Vergabeverfahren
„Personaldienstleistungen für die Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin III“
Z.26-0095
Teil A
Eigenerklärungen
- Vom Bieter auszufüllen -
September 2026
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
Eigenerklärungen
| [x] Zutreffendes bitte ankreuzen. Der/das unten konkret bezeichnete [ ] Bieter [ ] Unterauftragnehmer/Nachunternehmer [ ] Mitglied der Bietergemeinschaft | |
| versichert, dass: | |
| [ ] | 1. bei keiner Person seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortliche gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), eine oder mehrere zwingende Ausschlussgründe des § 123 GWB in der jeweils aktuellen Fassung (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html) vorliegen.. |
| Er versichert darüber hinaus, dass | |
| [ ] | 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, |
| [ ] | 1. sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. |
| [ ] | 1. sein Unternehmen oder eine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, |
| [ ] | 1. sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, |
| [ ] | 1. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. |
| [ ] | 1. sein Unternehmen nicht gem. 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist, da sein Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter während den letzten fünf Jahren nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro rechtskräftig belegt worden ist und/oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. Dies gilt nicht, wenn der vorgenannte Verstoß darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. |
| [ ] | 1. sein Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) mit einer Geldbuße von mindestens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. |
| [ ] | 1. kein Ausschlussgrund von der Vergabe nach § 22 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) vorliegt. |
Die Vergabestelle kann entsprechende Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen der §§ 123, 124 GWB jederzeit anfordern. Diese sind nach Anforderung durch die Vergabestelle fristgerecht vorzulegen. Werden die ggfls. gesondert angeforderten weiteren Nachweise / die unterzeichnete Erklärung vor Zuschlag nicht fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot / der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz bzw. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Setzt der Bieter Unterauftragnehmer ein, hat jeder Unterauftragnehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieser Unterlage Teil A - Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Hinweise:
Liegt ein unter Nummer I. genannter Grund vor, hat dies zwingend den Ausschluss des Angebots/Teilnahmeantrags zur Folge (§ 123 GWB).
Im Übrigen wird der Auftraggeber sein ihm zustehendes Ermessen bzw. seinen Beurteilungsspielraum pflichtgemäß ausüben und über den Ausschluss entscheiden.
Der/das unten bezeichnete Bieter / Unterauftragnehmer / Mitglied der Bietergemeinschaft versichert die Richtigkeit seiner Angaben.
| Vollständige Bezeichnung des Unternehmens inkl. Rechtsform: | |
| Vollständiger Name der vertretungsbefugten (natürlichen) Person, die diese Erklärung abgibt: |
| Falls Erklärung durch ein Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch Unterauftragnehmer oder auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle abgegeben wird: |
| Ort, Datum, handschriftliche rechtsverbindliche Unterschrift*) |
*) Eine lediglich elektronisch in das Dokument eingefügte eingescannte Unterschrift ersetzt nicht die handschriftliche rechtsverbindliche Unterzeichnung.