Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung.docx

Bereitstellung von Leihpersonal für Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 22:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: lbm.vergabe.rlp.de

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Vergabeverfahren

„Personaldienstleistungen für die Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin III“

Z.26-0095

Teil A

Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung

- Vom Bieter auszufüllen -

September 2026

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes

im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Friedrich-Ebert-Ring 14-20

56068 Koblenz

Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Der unten bezeichnete Bieter erklärt hiermit, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechterhalten wird:

  • Personen- und Sachschäden mindestens jeweils 1.500.000 € je Schadensfall
  • Vermögensschäden mindestens 500.000 € je Schadensfall

Dem Bieter ist bekannt, dass der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen ist. Bei nicht vollständiger oder rechtzeitiger Vorlage des geforderten Nachweises wird das Angebot ausgeschlossen.

Der/das unten bezeichnete Bieter / Unterauftragnehmer / Mitglied der Bietergemeinschaft versichert die Richtigkeit seiner Angaben.

Vollständige Bezeichnung des Unternehmens inkl. Rechtsform:
Vollständiger Name der vertretungsbefugten (natürlichen) Person, die diese Erklärung abgibt:
Falls Erklärung durch ein Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch Unterauftragnehmer oder auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle abgegeben wird:
Ort, Datum, handschriftliche rechtsverbindliche Unterschrift*)

*) Eine lediglich elektronisch in das Dokument eingefügte eingescannte Unterschrift ersetzt nicht die handschriftliche rechtsverbindliche Unterzeichnung.

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