unterrichten. Kommt es zwischen der Auftraggeberin und der auftragnehmenden Partei nicht zu einer Eini- gung, steht der Auftraggeberin das Recht einer außerordentlichen Kündigung zu.
B.5 Allgemeine organisatorische Regelungen: Die TN werden dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin zugewiesen. Die Ablehnung ei- nes/einer TN ist nicht möglich. Personen gelten dann als TN, wenn sie die Maßnahme min- destens einen Tag tatsächlich angetreten haben. Personen, die zu Maßnahmenbeginn krank sind, zählen nicht als TN.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin erklärt sich bereit, bei Bedarf in den eigenen Räu- men eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Im Rahmen dieser Informationsveran- staltung stellt er/sie den von der Auftraggeberin eingeladenen Kundinnen und Kunden die Maßnahme vor.
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Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin kann einen Namensvorschlag für die Maßnahme unterbreiten. Die Auftraggeberin behält sich vor, diesen Namen abzuändern.
Von der bietenden Partei ist nach Zuschlagserteilung ein mit der Auftraggeberin abgestimm- tes Informationsblatt oder Flyer für zukünftige TN zur Verfügung zu stellen. Dieses ist der Auftraggeberin zu Maßnahmenbeginn vorzulegen.
B.6 E-Mail Verschlüsselung: Zum Austausch von personenbezogenen Daten wird die Auftraggeberin ein Verfahren zur E- Mail Verschlüsselung einsetzen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das beschrie- bene Verfahren angewendet werden kann.
Zum Austausch von personenbezogenen Daten wird die Auftraggeberin ein Verfahren zur E- Mail Verschlüsselung einsetzen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin muss sicherstellen, dass das beschriebene Verfahren angewendet werden kann.
Hierbei handelt es sich um ein zentrales Verschlüsselungsgateway innerhalb der Mail Emp- fangskette. Bevorzugt erfolgt die Verschlüsselung per S/MIME (oder auch smime oder SMIME). Nur im Ausnahmefall kann auch mit PGP gearbeitet werden. Zur Verschlüsselung wird eine Gateway zu Gateway Lösung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Schlüs- sel (der des Gateway´s) ausgetauscht wird und alle Mails anschließend mit diesem Schlüs- sel verschlüsselt bzw. signiert werden. Sollte keine Gateway zu Gateway Verschlüsselung möglich sein, sind auch personenbezogene Schlüssel möglich. Sollten hierbei Selfsigned Zertifikate eingesetzt werden, so ist ein Austausch der Public Keys für die Root und Sub CA´s notwendig. Beim Einsatz einer öffentlichen CA sind keine weiteren Maßnahmen not- wendig. Die notwendigen Schlüssel werden automatisch eingesammelt, sobald die Auftrag- geberin eine von dem Auftragnehmer//die Auftragnehmerin signierte Mail erhält. Die bietende Partei beschreibt das von ihm verwendete Verfahren kurz bzw. nennt die ent- sprechende Verschlüsselungslösung.
B.7 Aufbewahrungsfristen: Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin stellt sicher, die Unterlagen über die Durchführung der Maßnahme zehn Jahre aufzubewahren.
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Bewertungskriterien Teil C:
C. 1 Ausschlusskriterien:
-Nicht Einhaltung der allgemeinen Vorgaben zur Gestaltung des Angebots auf der Seite Nr. 2 -darüber hinaus gilt § 42 UVgO entsprechend
C.2 Bewertungskriterien:
Konzept zur Umsetzung der gewünschten Leistungsinhalte 40%
Organisation, Durchführungsqualität und Kooperation mit der Auftraggeberin / Technische und räumliche Ausstattung / Regelung zum Qualitätsmanagement und Datenschutz 20%
Preis 40%
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